DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 01 - News 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
News und aktuelles Betriebsgeschehen - Fragen sind keine News, können aber in den anderen Foren gerne gestellt werden. Für Updatemeldungen von Websites bitte das Forum Bahn und Medien verwenden.
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 All Angemeldet: -

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: Null2

Datum: 12.02.20 16:10

Traumflug schrieb:
Alibizugpaar schrieb:
Trotzdem macht man das nicht, weil es sinnvolle Verhaltensregeln aus einer gewissen gesellschaftlichen Großwetterlage heraus gibt.
Aha. Dann entscheidet also die tagesaktuelle Interpretation der "Grosswetterlage" durch ein Individuum, ob 550 Euro zu zahlen sind oder nicht. Damit ist dann dem Willkürstaat jede Tür geöffnet.

Stehen gelassene Gepäckstücke sind übrigens gar nicht so selten. Denn es gibt auch Situationen, in denen ein mitgeführtes Gepäckstück als Bedrohung gesehen wird. Zum Beispiel, wenn man mit einer Tasche in einen Supermarkt geht, da ist man schnell des Diebstahls verdächtigt.
Komisch, mir ist sowas noch nie passiert, selbst wenn ich mit einer mitgebrachten Rewe-Tasche bei Rewe einkaufe.
Muß wohl doch an deinem Äußeren liegen wenn die Menschen dir nicht trauen...

"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
Carlo Schmid (SPD) 1948

„Si vis pacem para bellum“ Marcus Tullius Cicero

Heimatschützer

geschrieben von: Mw

Datum: 12.02.20 16:50

D. schrieb:
MD 612 schrieb:Zitat:
Einziger Haken bei der Sache: Es fehlt eine vernünftige Kommunikation an die Bürger, damit die im Falle des Falles (nicht nur der Identitätsfeststellung im Zug) nicht behaupten können, sie wüssten von nichts.

BGBl. I S. 1359. Extraeinladungen an 82 Millionen Buerger (+ x Touristen) zur Gesetzesbefolgung gibt es nicht.
gegeben am 02.September 2019, Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer

Gruß
Mw

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: E-Oldtimer

Datum: 12.02.20 16:59

Alibizugpaar schrieb:
dann klär uns doch mal über die Sicherheitssituation auf

Ich werde mir nicht die Zeit nehmen Dir das komplette öffentliche Leben von A bis Z vorzukauen. Schaust Du denn gar keine Nachrichten?
Doch. Im Gegensatz zu dir bin ich aber in der Lage, mir meine Gefanken zu machen.

Alibizugpaar schrieb:
In einer freien Gesellschaft hat der Staat nun mal wenige Möglichkeiten auf Gewaltakte vorsorglich zu reagieren. Aber das wenige was sie versuchen sollte man nicht auch noch als lächerlich und unnütz abtun.
Die Worte lächerlich und unnütz hast du ins Spiel gebracht. Der Erfolg im Verhindern von Anschlägen liegt in der Überwachung von Gefährdern und internationalem Austausch der gewonnenen Informationen, das ist deutlich erfolgversprechender als das ungezielte Überprüfen herrenloser Gepäckstücke.

Alibizugpaar schrieb:
Da kann man sich ganz easy auf eine Abwärtsbewegung begeben. Wenn A nicht nötig ist, dann sind es B und C auch nicht. D und E ebenfalls. Und F? Kann dann auch weg. Also macht man gar nichts? Es kommt ja das Phänomen hinzu, daß man DANACH oft besser weiß wie man es VORHER hätte anders machen sollen. Gell?
Wo siehst du eine Abwärtsbewegung, und wie viele Anschläge wurden durch ungezieltes Überprüfen von Gepäckstücken vereitelt, wo die Wahrscheinlichkeit eines Sprengsatzes geringer ist als ein Sechser im Lotto? Die Schlacht wird auf einer anderen Ebene geschlagen. Gell?

