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Notvergabe?

geschrieben von: john

Datum: 09.08.19 16:36

Wenn die Städtebahn den Betrieb wieder aufnimmt, wozu braucht es dann eine Notvergabe? Da der Verkehrsvertrag ja seitens des VVO gekündigt wurde, müsste die Wiederaufnahme des Betriebs durch die Städtebahn ja ebenfalls eine Notvergabe sein, oder was ist die vertragliche Grundlage?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:09:16:36:54.

Re: Sachsen: Städtebahn nimmt Betrieb wieder auf

geschrieben von: J-C

Datum: 09.08.19 16:59

Nein, aber zufälligerweise ergibt es sich, dass ich zum Zeitpunkt des Kaufs der Fahrkarte nicht nur eine Verbindung bekam, die wenige Wochen später aufgrund von Bauarbeiten ohnehin erlosch, nein, ich darf dann mit meinem Cousin per Ersatzbus dorthin, weil die Alternative, mit einem anderen Zug der Linie, entfällt, weil das Unternehmen mal eben den Betrieb einstellen musste. Dss ist natürlich lustig, wenn man mit dem Fernverkehr aus Tschechien anreist, der mur alle 2 Stunden nach Deutschland verkehrt.

Mir geht es ehrlich gesagt nicht primär um die Städtebahn, ich bevorzuge halt einfach eine Bahnreise gegenüber einer Busfahrt ;-) - naja und es wäre natürlich cool, dabei mal mit so einer Privatbahn zu fahren, die ich vorher noch gar nicht kannte ^^

Überflüssig zu erwähnen, dass ich seit 3 Jahren in Tschechien und Wien lebe. Nach Dresden ist da nicht grad ums Eck...

Ich hatte irgendwie gehofft, man hätte just zum Tag, wo mein Cousin und ich die Reise antreten würden, das ist in einer Woche, das schon wieder hingekriegt.

EDIT: Ich freue mich vor allem für die Pendler, die wenigstens bald eine Sorge weniger haben. Denn ein Monat Ersatzverkehr ist wirklich genug.

https://abload.de/img/dwaminic8pum.jpg




5-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:09:17:50:37.

Re: Notvergabe?

geschrieben von: Alibizugpaar

Datum: 09.08.19 17:38

Weil das ein vorübergehend geduldeter Ausnahmezustand ist und kein Alltagsmodell. Damit hinter den Kulissen neue geordnete Strukturen geknotet werden können. Bis dahin will man die Pendler aber nicht warten lassen.

Wenn in Deinem Haus die Hauptwasserleitung wegen Bauarbeiten abgestellt werden soll stellst Du Dir vermutlich auch große Eimer mit Wasservorräten hin. Soll aber auch kein Dauerzustand werden. Nur für die Dauer der Bauarbeiten.

Gruß, Olaf

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Re: Sachsen: Städtebahn nimmt Betrieb wieder auf

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 09.08.19 18:04

Endbahnhof schrieb:
Endlich mal gute Nachrichten aus Sachen!
jo, interessante Sachen sind das!

VVO bestätigt die Absichtserklärung

geschrieben von: La-Stelle

Datum: 09.08.19 19:09

Auf der VVO-Website zur Einstellung des Betriebs der Städtebahn steht mit Stand heute 16 Uhr u.a.:
Zitat
Die Städtebahn Sachsen hat den Zugverkehr auf den Strecken zwischen Dresden, Kamenz und Königsbrück, im Müglitztal und zwischen Pirna und Sebnitz vorübergehend eingestellt. Der VVO hat ein Ersatzkonzept mit den regionalen Busunternehmen organisiert.

Zudem plant der vorläufige Insolvenzverwalter der Städte­bahn Sachsen (SBS), den Zugbetrieb wieder aufzunehmen, bis ein neuer Betreiber für die Strecken gefunden wurde.

Für den VVO steht eine schnelle Lösung im Interesse der Fahrgäste sowie der Mitarbeiter im Mittelpunkt und arbeitetet daran, schnellstmöglich wieder ein zuverlässiges Angebot auf den von der Städtebahn betriebenen Linien anbieten und damit auch den betroffenen Mitarbeitern eine Perspektive aufzeigen zu können.

