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Re: *Gefällt mir*

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 11.02.20 22:04

Könnt ihr euren Kinderkram nicht auf Facebook diskutieren...

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: dt8.de

Datum: 11.02.20 22:23

VT605 schrieb:
warakorn schrieb:
Zitat:
die sich ständig im Recht wähnen und meinen alles ausdiskutieren zu müssen und Hausrechtsinhabern gegenüber das Vorzeigen von Fahrausweisen und / oder die Angabe der Personalien verweigern

Ich habe weniger ein Problem, wenn jmd. mit Hausrecht (ein ZUB) meinen gültigen Fahrausweis anzweifelt und mich rausschmeisst.
Der ZUB will aber meiner Personalien haben, um von mir unberechtigterweise EUR 60 abzukassieren. Deshalb lässt er mich auch nicht aussteigen.
Das Zub interessiert deine Personalien privat überhaupt nicht, es braucht sie für die FN. Wo ist jetzt der Unterschied wenn du die Personalien dem Zub gibst und du oder deine Anwälte klären hinterher ob die Fahrkarte gültig war oder nicht oder ob das Zub die BuPol anfordert zur Personalienfeststellung und die Bahn die Daten dann auch bekommt und der Rest genauso so weiterläuft wie ohne BuPol, einfach nur ein Schikaneversuch deinerseits?
Sollte die Fahrkarte gültig sein, dann ist das aber mit derselben Argumentation eine Schikane des ZUB. Und es gibt gute Grunde, in in einem solchen Fall sehr wohl auf der BuPol zu bestehen, dann hat man nämlich Zeugen, dass und welche Fahrkarte der ZUB eingezogen hat.

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:02:11:22:24:12.

Re: Fahrkarteneinzug

geschrieben von: Quadratschädel

Datum: 11.02.20 22:30

Die Fahrkarte, die der Zub eingezogen hat, müsste in einem Strafverfahren als Beweismittel eingeführt werden. Glaubst Du allen Ernstes, dass es Zub mit derartig krimineller Energie gibt, die hierbei eine passend "falsche" (also nicht die original eingezogene) Fahrkarte vorlegen und sich damit strafbar machen? Und im übrigen hindert Dich niemand die einzuziehende Fahrkarte vorher mit der Kamera deines Smartphones zu dokumentieren. Die Argumente werden immer lächerlicher.

Gruß
Detlev

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: dt8.de

Datum: 11.02.20 22:30

MD 612 schrieb:
Wenn der Zugbegleiter mal daneben liegt (was aber selten vorkommt), dann muss eben die Bahn die Kosten übernehmen.

So selten ist das nicht, selbst bei mir reichen meine Finger zum Zählen nicht aus. Gut, als früherer Fahrkartensammler (als der Thermo-Kram noch nicht die Überhand hatte) hat man sich natürlich wenn möglich spezielle Stücke beschafft. Aber in Sachen Tarif unwissenden Personal habe ich schon oft erlebt.

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!

Re: Fahrkarteneinzug

geschrieben von: dt8.de

Datum: 11.02.20 22:41

Quadratschädel schrieb:
Die Fahrkarte, die der Zub eingezogen hat, müsste in einem Strafverfahren als Beweismittel eingeführt werden. Glaubst Du allen Ernstes, dass es Zub mit derartig krimineller Energie gibt, die hierbei eine passend "falsche" (also nicht die original eingezogene) Fahrkarte vorlegen und sich damit strafbar machen? Und im übrigen hindert Dich niemand die einzuziehende Fahrkarte vorher mit der Kamera deines Smartphones zu dokumentieren. Die Argumente werden immer lächerlicher.

Die ist halt nicht mehr auffindbar oder laut EBE-Vordruck wurde keine Karte eingezogen.

Schon das Einziehen ist ein Unding, die Karte könnte ja für eine Weiterfahrt benötigt werden. Es könnte ja ggf. nicht die Echtheit der Karte strittig sein, sondern die räumliche oder zeitliche Gültigkeit. Kann ja dann der ZUB mit seiner Kamera dokumentieren.

