geschrieben von: 1044
Datum: 07.08.19 11:45
geschrieben von: Schwarzfahrer74
Datum: 07.08.19 11:59
geschrieben von: VT605
Datum: 07.08.19 12:09
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Zug dort nicht hätte halten dürfen.
geschrieben von: Matthias Muschke
Datum: 07.08.19 12:33
geschrieben von: hessenbahner
Datum: 07.08.19 13:09
geschrieben von: Achsstellkeil
Datum: 07.08.19 13:27
geschrieben von: Gumminase
Datum: 07.08.19 13:54
geschrieben von: 1044
Datum: 07.08.19 13:56
Besser spät als nie!Neuneinhalb Jahre nach dem Unfall der Prozess. Ich kann es kaum glauben.
Da muss doch vor Ort direkt nach dem Unfall der Zustand von allem durch die Bundespolizei genaustens dokumentiert worden sein.
Hoffentlich sind wenigstens die damals auf dem Bahnsteig wartenden Schüler als Zeugen noch greifbar.
geschrieben von: bjoern
Datum: 07.08.19 13:59
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 07.08.19 16:40
Der Fahrer bekommt schon mal deswegen Ärger, weil er sich nicht an sein Regelwerk hält: #unterwegsbedienungsverbot Auf so eine "Einladung" wartet ein gegnerischer Anwalt nur !Wenn ein Fahrgast in einem Bus auf eigenen Wunsch statt an der Bushaltestelle an einer roten Ampel aussteigen möchte und der Busfahrer lässt ihn aussteigen, und der Fahrgast überquert an der roten Fußgängerampel die Fahrbahn und wird von einem überholenden Fahrzeug erfasst und stirbt, dann wird der Busfahrer dafür verantwortlich gemacht und bekommt den Führerschein entzogen.
was der Fdl dort soll, habe ich auch noch nicht verstanden...
MfG
Natürlich sind die lieben Kleinen auch immer durch diese Tür auf den Bahnsteig gelangt...Matthias Muschke schrieb:Moinsen,was der Fdl dort soll, habe ich auch noch nicht verstanden...
MfG
hat die Tür zum Bahnsteig freigegeben, weil beim alten Bahnhof bei Zügen Richtung Flieden das Hauptgleis Richtung Fulda überquert wurde. Es durfte sich deshalb niemand auf dem Bahnsteig aufhalten. Der Unglückszug fuhr allerdings Richtung Fulda.
Grüße
Rönshausener
So richtig die Sache mit der eigenen Umsicht ist, ist hier nicht jemand einfach ausgerutscht, sondern dabei zu Tode gekommen. Da ist es nicht falsch, wenn ein Gericht mal auf die Umstände draufguckt.Im Winter ist es manchmal glatt. Und jeder sollte selber aufpassen daß er nicht ausrutscht und nicht hinterher einen Schuldigen suchen. Daran krankt unser Land.
geschrieben von: zitronenmann
Datum: 08.08.19 19:12
Vor dem Unfall war der Zugang bei der Einfahrt des Zuges immer schon frei. Erst nach dem Unfall gab es die Weisung, dass erst nach Stillstand des Zuges der Zugang freizugeben ist.In Neuhof war am alten Bahnhof vor dem Umbau der FDL möglicherwiese für die Reisendensicherung zuständig.
Der dortige Hausbahnsteig war ziemlich schmal und erst nach Einfahren des Zuges zu betreten.
Wenn ich mich richtig erinnnere, 110km/h.Hier müssten eigentlich noch ganz andere Experten mit auf die Anklagebank, die vor den Zuständen dort jahrelang die Augen verschlossen haben. 350 Züge am Tag und einen höhengleichen Bahnsteigzugang in einem Ort mit allein 11.000 Einwohnern *kopfschüttel*. Wie schnell durfte da damals durchgefahren werden?
geschrieben von: JoergAtDSO
Datum: 11.08.19 08:58
Sofern es denn im Regelwerk verboten ist - hier in Düsseldorf dürfen die Fahrer das ausdrücklich, es wird von der Rheinbahn sogar als Service beworben (allerdings nur in den Nachtstunden und wenn der Verkehr es zulässt): [www.rheinbahn.de]Schwarzfahrer74 schrieb:Der Fahrer bekommt schon mal deswegen Ärger, weil er sich nicht an sein Regelwerk hält: #unterwegsbedienungsverbot Auf so eine "Einladung" wartet ein gegnerischer Anwalt nur !Wenn ein Fahrgast in einem Bus auf eigenen Wunsch statt an der Bushaltestelle an einer roten Ampel aussteigen möchte und der Busfahrer lässt ihn aussteigen, und der Fahrgast überquert an der roten Fußgängerampel die Fahrbahn und wird von einem überholenden Fahrzeug erfasst und stirbt, dann wird der Busfahrer dafür verantwortlich gemacht und bekommt den Führerschein entzogen.
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