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Flixtrain muss Rollstuhlfahrerin zurücklassen (mL)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 09.07.19 15:17

Moin,

das kommt davon, wenn ein Unternehmen billig sein will, man hat mal nicht immer einen behindertengerechten Wagen im Zug:

[www.morgenpost.de]

Es ist schon erschreckend, daß man das so auf die DB abschiebt, weil man ja erst den Mobilitätsservice am Bahnsteig ordern muss.
Woher soll ein Fahrgast das wissen?
Wenn man bei Unternehmen X bucht, wieso sollte auf einmal Unternehmen Y mit involviert sein?

Hier ist erheblicher Handlungsbedarf, zumal man seitens FT nicht mal weiß, wo ein ggfls. vorhandener Wagen mit behindertengerechtem Platz eingereiht ist und welche Wagennummer er hat. Das ist einfach Grundlage Organisation!
Und das scheint man dort schon nicht zu können!

Bei der DB wird man, sofern der behindertengerechte Wagen fehlt oder defekt ist, recht problemlos umgebucht auf die
nächste passende Verbindung. Das klappt recht gut.
Warum FT das nicht hinbekommt, müssten die Verantwortlichen nun mal erläutern.



Gruß

Eric

Re: Flixtrain muss Rollstuhlfahrerin zurücklassen (mL)

geschrieben von: agw

Datum: 09.07.19 15:26

Bezahlschranke...

Was war denn überhaupt das Problem?

Von wegen zwei Unternehmen: wenn Flix an einem DB-Bahnhof hält, sind schon mal drei Unternehmen involviert. Willkommen zur Bahnreform.
Flixtrain selbst kommuniziert indirect aber dies selbst so, das die Eingangstüren zu schmal für die Rollstühle seien, desegen gibt es eine extra Passage dafür.Eine behindertengerechte Toilette gibt es zwischen Berlin Stuttgart zumindestens.






Startseite ǀ Service ǀ Eingeschränkte Mobilität


Personen mit eingeschränkter Mobilität


Es muss für möglichst viele Menschen machbar sein, mit dem Zug zu reisen. Davon sind wir überzeugt und deshalb tun wir unser Bestes, um die Nutzung unserer Züge für Menschen mit eingeschränkter Mobilität so angenehm wie möglich zu gestalten. Wenn Du eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung hast, möchten wir Dir den für Dich bestmöglichen Service zukommen lassen. Egal ob Du mit einem Rollstuhl reist, auf Deinen Blindenhund angewiesen bist oder zum Zeitpunkt Deiner Reise schwanger bist - darauf sind wir vorbereitet und können unseren Service für Deine Bedürfnisse anpassen. Hast Du Fragen? Hier bekommst Du sofort konkrete Antworten!​​​​​​

Zugang zum Zug mit einem Rollstuhl



Reisende, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sind in unseren Zügen herzlich willkommen!
Welche Bedingungen gelten?
Zugreisen mit einem faltbaren Rollstuhl oder Gehhilfen:
Falls Du in Deiner Mobilität eingeschränkt bist und fähig bist alleine oder mit Unterstützung durch einen Begleiter selbstständig ein- und aussteigen, kannst Du mit allen FlixTrain-Linien reisen. ​​​​Fahrgäste mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen haben Anspruch auf die unentgeltliche Mitnahme ihres Faltrollstuhls oder ihrer Gehhilfen. Auch die Mitnahme von E-Rollstühlen und Elektroscootern erfolgt unentgeltlich, soweit die Maße von 65cm*120cm und ein Gewicht von maximal 350 kgnicht überschritten werden.



