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geschrieben von: qq
Datum: 09.05.19 16:43
efferr schrieb:
Der BÜ gilt als gesichert, wenn das rote (Blink)Licht leuchtet. Der Schrankenbaum muss nicht mal unten sein.
Du schreibst Blödsinn. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ...
geschrieben von: bauigel
Datum: 09.05.19 16:53
efferr schrieb:
Längere Schließzeiten müsste man dann aber in Kauf nehmen.
ER
KO-Kriterium gesehen, aber nicht als solches erkannt... ;-)
geschrieben von: MD 612
Datum: 09.05.19 17:02
qq schrieb:
efferr schrieb:
Der BÜ gilt als gesichert, wenn das rote (Blink)Licht leuchtet. Der Schrankenbaum muss nicht mal unten sein.
Du schreibst Blödsinn. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ...
Klär uns auf, wenn Du so schlau tust!!
Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph
qq schrieb:
efferr schrieb:
Der BÜ gilt als gesichert, wenn das rote (Blink)Licht leuchtet. Der Schrankenbaum muss nicht mal unten sein.
Du schreibst Blödsinn. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ...
Hallo,
Bei 70 km/h Streckengeschwindigkeit liegen zwischen Einschaltpunkt und Standort des Überwachungssignals knapp 300 Meter. Frage an Dich: in welcher Position werden sich die Schrankenbäume befinden, wenn für den sich nähernden Zug das Signal Bü 1 erscheint?
Gruß Thomas
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 09.05.19 17:46
Hätte das Zugunglück von Alt Duvenstedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde) verhindert werden können? Die Gemeinde beruft sich auf Absprachen, wonach Schwertransporte nicht über den betroffenen Bahnübergang fahren sollten. Dort waren am Mittwoch ein Regionalexpress und ein Schwerlaster zusammengestoßen. Sieben Insassen des Zuges wurden schwer verletzt. Der Schwertransport war offenbar auf dem Weg zur Baustelle der Südtrassenstromleitung. Dabei habe man sich mit Netzbetreiber Tennet und einer Baufirma darauf geeinigt, diesen Bahnübergang für Schwertransporte - nach einem zurückliegenden Vorfall - nicht mehr zu nutzen, sagte Alt Duvenstedts Bürgermeister Peter Orda (SPD).
[
www.ndr.de]
geschrieben von: KBS435
Datum: 09.05.19 19:45
Christian Snizek schrieb:
...die Fahrdienstleiter haben auch mehrere Dinge zu erledigen, als ständig auf die Monitore zu schauen …
Hallo,
technische Lösungen gibt es. [
aerospace.honeywell.com] Bei
140,000 BÜ Sorry 17,000 BÜ ist das nur leider eine Frage des Geldes.
Aber die Risikobetrachtung für das Szenario "70 Tonnen Hindernis im Gleis" löst vielleicht noch mal einen Denkprozeß aus.
Viele Grüße
KBS435
Hier ein Anwendungsbeispiel von der rechten Rheinstrecke. Sorry, hab das Bild nicht wegen dem Radar Scanner gemacht...
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:05:09:23:01:35.
geschrieben von: JanH
Datum: 09.05.19 21:57
KBS435 schrieb:
Christian Snizek schrieb:
...die Fahrdienstleiter haben auch mehrere Dinge zu erledigen, als ständig auf die Monitore zu schauen …
Hallo,
technische Lösungen gibt es. [
aerospace.honeywell.com] Bei 140,000 BÜ ist das nur leider eine Frage des Geldes.