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: MD 612

Datum: 12.02.20 17:29

Zugsicherer schrieb:
MD 612 schrieb:
Und was ist, wenn der Fahrgast nur meint, sein Fahrschein sei gültig, aber tatsächlich ist er das nicht, weil abgelaufen, gefälscht, doppelt entwertet??
Daraum ging es aber nicht, auch in Deiner Argumentation nicht!
Doch, darum ging es, gerade in meiner Argumentationskette. Ihr geht alle davon aus, dass der Zugbegleiter einem Irrtum unterliegt (einer schrieb sogar von absichtlicher Schikane) und der beanstandete Fahrschein gültig sei. In der übergroßen Mehrzahl der Fälle, in denen (ggf. unter Zuhilfenahme der BuPol) die Personalien festgestellt werden müssen, ist dem eben nicht so, da war der Fahrschein tatsächlich ungültig, weil gefälscht, abgelaufen, doppelt entwertet...

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: MD 612

Datum: 12.02.20 17:35

agw schrieb:
Wie spart der Fahrgast die Gebühren? D.h. im Klartext, die DB führt in Deutschland ein, dass ein Ausweis-Dokument mitzuführen ist oder wie?
Es gibt neben dem Personalausweis (den trotz fehlender Pflicht dazu doch viele Menschen einstecken haben) noch andere Möglichkeiten die Personalien glaubhaft und ohne Polizeieinsatz festzustellen.

agw schrieb:
Ich wäre ja eher dafür, dass kontrollierendes Personal erstmal besser geschult wird.
Ist in manchen Fällen nötig, allerdings haben eher eine Reihe von Fahrgästen dringenden Schulungsbedarf, nämlich im Pflichtfach des ehrlichen Miteinanders in der Gesellschaft...

agw schrieb:
Ansonsten könnte man ja als Fahrgast direkt bei der Bupo eine Anzeige gegen das Personal machen, was das gültige Ticket nicht erkennt. Dann kann die Bupo auch gleich dort die Personalien feststellen. Gegen eine kleine Gebühr?
Das steht dem Fahrgast ja frei. Seltsamerweise machen die keinen Gebrauch davon, auch ohne Gebührenpflicht. Warum das wohl so ist?? Siehe oben...

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: dt8.de

Datum: 12.02.20 17:51

MD 612 schrieb:
dt8.de schrieb:
Sollte die Fahrkarte gültig sein, dann ist das aber mit derselben Argumentation eine Schikane des ZUB.
Man könnte auch einfach von einem Irrtum ausgehen, eh man den Zugbegleitern pauschal absichtliche Schikane unterstellt. Nobody is perfect, auch Du nicht.

dt8.de schrieb:
Und es gibt gute Grunde, in in einem solchen Fall sehr wohl auf der BuPol zu bestehen, dann hat man nämlich Zeugen, dass und welche Fahrkarte der ZUB eingezogen hat.
Sch*** auf hunderte Fahrgäste, die wegen Dir ihre Anschlüsse verpassen...

dt8.de schrieb:
So selten ist das nicht, selbst bei mir reichen meine Finger zum Zählen nicht aus.
Bei meinen Kollegen reichen täglich Hände und Füße nicht, so viele Fahrgäste unterliegen einem Irrtum oder behaupten einfach einem Irrtum zu unterliegen, zeigen gefälschte oder abgelaufene Tickets vor...


Dann schildere ich Dir mal meinen Klassiker, da du ja scheinbar aus den Stuttgarter Raum bist, sollte Dir das alles ein Begriff sein (alles noch vor der Tarifumstellung und zu Zeiten der alten Fahrscheinautomaten mit den schmalen Fahrkarten):
Fahrschein 3 Zonen, gekauft an der Leobener Straße in S-Feuerbach, Fahrziel irgendwo auf den Fildern (Leinfelden oder so). Aufdruck Zone 020 Standort "LEOB". Busfahrer (RBS 826) verweigert Mitnahme, da der Fahrschein "eindeutig" in Leonberg gelöst sei, es von Leonberg nach Stuttgart aber 4 Zonen seien. Das Argument, auf dem Fahrschein stünde Zone 020, Leonberg sei aber 46, hat gar nicht interessiert. Soll ich als Fahrgast jetzt 1 Stunde (Sonntag) auf den nächsten Bus warten, dessen Fahrer mehr Ahnung vom Tarif hat? Nach einer Stunde ist der Fahrschein gar nicht mehr gültig (damals 2 Stunden Gültigkeit).

