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Re: Ein bisschen Aufklärung: Plangenehmigung zum Weichenrückbau

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.08.19 21:27

Traumflug schrieb:
bahamas schrieb:
"Am gegenständlichen Vorhaben besteht ein öffentliches Interesse."
An dem Satz bin ich auch hängen geblieben. Mir fällt allerdings beim besten Willen nichts ein, was ein öffentliches Interesse darstellen könnte. Durch den Ausbau der Weiche wird kein einziger Quadratmeter Fläche frei, kann kein einziger Baum gepflanzt werden und fährt kein einziger Zug weniger oder leiser. Insbesondere dann nicht, wenn man die Weiche ohnehin später wieder einbauen will.

"Lustig" zu lesen ist allerdings, wie all die örtlichen Ämter dem Weichenausbau plötzlich zugestimmt haben, nachdem sie ein "kann man wieder einbauen" mitgeteilt bekommen haben. Dass solch ein Wiedereinbau den Gegenwert eines Eigenheimes kostet, stand in dieser Mitteilung vermutlich nicht drin.
Die nach ca. 30 Jahren notwendige Erneuerung einer Weiche im durchgehenden Hauptgleis kostet unwesentlich weniger. Nur aus Jux baut man die bestimmt nicht gerade jetzt aus...
Wenn man die JETZT ausbauen MUSS, dann macht man sich jetzt schlau was da insgesamt läuft und dann erneuert man die Weiche. Dann ist wieder eine auf lange Zeit nutzbare Weiche vorhanden und gut ist.
Im allgemeinen ist es ja so, dass was mal weg ist (erst mal ) weg ist!
Warum sollte das hier anders sein?

Ich erinner nur an die nach wie vor gewidmete und betriebene Aggertalbahn. Das rückgebaute 2. Gleis ist nicht mehr einfach so dazuzubauen. Weil? Widmung, alte Rechte hin oder her die aktuell gültigen Gesetze bsw weitere Gleismittenabstände vorschreiben und die sind dort ohne größeres Planum nicht möglich. Ein größeres Planum braucht aber neue Stützmauern usw und die sind nicht möglich weil da seltene Lebewesen in ihren Befindlichkeiten gestört würden. Ist aber alles auch bekannt.

Und so ist das von Nord nach Süd allüberall. Es gibt dutzende und hunderte von Berichten "nur" hier in den Foren dazu.
Und in anderen Foren noch viel mehr!

Es gibt kaum eine regionale Bahn wo willige Betreiber nicht auf diese Schwierigkeiten treffen.
Der Wiehltalbahnförderverein hat gut daran getan die Denklinger Brücke in einer wahnsinnig anstrengenden Aktion zu ertüchtigen. Wäre da erst mal der Abriß erfolgt, wegen herabstürzender Bauteile war das ja angedacht, dann würde kein Zug mehr bis Waldbröl kommen. Da waren sich die Verantwortlichen bei RSE und dem Verein damals im Klaren!

Man kann bei all dem Wissen nicht so tun, als wäre das halt so, aber nur bei den Anderen. Hier mit dieser Weiche aber hat es ganz andere Bewandtnisse.
Darum macht mir auch die Aussage des hier schreibenden Vereinsmitgliedes(?) man müsse die Aussagen der DB nicht zu ernst nehmen, ehrlich gesagt am allermeisten Sorgen.

Aufgeschreckt bin ich auch über den nachwievor Antibahn eingestellten Bürgermeister. Der mag ja für "seine Wähler" ein gewiefter Mensch sein, aber als Gegner der Eisenbahn sollte man ihn nicht eine Minute lang unterschätzen. Allein die Aussage zur Zuständigkeit der Behörden in Bezug zum Kreisel sind für mich alarmierend! Da sich jetzt die Verkehrsströme verändert hätten, müssen auch andere Behörden beteiligt werden. Wie das ausgeht?
Wer will das wissen. Aus der Erfahrung heraus sage ich mal, wenn der sich durchsetzen kann, dann wird das da mit dem Kreisel auf absehbare Zeit nichts! Und wenn die Weiche erst mal draußen ist, dann wird das mit einer neuen Weiche erstmal auch nichts und das auf lange Zeit. Auf wie lange? Auf 25 Jahre? Und wer bezahlt dann das Ganze?