Schön, dass Du das nicht erlebt hast. Ich schon. Aber nicht als "Austausch", sondern als Grund war dann auf dem EBE eine Ziffer für "keine Karte" angegeben. Ein Feld für "Fahrschein eingezogen" gab es damals noch nicht, die Ziffern waren nicht erklärt, Smartphones gab es damals noch nicht.
Ich hatte aber das Glück (es war kein ZUB, sondern Prüfpersonal), dass er dann selber unsicher wurde, als ich hartnäckig blieb, und dann den Kollegen geholt hat. Der Kollege wird ihn dann im nachhinein wohl nochmal ziemlich aufgeklärt haben, was ich mitbekommen habe reichte.
Denn die Fahrkarte sollte in die Sammlung, die wollte ich nicht rausrücken.

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!

Brexit?

geschrieben von: PeterK

Datum: 11.02.20 22:41

Hallo,

wo ist der Zusammenhang mit dem Brexit?

Gruß

Peter

Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: D.

Datum: 11.02.20 22:47

ICE 4 schrieb:Zitat:
Man denke nur mal an folgende Fallkonstellation, die alles andere als abwegig sein dürfte:

Fahrgast mit gültigem Ticket im Zug, Zugbegleitpersonal hält dieses für ungültig/gefälscht und zieht es ein und verlangt Personalien/Ausweis für EBE. Fahrgast weigert sich dem Zugpersonal gegenüber, was sein gutes Recht ist, mit Verweis auf seinen gültigen Fahrschein. Klassiker. Bupo kommt und klärt die Sache, natürlich auch mit - denn dazu sind sie ja im Gegensatz zu allen anderen berechtigt - Identitätsfeststellung. Macht dann 53,75 € bitte für Inanspruchnahme der eigenen Bürgerrechte durch ein via Steuerabgaben anteiligt bereits mitbezahltes Staatsorgan?
In dem Zusammenhang ist auf die Gesetzesbegruendung zu verweisen:

"Die Nummer 4 begründet zum einen nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 BGebG eine Gebührenpflicht derjenigen Person, für die im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach § 1 Absatz 4 BPolG zum Schutz ihrer privaten Rechte auf Antrag eine Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 Nummer 5 BPolG durch die Bundespolizei erfolgt. In der polizeilichen Praxis kommt eine Gebührenerhebung nach dieser Vorschrift insbesondere in Fällen der Identitätsfeststellung auf Antrag von Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht, um beispielsweise die Personalien von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis zu erhalten. In seiner Eigenschaft als Veranlasser der Maßnahme (§ 3 Absatz 2 Nummer 3 BGebG) kann zum anderen auch der Fahrgast selbst Gebührenschuldner sein."

Somit ist die Loesung eigentlich ganz einfach:

Gebuehrenschuldner ist immer die Bahn. Wenn der Fahrgast keine gueltige Fahrkarte hatte, ist zusaetzlich auch er Gebuehrenschuldner. Wenn er eine gueltige Fahrkarte hatte, ist er auch kein Gebuehrenschuldner, da er die Massnahme nicht veranlasst hat, vulgo nichts dafuer konnte, dass die Bahn meinte, seine Identitaet mit Hilfe der Bundespolizei feststellen zu lassen.

In der (wohl am weitaus haeufigsten auftretenden) Konstellation, dass tatsaechlich ein renitenter Schwarzfahrer vorliegt, kann sich die Bundespolizei somit aussuchen, von wem sie die Gebuehr eintreibt, von der Bahn oder dem Fahrgast. Sollte sie sich fuer die Bahn entscheiden, kann diese selbstverstaendlich den (Schwarz-)Fahrgast zivilrechtlich dafuer in Anspruch nehmen.
Wofuer sich die Bundespolizei in der Praxis entscheiden wird, muss sich wohl erst noch zeigen. Sie koennte sich an die Bahn wenden, weil sie das Geld sicher bekommt. Wenn auch nur nach dem Prinzip Linke Tascche/rechte Tasche. Oder an den Fahrgast, um den paedagogischen Effekt zu verstaerken.

