Das EBA hat mehr verlangt, nämlich die Außerbetriebnahme der Baureihe. Den Atemschutz hat dann die DB (ggf. in Absprache mit dem EBA) verhängt, um die Außerbetriebnahme zu umgehen. Insofern gibt es in diesem Punkt nicht vier zu erklären.Die DB wird aber auch erklären müssen, warum sie eiligst eine vom EBA gar nicht verlangte Maßnahme wie den Atemschutz verhängt hat.
Wenn das EBA sagt, es droht Gefahr x, dann muß man zunächst Maßnahmen gegen Gefahr x treffen, selbst wenn man selber weiß, dass Gefahr x nicht droht.Und dazu müssen Informationen vorliegen, denen man glaubt. Wenn man selber dran glaubt, kann man nicht mehr dem EBA vorwerfen, daß dieses daran geglaubt (und Vorsichtsmaßnahmen ergriffen) hat.
Wäre schön, wenn sich das rumspräche. Dann würde solcher Humbug wie generelle Helmpflicht selbst auf dem Klo wie gerade wieder bei der Sanierung der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg nicht wieder passieren. Was fehlt, ist ein Verbot, Körperschutzmittel als Disziplinierungsmaßnahme einzusetzen.Bevor man eine Maßnahme ergreift, muß man eine Vorstellung davon haben, welche konkrete Gefahr droht.
geschrieben von: JoergAtDSO
Datum: 07.07.19 09:47
„Das Eisenbahn-Bundesamt hat im geschilderten Fall keine Anordnungen getroffen und war auch nicht in sonstiger Weise in die Entscheidungen des Unternehmens involviert“, sagt Moritz Huckebrink vom Eisenbahn-Bundesamt.Das EBA hat mehr verlangt, nämlich die Außerbetriebnahme der Baureihe. Den Atemschutz hat dann die DB (ggf. in Absprache mit dem EBA) verhängt, um die Außerbetriebnahme zu umgehen. Insofern gibt es in diesem Punkt nicht vier zu erklären.
Du haust das immer noch so mit großer Festigkeit und Absolutheit der Aussage raus.Das EBA hat mehr verlangt, nämlich die Außerbetriebnahme der Baureihe. Den Atemschutz hat dann die DB (ggf. in Absprache mit dem EBA) verhängt, um die Außerbetriebnahme zu umgehen. Insofern gibt es in diesem Punkt nicht vier zu erklären.
Das Problem zeigen auch übliche FR4-Platinen(Glasfaser/Epoxy). SIcher nicht ganz so drastisch, aber nach hoher Belastung waren entsprechende Reparaturen bereits erforderlich. Auch das Epoxidharz kann verkohlen.Die Hitzebeständigkeit ist auch deutlich besser, während Pertinax bei längerer hoher Wärmeeinwirkung sogar verkohlen kann und leitend wird.
Davon abgesehen, dass der Link hinter eine Bezahlschranke führt:dt8.de schrieb:Du haust das immer noch so mit großer Festigkeit und Absolutheit der Aussage raus.Das EBA hat mehr verlangt, nämlich die Außerbetriebnahme der Baureihe. Den Atemschutz hat dann die DB (ggf. in Absprache mit dem EBA) verhängt, um die Außerbetriebnahme zu umgehen. Insofern gibt es in diesem Punkt nicht vier zu erklären.
Stimmt das denn nicht, was der EBA Mitarbeiter gesagt hat? Siehe auch Beitrag von @Blockstelle Ammerbach Gestern morgen um 11:09.
Weißt Du da etwas, was im EBA noch nicht allgemein bekannt ist?
den Auftraggebern zum Bleistift. Die werden nämlich, wenn es da zu unbegründeten Abstellungen und damit Zugausfällen kam, richtig zum Schadenersatz greifen.Hallo,
Frank St. schrieb:Zum einen das, zum anderen frage ich mich, wem die Bahn hier in irgendeiner Weise Rechenschaft pflichtig wäre.kmueller schrieb:
Zitat:Das wird sie gar nicht erklären "müssen". Jedem Arbeitsschutzbeauftragten eines Unternehmens ist es im Rahmen seiner persönlichen Verantwortung unbenommen, eigene Schlüsse in einer noch unklaren Lage zu ziehen und ggf. Vorsichtsmaßnahmen zu veranlassen, bis das wirkliche Risiko geklärt ist. Letztlich würde ein später Erkrankter seinen Arbeitgeber wegen der Folgen belangen, weil der ihn nicht geschützt hat, und nicht das EBA oder Bombardier.Die DB wird aber auch erklären müssen, warum sie eiligst eine vom EBA gar nicht verlangte Maßnahme wie den Atemschutz verhängt hat. Dazu muß auf den Tisch, welche Aussagen genau im Umlauf kamen und woher.
Viele Grüße
Jörg
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 07.07.19 22:13
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 07.07.19 23:17
Üblicherweise steht in solchen Schreiben drin: "Bitte teilen Sie uns bis zum xx.xx.20xx mit, wie Sie sicherstellen dass..." Und dann ist erstmal das Eisenbahnunternehmen am Zug.Henra schrieb:Davon abgesehen, dass der Link hinter eine Bezahlschranke führt:dt8.de schrieb:Du haust das immer noch so mit großer Festigkeit und Absolutheit der Aussage raus.Das EBA hat mehr verlangt, nämlich die Außerbetriebnahme der Baureihe. Den Atemschutz hat dann die DB (ggf. in Absprache mit dem EBA) verhängt, um die Außerbetriebnahme zu umgehen. Insofern gibt es in diesem Punkt nicht vier zu erklären.
Stimmt das denn nicht, was der EBA Mitarbeiter gesagt hat? Siehe auch Beitrag von @Blockstelle Ammerbach Gestern morgen um 11:09.
Weißt Du da etwas, was im EBA noch nicht allgemein bekannt ist?
ich habe hier noch das Foto des Faxes der DB (welches auch im ersten, gelöschten Beitragsbaum veröffentlicht wurde, mir aber auch auf anderem Weg zukam). Darin wird eindeutig auf einen "EBA-Vorgang" Bezug genommen, insofern finde ich die die zitierte Aussage des EBA-Mitarbeiters zumindest interessant.
Nach erneutem Durchlesen stimme ich aber zu, dass sich daraus nicht entnehmen lässt, dass die Außerbetriebahme vom EBA angeordnet wurde. Das war eine Interpretation von mir.
Nur dass das EBA gar nicht involviert war kann nicht sein, sonst würde sich die DB kaum auf einen "EBA-Vorgang" berufen.
Dann formuliere ich meine Aussage um: die EBA wird der DB irgendwelche Erkenntnisse mitgeteilt haben, und die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen der DB überlassen haben. Am Rest ändert sich nichts: was soll der DB-Mitarbeiter anderes machen, als eine geeignete Maßnahme verfügen, um dem nachzukommen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 08.07.19 06:53
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