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Re: Ersatz für D-ICE1

geschrieben von: gt670dn

Datum: 12.08.19 19:50

Saxobav schrieb:
Bronnbach Bhf schrieb:
Das kann für die Verfügbarkeit der ICE1 Tz nur von Vorteil sein. Die ICE1 haben ziemlich unter dem Lieferstopp des ICE4 gelitten, da die ICE1 an allen Ecken und Enden einspringen mussten.

Zur Zeit fehlen mindestens 3 ICE1 Tz (wegen hohen Schadbestand), wie man dem täglichen Ersatzzugthread im Nachbarforum unschwer entnehmen kann.
Hallo Brombach Hbf,
ob das wirklich viel hilft? Die CH-ICE1 sind in D eine Splitterbaugruppe, weil sie kein ETCS für die VDE8 haben und somit nur auf reinen LZB-Strecken sinnvoll eingesetzt werden können. Ja es gibt diese, aber dann ist noch die Frage der Umläufe zu regeln. Im Rahmen der letzten Aktualisierungen sind ja die D-ICE1 eigentlich auch für das neue ETCS in CH kompatibel gemacht worden, nur haben diese nicht die schmaleren CH-Stromabnehmer.

Wenn du dir im Zugbildungsplan "ZpAR" einmal die Umlaufgruppe "F1 250" anschaust, dann wirst du feststellen, dass für diese Züge weder ETCS noch schweiztaugliche ICE 1 benötigt werden. Die "F1 210" ist für CH-Züge und "F1 230" für ETCS über die VDE 8.

Fahrradmitnahme ICE 4?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.08.19 21:32

Hat man beim Bau des ICE 4 auch Fahrradstellplätze vorgesehen?
Kann man also von Basel in Richtung Karlsruhe, Mannheim und umgekehrt Fahrräder mitnehmen?
Mit Fahrradkarte und Reservierung?

Bin auf sachdienliche Antworten gespannt.

Gruss aus Südbaden
Christof 421

Re: Fahrradmitnahme ICE 4?

geschrieben von: MD 612

Datum: 12.08.19 21:34

Christof 421 schrieb:
Hat man beim Bau des ICE 4 auch Fahrradstellplätze vorgesehen?
Es gibt acht Fahrradplätze im Endwagen 2.Klasse.

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: Guten Morgen...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.08.19 08:02

Hast du die letzten Jahre nicht aufgepasst?

Es ist doch wohl bekannt, dass der ICE4 im Endwagen 2. Klasse(ON 1) 8 Plätze für Velos hat.

Das geht sicher auch in anständigem Ton

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.08.19 08:27

im übrigen fahren bis jetzt keine ICE 4 auf der Rheintalbahn und mitgefahren bin ich auch noch mit keinem.

Keinen Gruss
Christof 421

Re: Es gab halt genug Diskussionen zum Thema

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.08.19 08:49

Und unverschämt war der Ton auch nicht, aber egal, lassen wir das, führt eh zu nichts.

Ebenso Grußlos...



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:13:08:50:08.

Re: Ab September Probebetrieb mit ICE4 Hamburg-Zürich

geschrieben von: 1.Klasse

Datum: 13.08.19 09:33

bollisee schrieb:
412 001 schrieb:
Hallo,

im September soll das Zugpaar ICE 78/79 versuchsweise von ICE1 auf ICE4 umgestellt werden(ab Dezember soll es ja Planmäßig mit dem ICE4 in die Schweiz gehen).

Zum genauen Starttermin ist mirleider noch nichts bekannt.
Dann kann man nur hoffen, dass wenigstens die Schweizer ihre Bahn ordentlich in den Senkel stellen wegen der vielen Wandplätze ohne Blick nach draußen.
Die Schweizer werden insbesondere eine echte Reihenbestuhlung und Einzelsitze in der 1.Klasse schätzen lernen, ohne fremde Füße, die einem die Beinfreiheit nehmen. Ich mag diese Wandplätze auf der Geschäftsreise im Übrigen. Denn auch bei tiefer stehender Sonne oder auf den NBS mit häufigem Hell/Dunkel-Wechsel kann man an diesen Plätzen optimal recht ungestört mit dem Laptop arbeiten.
1.Klasse schrieb:
Die Schweizer werden insbesondere eine echte Reihenbestuhlung und Einzelsitze in der 1.Klasse schätzen lernen, ohne fremde Füße, die einem die Beinfreiheit nehmen. Ich mag diese Wandplätze auf der Geschäftsreise im Übrigen. Denn auch bei tiefer stehender Sonne oder auf den NBS mit häufigem Hell/Dunkel-Wechsel kann man an diesen Plätzen optimal recht ungestört mit dem Laptop arbeiten.

