geschrieben von: Murrtalbahner
Datum: 21.11.19 11:08
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.11.19 11:18
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 21.11.19 11:39
Die NBS Rhein/Main-Rhein/Neckar beispielsweise hat auch die Vorgabe von maximal 12,5 Promille Steigung. 12,3 Promille wäre somit durchaus zulässig.Es geht um 20 Meter Höhenunterschied, max. 12 Promille Steigung bedeutet also eine Strecke von ca, 1,5 km Länge.
geschrieben von: Elztalbahn
Datum: 21.11.19 11:42
Andersen (pensionierter Eisenbahningenieur): „[…] ein Drittel der Züge zu schwer sind für die Fahrt durch den […] Rastatter Tunnel“...behauptet Sven Andersen, "pensionierter Eisenbahningenieur und passionierter Bahnkritiker".
Schlauberger wie hier also. Es geht um 20 Meter Höhenunterschied, max. 12 Promille Steigung bedeutet also eine Strecke von ca, 1,5 km Länge.
Über welche Weichen?Die Zufahrt von der "Langsamen" Strecke aus Richtung Offenburg ist nur über Weichen möglich
geschrieben von: Christian_AT
Datum: 21.11.19 11:53
geschrieben von: elric
Datum: 21.11.19 12:18
geschrieben von: leofink
Datum: 21.11.19 12:20
geschrieben von: graetz
Datum: 21.11.19 12:21
Es geht doch nicht darum, was "zulässig" ist, sondern darum, dass auf der gesamten Reststrecke durch Europa diese Steigungen sonst nicht vorkommen und entsprechend schwere Güterzüge ohne Probleme dort fahren können - bis eben dort, wie die Bahn es ja im Artikel selbst bestätigt. Eine kurzzeitige Ersparnis bei der Rampenlänge sorgt also für eine Einschränkung auf Dauer.M 262 schrieb:Zitat:Die NBS Rhein/Main-Rhein/Neckar beispielsweise hat auch die Vorgabe von maximal 12,5 Promille Steigung. 12,3 Promille wäre somit durchaus zulässig.Es geht um 20 Meter Höhenunterschied, max. 12 Promille Steigung bedeutet also eine Strecke von ca, 1,5 km Länge.
In Bereichen, wo Güterzüge zum Halten kommen können und daher wieder anfahren müssen, ist natürlich eine geringere Steigung anzuwenden. Dann sinkt die Maximalsteigung bspw. auf 8 oder 10 Promille.
Hallo,Rein aus der Streckenkapazität her wird es doch nie notwendig, oder gar möglich sein, sämtliche nicht in Rastatt anhaltenten Verkehre (FV / GV) durch den Tunnel zu schicken.
geschrieben von: Matthias Muschke
Datum: 21.11.19 12:32
Was nicht stimmt. Wer aber diesem Käseblatt glaubt...Black Eyed schrieb:Es geht doch nicht darum, was "zulässig" ist, sondern darum, dass auf der gesamten Reststrecke durch Europa diese Steigungen sonst nicht vorkommen und entsprechend schwere Güterzüge ohne Probleme dort fahren können - bis eben dort, wie die Bahn es ja im Artikel selbst bestätigt. Eine kurzzeitige Ersparnis bei der Rampenlänge sorgt also für eine Einschränkung auf Dauer.M 262 schrieb:Zitat:Die NBS Rhein/Main-Rhein/Neckar beispielsweise hat auch die Vorgabe von maximal 12,5 Promille Steigung. 12,3 Promille wäre somit durchaus zulässig.Es geht um 20 Meter Höhenunterschied, max. 12 Promille Steigung bedeutet also eine Strecke von ca, 1,5 km Länge.
In Bereichen, wo Güterzüge zum Halten kommen können und daher wieder anfahren müssen, ist natürlich eine geringere Steigung anzuwenden. Dann sinkt die Maximalsteigung bspw. auf 8 oder 10 Promille.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 21.11.19 12:36
Exakt! Genau deswegen habe ich ja geschrieben, dass dies tatsächlich im weiteren Streckenverlauf genauso gehandhabt wird. Übrigens auch zwischen Gelnhausen und Kalbach (ABS/NBS Hanau-Würzburg/Fulda)...graetz schrieb:Was nicht stimmt. Wer aber diesem Käseblatt glaubt...Black Eyed schrieb:Es geht doch nicht darum, was "zulässig" ist, sondern darum, dass auf der gesamten Reststrecke durch Europa diese Steigungen sonst nicht vorkommen und entsprechend schwere Güterzüge ohne Probleme dort fahren können - bis eben dort, wie die Bahn es ja im Artikel selbst bestätigt. Eine kurzzeitige Ersparnis bei der Rampenlänge sorgt also für eine Einschränkung auf Dauer.Die NBS Rhein/Main-Rhein/Neckar beispielsweise hat auch die Vorgabe von maximal 12,5 Promille Steigung. 12,3 Promille wäre somit durchaus zulässig.
In Bereichen, wo Güterzüge zum Halten kommen können und daher wieder anfahren müssen, ist natürlich eine geringere Steigung anzuwenden. Dann sinkt die Maximalsteigung bspw. auf 8 oder 10 Promille.
geschrieben von: Stückgut-Schnellverkehr
Datum: 21.11.19 12:49
geschrieben von: Twindexx
Datum: 21.11.19 13:05
Die Anwohner wird es freuen, daß man selektiv die schwersten Güterzüge durch die Stadt schickt.tagsüber stimmt das natürlich, dass nicht alle Fern- und Güterzüge durch den Tunnel fahren können. Aber gerade nachts, wenn kein Fernverkehr fährt, könnten problemlos alle Güterzüge durch den Tunnel fahren, das würde halt Rastatt und die anderen Orte an den beiden Strecken vom Lärm entlasten.
Hilft zwar nicht wirklich, aber: Insgesamt wird es ja doch ruhiger, da eine Großzahl der Züge eben nicht "durch die Stadt" verkehrt. Und überhaupt: So viel "durch die Stadt" ist da nicht, da überirdisch ja kein anderer Fahrweg eingenommen wird.DieMurgtalbahn schrieb:Die Anwohner wird es freuen, daß man selektiv die schwersten Güterzüge durch die Stadt schickt.tagsüber stimmt das natürlich, dass nicht alle Fern- und Güterzüge durch den Tunnel fahren können. Aber gerade nachts, wenn kein Fernverkehr fährt, könnten problemlos alle Güterzüge durch den Tunnel fahren, das würde halt Rastatt und die anderen Orte an den beiden Strecken vom Lärm entlasten.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.11.19 13:23
Das ist eine reine Güterstrecke, so daß es höchst unwahrscheinlich ist, daß ein Zug auf einer solchen Rampe zum Stehen kommt. Die Signalisierung nimmt darauf Rücksicht. Schwungfahren über 20m Höhenunterschied ist kein Problem.Was ist mit den 25 Promille auf der Betuweroute? Okay, Wiki schweigt dazu, aber reel sind diese doch vorhanden!?
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