Die RSE und auch die Wiehltalbahner hat man was Geld angeht schon lange an die Wand gefahren! Vorletztes Jahr , als alles gewonnen schien, hat man ihnen vorsätzlich in Hermesdorf die Weiche kaputtgefahren beim Holz schleifen. Irgendwann ist jede Unternehmung mal überfordert und muß auf die Bedingungen vor Ort eingehen, will sie nicht alles verlieren!
Schade, wenn in solchen Situationen Eisenbahnfreunde mit einem Hauch von Sensibilität für diese Dinge ausgelacht und ihre Wahrnungen nicht beachtet werden, dann werden letztendlich doch die gewinnen die am längeren Hebel sitzen, ganz einfach, weil es für sie nicht drauf ankommt, dass sich nichts bewegt, eisenbahntechnisch, meine ich.


Dann bekommt man doch aufgrund der hier im Faden von Freunden der Brex gemachten Aussagen ernste Zweifel. Nach Monaten der Vorfreude aufgrund der sich abzeichnenten Wende zugunsten der Brex, hat sich bei mir jetzt so etwas wie Ernüchterung eingestellt! Stand heute, habe ich in Sachen Brex in diesem Bereich keine Hoffnung mehr!

Natürlich stirbt sie immer zuletzt, darum lasse ich mich auch sehr gerne vom Gegenteil überzeugen!

Aber schwer ist es, wenn man alles zusammenfasst was in und zwischen den Zeilen ganz aktuell an Information zu erkennen ist!

Mit Gruß von
Unterwegs
BOS

Wenn die GUTEN nichts tun - gehört die Welt den BÖSEN

Wer will, findet Wege. Wer nicht will, sucht Gründe.

Wo sind da eigentlich (wirkliche) Probleme?

geschrieben von: BOS

Datum: 15.08.19 23:08

Im Grunde genommen müssen in Bendorf doch (nur) zwei ganz normale BÜ's gebaut werden.

Neben dem Kreisel von dem immer wieder geredet und geschrieben wird sind das natürlich 4 Fahrbahnen.
2 von den vorhandenen Bypässen und
2 die mit dem Kreisel zu tun haben.

Bei beiden zulaufenden Straßen sorgt der BÜ ja nicht wirklich für Probleme wegen vorkommendem Rückstau. Auf der Landstraße ist Platz genug und der Zulauf zum Kreisel bekommt ja bei geschlossener Schranke keinen Verkehr.


auf dem Bypass rechts des Kreisels ist auch Raum genug für einen möglichen Rückstau

allein auf der Straße vom Kreisel weg können sich Fahrzeuge stauen und den Kreisverkehr auch zum Erliegen bringen! Aus Sicht eines Laien genügen die Anordnungen der Straßenverkehrsordnung um den Kreiselbetrieb gefahrlos wieder aufnehmen zu können.
Nebenfrage: Was ist mit Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechten? Bei Musik und Feuerwerk geraten viele Autofahrerinnen in Verwirrung, Rettungsgasse usw sind hier die Stichworte!

Mit richtig Geld kann man aber hier ausreichend Lichtzeichenanlagen einbauen..... kostet halt. Aber daran sollte das Ganze dann nicht scheitern!
*

Aber was ist mit der Anschlußweiche? Die ja eigentlich aus 3 Weichen besteht!
Weichen sind bei der Bahn immer auch mögliche Unfallstellen! Darum kann man es verstehen, wenn man den Bahnbetrieb mit möglichst wenig Weichen aufrechterhalten kann.

Bei dem Aufwand für einen Weicheneinbau bezweifle ich darum, dass hier je wieder 3 neue Weichen eingebaut werden wenn die alten erst mal ausgebaut und nicht ausgetauscht wurden!
Ich wünschte mir, ich hätte diesmal kein Recht und alles ginge irgendwie plan.

Aber wenn ihr dieser Meinung seid, dann erklärt mir das bitte mal. Allein schon von wegen der zusätzlichen Kosten die durch zwei Baustellen entstehen. Und auch zeitlich. So eine Baustelle macht man nicht mal zwischen 12 und Mittag. Das dauert und zwar Monate ohne Ende.

Im Bestand bei altem Recht ist vieles relativ einfach umänderbar. Auch das Versetzen einer Schallschutzwand usw. Ist erst mal alles weg, dann auch das alte Recht.

Jetzt Ihr!