Würden die Schweizer die Reihenbestuhlung schätzen, wäre es nicht bei 19 A EW IV geblieben (mit ähnlicher unterirdischer Beinfreiheit wie im ICE 4 1. Klasse).

Gemäss einer Umfrage der SBB bevorzugen 99% (!) der Freizeitreisenden und 72% der Reisenden total die Vis-a-vis-Bestuhlung (Quelle VIA März 2014). Man will ja gegenüber, und nicht nebeneinander oder gar hintereinander reisen. Gerade auf Strecken, auf denen der ICE verkehrt (Interlaken und Chur) sind Freizeitreisende nicht die Ausnahme. Und auch Alleinreisende schauen lieber einen Menschen als eine Rückenlehne an.

Oft zu beobachten, dass im IC2000 und im ICN die wenigen Einzelsitze frei bleiben, sogar wenn sie in Fahrtrichtung sind und der Zug über 50% besetzt ist.

Aber wir werden sehen, ob die ICE 4 in der Schweiz den Beliebtheitsgrad eines Cisalpino erlangen werden, oder nicht. Und ob sich die Bahnreisenden nach Deutschland anders orientieren werden oder nicht. Innerhalb der Schweiz gibt dank des dichten Taktes und der vielen Dispozug-Einsätze in ICE-Diensten genug Alternativen. Und wenn nicht: Eine bis zwei Stunden hält man im ICE 4 schon aus.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:13:13:03:09.

Re: Ab September Probebetrieb mit ICE4 Hamburg-Zürich

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.08.19 13:16

1.Klasse schrieb:
bollisee schrieb:
412 001 schrieb:
Hallo,

im September soll das Zugpaar ICE 78/79 versuchsweise von ICE1 auf ICE4 umgestellt werden(ab Dezember soll es ja Planmäßig mit dem ICE4 in die Schweiz gehen).

Zum genauen Starttermin ist mirleider noch nichts bekannt.
Dann kann man nur hoffen, dass wenigstens die Schweizer ihre Bahn ordentlich in den Senkel stellen wegen der vielen Wandplätze ohne Blick nach draußen.
Die Schweizer werden insbesondere eine echte Reihenbestuhlung und Einzelsitze in der 1.Klasse schätzen lernen, ohne fremde Füße, die einem die Beinfreiheit nehmen. Ich mag diese Wandplätze auf der Geschäftsreise im Übrigen. Denn auch bei tiefer stehender Sonne oder auf den NBS mit häufigem Hell/Dunkel-Wechsel kann man an diesen Plätzen optimal recht ungestört mit dem Laptop arbeiten.
Nein, das bleibt wohl sicher Dein frommer Wunsch!

Oh, mon Dieu...🙄
Die Schweizerinnen und Schweizer brauchen ‘von Norden her’ weder ‘Entwicklungshilfe’ noch Besserwisserei noch irgendeine ‘Angleichung an deutsche Verhältnisse’ - vergiss es einfach.

Oder wie wäre es, wenn ich hier für DE die Abschaffung von Reihensitzen und Coupés (dt. Abteile) postulieren würde, mit dem Argument ‘die Deutschen würden sicher die einheitliche Vis-à-vis-Bestuhlung in allen Zügen und Wagenklassen schätzen lernen’?
Einverstanden?!😉

Du kennst Land und Leute, Sitten und Usanzen in CH offenbar kaum.
In der CH wollen die Bahnbenützer traditionell Vis-à-vis-Bestuhlung mit Mittelgang und möglichst offenem Innenraum.
Deshalb waren im nationalen schweizerischen Verkehr sowohl Seitengang-Coupé-Wagen (dt. ‘Abteilwagen’) als auch Versuche der SBB mit Reihenbestuhlung, in CH als ‘Flugzeugbestuhlung’ bezeichnet, immer äusserst unbeliebt und zum
Scheitern verurteilt. Die SBB und die anderen CH-Bahnen hatten deshalb entsprechende Ueberlegungen jeweils rasch wieder abgeblasen.

