geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 03.12.19 08:33
Warum die Modellbahn-Keule?Was mich an deinem Beitrag massiv stört: Du bist, glaube ich, ein erfahrener und überzeugter Eisenbahnfan. Du solltest ein kleines bisschen Ahnung davon haben, dass manche Bauarbeiten eben ein bisschen länger dauern müssen als gerade mal die 3,5 Stunden Betriebsruhe zwischen 1 und 4:30 Uhr. Wenn du auch nur einen Funken deines sicher vorhandenen Verstands darin setzen würdest, nachzuvollziehen, warum etwas passiert, wäre es dir sicher möglich, zu verstehen, dass die DB sicher nicht den Fernpendelzug von morgens um 7 ausfallen lässt, weil sie keinen Bock hat. Aber hey, deine Modelleisenbahn fährt ja auch wie ne eins, wieso schaffen das dann die @#$%& ausm Turm nicht?....
Das habe ich gemacht und mit der Interpretation würde ich dann doch nicht mitgehen. Zu den drei von dir genannten Feldern (Streiks, andere EVUs, das EIU) heißt es nämlich, sie "fallen nicht unter die Ausnahme nach Unterabsatz 1", sprich es ist eine Ausnahme von der Ausnahme (von dem Recht auf Entschädigung). Der Absatz soll also klarstellen, dass Streiks, sowie durch das EIU oder andere EVUs verursachte Probleme nicht als "Verhalten eines Dritten" im Sinne der Entschädigungsregelung gelten, und die "der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung"-Ausnahme dann nicht greift, also weiterhin ein Entschädigungsanspruch besteht.Thomas_Lammpe schrieb:Die Fahrpreisentschädigung wegen höherer Gewalt ist so gering (einige Zehntelprozente des Umsatzes wäre schon viel), dass die Bahnen das kaum spüren. Aber das haben die Bahnen bei ihrer Lobby natürlich verschwiegen. Dabei schließen die Mitgliedsstaaten noch einige Sachen aus:Georgi schrieb:Fördern oder verhindern Fahrgastrechte mehr Bahnverkehr? Einerseits ist es natürlich schön und kundenfreundlich, wenn man bei einer Verspätung zumindest etwas Geld zurück erhält. Andererseits muss das Bahnunternehmen diese Entschädigungen plus den Verwaltungsaufwand auf die Preise daraufschlagen, was auf den Kunden eher abschreckend wirkt.Die EU-Verkehrsminister verständigten sich darauf, Bahnunternehmen in Fällen höherer Gewalt - etwa bei extremen Wetterbedingungen - von der Entschädigungspflicht zu befreien.
- Streiks des Personals des Eisenbahnunternehmens
- Handlungen oder Unterlassungen eines anderen Unternehmens, das dieselbe Eisenbahninfrastruktur nutzt
- Handlungen oder Unterlassungen der Infrastruktur- und Bahnhofsbetreiber
Schau doch selber nach:
[data.consilium.europa.eu]
geschrieben von: bienenschuss
Datum: 03.12.19 08:49
Warum diese Polemik? Hast du sonst keine Argumente?Es ist sicher alles möglich. Betrieb bei -40°C, drei Metern Schnee und Windstärke 9? Die transsibirische Eisenbahn zeigt, wie es geht. 35 Grad plus, Monsun, Fahrgäste auf den Dächern, an den Fenstern, an den Trittbrettern? Indiens Eisenbahn, meine Damen und Herren.
Mir wäre es auch lieber, man würde die gleichen Fahrgastrechte wie bei der Bahn bei Bussen und Flugverkehr durchsetzen. Das Problem bei der Eisenbahn ist aber nicht das Wollen, sondern das Können. So billig wie möglich dank Ausschreibungen und schwarzer Null, und dann soll jeder Zug immer pünktlich, blitzeblank und nach 4711 duftend an jedem Bahnhof einfahren und möglichst noch so schnell wie möglich. Schneesturm? Pflug vor jeder Lok! Orkan? Deutschland abforsten! Überschwemmung? 20.000 km Pontonbrücken vorhalten! Alles nur Ausreden, das kann man besser planen!
Störungen am Fahrzeug oder an der Strecke, die technischer Natur sind, klar. Aber es wird hier von den vielen Ärgernissen gesprochen, die Ausnahmesituationen sind, wo sich meist alle Beteiligten bei der Organisation größte Mühe geben und sich Menschen beschweren, wieso sie bei Armageddon ihren Anschluss nach Holzgerlingen verpassen und ne Stunde zu spät zu Omas Kaffeekränzchen kommen.
Ich mache gern mal das umgekehrte Fass auf: Fahrgastrechte für Autobahnfahrer bei Störungen auf der Autobahn! Für Autobahnen gibt es eine garantierte Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h. Basierend auf den Anschlussstellen der Auf- und Abfahrt wird eine planmäßige Fahrzeit berechnet, für die es je nach Verzögerung, egal aus welchem Grund, vom Betreiber der benutzten Autobahnen entschädigt werden muss. Unfall, am besten Massenkarambolage? Kann man besser planen, mehr Ausfahrten, Umleitungsautobahn daneben bauen! Baustelle? Ihr habt wohl euer Netz nicht instand gehalten, ihr Unfähigen! Schneefall? Wieso nicht gleich eingehaust oder beheizt?! Blitzeis, Aquaplaning? Wieso schaffen die das in der Schweiz dann auch?
