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im Bahnhof Neuhof bei dem die 16 jährige Sophia ums Leben kam.

[www.fuldaerzeitung.de]



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:07:11:51:04.
Ich habe den Bericht im Radio verfolgt.
Keiner der Angeklagten hatte sich dazu geäußert. Nur die Anwälte haben gesprochen und werfen alle Schuld von sich.
Es sei ein tragischer Unfall g ewesen, den niemand hätte verhindern können.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Zug dort nicht hätte halten dürfen.
Die Mutter ist in Tränen ausgebrochen.

Natürlich könne man den Opfern eine Mitschuld zusprechen, dass man nicht genügend Sorgfalt walten ließ.
Aber es gibt auch den anderen Fall, wo die Justiz gnadenlos zuschlägt.
Wenn ein Fahrgast in einem Bus auf eigenen Wunsch statt an der Bushaltestelle an einer roten Ampel aussteigen möchte und der Busfahrer lässt ihn aussteigen, und der Fahrgast überquert an der roten Fußgängerampel die Fahrbahn und wird von einem überholenden Fahrzeug erfasst und stirbt,
dann wird der Busfahrer dafür verantwortlich gemacht und bekommt den Führerschein entzogen.
Schwarzfahrer74 schrieb:
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Zug dort nicht hätte halten dürfen.

Wenn das durchgeht wird es künftig im Winter eine Menge Haltausfälle geben, denn keiner wird die Verantwortung übernehmen das gerade bei den Frühzügen schon alle Bahnsteige geräumt sind. Abgesehen davon, hätte ein Haltausfall dieses tragische Unglück wirklich verhindert wenn sich das Mädchen doch bereits auf dem Bahnsteig befand? Und wenn man das schon streng juristisch aufarbeitet, ist es überhaupt Aufgabe des FDL den Zustand des Bahnsteigs zu kontrollieren, der gehört doch gar nicht zu seinem Geschäftsbereich?
was der Fdl dort soll, habe ich auch noch nicht verstanden...

MfG

"Gibt es zwei- bzw. dreiachsigen Reko-Wagen der DR (Bage, Baage, Dage oder Bagtre), die die gleiche Breite aufweisen, wie die vierachsigen Reko Wagen z. b. der zuvor genannten Hersteller? Also schmaler sind, als die Wagen von Piko und Roco!
Viele mögen die 1-1,5 mm breitenuntershcied nicht stören und mich wiederum ist es egal, welche breite nun die Maßstabsgereue ist - mir wäre nur wichtig, dass die Personenzugwagons der DR in meiner Zugkombi ziemlich gleichbreit sind..."

🤦‍♂️😂🤷‍♂️

Quelle: Stummiforum..

[www.stummiforum.de]
In Neuhof war am alten Bahnhof vor dem Umbau der FDL möglicherwiese für die Reisendensicherung zuständig.
Der dortige Hausbahnsteig war ziemlich schmal und erst nach Einfahren des Zuges zu betreten.
Was hat denn das Kind für Schuhe angehabt , zum Unfallzeitpunkt ? Wie oft haben denn Menschen , dem Wetter nicht entsprechendes Schuhwerk an, egal ob es nun gerade schneit oder regnet ?
Neuneinhalb Jahre nach dem Unfall der Prozess. Ich kann es kaum glauben.

Da muss doch vor Ort direkt nach dem Unfall der Zustand von allem durch die Bundespolizei genaustens dokumentiert worden sein.

Hoffentlich sind wenigstens die damals auf dem Bahnsteig wartenden Schüler als Zeugen noch greifbar.
Gumminase schrieb:
Neuneinhalb Jahre nach dem Unfall der Prozess. Ich kann es kaum glauben.

Da muss doch vor Ort direkt nach dem Unfall der Zustand von allem durch die Bundespolizei genaustens dokumentiert worden sein.

Hoffentlich sind wenigstens die damals auf dem Bahnsteig wartenden Schüler als Zeugen noch greifbar.

Besser spät als nie!
Und das nur weil die Mutter Beschwerde eingelegt und nicht aufgegeben hat!

Man sollte meinen bis zur Einstellung in 2012 sollten während der Ermittlungen doch ein paar Beweise gesichert worden sein.

Zum zeitlichen Ablauf:
[www.fuldaerzeitung.de]

Re: Prozessauftakt in Fulda zum tödlichen Unfall im Februar 2010

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 07.08.19 16:40

Schwarzfahrer74 schrieb:
Wenn ein Fahrgast in einem Bus auf eigenen Wunsch statt an der Bushaltestelle an einer roten Ampel aussteigen möchte und der Busfahrer lässt ihn aussteigen, und der Fahrgast überquert an der roten Fußgängerampel die Fahrbahn und wird von einem überholenden Fahrzeug erfasst und stirbt, dann wird der Busfahrer dafür verantwortlich gemacht und bekommt den Führerschein entzogen.
Der Fahrer bekommt schon mal deswegen Ärger, weil er sich nicht an sein Regelwerk hält: #unterwegsbedienungsverbot Auf so eine "Einladung" wartet ein gegnerischer Anwalt nur !

der Fdl

geschrieben von: Rönshausener

Datum: 07.08.19 19:19

Matthias Muschke schrieb:
was der Fdl dort soll, habe ich auch noch nicht verstanden...

MfG

Moinsen,

hat die Tür zum Bahnsteig freigegeben, weil beim alten Bahnhof bei Zügen Richtung Flieden das Hauptgleis Richtung Fulda überquert wurde. Es durfte sich deshalb niemand auf dem Bahnsteig aufhalten. Der Unglückszug fuhr allerdings Richtung Fulda.

Grüße
Rönshausener

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Re: der Fdl

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 07.08.19 19:42

Rönshausener schrieb:
Matthias Muschke schrieb:
was der Fdl dort soll, habe ich auch noch nicht verstanden...