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: MD 612

Datum: 11.02.20 22:54

dt8.de schrieb:
Sollte die Fahrkarte gültig sein, dann ist das aber mit derselben Argumentation eine Schikane des ZUB.
Man könnte auch einfach von einem Irrtum ausgehen, eh man den Zugbegleitern pauschal absichtliche Schikane unterstellt. Nobody is perfect, auch Du nicht.

dt8.de schrieb:
Und es gibt gute Grunde, in in einem solchen Fall sehr wohl auf der BuPol zu bestehen, dann hat man nämlich Zeugen, dass und welche Fahrkarte der ZUB eingezogen hat.
Sch*** auf hunderte Fahrgäste, die wegen Dir ihre Anschlüsse verpassen...

dt8.de schrieb:
So selten ist das nicht, selbst bei mir reichen meine Finger zum Zählen nicht aus.
Bei meinen Kollegen reichen täglich Hände und Füße nicht, so viele Fahrgäste unterliegen einem Irrtum oder behaupten einfach einem Irrtum zu unterliegen, zeigen gefälschte oder abgelaufene Tickets vor...

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: Thomas I

Datum: 11.02.20 23:03

Traumflug schrieb:
Fdl Uwf schrieb:
hier muss ich Dich berichtigen: Die genannte Gebührenordnung ist kein Gesetz. Die Ermächtigung zum Erlass einer z.B. Gebührenordnung findet sich aber in einen entsprechenden Gesetz.
Eine derartige Spitzfindigkeit ist in etwa so sinnvoll wie die Unterscheidung zwischen "Steuer", "Abgabe" und "Rundfunkgebühr". Für Nichtjuristen macht das keinerlei Unterschied.
Nichtjuristen verstehen ja oft nicht einmal den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum, also das ist jetzt wirklich kein Argument....

Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: westerwald/lahn/taunus-tf

Datum: 11.02.20 23:04

Traumflug schrieb:
Da hat sich mal wieder ein neues Gesetz herein geschlichen:

Einschränkung von Bürgerrechten durch die Hintertür (Telepolis/Heise)

Zitat
Die von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt eingeführte Gebührenordnung der Bundespolizei wird jetzt umgesetzt. [...]

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat eine Gebührenordnung für die Bundespolizei eingeführt, die Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Darin werden beispielsweise Platzverweise und Identitätsfeststellungen mit Gebühren belegt. Dies geschah nahezu unbemerkt von Öffentlichkeit und Medien.

Eine erstmalige Platzverweisung kostet 88,85 Euro, eine Identitätsfeststellung 53,75 Euro, Anordnung des Gewahrsams 74,15 €, Erkennungsdienstliche Behandlung: 59,50 Euro, Vollzug des Gewahrsams pro angefangener Viertelstunde 6,51 Euro. Für einen normalen Polizeieinsatz können hohe dreistellige Summen anfallen.

In NRW werden aufgrund der neuen Verordnung nun erste Zahlungsaufforderungen verschickt. Eine Frau soll 550,- € zahlen, weil sie ihren Koffer auf dem Düsseldorfer Hauptbahnhof unbeaufsichtigt ließ. Sie wurde erst nach 30 Minuten ausfindig gemacht, als schon großräumig um das Gepäckstück abgesperrt war.
[...]
Die Zwangsgelder werden ohne richterlichen Beschluss festgelegt.
Zitat
Denn es scheint weniger um die Aufbesserung der Staatskasse, als um Repressionen zu gehen. Schon jetzt zahlt der Staat sehr viel mehr Geld für Zwangsunterbringungen in Gefängnissen derjenigen, die nicht zahlen können, als von den Inhaftierten hätte gezahlt werden müssen.
[...]
Ob die Gebührenordnung vor Gericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
Bitte erläutere wo genau in deinem Auge, Bürgerrechte eingeschränkt werden. In dem Gesetz geht es um nichts weiteres, als die Umlagerung von Kosten. Bisher müssen wir alle für die Kosten, einzelner aufkommen. Das ist eine Ungerechtigkeit, die beseitigt wurde. Gebe mir eine Begründung, warum ich als rechtschaffener Mensch, für vergehen anderer bezahlen soll? Wer Dummheiten macht und erwischt wird oder Straftaten begeht, soll gefälligst selbst für die entstehenden Kosten aufkommen.