Die Versuchswagen mit Reihenbestuhlung (ca. 50 EW IV) wurden in der Folge (und werden) i.d.R. nur noch einzeln in die Kompositionen eingereiht oder zu Reservewagrn degradiert, um das Publikum damit möglichst wenig ‘zu belästigen’. Wenn immer möglich meiden die Passagiere diese Wagen.
Als die für den internationalen Verkehr konstruierten Bpm-51-RIC-Wagen für den Inlandverkehr verwendet werden sollten, wurden sie zuvor komplett umgebaut. Die Coupés verschwanden, installiert wurden offene Innenräume mit Mittelgang und vis-à-vis-Sitzen. Alles andere wäre nicht akzeptiert worden!

Das Publikum in CH will in der grossen Mehrheit grosszügige, offene Inneneinrichtungen, von Angesicht zu Angesicht miteinander kommunizieren können und eine optimale Sicht aus dem Fenster haben. Deshalb werden auch die ominösen ‘Wandfensterplätze’ nicht akzeptiert.
Das führt, dass diese auch bei neuem Rollmaterial absolut vermieden sowie Sitze und Fenstersäulen harmonisiert werden. Wenn nötig werden dafür die Wagen auch speziell mit verschieden langen Fenstern konstruiert!
Höherer Konstruktions- und Beschaffungspreis? Egal, wird in Kauf genommen :-)

Die meisten CH-Reisenden wollen sich nicht abschotten und Rückenlehnen des Vordersitzes anglotzen müssen, bei der Kommunikation mit dem Sitznachbarn die Halskehre bekommen oder sich in Coupés verschanzen.
Man ist diesbezüglich sicher offener, kommunikativer und im Reisedenken kollektiver eingestellt als in anderen Ländern.
Hängt evtl. auch damit zusammen, dass wir traditionell viel mehr Bahn - und damit ‘kollektiv’ - reisten als andere Völker und der motorisierte Individualverkehr nie als unverzichtbare und unantastbare ‘heilige Kuh der persönlichen Freiheit’ galt.
Wir genieren und scheuen uns auch nicht vor anderen Reisenden, wollen nicht ‘pseudo-individuell’ (gilt bei vielen als egoistisch) reisen und das Reiseerlebnis teilen. Ausserdem kann man gut Kontakte auch zu bisher Unbekannten knüpfen.
Im übrigen sind wir in der CH anatomisch im Durchschnitt eher ‘romanisch’ als ‘germanisch’ bzw. eher südlich als nördlich, also kleiner gewachsen und schmaler gebaut😁
Also gilt:
In CH wären Reihenbestuhlung/Coupés für die meisten definitiv = Rückschritt, nicht Fortschritt!

Auch haben wir in der CH (ähnlich wie NL) praktisch eine nationale S-Bahn und einen nationalen Verkehrsverbund. Auch der ‘Fernverkehr’ gehört dazu, mit vergleichsweise vielen Halten, vielen Richtungswechseln und Halb- bzw. künftig teilw. Viertelstundentakt und Einheitsbilletten, mit denen alle ALLE Züge benützen können (also auch mit ‘S-Bahn-Billett’ im TGV/ICE ohne Bindung/Reservation).

In dieses Konzept/OeV-Philosophie passen eigentlich ausländische Langdistanz-HGV-Züge gar nicht hinein, zumal sie in CH zwingend in den nationalen Taktrhythmus integriert sein müssen.

Du siehst:
Eine total verschiedene Philosophie!
Lassen wir uns doch gegenseitig mit unseren Philosophien leben, auch wenn sie inkompatibel
sind... leben und leben lassen, jeder nach seiner façon😊
In CH ist der öV, und dabei die Bahnen als Rückgrat, ein ‘Volksverkehrsmittel’ und nicht nur für Geschäftsreisende - auch in der 1. Klasse!
Denn sehr viele ‘Normalbürger’ können sich auch 1. Klasse leisten.
Selbst Bundesräte (Regierungsmitglieder) reisen und arbeiten in der 1. Klasse im vis-à-vis-Abteil (= Sitzgruppe) zusammen mit wildfremden Leuten, die ihnen ins Gesicht schauen. Und niemand murrt, das ist CH-Reisephilosophie.
Ach ja:
CH-Regierungsmitglieder und Parlamentarier haben weder Dienstwagen noch Bodyguards - dafür ein 1. Klass-GA! 👍

Nicht zu vergessen:
In der CH hat 1/3 der Bevölkerung ein GA oder ein Halbtax, also auch ein signifikanter Bevölkerungsteil, der ein Auto hat!