Mit Gruß von
Unterwegs
BOS

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Re: Wo sind da eigentlich (wirkliche) Probleme?

geschrieben von: wostei

Datum: 16.08.19 11:03

Hallo,
wenn ich das richtig vestanden habe geht es hier nur um die (verschweisste) Abzweigweiche aus dem östlichen Streckengleis zur Brex. Vom Ausbau der beiden Verbindungsweichen zwischen den Streckengleisen war hier nicht die Rede., ob diese allerdings noch betriebsbereit sind kann ich nicht sagen.
Wolfgang

Re: Wo sind da eigentlich (wirkliche) Probleme?

geschrieben von: bauigel

Datum: 16.08.19 11:22

BOS schrieb:
Aber wenn ihr dieser Meinung seid, dann erklärt mir das bitte mal. Allein schon von wegen der zusätzlichen Kosten die durch zwei Baustellen entstehen. Und auch zeitlich. So eine Baustelle macht man nicht mal zwischen 12 und Mittag. Das dauert und zwar Monate ohne Ende.
Sicherlich ist auf einmal bauen billiger als auf zweimal. Aber verschieben und mehrfach ausschreiben kostet auch Geld. Handwerklich ist es geringfügig einfacher einmal nur Gleisjoche anzufassen (Herstellung bzw. Aufhebung Lückenschluß. Und dieses "geringfügig" kann in der heutigen Marktlage durchaus darüber entscheiden, ob sich ein Auftragnehmer finden lässt oder auch nicht...

BOS schrieb:
Im Bestand bei altem Recht ist vieles relativ einfach umänderbar. Auch das Versetzen einer Schallschutzwand usw. Ist erst mal alles weg, dann auch das alte Recht.
Wenn ich das richtig sehe, ist die Schallschutzwand planfestgestellt. Wenn der zugehörige Planfeststellungsbeschluss keine Regelung für eine mögliche Wiederinbetriebnahme enthält, kannst du die Schlagworte "relativ einfach änderbar" und "altes Recht" an den Nagel hängen. Dann müsstest du nämlich ein neues Planfeststellungsverfahren einleiten (auf ein Planänderungsverfahren für einen bereits vollzogenen Beschluß lässt sich das EBA in der Regel nicht ein) oder einen bereits vollzogenen Planfeststellungsbeschluss nachträglich anfechten (das Verfahren beim EBA ist abgeschlossen; bevor nicht mindestens mit einer Klage zu rechnen ist, wird man beim EBA weder nach außen Handlungsbedarf sehen noch nach innen die Zuständigkeit eines Bearbeiters klären).



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:16:11:54:54.

Re: Wo sind da eigentlich (wirkliche) Probleme?

geschrieben von: LoneStarr27

Datum: 16.08.19 16:38

wostei schrieb:
wenn ich das richtig vestanden habe geht es hier nur um die (verschweisste) Abzweigweiche aus dem östlichen Streckengleis zur Brex. Vom Ausbau der beiden Verbindungsweichen zwischen den Streckengleisen war hier nicht die Rede., ob diese allerdings noch betriebsbereit sind kann ich nicht sagen.
Im Luftbild meine ich, bei den Überleitweichen Teile der Stellvorrichtung erkennen zu können. Insofern kann die Frage anscheinend mit ja beantwortet werden. Auch in der Spurplandarstellung des Infrastrukturregisters sind die Überleitweichen vorhanden. Wobei das nichts heißen muss, das Abzweigweichenfragment ist da auch dargestellt. Dabei fiel mir aber auch auf, daß es sich beim Bahnhof Engers in seiner gegenwärtigen Form zwar formal um einen Bahnhof handeln mag. De facto ist das aber nur eine bessere Blockstelle. Es existieren nur die beiden durchgehenden Hauptgleise. Und selbst ein Umfahren eines am Hausbahnsteig stehenden Zuges ist nicht möglich, weil es in jeder Fahrtrichtung nur jeweils ein Ausfahrsignal am Gleis der Regelfahrtrichtung gibt. Züge von Bendorf-Sayn, die in den Bahnhof Engers einfahren, müssten also zwangsläufig bis Neuwied durchgebunden werden. Ob dort für derlei Verkehre eine Bahnsteigkante zur Verfügung steht, kann ich nicht einschätzen. Wenn beide Möglichkeiten nicht in Frage kommen, bleibt nur, das Streckengleis von Bendorf-Sayn nördlich der Schallschutzwand bis zum Bahnhof Engers zu führen und dort an einer neu zu schaffenden Bahnsteigkante enden zu lassen. Da stellt sich aber wieder die Frage, wozu es dann noch eine teure Anschlussweiche braucht. Wobei es in dem Fall schon deren zwei wären. Das würde also in jedem Fall eine recht teure Schmiere. Da sollte meiner Meinung nach schon ein bissel mehr rumkommen als ein paar Ausflugszüge. In der VDV- Liste zum Thema Streckenreaktivierung ist die Brexbahn ja enthalten. Grund soll anscheinend die SPNV- Erschließung sein. Kann ein mit den Örtlichkeiten Vertrauter einschätzen, wie aussichtsreich das Ganze ist?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:16:16:41:45.

