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Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: Gt2x4/4

Datum: 08.07.19 10:49

Zitat
Kochel am See: Großvater und Enkel sterben an Bahnübergang

Am Sonntagmorgen kamen ein 65-jähriger Mann und ein zweijähriger Junge bei einem Unfall an einem unbeschrankten Bahnübergang in Ried bei Kochel am See im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ums Leben. Nach Informationen des BR handelte sich um Großvater und Enkel. Wie die Polizei berichtet, war der Mann mit dem Jungen auf einem Quad unterwegs. "An einem unbeschrankten Bahnübergang der Strecke Tutzing-Kochel wollte er die Gleise passieren, während sich aus Richtung Benediktbeuern ein Zug der Werdenfelsbahn näherte", teilen die Beamten mit. Das Quad wurde von der Bahn erfasst und von der Böschung auf eine angrenzende Wiese geschleudert. Opa und Enkel wurden dabei tödlich verletzt. Der 32-jährige Lokführer wurde vorsichtshalber ins Krankenhaus gefahren. Fahrgäste und Zugpersonal wurden nicht verletzt. Die Passagiere wurden mit Ersatzfahrzeugen zum Zielort gebracht.

[www.stern.de]

.

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 08.07.19 15:34

Ein Rentner mit zweijährigem Kind auf einem Quad - wie mögen die denn gefahren sein und wie war das Kleinkind gesichert ? Ich bin kein Quadexperte, aber ich glaube nicht, dass es für die Dinger Kindersitze gibt.

Grüße

Martin

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: Mw

Datum: 08.07.19 15:51

QJ 7002 schrieb:
Ein Rentner mit zweijährigem Kind auf einem Quad - wie mögen die denn gefahren sein und wie war das Kleinkind gesichert ? Ich bin kein Quadexperte, aber ich glaube nicht, dass es für die Dinger Kindersitze gibt.

Grüße

Martin
Es stellt sich die Frage, ob das überhaupt erlaubt ist. Möglicherweise war das Quad als Landwirtschaftsfahrzeug zugelassen (lof).

Gruß
Mw

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: Gt2x4/4

Datum: 08.07.19 15:59

Mw schrieb:
Es stellt sich die Frage, ob das überhaupt erlaubt ist. ...
Es scheint nicht verboten zu sein, weil es dazu - erstaunlicherweise - in Deutschland keine Regelung gibt, wenn man dieser Seite glauben darf:

[www.quadundroller.de]


.

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: Mw

Datum: 08.07.19 16:16

Gt2x4/4 schrieb:
Mw schrieb:
Es stellt sich die Frage, ob das überhaupt erlaubt ist. ...
Es scheint nicht verboten zu sein, weil es dazu - erstaunlicherweise - in Deutschland keine Regelung gibt, wenn man dieser Seite glauben darf:

[www.quadundroller.de]


.
Da wird noch manche Frage offen bleiben, z.b. steht in der von Dir zitierten Quelle u.a.:

>>Wer in Deutschland sich dazu entscheidet, ein Kind auf dem Quad als Beifahrer mitzunehmen, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass ein Kindersitz montiert ist, sofern das Kind noch zu klein ist, um auf dem normalen Sitz mitzufahren. ... Ferner sollte immer eine geeignete Schutzkleidung getragen werden, ebenso wie ein Helm, denn nach § 21 der StVO gilt in Deutschland die Helmpflicht für Quad-Fahrer und Beifahrer.<<

Ob der zweijährige Bub wohl in einem Kindersitz saß und einen Helm aufhatte?

Gruß
Mw

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 08.07.19 16:18

Hallo,
ein Kind mit 2 Jahren auf so einem Fahrzeug mitzunehmen ist für mich grob fahrlässig.
Aber auch Erwachsenen in dem Alter fehlt es manchmal an Verstand und Vernunft.

"Es ist so,das es keine generelle Alterseinschränkung für Kinder gibt.
Wichtig ist jedoch,das Kind muß sicher sitzen und sich allein halten können.
Und ist mit dem vorgeschriebenen Helm ausgerüstet.
Bei kleinen Kindern,ist genau wie beim Fahrrad,oder Motorrad/Moped ein spezieller Kindersitz,mit angebrachten Fußstützen vorgeschrieben."
[www.dasquadforum.de]
Dürfte allerdings kaum möglich sein, einen Kindersitz auf einem Quad fachgerecht zu befestigen.
Ist sowieso eher ein Fahrzeug für Lebensmüde, finde ich.

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: Gt2x4/4

Datum: 08.07.19 16:34

Mw schrieb:
... sollte ..
Dieses unverbindliche "sollte" hast Du hoffentlich nicht übersehen.

.

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: Mw

Datum: 08.07.19 17:27

Egal, ob sollte oder muss - es gibt zunächst einmal Kindersitzpflicht und Helmpflicht. Bleibt dann die Frage übrig, ob es sich um ein Fahrzeug für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke gehandelt hat. Da gilt so was womöglich nicht. Bei denen wird aber aus anderen Gründen Gehörschutz verlangt.

Gruß
Mw

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)




2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:07:09:08:54:05.

völlig abseitige Fragestellung!

geschrieben von: 217 055

Datum: 08.07.19 17:42

Servus,

ich glaube nicht, daß es relevant ist, wenn ein Quad beschleunigend in einen Zug reinkracht, über Kindersitze und Helme zu referieren.
Weder Kindersitz noch Helm hätten am Ereignisergebnis irgendwas geändert! Vorher Gucken, Bremsen und allgemein besser Aufpassen wären die Mittel zur Verhinderung gewesen - der Zug war sogar pünktlich, was bei Anwohnerunfällen im Fall von Verspätungen oft als Grund für Unfälle (also die Verspätung im Sinne von "um diese Zeit hat da aber nichts zu kommen") vorgebracht wird. Zu allem anderen wissen wir alle doch nichts über die Umstände, oder hat jemand die Bauart und Ausrüstung des Quads und der Leichen untersucht?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:07:08:21:21:08.

