ZitatDie von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt eingeführte Gebührenordnung der Bundespolizei wird jetzt umgesetzt. [...]
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat eine Gebührenordnung für die Bundespolizei eingeführt, die Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Darin werden beispielsweise Platzverweise und Identitätsfeststellungen mit Gebühren belegt. Dies geschah nahezu unbemerkt von Öffentlichkeit und Medien.
Eine erstmalige Platzverweisung kostet 88,85 Euro, eine Identitätsfeststellung 53,75 Euro, Anordnung des Gewahrsams 74,15 €, Erkennungsdienstliche Behandlung: 59,50 Euro, Vollzug des Gewahrsams pro angefangener Viertelstunde 6,51 Euro. Für einen normalen Polizeieinsatz können hohe dreistellige Summen anfallen.
In NRW werden aufgrund der neuen Verordnung nun erste Zahlungsaufforderungen verschickt. Eine Frau soll 550,- € zahlen, weil sie ihren Koffer auf dem Düsseldorfer Hauptbahnhof unbeaufsichtigt ließ. Sie wurde erst nach 30 Minuten ausfindig gemacht, als schon großräumig um das Gepäckstück abgesperrt war.
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Die Zwangsgelder werden ohne richterlichen Beschluss festgelegt.
Denn es scheint weniger um die Aufbesserung der Staatskasse, als um Repressionen zu gehen. Schon jetzt zahlt der Staat sehr viel mehr Geld für Zwangsunterbringungen in Gefängnissen derjenigen, die nicht zahlen können, als von den Inhaftierten hätte gezahlt werden müssen.
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Ob die Gebührenordnung vor Gericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
geschrieben von: ßänkjuhforträvvelingwißdeutschebahn
Datum: 11.02.20 17:47
Die BuPol klärt da gar nichts. Die nimmt nur die Personalien auf, damit Fahrgast und Bahn den Konflikt im Nachhinein (ggf. gerichtlich) klären können. Und genau deshalb liegt es am Fahrgast selbst die Gebühren zu sparen und ggf. zig Minuten Wartezeit für hunderte unbeteiligte Fahrgäste zu vermeiden. Im Übrigen dürften die Aussichten nicht schlecht stehen im Falle der Nichtschuld des Fahrgastes (Ticket war doch gültig) die Gebühren von der Bahn zurückzufordern.Fahrgast mit gültigem Ticket im Zug, Zugbegleitpersonal hält dieses für ungültig/gefälscht und zieht es ein und verlangt Personalien/Ausweis für EBE. Fahrgast weigert sich dem Zugpersonal gegenüber, was sein gutes Recht ist, mit Verweis auf seinen gültigen Fahrschein. Klassiker. Bupo kommt und klärt die Sache, natürlich auch mit - denn dazu sind sie ja im Gegensatz zu allen anderen berechtigt - Identitätsfeststellung.
Richtig die Verwaltungskosten einer rechtmäßigen (!) Maßnahme können dem Veranlasser aufgegeben werden.Wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, muss Derjenige diese "Gebühr" bezahlen, der den Anlass für diese Identitätsfeststellung gegeben hat. Das wäre dann der Zugbegleiter, der einen Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis, rechtswidrig festhält. Der ZUB darf dann die doppelte Gebühr bezahlen, da seine Identität zwecks Strafantrags wg. Freiheitsberaubung auch festgestellt werden muss.
Wenn zwischen einem kaiserlichen Beamten und einem Untertan zu wählen ist, dann dürfte klar sein, wie die Wahl ausfällt.warakorn schrieb:Richtig die Verwaltungskosten einer rechtmäßigen (!) Maßnahme können dem Veranlasser aufgegeben werden.Wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, muss Derjenige diese "Gebühr" bezahlen, der den Anlass für diese Identitätsfeststellung gegeben hat. Das wäre dann der Zugbegleiter, der einen Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis, rechtswidrig festhält. Der ZUB darf dann die doppelte Gebühr bezahlen, da seine Identität zwecks Strafantrags wg. Freiheitsberaubung auch festgestellt werden muss.