[www.vvo-online.de]
Hier die vollständige Pressemitteilung des Insolvenzverwalters:
Zitat
PLUTA-Rechtsanwalt Dr. Laubereau wird Geschäftsbetrieb der Städtebahn Sachsen wieder aufnehmen

9. August 2019 · Aschaffenburg · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

Gute Nachricht für den Bahnverkehr rund um Dresden: Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Stephan Laubereau von PLUTA hat entschieden, dass der Geschäftsbetrieb der Städtebahn Sachsen GmbH wieder aufgenommen wird. Alle 16 Züge sollen auf den regionalen Strecken rund um Dresden bald wieder rollen. Ein genaues Datum wird der Verwalter bekanntgeben, sobald alle Details geklärt sind.

Diplom-Kaufmann und Rechtsanwalt Dr. Laubereau von PLUTA sagt: „Meine Gespräche mit den Verantwortlichen des Leasingunternehmens Alpha Trains und dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) waren sehr positiv. Die Finanzierung ist gesichert. Wir müssen in den nächsten Tagen noch einige Einzelheiten klären. Wenn alles reibungslos läuft, dann kann der Bahnverkehr ab der übernächsten Woche – ggf. auch schrittweise – wieder aufgenommen werden.“ Bis zur Aufnahme des Bahnbetriebs wird der VVO weiterhin Busse einsetzen, deren Kapazität zum Schuljahresbeginn erhöht wird. Der Eisenbahnverkehr der Städtebahn Sachsen läuft dann so lange, bis die Notvergabe des VVO abgeschlossen wurde und ein neuer Betreiber die Strecken übernimmt.

Ende Juli meldete die Städtebahn Sachsen GmbH Insolvenz an. Das Amtsgericht Aschaffenburg ordnete daraufhin am 29. Juli 2019 das vorläufige Verfahren an und bestellte Dr. Stephan Laubereau von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit Beschluss vom 7. August 2019 bestellte das Gericht den PLUTA-Rechtsanwalt zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis. Damit übernimmt Dr. Laubereau die Aufgaben des Geschäftsführers.

Gemeinsam mit seinem Team setzt der Rechtsanwalt im Verfahren erste wichtige Maßnahmen um. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird einen neuen Eisenbahnbetriebsleiter bestellen, der für die Sicherstellung des Bahnbetriebs verantwortlich ist. Er war bereits früher bei der Städtebahn Sachsen beschäftigt und kennt damit alle Abläufe bestens. Zugleich hat das Team von Dr. Laubereau die Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert, so dass die Gehälter der rund 90 Mitarbeiter pünktlich zum 15. August ausgezahlt werden können.

In den nächsten Tagen werden sämtliche Beteiligte mit Hochdruck alle notwendigen Maßnahmen umsetzen, damit der operative Betrieb wieder vollumfänglich laufen kann. Die Fahrtüchtigkeit aller Züge muss nachgewiesen werden; weitere wichtige Schritte sind z.B. der Hochlauf des IT-Systems, die Wartung der Züge oder die Umsetzung aller Versicherungsthemen.

Die Städtebahn Sachsen GmbH ist ein Eisenbahnunternehmen mit Sitz in Niedernberg in der Nähe von Aschaffenburg und seit 2010 für ein regionales Liniennetz um die sächsische Landeshauptstadt Dresden verantwortlich. Im Auftrag des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) betreibt die Gesellschaft die Strecken von Dresden nach Königsbrück (RB 33), Kamenz (RB 34), Heidenau und den Kurort Altenberg (RB 72 und RE 19) sowie die Verbindung von Pirna nach Neustadt und Sebnitz (RB 71). Hierfür sind insgesamt 16 Triebwagen im Einsatz, die fast ausschließlich von Alpha Trains geleast sind. Einen Tag vor Insolvenzantrag stellte die Städtebahn Sachsen den Bahnverkehr auf allen Strecken ein.
[www.pluta.net]