Und nun? Warum sollte ich da warten? Dabei ist es schnurzegal, wieviele Fahrgäste sonst mit falschen oder ungültigen Fahrscheinen kommen, ein echter gültiger Fahrschein darf nicht angezweifelt werden.

Dieser Fall hat sich so zugetragen, ein Beispiel von vielen. Über nicht bei der DB gelöste Wochenendtickets könnte ich auch viele Geschichten erzählen.

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: dt8.de

Datum: 12.02.20 17:57

MD 612 schrieb:
Zugsicherer schrieb:
MD 612 schrieb:
Und was ist, wenn der Fahrgast nur meint, sein Fahrschein sei gültig, aber tatsächlich ist er das nicht, weil abgelaufen, gefälscht, doppelt entwertet??
Daraum ging es aber nicht, auch in Deiner Argumentation nicht!
Doch, darum ging es, gerade in meiner Argumentationskette. Ihr geht alle davon aus, dass der Zugbegleiter einem Irrtum unterliegt (einer schrieb sogar von absichtlicher Schikane)

Die absichtliche Schikane war die Retoure darauf, dass Du einem Fahrgast mit dem Verlangen nach Hinzuziehung der BuPol eine absichtliche Schikane unterstellt hast. Dabei kann doch davon ausgegangen werden, dass ein Fahrgast sich seiner Sache ziemlich sicher sein dürfte, wenn er die Polizei verlangt.

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: dt8.de

Datum: 12.02.20 18:02

MD 612 schrieb:
ThomasR schrieb:
Es ist mir genauso egal, wenn wegen einem Irrtum des ZUB, sprich des EVU, der Zug verspätet ist und Anschlüsse platzen. Ja ich würde sogar Fahrgastrechte wahrnehmen.
Und was machst Du, wenn sich am Ende rausstellt, dass der Irrtum bei Dir lag??

Mit Fahrgastrechten wird das im von mir beschriebenen Fall nichts. Denn das wird man nachträglich nicht beweisen können, der Bus fuhr ja, und der Fahrer wird behaupten, das Fahrgast hätte einen ungültigen Fahrschein vorgezeigt.
Übriges gibt es nicht wenige Personen, die die Tarifkniffe sehr gut kennen, während das für ZUB oft nur ein Job ist, den sie ohne tiefergehendes Interesse ausüben.

MD 612 schrieb:
ThomasR schrieb:
Wenn ein gefälschtes oder abgelaufenes Ticket vorgezeigt wird, dann ist das Vorsatz und eine Straftat. Dann braucht man eh die Polizei um die Anzeige aufnehmen zu können.
Dazu muss die Polizei nicht vor Ort kommen, die Anzeige kann das Unternehmen auch im nachhinein stellen.

Da könnte der Fahrgast behaupten, einen anderen Fahrschein vorgelegt zu haben, und dann steht Aussage gegen Aussage. Wäre also schon im Interesse des EVU.

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!

Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: ichglaubdasnet

Datum: 12.02.20 18:11

warakorn schrieb:
Wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, muss Derjenige diese "Gebühr" bezahlen, der den Anlass für diese Identitätsfeststellung gegeben hat. Das wäre dann der Zugbegleiter, der einen Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis, rechtswidrig festhält. Der ZUB darf dann die doppelte Gebühr bezahlen, da seine Identität zwecks Strafantrags wg. Freiheitsberaubung auch festgestellt werden muss.
Wieso rechtswidrig? Du kennst das Jedermannsrecht: § 127 StPO – vorläufige Festnahme?

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: MD 612

Datum: 12.02.20 18:15

dt8.de schrieb:
Dann schildere ich Dir mal meinen Klassiker, da du ja scheinbar aus den Stuttgarter Raum bist
Mal abgesehen davon, dass ich nicht aus dem Stuttgarter Raum bin, hat dieser Klassiker nichts mit der Eisenbahn zu tun. Oder war der Busfahrer Dein Schaffner in der S-Bahn??

