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Seiten: 1 2 All Angemeldet: -

S-Bahn Stuttgart: Verzögerung bei Ausbau nach Neuhausen

geschrieben von: ChrisM

Datum: 11.05.19 14:43

Hallo,

die Erweiterung des Stuttgarter S-Bahnnetzes verzögert sich weiter. Inbetriebnahme nicht vor Mitte 2023. Die Pläne müssen nochmals ausgelegt werden. Weil ein dichterer Takt gefahren werden soll, braucht es neue Lärmgutachten.

[www.stuttgarter-zeitung.de]
Vor meinem Haus wurde der S-Bahn-Takt von 30 auf 15 Minuten umgestellt. Ich wurde nicht angehört und hatte keine Einspruchsmöglichkeit.
Ironie aus. Eben aus Hongkong zurück bin ich noch beeindruckt, wie es dort vorwärts geht. Unsere Bürokratie macht mich fassungslos.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:05:11:21:27:10.
Bernd Mezger schrieb:
Eben aus Hongkong zurück bin ich noch beeindruckt, wie es dort vorwärts geht. Unsere Bürokratie macht mich fassungslos.
Die Bürokratie, die Bauvorhaben stoppt?

Häuslebauer im Höhenrausch

Zitat
Nun wurde Ende Juli endlich der Grundstein gelegt, doch wenige Tage später stoppten die Behörden die Bauarbeiten. Vorerst – anscheinend, weil die endgültige Baugenehmigung noch nicht vorlag. Chinesische Medien berichten immer wieder von Sicherheitsbedenken.
Oder eher die Bauherren, die sich Deutschland zum Vorbild nehmen?

Häuslebauer im Höhenrausch

Zitat
Zhang Yue erzählt gern die Geschichte, wie er den "wahren Kommunismus" in Südbaden fand. Im Juni 2008 war der chinesische Unternehmer monatelang durch die Welt gereist, um sich grüne Modellstädte anzuschauen. Schließlich machte er Station in Freiburg im Breisgau. Zhang traute seinen Augen nicht, als er durch das Ökoviertel Vauban schlenderte. Dreifach isolierte Fenster. Keine Autos im Wohngebiet. Solaranlagen auf jedem Dach! Und erst das Zusammenleben der Bewohner: Auf der Straße spielten Kinder, auf den öffentlichen Plätzen grillten Nachbarn. In den Gärten wuchsen Äpfel und Himbeeren.
Oder doch eher die Bauten, die sich niemand leisten kann?

Größenwahnsinnige Geisterstadt

Alle Quellen: Zeit Online


Ein laufender Betonmischer macht keine lebenswerte Stadt. Eher im Gegenteil.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
ChrisM schrieb:
Hallo,

die Erweiterung des Stuttgarter S-Bahnnetzes verzögert sich weiter. Inbetriebnahme nicht vor Mitte 2023. Die Pläne müssen nochmals ausgelegt werden. Weil ein dichterer Takt gefahren werden soll, braucht es neue Lärmgutachten.

[www.stuttgarter-zeitung.de]
Eine interessante Ausrede:

Zitat
SSB-Chefplaner Christiani bedauert die erneute Verzögerung, gibt jedoch zu bedenken, dass gut geplant werden müsse.
Hätte er mal gleich "gut geplant".

Man darf gespannt sein, ob man inzwischen eine Weiterführung der S-Bahn durch Neuhausen hindurch vorgesehen hat. Sonst hat man dort eine Sackgasse, mit dem ebenfalls geplanten Ringschluss in Neckartal nicht kompatibel.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
Traumflug schrieb:
Man darf gespannt sein, ob man inzwischen eine Weiterführung der S-Bahn durch Neuhausen hindurch vorgesehen hat. Sonst hat man dort eine Sackgasse, mit dem ebenfalls geplanten Ringschluss in Neckartal nicht kompatibel.
Die Änderung der Pläne, die eine Neu-Auslage notwendig macht, bezieht sich ausschließlich auf das Lärmgutachten, das wegen einer anderen Taktung notwendig wurde.
Für den Ringschluss werden beim Umbau am Flughafen Bauvorleistungen vorgenommen. Der Ringschluss führt nicht via Bernhausen, Sielmingen und Neuhausen.
ChrisM schrieb:
Der Ringschluss führt nicht via Bernhausen, Sielmingen und Neuhausen.
Damit fährt man an der Hälfte des Fahrgastpotentials vorbei. So dämlich wie auch andere wohlbekannte Planungen in Stuttgart.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
Traumflug schrieb:

