Selbstverstaendlich ist sie das. Ein materielles Gesetz. Du verwechselst das mit einem formellen Gesetz, das sie tatsaechlich nicht ist.Die genannte Gebührenordnung ist kein Gesetz.
BGBl. I S. 1359. Extraeinladungen an 82 Millionen Buerger (+ x Touristen) zur Gesetzesbefolgung gibt es nicht.Einziger Haken bei der Sache: Es fehlt eine vernünftige Kommunikation an die Bürger, damit die im Falle des Falles (nicht nur der Identitätsfeststellung im Zug) nicht behaupten können, sie wüssten von nichts.
Nicht ganz - denn der Broetchengeber argumentiert ja bei Gewerkschaftsforderungen nach "hoeherer Besoldung", "mehr Personal" (zwecks Ueberstundenabbau" u. a. Themen immer wieder gern damit, dass man leider, leider nicht ueber die finanziellen Ressourcen verfuege... Auch soll es schon Zeiten gegeben haben, da der Sprit fuer die EInsatzfahrzeuge kanpp wurde und man Kontrollfahrten reduzieren sollte etc.Doch was hat die Polizeigewerkschaft damit am Hut? Meine bisherige Auffassung ist noch immer, dass sich eine Gewerkschaft um die Belange der Mitarbeiter/Beamten kümmert, nicht um die Finanzierung des Polizeiapparats. Für die Beamten ist die Arbeit mit oder ohne Rechnung an die Behörde genau gleich. Zumindest sollte sie das sein.
Natürlich - unbewusst bringst Du es auf den Punkt. Wir zahlen (bislang) Steuern unter anderem dafür, dass es Zeitgenossen gibt, die meinen sich nicht an die Regeln des allgemeinen Zusammenlebens halten zu müssen; die meinen polizeilichen Anordnungen zur Gefahrenabwehr nicht Folge leisten zu müssen; die sich ständig im Recht wähnen und meinen alles ausdiskutieren zu müssen und Hausrechtsinhabern gegenüber das Vorzeigen von Fahrausweisen und / oder die Angabe der Personalien verweigern; die sich nicht wie die große Mehrzahl anderer damit abfinden können, ihre Rechte in unserem Rechtsstaat ggf. im Nachgang geltend zu machen. All die damit verbundenen Kosten tragen allzu häufig die gesetztestreuen Steuerzahler.Wofür zahlen wir Steuern? Unfassbar dieser Abzockstaat!
Formell richtig. Aber eine gute Pressemeldung, möglicherweise eine Pressekonferenz um viele Medien und damit viele Bürger zu erreichen, wäre ja nun nicht zu viel verlangt. Für einen 135. Fliegenschiss zur versemmelten MP-Wahl in Thüringen haben die politischen Institutionen ja auch Zeit... ;-)BGBl. I S. 1359. Extraeinladungen an 82 Millionen Buerger (+ x Touristen) zur Gesetzesbefolgung gibt es nicht.
Denn es scheint weniger um die Aufbesserung der Staatskasse, als um Repressionen zu gehen. Schon jetzt zahlt der Staat sehr viel mehr Geld für Zwangsunterbringungen in Gefängnissen derjenigen, die nicht zahlen können, als von den Inhaftierten hätte gezahlt werden müssen.
Es sitzen beispielsweise viele Schwarzfahrer ein, die nicht nur die verhängten Strafgelder, sondern auch die wegen Nichtzahlung zwangsweise eingeschalteten Anwälte und Gerichte nicht zahlen können. Der Vollzug der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen kostet den Steuerzahler jeden Tag tausende Euro.
Jegliche Arten von Strafen verhärten in solchen Situationen die Lage beider Parteien. Die Lösung müsste eigentlich so aussehen, dass der Lokführer die Jugendlichen nicht aus dem Zug schmeißt, sondern weiter fahren lässt, aber die Personalien aufnimmt. Die gibt er jedoch nicht der Polizei, sondern einer sozialen Einrichtung, die dann einen Berater raus schickt, der sich anschaut, warum die Jugendlichen auf so einen dummen Gedanken kommen. Meist resultiert so ein Verhalten nämlich aus einer prekären Lebenssituation. Und dann gilt es, hier anzuetzen. Anstatt viel Geld in Kontrollen, Polizei, Gefängnisse, Psychiatrien usw. zu investieren, könnte man dieses Geld den Bedürftigen direkt zukommen lassen. Viele Dinge, die heute bei jungen Leuten "cool" sind, kosten nun mal Geld. Aber wenn man es schafft, auch den Ärmeren z. B. Musikunterricht, Tanzschule oder Sportverein zu ermöglichen, hätten wir viele solcher Probleme nicht.