Das ist auch so neu nicht, bei den Landespolizeien ist das schon gängiges Verfahren.
Allerdings dürfte es nicht immer so klar sein wer der Veranlasser denn nun wirklich ist und ob die Maßnahme auch rechtmäßig war oder ob sie in ihrem Umfang rechtmäßig war, insofern kein Grund zur Panik.
Selbst wenn ich als Betroffener von der Bupo in Anspruch genommen werde, weil der Zub meine Fahrkarte unberchtigt für gefälscht hält, werde ich diese Kosten umgehend an das EVU weiterreichen. Denn das Holen der Polizei war ja wohl völlig sinnlos und mutwillig durch das EVU verursacht worden. Also erstmal klar Widerspruch gegen den Bescheid.Spannende Frage ist hier, wer denn die Gebühren schuldet. Das Unternehmen, das seine privaten Rechte schützen bzw. durchsetzen will oder der Betroffene, gegenüber dem das Unternehmen dies durchsetzen will?
Wenn die Bahn beispielsweise als Auftraggeber der "individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen" für die Polizeileistung in Vorleistung gehen müsste, wäre ja die Frage, ob sie sich dann, wenn die Betreffenden nicht zahlungsfähig wirken, noch in dieses Risiko stürzen will, dass diese Kosten am Ende bei ihr hängen bleiben.
Ich habe dazu nichts passendes gefunden: [www.gesetze-im-internet.de]
Das hier ist auch so eine eigenartige Aussage:aus [www.wz.de] :
Über Rechnungen an Fussballvereine kann man sich sicherlich unterhalten. Doch was hat die Polizeigewerkschaft damit am Hut? Meine bisherige Auffassung ist noch immer, dass sich eine Gewerkschaft um die Belange der Mitarbeiter/Beamten kümmert, nicht um die Finanzierung des Polizeiapparats. Für die Beamten ist die Arbeit mit oder ohne Rechnung an die Behörde genau gleich. Zumindest sollte sie das sein.Und: Die Bundespolizei darf Fußballvereinen jetzt Rechnungen für ihre Einsätze schicken. „Das war eine Ur-Forderung der DPolG.“
Kann man nicht mehr und nicht weniger als vorher. Nur die Gebühren werden höher, was Kleinkriminelle kaum stören dürfte. Die klauen dann eben noch ein bisschen mehr, um das auszugleichen. Oder zucken mit den Achseln, wenn sie ohnehin mittellos sind.Was ich daran gut finde ist, dass man so hoffentlich Kleinkriminelle und Dealer von Bahnhöfen wegekeln kann.
Ähem, was genau hat die Gebührenordnung für die BuPol mit dem Brexit bzw. dessen behauptetem "Anlass" zu tun?Ich wundere mich immer weniger über den Brexit.
Prinzipiell machen Länderpolizeien so etwas auch, aber praktisch ist das nicht so einfach, weswegen es dann doch selten vorkommt.Was ich daran gut finde ist, dass man so hoffentlich Kleinkriminelle und Dealer von Bahnhöfen wegekeln kann. Warum müssen Bahnreisende einseitig diese Szene ertragen? Aber was ist eigentlich mit Sport-Rowdies in Gruppen? Vergessen?
Andererseits frage ich mich, wie und was die wirklich Armen bezahlen? Die etwas Reicheren dürfen sich danebenbenehmen und „freikaufen“ und die Armen wandern dann in den Knast oder wie? Insgesamt ist mir auch nicht wohl dabei.
Machen die Länderpolizeien sowas auch? Ich meine Verwaltungsgebühr statt Strafe? Das wäre doch wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers?
Hallo Traumflug,Da hat sich mal wieder ein neues Gesetz herein geschlichen:
Einschränkung von Bürgerrechten durch die Hintertür (Telepolis/Heise)
ZitatDie von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt eingeführte Gebührenordnung der Bundespolizei wird jetzt umgesetzt. [...]
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