Komisch, mir ist sowas noch nie passiert, selbst wenn ich mit einer mitgebrachten Rewe-Tasche bei Rewe einkaufe.Alibizugpaar schrieb:Aha. Dann entscheidet also die tagesaktuelle Interpretation der "Grosswetterlage" durch ein Individuum, ob 550 Euro zu zahlen sind oder nicht. Damit ist dann dem Willkürstaat jede Tür geöffnet.Trotzdem macht man das nicht, weil es sinnvolle Verhaltensregeln aus einer gewissen gesellschaftlichen Großwetterlage heraus gibt.
Stehen gelassene Gepäckstücke sind übrigens gar nicht so selten. Denn es gibt auch Situationen, in denen ein mitgeführtes Gepäckstück als Bedrohung gesehen wird. Zum Beispiel, wenn man mit einer Tasche in einen Supermarkt geht, da ist man schnell des Diebstahls verdächtigt.
gegeben am 02.September 2019, Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst SeehoferMD 612 schrieb:Zitat:BGBl. I S. 1359. Extraeinladungen an 82 Millionen Buerger (+ x Touristen) zur Gesetzesbefolgung gibt es nicht.Einziger Haken bei der Sache: Es fehlt eine vernünftige Kommunikation an die Bürger, damit die im Falle des Falles (nicht nur der Identitätsfeststellung im Zug) nicht behaupten können, sie wüssten von nichts.
Doch. Im Gegensatz zu dir bin ich aber in der Lage, mir meine Gefanken zu machen.dann klär uns doch mal über die Sicherheitssituation auf
Ich werde mir nicht die Zeit nehmen Dir das komplette öffentliche Leben von A bis Z vorzukauen. Schaust Du denn gar keine Nachrichten?
Die Worte lächerlich und unnütz hast du ins Spiel gebracht. Der Erfolg im Verhindern von Anschlägen liegt in der Überwachung von Gefährdern und internationalem Austausch der gewonnenen Informationen, das ist deutlich erfolgversprechender als das ungezielte Überprüfen herrenloser Gepäckstücke.In einer freien Gesellschaft hat der Staat nun mal wenige Möglichkeiten auf Gewaltakte vorsorglich zu reagieren. Aber das wenige was sie versuchen sollte man nicht auch noch als lächerlich und unnütz abtun.
Wo siehst du eine Abwärtsbewegung, und wie viele Anschläge wurden durch ungezieltes Überprüfen von Gepäckstücken vereitelt, wo die Wahrscheinlichkeit eines Sprengsatzes geringer ist als ein Sechser im Lotto? Die Schlacht wird auf einer anderen Ebene geschlagen. Gell?Da kann man sich ganz easy auf eine Abwärtsbewegung begeben. Wenn A nicht nötig ist, dann sind es B und C auch nicht. D und E ebenfalls. Und F? Kann dann auch weg. Also macht man gar nichts? Es kommt ja das Phänomen hinzu, daß man DANACH oft besser weiß wie man es VORHER hätte anders machen sollen. Gell?
Doch, darum ging es, gerade in meiner Argumentationskette. Ihr geht alle davon aus, dass der Zugbegleiter einem Irrtum unterliegt (einer schrieb sogar von absichtlicher Schikane) und der beanstandete Fahrschein gültig sei. In der übergroßen Mehrzahl der Fälle, in denen (ggf. unter Zuhilfenahme der BuPol) die Personalien festgestellt werden müssen, ist dem eben nicht so, da war der Fahrschein tatsächlich ungültig, weil gefälscht, abgelaufen, doppelt entwertet...MD 612 schrieb:Daraum ging es aber nicht, auch in Deiner Argumentation nicht!Und was ist, wenn der Fahrgast nur meint, sein Fahrschein sei gültig, aber tatsächlich ist er das nicht, weil abgelaufen, gefälscht, doppelt entwertet??
