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Öffentliche Sitzungsunterlagen vom 3.6.2019 für die Hauptversammlung des NVR vom 7.6.2019


Detaillierte Infos u.a. zu folgenden Themen:
- ÖPNV-Investitionsprogramm 2019-2023
- Ausbau und Elektrifizierung der Voreifelbahn (Planungsvereinbarung Leistungs-
phasen 1 & 2)
- Betriebsversuch Overath-Vilkerath – Ergebnis
- Mittelrheinbahn (RB 26) – Eckpunkte für das Vergabeverfahren
- Baumaßnahmen 2019-2021
- Bahnknoten Köln — Aktuelle Entwicklungen
- Machbarkeitsstudien (ausführlich zu Baal - Linnich) - sehr lesenswert!!!
- S-Bahn Köln — Sachstandsbericht
- Trassenkonflikt zwischen RB 26 (MRB) und FlixTrain (Hamburg-Köln-Express) - sehr lesenswert!!!

>>> Sitzungsvorlage (PDF)
Achtung, über 300 Seiten. Die spannenden Themen finden sich zwischen einer Unzahl an Tabellen.


Gruß,
Marko
Das Dokument kommt mir bekannt vor und habe ich schon mal teilweise in einem anderen Thread (wo es verlinkt war) gelesen.

Interessant finde ich die Loslimitierung bei der künftigen Ausschreibung der S-Bahn Köln. Das heißt also definitiv, dass DB Regio noch etwas abtreten muss sofern man nicht alles verliert.

Da wäre natürlich National Express ein heißer Kandidat aber aus meiner Sicht traut man NX sehr viel zu und der Schuss könnte auch nach hinten losgehen, wenn der Personalmangel durchschlägt.

Das sich der NVR für solcherlei Themen wenig interessiert und dann grinsend doppelt abkassiert ist eine andere Sache.

Wäre natürlich ein Ding wenn sich die Eurobahn oder NWB ein Los der S-Bahn Köln schnappt.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:06:10:12:56:06.
Zitat
Seitens des ZV NVR wurde die Auflassung der Halte des stündlichen Taktverkehrs der RB 26 grundsätzlich abgelehnt. Im Koordinierungsgespräch wurde aber ausgeführt, dass der ZV NVR kein Trassenablehnungsrecht innehat, da er nicht selbst Trassennutzer sei, sondern sich eines EVU – der Trans Regio – zur Bestellung und Realisierung der Verkehre bediene. Diese Rechtsposition wurde seitens der Bundesnetzagentur nicht beanstandet.
Soll heißen weil der NVR Beschwerde eingelegt hat und nicht trans regio ist der FlixTrain in der besseren Position? Was ist das denn für eine Quarkregelung. Wenn der NVR dafür da ist die Leistungen zu bestellen weil er die zentrale Anlaufstelle für die Entscheidungen aus Politik und Wirtschaft ist und die ganzen Verträge bündelt, dann sollten auch solche Rechte auf ihn übergehen. Dass jedes EVU einzeln klagen soll damit eine im Takt bestellte Leistung nicht durch mehr oder weniger Einzelfahrten zerschossen wird ist ein tolles Stück deutsche Bürokratiehölle.
Im Prinzip ist das ganze sowieso eigentlich unnütz wie sonst etwas. Der Flixtrain könnte in der DB Fernverkehr Rumpftrasse fahren welche in Köln Hbf zur Minute 42 ankommt bzw. zur Minute 18 abfährt. Zwischen Köln und Münster benutzt die IC-Linie 35 diese Trasse bis dorthin sollte es also kaum Probleme geben und ich meine zwischen Münster und Hamburg fahren da teilweise Verstärker-IC drin. In Hamburg Hbf käme man dann so an wie heute der Sprinter. Man würde also praktisch 30 Minuten versetzt zur IC-Linie 30/31 fahren was ich persönlich viel besser finde als beides im Blockabstand fahren zu lassen.

Theoretisch würde das also durchaus gehen ist nur die Frage ob DB Fernverkehr da kooperieren würde was ich bezweifle.

Flixtrain hat aber genau so ein Recht zu fahren wie andere auch.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:06:10:18:09:46.
Acobono schrieb:
trans regio ist der FlixTrain in der besseren Position? Was ist das denn für eine Quarkregelung. Wenn der NVR dafür da ist die Leistungen zu bestellen weil er die zentrale Anlaufstelle für die Entscheidungen aus Politik und Wirtschaft ist und die ganzen Verträge bündelt, dann sollten auch solche Rechte auf ihn übergehen. Dass jedes EVU einzeln klagen soll damit eine im Takt bestellte Leistung nicht durch mehr oder weniger Einzelfahrten zerschossen wird ist ein tolles Stück deutsche Bürokratiehölle.
Das ist keine Quarkregelung, sondern die ganz normale Rechtsprechung. Jeder Aufgabenträger hat die Möglichkeit, sich der Trassenbestellung entweder eines EVU zu bedienen, was in den meisten Fällen auch gemacht wird, oder einen Infrastrukturgrundsatznutzungsvertrag (oder wie auch immer das Ding heißt) abzuschließen und dann selber als Trassenbesteller aufzutreten.
truestepper schrieb:
Acobono schrieb:
trans regio ist der FlixTrain in der besseren Position? Was ist das denn für eine Quarkregelung. Wenn der NVR dafür da ist die Leistungen zu bestellen weil er die zentrale Anlaufstelle für die Entscheidungen aus Politik und Wirtschaft ist und die ganzen Verträge bündelt, dann sollten auch solche Rechte auf ihn übergehen. Dass jedes EVU einzeln klagen soll damit eine im Takt bestellte Leistung nicht durch mehr oder weniger Einzelfahrten zerschossen wird ist ein tolles Stück deutsche Bürokratiehölle.
Das ist keine Quarkregelung, sondern die ganz normale Rechtsprechung. Jeder Aufgabenträger hat die Möglichkeit, sich der Trassenbestellung entweder eines EVU zu bedienen, was in den meisten Fällen auch gemacht wird, oder einen Infrastrukturgrundsatznutzungsvertrag (oder wie auch immer das Ding heißt) abzuschließen und dann selber als Trassenbesteller aufzutreten.
Das ist eine Quarkregelung, wenn der Aufgabenträger, der letztendlich die Verwaltungsgewalt hat, nicht die Rechtsgewalt hat.
Irgendwann passiert es noch:

Horrorszenario:
Ein privates Fernverkehrsunternehmen kegelt (im Rahmen eines solchen Trassenkonfliktes) mehrere Nahverkehrszüge ganz aus dem Fahrplan heraus.

Folge:
Das EVU (Nahverkehr) beansprucht aber gegenüber dem Auftraggeber (Verbund; Zweckverband o. ä.), trotz der ausfallenden Züge die kompletten Zahlungen zu erhalten, da das EVU schließlich Vermögensdispositionen getroffen hat (z. B. mehr Personal und mehr Wagen beschafft sowie mehr Abstellgleise angemietet hat). Das EVU kann schließlich argumentieren, dass die Nahverkehrsleistungen, die für den Auftraggeber erbracht werden sollten, teilweise aus einem Grunde unmöglich geworden sind, den das EVU nicht zu vertreten hat.

Der Auftraggeber (und das EVU) haben dann nicht einmal Geld zur Verfügung, um für die entfallenden Züge Busse einzurichten oder für andere Züge zusätzliche Halte zu bestellen oder für den Fernverkehrszug eine Freigabe zu Nahverkehrsbedingungen zu bezahlen.