geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 13.08.19 21:27
Die nach ca. 30 Jahren notwendige Erneuerung einer Weiche im durchgehenden Hauptgleis kostet unwesentlich weniger. Nur aus Jux baut man die bestimmt nicht gerade jetzt aus...bahamas schrieb:An dem Satz bin ich auch hängen geblieben. Mir fällt allerdings beim besten Willen nichts ein, was ein öffentliches Interesse darstellen könnte. Durch den Ausbau der Weiche wird kein einziger Quadratmeter Fläche frei, kann kein einziger Baum gepflanzt werden und fährt kein einziger Zug weniger oder leiser. Insbesondere dann nicht, wenn man die Weiche ohnehin später wieder einbauen will."Am gegenständlichen Vorhaben besteht ein öffentliches Interesse."
"Lustig" zu lesen ist allerdings, wie all die örtlichen Ämter dem Weichenausbau plötzlich zugestimmt haben, nachdem sie ein "kann man wieder einbauen" mitgeteilt bekommen haben. Dass solch ein Wiedereinbau den Gegenwert eines Eigenheimes kostet, stand in dieser Mitteilung vermutlich nicht drin.
geschrieben von: BOS
Datum: 14.08.19 00:32
Sicherlich ist auf einmal bauen billiger als auf zweimal. Aber verschieben und mehrfach ausschreiben kostet auch Geld. Handwerklich ist es geringfügig einfacher einmal nur Gleisjoche anzufassen (Herstellung bzw. Aufhebung Lückenschluß. Und dieses "geringfügig" kann in der heutigen Marktlage durchaus darüber entscheiden, ob sich ein Auftragnehmer finden lässt oder auch nicht...Aber wenn ihr dieser Meinung seid, dann erklärt mir das bitte mal. Allein schon von wegen der zusätzlichen Kosten die durch zwei Baustellen entstehen. Und auch zeitlich. So eine Baustelle macht man nicht mal zwischen 12 und Mittag. Das dauert und zwar Monate ohne Ende.
Wenn ich das richtig sehe, ist die Schallschutzwand planfestgestellt. Wenn der zugehörige Planfeststellungsbeschluss keine Regelung für eine mögliche Wiederinbetriebnahme enthält, kannst du die Schlagworte "relativ einfach änderbar" und "altes Recht" an den Nagel hängen. Dann müsstest du nämlich ein neues Planfeststellungsverfahren einleiten (auf ein Planänderungsverfahren für einen bereits vollzogenen Beschluß lässt sich das EBA in der Regel nicht ein) oder einen bereits vollzogenen Planfeststellungsbeschluss nachträglich anfechten (das Verfahren beim EBA ist abgeschlossen; bevor nicht mindestens mit einer Klage zu rechnen ist, wird man beim EBA weder nach außen Handlungsbedarf sehen noch nach innen die Zuständigkeit eines Bearbeiters klären).Im Bestand bei altem Recht ist vieles relativ einfach umänderbar. Auch das Versetzen einer Schallschutzwand usw. Ist erst mal alles weg, dann auch das alte Recht.
Im Luftbild meine ich, bei den Überleitweichen Teile der Stellvorrichtung erkennen zu können. Insofern kann die Frage anscheinend mit ja beantwortet werden. Auch in der Spurplandarstellung des Infrastrukturregisters sind die Überleitweichen vorhanden. Wobei das nichts heißen muss, das Abzweigweichenfragment ist da auch dargestellt. Dabei fiel mir aber auch auf, daß es sich beim Bahnhof Engers in seiner gegenwärtigen Form zwar formal um einen Bahnhof handeln mag. De facto ist das aber nur eine bessere Blockstelle. Es existieren nur die beiden durchgehenden Hauptgleise. Und selbst ein Umfahren eines am Hausbahnsteig stehenden Zuges ist nicht möglich, weil es in jeder Fahrtrichtung nur jeweils ein Ausfahrsignal am Gleis der Regelfahrtrichtung gibt. Züge von Bendorf-Sayn, die in den Bahnhof Engers einfahren, müssten also zwangsläufig bis Neuwied durchgebunden werden. Ob dort für derlei Verkehre eine Bahnsteigkante zur Verfügung steht, kann ich nicht einschätzen. Wenn beide Möglichkeiten nicht in Frage kommen, bleibt nur, das Streckengleis von Bendorf-Sayn nördlich der Schallschutzwand bis zum Bahnhof Engers zu führen und dort an einer neu zu schaffenden Bahnsteigkante enden zu lassen. Da stellt sich aber wieder die Frage, wozu es dann noch eine teure Anschlussweiche braucht. Wobei es in dem Fall schon deren zwei wären. Das würde also in jedem Fall eine recht teure Schmiere. Da sollte meiner Meinung nach schon ein bissel mehr rumkommen als ein paar Ausflugszüge. In der VDV- Liste zum Thema Streckenreaktivierung ist die Brexbahn ja enthalten. Grund soll anscheinend die SPNV- Erschließung sein. Kann ein mit den Örtlichkeiten Vertrauter einschätzen, wie aussichtsreich das Ganze ist?wenn ich das richtig vestanden habe geht es hier nur um die (verschweisste) Abzweigweiche aus dem östlichen Streckengleis zur Brex. Vom Ausbau der beiden Verbindungsweichen zwischen den Streckengleisen war hier nicht die Rede., ob diese allerdings noch betriebsbereit sind kann ich nicht sagen.
geschrieben von: cargofuzzy
Datum: 18.08.19 17:05
geschrieben von: wostei
Datum: 19.08.19 10:29
geschrieben von: burae
Datum: 19.08.19 10:42
geschrieben von: Wizard of Oz
Datum: 19.08.19 11:05
geschrieben von: Traumflug
Datum: 19.08.19 12:59
Ja, wenn man Glück hat, sieht man das Fähnchen neben der riesigen Lok. Die Fahne ist also gesichert....und zwar Fahnengesichert!
geschrieben von: bauigel
Datum: 19.08.19 17:38
Und auch nicht unbedingt über eine Anschlußweiche auf beiden Seiten. Nur beidseitig komplett abbinden wäre halt blöd...Denn gewidmet ist gleich "in Betrieb". Eine Strecke definiert sich nicht nach der Anzahl der auf ihr durchgeführten Fahrzeugbewegungen.