Damit fährt man an der Hälfte des Fahrgastpotentials vorbei. So dämlich wie auch andere wohlbekannte Planungen in Stuttgart.
Das mag ja sein, dass das Deine Ansicht ist. Beim Regionalverband, der für den S-Bahnbetrieb zuständig ist, sieht man das anders. Am 26. Mai haben die Wähler das Wort.
ChrisM schrieb:
Das mag ja sein, dass das Deine Ansicht ist. Beim Regionalverband, der für den S-Bahnbetrieb zuständig ist, sieht man das anders.
Und Du bist natürlich der selbsternannte und ergebene Sprecher dieses Regionalverbandes, der stets treu seinem Herren dient und Allen widerspricht und notfalls angreift, die sich erlauben, ihren eigenen Kopf zu benutzen. Schon klar :-)

Nicht so klar ist, ob es für diese Art der Obrigkeitsergebenheit auch ein Bild nach ICD gibt.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
Wenn ich bedenke wie hoch die SSB gelobt wurde von dir, weil sie anstelle Bahn die Planung macht. Und was lese ich, Kritik. tstststs.
Da ändert sich sehr viel mehr als nur der Lärmschutz wegen des höheren geplanten Taktes!
Liebe Grüße
eure kleine bahntechnik

[rp.baden-wuerttemberg.de] httxs://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Service/Bekanntmachung/Bekanntmachung/24_pfv_s_bahn_Fi_Bern_Neuh_PlAend.zip


