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DB Tarif: Übersicht Fahrkarten zum erheblich ermäßigten Fahrpreis

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.08.19 21:17

Hallo!

Hier eine aktuelle Übersicht der Fahrkarten die zum Bereich erheblich ermäßigte Fahrpreise im Rahmen der Fahrgastrechte: Weiterreise bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof zählen. Die angegeben Tickets bilden nur die Tickets des DB Tarifs (DB Regio Aktionsangebote) ab. Dürfte aber trotzdem interessant sein und einige Diskussionen überflüssig machen.


Quer durchs Land Ticket
Bayern Ticket (inkl. 1.Klasse), Bayern Ticket Nacht
Bayern Böhmen Ticket
Berlin Clubnight Ticket
BernsteinTicket Rügen, BernsteinTicket Rügen Mini-Gruppe
Biathlon Ruhpolding
Brandenburg Berlin Ticket (inkl. 1.Klasse), Brandenburg Berlin Ticket Nacht (inkl. 1.Klasse)
Chiemsee Summer
EgroNet Ticket
Fahr & Spar Südpfalz Karlsruhe-Bundenthal Rumbach
Fahrkarte Anfangsstrecke SEV
Garmischer Ski Ticket (GST) und Garmischer Sommer Ticket (GST) Zugspitze; Classic Erw.
Gäubodenbahn Ticket
Grenzkieker Ticket (inkl. 1.Klasse)
Grenzübergangsfahrkarten Polen – Deutschland Grambow-Szczecin, Slubice-Frankfurt Oder, Zasieki-Forst (Lausitz)
HANSA PARK Ticket
Happy Hour Ticket Niederbayern
Hopper Ticket Sachsen-Anhalt Einfache Fahrt, H+R
Hopper Ticket Thüringen Einfache Fahrt, H+R
Insel & Me(e)hr Tageskarte
IRE Berlin Hamburg Spezial, IRE Berlin Hamburg Ticket
Kulturzug Ticket Berlin Wroclaw (inkl. ermäßigt)
Kurkarte Chiemgau
LEGOLAND Ticket Günzburg
Mecklenburg-Vorpommern Ticket (inkl. 1.Klasse)
Pomerania Ticket
Regio Ticket Allgäu Schwaben
Regio Ticket Donau Isar
Regio Ticket Franken Thüringen, Thüringen + Leipzig
Regio Ticket Main Spessart (inkl. plus Frankfurt)
Regio Ticket München Nürnberg
Regio Ticket Werdenfels, Werdenfels + Innsbruck
Regio120 Ticket plus
Rheinland-Pfalz Ticket, Rheinland-Pfalz Ticket + Lux
Saarland Ticket
Sachsen-Anhalt Ticket
Sachsen Böhmen Ticket
Sachsen Ticket
Schleswig-Holstein Ticket
Sonderticket Thüringen
STADT LAND MEER TICKET H+R
Studi Spar Ticket für Studierende in Bayern auf den Strecken Coburg-Nürnberg, Hof-Bamberg, Hof-Bayreuth, Hof-Nürnberg, Hof-Regensburg, Münchberg-Nürnberg
Südostbayern Ticket inkl. 1.Klasse, plus S Bahn (inkl. 1.Klasse)
Thüringen Ticket
Traun-Alz-Ticket

Die Liste gilt seit 01.08.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:06:21:18:14.
DB Regio NRW schrieb:
Hier eine aktuelle Übersicht der Fahrkarten die zum Bereich erheblich ermäßigte Fahrpreise im Rahmen der Fahrgastrechte: Weiterreise bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof zählen. Die angegeben Tickets bilden nur die Tickets des DB Tarifs (DB Regio Aktionsangebote) ab. Dürfte aber trotzdem interessant sein und einige Diskussionen überflüssig machen.
Welche Instanz prüft eigentlich die Zulässigkeit dieser Liste?
Also, angenommen ein Eisenbahnunternehmen würde auch den normalen Kinderfahrschein oder den Sparpreis oder alle Verbundfahrscheine auf die Liste der "erheblich ermäßigten Tickets" setzen – wer dürfte diesem Eisenbahnunternehmen das untersagen?
Da normale Regio120 nicht?

