geschrieben von: logical
Datum: 03.12.19 13:05
Wobei das Modell Fahrgastrechte eine Mischung von beidem ist: Du redest über die Erstattung von 25% bzw. 50% des Fahrpreises. Es gibt aber auch noch die Entschädigung/Kostenübernahme für Unterkunft bzw. Ersatzbeförderung. Hier können die Kosten die ursprüngliche Bezahlung auch deutlich übersteigen.bienenschuss schrieb:Nein, das ist ein fundamentaler Unterschied. Wenn Du Deine Leistung nicht bzw. schlecht erbringst, bekommst Du keine bzw. weniger Gegenleistung ("Bezahlung"). Auch wenn Dich kein Verschulden trifft. Das ist das Modell Fahrgastrechte.Das ist ja wohl Jacke wie Hose. [...] Wo kein Verschulden = keine Schuld, also kein Geld zurück.
Wenn Du hingegen "schuld bist", zahlst Du einen Schadensersatz, der Deine Bezahlung (weit) uebersteigen kann. Das ist das Modell Fluggastrechte.
Die Leistung nicht/schlecht zu erbringen, unabhaengig vom Verschulden, und trotzdem die Gegenleistung zu bekommen, waere voellig systemwidrig.
Der war gut. In Zeiten wo - wie bereits erwähnt - Züge zwischen Stuttgart und Singen wegen "höherer Gewalt" ausfallen weil es in Hamburg windet, wo ein simpler Suizid am 24.11.2019 in Vaihingen (Enz) den Fernverkehr bundesweit massiv beeinträchtigt weil alle nur warten, dass die Strecke wieder freigegeben wird, anstatt die Züge in Stuttgart oder Mannheim zu kehren, wo auf meiner Hausstrecke diese Woche ein seit Monaten geplanter SEV herrscht und trotzdem bis vor 10 Tagen Fahrkarten für den Regelverkehr inkl. Zugbindung verkauft wurden deren Käufer jetzt massive Verspätungen und Anschlussbrüche erleiden willst Du mir was von Wollen erzählen?Das Problem bei der Eisenbahn ist aber nicht das Wollen, sondern das Können.
Arbeitsplätze "an der Front" - egal ob Betrieb oder Instandhaltung - sind auch in den letzten zwanzig Jahren nicht attraktiver geworden. Ohne massiven Zukauf von Fremdleistungen hätte DB Netz schon seit zehn Jahren flächendeckend Langsamfahrstellen - und davon kilometerweit "La 0". Und inzwischen haben (angesichts der derzeitigen bahnexternen Baukonjunktur) auch die externen Gleis- und Tiefbauer Probleme, ihr Personal zu haltenEs klappt seit zwanzig Jahren nicht.
Derzeit bekommst Du auch kaum mal Tickets angeboten, an deren Tarif das betreffende Unternehmen nicht beteiligt ist. Die Klausel könnte Dir dann häufiger über den Weg laufen, wenn Dir Dienstleister Mobilitätsketten und auch die verschiedenen Tickets der beteiligten Anbieter dafür zusammen stellen oder Dir beispielsweise die DB auch Flix-Tickets verkauft.Im Entwurf ist zu lesen: "Eine oder mehrere Fahrkarte(n), die im Rahmen einer einzigen geschäftlichen Transaktion bei einem Eisenbahnunternehmen erworben wird/werden, gilt/gelten als Durchgangsfahrkarte, und das Eisenbahnunternehmen haftet nach den Artikeln 16, 17 und 18, wenn der Fahrgast einen oder mehrere Anschlüsse verpasst. Der zweite Absatz "Dies gilt nicht, wenn auf der Fahrkarte oder den Fahrkarten eindeutig angegeben ist, dass es sich dabei um getrennte Beförderungsverträge handelt, und der Fahrgast vor dem Kauf gemäß Absatz 2 darüber informiert wurde." stimmt zwar etwas nachdenklich, wird aber in der Realität zumindest in Deutschland kaum vorkommen.