Pro memoria:
In der CH müssen ALLE Reisezüge ab 1.1.2024, ob Regional- oder Fernverkehr, behindertengerecht sein, d.h. ohne jegliche personelle oder technische Assistenz für ALLE Behinderten (auch Rollstuhlfahrer, Blinde etc.) FREI zugänglich sein, und das (bei Normalspur) einheitlich ab 55cm-Perrons (mind. 1 solcher Einstieg pro Seite und Zug).

Salut
Ueli



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:13:13:28:09.
CH-Mirage schrieb:

Pro memoria:
In der CH müssen ALLE Reisezüge ab 1.1.2024, ob Regional- oder Fernverkehr, behindertengerecht sein, d.h. ohne jegliche personelle oder technische Assistenz für ALLE Behinderten (auch Rollstuhlfahrer, Blinde etc.) FREI zugänglich sein, und das (bei Normalspur) einheitlich ab 55cm-Perrons (mind. 1 solcher Einstieg pro Seite und Zug).

Dann müssten bis dann auch alle ICN und RABe503 ausrangiert werden.

Im Fernverkehr reicht eine barrierefreie Verbindung pro Stunde, mit Absicherung der 1. und letzten Verbindung des Tages.

Re: Ab September Probebetrieb mit ICE4 Hamburg-Zürich

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.08.19 16:02

Patrick Rudin schrieb:
CH-Mirage schrieb:
Pro memoria:
In der CH müssen ALLE Reisezüge ab 1.1.2024, ob Regional- oder Fernverkehr, behindertengerecht sein, d.h. ohne jegliche personelle oder technische Assistenz für ALLE Behinderten (auch Rollstuhlfahrer, Blinde etc.) FREI zugänglich sein, und das (bei Normalspur) einheitlich ab 55cm-Perrons (mind. 1 solcher Einstieg pro Seite und Zug).
Dann müssten bis dann auch alle ICN und RABe503 ausrangiert werden.

Im Fernverkehr reicht eine barrierefreie Verbindung pro Stunde, mit Absicherung der 1. und letzten Verbindung des Tages.
Nein, wenn komplett Hochflur technisch bedingt zwingend nötig ist, gilt eine Ausnahme.
Und zwar ist diese explizit für Neigezüge vorgesehen, also z.B. für genau ‘Deine’ RABDe 500 (ICN) und RABe 503!

Weil andererseits die neuen RABe 501 (Giruno) keine Neigezüge sind, haben sie genau wegen dem Behindertengesetz einen 55cm-Einstieg pro Zug und Seite.

Die DB-ICE 1 und 4 haben m.W. keine Neigetechnik, ergo:
Unzulässig ab 1.1.2024!

Möglich wäre hingegen der (erneute) Einsatz der Neige-ICE 411/415 der DB.

Salut
Ueli

PS: Was heisst eigentlich ‘barrierefrei’? Das frage ich mich schon lange...
Ist das ein DE-Synonym für ebenerdig, niveaugleich, stufenlos, also behindertengerecht, oder was?

Barrieren befinden sich in der CH nämlich gesetzlich an Niveauübergängen (dt. Bahnübergänge), sie gehen hinauf und hinunter, dienen der Uebergangssicherheit und sind rot-weiss gestreift... gilt ebenso im Strassenverkehr: Barrieren, um Fahrverbote durchzusetzen, vor Parkhaus- und Garageneinfahrten etc.

Kommt von frz. ‘barrières au passage à niveau’ bzw. ital. ‘barriere al passaggio a livello’.
Das Gesetz geht häufig von diesen Sprachen aus (vor allem frz.), und übersetzt die techn. Begriffe wortwörtlich ins dt., allerdings häufig unter Beibehaltung der frz. Einzelsubstantive (damit alles für alle CH-Bürger irgendwie verständlich ist). 😊👋



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:13:16:10:52.

Re: Ab September Probebetrieb mit ICE4 Hamburg-Zürich

geschrieben von: Node

Datum: 13.08.19 16:12

CH-Mirage schrieb:
Patrick Rudin schrieb:
CH-Mirage schrieb:
Pro memoria:
In der CH müssen ALLE Reisezüge ab 1.1.2024, ob Regional- oder Fernverkehr, behindertengerecht sein, d.h. ohne jegliche personelle oder technische Assistenz für ALLE Behinderten (auch Rollstuhlfahrer, Blinde etc.) FREI zugänglich sein, und das (bei Normalspur) einheitlich ab 55cm-Perrons (mind. 1 solcher Einstieg pro Seite und Zug).
Dann müssten bis dann auch alle ICN und RABe503 ausrangiert werden.