Freischneideaktionen im unteren Streckenteil (B 42 usw)

geschrieben von: BOS

Datum: 17.08.19 00:44

Die beiden Weichen sehe ich nur im direkten Zusammenhang mit der Brex.
So konnte man dort sofort auf die Brexbachtal queren.

Auf ihrer Fb Seite zeigen die Aktiven regelmäßig sehenswerte Fotos von ihren Arbeiten zur Streckenerhaltung.
In der letzten Woche waren sie zwischen Kreisel und der Bundesstraße sehr aktiv. Auf ihren Bildern kann man erkennen, dass die Schienen nicht durch den Straßenbau unterbrochen wurden.
Das habe ich auch dort angefragt und ihre Antwort war, es müssen nur die Spurrillen in Ordnung gebracht werden, dann könnte dort ein Zug fahren.

Dann frage ich mich natülich, wer hält jetzt wen davon ab?

Es gibt doch zahlreiche Beispiele auch im NET wo "Museumsbahnen" Straßen queren. Da wird vor dem ungesicherten BÜ gehalten. Ausreichend Zugpersonal steigt vom Zug ab, sichert entsprechend die Straße, der Zug fährt an, überquert die Straße und hat diese längst geräumt, bevor sich hier im Bereich des Kreisels ein Rückstau bilden kann.

Wo liegt also das Problem.

Auf Fb schrieb man, dass man sich aktuell öffentlich nicht äußern möchte.
Das man aber an der Sache dran wäre und zu gg Zeit würde auch etwas veröffentlicht!

Dann wollen wir mal das Beste hoffen .....

Mit Gruß von
Unterwegs
BOS

[www.facebook.com]

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Foto Anschlussweiche Engers und "wirkliche Probleme"

geschrieben von: cargofuzzy

Datum: 18.08.19 17:05

Tante Google kennt das folgende Bild von der Anschlussweiche in Engers:

[www.google.de]

Da die Abzweigweiche ja offenbar nicht mehr in das Stellwerk eingebunden ist und außerdem, wie auf dem Bild zu sehen ist, weder über Antrieb noch über Zunge verfügt, könnte DB ja einen provisorischen Rückbau vollziehen: Herzstück (= Verschleißteil) ausbauen; Lückenschluss; aber Weichenschwellen liegen lassen (geht das technisch überhaupt, und wäre das zulässig?).

Die beiden Weichen im Hintergrund stehen nicht nur im Zusammenhang mit der abzweigenden Brexbachtalbahn, denn:
1) Deren Rückbau wurde in der weiter oben verlinkten EBA-Plangenehmigung NICHT erwähnt und somit nicht genehmigt.
2) Sie erhöhen die betriebliche Flexibilität bei Betriebsstörungen auf der rechten Rheinstrecke.

Die Kreuzungssituation am Kreisel kann leider nicht nur, wie BOS das versucht, mit dem gesunden Menschenverstand bewertet werden. Es gibt soweit ich weiß Gerichtsurteile oder Gesetze, die Bahnübergänge an Kreiseln nicht oder nur eingeschränkt zulassen. Kann jemand hier Fakten beitragen, unter welchen Voraussetzungen diese noch betrieben werden dürfen? Wo gibt es AKTUELL noch befahrene BÜ an Kreiseln? Verkehren dort Zugfahrten oder nur Rangierfahrten? Wie erfolgt die BÜ-Sicherung?

Gruß
Paul



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:18:18:56:36.