Es gibt neben dem Personalausweis (den trotz fehlender Pflicht dazu doch viele Menschen einstecken haben) noch andere Möglichkeiten die Personalien glaubhaft und ohne Polizeieinsatz festzustellen.Wie spart der Fahrgast die Gebühren? D.h. im Klartext, die DB führt in Deutschland ein, dass ein Ausweis-Dokument mitzuführen ist oder wie?
Ist in manchen Fällen nötig, allerdings haben eher eine Reihe von Fahrgästen dringenden Schulungsbedarf, nämlich im Pflichtfach des ehrlichen Miteinanders in der Gesellschaft...Ich wäre ja eher dafür, dass kontrollierendes Personal erstmal besser geschult wird.
Das steht dem Fahrgast ja frei. Seltsamerweise machen die keinen Gebrauch davon, auch ohne Gebührenpflicht. Warum das wohl so ist?? Siehe oben...Ansonsten könnte man ja als Fahrgast direkt bei der Bupo eine Anzeige gegen das Personal machen, was das gültige Ticket nicht erkennt. Dann kann die Bupo auch gleich dort die Personalien feststellen. Gegen eine kleine Gebühr?
dt8.de schrieb:Man könnte auch einfach von einem Irrtum ausgehen, eh man den Zugbegleitern pauschal absichtliche Schikane unterstellt. Nobody is perfect, auch Du nicht.Sollte die Fahrkarte gültig sein, dann ist das aber mit derselben Argumentation eine Schikane des ZUB.
dt8.de schrieb:Sch*** auf hunderte Fahrgäste, die wegen Dir ihre Anschlüsse verpassen...Und es gibt gute Grunde, in in einem solchen Fall sehr wohl auf der BuPol zu bestehen, dann hat man nämlich Zeugen, dass und welche Fahrkarte der ZUB eingezogen hat.
dt8.de schrieb:Bei meinen Kollegen reichen täglich Hände und Füße nicht, so viele Fahrgäste unterliegen einem Irrtum oder behaupten einfach einem Irrtum zu unterliegen, zeigen gefälschte oder abgelaufene Tickets vor...So selten ist das nicht, selbst bei mir reichen meine Finger zum Zählen nicht aus.
Zugsicherer schrieb:Doch, darum ging es, gerade in meiner Argumentationskette. Ihr geht alle davon aus, dass der Zugbegleiter einem Irrtum unterliegt (einer schrieb sogar von absichtlicher Schikane)MD 612 schrieb:Daraum ging es aber nicht, auch in Deiner Argumentation nicht!Und was ist, wenn der Fahrgast nur meint, sein Fahrschein sei gültig, aber tatsächlich ist er das nicht, weil abgelaufen, gefälscht, doppelt entwertet??
ThomasR schrieb:Und was machst Du, wenn sich am Ende rausstellt, dass der Irrtum bei Dir lag??Es ist mir genauso egal, wenn wegen einem Irrtum des ZUB, sprich des EVU, der Zug verspätet ist und Anschlüsse platzen. Ja ich würde sogar Fahrgastrechte wahrnehmen.
ThomasR schrieb:Dazu muss die Polizei nicht vor Ort kommen, die Anzeige kann das Unternehmen auch im nachhinein stellen.Wenn ein gefälschtes oder abgelaufenes Ticket vorgezeigt wird, dann ist das Vorsatz und eine Straftat. Dann braucht man eh die Polizei um die Anzeige aufnehmen zu können.
Wieso rechtswidrig? Du kennst das Jedermannsrecht: § 127 StPO – vorläufige Festnahme?Wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, muss Derjenige diese "Gebühr" bezahlen, der den Anlass für diese Identitätsfeststellung gegeben hat. Das wäre dann der Zugbegleiter, der einen Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis, rechtswidrig festhält. Der ZUB darf dann die doppelte Gebühr bezahlen, da seine Identität zwecks Strafantrags wg. Freiheitsberaubung auch festgestellt werden muss.