Aber mit Klassikern, wo Fahrgäste vorgeben zu denken sie seien mit einem gültigen Ticket unterwegs, kann ich seitenweise dienen...

dt8.de schrieb:
Die absichtliche Schikane war die Retoure darauf, dass Du einem Fahrgast mit dem Verlangen nach Hinzuziehung der BuPol eine absichtliche Schikane unterstellt hast. Dabei kann doch davon ausgegangen werden, dass ein Fahrgast sich seiner Sache ziemlich sicher sein dürfte, wenn er die Polizei verlangt.
Und was spricht dagegen, dem Zub die Personalien ohne Hinzuziehung der BuPol zu geben, damit der Konflikt im Nachhinein auf dem gleichen Weg gelöst werden kann, der auch nach der Feststellung durch die BuPol beschritten wird?? Richtig, nichts. Von daher kann es durchaus als Schikane an den anderen Fahrgästen angesehen werden, wenn die darunter leiden müssen, weil ein Fahrgast nicht in der Lage ist einen Konflikt ohne Hinzuziehen der BuPol zu lösen.

dt8.de schrieb:
MD 612 schrieb:
Dazu muss die Polizei nicht vor Ort kommen, die Anzeige kann das Unternehmen auch im nachhinein stellen.
Da könnte der Fahrgast behaupten, einen anderen Fahrschein vorgelegt zu haben, und dann steht Aussage gegen Aussage. Wäre also schon im Interesse des EVU.
Es kommt dann auf das Gericht an, welche Aussagen es als glaubhafter ansieht. Nicht selten ist das die Aussage der Zugbegleiter...

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: alice

Datum: 12.02.20 18:32

Also das Recht als sparsamer Schwabe in die eigenen Hände nehmen. Spart Kosten.

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: ICE 4

Datum: 12.02.20 18:33

dt8.de schrieb:
Dabei kann doch davon ausgegangen werden, dass ein Fahrgast sich seiner Sache ziemlich sicher sein dürfte, wenn er die Polizei verlangt.
In der Tat. Zumal, was hier von den Regelwerks-Technokraten vollkommen übersehen wird: Die Polizei und damit auch die Bundespolizei hat a) sehr oft die bessere Ausbildung und Erfahrung, wenn es um das deeskalierende Beruhigen aufgeheizter Situationen geht. Leider gibt es darüber wohl keine Statistik, aber ich wüsste gerne mal, wie oft die Sache am Ende dann doch ruhig und vernünftig ausgeht, obwohl Fahrgast und Zugpersonal sich vorher schon fast an der Kehle waren. Und so etwas liegt nicht nur an dem möglichen autoritär-repressiven Auftreten der Polizei, vor der jeder klein beigibt, sondern kann in vielen Fällen auch von deren positiver menschlicher Qualifikation ausgehen - es sind eben die Fachkräfte für zugespitzte Krisensituationen aller Art. Und b) wird so mancher Fahrgast die Polizei als neutrale(re) Instanz empfinden, eine, die ersteinmal nicht zwingend auf Seiten der DB steht. Da mag das Vertrauen zur Polizei sogar größer sein als zu den Mühlen der weitergehenden DB-Bürokratie, welche den fälligen 60er nach zeugenloser Beschlagnahmung aller dem Kunden zur Verfügung stehenden Gegenbeweismöglichkeiten vielleicht doch wieder zurücknimmt, vielleicht.

Es gibt also gute Gründe, dass es für alle Parteien vorteilhaft sein kann, wenn die Möglichkeit der Hinzuziehung der Polizei besteht - ohne dass eine der beiden Seiten, insbesondere der dafür empfindlichere Fahrgast, mit einem das Kostenrisiko des 60ers glatt noch verdoppelten Kostenrisiko rechnen muss. Und anders als über eine Verweigerung der Personalienangabe geht das ja kaum, denn hat der Zugbegleiter erstmal die Daten, wird DER ganz sicher nicht mehr auf die Polizei warten, sondern das tun, was dem Fahrgast vorher nicht erlaubt war: Sich verpieseln.

