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zonk schrieb:
Wie so oft, nur weil man es nicht besser weiß, wird es einfach behauptet.

[
www.seilbahn.berlin]

Genau, Mecklenburg-Vorpommern wäre es gewesen. :-P

[de.wikipedia.org]
zonk schrieb:
X73900 schrieb:
Es ist also ein Fall wie die Seilbahngesetze, die auf Grund einer EU-Richtlinie kürzlich alle Bundesländer verabschieden mussten, auch solche, wo es gar keine Seilbahnen gibt, wie Berlin zum Beispiel. Wenn, dann schafft also die EU den Hochgeschwindigkeitsverkehr ab.
Wie so oft, nur weil man es nicht besser weiß, wird es einfach behauptet.

[
www.seilbahn.berlin]
Ok, seit 2017 gibt es in Berlin eine Seilbahn. Hatte ich noch nicht mitbekommen.

Als das Berliner Landesseilbahngesetz 2003 erlassen wurde (doch schon wieder so lange her), gab es in Berlin aber keine Seilbahn. Der Berliner Senat sah ein Seilbahngesetz daher zunächst als überflüssig oder jedenfalls nicht besonders dringend an. Nachdem die EU eine Strafzahlung angedroht hatte, hat er dann aber doch lieber schnell ein Seilbahngesetz erlassen.

[www.nzz.ch]
[www.sueddeutsche.de]

Die EU kann allerdings nichts dafür, dass in Deutschland jedes Bundesland sein eigenes Seilbahngesetz braucht. Hier kann man sich schon fragen, ob das nötig ist, wenn die meisten ohnehin nur voneinander abschreiben. Hier wäre ja auch eine Art konkurrierende Gesetzgebund denkbar: Der Bund erlässt ein Bundesseilbahngesetz, und die Länder können abweichende Vorschriften erlassen, wenn sie es denn für möglich halten.

Gruß
X73900
Bronnbach Bhf schrieb:
HGV Strecken mit "mindestens 200 Kilometer voneinander entfernten, fahrplanmäßigen Zwischenhalten" und Auslegung für mindestens 250km/h findet man flächendeckend nur in Frankreich und Spanien. Sowie mit der SFS Florenz-Rom in Italien.
Ob die SFS Florenz-Rom vom Gesetz auch betroffen ist, ist gar nicht so klar.

Denn im Gesetz heißt es:

Hochgeschwindigkeits-Personenverkehrsdienste sind Schienenpersonenverkehrsdienste, die ohne fahrplanmäßigen Zwischenhalt zwischen zwei mindestens 200 Kilometer voneinander entfernten Orten auf eigens für Hochgeschwindigkeitszüge gebauten Strecken erbracht werden, die für Geschwindigkeiten von im Allgemeinen mindestens 250 Kilometern pro Stunde ausgelegt sind und im Durchschnitt mit diesen Geschwindigkeiten betrieben werden.

Die Formulierung "... und im Durchschnitt mit diesen Geschwindigkeiten betrieben werden" scheint mir ziemlich unklar. Was bedeutet das genau? Ist die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Züge auf der Strecke gemeint? Von einem Streckenende bis zum anderen?

Da auf Florenz - Rom die Höchstgeschwindigkeit m.W. weiterhin 250 km/h beträgt (trotz Überlegungen, sie zu erhöhen), kann jedenfalls von Bahnhof zu Bahnhof keine Durchschnittsgeschwindigkeit von 250 km/h erreicht werden, womit die Strecke herausfallen würde.

Gruß
X73900

bitte löschen (o.w.T)

geschrieben von: X73900

Datum: 11.07.19 22:19

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:07:11:22:20:02.
Eindeutig ja, es kommt drauf an.
Wenn ich damit einen Knoten sauber erreiche lohnt es sich auf alle Fälle. Insbesondere wenn ich damit eine attraktive Reisekette aufbaue.

Aber ansonsten - klar nein.

Fröhliches Schaffen
PG

Re: „Die Bundesregierung schafft den Hochgeschwindigkeitsverkehr ab.“

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.07.19 10:08

Wenn dort steht "im Durchschnitt mit diesen Geschwindigkeiten betrieben werden.", sollte es nicht um die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Zuges von Station A nach Station B gehen, sondern um die Betriebsgeschwindigkeit und deren Durchschnitt über die verschiedenen, dort verkehrenden Züge. Nach der Interpretation würden eher Regionalzüge mit geringerer Höchstgeschwindigkeit, die im Betrieb die Streckenhöchstgeschwindigkeit nicht ausnutzen können, den Durchschnitt senken.
Die Definition entspricht Art. 3 Nr. 36 RL 2012/34/EU. Es geht hier um die Frage des Marktzugangs für nationale Schienenpersonenverkehre, Art. 11a RL 2012/34/EU. Das ERegG setzt die RL in deutsches Recht um.
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