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Re: Cui bono? - Wem zum Vorteil?

geschrieben von: dt8.de

Datum: 07.07.19 00:35

kmueller schrieb:
Die DB wird aber auch erklären müssen, warum sie eiligst eine vom EBA gar nicht verlangte Maßnahme wie den Atemschutz verhängt hat.
Das EBA hat mehr verlangt, nämlich die Außerbetriebnahme der Baureihe. Den Atemschutz hat dann die DB (ggf. in Absprache mit dem EBA) verhängt, um die Außerbetriebnahme zu umgehen. Insofern gibt es in diesem Punkt nicht vier zu erklären.

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Stuttgart 21 Schluss!

Re: Cui bono? - Wem zum Vorteil?

geschrieben von: dt8.de

Datum: 07.07.19 00:43

kmueller schrieb:
Und dazu müssen Informationen vorliegen, denen man glaubt. Wenn man selber dran glaubt, kann man nicht mehr dem EBA vorwerfen, daß dieses daran geglaubt (und Vorsichtsmaßnahmen ergriffen) hat.
Wenn das EBA sagt, es droht Gefahr x, dann muß man zunächst Maßnahmen gegen Gefahr x treffen, selbst wenn man selber weiß, dass Gefahr x nicht droht.
Man kann dann zwar dem EBA nachweisen, dass Gefahr x nicht droht, aber bis das EBA den Nachweis anerkannt hat, muss man den Maßnahmen folgen.
Die Meinung des EBA macht man sich damit keineswegs zu eigen.

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Stuttgart 21 Schluss!

Re: Eigenartig an der Sache mit der 245 ist ...

geschrieben von: Daniel K.

Datum: 07.07.19 07:03

Sieht mehr aus wie die Stadtbücherei;-)

"Vergnügen bringt das Leben, wenn die Weisheit fehlt"

(Sophokles)

Re: Cui bono? - Wem zum Vorteil?

geschrieben von: falk

Datum: 07.07.19 09:07

Zitat
Bevor man eine Maßnahme ergreift, muß man eine Vorstellung davon haben, welche konkrete Gefahr droht.
Wäre schön, wenn sich das rumspräche. Dann würde solcher Humbug wie generelle Helmpflicht selbst auf dem Klo wie gerade wieder bei der Sanierung der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg nicht wieder passieren. Was fehlt, ist ein Verbot, Körperschutzmittel als Disziplinierungsmaßnahme einzusetzen.

Falk

Nachtreten kann jeder

geschrieben von: Lenoir

Datum: 07.07.19 09:08

Im Nachtreten und noch einen dummen Spruch obendrauf setzen, war der User mit der komischen Bahnsteigkennung schon oft gut genug. Inhaltliches dagegen weniger.
Na gut, man muß sich halt auf das konzentrien was man kann.
Und wenns ihm dabei hilft das tiefe Trauma zu bewältigen: Monnem hinne!
Mei, wer soll ihm das verwehren?

Zur 245 selbst: Die Außerbetriebnahmeverfügung am Vormittag aus Karlsruhe für den Bereich Südwest war ja nun eindeutig. Und die Planungen für "Ersatz" im Norden liefen ja schon.
Wie sich das den Tag über dann entwickelt hat, ist in seinem Verlauf wirklich als "originell" zu bezeichnen. Wer weiß schon, wieviele Leute da wo versucht haben, ihren Einfluß geltend zu machen!



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:07:07:09:12:51.

Re: Polnische Russen mit Hamsterheizung warum ??

geschrieben von: Lok35

Datum: 07.07.19 09:19

Miete = kurzfristige Betriebsausgaben: Vermindert den Gewinn ,aber keine Kosten für Instandhaltung!
[li]

Re: BR 245 verliert mit sofortiger Wirkung Zulassung ?

geschrieben von: Lok35

Datum: 07.07.19 09:22

Und wenn man sich selber umbringt, hat man 100% Co2 eingespart !