Für Zugreisen mit dem Rollstuhl im Fahrgastraum: Wenn Du mit dem Rollstuhl im Zug reisen möchtest, musst Du diesen vorab bei unserem Kundenservice zum Transport anmelden. Du als Fahrgast versicherst, dass der Rollstuhl funktionstüchtig und technisch so beschaffen ist, dass er auf der Fahrt sicher verwendet werden kann. Der Rollstuhl entspricht den aktuellen amtlichen Sicherheitserfordernissen. Die Beförderung im Rollstuhl kann verweigert werden, wenn erhebliche Anhaltspunkte gegen eine sichere Beförderung sprechen. Der Beförderer schließt die Haftung für Schäden aus, die auf einen mangelnden technischen Zustand des Rollstuhls zurückzuführen sind.
Fahrkartenbuchung für Reisen mit dem Rollstuhl
Fahrgäste, die trotz eingeschränkter Mobilität auch ohne Hilfe einen Sitzplatz allein aufsuchen können, empfehlen wir, die Reise direkt über unsere Webseite zu buchen.
Alle mobilitätseingeschränkten Fahrgäste, die Hilfe beim Ein- und Aussteigen benötigen, erhalten von uns Unterstützung bei der Buchung eines Tickets inklusive der Reservierung einer der speziell vorgesehenen Sitzplätze. Bitte kontaktiere uns hierfür über das vorgesehene Kontaktformular (Thema: FlixTrain und Menschen mit Behinderung/Begleithunde) mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Reisedatum, damit wir die Verfügbarkeit von freien Plätzen in unserem Zug prüfen können. Deine Anfrage bearbeiten wir Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Bitte vergiss nicht, Dich zur Anmeldung für Hilfeleistung rechtzeitig bei der Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn (DB MSZ) zu melden. Eine Beförderung kann nur bei einer Anmeldung vor 20 Uhr am Vorabend der Fahrt und der nachfolgenden Zusendung der Bestätigung an mobil@flixbus.de.
Die MSZ ist über folgende Kontaktdaten erreichbar: Telefonnummer: 0180 6 512 512 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf) E-Mail: msz@deutschebahn.com
Für Zugreisen mit Deinem faltbaren Rollstuhl oder Deiner Gehhilfe als Gepäck Buche ganz normal Deine Fahrt. Wenn Du auf keine weiteren Hilfen beim Ein- oder Ausstieg angewiesen bist und Dein Rollstuhl oder Deine Gehhilfe wie ein Gepäckstück verstaut werden kann, dann kann Deine Fahrt ohne weitere Vorkehrungen starten.
Für Zugreisen mit dem Rollstuhl im Fahrgastraum: Du kannst problemlos selbst ein-, um- oder aussteigen, möchtest aber Deinen Rollstuhl, Deine Gehhilfe oder andere orthopädische Hilfsmittel mit im Fahrgastraum transportieren? Dann kontaktiere unseren Kundenservice direkt, um mehr über die Fahrt und die Bedingungen für den Zugang zu erfahren und um sicherzustellen, dass der Rollstuhl im Fahrgastraum des Zuges untergebracht werden kann.
  • Wann? Idealerweise ab 2 Wochen vor Deiner geplanten Fahrt, um bereits die Beförderungsmöglichkeit zu prüfen, spätestens jedoch 36 Stunden vor Abfahrt des Zuges.
  • Wie? Du kannst uns Deine Anfrage per Mail unter mobil@flixbus.de oder telefonisch unter +4930300137100 senden.
  • Öffnungszeiten: Wir sind telefonisch immer für Dich da - 24 Std. an 7 Tagen die Woche. Deine schriftliche Anfrage bearbeiten wir Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr.

  • Zugfahrt mit einem Begleiter



    Bestimmte Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mit einem Handicap müssen zwangsläufig mit einem Begleiter reisen. Dafür haben wir vollstes Verständnis und daher fährt Dein Begleiter bei uns kostenfrei mit.
    Vorzulegende Unterlagen
    Du musst dem Service Mitarbeiter ein Dokument vorlegen, welches bestätigt, dass Du aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität auf einen Begleiter angewiesen bist.
    Die folgenden Dokumente müssen im Zug vorgezeigt werden: In Deutschland: Behindertenausweis oder ärztliches Attest.



