Sollte die Fahrkarte gültig sein, dann ist das aber mit derselben Argumentation eine Schikane des ZUB. Und es gibt gute Grunde, in in einem solchen Fall sehr wohl auf der BuPol zu bestehen, dann hat man nämlich Zeugen, dass und welche Fahrkarte der ZUB eingezogen hat.warakorn schrieb:Das Zub interessiert deine Personalien privat überhaupt nicht, es braucht sie für die FN. Wo ist jetzt der Unterschied wenn du die Personalien dem Zub gibst und du oder deine Anwälte klären hinterher ob die Fahrkarte gültig war oder nicht oder ob das Zub die BuPol anfordert zur Personalienfeststellung und die Bahn die Daten dann auch bekommt und der Rest genauso so weiterläuft wie ohne BuPol, einfach nur ein Schikaneversuch deinerseits?Zitat:die sich ständig im Recht wähnen und meinen alles ausdiskutieren zu müssen und Hausrechtsinhabern gegenüber das Vorzeigen von Fahrausweisen und / oder die Angabe der Personalien verweigern
Ich habe weniger ein Problem, wenn jmd. mit Hausrecht (ein ZUB) meinen gültigen Fahrausweis anzweifelt und mich rausschmeisst.
Der ZUB will aber meiner Personalien haben, um von mir unberechtigterweise EUR 60 abzukassieren. Deshalb lässt er mich auch nicht aussteigen.
Wenn der Zugbegleiter mal daneben liegt (was aber selten vorkommt), dann muss eben die Bahn die Kosten übernehmen.
Die ist halt nicht mehr auffindbar oder laut EBE-Vordruck wurde keine Karte eingezogen.Die Fahrkarte, die der Zub eingezogen hat, müsste in einem Strafverfahren als Beweismittel eingeführt werden. Glaubst Du allen Ernstes, dass es Zub mit derartig krimineller Energie gibt, die hierbei eine passend "falsche" (also nicht die original eingezogene) Fahrkarte vorlegen und sich damit strafbar machen? Und im übrigen hindert Dich niemand die einzuziehende Fahrkarte vorher mit der Kamera deines Smartphones zu dokumentieren. Die Argumente werden immer lächerlicher.
In dem Zusammenhang ist auf die Gesetzesbegruendung zu verweisen:Man denke nur mal an folgende Fallkonstellation, die alles andere als abwegig sein dürfte:
Fahrgast mit gültigem Ticket im Zug, Zugbegleitpersonal hält dieses für ungültig/gefälscht und zieht es ein und verlangt Personalien/Ausweis für EBE. Fahrgast weigert sich dem Zugpersonal gegenüber, was sein gutes Recht ist, mit Verweis auf seinen gültigen Fahrschein. Klassiker. Bupo kommt und klärt die Sache, natürlich auch mit - denn dazu sind sie ja im Gegensatz zu allen anderen berechtigt - Identitätsfeststellung. Macht dann 53,75 € bitte für Inanspruchnahme der eigenen Bürgerrechte durch ein via Steuerabgaben anteiligt bereits mitbezahltes Staatsorgan?
Man könnte auch einfach von einem Irrtum ausgehen, eh man den Zugbegleitern pauschal absichtliche Schikane unterstellt. Nobody is perfect, auch Du nicht.Sollte die Fahrkarte gültig sein, dann ist das aber mit derselben Argumentation eine Schikane des ZUB.
Sch*** auf hunderte Fahrgäste, die wegen Dir ihre Anschlüsse verpassen...Und es gibt gute Grunde, in in einem solchen Fall sehr wohl auf der BuPol zu bestehen, dann hat man nämlich Zeugen, dass und welche Fahrkarte der ZUB eingezogen hat.
Bei meinen Kollegen reichen täglich Hände und Füße nicht, so viele Fahrgäste unterliegen einem Irrtum oder behaupten einfach einem Irrtum zu unterliegen, zeigen gefälschte oder abgelaufene Tickets vor...So selten ist das nicht, selbst bei mir reichen meine Finger zum Zählen nicht aus.
Nichtjuristen verstehen ja oft nicht einmal den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum, also das ist jetzt wirklich kein Argument....Fdl Uwf schrieb:Eine derartige Spitzfindigkeit ist in etwa so sinnvoll wie die Unterscheidung zwischen "Steuer", "Abgabe" und "Rundfunkgebühr". Für Nichtjuristen macht das keinerlei Unterschied.hier muss ich Dich berichtigen: Die genannte Gebührenordnung ist kein Gesetz. Die Ermächtigung zum Erlass einer z.B. Gebührenordnung findet sich aber in einen entsprechenden Gesetz.