Re: Du hast etwas vergessen …

geschrieben von: Lok35

Datum: 07.07.19 09:24

Man hatte beim Viermotoren Traxx Diesel nur vergessen, dass in den USA solche Loks NUR im Rangier -und Übergabedienst fahren !!
Hallo dt8.de,

dt8.de schrieb:
Das EBA hat mehr verlangt, nämlich die Außerbetriebnahme der Baureihe. Den Atemschutz hat dann die DB (ggf. in Absprache mit dem EBA) verhängt, um die Außerbetriebnahme zu umgehen. Insofern gibt es in diesem Punkt nicht vier zu erklären.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat im geschilderten Fall keine Anordnungen getroffen und war auch nicht in sonstiger Weise in die Entscheidungen des Unternehmens involviert“, sagt Moritz Huckebrink vom Eisenbahn-Bundesamt.

Dieses Zitat stammt aus der Thüringer Allgemeinen: [www.thueringer-allgemeine.de]

Gruß Jörg

Re: Cui bono? - Wem zum Vorteil?

geschrieben von: Henra

Datum: 07.07.19 12:12

dt8.de schrieb:
Das EBA hat mehr verlangt, nämlich die Außerbetriebnahme der Baureihe. Den Atemschutz hat dann die DB (ggf. in Absprache mit dem EBA) verhängt, um die Außerbetriebnahme zu umgehen. Insofern gibt es in diesem Punkt nicht vier zu erklären.

Du haust das immer noch so mit großer Festigkeit und Absolutheit der Aussage raus.
Stimmt das denn nicht, was der EBA Mitarbeiter gesagt hat? Siehe auch Beitrag von @Blockstelle Ammerbach Gestern morgen um 11:09.
Weißt Du da etwas, was im EBA noch nicht allgemein bekannt ist?

Re: Was macht man dann mit den anderen Baureihen?

geschrieben von: ferdimh

Datum: 07.07.19 12:16

Zitat:
Die Hitzebeständigkeit ist auch deutlich besser, während Pertinax bei längerer hoher Wärmeeinwirkung sogar verkohlen kann und leitend wird.
Das Problem zeigen auch übliche FR4-Platinen(Glasfaser/Epoxy). SIcher nicht ganz so drastisch, aber nach hoher Belastung waren entsprechende Reparaturen bereits erforderlich. Auch das Epoxidharz kann verkohlen.

Und: Seit die Ausnahme für bleihaltiges Lot auch bei uns ausgelaufen ist, werden auch bei Reparaturen Absaugungen eingesetzt. Da guckt die BG aber noch nicht so genau hin. In der Enwicklung scheint dafür aber irgendwie kein Bedarf zu bestehen.

Re: Cui bono? - Wem zum Vorteil?

geschrieben von: dt8.de

Datum: 07.07.19 19:45

Henra schrieb:
dt8.de schrieb:
Das EBA hat mehr verlangt, nämlich die Außerbetriebnahme der Baureihe. Den Atemschutz hat dann die DB (ggf. in Absprache mit dem EBA) verhängt, um die Außerbetriebnahme zu umgehen. Insofern gibt es in diesem Punkt nicht vier zu erklären.

Du haust das immer noch so mit großer Festigkeit und Absolutheit der Aussage raus.
Stimmt das denn nicht, was der EBA Mitarbeiter gesagt hat? Siehe auch Beitrag von @Blockstelle Ammerbach Gestern morgen um 11:09.
Weißt Du da etwas, was im EBA noch nicht allgemein bekannt ist?
Davon abgesehen, dass der Link hinter eine Bezahlschranke führt:

ich habe hier noch das Foto des Faxes der DB (welches auch im ersten, gelöschten Beitragsbaum veröffentlicht wurde, mir aber auch auf anderem Weg zukam). Darin wird eindeutig auf einen "EBA-Vorgang" Bezug genommen, insofern finde ich die die zitierte Aussage des EBA-Mitarbeiters zumindest interessant.
Nach erneutem Durchlesen stimme ich aber zu, dass sich daraus nicht entnehmen lässt, dass die Außerbetriebahme vom EBA angeordnet wurde. Das war eine Interpretation von mir.
Nur dass das EBA gar nicht involviert war kann nicht sein, sonst würde sich die DB kaum auf einen "EBA-Vorgang" berufen.

Dann formuliere ich meine Aussage um: die EBA wird der DB irgendwelche Erkenntnisse mitgeteilt haben, und die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen der DB überlassen haben. Am Rest ändert sich nichts: was soll der DB-Mitarbeiter anderes machen, als eine geeignete Maßnahme verfügen, um dem nachzukommen.