Problem an der Sache ist dann ja auch, dass die Polizei laut Verordnung solche Gebühren nicht verlangen kann, sondern verlangen muss. Und damit nicht mehr wirklich Ermessensspielraum hat, sich dahingehend milde zu zeigen, wenn sie zwar einerseits die Maßnahme durchsetzen muss und möchte, andererseits aber auch sieht, der Betroffene hat es nicht so dicke und es war ein grenzwertiger Fall, also nicht eindeutig "sinnlos" von einer Seite provoziert. Dazu eben: Recht und Gesetz sagen, es besteht keine Pflicht zur Mitführung irgendwelcher Identitätspapiere, m.W. ist dieses auch nicht in den üblichen Beförderungsbedingungen festgeschrieben. Es kann also tatsächlich sehr gut sein, dass ein echter Schwarzfahrer sich zwar ausweisen möchte, aber nicht ausweisen kann, der Zugbegleiter also ggf. alleine deshalb schon die Polizei hinzuzieht, der echte Schwarzfahrer aber nicht mehr falsch gemacht hat als wenn er mit Personalsausweis schwarz gefahren wäre. Da kommt es dann schon zu einer nicht im Gesetz vorgesehenen faktischen Doppelbestrafung, vollkommen ohne jede Beteiligung der Justiz sogar. Und: Ähnlich wie Buß- oder Verwarngelder bemisst sich die Gebühr eben an der Tabelle und nicht am Einkommen des Täters, im Gegensatz zur Geldstrafe - man eröffnet hier aber nun ein vollkommen neues zusätzliches "Geldstrafpotential", mit welchem man zumindest für untere Einkommensschichten dann schon sehr wohl in den Bereich klassischer Geldstrafen vorstößt. Das ist eine geöffnete Büchse einer bisher in dem meisten durch das Solidaritätsprinzip - wir alle als Staatsbürger und Steuerzahler haften mit für die Kosten der Verfehlungen Einzelner, profitieren davon aber auch, wenn wir selbst mal was anstellen - abgedeckten Schuld- und Verursachungsbereich.

Instrumente zur Eintreibung von Polizeieinsatzkosten bei besonders extremen und grobfährlässigen oder vorsätzlichen Fällen (z.B. die lustige Bombendrohung als Klassiker) gab es zudem ja bisher auch schon. Gegen die spricht auch gar nichts. Aber sobald jeder Bürger für jegliches polizeiliches Handeln eine Rechnung zu erwarten hat, sofern er sich einen Verursacheranteil zurechnen lassen muss - wird es halt doch langsam kritisch. Außer natürlich für die Leute, welche über solche Verordnungen entscheiden und die a) selten mit den praktischen Folgen in Berührung kommen werden und b) im Zweifelsfall es auch einfach aus der Portokasse bezahlen und gut. Aber schon jeder Student oder Paketbote oder Krankenpfleger steht ganz anders davor da, sollte er aus welchen Gründen auch immer doch mal Beteiligter und Beschuldigter eines Bundespolizeieinsatzes werden.

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: ICE 4

Datum: 12.02.20 18:46

MD 612 schrieb:
Und was spricht dagegen, dem Zub die Personalien ohne Hinzuziehung der BuPol zu geben, damit der Konflikt im Nachhinein auf dem gleichen Weg gelöst werden kann, der auch nach der Feststellung durch die BuPol beschritten wird?? Richtig, nichts. Von daher kann es durchaus als Schikane an den anderen Fahrgästen angesehen werden, wenn die darunter leiden müssen, weil ein Fahrgast nicht in der Lage ist einen Konflikt ohne Hinzuziehen der BuPol zu lösen.
Wenn sich der Zub dabei so aufführt wie du hier im Forum, dann spricht da einiges dagegen und dann würde ich auch lieber die Polizei dabei haben. ;-)

Stell dir halt vor, du bist im Straßenverkehr unterwegs. Plötzlich beschuldigt dich unversehens jemand, sein Auto beschädigt zu haben, und verlangt barsch die umgehende Herausgabe irgendwelcher Personalpapiere. Du bist aber 100 % sicher, dass du unschuldig bist. Stellst du dem Unbekannten sofort und umgehend deine persönlichen Daten zur Verfügung, um die Verursachung der tatsächlich vorhandene Beule im üblichen Rechtswege von Versicherungen, Anwälten und Gerichten klären zu lassen? Oder bestehst du, in Gewissheit deiner Unschuld, auf Hinzuziehung der Polizei, bevor du auch nur irgendeinen Ausweis herausrückst?