Re: Foto Anschlussweiche Engers und "wirkliche Probleme"

geschrieben von: wostei

Datum: 19.08.19 10:29

Hallo,
im Krefelder Hafen nahe der Drehbrücke gibt es seit einigen Jahren einen Kreisel mit gesichertem BÜ. Allerdings war die Hafenbahn zur Bauzeit des Kreisels in Betrieb und ist es auch heute noch. Betriebsabwicklung wahrscheinlich mit Rangierfahrten. Hier ist aber wohl nicht das EBA zuständig sondern die Landesbahnaufsicht NRW.
Wolfgang

Re: Foto Anschlussweiche Engers und "wirkliche Probleme"

geschrieben von: burae

Datum: 19.08.19 10:42

In Singen (Htwl) werden gerade die Gleise der Museumsbahn Etzwilen - Singen über den Kreisverkehr wieder aufgebaut.

Gruß burae

Mein Fotostream bei flickr: [www.flickr.com]

Auf der RSVK in Sieglar wird bis heute auch ein Kreisverkehr täglich vom Güterverkehr auf der Bahn gekreuzt, wie die kürzlich hier gezeigten Bilder von "Siebengebirgsblick" belegen...

http://www.merte.eu/7gebirgsblick/forum/p/rsvg/19960400_RSVG_13.jpg


...und zwar Fahnengesichert!

http://www.merte.eu/7gebirgsblick/forum/p/rsvg/19960400_RSVG_11.jpg


Viele Grüße
Wizard
Wizard of Oz schrieb:
...und zwar Fahnengesichert!
Ja, wenn man Glück hat, sieht man das Fähnchen neben der riesigen Lok. Die Fahne ist also gesichert.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: Foto Anschlussweiche Engers und "wirkliche Probleme"

geschrieben von: BOS

Datum: 19.08.19 15:45

Es wird in tausenderlei Zusammenhängen, also auch jenseits von Bahnthemen immer wieder gerne auf das ältere Recht verwiesen.

Dabei fällt mir ein mal nachzufragen wie denn der (gewidmete) Zustand der Brex war zum Zeitpunkt des Baus der Schallschutzwand?

Denn gewidmet ist gleich "in Betrieb". Eine Strecke definiert sich nicht nach der Anzahl der auf ihr durchgeführten Fahrzeugbewegungen.

Und auch die andere Seite sollte wie überall auch nach dem älteren Recht abgehandelt werden.

Um es auf den PUNKT zu bringen - die Stadt hat es ja sogar damals zugestanden, wenn die Bahn wieder rollt, wird die Straße nachgerüstet - wenn die Bahn wieder rollt, dann muß halt die Straße ihren Betrieb einstellen, wenn ihre Sicherung von einem unumstößlichen Gesetz geregelt wird.
Geht übrigens auch bei jedem Schützenfestumzug, bei jeder Demo gegen Windkraft oder sonstwas. Da werden frühzeitig, nach Vorschrift, Hinweisschilder aufgestellt : Kreisel am 19.09.19 gesperrt. Umleitungsstrecke ist ausgeschildert!

Wenn das so durchgeführt werden müßte, dann brauchten wir hier keine Wetten abschließen, wie schnell dann die Straßen vorschriftsmäßig mit Sicherungsanlagen ausgestattet würde.


Im Grunde genommen hätte der Kreisel ja sofort nachhaltig erbaut werden müssen. So hat sich die Stadt eine Menge Geld gespart und auch jede Menge Zinsen. Nun muß halt nachgerüstet werden. Wo liegt das Problem, wenn die Stadtväter weitsichtig genug handeln würden, gäbe es eine Reserve für solche Dinge. Die ja nicht nur im Zusammenhang mit einem Kreisel aufkommen können. Und wenn sie nicht so umsichtig handeln können, dann taugen sie nichts für diesen Job.


Aber der Kreisel ist mittlerweile doch nicht mehr "das" Thema?

Wenn die Bahn die Weiche ausbaut, statt den Anschluß wiederherzustellen, dann war es das mit dem älteren Recht. Dann sehe ich keine einfache Verfahrensweise mehr um hier den Zugang zur großen weiten Welt wieder aufbauen zu können!?

Wenn der Erhalt wie irgendwo beschrieben mit juristischen Mitteln bisher erreicht werden konnte. Warum plötzlich nicht mehr? Gibt es da in den Gerichtsbeschlüssen ein Datum, bis zum Tage X und danach darf die Bahn dann.

Es wäre doch mal ganz nett, wenn man diese Akten mal einsehen dürfte!