Wo ist das Problem in einem Verkaufsvorgang von der DB einen Nightjet-Globalpreis mit separatem Vorlauf zu erwerben? Oder einen Sparpreis Europa nach Mailand, an den sich ein italienischer Globalpreis anschliesst?
Derzeit bekommst Du auch kaum mal Tickets angeboten, an deren Tarif das betreffende Unternehmen nicht beteiligt ist.
Am Schalter ist vieles gemacht worden ;-) oder meinst Du das Internet? Und eigentlich gibt es da auch eine Regel, dass alle Tickets, die in einem Umschlag vereint wurden, auch im Sinne der Fahrgastrechte zusammen gehören !? Aber wurde das auch so bei der Durchsetzung der Fahrgastrechte so gesehen? Es ist ja schwer nachzuweisen, was einem da alles in einem Umschlag zusammen gelegt überreicht wurde.Rollo schrieb:Zitat:Wo ist das Problem in einem Verkaufsvorgang von der DB einen Nightjet-Globalpreis mit separatem Vorlauf zu erwerben? Oder einen Sparpreis Europa nach Mailand, an den sich ein italienischer Globalpreis anschliesst?Derzeit bekommst Du auch kaum mal Tickets angeboten, an deren Tarif das betreffende Unternehmen nicht beteiligt ist.
Alles schon bislang möglich. Aber ohne Fahrgastrechte...
Erik
Oder die Gäubahn fährt nicht, weil in Norddeutschland Sturm ist... Hatten wir auch schon...Es gibt aber dieses nicht seltene Phänomen, daß die DB den ICE Stuttgart - Hamburg bereits in Frankfurt enden lässt, obwohl es erst nördlich Münster/Hannover stürmen soll. Der IC Passau - Kiel endet dann schon in Köln, der ICE München - Bremen fährt gar nicht erst los und so weiter...
Ich habe meine begründeten Zweifel, daß die DB nicht tut was möglich ist, sondern nur was am einfachsten ist. Wie soll man einer Bahn trauen, die den Fahrgästen lieber einen IC-Totalausfall zumutet statt einen Schadwagen auszusetzen?
Das ist richtig, allerdings besteht hier kein Unterschied zwischen Bahn und Flugzeug. Hilfeleistung (Bahn) und Betreuungsleistungen (Flugzeug) schulden beide auch beim Vorliegen aussergewoehnlicher Umstaende. Auch nach dem nun diskutierten Aenderungsentwurf.Wobei das Modell Fahrgastrechte eine Mischung von beidem ist: Du redest über die Erstattung von 25% bzw. 50% des Fahrpreises. Es gibt aber auch noch die Entschädigung/Kostenübernahme für Unterkunft bzw. Ersatzbeförderung. Hier können die Kosten die ursprüngliche Bezahlung auch deutlich übersteigen.
Wie wäre es mit der Auftragsnummer?
Es ist ja schwer nachzuweisen, was einem da alles in einem Umschlag zusammen gelegt überreicht wurde.
geschrieben von: Valentin Hörster
Datum: 03.12.19 18:31
Hallo Erik,Nein, im deutschen Eisenbahnwesen kann und will niemand mehr etwas, die Zeiten sind endgültig vorbei. Trotzdem erdreisten sich EVU Geld vom Fahrgast für Leistungen zu nehmen die sie nicht erfüllen wollen und diese Risiken sollen auf dem Fahrgast hängen bleiben oder der individuellen Absicherung unterliegen? Das kann es wohl nicht sein.
Ich gebe jedem im Prinzip hier recht der fordert, dass die Eisenbahn bei höherer Gewalt von der Entschädigung, jedoch ohne Aufhebung der Beförderungspflicht, befreit wird. Aber da ich mir angesichts des hochgradig unseriösen Betreibers hierzulande sehr gut vorstellen kann, wie weit auf einmal die höhere Gewalt um sich greift, sind ist hier Rückschritte in den Fahrgastrechten absolut unangebracht. Die einzigen die neben den EVU an so etwas Interesse haben können, dürften die entsprechenden Bahnrechtsportale sein...