Mal abgesehen davon, dass ich nicht aus dem Stuttgarter Raum bin, hat dieser Klassiker nichts mit der Eisenbahn zu tun. Oder war der Busfahrer Dein Schaffner in der S-Bahn??Dann schildere ich Dir mal meinen Klassiker, da du ja scheinbar aus den Stuttgarter Raum bist
Und was spricht dagegen, dem Zub die Personalien ohne Hinzuziehung der BuPol zu geben, damit der Konflikt im Nachhinein auf dem gleichen Weg gelöst werden kann, der auch nach der Feststellung durch die BuPol beschritten wird?? Richtig, nichts. Von daher kann es durchaus als Schikane an den anderen Fahrgästen angesehen werden, wenn die darunter leiden müssen, weil ein Fahrgast nicht in der Lage ist einen Konflikt ohne Hinzuziehen der BuPol zu lösen.Die absichtliche Schikane war die Retoure darauf, dass Du einem Fahrgast mit dem Verlangen nach Hinzuziehung der BuPol eine absichtliche Schikane unterstellt hast. Dabei kann doch davon ausgegangen werden, dass ein Fahrgast sich seiner Sache ziemlich sicher sein dürfte, wenn er die Polizei verlangt.
Es kommt dann auf das Gericht an, welche Aussagen es als glaubhafter ansieht. Nicht selten ist das die Aussage der Zugbegleiter...MD 612 schrieb:Da könnte der Fahrgast behaupten, einen anderen Fahrschein vorgelegt zu haben, und dann steht Aussage gegen Aussage. Wäre also schon im Interesse des EVU.Dazu muss die Polizei nicht vor Ort kommen, die Anzeige kann das Unternehmen auch im nachhinein stellen.
In der Tat. Zumal, was hier von den Regelwerks-Technokraten vollkommen übersehen wird: Die Polizei und damit auch die Bundespolizei hat a) sehr oft die bessere Ausbildung und Erfahrung, wenn es um das deeskalierende Beruhigen aufgeheizter Situationen geht. Leider gibt es darüber wohl keine Statistik, aber ich wüsste gerne mal, wie oft die Sache am Ende dann doch ruhig und vernünftig ausgeht, obwohl Fahrgast und Zugpersonal sich vorher schon fast an der Kehle waren. Und so etwas liegt nicht nur an dem möglichen autoritär-repressiven Auftreten der Polizei, vor der jeder klein beigibt, sondern kann in vielen Fällen auch von deren positiver menschlicher Qualifikation ausgehen - es sind eben die Fachkräfte für zugespitzte Krisensituationen aller Art. Und b) wird so mancher Fahrgast die Polizei als neutrale(re) Instanz empfinden, eine, die ersteinmal nicht zwingend auf Seiten der DB steht. Da mag das Vertrauen zur Polizei sogar größer sein als zu den Mühlen der weitergehenden DB-Bürokratie, welche den fälligen 60er nach zeugenloser Beschlagnahmung aller dem Kunden zur Verfügung stehenden Gegenbeweismöglichkeiten vielleicht doch wieder zurücknimmt, vielleicht.Dabei kann doch davon ausgegangen werden, dass ein Fahrgast sich seiner Sache ziemlich sicher sein dürfte, wenn er die Polizei verlangt.
Wenn sich der Zub dabei so aufführt wie du hier im Forum, dann spricht da einiges dagegen und dann würde ich auch lieber die Polizei dabei haben. ;-)Und was spricht dagegen, dem Zub die Personalien ohne Hinzuziehung der BuPol zu geben, damit der Konflikt im Nachhinein auf dem gleichen Weg gelöst werden kann, der auch nach der Feststellung durch die BuPol beschritten wird?? Richtig, nichts. Von daher kann es durchaus als Schikane an den anderen Fahrgästen angesehen werden, wenn die darunter leiden müssen, weil ein Fahrgast nicht in der Lage ist einen Konflikt ohne Hinzuziehen der BuPol zu lösen.
Die sichern gar nichts. Die nehmen die Personalien auf und damit hat sich's. Und sie treten auch nicht als Zeugen auf, weil sie nichts zu bezeugen haben außer der Tatsache zur Feststellung der Personalien angefordert worden zu sein.Sie sichert als zwischen Fahrgast und DB stehende Instanz ebenfalls und neutral alle nötigen Beweise.