Mit Gruß von
Unterwegs
BOS

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Re: Foto Anschlussweiche Engers und "wirkliche Probleme"

geschrieben von: bauigel

Datum: 19.08.19 17:38

BOS schrieb:
Zitat:
Denn gewidmet ist gleich "in Betrieb". Eine Strecke definiert sich nicht nach der Anzahl der auf ihr durchgeführten Fahrzeugbewegungen.
Und auch nicht unbedingt über eine Anschlußweiche auf beiden Seiten. Nur beidseitig komplett abbinden wäre halt blöd...

Man vergleiche hierzu z. B. die Strecke Weil der Stadt - Calw; Markenname Hermann-Hesse-Bahn: ebenfalls nicht entwidmet; nur noch einseitig (am östlichen Ende) angebunden, im Westen fehlt nicht nur die Anschlußweiche, sondern der gesamte Anschlußbahnhof; Wiederherstellung von Streckenunterbrechungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen vom kommunalen Straßenbaulastträger zugesagt. Und die juristischen Probleme bei der Reaktivierung würden mit einem vorhandenen Anschlußbahnhof Calw keinen Deut geringer - und mit der (planerisch als Option vorgesehenen) Wiederanbindung im Westen nicht größer...

BOS schrieb:Zitat:
Wenn die Bahn die Weiche ausbaut, statt den Anschluß wiederherzustellen, dann war es das mit dem älteren Recht. Dann sehe ich keine einfache Verfahrensweise mehr um hier den Zugang zur großen weiten Welt wieder aufbauen zu können!?
Wie bereits geschrieben: Das mit dem Bestandsschutz (das meinst du doch mit "älterem Recht"?) könnte sich bereits mit der Planfeststellung für die Lärmschutzwand erledigt haben...

BOS schrieb:
Zitat:
Es wäre doch mal ganz nett, wenn man diese Akten mal einsehen dürfte!
Der Planfeststellungsbeschluss zur Lärmschutzwand ist vom EBA sicherlich veröffentlicht worden - höchstwahrscheinlich auch im Internet. Wenn man den findet ;-) , könnte man vielleicht ein paar Informationen (oder Verweise) daraus entnehmen - und hätte damit einen guten Ausgangspunkt zum Weitersuchen...
cargofuzzy schrieb:
Tante Google kennt das folgende Bild von der Anschlussweiche in Engers:

[www.google.de]
In dem zugehörigen Artikel der Rhein-Zeitung von Dezember 2016 heißt es, die Anschlussweiche soll "vorerst" bestehen bleiben.

[www.rhein-zeitung.de]
[www.genios.de]

Die Plangenehmigung war von Mai 2016:

[www.eba.bund.de]


P. S.

Fettschrift hinzugefügt.





1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:22:10:04:49.
Markus Heesch schrieb:
Die Plangenehmigung war von Mai 2016:

[www.eba.bund.de]
Danke.

Anscheinend weiss das EBA nicht, wo Mülheim (Ruhr) und Speldorf liegen bzw. dass der Beginn der Strecke in Mülheim (Ruhr)-Speldorf liegt, anders kann ich mir die konsequente Fehlschreibung nicht erklären.

Zur Sache:
Zitat:
Planrechtfertigung
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt den Rückbau mit Lückenschluss der Weiche 556 der Strecke 2324 Mühlheim (Ruhr)-Speldorf in Bahn km 141,898 bis 141,932 im Bf Engers da diese nicht mehr benötigt wird, das Anschlussgleis auf einer Länge von ca. 160 Meter bereits zurückgebaut worden ist und durch das Heranrücken Lärmschutzwand an der Strecke 3032 sowie die Errichtung einen Verkehrskreisels eine Nutzung der Strecke derzeit nicht mehr möglich ist. Der Betrieb der Strecke 2324 wurde am 16.04.1999 durch Genehmigung gemäß § 11 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz dauerhaft eingestellt. Ebenso wurde die Strecke aus dem Rahmenvertrag über die Bestandssicherung von bereits stillgelegten oder stilllegungsgefährdeten Eisenbahninfrastrukturen der DB Netz AG in Rheinland-Pfalz im April 2002 herausgenommen. Das Vorhaben „Rückbau mit Lückenschluss der Weiche 556 der Strecke 2324 Mühlheim (Ruhr)-Speldorf in Bahn km 141,898 bis 141,932 im Bf Engers, ist damit „vernünftigerweise geboten“ im Sinne des Fachplanungsrechts.

Hier sehen wir, dass die Widmung einer Strecke durchaus nichts über den betrieblichen Zustand aussagt. Denn die Brex ist zwar gewidmet, aber der Betrieb gemäß dem obigen Zitat dauerhaft eingestellt. Ergo: Kein Zug wird kommen.