Bitte erläutere wo genau in deinem Auge, Bürgerrechte eingeschränkt werden. In dem Gesetz geht es um nichts weiteres, als die Umlagerung von Kosten. Bisher müssen wir alle für die Kosten, einzelner aufkommen. Das ist eine Ungerechtigkeit, die beseitigt wurde. Gebe mir eine Begründung, warum ich als rechtschaffener Mensch, für vergehen anderer bezahlen soll? Wer Dummheiten macht und erwischt wird oder Straftaten begeht, soll gefälligst selbst für die entstehenden Kosten aufkommen.Da hat sich mal wieder ein neues Gesetz herein geschlichen:
Einschränkung von Bürgerrechten durch die Hintertür (Telepolis/Heise)
ZitatZitatDie von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt eingeführte Gebührenordnung der Bundespolizei wird jetzt umgesetzt. [...]
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat eine Gebührenordnung für die Bundespolizei eingeführt, die Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Darin werden beispielsweise Platzverweise und Identitätsfeststellungen mit Gebühren belegt. Dies geschah nahezu unbemerkt von Öffentlichkeit und Medien.
Eine erstmalige Platzverweisung kostet 88,85 Euro, eine Identitätsfeststellung 53,75 Euro, Anordnung des Gewahrsams 74,15 €, Erkennungsdienstliche Behandlung: 59,50 Euro, Vollzug des Gewahrsams pro angefangener Viertelstunde 6,51 Euro. Für einen normalen Polizeieinsatz können hohe dreistellige Summen anfallen.
In NRW werden aufgrund der neuen Verordnung nun erste Zahlungsaufforderungen verschickt. Eine Frau soll 550,- € zahlen, weil sie ihren Koffer auf dem Düsseldorfer Hauptbahnhof unbeaufsichtigt ließ. Sie wurde erst nach 30 Minuten ausfindig gemacht, als schon großräumig um das Gepäckstück abgesperrt war.
[...]
Die Zwangsgelder werden ohne richterlichen Beschluss festgelegt.Denn es scheint weniger um die Aufbesserung der Staatskasse, als um Repressionen zu gehen. Schon jetzt zahlt der Staat sehr viel mehr Geld für Zwangsunterbringungen in Gefängnissen derjenigen, die nicht zahlen können, als von den Inhaftierten hätte gezahlt werden müssen.
[...]
Ob die Gebührenordnung vor Gericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
Wie bereits im Diskussionsfaden erläutert, z.b. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - etwa wenn bei gültiger Fahrkarte eine Personalienfeststellung durch das EVU abgelehnt wird.Bitte erläutere wo genau in deinem Auge, Bürgerrechte eingeschränkt werden. In dem Gesetz geht es um nichts weiteres, als die Umlagerung von Kosten. Bisher müssen wir alle für die Kosten, einzelner aufkommen. Das ist eine Ungerechtigkeit, die beseitigt wurde. Gebe mir eine Begründung, warum ich als rechtschaffener Mensch, für vergehen anderer bezahlen soll? Wer Dummheiten macht und erwischt wird oder Straftaten begeht, soll gefälligst selbst für die entstehenden Kosten aufkommen.
Volle Zustimmung :).Was ich daran gut finde ist, dass man so hoffentlich Kleinkriminelle und Dealer von Bahnhöfen wegekeln kann.
Doch, eigentlich schon. Um einen gebuehrenpflichtigen Platzverweis auszuloesen, muss man Stoerer iSv § 17 Abs. 1 BPolG oder § 18 Abs. 1 BPolG sein.Auch bedingen Platzverweise, die in der Gebührenordnung mit nicht unerheblichen Beträgen versehen sind, nicht zwangsläufig Dummheiten oder gar Straftaten.
Verstehe ich nicht, welche meinst Du? Weshalb sollte ein Opfer in Gewahrsam genommen werden? Insbesondere ist die Ingewahrsamnahme gebuehrenfrei, wenn die Person den Tatbestand des § 39 Abs. 1 Nr. 1 BPolG "erkennbar unverschuldet" erfuellt.Einige Gebühren richten sich zudem gegen tatsächliche oder potenzielle Opfer - etwa die für die Begleitung.
