geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 09.08.19 18:04
jo, interessante Sachen sind das!Endlich mal gute Nachrichten aus Sachen!
geschrieben von: J-C
Datum: 09.08.19 18:50
[www.vvo-online.de]Die Städtebahn Sachsen hat den Zugverkehr auf den Strecken zwischen Dresden, Kamenz und Königsbrück, im Müglitztal und zwischen Pirna und Sebnitz vorübergehend eingestellt. Der VVO hat ein Ersatzkonzept mit den regionalen Busunternehmen organisiert.
Zudem plant der vorläufige Insolvenzverwalter der Städtebahn Sachsen (SBS), den Zugbetrieb wieder aufzunehmen, bis ein neuer Betreiber für die Strecken gefunden wurde.
Für den VVO steht eine schnelle Lösung im Interesse der Fahrgäste sowie der Mitarbeiter im Mittelpunkt und arbeitetet daran, schnellstmöglich wieder ein zuverlässiges Angebot auf den von der Städtebahn betriebenen Linien anbieten und damit auch den betroffenen Mitarbeitern eine Perspektive aufzeigen zu können.
geschrieben von: La-Stelle
Datum: 09.08.19 19:38
[www.pluta.net]PLUTA-Rechtsanwalt Dr. Laubereau wird Geschäftsbetrieb der Städtebahn Sachsen wieder aufnehmen
9. August 2019 · Aschaffenburg · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung
Gute Nachricht für den Bahnverkehr rund um Dresden: Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Stephan Laubereau von PLUTA hat entschieden, dass der Geschäftsbetrieb der Städtebahn Sachsen GmbH wieder aufgenommen wird. Alle 16 Züge sollen auf den regionalen Strecken rund um Dresden bald wieder rollen. Ein genaues Datum wird der Verwalter bekanntgeben, sobald alle Details geklärt sind.
Diplom-Kaufmann und Rechtsanwalt Dr. Laubereau von PLUTA sagt: „Meine Gespräche mit den Verantwortlichen des Leasingunternehmens Alpha Trains und dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) waren sehr positiv. Die Finanzierung ist gesichert. Wir müssen in den nächsten Tagen noch einige Einzelheiten klären. Wenn alles reibungslos läuft, dann kann der Bahnverkehr ab der übernächsten Woche – ggf. auch schrittweise – wieder aufgenommen werden.“ Bis zur Aufnahme des Bahnbetriebs wird der VVO weiterhin Busse einsetzen, deren Kapazität zum Schuljahresbeginn erhöht wird. Der Eisenbahnverkehr der Städtebahn Sachsen läuft dann so lange, bis die Notvergabe des VVO abgeschlossen wurde und ein neuer Betreiber die Strecken übernimmt.
Ende Juli meldete die Städtebahn Sachsen GmbH Insolvenz an. Das Amtsgericht Aschaffenburg ordnete daraufhin am 29. Juli 2019 das vorläufige Verfahren an und bestellte Dr. Stephan Laubereau von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit Beschluss vom 7. August 2019 bestellte das Gericht den PLUTA-Rechtsanwalt zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis. Damit übernimmt Dr. Laubereau die Aufgaben des Geschäftsführers.
Gemeinsam mit seinem Team setzt der Rechtsanwalt im Verfahren erste wichtige Maßnahmen um. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird einen neuen Eisenbahnbetriebsleiter bestellen, der für die Sicherstellung des Bahnbetriebs verantwortlich ist. Er war bereits früher bei der Städtebahn Sachsen beschäftigt und kennt damit alle Abläufe bestens. Zugleich hat das Team von Dr. Laubereau die Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert, so dass die Gehälter der rund 90 Mitarbeiter pünktlich zum 15. August ausgezahlt werden können.
In den nächsten Tagen werden sämtliche Beteiligte mit Hochdruck alle notwendigen Maßnahmen umsetzen, damit der operative Betrieb wieder vollumfänglich laufen kann. Die Fahrtüchtigkeit aller Züge muss nachgewiesen werden; weitere wichtige Schritte sind z.B. der Hochlauf des IT-Systems, die Wartung der Züge oder die Umsetzung aller Versicherungsthemen.
Die Städtebahn Sachsen GmbH ist ein Eisenbahnunternehmen mit Sitz in Niedernberg in der Nähe von Aschaffenburg und seit 2010 für ein regionales Liniennetz um die sächsische Landeshauptstadt Dresden verantwortlich. Im Auftrag des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) betreibt die Gesellschaft die Strecken von Dresden nach Königsbrück (RB 33), Kamenz (RB 34), Heidenau und den Kurort Altenberg (RB 72 und RE 19) sowie die Verbindung von Pirna nach Neustadt und Sebnitz (RB 71). Hierfür sind insgesamt 16 Triebwagen im Einsatz, die fast ausschließlich von Alpha Trains geleast sind. Einen Tag vor Insolvenzantrag stellte die Städtebahn Sachsen den Bahnverkehr auf allen Strecken ein.