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: Giovanni

Datum: 11.02.20 23:31

westerwald/lahn/taunus-tf schrieb:
Bitte erläutere wo genau in deinem Auge, Bürgerrechte eingeschränkt werden. In dem Gesetz geht es um nichts weiteres, als die Umlagerung von Kosten. Bisher müssen wir alle für die Kosten, einzelner aufkommen. Das ist eine Ungerechtigkeit, die beseitigt wurde. Gebe mir eine Begründung, warum ich als rechtschaffener Mensch, für vergehen anderer bezahlen soll? Wer Dummheiten macht und erwischt wird oder Straftaten begeht, soll gefälligst selbst für die entstehenden Kosten aufkommen.
Wie bereits im Diskussionsfaden erläutert, z.b. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - etwa wenn bei gültiger Fahrkarte eine Personalienfeststellung durch das EVU abgelehnt wird.
Auch bedingen Platzverweise, die in der Gebührenordnung mit nicht unerheblichen Beträgen versehen sind, nicht zwangsläufig Dummheiten oder gar Straftaten.
Einige Gebühren richten sich zudem gegen tatsächliche oder potenzielle Opfer - etwa die für die Begleitung.

Wo Logik aufhört, fängt das DB-Preissystem an!

Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: Pesa Link

Datum: 11.02.20 23:48

LIW schrieb:
Was ich daran gut finde ist, dass man so hoffentlich Kleinkriminelle und Dealer von Bahnhöfen wegekeln kann.
Volle Zustimmung :).

Zitat [www.drehscheibe-online.de]

Viele Grüße aus EMRS
Moritz

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: D.

Datum: 12.02.20 00:00

Giovanni schrieb:Zitat:
Auch bedingen Platzverweise, die in der Gebührenordnung mit nicht unerheblichen Beträgen versehen sind, nicht zwangsläufig Dummheiten oder gar Straftaten.

Doch, eigentlich schon. Um einen gebuehrenpflichtigen Platzverweis auszuloesen, muss man Stoerer iSv § 17 Abs. 1 BPolG oder § 18 Abs. 1 BPolG sein.


Giovanni schrieb:
Einige Gebühren richten sich zudem gegen tatsächliche oder potenzielle Opfer - etwa die für die Begleitung.
Verstehe ich nicht, welche meinst Du? Weshalb sollte ein Opfer in Gewahrsam genommen werden? Insbesondere ist die Ingewahrsamnahme gebuehrenfrei, wenn die Person den Tatbestand des § 39 Abs. 1 Nr. 1 BPolG "erkennbar unverschuldet" erfuellt.

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: Thomas I

Datum: 12.02.20 00:02

Giovanni schrieb:
westerwald/lahn/taunus-tf schrieb:
Bitte erläutere wo genau in deinem Auge, Bürgerrechte eingeschränkt werden. In dem Gesetz geht es um nichts weiteres, als die Umlagerung von Kosten. Bisher müssen wir alle für die Kosten, einzelner aufkommen. Das ist eine Ungerechtigkeit, die beseitigt wurde. Gebe mir eine Begründung, warum ich als rechtschaffener Mensch, für vergehen anderer bezahlen soll? Wer Dummheiten macht und erwischt wird oder Straftaten begeht, soll gefälligst selbst für die entstehenden Kosten aufkommen.
Wie bereits im Diskussionsfaden erläutert, z.b. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - etwa wenn bei gültiger Fahrkarte eine Personalienfeststellung durch das EVU abgelehnt wird.
Auch bedingen Platzverweise, die in der Gebührenordnung mit nicht unerheblichen Beträgen versehen sind, nicht zwangsläufig Dummheiten oder gar Straftaten.
Einige Gebühren richten sich zudem gegen tatsächliche oder potenzielle Opfer - etwa die für die Begleitung.
Nun man darf nicht übersehen, dass die Rechtmäßigkeit der Maßnahme eine wesentliche Voraussetzung dafür ist vom Veranlasser der Maßnahme die Verwaltungskosten zu erheben.
Wenn nun der Veranlasser die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen bestreitet befindet darüber nicht mehr die Polizei.
Die Voraussetzungen für eine Rechtmäßigkeit sind durchaus umfangreich und gerade beim Punkt der konkreten Gefahr wird es dann oft schwierig.
Von daher dürfte es, wie jetzt auch schon bei den Landespolizeien, nur eher selten überhaupt zu einer Erhebung der Verwaltungskosten kommen und noch seltener zu einer erfolgreichen Erhebung derselben.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:02:12:00:03:30.