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: 042 096-8

Datum: 08.07.19 18:35

Sofern ein Foto in der SZ den richtigen BÜ zeigt, ähnelt er einer Sprungschanze mit 10 km/h für die Straße. Da stellt sich die Frage, ob der Opa seinem Enkel zeigen wollte wie man die Eisenbahn austrickst.Eine andere Pressemeldung ist mit einem reißerischen Sat 1-Beitrag von 2015 verlinkt über einen ähnlichen Unfall in S -H, wo auch ein kleiner Junge zu Tode kam. Die Mutter gibt unumwunden zu, daß ihr Vater den Unfall durch Unachtsamkeit verursacht hat, trotzdem hat die Eisenbahn schuld. Wie an anderer Stelle diskutiert finden Autofahrer auch ohne BÜ einen Weg ins Gleis.

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: Gt2x4/4

Datum: 09.07.19 08:49

Mw schrieb:
Egal, ob sollte oder muss - es gibt zunächst einmal Kindersitzpflicht und Helmpflicht. ..
Genau die gibt es eben auf einem Quad nicht!

Ist das so schwer zu verstehen?

.

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü (mit Nachtrag)

geschrieben von: Mw

Datum: 09.07.19 08:59

Ich habe das hier:

[www.kvw-mhm.de]

gefunden.

Zitat daraus:

>>Seit dem 01.01.2006 gilt die neue Fassung des § 21a StVO. Der Absatz 2 lautet wie folgt: "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."<<

Gruß
Mw


Nachtrag: aus §21 Straßen-Verkehrsordnung:

>>(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden.<<

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:07:09:14:28:16.

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: Wolfram D.

Datum: 09.07.19 13:45

Völlig irre ist für mein Empfinden, dass es möglich ist, das Achtungssignal vor dem unbeschrankten BÜ "wegklagen" zu können: [www.sueddeutsche.de]
Da die Aufmerksamkeit eines Sinnes manchmal eingeschränkt ist, hätte das Zp1 den Unterschied machen können. Zuviel Kompromißbereitschaft der DB?


Gruß
Wolfram

Habt Ihr keinen Friseur?

geschrieben von: Dirk Möller

Datum: 09.07.19 16:47

QJ 7002 schrieb:
Ein Rentner mit zweijährigem Kind auf einem Quad - wie mögen die denn gefahren sein und wie war das Kleinkind gesichert ? Ich bin kein Quadexperte, aber ich glaube nicht, dass es für die Dinger Kindersitze gibt.

Grüße

Martin
Hallo,

ich frage mich wirklich, was diese Frage und die folgende Sinnlos-Diskussion (noch) mit dem Eingangsbeitrag zu tun haben.
Habt Ihr keinen Friseur, den ihr mit Eurem Wissen beglücken könnt?

Gruß
Dirk Möller

Wo wir Deutschen hindenken, wächst kein Gras mehr (Kurt Tucholsky)

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 11.07.19 15:22

QJ 7002 schrieb:
Ein Rentner mit zweijährigem Kind auf einem Quad - wie mögen die denn gefahren sein und wie war das Kleinkind gesichert ? Ich bin kein Quadexperte, aber ich glaube nicht, dass es für die Dinger Kindersitze gibt.
Die Frage ist doch total uninteressant, da ein Kindersitz den Unfall nicht verhindert hätte. Oder soll die Frage dem whatabautsmus dienen, um die Diskussion auf die Verkehrssicherheit von Quads (ab)zu lenken?

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: Mw

Datum: 11.07.19 22:29

Florian Schulz schrieb:
QJ 7002 schrieb:
Ein Rentner mit zweijährigem Kind auf einem Quad - wie mögen die denn gefahren sein und wie war das Kleinkind gesichert ? Ich bin kein Quadexperte, aber ich glaube nicht, dass es für die Dinger Kindersitze gibt.
Die Frage ist doch total uninteressant, da ein Kindersitz den Unfall nicht verhindert hätte. Oder soll die Frage dem whatabautsmus dienen, um die Diskussion auf die Verkehrssicherheit von Quads (ab)zu lenken?
In diesem Fall saß der Zweijährige hinter dem Fahrer. Bei Kindern unter 3 nicht erlaubt.

Gruß
Mw

Bei der Fülle des zu verarbeitenden Materials sind einzelne Fehler oder Unrichtigkeiten nicht gänzlich zu vermeiden (Kursbuch Deutsche Bundesbahn)

Re: Kochel: Tödlicher Unfall an Bü

geschrieben von: Dirk Möller

Datum: 12.07.19 08:37

Mw schrieb:
Florian Schulz schrieb:
QJ 7002 schrieb:
Ein Rentner mit zweijährigem Kind auf einem Quad - wie mögen die denn gefahren sein und wie war das Kleinkind gesichert ? Ich bin kein Quadexperte, aber ich glaube nicht, dass es für die Dinger Kindersitze gibt.
Die Frage ist doch total uninteressant, da ein Kindersitz den Unfall nicht verhindert hätte. Oder soll die Frage dem whatabautsmus dienen, um die Diskussion auf die Verkehrssicherheit von Quads (ab)zu lenken?
In diesem Fall saß der Zweijährige hinter dem Fahrer. Bei Kindern unter 3 nicht erlaubt.

Gruß
Mw
Ach so, hätte er vor dem Fahrer gesessen, wäre er nicht gestorben ...

Eure Probleme möcht ich nicht geschenkt haben.

Wo wir Deutschen hindenken, wächst kein Gras mehr (Kurt Tucholsky)