Erik
Meine andere Idee ist: Da die Sonntag-Früh-Züge nicht zwingend benötigt werden, hat man die Nacht für einzelne Instandhaltungs- oder Restarbeiten auf der Strecke genutzt. Gerade Oberleitungsarbeiten sind für solche Nächte dankbar.Valentin Hörster schrieb:Warum die Modellbahn-Keule?Was mich an deinem Beitrag massiv stört: Du bist, glaube ich, ein erfahrener und überzeugter Eisenbahnfan. Du solltest ein kleines bisschen Ahnung davon haben, dass manche Bauarbeiten eben ein bisschen länger dauern müssen als gerade mal die 3,5 Stunden Betriebsruhe zwischen 1 und 4:30 Uhr. Wenn du auch nur einen Funken deines sicher vorhandenen Verstands darin setzen würdest, nachzuvollziehen, warum etwas passiert, wäre es dir sicher möglich, zu verstehen, dass die DB sicher nicht den Fernpendelzug von morgens um 7 ausfallen lässt, weil sie keinen Bock hat. Aber hey, deine Modelleisenbahn fährt ja auch wie ne eins, wieso schaffen das dann die @#$%& ausm Turm nicht?....
Zwischen Stuttgart und München gibt es eine Dauerbaustelle, weswegen bis Fahrplanwechsel alle Fernzüge entweder ausfallen oder via Remsbahn umgeleitet werden. Dort gibt es keine Baustelle, weswegen man die ersten beiden Züge gleich hätte ausfallen lassen müssen. An der Streckenkapazität liegt es auch nicht, denn selbst montags ist es möglich, vor acht Uhr drei Züge von Stuttgart nach München verkehren zu lassen. Somit gibt es für mich nur eine einzige Erklärung dafür: Die beiden Frühzüge am Sonntag sind vermutlich nur schwach ausgelastet, die man auf Kosten der Fahrgäste eingespart hat.
geschrieben von: PeterK
Datum: 03.12.19 22:20
geschrieben von: sonicus83
Datum: 04.12.19 08:34
Die Vorteile würde ich aber in Grenzen sehen. Sofern es nicht "höhere Gewalt" ist, sind es nämlich (auf innerdeutsche Strecken bezogen) 250 € Entschädigung ab 3 Stunden, zusätzlich ab 2 Stunden "Verpflegung" (nein, nicht nur eine Flasche Wasser...) sowie Zugang zu Telefon/E-Mail. Das ganze gilt unabhängig vom Ticketpreis, d.h. selbst bei einem 35€-Flug kriegt man das wieder. Natürlich sind Fluggesellschaften im Vorteil bei geringeren Verspätungen...Aber schon spannend - bis jetzt haben Flieger da schon massiv Wettbewerbsvorteile, da hier solche Regelungen schon existieren. Die Frage ist - schafft man es hier die höhere Gewalt bei der Bahn exakt zu definieren? Es bleibt spannend!
Hallo Herbert,die beliebten Personen im Gleis (betriebshäufig, wenn auch nur in Deutschland)
Nichts waere den Fluggesellschaften lieber. Anders als die Bahn zahlen sie naemlich nicht irgendwelche Kleckerles-Teilerstattungen, sondern empfindlichen Schadensersatz, der den Ticketpreis oft weit uebersteigt.Mir wäre es auch lieber, man würde die gleichen Fahrgastrechte wie bei der Bahn bei Bussen und Flugverkehr durchsetzen.
[...]
Mir wäre es auch lieber, man würde dem Flugverkehr, allen voran Billigfliegern und arroganten Vereinen wie der Lufthansa die gleichen Standards wie dem System Bahn verordnen
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