... allerdings auch mit dem Nebeneffekt, dass so ein Radar-Ei mit der Überwachungsart Hp einhergeht und damit auch die Schrankenschließzeiten entsprechend erhöht.
geschrieben von: De David
Datum: 09.05.19 22:01
Ja, denn man baut doch extra Anlagen, ÜSOE und so Zeugs, die absichtlich so spät wie es nur geht zu gehen, um die Schließzeiten kurz zu halten. Denn macht man wie gefordert das Gegenteil, fahren die Leute nur viel mehr um die Schranken rum usw, weil sie ja wissen daß es sowieso immer eine "halbe Stunde" geht bis der Zug dann mal kommt... Weil das ist halt nunmal einfach so, daß die Aktzeptanz für ewig lange Schließzeiten nur weil die Bahn mit ihrer Technik nicht zurecht kommt, beim "gemeinen Volk" nicht da ist.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 10.05.19 11:13
Am Tag nach dem Unfall in Alt Duvenstedt: Fahrgäste beschweren sich über Schienenersatzverkehr der Deutschen Bahn. – Quelle: [
www.shz.de] ©2019
geschrieben von: TomyN
Datum: 10.05.19 13:56
Es müsste ja nicht gleich Hi-Tech sein. Einfach einen 2000er entsprechend positionieren, der bei geschlossener Schranke unscharf geschaltet wird. Dann kommt es, wenn es zeitlich doof läuft, evtl. immer noch zum Crash, aber mit deutlich geringerer Geschwindigkeit.
Zur Info des Tf könnte man da noch eine Bü-Signalwiederholer daneben stellen.
Tomy
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:05:10:13:57:53.
TomyN schrieb:
Es müsste ja nicht gleich Hi-Tech sein. Einfach einen 2000er entsprechend positionieren, der bei geschlossener Schranke unscharf geschaltet wird. Dann kommt es, wenn es zeitlich doof läuft, evtl. immer noch zum Crash, aber mit deutlich geringerer Geschwindigkeit.
Zur Info des Tf könnte man da noch eine Bü-Signalwiederholer daneben stellen.
Tomy
Und dann willst du die möglichen schriftlichen Befehle auch wieder abändern (lassen)? Ich denke da an ein "falsches Ansprechen des 2.000 Hz-Magneten". Wie willst du dann weiter verfahren, wenn die Zwangsbremse aufgezeichnet wurde (2.000 Hz sind im Regelfall Halt zeigende Signale und werden dementsprechend behandelt)? Und was soll der Wiederholer bringen? Irgendwann im Lauf einer Zugfahrt ist nun mal auch bei Annäherung eines Bü der "Point of no Return" erreicht. So zum Beispiel ein Bü in der Ausfahrt Karlsruhe Güterbahnhof Ri KA-Hagsfeld. Dort sind 80 km/h erlaubt. Bei dieser Geschwindigkeit sieht man bei Ausnutzung der Vmax ganz deutlich das Schliessen der Schrankenbäume, welche ca. 40 - 60 m vor Erreichen des ersten Fahrzeuges im Zug ihre geschlossene Endlage erreichen. Wenn sich da noch einer durchmogelt und hängen bleibt, dann gibt es auch Kaltverformung am Material …
Grüsse, Krischan.
"Mich über Dinge aufregen, die mich ärgern, regt mich zusätzlich auf, weil es mich im Grunde ärgert, dass es mich aufregt!"
(Unbekannt)
geschrieben von: De David
Datum: 10.05.19 15:27
Sehe ich genau so. Wie soll denn das funktionieren, dann muss man ja den Einschaltkontakt des Bü 2 km oder mehr davor legen, um vom Wiederholer mit 2000 Hz Magnet bis zum Bü nochmal einen vollen Bremswegabstand zu haben....
Die EU könnte auch die TSI ändern, und die Regelungen der amerikanischen FRA bezüglich Crashsicherheit der Fahrzeuge 1 zu 1 übernehmen. Dann müssten Loks so stabil sein um diese zu erfüllen: [
youtu.be]
[
testigonocturno.com]
Und die ganze Bahnübergangsgeschichte würde deutlich an Relevanz verlieren.
De David schrieb:
Und die ganze Bahnübergangsgeschichte würde deutlich an Relevanz verlieren.
So viele Personenschäden im Zug gibt es nun auch nicht, dass diese allein entscheiden. Den ganzen anderen Ärger mit Schäden an den Anlagen, Unfallaufnahme … also Sperrungen würde man auch mit gepanzerten Zügen nicht verhindern.