Gruss, Fastrider

Treno Verde statt QdLT und Ländertickets
Hä? Ich hätte hier das Niedersachsenticket erwartet? Irgendwie sind einige Ländertickets drin, andere nicht?

Aber solange die meisten Linien maximal stündlich fahren, führen Anschlussverluste oft zu den Ansprüchen nach EU-Recht, die sich nicht nach einer Definition des Verkehrsunternehmens ausschließen lassen.

Grüße
Martin

Re: DB Tarif: Übersicht Fahrkarten zum erheblich ermäßigten Fahrpreis

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.08.19 23:24

Dazu der Preistipp: Für alle DB Fahrkarten ab 29,90, AUCH im Nahverkehr, gelten bis zum 30.9.19 die 10 Euro Nutella e-coupons .
Ab Gültigkeit für 2 Personen sind 2 Coupons einlösbar. Einen Fahrzwang für die zweite Person gibt es nicht.
Man kann für zwei (drei...) Personen buchen und alleine fahren, um zu sparen.
Im Ausdruck der Coupons wird fälschlicherweise die Gültigkeit für den Nahverkehr unterschlagen.
So kostete uns das Schleswig-Holstein-Ticket letzten Freitag für die Fahrt nach Sylt nur 12 statt 32 Euro.
Habe heute gerade Nutella B-Ready mit Bahnsinn Gutschein beim Rewe nachgekauft.
Erhältlich auch zum Beispiel bei Netto Markendiscount, Edeka, Kaufland, Famila, Real, nicht bei Aldi und Lidl.
Die Riegel kosten maximal 1,99, im Angebot minimal 1,49. Schrecklich süß, aber deutlich leichter zu verwerten, als die Nutella Gläser.
Die unentgeltliche Weitergabe der Coupons ist erlaubt.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:06:23:30:14.
Allberto schrieb:
Welche Instanz prüft eigentlich die Zulässigkeit dieser Liste?
Im Streitfall das Amtsgericht Deines Vertrauens. Wenn Du Dir mit einer dieser Fahrkarten einen ICE-Fahrschein kaufst, und diesen erstattet haben moechtest, oder wenn die Bahn aufgrund dieser Regelung ein EBE eintreiben will, wird man sich ultimativ vor dem Amtsgericht treffen und sich ueber die AGB-rechtliche Zulaessigkeit der streitgegenstaendlichen Klausel kloppen.
Danke für den Trick zur Verwendung der Nutella-Tickets mit Ländertickets!

„Der größte Feind des Wissens ist nicht Unwissenheit, sondern die Illusion, wissend zu sein.“ -Stephen Hawking
Martinmuetzel schrieb:
Hä? Ich hätte hier das Niedersachsenticket erwartet? Irgendwie sind einige Ländertickets drin, andere nicht?

Aber solange die meisten Linien maximal stündlich fahren, führen Anschlussverluste oft zu den Ansprüchen nach EU-Recht, die sich nicht nach einer Definition des Verkehrsunternehmens ausschließen lassen.