Meiner Meinung nach ist es überfällig, die Fahrgastrechte zu vereinheitlichen. Zu verstehen, dass Entschädigungszahlungen eingepreist werden müssen, weil die Bahn nicht die Welt kontrollieren kann, sollte auch einleuchten. Mir wäre es auch lieber, man würde dem Flugverkehr, allen voran Billigfliegern und arroganten Vereinen wie der Lufthansa die gleichen Standards wie dem System Bahn verordnen, aber eine sinnvolle Anpassung sollte nicht mit nicht durchdachten Totschlagargumenten niedergemacht werden.
geschrieben von: Murrtalbahner
Datum: 03.12.19 08:54
Für Dinge, die sich nichts kann...Warum soll die Bahn (und nur die!) für Dinge bezahlen, für die sie nichts kann? Ich bin dafür, daß bei Höherer Gewalt und anderen derartigen Ereignissen (auch Suizid) die Fahrgastrechte nicht greifen.
geschrieben von: bienenschuss
Datum: 03.12.19 09:15
geschrieben von: Murrtalbahner
Datum: 03.12.19 09:27
Mit dem Auto kann man früher losfahren, mit dem ÖPNV nicht, wenn nichts fährt.Klar ist es ein Problem (wohin auch immer) zu spät zu kommen. Ich kenne aber viele Leute, die täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren und sehr oft zu spät kommen wegen Stau usw. Wer zahlt denen eine Entschädigung?
Was soll der Kindergarten? Darf man hier nicht mal ein Szenario spinnen? Dass es ein solches war, war auch anhand aller folgenden Aussagen bezüglich der Autobahn offensichtlich erkennbar.Hallo Valentin,
bitte nenne doch die Quelle für Deine Behauptung, dass es auf Autobahnen eine garantierte Mindest-Geschwindigkeit von 100 km/h gibt, vielen Dank.
*grins* Es gibt eine Menge guter Gründe für Pünktlichkeit, aber die Personalkosten gehören definitiv nicht dazu. Wie hier in anderen Beiträgen schon anklang: Das Wichtigste, was Pünktlichkeit braucht, sind Reserven, Reserven, Reserven! Und die müssen bezahlt werden, unter anderem in Form von mehr Personal für Instandhaltung und mehr Reserve-Zugpersonal, das im Notfall einspringen kann. Die Kosten dafür liegen um ein Vielfaches höher als die eingesparten Überstunden für das Personal verspäteter Züge.Pünktliches Verkehren senkt die Personalkosten sowohl im Betrieb als auch beim "Servicecenter Fahrgastrechte".
Was natürlich noch nie jemand gemacht hat. Ironie off.Warum nicht mal die Schwachstellen analysieren
Was natürlich per Fingerschnippen von heute auf morgen funktioniert. Ironie off #2.und die Mängel abstellen?
Soll sie doch gar nicht. Sie soll nur weniger Geld vom Fahrgast bekommen. Denn, drehen wir den Spiess um und entruesten uns ebenso wie Du: Warum soll der Fahrgast den vollen Preis zahlen, ohne die volle Leistung zu bekommen, obwohl er gar nichts dafuer kann?Warum soll die Bahn (und nur die!) für Dinge bezahlen, für die sie nichts kann?
geschrieben von: bienenschuss
Datum: 03.12.19 11:18
HFy schrieb:
Zitat*grins* Es gibt eine Menge guter Gründe für Pünktlichkeit, aber die Personalkosten gehören definitiv nicht dazu.Pünktliches Verkehren senkt die Personalkosten sowohl im Betrieb als auch beim "Servicecenter Fahrgastrechte".
Auch die Überstunden nicht, die durch Verspätungen enstehen?
ZitatWas natürlich noch nie jemand gemacht hat. Ironie off.Warum nicht mal die Schwachstellen analysieren
Den Eindruck habe ich auch, ganz ohne Ironie.
ZitatWas natürlich per Fingerschnippen von heute auf morgen funktioniert. Ironie off #2.und die Mängel abstellen?
Es klappt seit zwanzig Jahren nicht.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 03.12.19 12:07
geschrieben von: StephanHL
Datum: 03.12.19 12:14
geschrieben von: logical
Datum: 03.12.19 12:23
Diese Leute können sich als Verantwortliche für die Beförderung selbst eine Entschädigung zahlen. Es liegt schließlich in ihrer eigenen Verantwortung rechtzeitig loszufahren um rechtzeitig anzukommen.Klar ist es ein Problem (wohin auch immer) zu spät zu kommen. Ich kenne aber viele Leute, die täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren und sehr oft zu spät kommen wegen Stau usw. Wer zahlt denen eine Entschädigung?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 03.12.19 12:27
Es liegt ja wohl auch in der Verantwortung des betr. Unternehmens wie bürokratisch und aufwändig der Erstattungsprozess gestaltet wird. So wie es die DB handhabt, bringt der Aufwand die vermutlich kostenmäßig um. Ich befürchte, dass ein Euro Erstattung die DB mindestens drei Euro Verwaltung kostet.Es scheint hier eine große Zustimmung zu Fahrgastrechten zu geben. Die positiven Wirkungen werden weit höher bewertet als die Tatsache, dass bei der Gewährung der Fahrgastrechte einiges an Geld in nutzloser Verwaltung verschwendet wird. Dann erzählt mir aber nicht, dass irgendein Unternehmen davon profitieren würde, keine Fahrgastrechte gewähren zu müssen.
Nein, das ist ein fundamentaler Unterschied. Wenn Du Deine Leistung nicht bzw. schlecht erbringst, bekommst Du keine bzw. weniger Gegenleistung ("Bezahlung"). Auch wenn Dich kein Verschulden trifft. Das ist das Modell Fahrgastrechte.Das ist ja wohl Jacke wie Hose. [...] Wo kein Verschulden = keine Schuld, also kein Geld zurück.
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