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Stuttgart 21 Schluss!

Re: Du hast etwas vergessen …

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 07.07.19 21:06

das mit dem Vergessen hat doch Tradition. Als die Briten ihre Lizenz V200 bauten, hat man von Seiten der deutschen Industrie die Probleme der V200 unter den Tisch gekehrt. Mit der Folge, dass dort die gleichen Probleme wie hierzulande auftraten.

Re: Cui bono? - Wem zum Vorteil?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 07.07.19 21:13

JoergAtDSO schrieb:
Hallo,

Frank St. schrieb:
kmueller schrieb:
Zitat:
Die DB wird aber auch erklären müssen, warum sie eiligst eine vom EBA gar nicht verlangte Maßnahme wie den Atemschutz verhängt hat. Dazu muß auf den Tisch, welche Aussagen genau im Umlauf kamen und woher.
Das wird sie gar nicht erklären "müssen". Jedem Arbeitsschutzbeauftragten eines Unternehmens ist es im Rahmen seiner persönlichen Verantwortung unbenommen, eigene Schlüsse in einer noch unklaren Lage zu ziehen und ggf. Vorsichtsmaßnahmen zu veranlassen, bis das wirkliche Risiko geklärt ist. Letztlich würde ein später Erkrankter seinen Arbeitgeber wegen der Folgen belangen, weil der ihn nicht geschützt hat, und nicht das EBA oder Bombardier.
Zum einen das, zum anderen frage ich mich, wem die Bahn hier in irgendeiner Weise Rechenschaft pflichtig wäre.

Viele Grüße
Jörg
den Auftraggebern zum Bleistift. Die werden nämlich, wenn es da zu unbegründeten Abstellungen und damit Zugausfällen kam, richtig zum Schadenersatz greifen.

Dann würde Schleswig Holstein wohl alt aussehen

geschrieben von: BR146106

Datum: 07.07.19 21:32

Moin,

denn die haben dummerweise die BR bestellt und dem Betreiber für den Betrieb überlassen. Bei all den andern, muss man im Vertragswerk nachsehen, denn es dürfen ja auch Ersatzmaßnahmen getroffen werden.

gruß carsten

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Re: Dann würde Schleswig Holstein wohl alt aussehen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 07.07.19 22:13

Hallo,
ich begreife nicht, warum SH nicht schon längst andere Loks bestellt hat.
Eine Rückgabe an den Hersteller im Rahmen der Gewährleistungsansprüche sollte hier inzwischen möglich sein.
Die 245 laufen trotz aller Bemühungen und Nachbesserungen nicht störungsfrei.
Die Maschinen scheinen einfach eine Fehlkonstruktion zu sein.
Laut DB Regio SH bei Twitter auch heute wieder ein Zugausfall wegen Lokschaden.
Dazu gab es weitere Zugausfälle ohne konkrete Nennung der Ursache.
Für 2025, wenn der jetzige Verkehrsvertrag ausläuft, braucht man auch bei den Wagen einen Neuanfang.
Das System mit den fest gekuppelten Einheiten hat sich nicht bewährt.
Einzelne Schadwagen zwingen den Betreiber dazu, gleich die ganze Einheit abzustellen oder bestenfalls auf 4 Wagen zu kürzen.
Bei den Loks mit dem Finger auf SH zu zeigen: "Selber Schuld" ist für mich völliger Quatsch.
Auch die DB hat an das Mehrmotorenkonzept geglaubt und diese Loks bestellt.

Re: Dann würde Schleswig Holstein wohl alt aussehen

geschrieben von: BR146106

Datum: 07.07.19 22:33

Moin,

noch einmal für dich: Das Land war und ist der Besteller dieser Lokomotiven, nicht die Bahn. Denn die Baugleichen Loks, in "rot" machen zwar auch Theater, aber am Damm läuft es entsprechend, solltest mal hinfahren, anstatt aus Randhamburg nur dumme Sprüche zu lassen. Da diese Kisten bereits 3 Jahre alt sind, wird das Land eher leer dastehen, warum man nicht vorher Reagiert hat, frage doch mal den dafür zuständigen Minister, der ja bereits reichlich Kleingeld kassiert hat für die Unzulänglichkeiten anderer.

