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Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.20 08:17

MD 612 schrieb:
dt8.de schrieb:
Sollte die Fahrkarte gültig sein, dann ist das aber mit derselben Argumentation eine Schikane des ZUB.
Man könnte auch einfach von einem Irrtum ausgehen, eh man den Zugbegleitern pauschal absichtliche Schikane unterstellt. Nobody is perfect, auch Du nicht.

dt8.de schrieb:
Und es gibt gute Grunde, in in einem solchen Fall sehr wohl auf der BuPol zu bestehen, dann hat man nämlich Zeugen, dass und welche Fahrkarte der ZUB eingezogen hat.
Sch*** auf hunderte Fahrgäste, die wegen Dir ihre Anschlüsse verpassen...

dt8.de schrieb:
So selten ist das nicht, selbst bei mir reichen meine Finger zum Zählen nicht aus.
Bei meinen Kollegen reichen täglich Hände und Füße nicht, so viele Fahrgäste unterliegen einem Irrtum oder behaupten einfach einem Irrtum zu unterliegen, zeigen gefälschte oder abgelaufene Tickets vor...

Gruß Peter
Es ist mir genauso egal, wenn wegen einem Irrtum des ZUB, sprich des EVU, der Zug verspätet ist und Anschlüsse platzen. Ja ich würde sogar Fahrgastrechte wahrnehmen.

Wenn ein gefälschtes oder abgelaufenes Ticket vorgezeigt wird, dann ist das Vorsatz und eine Straftat. Dann braucht man eh die Polizei um die Anzeige aufnehmen zu können. Das erfongt dann auch zu Recht. Und da würde ich auch nicht mit EBE rummachen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:02:12:08:17:37.

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.20 08:27

Vielreisende kennen es ja auch, dass jemand in der Hosentasche seinen Zusatzakku hat und das Kabel zum Handy geht. Da denken nur sehr Unbedarfte an eine Bombe. Wer jeden Tag unterwegs ist, der sieht das oft genug.

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: MD 612

Datum: 12.02.20 08:37

Zugsicherer schrieb:
MD 612 schrieb:
Sch*** auf hunderte Fahrgäste, die wegen Dir ihre Anschlüsse verpassen...
Verdreh doch bitte nicht die Tatsachen. Ein Fahrgast mit gültigem Fahrschein ist nicht verpflichtet, 60 € zu zahlen oder dem Zugpersonal seine Personalien anzugeben.
Und was ist, wenn der Fahrgast nur meint, sein Fahrschein sei gültig, aber tatsächlich ist er das nicht, weil abgelaufen, gefälscht, doppelt entwertet??

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: MD 612

Datum: 12.02.20 08:40

ThomasR schrieb:
Es ist mir genauso egal, wenn wegen einem Irrtum des ZUB, sprich des EVU, der Zug verspätet ist und Anschlüsse platzen. Ja ich würde sogar Fahrgastrechte wahrnehmen.
Und was machst Du, wenn sich am Ende rausstellt, dass der Irrtum bei Dir lag??

ThomasR schrieb:
Wenn ein gefälschtes oder abgelaufenes Ticket vorgezeigt wird, dann ist das Vorsatz und eine Straftat. Dann braucht man eh die Polizei um die Anzeige aufnehmen zu können.
Dazu muss die Polizei nicht vor Ort kommen, die Anzeige kann das Unternehmen auch im nachhinein stellen.

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: E-Oldtimer

Datum: 12.02.20 11:21

Alibizugpaar schrieb:
Trotzdem macht man das nicht, weil es sinnvolle Verhaltensregeln aus einer gewissen gesellschaftlichen Großwetterlage heraus gibt. So weiß auch jeder Kofferbesitzer in welcher Sicherheitssituation wir leben.
Moin,

dann klär uns doch mal über die Sicherheitssituation auf.
Im Bereich der DB gehen täglich mehrere hundert Gegenstände verloren, die von ihrer Größe her für einen Sprengsatz o.ä. geeignet sind. Wird für jeden dieser Gegenstände so ein Alarm gemacht?
Es reicht auch eine McDonalds-Tüte, die in einen Mülleimer geworfen wird. Wird deshalb jeder Mülleimer - am besten mehrfach täglich - auf gefährlichen Inhalt geprüft?