Sicher, natürlich kann man damit den Rest der Fahrgäste schikanieren - das allerdings auch nur, wenn der Zug wirklich so lange festgehalten wird und nicht zu einem Bahnhof weiterfährt, an dem die Bupo zusteigt. Genausogut kann man aber auch einfach sicher sein, unberechtigt beschuldigt zu werden - und dem Zub und der Instanz Bahn in dieser Situation dann keinen Millimeter mehr vertrauen, selbst wenn es sich hinterher tatsächlich als Irrtum, unbeabsichtiger Irrtum, des Fahrgastes herausstellt.

Die Polizei bringt hier eben Qualifikationen hat, die der Zub nicht hat: 1. Sie ist neutral(er). 2. Sie ist konflikterfahren(er). 3. Sie sichert als zwischen Fahrgast und DB stehende Instanz ebenfalls und neutral alle nötigen Beweise. 4. Sie bringt Zeugen mit, nämlich die mindestens 2 Beamten.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:02:12:18:48:47.

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: MD 612

Datum: 12.02.20 18:57

^Ein Vergleich von Äpfeln und Birnen...

ICE 4 schrieb:
Sie sichert als zwischen Fahrgast und DB stehende Instanz ebenfalls und neutral alle nötigen Beweise.
Die sichern gar nichts. Die nehmen die Personalien auf und damit hat sich's. Und sie treten auch nicht als Zeugen auf, weil sie nichts zu bezeugen haben außer der Tatsache zur Feststellung der Personalien angefordert worden zu sein.

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: Traumflug

Datum: 12.02.20 19:11

Null2 schrieb:
Traumflug schrieb:
Stehen gelassene Gepäckstücke sind übrigens gar nicht so selten. Denn es gibt auch Situationen, in denen ein mitgeführtes Gepäckstück als Bedrohung gesehen wird. Zum Beispiel, wenn man mit einer Tasche in einen Supermarkt geht, da ist man schnell des Diebstahls verdächtigt.
Komisch, mir ist sowas noch nie passiert, selbst wenn ich mit einer mitgebrachten Rewe-Tasche bei Rewe einkaufe.
Fülle diese Tasche mal mit Waren, die Du zuvor in einem anderen Laden eingekauft hast. Am besten Waren, die es auch bei Rewe gibt. Das dürfte dieser Erfahrung zum Erfolg verhelfen.

Man geht schliesslich nicht nur in einen einzigen Laden einkaufen.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: MD 612

Datum: 12.02.20 19:19

Traumflug schrieb:
Fülle diese Tasche mal mit Waren, die Du zuvor in einem anderen Laden eingekauft hast. Am besten Waren, die es auch bei Rewe gibt. Das dürfte dieser Erfahrung zum Erfolg verhelfen.
In größeren Märkten und Einkaufszentren gibt es Schließfächer, in kleineren Märkten kann man solche Taschen durchaus auch mal vertrauensvoll bei der Kassiererin abstellen. Man muss also keine Probleme erfinden, die es nicht gibt...

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: bahnfan87

Datum: 12.02.20 19:26

ichglaubdasnet schrieb:
warakorn schrieb:
Wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, muss Derjenige diese "Gebühr" bezahlen, der den Anlass für diese Identitätsfeststellung gegeben hat. Das wäre dann der Zugbegleiter, der einen Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis, rechtswidrig festhält. Der ZUB darf dann die doppelte Gebühr bezahlen, da seine Identität zwecks Strafantrags wg. Freiheitsberaubung auch festgestellt werden muss.
Wieso rechtswidrig? Du kennst das Jedermannsrecht: § 127 StPO – vorläufige Festnahme?
Rechtswidrig, weil der 127 StPO nur greift, wenn auch tatsächlich eine Straftat vorliegt. Eine Straftat nach §239 und §240 StGB durch den Zugbegleiter wären also hier durchaus zu prüfen.