    Fahrkartenbuchung für Reisen mit einem Begleiter
    Schritt 1: Kontaktiere unseren Kundenservice direkt, um eine Reise mit Begleiter zu buchen:
  • Wann? Mindestens 36 Stunden vor Abfahrt und innerhalb unserer Öffnungszeiten
  • Wie? Du kannst uns Deine Anfrage per Mail unter mobil@flixbus.de oder telefonisch unter +4930300137100 senden.
  • Öffnungszeiten: Wir sind telefonisch immer für Dich da - 24 Std. an 7 Tagen die Woche. Deine schriftliche Anfrage bearbeiten wir Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
  • Schritt 2 : Zeige am Reisetag das Dokument vor, das bestätigt, dass Du zwingend auf einen Begleiter angewiesen bist (siehe vorangehende Erklärung).

    Hilfestellung beim Zugang zum Zug



    Blinde und Sehbehinderte
    Gern ermöglichen wir auch blinden oder sehbehinderten Fahrgästen eine entspannte Reise. Der Begleitservice zum Zug/Bahnsteigkannte des Mobilitätsservice der DB hilft Dir weiter:
    Die Mobilitätsservice-Zentrale ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:
    Telefonnummer: 0180 6 512 512 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf)
    E-Mail: msz@deutschebahn.com
    Zum barrierefreien Kontakt-Formular.



    Zugfahrt mit einem Blindenhund
    Dein Blindenhund oder Begleithund darf natürlich gerne kostenfrei mit an Bord unseres FlixTrain. Solltest Du eine Umsteigeverbindung vom Zug auf einen FlixBus gebucht haben melde Deinen Blindenführ- und Begleithund vorab telefonisch bei unserem Kundenservice an​​​​​​.
    Vorzulegende Unterlagen
    Du musst einen Nachweis dafür vorlegen, dass Dein Hund eine anerkannte Ausbildung zum Führhund absolviert hat.
    Fahrkartenbuchung für Reisen mit Blindenhunden
    Schritt 1: Kontaktiere unseren Kundenservice direkt, um eine Reise mit Führhund zu buchen:
  • Wann? Mindestens 36 Stunden vor Abfahrt und innerhalb unserer Öffnungszeiten
  • Wie? Du kannst uns Deine Anfrage per Mail unter mobil@flixbus.de oder telefonisch unter +4930300137100 senden.
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  • Schritt 2 : Am Tag der Reise musst Du ein Dokument vorlegen, das belegt, dass Dein Hund eine anerkannte Ausbildung zum Führhund oder Blindenhund absolviert hat.

    Kann ich mit dem Zug reisen, wenn ich schwanger bin?



    Schwangere haben beim Reisen manchmal Schwierigkeiten - ganz besonders gegen Ende der Schwangerschaft. Falls Du Dir diese Frage stellen solltest: Es ist für Schwangere nicht verboten mit dem Zug zu reisen. Das gilt natürlich nur, wenn keine besonderen medizinischen Gründe vorliegen, die gegen die Reise sprechen.
    Vorteile für Schwangere bei einer Reise mit FlixTrain:
  • Bequemer Sitz
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  • Möglichkeit der Sitzplatzreservierung bei Buchung über unsere Website oder im Shop
  • Getränke und Snacks an Board.



  • Wir wünschen Dir eine gute Reise mit unseren Zügen! Wenn Du weitere Fragen hast, wirf einen Blick in unsere FAQs oder kontaktiere direkt unseren Kundenservice per Email unter mobil@flixbus.deoder telefonisch unter +4930300137100.




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    4-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:07:09:16:05:28.

    Re: Flixtrain muss Rollstuhlfahrerin zurücklassen (mL)

    geschrieben von: ingo st.