Falls nicht, war der Einsatz im Ursprungsposting eindeutig überzogen.

Gruß,
Till

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: Zugsicherer

Datum: 12.02.20 12:29

MD 612 schrieb:
Und was ist, wenn der Fahrgast nur meint, sein Fahrschein sei gültig, aber tatsächlich ist er das nicht, weil abgelaufen, gefälscht, doppelt entwertet??
Daraum ging es aber nicht, auch in Deiner Argumentation nicht!

Gruß
Sven




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:02:12:12:30:31.

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: Alibizugpaar

Datum: 12.02.20 13:14

dann klär uns doch mal über die Sicherheitssituation auf

Ich werde mir nicht die Zeit nehmen Dir das komplette öffentliche Leben von A bis Z vorzukauen. Schaust Du denn gar keine Nachrichten? In einer freien Gesellschaft hat der Staat nun mal wenige Möglichkeiten auf Gewaltakte vorsorglich zu reagieren. Aber das wenige was sie versuchen sollte man nicht auch noch als lächerlich und unnütz abtun. Da kann man sich ganz easy auf eine Abwärtsbewegung begeben. Wenn A nicht nötig ist, dann sind es B und C auch nicht. D und E ebenfalls. Und F? Kann dann auch weg. Also macht man gar nichts? Es kommt ja das Phänomen hinzu, daß man DANACH oft besser weiß wie man es VORHER hätte anders machen sollen. Gell?

Gruß, Olaf

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Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: agw

Datum: 12.02.20 13:46

MD 612 schrieb:
ICE 4 schrieb:
Fahrgast mit gültigem Ticket im Zug, Zugbegleitpersonal hält dieses für ungültig/gefälscht und zieht es ein und verlangt Personalien/Ausweis für EBE. Fahrgast weigert sich dem Zugpersonal gegenüber, was sein gutes Recht ist, mit Verweis auf seinen gültigen Fahrschein. Klassiker. Bupo kommt und klärt die Sache, natürlich auch mit - denn dazu sind sie ja im Gegensatz zu allen anderen berechtigt - Identitätsfeststellung.
Die BuPol klärt da gar nichts. Die nimmt nur die Personalien auf, damit Fahrgast und Bahn den Konflikt im Nachhinein (ggf. gerichtlich) klären können. Und genau deshalb liegt es am Fahrgast selbst die Gebühren zu sparen und ggf. zig Minuten Wartezeit für hunderte unbeteiligte Fahrgäste zu vermeiden. Im Übrigen dürften die Aussichten nicht schlecht stehen im Falle der Nichtschuld des Fahrgastes (Ticket war doch gültig) die Gebühren von der Bahn zurückzufordern.
Wie spart der Fahrgast die Gebühren? D.h. im Klartext, die DB führt in Deutschland ein, dass ein Ausweis-Dokument mitzuführen ist oder wie?
Ich wäre ja eher dafür, dass kontrollierendes Personal erstmal besser geschult wird.
Ansonsten könnte man ja als Fahrgast direkt bei der Bupo eine Anzeige gegen das Personal machen, was das gültige Ticket nicht erkennt. Dann kann die Bupo auch gleich dort die Personalien feststellen. Gegen eine kleine Gebühr?

Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: agw

Datum: 12.02.20 13:49

Interessant wäre ja mal, wenn ein EVU, was seiner Beförderungspflicht nicht nachkommt, pro rausgeschmissenem Fahrgast an Gebühr zahlen muss.
Diese Gebühr könnte sich das EVU dann ja sparen und in bessere Wartung stecken oder ggf, direkt an freiwillige Kunden auszahlen.

Re: Gebührenordnung und Brexit?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.20 14:18

Dirk Möller schrieb:
kmueller schrieb:
Ich wundere mich immer weniger über den Brexit.
Ähem, was genau hat die Gebührenordnung für die BuPol mit dem Brexit bzw. dessen behauptetem "Anlass" zu tun?
Das stand im Posting oben drüber. Du hättest es nur mitzitieren müssen.

Welcher andere Staat verrechnet eigentlich für alltägliche Polizeieinsätze Gebühren?

Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.20 14:24

Alibizugpaar schrieb:
Ja Sekunde mal: Ich zahle ebenfalls Steuern, sorge aber für keinen Ärger, der einen BuPo-Einsatz erforderlich macht. Warum soll die friedliche Allgemeinheit für Kreaturen mit zahlen, die auf Krawall oder Renitenz gebürstet sind?
Das Argument würde ziehen, falls die Polizeigebühr nur dann fällig würde, wenn jemand anschließend eine rechtskräftige Strafe oder wenigstens ein Bußgeld einfängt.

Eine solche Kopplung würde sogar die Verwaltung vereinfachen: auf der Rechnung des Gerichts oder der Bußgeldstelle würde einfach ein um 50EUR oder 100EUR höherer Betrag stehen.

Das Unterlassen einer solchen Kopplung ist nur damit zu erklären, daß die Polizeigebühr vor allem solchen aufgebrummt werden soll, denen sich gar kein justiziables Fehlverhalten nachweisen läßt.

Re: Gebührenordnung und Brexit?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.20 14:27

Quadratschädel schrieb:
Und eine solche - nationale Regelung, ob sinnig oder unsinnig - kann in einem Groß-Britannien, welches nicht mehr Mitglied der EU ist, nicht erlassen werden?
Vielleicht WILL man dort KEINE solche Verordnungen?

Re: Und jetzt, wie soll das gehen?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.20 14:29

Dirk Möller schrieb:
Traumflug schrieb:
Der Brexit ist zustande gekommen, weil sich die Briten nicht von der (EU-)Obrigkeit auf der Nase herum tanzen lassen wollen. Mit dieser Gebührenverordnung tanzt uns die eigene Obrigkeit auf der Nase herum: deren Polizei wurde zum Selbstbedienungsladen ausgebaut.
Ach so, dann treten wir ergo aus uns selbst aus, oder wie?
Wer ist 'wir'? Die Mehrheit der Deutschen ist doch traditionell begeistert von Obrigkeiten aller Art und ihren großartigen - vor allem weltpolitischen - Erfolgen. Sowas wie die Polizeigebühr liegt da voll auf Linie.

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.20 14:37

Alibizugpaar schrieb:
Es wird auch keine Straftat sein im Zug Stromkabel mit sich zu führen und diese halb aus der Kleidung hängen zu lassen oder mit einer Handwaffe aus Schokolade zu hantieren. Trotzdem macht man das nicht, weil es sinnvolle Verhaltensregeln aus einer gewissen gesellschaftlichen Großwetterlage heraus gibt. So weiß auch jeder Kofferbesitzer in welcher Sicherheitssituation wir leben.
In einem der sichersten Länder der Erde, sagt die Kanzlerin. Fast Nirgendwo anders auf der Erde kann man also so guten Gewissens wie hier im Bahnhof einen unbeaufsichtigten Koffer herumstehen lassen.

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.20 14:40

ThomasR schrieb:
Wenn ein gefälschtes oder abgelaufenes Ticket vorgezeigt wird, dann ist das Vorsatz und eine Straftat. Dann braucht man eh die Polizei um die Anzeige aufnehmen zu können. Das erfongt dann auch zu Recht. Und da würde ich auch nicht mit EBE rummachen.
Um diesen Fall abzudecken, könnte der Gesetzgeber anstelle der Erhebung einer Polizeigebühr ganz einfach das Strafmaß um 50 oder 100 Euro anheben.

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: Traumflug

Datum: 12.02.20 15:15

Alibizugpaar schrieb:
Trotzdem macht man das nicht, weil es sinnvolle Verhaltensregeln aus einer gewissen gesellschaftlichen Großwetterlage heraus gibt.
Aha. Dann entscheidet also die tagesaktuelle Interpretation der "Grosswetterlage" durch ein Individuum, ob 550 Euro zu zahlen sind oder nicht. Damit ist dann dem Willkürstaat jede Tür geöffnet.