In der folgenden Begründung ist auch noch zu lesen, dass die Eifelbahn zwar eine Stellungnahme abgegeben hat, in der sie behauptete bei der DB Netz einen Anschluss beantragt zu haben. Der Aufforderung diesen Antrag zu übersenden, damit das EBA bei DB Netz dazu um Stellungnahme bitten kann, wurde nicht gefolgt. Ergo: So Ähnlich wie: ins eigene Knie geschossen.

Grüße

-chriz

--
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Zwischen den Zeilen

geschrieben von: bahamas

Datum: 20.08.19 18:41

Christoph Zimmermann schrieb:
In der folgenden Begründung ist auch noch zu lesen, dass die Eifelbahn zwar eine Stellungnahme abgegeben hat, in der sie behauptete bei der DB Netz einen Anschluss beantragt zu haben. Der Aufforderung diesen Antrag zu übersenden, damit das EBA bei DB Netz dazu um Stellungnahme bitten kann, wurde nicht gefolgt. Ergo: So Ähnlich wie: ins eigene Knie geschossen.

Woher willst du denn wissen, dass nicht das EBA einfach "behauptet", nichts bekommen zu haben (vielleicht auch nur nicht rechtzeitig)? Wenn bereits eine Stellungnahme seitens der Eifelbahn abgegeben wurde, und das aktenkundig ist, kann man auch beidseitige Kommunikation darüber erwarten. Die Antwort klingt aber so, als wenn man gar nicht nachgefragt hat, warum der Antrag nicht einging.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:20:18:42:16.

Re: Zwischen den Zeilen

geschrieben von: LoneStarr27

Datum: 20.08.19 19:13

bahamas schrieb:
Woher willst du denn wissen, dass nicht das EBA einfach "behauptet", nichts bekommen zu haben (vielleicht auch nur nicht rechtzeitig)? Wenn bereits eine Stellungnahme seitens der Eifelbahn abgegeben wurde, und das aktenkundig ist, kann man auch beidseitige Kommunikation darüber erwarten. Die Antwort klingt aber so, als wenn man gar nicht nachgefragt hat, warum der Antrag nicht einging.
Ihr beiden habt aber schon mitbekommen, daß die hier (schon zum zweiten Mal) verlinkte Plangenehmigung drei Jahre alt ist, die Betriebsgenehmigung für die Brexbachtalbahn aber taufrisch in diesem Jahr erteilt wurde? Nichtsdestotrotz sollte mittlerweile jedem klar sein, daß es hier mit der viel diskutierten Anschlussweiche bei weitem nicht getan ist. Damit meine ich nur die im Bereich DB Netz erforderliche Infrastruktur.

Re: Zwischen den Zeilen

geschrieben von: bauigel

Datum: 21.08.19 10:36

LoneStarr27 schrieb:
Ihr beiden habt aber schon mitbekommen, daß die hier (schon zum zweiten Mal) verlinkte Plangenehmigung drei Jahre alt ist,

Damit ist sie de jure rechtskräftig und vollziehbar, da Einspruchs- und Klagefristen abgelaufen sind.

LoneStarr27 schrieb:
Zitat:
die Betriebsgenehmigung für die Brexbachtalbahn aber taufrisch in diesem Jahr erteilt wurde?
Was eine Begründung für einen Widerruf der Plangenehmigung nach §49 Verwaltungsverfahrensgesetz sein könnte. Da aber für Betriebsgenehmigung (Land RLP) und Plangenehmigung (EBA) unterschiedliche Behörden zuständig sind, ist (vermutlich nicht nur) mir nicht ganz klar, wer das veranlassen und durchführen müsste; so ein Fall ist mir noch bis jetzt noch nicht über den Weg gelaufen.

Re: Zwischen den Zeilen

geschrieben von: Markus Heesch

Datum: 22.08.19 10:02

bauigel schrieb:
LoneStarr27 schrieb:
Ihr beiden habt aber schon mitbekommen, daß die hier (schon zum zweiten Mal) verlinkte Plangenehmigung drei Jahre alt ist,

Damit ist sie de jure rechtskräftig und vollziehbar, da Einspruchs- und Klagefristen abgelaufen sind.
Lies nochmal mein Posting. Es hat ganz offenbar eine Klage gegeben.

Seiten: 1 2 3 All Angemeldet: -