Bekanntmachung
Regierungspräsidium Stuttgart, Az.: 24-3826.1 / SSB - S2 Bernhausen-Neuhausen
Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern
- Anhörung zur Planänderung -
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens
nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesver-waltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung -, den §§ 3 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG a.F.) und dem Umweltver-waltungsgesetz (UVwG a.F.) beantragt. In diesem Verfahren finden gemäß § 74 Abs. 2 UVPG die alte Fassung des UVPG, die vor dem 16.05.2017 gegolten hat, und gemäß § 21 Abs. 2 UVwG die Vorschriften des Teils 2 der am 02.11.2018 geltenden Fassung des UVwG Anwendung.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, das im März 2017 eingeleitet wurde, ist die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fil-dern. Derzeit endet die S-Bahn der Linie S2 am Bahnhof Filderstadt in Filderstadt-Bernhausen.
Die Neubaustrecke der S-Bahn soll in Filderstadt-Bernhausen in einem neuen Tunnel und anschließend auf der ehemaligen Filderbahntrasse teilweise in einer abgesenk-ten Troglage verlaufen. Sie soll über einen Haltepunkt in Sielmingen im Bereich der Bahn-hofstraße sowie einen Bahnhof in Neuhausen westlich der Wilhelmstraße zwischen Bahn-hofstraße und Robert-Bosch-Straße verfügen. Von Bernhausen bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Sielmingen und Neuhausen soll die S-Bahnstrecke zweigleisig, wenige Meter nach der Grenze auf Gemarkung Neuhausen dann eingleisig verlaufen. In Neuhausen wird die eingleisige Strecke ca. 380 Meter, bevor sie an Prellböcken westlich der Wilhelmstraße endet, auf drei Gleise erweitert. Es ist vorgesehen, die heute in Filderstadt-Bernhausen en-denden Züge künftig bis nach Neuhausen zu führen. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen.
Die Planunterlagen wurden vom 24.04.2017 bis 23.05.2017 nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt. Infolge der Überarbeitung des Grunderwerbsverzeichnisses lagen die Planunterlagen mit dem geänderten Grunderwerbsverzeichnis vom 26.06.2017 bis 25.07.2017 nach ortsüblicher Bekanntmachung erneut öffentlich aus. Aufgrund der während des Anhörungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie sons-tiger Erfordernisse hat die SSB AG gegenüber der ursprünglichen Planung Änderungen vor-genommen und hierfür nun ein Planänderungsverfahren beantragt.
Die überarbeiteten Planunterlagen beinhalten u.a. folgende Änderungen:
- Voraussichtliche Verdichtung des S-Bahnangebots tagsüber auf einen 15-Minuten-Takt bis Neuhausen und daraus resultierende Überarbeitung des Verkehrslärmgutachtens
- Einstufung der Neubaustrecke als Hauptbahn anstatt als Nebenbahn
- Überarbeitung von Fachgutachten wie z.B. Brandschutzkonzept, Verkehrslärmgutachten, Baulärm- und Bauerschütterungsgutachten, Umweltverträglichkeitsstudie, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, landschaftspflegerischer Begleitplan
- Anbindung eines Feldwegs auf Gemarkung Bernhausen direkt an die Nürtinger Straße
- Verschiebung der Aufstellfläche für Rettungsfahrzeuge auf Gemarkung Bernhausen im Bereich der Heubergstraße
- Verschiebung des provisorischen Radwegs im Bereich der Flurstücke Nr. 910 und 911 auf Gemarkung Bernhausen
- Neue Leerrohrquerung etwa in der Mitte der Felder zwischen Bernhausen und Siel-mingen für die Bewässerung der Felder südlich der S-Bahntrasse
- Neuer Kanal auf Gemarkung Sielmingen im Bereich der Bahnhofstraße 82
- Vollsignalisierung am Knotenpunkt Bahnhofstraße / Mercedesstraße auf Gemarkung Sielmingen während der Bauphase, in der der Straßenverkehr in Richtung Norden über die Mercedesstraße geleitet wird
- Anpassung der Geländehöhe des Firmenhofes der Gebrüder Wacker GmbH und des angrenzenden Gehweges
- Wegfall von Stellplätzen auf Gemarkung Sielmingen im nördlichen Teil der Mercedesstraße
- Neue zweite Rettungszufahrt auf das Gelände der Firma ThyssenKrupp
- Entfall des Regenrückhaltebeckens 4 auf Gemarkung Neuhausen, stattdessen Bau eines Entwässerungskanals zum weiter südlich gelegenen kommunalen Regenrückhaltebecken
- Verschiebung des Betriebsgebäudes am Bahnhof Neuhausen
- Nachrichtliche Darstellung der geplanten Bushaltestellenanlage der Gemeinde Neu-hausen am Bahnhof Neuhausen einschließlich Bahnhofsvorplatz und Unterführung unter der S-Bahnanlage samt Zugängen
- Neue Bahnsteigüberdachung am Bahnhof Neuhausen
- Anpassung der Lage der Rigolenboxen zur Regenrückhaltung und eines Entwässe-rungskanals am Bahnhof Neuhausen
- Anpassungen aufgrund von Änderungen des Liegenschaftskatasters
- Änderungen und Korrekturen im Grunderwerbsverzeichnis
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) stellt die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern ein Verkehrsvorhaben dar, das nach §§ 3a, 3b UVPG a.F. in Verbindung mit Nr. 14.7 der Anlage 1 zum UVPG a.F. die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht. Für die Änderung im Planfeststellungsverfahren besteht nach § 3e Abs. 1 Nr.2 UVPG a.F. eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Planfest-stellungsverfahren umfasst auch die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 UVPG a.F.
Die (überarbeiteten) Planunterlagen enthalten insbesondere die unten stehenden entscheidungserheblichen Unterlagen über die mit dem Vorhaben verbundenen Umweltauswirkungen wie z. B. Lärm und Erschütterungen, die nachteiligen Auswirkungen auf Wasser, Boden, Natur und Landschaft sowie die zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen vorgesehenen Maßnahmen. Darin enthalten ist auch die Beschreibung des Vorhabens und der Änderungen mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden: Erläuterungsbericht, Umweltverträglichkeitsstudie, spezielle arten-schutzrechtliche Prüfungen, Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbspläne, landschaftspflegerischer Begleitplan, schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen, Brandschutzkonzept, geotechnischer Bericht, Untersuchungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit
Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, zuständig.
Die überarbeiteten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit
von Montag, 20.05.2019 bis Mittwoch, 19.06.2019 -je einschließlich-

im Rathaus Plattenhardt, Vorzimmer des Amtes für Stadtplanung und Stadtentwicklung (Zimmer 405), Uhlbergstraße 33, 70794 Filderstadt während der Dienststunden (Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zusätzlich können die überarbeiteten Planunterlagen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Maßgeblich ist der Inhalt der aus-gelegten Unterlagen.
Alle, deren Belange durch die Planänderung erstmals oder stärker als bisher berührt werden, können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis ein-schließlich
Mittwoch, 03.07.2019
bei der Stadt Filderstadt, Uhlbergstr. 33 in 70794 Filderstadt oder beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21 in 70565 Stuttgart (Vaihingen) bzw. Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den (geänderten) Plan er-heben. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG.
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen - § 73 Abs. 4 Satz 3 LVwVfG. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG. Dieser Einwendungsausschluss gilt nur für dieses Planfeststellungsverfah-ren.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
 Einwendungsschreiben müssen die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Bei Ein-wendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
 Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht.