    Datum: 09.07.19 15:41

    Sachverhalt in Kürze:
    Ein Rollifahrer wollte noch billiger nach Berlin als DB Sparpreise und mußte dann auf dem Rückweg DB Flex bezahlen, weil im Flix keine Mitnahme mangels Einstiegsbreite möglich war. (Sparen kostet Geld.)

    Das Flix kein verläßliches Wagenangebot hat, wissen DSO-Leser. Von einem Menschen mit Handicap erwarte ich mehr Vorsorge und ggfs Zusicherung von Flix. Sie werden leider immer noch an vielen Stellen blockiert.
    Trotzdem frage ich mich, ob sich eine Bomz-Türbreite von einem Bpmz oder ICE2 für einen Norm-Rolli so unterscheidet?

    kann teuer werden

    geschrieben von: ehemaliger Nutzer

    Datum: 09.07.19 15:45

    Ich meine Ryanair wurde da mal von der Kommission nachgewiesen, dass es ein organisiertes Verhalten ist, Behinderte nicht zu transportieren, weil man die Kosten für die Sonderbehandlung am Flughafen nicht tragen wollte. Die haben da einfach alle Flughäfen, die Ryanair anfliegt angefragt, wie oft Ryanair da den Behindertenservice bestellt hatte. Die mussten dann ein gehobene sechs- oder gar siebenstellige Summe zahlen.

    Also nix Beschwerde Deutschland, Beschwerde in Brüssel einreichen.

    Artikel ist via Google kostenlos lesbar

    geschrieben von: La-Stelle

    Datum: 09.07.19 15:55

    agw schrieb:
    Bezahlschranke...
    Kopier den Link und wirf ihn bei Google rein - und schon kannst Du den Artikel kostenlos lesen...

    Re: Flixtrain muss Rollstuhlfahrerin zurücklassen (mL)

    geschrieben von: Werbaer

    Datum: 09.07.19 16:44

    Artikel kostenlos lesbar auf WAZ:
    [www.waz.de]


    ingo st. schrieb:
    Sachverhalt in Kürze:
    Ein Rollifahrer wollte noch billiger nach Berlin als DB Sparpreise und mußte dann auf dem Rückweg DB Flex bezahlen, weil im Flix keine Mitnahme mangels Einstiegsbreite möglich war. (Sparen kostet Geld.)
    Etwas ausführlicher:

    Hinreise, Teil 1:
    Bei der telefonischen Buchung wurde auf den Rollstuhl hingewiesen. "Kein Problem".
    Als der Zug da steht, weiss niemand etwas. Bahn-Mitarbeiter kommen schliesslich mit Hublift.
    Flixtrain-Sprecher sagt, der Fahrgast hätte sich bei der Mobilitätszentrale melden müssen. Darauf wurde allerdings bei der Buchung nicht hingewiesen.

    Hinreise, Teil 2:
    Nach Aussage des Flixtrain-Personals wurde versucht, am Berliner Bahnhof anzurufen, aber man kam nicht durch.
    Ergebis: 30 Minuten Wartezeit, bis nach Ankunft eine Rampe organisiert wurde.

    Rückreise:
    Diesmal wurde die Fahrt bei der Mobilitäts-Zentrale angemedet.
    Diese hätte gerne Wagen ud Platznummer, die Flixtrain nicht liefern kann.
    Am Bahnsteig weiss wieder niemand vom Zugpersonal etwas. Ausserdem steht kein Wagen zur Verfügung, in den ein Rollstuhl passen würde.
    Es wurde dann ein DB-Fahrschein gekauft, den Flixtrain "aus Kulanz" erstattet hat.
    "Trotzdem frage ich mich, ob sich eine Bomz-Türbreite von einem Bpmz oder ICE2 für einen Norm-Rolli so unterscheidet?"

    Möglicherweise ist nicht nur die Außentür das Problem, sondern dann vom Bomz-Wagenende um die Ecke in den Seitengang zu kommen. Wenn da überhaupt ein Rolli durch passt. Da haben natürlich die wenigsten von uns Erfahrungswerte.