Nun man darf nicht übersehen, dass die Rechtmäßigkeit der Maßnahme eine wesentliche Voraussetzung dafür ist vom Veranlasser der Maßnahme die Verwaltungskosten zu erheben.westerwald/lahn/taunus-tf schrieb:Wie bereits im Diskussionsfaden erläutert, z.b. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - etwa wenn bei gültiger Fahrkarte eine Personalienfeststellung durch das EVU abgelehnt wird.Bitte erläutere wo genau in deinem Auge, Bürgerrechte eingeschränkt werden. In dem Gesetz geht es um nichts weiteres, als die Umlagerung von Kosten. Bisher müssen wir alle für die Kosten, einzelner aufkommen. Das ist eine Ungerechtigkeit, die beseitigt wurde. Gebe mir eine Begründung, warum ich als rechtschaffener Mensch, für vergehen anderer bezahlen soll? Wer Dummheiten macht und erwischt wird oder Straftaten begeht, soll gefälligst selbst für die entstehenden Kosten aufkommen.
Auch bedingen Platzverweise, die in der Gebührenordnung mit nicht unerheblichen Beträgen versehen sind, nicht zwangsläufig Dummheiten oder gar Straftaten.
Einige Gebühren richten sich zudem gegen tatsächliche oder potenzielle Opfer - etwa die für die Begleitung.
Das beschreibt schön, warum individuelle Gebühren für Polizeitätigkeiten eine blöde Idee sind. Unter dem Strich sind die nur eine zusätzliche Drohung ("Gehen Sie beiseite oder es kostet 80 Euro Gebühren!") oder eine Straferhöhung (bisherige Strafe + bisheriger Verwaltungsaufwand + Tätigkeitsgebühr + Tätigkeitsgebührenabrechnung). Denn Rechtsstreitigkeiten sind bekanntlich längst nicht immer eindeutig.Nun man darf nicht übersehen, dass die Rechtmäßigkeit der Maßnahme eine wesentliche Voraussetzung dafür ist vom Veranlasser der Maßnahme die Verwaltungskosten zu erheben.
Wenn nun der Veranlasser die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen bestreitet befindet darüber nicht mehr die Polizei.
Die Voraussetzungen für eine Rechtmäßigkeit sind durchaus umfangreich und gerade beim Punkt der konkreten Gefahr wird es dann oft schwierig.
Von daher dürfte es, wie jetzt auch schon bei den Landespolizeien, nur eher selten überhaupt zu einer Erhebung der Verwaltungskosten kommen und noch seltener zu einer erfolgreichen Erhebung derselben.
Verdreh doch bitte nicht die Tatsachen. Ein Fahrgast mit gültigem Fahrschein ist nicht verpflichtet, 60 € zu zahlen oder dem Zugpersonal seine Personalien anzugeben.Sch*** auf hunderte Fahrgäste, die wegen Dir ihre Anschlüsse verpassen...
Sehr richtig. Das heißt erstmal, dass der ZUB oder der Prüfdienst den Einsatz zu zahlen hat. Ich nehme an, die verschiedenen Bahnen und ÖPNV-Betreiber haben bereits oder werden ihren BB hinzufügen, dass für Schwarzfahrer diese Auslagen zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Das geht aber natürlich nur, wenn der Betreffende auch wirklich und nachweislich Schwarzfahrer ist.Wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, muss Derjenige diese "Gebühr" bezahlen, der den Anlass für diese Identitätsfeststellung gegeben hat. Das wäre dann der Zugbegleiter, der einen Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis, rechtswidrig festhält. Der ZUB darf dann die doppelte Gebühr bezahlen, da seine Identität zwecks Strafantrags wg. Freiheitsberaubung auch festgestellt werden muss.
Die Verweigerung dem ZUB den Ausweis zu zeigen ist rechtens. Du musste den Ausweis ja nicht mal dabei haben. Entweder der glaubt das, was du sagst oder er holt eben die Polizei hinzu. Und wenn du eben nicht schwarz gefahren bist, ist das eh nichtvdein Problem. Was mit den zusätzlichen Kosten für Schwarzfahrer ist, kein Thema. Der Ladendieb muss ja auch die Fangprämie zahlen.Falsch. Du kannst Dich berechtigt weigern 60 € zu entrichten - kann auch von keinem erwartet werden, diese Menge Geld dabei zu haben. Aber um die Möglichkeit zu eröffnen, diese 60 € auf dem Rechtsweg beizutreiben, musst Du die Personalien angeben, wenn nicht gegenüber dem Zub, dann spätestens gegenüber der BPol. Und wenn sich dann letztinstanzlich herausstellt, dass die Verweigerung der Angabe der Personalien gegenüber dem Zub unberechtigt war, dann darf Dir - m.E. richtigerweise - die Gebühr für die Personalienfeststellung durch die BPol in Rechnung gestellt werden.
Gruß
Detlev
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