Re: Notvergabe?

geschrieben von: 642 642-3

Datum: 09.08.19 22:01

Alibizugpaar schrieb:
Weil das ein vorübergehend geduldeter Ausnahmezustand ist und kein Alltagsmodell.
Das beantwortet allerdings nicht die Frage auf welcher Grundlage die Leistungen über den Insolvenzverwalter erfolgen. Denn der Verkehrsvertrag, den man hatte, wurde durch den VVO gekündigt. Und die Notvergabe soll ja erst noch erfolgen. Daher die berechtigte Frage: wie bzw. was für ein Vertrag entsteht da jetzt zwischen den Parteien?

Re: Sachsen: Städtebahn nimmt Betrieb wieder auf

geschrieben von: tobtilo

Datum: 09.08.19 22:10

N‘abend,

das sind ja erstmal gute Nachrichten.

Aber gibts eigentlich noch eine Werkstatt, die die Fahrtüchtigkeit feststellen kann? Ich dachte, dem Werkstattpersonal wurde gekündigt.... im Gegensatz zum restlichen Personal.

VG, Tilo

Re: Notvergabe?

geschrieben von: Signal

Datum: 09.08.19 22:13

642 642-3 schrieb:
Alibizugpaar schrieb:
Weil das ein vorübergehend geduldeter Ausnahmezustand ist und kein Alltagsmodell.
Das beantwortet allerdings nicht die Frage auf welcher Grundlage die Leistungen über den Insolvenzverwalter erfolgen. Denn der Verkehrsvertrag, den man hatte, wurde durch den VVO gekündigt. Und die Notvergabe soll ja erst noch erfolgen. Daher die berechtigte Frage: wie bzw. was für ein Vertrag entsteht da jetzt zwischen den Parteien?
Die Frage ist, wie kurzfristig die Kündigung des Verkehrsvertrages wirkt. Möglicher Weise ohnehin nicht von heute auf morgen. Selbst wenn, könnte der Besteller aber vermutlich dem bisherigen EVU den Weiterbetrieb bis zur Neuvergabe auferlegen.
Gruß vom Signal

Re: Werkstatt

geschrieben von: MD 612

Datum: 09.08.19 22:21

tobtilo schrieb:
Aber gibts eigentlich noch eine Werkstatt, die die Fahrtüchtigkeit feststellen kann? Ich dachte, dem Werkstattpersonal wurde gekündigt.... im Gegensatz zum restlichen Personal.
Erstens gibt es im Raum Dresden nicht nur die Werkstatt der Städtebahn, zweitens kann den Werkstattleuten nur ordentlich, das heißt mit einer Frist von einem bis mehreren Monaten (je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Bestimmungen im Arbeitsvertrag) gekündigt werden. Die sind also trotz Kündigung noch eine Zeit lang Mitarbeiter der Werkstatt.

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: Kündigung des Verkehrsvertrages

geschrieben von: MD 612

Datum: 09.08.19 22:23

Signal schrieb:
Die Frage ist, wie kurzfristig die Kündigung des Verkehrsvertrages wirkt. Möglicher Weise ohnehin nicht von heute auf morgen.
Es war eine außerordentliche, d.h. fristlose Kündigung des Verkehrsvertrages. Die wirkt dann auch sofort. Nach den Bestimmungen des Verkehrsvertrages war das wohl 72 Stunden nach Betriebseinstellung zulässig.

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: Notvergabe?

geschrieben von: MD 612

Datum: 09.08.19 22:28

john schrieb:
Da der Verkehrsvertrag ja seitens des VVO gekündigt wurde, müsste die Wiederaufnahme des Betriebs durch die Städtebahn ja ebenfalls eine Notvergabe sein, oder was ist die vertragliche Grundlage?
Eine Notvergabe, wie sie für höchstens zwei Jahre möglich ist, ist nur aufgrund eines neuen Verkehrsvertrages möglich. "Notvergabe" bedeutet dabei, dass auf die sonst üblichen Vergabeverfahren verzichtet werden kann und der Vertrag direkt zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt wird. Der jetzt hier in Rede stehende Weiterbetrieb könnte auf der Grundlage einer Auferlegung zustande kommen. D.h das Unternehmen wird ohne Vertrag beauftragt, gegen Kostenerstattung den Betrieb durchzuführen.