Stehen gelassene Gepäckstücke sind übrigens gar nicht so selten. Denn es gibt auch Situationen, in denen ein mitgeführtes Gepäckstück als Bedrohung gesehen wird. Zum Beispiel, wenn man mit einer Tasche in einen Supermarkt geht, da ist man schnell des Diebstahls verdächtigt.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: Traumflug

Datum: 12.02.20 15:19

Ein Leserbrief bei Fefe:

Zitat
Natürlich geht es dabei um Repression. Dinge wie ein polizeilicher Platzverweis tauchen aktuell maximal in irgendwelchen Beschützerdatenbanken auf, aber nicht in den öffentlich einsehbaren wie einem Strafregisterauszug. Wenn du aber - absichtlich oder weil du die Kohle nicht hast - die Beschützerrechnung für deinen Platzverweis nicht zahlst, läuft die komplette Maschinerie auf, Pfändungs- und Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher, Gehaltspfändung, Kontopfändung und im Extremfall halt Einfahren wegen Nichtbezahlens. DAS steht dann in deinen öffentlich einsehbaren Records, du bist erstmal nicht mehr kreditfähig, mit Pech dein Konto, eventuell auch deinen Job, los, die ggfls. fällige Erzwingungshaft steht im Strafregister.

Man macht also durch die Hintertür Handlungen, die bisher - vom Stress mit den Beschützern abgesehen - im Grunde sanktionsfrei waren, zu Dingen, die dich wirtschaftlich ruinieren können.

Natürlich kannst du gegen den Gebührenbescheid Widerspruch einlegen, aber der dürfte, sofern der Bescheid nicht grundsätzlich falsch ist, keine Chance haben.
[blog.fefe.de]

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: Gebührenordnung und Brexit?

geschrieben von: Thomas I

Datum: 12.02.20 15:49

kmueller schrieb:
Dirk Möller schrieb:
kmueller schrieb:
Ich wundere mich immer weniger über den Brexit.
Ähem, was genau hat die Gebührenordnung für die BuPol mit dem Brexit bzw. dessen behauptetem "Anlass" zu tun?
Das stand im Posting oben drüber. Du hättest es nur mitzitieren müssen.

Welcher andere Staat verrechnet eigentlich für alltägliche Polizeieinsätze Gebühren?
Sicher weiß ich das bei Schweiz (Bund, Kantone und Gemeinden), Österreich und Frankreich.
Ich meine, das ist aber auch in den Niederlanden, Belgien und Polen der Fall, bei den anderen Ländern hab ich überhaupt keine Ahnung.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:02:12:15:49:32.

Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: Thomas I

Datum: 12.02.20 15:58

kmueller schrieb:
Alibizugpaar schrieb:
Ja Sekunde mal: Ich zahle ebenfalls Steuern, sorge aber für keinen Ärger, der einen BuPo-Einsatz erforderlich macht. Warum soll die friedliche Allgemeinheit für Kreaturen mit zahlen, die auf Krawall oder Renitenz gebürstet sind?
Das Argument würde ziehen, falls die Polizeigebühr nur dann fällig würde, wenn jemand anschließend eine rechtskräftige Strafe oder wenigstens ein Bußgeld einfängt.

Eine solche Kopplung würde sogar die Verwaltung vereinfachen: auf der Rechnung des Gerichts oder der Bußgeldstelle würde einfach ein um 50EUR oder 100EUR höherer Betrag stehen.

Das Unterlassen einer solchen Kopplung ist nur damit zu erklären, daß die Polizeigebühr vor allem solchen aufgebrummt werden soll, denen sich gar kein justiziables Fehlverhalten nachweisen läßt.
Na ja das ist aber nicht ganz so.
Die Kosten können nur dann dem Veranlasser aufgegeben werden, wenn der Einsatz auch rechtmäßig war.
Und das entscheiden Zweifelsfalle dann doch wieder die Gerichte.
Insofern wird da nicht so heiß gegessen wie es hier gerade gekocht wird.

Diese Polizeigebühren wie du sie nennst gibt es bei den Landespolizeien schon seit ewigen Zeiten.
Trotzdem ist es eher selten, dass dem Veranlasser solche tatsächlich aufgegeben werden.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:02:12:15:59:14.

Re: Gebührenordnung und Brexit?

geschrieben von: Null2

Datum: 12.02.20 16:03

kmueller schrieb:
Quadratschädel schrieb:
Und eine solche - nationale Regelung, ob sinnig oder unsinnig - kann in einem Groß-Britannien, welches nicht mehr Mitglied der EU ist, nicht erlassen werden?
Vielleicht WILL man dort KEINE solche Verordnungen?
Wer ist "man"?
Weißt du was dort alles erlaubt ist und gemacht wird?

"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
Carlo Schmid (SPD) 1948

„Si vis pacem para bellum“ Marcus Tullius Cicero
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