Gruß
Sven
Die Kieler Nachrichten berichten heute in der Printausgabe, dass der Transport von der Stadt Bochum genehmigt wurde, nachdem der Landesbetrieb Verkehr Schleswig-Holstein zugestimmt hatte. Der Landesbetrieb habe vor seiner Zustimmung sowohl die DB Netze AG als auch die zuständige Verwaltung in der Nachbargemeinde Fockbek angehört. Fockbek habe ohne Erteilung von Auflagen zugestimmt.
Der Bürgermeister von Alt-Duvenstedt sagte, der Sachbearbeiter im Ordnungsamt Flintbek habe nicht anders handeln können, da es eine öffentliche Straße ohne Gewichtsbeschränkungen sei. Der Bürgermeister habe aber dem Stromnetzbetreiber Tennet, in dessen Auftrag der Schwertransport fuhr, nach dem Unfall mit einem Holztransporter im letzten August klar gemacht, dass er dringend davon abrate, den Bahnübergang für Schwertransporte zu benutzen. Tennet leugnet, dass es eine entsprechende Absprache gab, gibt aber zu, "dass es Tennet bekannt sei, dass es ein Ansinnen des Bürgermeisters von Alt-Duvenstedt gab, besagten Bahnübergang nicht zu nutzen. Die Entscheidung liege aber bei den Behörden, die die Schwertransporte genehmigen und deren Routen festlegen."
Der Bürgermeister hat Strafantrag gegen Unbekannt gestellt. Er wolle wissen, wer für die Transportgenehmigung zuständig war.
geschrieben von: Gumminase
Datum: 11.05.19 14:04
Moin,
nur weil eine Route genehmigt ist, darf sie doch nicht ohne Sorgfalt und Achtsamkeit genutzt werden. Natürlich muss das Transportunternehmen, dass die Eigenschaften der Fahrzeuge besser kennt als die Genehmigungsbehörden, Hindernisse erkennen und entsprechend den Fahrer an- und einweisen.
Wofür ist das Begleitfahrzeug denn da? Wenn der Fahrer des Schwertransports die Route nicht kennt, muss doch die Begleitung umso mehr auf eine Passierbarkeit der Strecke achten und Gefahrenbereiche erkennen, bevor der Transport sie befährt.
Gerade bei Bahnübergängen muss es selbstverständlich sein, eine besondere Sorgfalt an den Tag zu legen. Es spricht leider einiges dafür, dass das in Alt Duvenstedt nicht geschah.
Grüße
Hallole!
schlicktown schrieb:
> Die Kieler Nachrichten berichten heute in der Printausgabe, dass der Transport von der Stadt Bochum genehmigt wurde...
... welche Auflagen für den Bahnübergang vorgegeben waren.
"Normale" Bü haben eine Schließzeit von 8 Sekunden, d.h. es sind gerade mal 8 Sekunden, ab dem Zeitpunkt, wo die Schranken vollständig geschlossen sind bis der Zug mit bis zu 160 km/h den Bü passiert. Keine Ahnung, wie schnell beim jetzigen Fall gefahren werden darf, aber für einen Schwertransport sind die normalen Werte nicht ausreichend, so dass es eben Auflagen für das Passieren geben muss.
Gruß
1.Bauserie
Fahr lieber mit der BUNDESBAHN
geschrieben von: efferr
Datum: 11.05.19 16:46
Hallo,
aber ist es hier auch ein Fall der zu kurzen Annäherungszeit des Zuges?
Nach dem mittlerweile in Post 1 verlinkten Artikel ist der Schwertransport auf dem BÜ liegen geblieben, der Motor der Zugmaschine soll aus gewesen sein und sich nicht mehr haben starten lassen.
Warum, wird nicht erwähnt. Ob der Tieflader aufgesetzt hat und der Motor vielleicht deshalb abgewürgt wurde, ist reine Spekulation.