Im Fernverkehr reicht eine barrierefreie Verbindung pro Stunde, mit Absicherung der 1. und letzten Verbindung des Tages.
Nein, wenn komplett Hochflur technisch bedingt zwingend nötig ist, gilt eine Ausnahme.
Und zwar ist diese explizit für Neigezüge vorgesehen, also z.B. für genau ‘Deine’ RABDe 500 (ICN) und RABe 503!

Weil andererseits die neuen RABe 501 (Giruno) keine Neigezüge sind, haben sie genau wegen dem Behindertengesetz einen 55cm-Einstieg pro Zug und Seite.

Die DB-ICE 1 und 4 haben m.W. keine Neigetechnik, ergo:
Unzulässig ab 1.1.2024!

Möglich wäre hingegen der (erneute) Einsatz der Neige-ICE 411/415 der DB.

Salut
Ueli

PS: Was heisst eigentlich ‘barrierefrei’? Das frage ich mich schon lange...
Ist das ein DE-Synonym für ebenerdig, niveaugleich, stufenlos, also behindertengerecht, oder was?

Barrieren befinden sich in der CH nämlich gesetzlich an Niveauübergängen (dt. Bahnübergänge), sie gehen hinauf und hinunter, dienen der Uebergangssicherheit und sind rot-weiss gestreift... gilt ebenso im Strassenverkehr: Barrieren, um Fahrverbote durchzusetzen, vor Parkhaus- und Garageneinfahrten etc. 😊👋

Na dann können wir das mit dem Einsatz der ICE4 in das Land des langsamen Fahrens ja sparen und sie auf innerdeutschen Engpassrelationen einsetzen. Die SBB muss dann halt geeignete Fahrzeuge stellen.

Generell habe ich nichts gegen Züge in die Schweiz. Ob man allerdings in Zeiten akuten Materialengpasses mit ICE4 nach Chur fahren muss sei dahingestellt.
CH-Mirage schrieb:
Nein, wenn komplett Hochflur technisch bedingt zwingend nötig ist, gilt eine Ausnahme.
Und zwar ist diese explizit für Neigezüge vorgesehen, also z.B. für genau ‘Deine’ RABDe 500 (ICN) und RABe 503!

Weil andererseits die neuen RABe 501 (Giruno) keine Neigezüge sind, haben sie genau wegen dem Behindertengesetz einen 55cm-Einstieg pro Zug und Seite.

Die DB-ICE 1 und 4 haben m.W. keine Neigetechnik, ergo:
Unzulässig ab 1.1.2024!

Möglich wäre hingegen der (erneute) Einsatz der Neige-ICE 411/415 der DB.

Salut
Ueli

PS: Was heisst eigentlich ‘barrierefrei’? Das frage ich mich schon lange...
Ist das ein DE-Synonym für ebenerdig, niveaugleich, stufenlos, also behindertengerecht, oder was?

Barrieren befinden sich in der CH nämlich gesetzlich an Niveauübergängen (dt. Bahnübergänge), sie gehen hinauf und hinunter, dienen der Uebergangssicherheit und sind rot-weiss gestreift... gilt ebenso im Strassenverkehr: Barrieren, um Fahrverbote durchzusetzen, vor Parkhaus- und Garageneinfahrten etc. 😊👋

Dann dürfte der Railjet ab 1.1.2024 auch nicht mehr in die Schweiz fahren? (Edit: Da stand "2014")

Nein, siehe hier. Da steht nichts davon, dass "Neigetechnik" eine "Ausnahme" ist - auch reine EW IV-Pendel wären theoretisch erlaubt. [www.bav.admin.ch]

Und wie Du siehst, wird der Begriff "barrierefrei" auch von unserem BAV verwendet. Also durchaus ein CH-Wort, auch wenn in den anderen Landessprachen keine 1:1-Übersetzung verwendet wird.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:13:16:21:50.