    Gruß, Olaf

    (,“)
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    Re: Flixtrain muss Rollstuhlfahrerin zurücklassen (mL)

    geschrieben von: Kralle

    Datum: 09.07.19 17:54

    Alibizugpaar schrieb:
    "Trotzdem frage ich mich, ob sich eine Bomz-Türbreite von einem Bpmz oder ICE2 für einen Norm-Rolli so unterscheidet?"

    Möglicherweise ist nicht nur die Außentür das Problem, sondern dann vom Bomz-Wagenende um die Ecke in den Seitengang zu kommen. Wenn da überhaupt ein Rolli durch passt. Da haben natürlich die wenigsten von uns Erfahrungswerte

    Das ist durchaus möglich. Nach einer Reise mit Buggy durch Tschechien, Ungarn, Slowenien und Österreich weiß ich durchaus, dass der Problemlos durch die Einstiegstür in viele Schnellzugwagenbauarten passt, es aber an einigen Türen zum Seitengang klemmt. Da wäre dann eventuell nur die Fahrt im Einstiegsbereich übrig geblieben, was wiederum ggf. Fluchtwege versperrt hätte.

    Gruß Kralle

    Re: Durchgangsbreiten von Türen und Gängen

    geschrieben von: Quadratschädel

    Datum: 09.07.19 18:01

    Deswegen wurden im Zeitalter der Schnellzüge - insbesondere im Transitverkehr - Halbgepäckwagen für die Beförderung von Rollstuhlfahrern benutzt.

    Gruß
    Detlev

    bitte was ist ein "Norm-Rolli" ?

    geschrieben von: ehemaliger Nutzer

    Datum: 09.07.19 18:59

    Alibizugpaar schrieb:Zitat:
    "Trotzdem frage ich mich, ob sich eine Bomz-Türbreite von einem Bpmz oder ICE2 für einen Norm-Rolli so unterscheidet?"


    Bitte was ist ein "Norm-Rolli" ? Nur der klappbare 25 kg schwere Rollstuhl, in dem Tochter sich in der Wohnung allein bewegen kann und wir sie draußen durch die Gegend schieben --- oder der 15 000 Euro teure und 165 kg schwere elektrische Rollstuhl, den Tochter für selbständige Bewegung außerhalb der Wohnung benutzen muss? Und den ich, allerdings etwas demontiert, per stabiler Laderampe in meinen Familientransporter mit langem Radstand verladen kann.
    Also Cottbusverkehr nimmt Tochter mit dem großen Rollstuhl in der Straßenbahn mit - Einfahrt über ausfahrbarer Rampe. Nur meist ist bei den hiesigen Straßenbahnen der einzig mögliche Stellplatz zu den Pendlerzeiten voll mit Kinderwagen belegt. Und bei den Bussen fehlt bisher die Möglichkeit rein zu kommen.



    2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:07:09:21:25:18.

    Re: Flixtrain muss Rollstuhlfahrerin zurücklassen (mL)

    geschrieben von: agw

    Datum: 09.07.19 20:48

    Alibizugpaar schrieb:
    "Trotzdem frage ich mich, ob sich eine Bomz-Türbreite von einem Bpmz oder ICE2 für einen Norm-Rolli so unterscheidet?"

    Möglicherweise ist nicht nur die Außentür das Problem, sondern dann vom Bomz-Wagenende um die Ecke in den Seitengang zu kommen. Wenn da überhaupt ein Rolli durch passt. Da haben natürlich die wenigsten von uns Erfahrungswerte.
    Ist nicht der ARkbimz sonst der Rolli-Wagen? Oder betrifft das nur die Toilette?