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: Traumflug

Datum: 12.02.20 02:03

Thomas I schrieb:
Nun man darf nicht übersehen, dass die Rechtmäßigkeit der Maßnahme eine wesentliche Voraussetzung dafür ist vom Veranlasser der Maßnahme die Verwaltungskosten zu erheben.
Wenn nun der Veranlasser die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen bestreitet befindet darüber nicht mehr die Polizei.
Die Voraussetzungen für eine Rechtmäßigkeit sind durchaus umfangreich und gerade beim Punkt der konkreten Gefahr wird es dann oft schwierig.
Von daher dürfte es, wie jetzt auch schon bei den Landespolizeien, nur eher selten überhaupt zu einer Erhebung der Verwaltungskosten kommen und noch seltener zu einer erfolgreichen Erhebung derselben.
Das beschreibt schön, warum individuelle Gebühren für Polizeitätigkeiten eine blöde Idee sind. Unter dem Strich sind die nur eine zusätzliche Drohung ("Gehen Sie beiseite oder es kostet 80 Euro Gebühren!") oder eine Straferhöhung (bisherige Strafe + bisheriger Verwaltungsaufwand + Tätigkeitsgebühr + Tätigkeitsgebührenabrechnung). Denn Rechtsstreitigkeiten sind bekanntlich längst nicht immer eindeutig.

Dass die Gebühren auch völlig unbescholtenen Bürgern angelastet werden können zeigt der Fall mit dem stehen gelassenen Koffer. Einen Koffer mit Kleidung darin abzustellen ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Auch nicht, 30 Minuten für beliebige Leute unauffindbar zu sein. All der Aufwand lag alleine im Ermessen der Polizei, zahlen soll der Kofferbesitzer.

Dass solche Gebühren möglicherweise nur selten angewandt werden macht die Bedrohungslage dabei nicht geringer. Die Bedrohung bleibt. Im Gegenteil, in dem Fall kann sie als eine Art Extrahammer zusätzlich zu den bisherigen Bußgeldern hervor geholt werden:

"EBE kostet 65 Euro", "gilt üblicherweise"

-> tatsächliche Kosten bei Kunden mit unliebsamer Nase im Gesicht:
65 Euro EBE
+ 45 Euro Polizeitätigkeitsgebühr
+ 25 Euro Tätigkeitsgebührenabrechung der Polizei
+ 30 Euro Verwaltungsgebühren der DB für die Bearbeitung der Weiterleitung
= 165 Euro

Erstattung der Kosten für Polizeiaufgebot bei Veranstaltungen hätte man leicht anders herbei führen können. Wenn man das denn gewollt hätte.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: Perverser geht's nimmer

geschrieben von: Zugsicherer

Datum: 12.02.20 06:21

MD 612 schrieb:
Sch*** auf hunderte Fahrgäste, die wegen Dir ihre Anschlüsse verpassen...
Verdreh doch bitte nicht die Tatsachen. Ein Fahrgast mit gültigem Fahrschein ist nicht verpflichtet, 60 € zu zahlen oder dem Zugpersonal seine Personalien anzugeben.

Wenn unqualifiertes Personal dennoch meint, der Fahrschein sei ungültig, und versucht, entsprechende Maßnahmen durchzusetzen, ist es ja wohl eindeutig Verschulden des EVU, wenn es zu Verpätungen kommt.