Nur anscheinend ist es nicht der Fall, bei dem der Schwertransport zu langsam war und an der hinteren Ecke noch vom Zug erwischt wurde.
Mich würde interessieren, wie lange der Schwertransport schon auf dem BÜ stand, als sich die Schranken schlossen.
Sollte er schon "länger" dort gestanden haben, hat der konkrete Unfall unmittelbar nichts mit der kurzen Annäherungszeit des Zuges zu tun, auch dann nicht, wenn der Schwertransport im theoretisch letzten Moment vor dem Aufleuchten des Warnlichts am BÜ diesen langsam und kontinuierlich befahren hätte und dennoch vom Zug erwischt worden wäre (Ersatzursache).
ER
geschrieben von: Lupe
Datum: 11.05.19 19:03
Hallo zusammen
In der LVZ wurde von was aehnlichen berichtet, was von Mitarbeitern der Genehmigungsbehoerden aus Nordrhein-Westfalen geleistet wurde.
So wurde die Genehmigung fuer einen Schwerlast-Transport genehmigt, ohne die Behoerden des entsprechenden Bundeslandes zu informieren und was macht die Schwerlastfirma?
Schickt eine Voraus-Gruppe, welche die Baeume auf der Strassenseite rasiert, selbst Wweisungen des oertlichen Poliei-Behoerde brachte keinen Erfolg, erst Landespolizei und ein Gerichtsbeschluss stoppten diese Arbeit, der Genehmigungsbehoerde Nordrhein-Westfalen
[
www.lvz.de]
Die Behörden in NRW haben offensichtlich völlig korrekt gehandelt: sie haben sich mit den Behörden in Schleswig-Holstein abgestimmt und von denen laut Landesbetrieb Verkehr SH grünes Licht bekommen und es wurden auch keine Auflagen für den Bahnübergang erteilt, weder von DB Netz AG noch vom örtlichen Ordnungsamt. Was die Unfallursache angeht, spricht der Zeitungsbericht davon, dass der Tieflader möglicherweise festgefahren hat, d.h. man weiß noch nichts Genaues.
schlicktown schrieb:
Die Behörden in NRW haben offensichtlich völlig korrekt gehandelt: sie haben sich mit den Behörden in Schleswig-Holstein abgestimmt und von denen laut Landesbetrieb Verkehr SH grünes Licht bekommen und es wurden auch keine Auflagen für den Bahnübergang erteilt, weder von DB Netz AG noch vom örtlichen Ordnungsamt.
Was wird denn behördlicherseits bei so einem Genehmigungsverfahren abgeprüft? Der zur verfügung stehende lichte Raum und die Tragfähigkeit der Straße ganz sicher. Aber auch die 'Geländegängigkeit' des Transportfahrzeugs? Das sollte doch eher in die Kompetenz des Transporteurs fallen. Und für den ist es doch sicher nicht zuviel verlangt, wenn der im Vorfeld mal die Route abfährt und nach heiklen Punkten Ausschau hält.
Zum Thema Queren des BÜ: wir bekommen auf das Stellwerk regelmäßig Ankündigungen von Schwertransporten. Die einzige wirklich konkrete zu entnehmende Information ist dabei der zu querende BÜ. Weder der genaue Zeitpunkt noch die Art des Transports sind enthalten. Da steht dann beispielsweise 3 Transporte vom 1. Juni bis 31. Juli. Und obgleich jedesmal vermerkt ist, daß sich der Fahrer vor Überqueren des BÜ mit dem zuständigen Fdl in Verbindung zu setzen hat, kann sich kaum einer bei uns erinnern, jemals einen solchen Anruf erhalten zu haben. Ich will das aber jetzt nicht allzu hoch bewerten. Vielleicht sind das nur deshalb Schwertransporte, weil sie irgendwo die zulässigen Abmessungen und Gewichte überschreiten, ansonsten aber unterwegs sind wie jeder andere Lkw.
Gruß Thomas
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