geschrieben von: gleislatscher
Datum: 08.07.19 12:27
geschrieben von: bjoern
Datum: 08.07.19 12:45
... We explore... and you call us criminals. We seek after knowledge... and you call us criminals. ...
geschrieben von: MrEnglish
Datum: 08.07.19 12:54
geschrieben von: Heilbronner
Datum: 08.07.19 14:27
geschrieben von: Falk12
Datum: 08.07.19 14:36
Hallo,EBA vom 3.7.2019
In diesem Zusammenhang sollen folgende Infrastrukturen zurückgebaut werden:
- Strecke 6125: Berlin-Schöneberg – Berlin-Steglitz, km 3,40 bis km 6,72 (die Abschnitte km 3,40 – km 3,73 und km 4,685 – km 5,732 wurden bereits zurückgebaut)
- Strecke 6176, Berlin-Tempelhof – Berlin Schöneberg, km 23,977 bis km 25,498 (die Abschnitte km 23,977 – km 24,027 und km 25,448 – km 25,498 wurden bereits zurückgebaut)
- Rückbau der Weichen 30 (in km 6,7), W 40, W 5, W 30 (in km 4,68), W 32, W 31, W 27, W14, W 13, W 29, Bauweiche 2 mit Lückenschluss, W 12, W 11, W 8, W 6, W 7, W 5 (in km24,67), W 15, W 5 (in km 1,72), W 4, W 3, W 2, W 212
- Strecke 6177, Berlin Potsdam Gbf – Berlin Griebnitzsee, km 0,00 bis km 6,72 (der Ab-schnitt km 0,00 – km 1,588 wurde bereits zurückgebaut)
>>> Unterlage mit Gleisplänen (PDF)
Gruß,
Marko
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 08.07.19 15:00
geschrieben von: GP4Flo
Datum: 08.07.19 15:59
geschrieben von: Kunde
Datum: 08.07.19 16:16
geschrieben von: Tf a.D.
Datum: 08.07.19 16:35
geschrieben von: Nemo
Datum: 08.07.19 17:21
Das frage ich mich auch. Interessant ist für mich allerdings vorallem die Frage, ob man in dieser Hinsicht am Status der Strecke etwas ändert, falls man die Gleise rausreißt. Für einen Regionalverkehr müssten die Gleise sowieso neu gebaut werden, ist halt nur die Frage wieviel Einspruchsrechte man den Anwohnern so geben möchte.samt Planfeststellungsverfahren.
Warum wäre für die Herrichtung der Strecke ein Planfeststellungsverfahren erforderlich?
Praktisch ja - aber rechtlich?Einige Brücken sind abgebaut, zudem kommt die Sanierung einem Neubau gleich.
Hier wird um heiße Luft ,sich ereifert.
Hallo,Praktisch ja - aber rechtlich?
Was passiert durch den Abbau der Gleise mit dem Bestandsschutz? Immerhin war dies eine mehrgleisige Hauptbahn mit Geschwindigkeiten von 120(?) km/h.
Im konkreten Fall war das zweite Gleis nach 1945 als Reparationsleistung zurückgebaut worden.Einen allgemeinen Entschädigungsanspruch für Wert- oder Mietminderungen kennt das Fachplanungsrecht aufgrund der Sozialbindung des Eigentums nicht.
Ein Grundeigentümer darf nicht auf einen unveränderten Fortbestand des von ihm zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgefundenen Wohnmilieus vertrauen. Baut er auf die Lagegunst, so nutzt er eine Chance, die nicht die Qualität einer Rechtsposition im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG hat. Aus dem Gewährleistungsgehalt der Eigentumsgarantie lässt sich kein Recht auf bestmögliche Nutzung des Eigentums ableiten. Eine Minderung der Wirtschaftlichkeit ist grundsätzlich ebenso hinzunehmen wie eine Verschlechterung der Verwertungsaussichten (BVerwG, Urteil vom 16.03.2006, 4 A 1075/04, Rn. 402, zitiert nach juris).
Ungeachtet dessen ist die gewidmete Eisenbahnstrecke mit dem zweigleisigen Planum bereits seit weit vor dem Erwerb des Grundstückes durch den Einwender (gemäß Aussage im Erörterungstermin wurde das Haus und Grundstück vor 20 bis 30 Jahren erworben) vorhanden. Die Bahnanlage ist grundsätzlich als zweigleisige Bahnstrecke ausgelegt. Deutlich sichtbar sind die beiden vorhandenen Brückenüberbauten. Die vorhandene Zweigleisigkeit war zeitweise nicht in Betrieb und wird jetzt wieder hergestellt.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 08.07.19 19:18
Das ist jetzt aber schon etwas starker Tobak.Da sind die guten Vorsätze von vor einem Monat, als man dick auftrug und von Kapazitätserweiterungen, Investitionen, mehr Neben- und Überholgleisen und vor allem 70% (!!!) mehr Gütern auf der Schiene sprach, schon wieder hinfällig!
geschrieben von: 600mm
Datum: 08.07.19 20:53
geschrieben von: Kunde
Datum: 08.07.19 21:04
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