Re: Ab September Probebetrieb mit ICE4 Hamburg-Zürich

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.08.19 18:00

Patrick Rudin schrieb:
CH-Mirage schrieb:
Die DB-ICE 1 und 4 haben m.W. keine Neigetechnik, ergo:
Unzulässig ab 1.1.2024!
Dann dürfte der Railjet ab 1.1.2024 auch nicht mehr in die Schweiz fahren? (Edit: Da stand "2014")
Der Railjet hat eine bordeigene, vom Zugpersonal betreute Hubvorrichtung. Möglicherweise gilt das auch in der Schweiz als 'barrierefrei' im Sinne des Gesetzes.
kmueller schrieb:

Der Railjet hat eine bordeigene, vom Zugpersonal betreute Hubvorrichtung. Möglicherweise gilt das auch in der Schweiz als 'barrierefrei' im Sinne des Gesetzes.

Nein, es muss tatsächlich ein autonom benutzbarer ebenerdiger Einstieg sein.

Spannend wird das bei den Bushaltestellen...

Kompromissvorschlag

geschrieben von: 146 116-9

Datum: 13.08.19 18:27

Zitat:
Oder wie wäre es, wenn ich hier für DE die Abschaffung von Reihensitzen und Coupés (dt. Abteile) postulieren würde, mit dem Argument ‘die Deutschen würden sicher die einheitliche Vis-à-vis-Bestuhlung in allen Zügen und Wagenklassen schätzen lernen’?
Einverstanden?!😉

Hallo

Die wenigen Abteile darfst du ruhig beibehalten, aber die Reihenbestuhlung
die kannst du ruhig rausschmeißen.

Grüße Uwe

Re: Ab September Probebetrieb mit ICE4 Hamburg-Zürich

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.08.19 01:35

Patrick Rudin schrieb:
CH-Mirage schrieb:
Nein, wenn komplett Hochflur technisch bedingt zwingend nötig ist, gilt eine Ausnahme.
Und zwar ist diese explizit für Neigezüge vorgesehen, also z.B. für genau ‘Deine’ RABDe 500 (ICN) und RABe 503!

Weil andererseits die neuen RABe 501 (Giruno) keine Neigezüge sind, haben sie genau wegen dem Behindertengesetz einen 55cm-Einstieg pro Zug und Seite.

Die DB-ICE 1 und 4 haben m.W. keine Neigetechnik, ergo:
Unzulässig ab 1.1.2024!

Möglich wäre hingegen der (erneute) Einsatz der Neige-ICE 411/415 der DB.

Salut
Ueli

PS: Was heisst eigentlich ‘barrierefrei’? Das frage ich mich schon lange...
Ist das ein DE-Synonym für ebenerdig, niveaugleich, stufenlos, also behindertengerecht, oder was?

Barrieren befinden sich in der CH nämlich gesetzlich an Niveauübergängen (dt. Bahnübergänge), sie gehen hinauf und hinunter, dienen der Uebergangssicherheit und sind rot-weiss gestreift... gilt ebenso im Strassenverkehr: Barrieren, um Fahrverbote durchzusetzen, vor Parkhaus- und Garageneinfahrten etc. 😊👋
Dann dürfte der Railjet ab 1.1.2024 auch nicht mehr in die Schweiz fahren? (Edit: Da stand "2014")

Nein, siehe hier. Da steht nichts davon, dass "Neigetechnik" eine "Ausnahme" ist - auch reine EW IV-Pendel wären theoretisch erlaubt. [www.bav.admin.ch]

Und wie Du siehst, wird der Begriff "barrierefrei" auch von unserem BAV verwendet. Also durchaus ein CH-Wort, auch wenn in den anderen Landessprachen keine 1:1-Übersetzung verwendet wird.
Nicht ganz so einfach:
Gemäss teleologischer Gesetzesauslegung (nach Sinn und Zweck und im Geist des Gesetzgebers) und gemäss den Materialien der Parlamentsberatungen sind ab 2024 reine EW IV-Pendel sicher nicht mehr zulässig, auch wenn es im Gesetzestext nicht explizit ausgeschlossen wird!
Der prioritäre Zweck des generell-abstrakt formulierten Gesetzes ist ja, dass alle Züge in CH prinzipiell für alle Behinderten absolut autonom zugänglich sein müssen.
Bei reinen EW IV-Pendeln (und damit rein hochflurig) trifft das logischerweise nicht zu.
Sollte dies trotzdem praktiziert werden (ich meine im Basistakt und nicht bei Dispo- oder Extrazügen, Vorläufern etc. pp.), werden die Behinderten-Organisationen sofort bis vor Bundesgericht ziehen und Recht bekommen!
Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche...

