geschrieben von: gleislatscher
Datum: 10.06.19 12:27
geschrieben von: Strizie
Datum: 10.06.19 12:55
geschrieben von: Acobono
Datum: 10.06.19 14:31
Soll heißen weil der NVR Beschwerde eingelegt hat und nicht trans regio ist der FlixTrain in der besseren Position? Was ist das denn für eine Quarkregelung. Wenn der NVR dafür da ist die Leistungen zu bestellen weil er die zentrale Anlaufstelle für die Entscheidungen aus Politik und Wirtschaft ist und die ganzen Verträge bündelt, dann sollten auch solche Rechte auf ihn übergehen. Dass jedes EVU einzeln klagen soll damit eine im Takt bestellte Leistung nicht durch mehr oder weniger Einzelfahrten zerschossen wird ist ein tolles Stück deutsche Bürokratiehölle.Seitens des ZV NVR wurde die Auflassung der Halte des stündlichen Taktverkehrs der RB 26 grundsätzlich abgelehnt. Im Koordinierungsgespräch wurde aber ausgeführt, dass der ZV NVR kein Trassenablehnungsrecht innehat, da er nicht selbst Trassennutzer sei, sondern sich eines EVU – der Trans Regio – zur Bestellung und Realisierung der Verkehre bediene. Diese Rechtsposition wurde seitens der Bundesnetzagentur nicht beanstandet.
geschrieben von: Strizie
Datum: 10.06.19 18:09
geschrieben von: truestepper
Datum: 10.06.19 19:43
Das ist keine Quarkregelung, sondern die ganz normale Rechtsprechung. Jeder Aufgabenträger hat die Möglichkeit, sich der Trassenbestellung entweder eines EVU zu bedienen, was in den meisten Fällen auch gemacht wird, oder einen Infrastrukturgrundsatznutzungsvertrag (oder wie auch immer das Ding heißt) abzuschließen und dann selber als Trassenbesteller aufzutreten.trans regio ist der FlixTrain in der besseren Position? Was ist das denn für eine Quarkregelung. Wenn der NVR dafür da ist die Leistungen zu bestellen weil er die zentrale Anlaufstelle für die Entscheidungen aus Politik und Wirtschaft ist und die ganzen Verträge bündelt, dann sollten auch solche Rechte auf ihn übergehen. Dass jedes EVU einzeln klagen soll damit eine im Takt bestellte Leistung nicht durch mehr oder weniger Einzelfahrten zerschossen wird ist ein tolles Stück deutsche Bürokratiehölle.
geschrieben von: Acobono
Datum: 10.06.19 19:48
Das ist eine Quarkregelung, wenn der Aufgabenträger, der letztendlich die Verwaltungsgewalt hat, nicht die Rechtsgewalt hat.Acobono schrieb:Das ist keine Quarkregelung, sondern die ganz normale Rechtsprechung. Jeder Aufgabenträger hat die Möglichkeit, sich der Trassenbestellung entweder eines EVU zu bedienen, was in den meisten Fällen auch gemacht wird, oder einen Infrastrukturgrundsatznutzungsvertrag (oder wie auch immer das Ding heißt) abzuschließen und dann selber als Trassenbesteller aufzutreten.trans regio ist der FlixTrain in der besseren Position? Was ist das denn für eine Quarkregelung. Wenn der NVR dafür da ist die Leistungen zu bestellen weil er die zentrale Anlaufstelle für die Entscheidungen aus Politik und Wirtschaft ist und die ganzen Verträge bündelt, dann sollten auch solche Rechte auf ihn übergehen. Dass jedes EVU einzeln klagen soll damit eine im Takt bestellte Leistung nicht durch mehr oder weniger Einzelfahrten zerschossen wird ist ein tolles Stück deutsche Bürokratiehölle.
geschrieben von: Heckeneilzugfan
Datum: 11.06.19 09:29
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