 Wird ein Erörterungstermin durchgeführt, werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden erörtert. Dieser Termin wird vorher ortsüblich bekanntgemacht. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertretung, und die Vereinigungen, die fristgerecht Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese individuellen Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 Bei Ausbleiben von Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne sie verhandelt werden.
 Kosten, die z.B. durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwen-dungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung eventuell entstehen, können nicht erstattet werden.

 Über die Entschädigung für durch das Vorhaben in Anspruch genommene Flächen wird in der Planfeststellung nur dem Grunde nach entschieden. Die Entschädigung selbst (z.B. Kaufpreis) wird gegebenenfalls in einem gesonderten Entschädigungsverfahren festgesetzt.
 Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss bzw. Ablehnung des Antrags) über die Einwendungen kann ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
 Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft bzw. besteht bereits seit den vorherigen Planauslagen. Darüber hinaus steht dem Träger des Vorhabens nach § 19 Abs. 3 AEG ab diesem Zeitpunkt ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu.
Dieser Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter „ekanntmachungen" abrufbar.
Regierungspräsidium Stuttgart
gez. Vorname Nachname


___________________

Edit: [rp.baden-wuerttemberg.de] httxs://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt2/Ref24/Seiten/S-Bahn_Fi_Nauhausen.aspx
führt heute noch zu den Unterlagen aus dem Jahr 2017

In der Betrieblichen Aufgabenstellung hieß es übrigens: Anpassungen des Betriebsprogramms an die tatsächliche Verkehrsentwicklung sind möglich
(geplant wurde für

bis zu 44 Zugpaare des SPNV (S-Bahn), davon
• im Zeitraum zwischen 06:30 Uhr und 22:00 Uhr 32 Zugpaare (64 Zugfahrten); davon nach heutiger (2017) Planung vsl. 9 Langzüge (210 m), und 23 Vollzüge.
• im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr bis zu 12 Zugpaare (24 Zugfahrten) an Tagen mit Nachtverkehr; davon sind nach heutiger (2017) Planung 12 Vollzüge.

_____________________________
Für Betriebler vielleicht interessant: [web.archive.org] httxs://web.archive.org/web/20190512020325/httxs://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt2/Ref24/SBahn_Fi_Neuhausen/24_pfv_SBahn_Fi_29_Fahrdiagramme.pdf



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:05:12:04:05:43.
Mmh, ich lese da irgendwie nichts von kapazitätssteigernden Maßnahmen. Vielleicht war es nicht so schlau die Verdichtung jetzt bekanntzugeben. Im Genehmigungsverfahren wird das Fahrplankonzept nicht verbindlich festgeschrieben, man hätte also mit den alten Planungen bauen können und hinterher doch mehr fahren. Genehmigungsfähig sind ja auch nur signifikante bauliche Änderungen die eine erheblich höhere Kapazität ermöglichen, wenn ich nur auf die Idee komme die vorhandene Infrastruktur auch mal auszulasten haben die Anwohner schlechte Karten.
Hallo in die Runde

In den Unterlagen ist erwähnt, dass man nach Sonderbremstafel für S-Bahnen fahren will.
Gibt es öffentlich zugänglich online diese Sonderbremstafel einsehbar?

Liebe und im voraus dankende Grüße
eure kleine bahntechnik

Diese soll wohl auch unter ETCS ATO zur Anwendung kommen (BR 430 mit 157 und BR 423 mit 142 brh - solange bis eine Gamma-Einstufung möglich ist).
Hallo Bahntechnik,

in den regionalen Zusätzen zur Ril 420 gibt es für alle Strecken im S-Bahn-Bereich Stuttgart eine Bremstafel auf Seite 107: [fahrweg.dbnetze.com]