Es gilt eben nicht nur den Gesetzestext anzuwenden, sondern auch die Auslegungungsmethoden nach CH-Lehre, die Jurisdiktion, die Ausführungsverordnungen, Reglemente und technischen Annexe zu berücksichtigen (und genau daraus leitet sich z.B. die Neigezug-Ausnahme ab).
Das Gesetz selber kann jeder lesen, dafür bräuchte es keine Juristen und Richter ;-)) Aber das langt halt nicht.

Und nein, ‘Barrierefreiheit’ ist definitiv kein CH-Wort, denn wie gesagt, das Wort ‘Barriere’ bedeutet etwas ganz anderes!
Die SBB und der VöV vermeiden diesen Begriff denn auch konsequent - er war bis vor wenigen Jahren völlig unbekannt in CH!
Er wurde aus DE importiert (obwohl wir genug eigene Synonyme haben), und im BAV arbeiten sehr viele Deutsche, die auch Reglemente etc. schreiben... aber das macht es noch lange nicht zu einem CH-Wort!
Auch allg. Medien reden fast immer von ‘ebenerdig, behindertengerecht oder evtl. hindernisfrei oder stufenlos’.

Uebrigens im von Dir zitierten Gesetz (BehiG von 2004) kommt der DE-Begriff auch nirgends vor!

Tanti saluti
Meilleures salutations
Ueli

PS:
Die Bahnen (und Car-Unternehmen!) im In- und Ausland werden bis 1.1.2024 eine Uebergangsfrist von 20 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfügung gehabt haben.
Das sollte eigentlich genügen!
Die CH und die OeV-Branche wendet für Bahnhof- und Perronumbauten und neues gesetzeskonformes Rollmaterial Milliarden und Abermilliarden auf.
Es geht deshalb schon aus Gleichheitserwägungen nicht an, wenn ausländ. Unternehmen sich in der CH nicht anpassen müssten, während die eigenen Betriebe einen riesigen Aufwand betreiben (müssen).

Re: Ersatz für D-ICE1

geschrieben von: Martin Pfeifer

Datum: 14.08.19 10:08

JoergAtDSO schrieb:
Hallo Saxobav,

Saxobav schrieb:
...
Zitat:
beidseits eine Oberleitungsbauart findet, die mit beiden Stromabnehmern zurechtkommt.
Google mal nach "Eurowippe"...

Gruß Jörg

Servus,

es ist technisch überhaupt kein Problem, eine Oberleitung zu bauen, die sowohl mit dem deutlich schmaleren SBB-Stromabnehmer als auch mit der breiteren deutschen Stromabnehmer klar kommt. Man muss nur die Oberleitung selber mit dem kleineren schweizerischen Zick-Zack verlegen (damit kann der SBB-Stromabnehmer nicht entgleisen) und den größeren deutschen Raum für den Durchgang des Stromabnehmer baulich vorsehen (damit bleibt der größere deutsche Stromabnehmer nirgendwo hängen). So wird es im Raum Basel und in Singen (Hohentwiel) praktiziert, seit diese Bereich unter Draht sind.

MfG Martin Pfeifer

Lieber Blech- als Plastikspielzeuge!

Re: Ab September Probebetrieb mit ICE4 Hamburg-Zürich

geschrieben von: leofink

Datum: 14.08.19 10:42

Node schrieb:
Generell habe ich nichts gegen Züge in die Schweiz. Ob man allerdings in Zeiten akuten Materialengpasses mit ICE4 nach Chur fahren muss sei dahingestellt.
Genauswenig wie die SBB nach München, gell!
leofink schrieb:
Node schrieb:
Generell habe ich nichts gegen Züge in die Schweiz. Ob man allerdings in Zeiten akuten Materialengpasses mit ICE4 nach Chur fahren muss sei dahingestellt.
Genauswenig wie die SBB nach München, gell!

Servus,

in Zeiten des Materialmangels dürfte es egal sein, ob ich (planmäßig) mit einem ICE 1 oder einem ICE 4 in die Schweiz fahre. Das ist letztendlich linke Tasche - rechte Tasche. Soll heißen: wenn ein ICE 4 in die Schweiz fährt, wird woanders ein ICE 1 eingesetzt.

Zumal es auch eine Zeit nach dem ICE 1 geben wird (oder zumindest geben soll).

MfG Martin Pfeifer

Lieber Blech- als Plastikspielzeuge!
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