MfG
Moinsen,

hat die Tür zum Bahnsteig freigegeben, weil beim alten Bahnhof bei Zügen Richtung Flieden das Hauptgleis Richtung Fulda überquert wurde. Es durfte sich deshalb niemand auf dem Bahnsteig aufhalten. Der Unglückszug fuhr allerdings Richtung Fulda.

Grüße
Rönshausener
Natürlich sind die lieben Kleinen auch immer durch diese Tür auf den Bahnsteig gelangt...

Hier müssten eigentlich noch ganz andere Experten mit auf die Anklagebank, die vor den Zuständen dort jahrelang die Augen verschlossen haben. 350 Züge am Tag und einen höhengleichen Bahnsteigzugang in einem Ort mit allein 11.000 Einwohnern *kopfschüttel*. Wie schnell durfte da damals durchgefahren werden?

Re: der Fdl

geschrieben von: Flauschi

Datum: 07.08.19 20:18

Im Winter ist es manchmal glatt. Und jeder sollte selber aufpassen daß er nicht ausrutscht und nicht hinterher einen Schuldigen suchen. Daran krankt unser Land.

Re: der Fdl

geschrieben von: E-Oldtimer

Datum: 08.08.19 10:03

Flauschi schrieb:
Im Winter ist es manchmal glatt. Und jeder sollte selber aufpassen daß er nicht ausrutscht und nicht hinterher einen Schuldigen suchen. Daran krankt unser Land.
So richtig die Sache mit der eigenen Umsicht ist, ist hier nicht jemand einfach ausgerutscht, sondern dabei zu Tode gekommen. Da ist es nicht falsch, wenn ein Gericht mal auf die Umstände draufguckt.

Gruß,
Till
hessenbahner schrieb:
In Neuhof war am alten Bahnhof vor dem Umbau der FDL möglicherwiese für die Reisendensicherung zuständig.
Der dortige Hausbahnsteig war ziemlich schmal und erst nach Einfahren des Zuges zu betreten.
Vor dem Unfall war der Zugang bei der Einfahrt des Zuges immer schon frei. Erst nach dem Unfall gab es die Weisung, dass erst nach Stillstand des Zuges der Zugang freizugeben ist.


Im Artikel wird der Vorwurf formuliert:

"Kernvorwurf der Anklagebehörde: (...) der Fahrdienstleiter vor Ort habe den Zustand des Bahnsteigs nicht kontrolliert..."

Re: der Fdl

geschrieben von: zitronenmann

Datum: 08.08.19 19:14

M 262 schrieb:
Zitat:
Hier müssten eigentlich noch ganz andere Experten mit auf die Anklagebank, die vor den Zuständen dort jahrelang die Augen verschlossen haben. 350 Züge am Tag und einen höhengleichen Bahnsteigzugang in einem Ort mit allein 11.000 Einwohnern *kopfschüttel*. Wie schnell durfte da damals durchgefahren werden?
Wenn ich mich richtig erinnnere, 110km/h.

Re: der Fdl

geschrieben von: Womenzel2005

Datum: 11.08.19 03:47

Na toll. Wenn jemand seiner Pflicht der Bahnsteigreinigung nicht nachkommt dann ist er Mitschuld an solchen Unfällen. Insbesondere an Bahnunterlagen. Das hat nix mit Bürokratie etc. zu tun.

---------------------------------------------------
"Verspätung ist ja auch das Kerngeschäft der Bahn"
Urban Priol
FDP = Fahr doch Porsche!
Hallo,

BLOaner schrieb:
Schwarzfahrer74 schrieb:
Wenn ein Fahrgast in einem Bus auf eigenen Wunsch statt an der Bushaltestelle an einer roten Ampel aussteigen möchte und der Busfahrer lässt ihn aussteigen, und der Fahrgast überquert an der roten Fußgängerampel die Fahrbahn und wird von einem überholenden Fahrzeug erfasst und stirbt, dann wird der Busfahrer dafür verantwortlich gemacht und bekommt den Führerschein entzogen.
Der Fahrer bekommt schon mal deswegen Ärger, weil er sich nicht an sein Regelwerk hält: #unterwegsbedienungsverbot Auf so eine "Einladung" wartet ein gegnerischer Anwalt nur !
Sofern es denn im Regelwerk verboten ist - hier in Düsseldorf dürfen die Fahrer das ausdrücklich, es wird von der Rheinbahn sogar als Service beworben (allerdings nur in den Nachtstunden und wenn der Verkehr es zulässt): [www.rheinbahn.de]

Gruß Jörg

Bauernopfer

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 11.08.19 13:31

ich bin mal gespannt, ob das Gericht die wirklich Verantwortlichen drankriegt oder nur ein paar arme Schweine an den Haken nimmt, die das Pech hatten in dem Moment dort Dienst zu schieben.

Die für die dortigen Zustände wirklich verantwortlichen Mitarbeiter der DB Netz und StuS sitzen mit Sicherheit nicht auf der Anklagebank und feiern im bequemen Sessel, dass sie davon kommen und für ihre verantwortungslose Unterlassung eine Einsparprämie eingestrichen haben.

Unterwegsbedienungsverbot?

geschrieben von: TWA

Datum: 13.08.19 12:09

Das Unterwegsbedienungsverbot wurde im Personenbeförderungsgesetz in § 48 "Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen" festgelegt und sollte ursprünglich das Beförderungsprivileg der Deutschen Reichsbahn schützen. Es hat also nichts mit dem Aussteigen außerhalb des Haltestellenbereich zu tun.

Der von Ihnen angeführte Fall, hat etwas mit Versicherungsfragen zu tun, siehe [www.frag-einen-anwalt.de]