Gruß
Sven

Re: Endlich eine gute Nachricht

geschrieben von: Alibizugpaar

Datum: 12.02.20 06:32

Es wird auch keine Straftat sein im Zug Stromkabel mit sich zu führen und diese halb aus der Kleidung hängen zu lassen oder mit einer Handwaffe aus Schokolade zu hantieren. Trotzdem macht man das nicht, weil es sinnvolle Verhaltensregeln aus einer gewissen gesellschaftlichen Großwetterlage heraus gibt. So weiß auch jeder Kofferbesitzer in welcher Sicherheitssituation wir leben.

Gruß, Olaf

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Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.20 06:59

Der Fahrgast kann aber andererseits das EVU für die Kosten in Anspruch nehmen, wenn es unbegründet war. Andererseits liegt einem Gebührenbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung bei. Da erhebt man Widerspruch, weil man nicht Veranlasser war. Man ist nämlich nicht verpflichtet seinen Ausweis mitzuführen. Wir sind hier nicht in der ehemaligen DDR.

Re: Bundespolizei verlangt jetzt Gebühren

geschrieben von: bahnfan87

Datum: 12.02.20 07:32

warakorn schrieb:
Wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, muss Derjenige diese "Gebühr" bezahlen, der den Anlass für diese Identitätsfeststellung gegeben hat. Das wäre dann der Zugbegleiter, der einen Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis, rechtswidrig festhält. Der ZUB darf dann die doppelte Gebühr bezahlen, da seine Identität zwecks Strafantrags wg. Freiheitsberaubung auch festgestellt werden muss.
Sehr richtig. Das heißt erstmal, dass der ZUB oder der Prüfdienst den Einsatz zu zahlen hat. Ich nehme an, die verschiedenen Bahnen und ÖPNV-Betreiber haben bereits oder werden ihren BB hinzufügen, dass für Schwarzfahrer diese Auslagen zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Das geht aber natürlich nur, wenn der Betreffende auch wirklich und nachweislich Schwarzfahrer ist.

Das dürfte zwei positive Effekte haben. Erstens, manch Prüfdienstmitarbeiter, der bisher lieber mal die Polizei gerufen hat, statt einmal noch in die BB zu schauen und die Gültigkeit eines Tickets gegenzuprüfen, wird ziemlich schnell lernen, dass er letzteres besser tun sollte. Zweitens, manch notorischer Schwarzfahrer wird schnell lernen, dass es jetzt noch teurer wird.

Es ist schon überraschend wie stark hier der Reflex ist, immer erstmal davon auszugehen, dass selbstverständlich die gute Bahn dafür nicht zahlen muss, weil sie ja obrigkeitsgleich den Beförderungsfall bereits im Zug rechtsgültig als Schwarzfahrer verurteilen könne.

Viele Grüße
Peter

Re: Bezahlen oder Personalien angeben

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.20 08:08

Quadratschädel schrieb:
Falsch. Du kannst Dich berechtigt weigern 60 € zu entrichten - kann auch von keinem erwartet werden, diese Menge Geld dabei zu haben. Aber um die Möglichkeit zu eröffnen, diese 60 € auf dem Rechtsweg beizutreiben, musst Du die Personalien angeben, wenn nicht gegenüber dem Zub, dann spätestens gegenüber der BPol. Und wenn sich dann letztinstanzlich herausstellt, dass die Verweigerung der Angabe der Personalien gegenüber dem Zub unberechtigt war, dann darf Dir - m.E. richtigerweise - die Gebühr für die Personalienfeststellung durch die BPol in Rechnung gestellt werden.

Gruß
Detlev
Die Verweigerung dem ZUB den Ausweis zu zeigen ist rechtens. Du musste den Ausweis ja nicht mal dabei haben. Entweder der glaubt das, was du sagst oder er holt eben die Polizei hinzu. Und wenn du eben nicht schwarz gefahren bist, ist das eh nichtvdein Problem. Was mit den zusätzlichen Kosten für Schwarzfahrer ist, kein Thema. Der Ladendieb muss ja auch die Fangprämie zahlen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:02:12:08:09:16.
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