EDIT: Ah, das war ein Missverständnis. Rechtswidrig ist es natürlich nur, wenn der Fahrgast tatsächlich einen Fahrausweis hat. Gegen einen tatsächlichen Leistungserschleicher greift das Jedermannsrecht.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:02:12:19:30:51.

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: D.

Datum: 12.02.20 20:11

Traumflug schrieb:Zitat:
Dass die Gebühren auch völlig unbescholtenen Bürgern angelastet werden können zeigt der Fall mit dem stehen gelassenen Koffer. Einen Koffer mit Kleidung darin abzustellen ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Auch nicht, 30 Minuten für beliebige Leute unauffindbar zu sein. All der Aufwand lag alleine im Ermessen der Polizei, zahlen soll der Kofferbesitzer.

Dass solche Gebühren möglicherweise nur selten angewandt werden macht die Bedrohungslage dabei nicht geringer. Die Bedrohung bleibt. Im Gegenteil, in dem Fall kann sie als eine Art Extrahammer zusätzlich zu den bisherigen Bußgeldern hervor geholt werden
Ich haette da ja mal einen revolutionaeren Vorschlag: Wenn man sich rechtmaessig verhaelt, "beauftragt" man auch keine gebuehrenpflichtigen Polizeidienstleistungen. Eigentlich nicht so schwer, oder?

Versteht mich nicht falsch, ich bin ein grosser Freund von Pauschalpreisen und Flatrates statt "Unbundling" und Einzelabrechnung, BahnCard 100 statt Fahrkartenkauf und Steuern statt Gebuehren. Wiewohl, rein egoistisch betrachtet, es im konkreten Fall natuerlich schoen ist, wenn es mir so einfach gemacht wird, keine Gebuehren zu verursachen.
Wenn sich der Staat aber hier entscheidet, von einer Steuer- auf eine Gebuehrenfinanzierung umzustellen, dann mag er das tun, und es ist nicht der Untergang des Rechtsstaates, der hier reflexhaft ausgerufen wird.

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: Null2

Datum: 12.02.20 21:14

Traumflug schrieb:
Null2 schrieb:
Traumflug schrieb:
Stehen gelassene Gepäckstücke sind übrigens gar nicht so selten. Denn es gibt auch Situationen, in denen ein mitgeführtes Gepäckstück als Bedrohung gesehen wird. Zum Beispiel, wenn man mit einer Tasche in einen Supermarkt geht, da ist man schnell des Diebstahls verdächtigt.
Komisch, mir ist sowas noch nie passiert, selbst wenn ich mit einer mitgebrachten Rewe-Tasche bei Rewe einkaufe.
Fülle diese Tasche mal mit Waren, die Du zuvor in einem anderen Laden eingekauft hast. Am besten Waren, die es auch bei Rewe gibt. Das dürfte dieser Erfahrung zum Erfolg verhelfen.

Man geht schliesslich nicht nur in einen einzigen Laden einkaufen.
Hast du schön konstruiert. Ich nehme bei sowas immer den Kassenbon mit und sage das der Kassiererin an der Kasse. Noch nie Probleme gehabt.

"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
Carlo Schmid (SPD) 1948

„Si vis pacem para bellum“ Marcus Tullius Cicero

Mit Gepäck in einen Supermarkt?

geschrieben von: PeterK

Datum: 12.02.20 21:26

Hallo,

genau so ist es, Traumflug erfindet Probleme, die es gar nicht gibt. Wer geht denn mit Gepäck in einen Supermarkt? Und wenn er es tut, dann kann er seine Tasche dort in ein Schließfach tun oder sie an der Information deponieren.

Gruß

Peter
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 All Angemeldet: -