Fülle diese Tasche mal mit Waren, die Du zuvor in einem anderen Laden eingekauft hast. Am besten Waren, die es auch bei Rewe gibt. Das dürfte dieser Erfahrung zum Erfolg verhelfen.Traumflug schrieb:Komisch, mir ist sowas noch nie passiert, selbst wenn ich mit einer mitgebrachten Rewe-Tasche bei Rewe einkaufe.Stehen gelassene Gepäckstücke sind übrigens gar nicht so selten. Denn es gibt auch Situationen, in denen ein mitgeführtes Gepäckstück als Bedrohung gesehen wird. Zum Beispiel, wenn man mit einer Tasche in einen Supermarkt geht, da ist man schnell des Diebstahls verdächtigt.
In größeren Märkten und Einkaufszentren gibt es Schließfächer, in kleineren Märkten kann man solche Taschen durchaus auch mal vertrauensvoll bei der Kassiererin abstellen. Man muss also keine Probleme erfinden, die es nicht gibt...Fülle diese Tasche mal mit Waren, die Du zuvor in einem anderen Laden eingekauft hast. Am besten Waren, die es auch bei Rewe gibt. Das dürfte dieser Erfahrung zum Erfolg verhelfen.
Rechtswidrig, weil der 127 StPO nur greift, wenn auch tatsächlich eine Straftat vorliegt. Eine Straftat nach §239 und §240 StGB durch den Zugbegleiter wären also hier durchaus zu prüfen.warakorn schrieb:Wieso rechtswidrig? Du kennst das Jedermannsrecht: § 127 StPO – vorläufige Festnahme?Wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, muss Derjenige diese "Gebühr" bezahlen, der den Anlass für diese Identitätsfeststellung gegeben hat. Das wäre dann der Zugbegleiter, der einen Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis, rechtswidrig festhält. Der ZUB darf dann die doppelte Gebühr bezahlen, da seine Identität zwecks Strafantrags wg. Freiheitsberaubung auch festgestellt werden muss.
Ich haette da ja mal einen revolutionaeren Vorschlag: Wenn man sich rechtmaessig verhaelt, "beauftragt" man auch keine gebuehrenpflichtigen Polizeidienstleistungen. Eigentlich nicht so schwer, oder?Dass die Gebühren auch völlig unbescholtenen Bürgern angelastet werden können zeigt der Fall mit dem stehen gelassenen Koffer. Einen Koffer mit Kleidung darin abzustellen ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Auch nicht, 30 Minuten für beliebige Leute unauffindbar zu sein. All der Aufwand lag alleine im Ermessen der Polizei, zahlen soll der Kofferbesitzer.
Dass solche Gebühren möglicherweise nur selten angewandt werden macht die Bedrohungslage dabei nicht geringer. Die Bedrohung bleibt. Im Gegenteil, in dem Fall kann sie als eine Art Extrahammer zusätzlich zu den bisherigen Bußgeldern hervor geholt werden
Hast du schön konstruiert. Ich nehme bei sowas immer den Kassenbon mit und sage das der Kassiererin an der Kasse. Noch nie Probleme gehabt.Null2 schrieb:Fülle diese Tasche mal mit Waren, die Du zuvor in einem anderen Laden eingekauft hast. Am besten Waren, die es auch bei Rewe gibt. Das dürfte dieser Erfahrung zum Erfolg verhelfen.Traumflug schrieb:Komisch, mir ist sowas noch nie passiert, selbst wenn ich mit einer mitgebrachten Rewe-Tasche bei Rewe einkaufe.Stehen gelassene Gepäckstücke sind übrigens gar nicht so selten. Denn es gibt auch Situationen, in denen ein mitgeführtes Gepäckstück als Bedrohung gesehen wird. Zum Beispiel, wenn man mit einer Tasche in einen Supermarkt geht, da ist man schnell des Diebstahls verdächtigt.
Man geht schliesslich nicht nur in einen einzigen Laden einkaufen.
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