Gruß & schönen Sonntag

Es grüßt freundlich,
der (gelernte) Fernmelder und Automatenbastler.
ChrisM schrieb:
Traumflug schrieb:
Damit fährt man an der Hälfte des Fahrgastpotentials vorbei. So dämlich wie auch andere wohlbekannte Planungen in Stuttgart.
Das mag ja sein, dass das Deine Ansicht ist. Beim Regionalverband, der für den S-Bahnbetrieb zuständig ist, sieht man das anders. Am 26. Mai haben die Wähler das Wort.
Der Wähler hat das Wort, okay. Aber welche Partei soll man wählen, damit die Verbindung ins Neckartal dann doch über Neuhausen gebaut wird? Welche Partei hat das im Programm? Und wirft sie die bestehende Planung dann wirklich nochmal übern Haufen? Oder einfach nur "Bääh, was die da oben machen passt mir nicht, ich wähl' die ab!"? Das hat schon öfters nicht geklappt, denn 1.) kommt selten was besseres nach - wer nach 16 Jahren den Kohl nicht mehr sehen konnte und deshalb Schröder gewählt hat, hat bald gemerkt was das für ein Schaumschläger ist. Und 2.) muss der Neue sich nach der Wahl dann doch an die Absprachen des Vorgängers halten - wer damals Kretschmann gewählt hat um Mappus abzuwählen, schön und gut. S21 hat er damit dann aber trotzdem nicht verhindert.

Die S-Bahn von Neuhausen ins Neckartal fände ich auch viel sinnvoller. Also frage ich erneut: Wen soll ich am 26. Mai wählen um die S-Bahn von Neuhausen ins Neckartal zu bekommen?
@Benedikt_Hone

Die Linke in der Regionalversammlung lehnt den Bau des dritten Gleises am Flughafen ab, ohne den es auch nicht die von der Region finanzierten Tunnelanschlüsse gibt, die Voraussetzung für den S-Bahnringschluss via NBS ins Neckartal sind. Die Wahl dieser Partei ist freilich keine Garantie für eine Fortführung über Neuhausen (womöglich im Tunneln) hinaus. Diese Idee ist derzeit nicht mehrheitsfähig - und womöglich nach der Wahl auch nicht. Sinnvollerweise entscheiden aber Mehrheiten.

Re: S-Bahn Stuttgart: Verzögerung bei Ausbau nach Neuhausen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.05.19 00:45

Ersatzsignal schrieb:
Wenn ich bedenke wie hoch die SSB gelobt wurde von dir, weil sie anstelle Bahn die Planung macht. Und was lese ich, Kritik. tstststs.
schlechter wie die DB bei der S60 geht es auch nicht. Warte mal ab, dann kommen die zum Zuge, die die Schönbuchbahn planen. Dann sind alle durch. Und nicht immer plant eine Firma wie die SSB, denen ja das Planum gehört eine Hauptbahn. Denn das wird nicht mehr als Nebenbahn eingestuft, mit allen Konsequenzen.

Gehört übrigens nicht in Bernhausen nur der unterste Stock mit dem Bahnsteig der DB und der Rest der SSB, evtl auch der Stadt? Da war mal was gewesen in der Art.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:05:13:00:51:53.
ThomasR schrieb:
Ersatzsignal schrieb:
Wenn ich bedenke wie hoch die SSB gelobt wurde von dir, weil sie anstelle Bahn die Planung macht. Und was lese ich, Kritik. tstststs.
schlechter wie die DB bei der S60 geht es auch nicht.
Abgesehen davon ist mein angeblich hohes Lob an der SSB frei erfunden. In diesem Fall sowieso.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Ich danke dir

geschrieben von: bahntechnik

Datum: 13.05.19 04:21

auch wenn es nicht das war, was ich erwartete bzw. erhoffte.

Liebe Grüße
deine kleine bahntechnik
ChrisM schrieb:
Die Linke in der Regionalversammlung
Danke, aber nein Danke. Die Linke werd ich sicherlich nicht wählen.

Re: S-Bahn Stuttgart: Verzögerung bei Ausbau nach Neuhausen

geschrieben von: cs

Datum: 13.05.19 11:19

ChrisM schrieb:
@Benedikt_Hone

Die Linke in der Regionalversammlung lehnt den Bau des dritten Gleises am Flughafen ab, ohne den es auch nicht die von der Region finanzierten Tunnelanschlüsse gibt, die Voraussetzung für den S-Bahnringschluss via NBS ins Neckartal sind. Die Wahl dieser Partei ist freilich keine Garantie für eine Fortführung über Neuhausen (womöglich im Tunneln) hinaus. Diese Idee ist derzeit nicht mehrheitsfähig - und womöglich nach der Wahl auch nicht. Sinnvollerweise entscheiden aber Mehrheiten.
Ohne drittes Gleis gibt es aber auch keinen 15-Minuten-Takt zwischen Flughafen und Neuhausen, und der scheint mir wichtiger zu sein, als der Ringschluss über Neuhausen. Aber wenn du meinst ...
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