Grüße
Martin
Manche Ländertickets gelten nur in Nahverkehrszügen wie z. B. das Bayern-Ticket, andere Ländertickets wie das Schöner-Tag-Ticket NRW oder das Hessenticket gelten in allen Verbundverkehrsmitteln.
Beim Hessenticket kann man aber innerhalb des RMVs (ohne Übergangstarifgebiete, z. B. Marburg - Frankfurt) die freiwilligen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen und sich im Rahmen der 10-Minuten-Garantie die Fahrtkosten anteilig erstatten lassen. Die 5-Minuten-Garantie des NVVs kann beim Hessenticket nicht in Anspruch genommen werden, und auch keine Verbindungen die über den Übergangstarif hinausgehen, z. B. Marburg - Kassel.
Die Fahrtkostenerstattung der 10-Minuten-Garantie des RMVs können jetzt auch über die RMV-App beantragt werden.
Martinmuetzel schrieb:
Hä? Ich hätte hier das Niedersachsenticket erwartet? Irgendwie sind einige Ländertickets drin, andere nicht?
Das Niedersachsenticket samt seiner Geschwister (… plus, Fahrradticket) ist seit 2013 ein Angebot des Niedersachsentarifs, nicht des DB-Tarifs. Auch das Hessenticket ist kein Produkt des DB-Tarifs. Der Threadersteller erwähnte ausdrücklich, dass die Liste nur den DB-Tarif umfasst, was einem aber zugegebenermaßen nur dann etwas bringt, wenn man zumindest einen der o. g. Fälle bereits kennt.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:07:06:33:54.
Allberto schrieb:
Welche Instanz prüft eigentlich die Zulässigkeit dieser Liste?
Also, angenommen ein Eisenbahnunternehmen würde auch den normalen Kinderfahrschein oder den Sparpreis oder alle Verbundfahrscheine auf die Liste der "erheblich ermäßigten Tickets" setzen – wer dürfte diesem Eisenbahnunternehmen das untersagen?
Alle Beförderungsbedingungen der Nahverkehrstarife sind von der jeweils zuständigen Tarifgenehmigungsbehörde zu genehmigen, die also auch das prüft und genehmigt (oder auch nicht). S. § 12 AEG.

Edith meint, dass das so nicht stimmt. Na, dann eben ganz normaler Rechtsweg. Deswegen muss man aber nicht gleich mutmaßen, dass die Verkehrsunternehmen nichts Besseres zu tun haben, als diese Vorschrift missbräuchlich anzuwenden. Es wurde ja sogar schon ausgeführt, dass entsprechende sachliche Erwägungen angestellt wurden, die u. a. dazu geführt haben, dass das Regio120plus-Ticket in der Liste drin ist, das Regio120-Ticket aber nicht.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:07:09:15:37.
Fastrider schrieb:
Da normale Regio120 nicht?
Richtig, da <50% ermäßigt.

Die S21 fährt von Elbgaustraße nach Aumühle!
Nein, die Nutella-Coupons gelten eben nicht bei reinen Nahverkehrsfahrkarten.

Die S21 fährt von Elbgaustraße nach Aumühle!
Allberto schrieb:
Welche Instanz prüft eigentlich die Zulässigkeit dieser Liste?
Also, angenommen ein Eisenbahnunternehmen würde auch den normalen Kinderfahrschein oder den Sparpreis oder alle Verbundfahrscheine auf die Liste der "erheblich ermäßigten Tickets" setzen – wer dürfte diesem Eisenbahnunternehmen das untersagen?
Sparpreise: keine Angebote des Nahverkehrs, damit ist das Verkehrsunternehmen ohnehin völlig frei, was die „20-Minuten-Regel“ angeht
Verbund: Gegenüber was soll das ermäßigt sein? Der Verbundtarif ist ja in der Regel der Normaltarif...
Kinderfahrschein: 50% ermäßigt, somit nicht erheblich.

Die S21 fährt von Elbgaustraße nach Aumühle!

? Bahnhof... ??

geschrieben von: bollisee

Datum: 07.08.19 08:29

Schwarzfahrer74 schrieb:
Martinmuetzel schrieb:
Hä? Ich hätte hier das Niedersachsenticket erwartet? Irgendwie sind einige Ländertickets drin, andere nicht?
Manche Ländertickets gelten nur in Nahverkehrszügen wie z. B. das Bayern-Ticket, andere Ländertickets wie das Schöner-Tag-Ticket NRW oder das Hessenticket gelten in allen Verbundverkehrsmitteln.
Bahnhof, ich verstehe gerade nur Bahnhof. Sind etwa neben den Fernverkehrszügen bei einigen Ländertickets auch noch andere Züge ausgeschlossen? Gibt es da etwa Fallstricke, die man allgemein gar nicht kennt?