Wie bereits geschrieben: Das mit dem Bestandsschutz (das meinst du doch mit "älterem Recht"?) könnte sich bereits mit der Planfeststellung für die Lärmschutzwand erledigt haben...Wenn die Bahn die Weiche ausbaut, statt den Anschluß wiederherzustellen, dann war es das mit dem älteren Recht. Dann sehe ich keine einfache Verfahrensweise mehr um hier den Zugang zur großen weiten Welt wieder aufbauen zu können!?
Der Planfeststellungsbeschluss zur Lärmschutzwand ist vom EBA sicherlich veröffentlicht worden - höchstwahrscheinlich auch im Internet. Wenn man den findet ;-) , könnte man vielleicht ein paar Informationen (oder Verweise) daraus entnehmen - und hätte damit einen guten Ausgangspunkt zum Weitersuchen...Es wäre doch mal ganz nett, wenn man diese Akten mal einsehen dürfte!
geschrieben von: Markus Heesch
Datum: 20.08.19 17:31
In dem zugehörigen Artikel der Rhein-Zeitung von Dezember 2016 heißt es, die Anschlussweiche soll "vorerst" bestehen bleiben.
geschrieben von: Christoph Zimmermann
Datum: 20.08.19 17:44
Danke.
Planrechtfertigung
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt den Rückbau mit Lückenschluss der Weiche 556 der Strecke 2324 Mühlheim (Ruhr)-Speldorf in Bahn km 141,898 bis 141,932 im Bf Engers da diese nicht mehr benötigt wird, das Anschlussgleis auf einer Länge von ca. 160 Meter bereits zurückgebaut worden ist und durch das Heranrücken Lärmschutzwand an der Strecke 3032 sowie die Errichtung einen Verkehrskreisels eine Nutzung der Strecke derzeit nicht mehr möglich ist. Der Betrieb der Strecke 2324 wurde am 16.04.1999 durch Genehmigung gemäß § 11 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz dauerhaft eingestellt. Ebenso wurde die Strecke aus dem Rahmenvertrag über die Bestandssicherung von bereits stillgelegten oder stilllegungsgefährdeten Eisenbahninfrastrukturen der DB Netz AG in Rheinland-Pfalz im April 2002 herausgenommen. Das Vorhaben „Rückbau mit Lückenschluss der Weiche 556 der Strecke 2324 Mühlheim (Ruhr)-Speldorf in Bahn km 141,898 bis 141,932 im Bf Engers, ist damit „vernünftigerweise geboten“ im Sinne des Fachplanungsrechts.
In der folgenden Begründung ist auch noch zu lesen, dass die Eifelbahn zwar eine Stellungnahme abgegeben hat, in der sie behauptete bei der DB Netz einen Anschluss beantragt zu haben. Der Aufforderung diesen Antrag zu übersenden, damit das EBA bei DB Netz dazu um Stellungnahme bitten kann, wurde nicht gefolgt. Ergo: So Ähnlich wie: ins eigene Knie geschossen.
Ihr beiden habt aber schon mitbekommen, daß die hier (schon zum zweiten Mal) verlinkte Plangenehmigung drei Jahre alt ist, die Betriebsgenehmigung für die Brexbachtalbahn aber taufrisch in diesem Jahr erteilt wurde? Nichtsdestotrotz sollte mittlerweile jedem klar sein, daß es hier mit der viel diskutierten Anschlussweiche bei weitem nicht getan ist. Damit meine ich nur die im Bereich DB Netz erforderliche Infrastruktur.Woher willst du denn wissen, dass nicht das EBA einfach "behauptet", nichts bekommen zu haben (vielleicht auch nur nicht rechtzeitig)? Wenn bereits eine Stellungnahme seitens der Eifelbahn abgegeben wurde, und das aktenkundig ist, kann man auch beidseitige Kommunikation darüber erwarten. Die Antwort klingt aber so, als wenn man gar nicht nachgefragt hat, warum der Antrag nicht einging.
Damit ist sie de jure rechtskräftig und vollziehbar, da Einspruchs- und Klagefristen abgelaufen sind.Ihr beiden habt aber schon mitbekommen, daß die hier (schon zum zweiten Mal) verlinkte Plangenehmigung drei Jahre alt ist,
Was eine Begründung für einen Widerruf der Plangenehmigung nach §49 Verwaltungsverfahrensgesetz sein könnte. Da aber für Betriebsgenehmigung (Land RLP) und Plangenehmigung (EBA) unterschiedliche Behörden zuständig sind, ist (vermutlich nicht nur) mir nicht ganz klar, wer das veranlassen und durchführen müsste; so ein Fall ist mir noch bis jetzt noch nicht über den Weg gelaufen.die Betriebsgenehmigung für die Brexbachtalbahn aber taufrisch in diesem Jahr erteilt wurde?
Lies nochmal mein Posting. Es hat ganz offenbar eine Klage gegeben.LoneStarr27 schrieb:Damit ist sie de jure rechtskräftig und vollziehbar, da Einspruchs- und Klagefristen abgelaufen sind.Ihr beiden habt aber schon mitbekommen, daß die hier (schon zum zweiten Mal) verlinkte Plangenehmigung drei Jahre alt ist,
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