Auch viele kommerziell ausgerichtete Unterhaltungsbetriebe können für eine Verbesserung der Sitauation sorgen, indem sie einfach an ohnehin schwach ausgelasteten Tagen alle Leute, die sich den Eintritt sowieso nicht hätten leisten können, einfach umsonst rein lassen. Die einzige in den Medien breit getretene Aktion dieser Art kommt seit ein paar Jahren aus Hamburg:
Quelle: YouTube
So etwas wäre für alle Betriebe denkbar, die hohe Fixkosten haben und nicht immer voll ausgelastet sind: Museen, Freizeitparks, Zoos, Konzerte, Discotheken, Kinos, Theater, Bundesligaspiele, Schwimmbäder, Kletterhallen, Minigolf, und weiß der Geier. Damit würde man die Leute mit wenig Geld von der Straße holen. Die Erfahrungen im Miwula zeigen, dass fast niemand so eine Aktion missbraucht - d.h. es werden wirklich die Bedürftigen erreicht. Und selbst wenn mal tatsächlich mal einer auf diese Idee kommt...so what? Kann nämlich durch solche Maßnahmen z.B. ein Gefängnis geschlossen werden, fallen auch weniger Steuern an.
geschrieben von: Quadratschädel
Datum: 11.02.20 21:06
Eine derartige Spitzfindigkeit ist in etwa so sinnvoll wie die Unterscheidung zwischen "Steuer", "Abgabe" und "Rundfunkgebühr". Für Nichtjuristen macht das keinerlei Unterschied.hier muss ich Dich berichtigen: Die genannte Gebührenordnung ist kein Gesetz. Die Ermächtigung zum Erlass einer z.B. Gebührenordnung findet sich aber in einen entsprechenden Gesetz.
Der Brexit ist zustande gekommen, weil sich die Briten nicht von der (EU-)Obrigkeit auf der Nase herum tanzen lassen wollen. Mit dieser Gebührenverordnung tanzt uns die eigene Obrigkeit auf der Nase herum: deren Polizei wurde zum Selbstbedienungsladen ausgebaut.kmueller schrieb:Ähem, was genau hat die Gebührenordnung für die BuPol mit dem Brexit bzw. dessen behauptetem "Anlass" zu tun?Ich wundere mich immer weniger über den Brexit.
Servus!Die wenigsten Züge sind bis auf den letzten Stehplatz voll, und die meisten Schwarzfahrer hätten eh nicht bezahlen können.
Warum zeigt man nicht eindach seinen Ausweis und die Sache wird nachher in Ruhe ohne Stress geklärt?Danke für den Hinweis - das ist ja mal ein Ding! :-o
Man denke nur mal an folgende Fallkonstellation, die alles andere als abwegig sein dürfte:
Fahrgast mit gültigem Ticket im Zug, Zugbegleitpersonal hält dieses für ungültig/gefälscht und zieht es ein und verlangt Personalien/Ausweis für EBE. Fahrgast weigert sich dem Zugpersonal gegenüber, was sein gutes Recht ist, mit Verweis auf seinen gültigen Fahrschein.
die sich ständig im Recht wähnen und meinen alles ausdiskutieren zu müssen und Hausrechtsinhabern gegenüber das Vorzeigen von Fahrausweisen und / oder die Angabe der Personalien verweigern
Ach so, dann treten wir ergo aus uns selbst aus, oder wie?Dirk Möller schrieb:Der Brexit ist zustande gekommen, weil sich die Briten nicht von der (EU-)Obrigkeit auf der Nase herum tanzen lassen wollen. Mit dieser Gebührenverordnung tanzt uns die eigene Obrigkeit auf der Nase herum: deren Polizei wurde zum Selbstbedienungsladen ausgebaut.kmueller schrieb:Ähem, was genau hat die Gebührenordnung für die BuPol mit dem Brexit bzw. dessen behauptetem "Anlass" zu tun?Ich wundere mich immer weniger über den Brexit.
Zitat:die sich ständig im Recht wähnen und meinen alles ausdiskutieren zu müssen und Hausrechtsinhabern gegenüber das Vorzeigen von Fahrausweisen und / oder die Angabe der Personalien verweigern
Ich habe weniger ein Problem, wenn jmd. mit Hausrecht (ein ZUB) meinen gültigen Fahrausweis anzweifelt und mich rausschmeisst.
Der ZUB will aber meiner Personalien haben, um von mir unberechtigterweise EUR 60 abzukassieren. Deshalb lässt er mich auch nicht aussteigen.
Wenn der 60 Euro haben will und Du die bezahlst, dann will der auch keine Personalien. Wenn der Deine Personalien bekommt, dann stellt er Dir eine Fahrpreisnacherhebung aus, gegen die Du dann Einspruch erheben kannst. Dann wird die Sache in Ruhe geklärt, notfalls auch vor Gericht. An diesem Sachverhalt ändert sich nichts, wenn die BuPol hinzugezogen wird. Es dauert nur länger, Deine Mitfahrgäste verpassen ihre Anschlüsse und das ganze bringt mehr Aufwand, der nicht sein muss. Insbesondere nicht für die BuPol. Deswegen finde ich es richtig, dass die sich das gut bezahlen lassen. Wenn der Zugbegleiter mal daneben liegt (was aber selten vorkommt), dann muss eben die Bahn die Kosten übernehmen.Der ZUB will aber meiner Personalien haben, um von mir unberechtigterweise EUR 60 abzukassieren.
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