    Re: Flixtrain muss Rollstuhlfahrerin zurücklassen (mL)

    geschrieben von: agw

    Datum: 09.07.19 20:50

    Ruhrpottfahrer schrieb:
    das kommt davon, wenn ein Unternehmen billig sein will, man hat mal nicht immer einen behindertengerechten Wagen im Zug:
    Im Prinzip hört es sich doch genauso an wie die DB-Geschichten, die man ab und zu hier oder in der Presse liest.
    Oder siehst du das anders?
    ingo st. schrieb:
    Sachverhalt in Kürze:
    Ein Rollifahrer wollte noch billiger nach Berlin als DB Sparpreise und mußte dann auf dem Rückweg DB Flex bezahlen, weil im Flix keine Mitnahme mangels Einstiegsbreite möglich war. (Sparen kostet Geld.)

    Das Flix kein verläßliches Wagenangebot hat, wissen DSO-Leser. Von einem Menschen mit Handicap erwarte ich mehr Vorsorge und ggfs Zusicherung von Flix. Sie werden leider immer noch an vielen Stellen blockiert.
    Trotzdem frage ich mich, ob sich eine Bomz-Türbreite von einem Bpmz oder ICE2 für einen Norm-Rolli so unterscheidet?
    Bomz Wagen haben mit Drehfalttüren schmalere Türen als die Bpmz Wagen. Schmalere Rollis gehen da auch durch. Aber eben keine E Rollstühle. Und ohne Einstiegshilfe geht es sowieso nicht. Das sollten zumindest Rolli Fahrer beachten.
    Werbaer schrieb:
    [...]
    Rückreise:
    Diesmal wurde die Fahrt bei der Mobilitäts-Zentrale angemedet.
    Diese hätte gerne Wagen ud Platznummer, die Flixtrain nicht liefern kann.
    Am Bahnsteig weiss wieder niemand vom Zugpersonal etwas. Ausserdem steht kein Wagen zur Verfügung, in den ein Rollstuhl passen würde.
    Es wurde dann ein DB-Fahrschein gekauft, den Flixtrain "aus Kulanz" erstattet hat.

    Die Frage ist hier, inwiefern dort nicht dann die "normalen" Fahrgastrechte greifen, d.h. sich FlixTrain gar nicht auf "Kulanz" berufen kann, sondern sie schlichtweg den geschlossenen Beförderungsvertrag nicht erfüllt haben.
    Denn FlixTrain hätte nach der Anmeldung bei Buchung des Tickets davon Kenntnis haben MÜSSEN, dass eine Person mit entsprechenden Bedürfnissen mitfährt - wenn man dann kurzzeitig nicht in der Lage ist, den Wagenpark zu fahren, mit dem die Mitnahme möglich ist, so hat sich meiner Meinung nach der Unternehmer um Ersatzbeförderung zu kümmern (und dementsprechend auch ggfs. angefallene Kosten zu erstatten).

    Vergleichbar wäre es ja, wenn das EVU 150% Tickets für einen Zug verkauft, jedoch nur 125% aufgrund von technischen Beschränkungen mitfahren können. Da ist dann auch nichts mit "aus Kulanz umgebucht", sondern die Kosten sind zu erstatten, da der Beförderungsvertrag nicht eingehalten wurde.

    Zumal ich das Konstrukt mit "kümmer dich selbst bei der DB um Ein- und Ausstieg" ziemlich fragwürdig halte. Hier müsste m.M.n. der Gesetzgeber auch einschreiten und entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit dies das jeweilige EVU macht.
    Immerhin kaufe ich das Ticket beim EVU und damit hat sich auch erst einmal das EVU um meine Belange zu kümmern.

    Re: Flixtrain muss Rollstuhlfahrerin zurücklassen (mL)

    geschrieben von: tbk

    Datum: 10.07.19 13:31

    Wie viele behindertengerechte wagen hat Flixtrain denn?
    Bvcmbz ex CNL/NachtZug, Bbmvz ex Locomore? Sonst noch andere? (Ach ja ARkimbz haben sie nun auch, wurden die eigentlich schon in planzügen gesichtet?)

    mit den allerbesten grüßen aus der Obersteiermark, tobias

    Korrespondenz bitte per e-mail, nicht über "Private Nachrichten" - das wird sonst viel zu schnell voll!