Gruß Peter

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Gibt's da zweierlei Maß?

geschrieben von: Thomas Wedekind

Datum: 09.08.19 23:06

Alibizugpaar schrieb:
Angeblich war doch über Nacht auf allen Strecken der Betrieb unsicher und gefährlich - so oder ähnlich. Auf jeden Fall müssen es empörende Zustände gewesen sein.
Rückt DB Netz mit einem Großaufgebot an und schneidet Kletter- und Schlingpflanzen ab, macht die Gleise wieder sichtbar?

Hmhm. Mein Maßstab ist immer noch die Kyffhäuserbahn vor der Stilllegung. Das "Rasengleis" (s. Wikipedia-Eintrag zur Strecke) wurde natürlich noch von Velgast - Tribsees getoppt, grüner ging's nicht (wegen Sandbettung, in Thüringen war Schotter). Aber dass ein 642 krachend, kratzend und raschelnd über längere Strecken durch das Gebüsch entlang der Bahn brechen musste (wenn auch mit 30 km/h), war mir neu; und so alt waren die DB-Kisten um die Zeit noch nicht (der schöne Lack...). Entweder gab es vor 15 Jahren noch keine Vorgaben, oder die DB hat sie großzügig ignoriert, oder sie ließen das eben zu. Okay, sowas muss man selbst erlebt haben.

Gruß Thomas

Re: Notvergabe?

geschrieben von: Alibizugpaar

Datum: 09.08.19 23:19

Dann kriegt der Insolvenzverwalter einen neuen befristeten Verkehrsvertrag ausgehändigt, den dieser dann an die von ihm beauftragten zuständigen Stellen weiterreicht.

Gruß, Olaf

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Falk12 schrieb:
hallo,

... Trotzdem hat man sich der Seenlandbahn Fahrten ... entledigt.
Das eingesparte Geld wird wohl wo anders versickern.
Und da man nur 2 Samstage gefahren ist, wenn auch erfolgreich, wird man nächstes Jahr gleich alles abblasen, statt zusätzlich sonntags zu fahren und das beim VVO ungeliebte Projekt ist gestorben und wird zu Grabe getragen, zumal die Landtagswahlen dann vorbei sind.

woher kommt dieser Hang zur Schwarzmalerei ?

Ich finde es erschreckend, Menschen erleben zu müssen, die in allen Anzeichen immer nur das Negative meinen, deuten zu müssen (und dann auch meist so handeln und persönliche Entscheidungen treffen)

des werd schon :) !

mfg
Nils
J-C schrieb:
Also werde ich nächsten Freitag fix keinen Zug nach Kamenz haben... meh.
Nunja, bereits Ausbilder Schmidt hat festgestellt wie man verreisen kann. In den ersten 30 Sekunden bekommst Du die entsprechende Information, Wir fassen aber zusammen das der Zug (noch) nicht fährt, ein Flughafen hat Kamenz nicht. Also dürfte die Wahl doch recht einfach sein.


VG Sebastian Woelk

Re: Sachsen: Städtebahn nimmt Betrieb wieder auf

geschrieben von: Trebor

Datum: 10.08.19 06:45

Sebastian Woelk schrieb:
, ein Flughafen hat Kamenz nicht.
Du irrst, der hat sogar regelmässigen Busanschluss.

Re: Sachsen: Städtebahn nimmt Betrieb wieder auf

geschrieben von: J-C

Datum: 10.08.19 07:25

Nennt sich bescheiden Flugplatz, aber prinzipiell richtig. Der Bus, der mich von Kamenz ans Ziel bringen soll, startet sogar anscheinend am Flugplatz Kamenz.

https://abload.de/img/dwaminic8pum.jpg
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