Ansonsten wäre wohl zu konstatieren, hier gilt das Seehoferprinzip, man muss Gesetze nur kompliziert genug machen, dass sie keiner versteht. So kann jeder Bahnmitarbeiter das behaupten, was ihm gerade ins Zeug passt. Kann ja eh niemand wiederlegen, es sei denn er ist Tarifexperte...

Re: ? Bahnhof... ??

geschrieben von: KHM

Datum: 07.08.19 09:10

bollisee schrieb:
Bahnhof, ich verstehe gerade nur Bahnhof. Sind etwa neben den Fernverkehrszügen bei einigen Ländertickets auch noch andere Züge ausgeschlossen? Gibt es da etwa Fallstricke, die man allgemein gar nicht kennt?

Ansonsten wäre wohl zu konstatieren, hier gilt das Seehoferprinzip, man muss Gesetze nur kompliziert genug machen, dass sie keiner versteht. So kann jeder Bahnmitarbeiter das behaupten, was ihm gerade ins Zeug passt. Kann ja eh niemand wiederlegen, es sei denn er ist Tarifexperte...
Man muss es aber auch weder komplizierter machen noch komplizierter denken, als es ist:
- Alle "Ländertickets", egal ob sie zum DB-Tarif gehören oder nicht, gelten in allen* Nahverkehrszügen der betreffenden Bundesländer. Das * schränkt das nur im bekannten Umfang ein, dass also z. B. Dampf- oder Inselbahnen i. d. R. nicht mit drin sind. Sollte nicht wirklich überraschen.
- Viele "Ländertickets" gelten auch noch in Nachbarbereichen, so z. B. das Niedersachsenticket auch in Hamburg, Bremen und bis Herford. S. [niedersachsenticket.de]. Das ist ein ZUSATZnutzen, keine Nutzungseinschränkung.
- Sachsen-, Sachsen-Anhalt- und Thüringen-Ticket sind Drillinge, alle drei gelten in allen drei Bundesländern. Auch das ist ein Zusatznutzen, keine Nutzungseinschränkung.
- Viele "Ländertickets" gelten darüber hinaus auch in diversen Verbundverkehrsmitteln, Landesbuslinien und dergleichen. Das ist ebenfalls ein Zusatznutzen, keine Nutzungseinschränkung.

Nichts davon ist ein Fallstrick oder etwas in der Art. Es sein denn natürlich, man hält Aluhüte für eine normale Kopfbedeckung.

Ich sehe auch nicht, wo hier "jeder (!) Bahnmitarbeiter behaupten kann, was ihm gerade ins Zeug passt." Die Informationen sind online und offline in diversen offiziellen Broschüren/Flyern/Karten etc. verfügbar, kann jeder nachschauen. Wenn Du natürlich einen Tf, Wagenmeister oder Fdl (sind m. W. auch Bahnmitarbeiter) fragst, wird der/die wahrscheinlich keine zufriedenstellende Antwort geben können - das ist aber auch nicht seine / ihre Aufgabe. Auch die Leite an den DB-Infopoints sind übrigens keine Tarifexperten, und auch deren Aufgabe ist nicht das Erteilen solcher Auskünfte. Die werden dir also im Zweifelsfall auch was falsches sagen - aber deswegen fragt man die auch gar nicht erst. Genauso wie man die Gültigkeitsbereiche eben auch am besten an offizieller Stelle nachschaut und nicht irgendwo.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:07:09:10:49.