Und ich entlasse das Land eben nicht aus dieser Verantwortung, egal wie oft du dich jetzt in Kreise drehst und einen Herzkasper bekommst, und in 3-4 Jahren wird man sehen, was das Land für die Westküste haben will, diese Wagen waren ja nicht schlecht, es sind nur Fehler von vieles Stellen gemacht worden, mit diesen Ergebnis der massiven Steigerung der Unzuverlässigkeit, kurt vor dem Ende der NOB. Wenn es wirklich Neuware geben wird, bei der 3 Auflage, der Westküste, ist man aber weit weg, vom eigentlichen Ziel der 30 Jahre.

gruß carsten

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Re: Dann würde Schleswig Holstein wohl alt aussehen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 07.07.19 23:17

Deine Beiträge haben für mich teilweise das Niveau vom "Neuen Deutschland" aus DDR Zeiten.
Blauer Trabbi taugt nichts, roter Trabbi fährt super, äh Lok.
Den Autozug brauche ich nicht, weder den roten, noch den blauen.
Das mit dem "Kleingeld" und dem Minister betrifft Dich wohl nun überhaupt nicht.
Ich kann Dich beruhigen, Sandvoß spricht noch mit dem.
Das sind halt geschäftliche Dinge, über die wir wenig wissen.
Der Minister kann sich gut verkaufen und wenn Sandvoß mitspielt, ist das doch in Ordnung.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:07:07:23:18:13.

Re: Cui bono? - Wem zum Vorteil?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 08.07.19 00:04

dt8.de schrieb:
Henra schrieb:
dt8.de schrieb:
Das EBA hat mehr verlangt, nämlich die Außerbetriebnahme der Baureihe. Den Atemschutz hat dann die DB (ggf. in Absprache mit dem EBA) verhängt, um die Außerbetriebnahme zu umgehen. Insofern gibt es in diesem Punkt nicht vier zu erklären.

Du haust das immer noch so mit großer Festigkeit und Absolutheit der Aussage raus.
Stimmt das denn nicht, was der EBA Mitarbeiter gesagt hat? Siehe auch Beitrag von @Blockstelle Ammerbach Gestern morgen um 11:09.
Weißt Du da etwas, was im EBA noch nicht allgemein bekannt ist?
Davon abgesehen, dass der Link hinter eine Bezahlschranke führt:

ich habe hier noch das Foto des Faxes der DB (welches auch im ersten, gelöschten Beitragsbaum veröffentlicht wurde, mir aber auch auf anderem Weg zukam). Darin wird eindeutig auf einen "EBA-Vorgang" Bezug genommen, insofern finde ich die die zitierte Aussage des EBA-Mitarbeiters zumindest interessant.
Nach erneutem Durchlesen stimme ich aber zu, dass sich daraus nicht entnehmen lässt, dass die Außerbetriebahme vom EBA angeordnet wurde. Das war eine Interpretation von mir.
Nur dass das EBA gar nicht involviert war kann nicht sein, sonst würde sich die DB kaum auf einen "EBA-Vorgang" berufen.

Dann formuliere ich meine Aussage um: die EBA wird der DB irgendwelche Erkenntnisse mitgeteilt haben, und die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen der DB überlassen haben. Am Rest ändert sich nichts: was soll der DB-Mitarbeiter anderes machen, als eine geeignete Maßnahme verfügen, um dem nachzukommen.
Üblicherweise steht in solchen Schreiben drin: "Bitte teilen Sie uns bis zum xx.xx.20xx mit, wie Sie sicherstellen dass..." Und dann ist erstmal das Eisenbahnunternehmen am Zug.

Re: Dann würde Schleswig Holstein wohl alt aussehen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 08.07.19 06:53

Lass doch einfach mal die roten 245 in Niebüll mit Leitung an der Sammelschiene laufen. Dann wird das sovjel anders nicht aussehen.

Was ich nicht verstehe, warum bestellt man diese Kisten weiterhin. Man sollte dem Hersteller die Gelegenheit geben, diese Konstruktion zu überarbeiten und in der Zeit anderes bestellen.
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