Das beantwortet allerdings nicht die Frage auf welcher Grundlage die Leistungen über den Insolvenzverwalter erfolgen. Denn der Verkehrsvertrag, den man hatte, wurde durch den VVO gekündigt. Und die Notvergabe soll ja erst noch erfolgen. Daher die berechtigte Frage: wie bzw. was für ein Vertrag entsteht da jetzt zwischen den Parteien?Weil das ein vorübergehend geduldeter Ausnahmezustand ist und kein Alltagsmodell.
Die Frage ist, wie kurzfristig die Kündigung des Verkehrsvertrages wirkt. Möglicher Weise ohnehin nicht von heute auf morgen. Selbst wenn, könnte der Besteller aber vermutlich dem bisherigen EVU den Weiterbetrieb bis zur Neuvergabe auferlegen.Alibizugpaar schrieb:Das beantwortet allerdings nicht die Frage auf welcher Grundlage die Leistungen über den Insolvenzverwalter erfolgen. Denn der Verkehrsvertrag, den man hatte, wurde durch den VVO gekündigt. Und die Notvergabe soll ja erst noch erfolgen. Daher die berechtigte Frage: wie bzw. was für ein Vertrag entsteht da jetzt zwischen den Parteien?Weil das ein vorübergehend geduldeter Ausnahmezustand ist und kein Alltagsmodell.
Erstens gibt es im Raum Dresden nicht nur die Werkstatt der Städtebahn, zweitens kann den Werkstattleuten nur ordentlich, das heißt mit einer Frist von einem bis mehreren Monaten (je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Bestimmungen im Arbeitsvertrag) gekündigt werden. Die sind also trotz Kündigung noch eine Zeit lang Mitarbeiter der Werkstatt.Aber gibts eigentlich noch eine Werkstatt, die die Fahrtüchtigkeit feststellen kann? Ich dachte, dem Werkstattpersonal wurde gekündigt.... im Gegensatz zum restlichen Personal.
Es war eine außerordentliche, d.h. fristlose Kündigung des Verkehrsvertrages. Die wirkt dann auch sofort. Nach den Bestimmungen des Verkehrsvertrages war das wohl 72 Stunden nach Betriebseinstellung zulässig.Die Frage ist, wie kurzfristig die Kündigung des Verkehrsvertrages wirkt. Möglicher Weise ohnehin nicht von heute auf morgen.
Eine Notvergabe, wie sie für höchstens zwei Jahre möglich ist, ist nur aufgrund eines neuen Verkehrsvertrages möglich. "Notvergabe" bedeutet dabei, dass auf die sonst üblichen Vergabeverfahren verzichtet werden kann und der Vertrag direkt zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt wird. Der jetzt hier in Rede stehende Weiterbetrieb könnte auf der Grundlage einer Auferlegung zustande kommen. D.h das Unternehmen wird ohne Vertrag beauftragt, gegen Kostenerstattung den Betrieb durchzuführen.Da der Verkehrsvertrag ja seitens des VVO gekündigt wurde, müsste die Wiederaufnahme des Betriebs durch die Städtebahn ja ebenfalls eine Notvergabe sein, oder was ist die vertragliche Grundlage?
Angeblich war doch über Nacht auf allen Strecken der Betrieb unsicher und gefährlich - so oder ähnlich. Auf jeden Fall müssen es empörende Zustände gewesen sein.
Rückt DB Netz mit einem Großaufgebot an und schneidet Kletter- und Schlingpflanzen ab, macht die Gleise wieder sichtbar?
geschrieben von: der pasinger
Datum: 10.08.19 00:18
hallo,
... Trotzdem hat man sich der Seenlandbahn Fahrten ... entledigt.
Das eingesparte Geld wird wohl wo anders versickern.
Und da man nur 2 Samstage gefahren ist, wenn auch erfolgreich, wird man nächstes Jahr gleich alles abblasen, statt zusätzlich sonntags zu fahren und das beim VVO ungeliebte Projekt ist gestorben und wird zu Grabe getragen, zumal die Landtagswahlen dann vorbei sind.
geschrieben von: Sebastian Woelk
Datum: 10.08.19 01:13
Nunja, bereits Ausbilder Schmidt hat festgestellt wie man verreisen kann. In den ersten 30 Sekunden bekommst Du die entsprechende Information, Wir fassen aber zusammen das der Zug (noch) nicht fährt, ein Flughafen hat Kamenz nicht. Also dürfte die Wahl doch recht einfach sein.Also werde ich nächsten Freitag fix keinen Zug nach Kamenz haben... meh.
Du irrst, der hat sogar regelmässigen Busanschluss., ein Flughafen hat Kamenz nicht.
geschrieben von: HPNuller
Datum: 10.08.19 08:04
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