Unvollständig, unverbindlich, nicht genehmigt

geschrieben von: D-Takter

Datum: 07.08.19 09:10

Hallo,

zur Bewertung der Liste:

1. Wie hier schon zutreffend mitgeteilt, ist die Liste unvollständig und enthält nicht Angebote anderer Tarifgeber (NRW. Niedersaxchsen, Hessen, Verkehrsverbünde).
2. Weder die Liste nboch die Anwendung der ensprechenden Fahrgastrechte unterliegen einer Genehmigung, denn sie sind nicht Bestandteil der Tarifbedingungen.
3. Welche Fahrgastrechte für welche Fahrgastrechte gelen, entscheidet zunächst das Eisenbahnunternehmen in eigener rechtlicher Auslegung. Die Liste ist daher im Rechtssinne unverboindlich und lediglich eine interne Anweisung, wie die Fahrgastrechte ausgelegt werden sollen. Prüfen können das gegebenenfalls die Gerichte, falls ein Fahrgast klagt. Und das Eisenbahnbundesamt, das als "Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte" Weisungen erteilen kann, wie die Fahrgastrechte auszulegen sind.

Der D-Takter

Re: ? Bahnhof... ??

geschrieben von: Wessex Trains

Datum: 07.08.19 09:12

Hallo,

nicht ganz, aber die Ländertickets des DB Tarifs gelten nicht bei allen Buslinien und in allen Verkehrsverbünden in Bussen und wenn vorhanden Straßenbahnen/Stadtbahnen/U-Bahnen. ZB die Bedingungen vom Bayern Ticket:
Bayern-Tickets gelten Bayernweit in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn - RB, RE, IRE - und weiterer Bahnen wie BOB, Vogtlandbahn, BRB, SOB, agilis, BZB, KVG, RBG, in der 2. Klasse.
Die Tickets gelten auch bis Ulm Hauptbahnhof, Kufstein und Salzburg, auf der Außerfernbahn, auf der Strecke Lindau-Memmingen über Kißlegg, in den alex-Zügen der Vogtlandbahn sowie in den Regionalbussen der OVF, RBO, RVO, RVA, KOB, RBS und im CityBus Burghausen.
Die Bayern-Tickets gelten in S-Bahn, U-Bahn, Bus und Tram im MVV-Gesamtnetz sowie in den Verkehrsverbünden in Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg.
Außerdem gelten die Tickets auch im Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING), im Ingolstädter Verkehrsverbund (INVG), in der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB), im Verkehrsverbund Mainfranken (VVM) und in den Verkehrsgemeinschaften Landkreis Cham (VLC), Landkreis Passau (VLP) und Rottal-Inn (VGRI).

Re: ? Bahnhof... ??

geschrieben von: Schwarzfahrer74

Datum: 07.08.19 11:45

Das Regio Ticket Main Spessart plus Frankfurt gilt im Stadtgebiet Frankfurt neben RE- und RB-Zügen auch nur in der S-Bahn, nicht in den Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen.

Es gab mal Fahrgäste, die mit einem solchen Ticket in Marburg mit dem Bus fahren wollten, weil sie dachten, sie hätten das Hessenticket gekauft. Die lagen gleich doppelt verkehrt.

Re: DB Tarif: Übersicht Fahrkarten zum erheblich ermäßigten Fahrpreis

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 07.08.19 11:52

JeDi schrieb:
Nein, die Nutella-Coupons gelten eben nicht bei reinen Nahverkehrsfahrkarten.
Hallo,
da irrst Du Dich aber! Es funktioniert, auch schon bei der früheren Hanuta Aktion.
Ich habe es am SH-Ticket erfolgreich ausprobiert.

Re: ? Bahnhof... ??

geschrieben von: VT 301

Datum: 07.08.19 11:59

Nein es ist eben nicht in der S-Bahn gültig.Weder im Stadtgebiet Frankfurt noch auf der S 8/9 zwischen Hanau und Frankfurt.

Steht alles hier:
[www.bahn.de]



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:07:12:02:10.
Seiten: 1 2 All Angemeldet: -