    Bei der fülle des zu verarbeitenden materials sind trotz sorgfältiger bearbeitung vereinzelte tippfehler oder kleinere unstimmigkeiten nicht immer vermeidbar. Eine rechtliche gewähr für die richtigkeit des inhalts dieses beitrages kann daher nicht übernommen werden.




    1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:07:10:13:32:14.

    Re: bitte was ist ein "Norm-Rolli" ?

    geschrieben von: bollisee

    Datum: 10.07.19 13:54

    Dieter Buddrus schrieb:
    Alibizugpaar schrieb:Zitat:
    "Trotzdem frage ich mich, ob sich eine Bomz-Türbreite von einem Bpmz oder ICE2 für einen Norm-Rolli so unterscheidet?"


    Bitte was ist ein "Norm-Rolli" ? Nur der klappbare 25 kg schwere Rollstuhl, in dem Tochter sich in der Wohnung allein bewegen kann und wir sie draußen durch die Gegend schieben --- oder der 15 000 Euro teure und 165 kg schwere elektrische Rollstuhl, den Tochter für selbständige Bewegung außerhalb der Wohnung benutzen muss?
    Also bitteschön, lass mal die Kirche im Dorf. Für 165 kg gibt es und den Preis gibt es bei einem Motorrad gleich 100 PS...

    Und bei allem Respekt vor Deiner Tochter, das möchte ich nicht kleinreden. Bei 15 000 € dürfte es sich schon um eine Spezialanfertigung handeln oder um ein Handwerksprodukt mit Technik aus dem letzten Jahrtausend. Auch bei den Fußgängern haben nicht alle Menschen die Normgröße und passen in die Normsitze. Dazu muss man nicht gleich Schwarzenegger'sche Breite haben, 2,15 m groß sein oder eine Wuchtbrumme vom Gewicht des zitierten Rollstuhls sein. Und ein Tandem oder Liegerad geht eben auch nicht in den Zug rein, auch wenn sie per sé Fahrräder sind.

    Re: bitte was ist ein "Norm-Rolli" ?

    geschrieben von: Mittelweser

    Datum: 10.07.19 19:28

    Ein Elektrorollstuhl ist schon sehr teuer, wenn man ihn denn selbst bezahlen muss, weil die Krankenkasse meist nur einen alten gebrauchten zur Verfügung stellt.
    Ein neuer E-Rollstuhl mit den erforderlichen Extras kann da schon leicht 15.000 € kosten. Eine Sonderanfertigung ist noch viel teurer.
    Ich empfehle, sich über die Preise mal bei [www.meyra.de] oder [www.ottobock.de] zu informieren.

    Re: Flixtrain muss Rollstuhlfahrerin zurücklassen (mL)

    geschrieben von: 1.10

    Datum: 10.07.19 22:24

    Hier ist mal wieder viel Fachkompetenz und viele Anti Flixtrain Zeitgenossen dabei. Ist wie mit Oettinger Bier keiner trinkt es, ist aber die größte Brauerei Deutschlands.

    Zum Thema zurück: Keiner kennt die fie genauen Hintergründe. Das nächste ist die DB kann bei ihren Zügen auch schon lange nicht mehr garantieren das alles so fährt wie es mal geplant war. Wagen fehlen, verkehrte Zugreihung, usw. . Und ob die Mitarbeiter am Bahnhof dann als Servicekräfte motiviert sind (müssten eigentlich sich neutral verhalten), der unmögliche grüne Konkurrenz zu helfen, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Als guter letzt: Aufreiserische Überschriften beim Flixtrain ziehen mehr als bei der DB. Die kann nur unpünktlichkeit...