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Re: Technische Lösung

geschrieben von: Traumflug

Datum: 13.05.19 19:23

Christian Snizek schrieb:
Es wurde weiter oben ja schon angesprochen, was man bei solchen Sondertransporten unternehmen könnte
Das klappt nur, wenn man jede Überquerung eines Bahnübergangs zu einem Sondertransport deklariert. Es gibt reihenweise ähnliche Unfälle ganz ohne Sonderfahrzeuge. Die kann man beinahe alle mit einer einfachen Gefahrraumüberwachung vermeiden ... wenn man es will.

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Re: Technische Lösung

geschrieben von: ReneRomann

Datum: 14.05.19 20:05

Traumflug schrieb:
Christian Snizek schrieb:
Es wurde weiter oben ja schon angesprochen, was man bei solchen Sondertransporten unternehmen könnte
Das klappt nur, wenn man jede Überquerung eines Bahnübergangs zu einem Sondertransport deklariert. Es gibt reihenweise ähnliche Unfälle ganz ohne Sonderfahrzeuge. Die kann man beinahe alle mit einer einfachen Gefahrraumüberwachung vermeiden ... wenn man es will.
Und die dafür dann mit verlängerten Schließzeiten einhergehen, weil der BÜ dann bereits geräumt sein muss, noch bevor der Zug den "Point of no Return", also den minimalen Bremswegabstand, erreicht hat.
Für eine Strecke mit vmax=160 km/h wäre das also ca. 1km vor dem BÜ - macht bei 160 km/h also ungefähr 23s. D.h. 23s bevor der Zug den BÜ frühestens passieren würde, müsste der BÜ bereits geschlossen und gesichert sein - bei langsameren Zügen verlängert sich die Schließzeit noch entsprechend. Der Einschaltmagnet muss hingegen noch weiter weg liegen - es muss ja zwischen Einschalten und "Point of no Return" genug Zeit zum Räumen des BÜ bleiben. Sollte innerhalb dieser Strecke ein Haltepunkt o.ä. sein, dann bleibt der BÜ geschlossen, weil im Zweifel ja ein Zug mit vmax nicht mehr rechtzeitig vor dem BÜ stoppen könnte.

Das heißt dann aber auch: Viel Spaß, wenn du dann minutenlang vor dem BÜ stehst, weil der Zug (noch) nicht kommt...
Und genau das hat ja zu vielen BÜ-Unfällen geführt, weil die Leute dachten, dass der BÜ defekt ist und dann die Schranken umkurvt haben (und dabei dann dummerweise Zug bekommen haben).

Und noch was: Es gibt gewisse Regeln in der StVO und in der StVZO, was Bodenfreiheit und Abmaße anbetrifft - wenn man wollte, könnte man allen daraus rausfallenden Fahrzeugen erst einmal die Erlaubnis zum Passieren von BÜs entziehen und an eine Einzelfreigabe in Rücksprache mit dem örtlich zuständigen Fdl koppeln.

Jetzt wird es eng für die Spedition

geschrieben von: sylter

Datum: 14.05.19 21:22

laut Informationen des NDR SH hat die Spedition anscheinend sich nicht an Auflagen der DB gehalten was das überqueren des BÜ,s anbetrifft.

[www.ndr.de]

Nun kommt also so langsam Bewegung in die Sache rein.

ein echter Sylter!
auch hier unterwegs: [www.youtube.com]
mein Twitter Kanal: [twitter.com]

Re: Jetzt wird es eng für die Spedition

geschrieben von: ReneRomann

Datum: 15.05.19 00:35

sylter schrieb:
laut Informationen des NDR SH hat die Spedition anscheinend sich nicht an Auflagen der DB gehalten was das überqueren des BÜ,s anbetrifft.

[www.ndr.de]

Nun kommt also so langsam Bewegung in die Sache rein.

Sollte das der Realität entsprechen, wird das für den Geschäftsführer und die Gesellschafter der Spedition ziemlich unangenehm(*).
Denn in dem Fall greift die Haftpflicht aufgrund grober Fahrlässigkeit [und das wäre schon extrem nett, wenn die Versicherung nur von grober Fahrlässigkeit und nicht sogar von Vorsatz ausgeht] nicht und wird -nach anfänglicher Begleichung des Schadens im Außenverhältnis- sich die Schadenssummen von der Spedition erstatten lassen. Und eine eventuelle Vollkasko zahlt dann für den Schaden am Speditionsfahrzeug eh nicht.

Re: Jetzt wird es eng für die Spedition

geschrieben von: LoneStarr27

Datum: 15.05.19 07:00

sylter schrieb:
laut Informationen des NDR SH hat die Spedition anscheinend sich nicht an Auflagen der DB gehalten was das überqueren des BÜ,s anbetrifft.

[www.ndr.de]

Nun kommt also so langsam Bewegung in die Sache rein.
Bei uns auf dem Stellwerk liegen aktuell eine Handvoll solcher Informationen zu Schwerlasttransporten aus. Darin ist folgender Standardtext enthalten:

Zitat
Aufgrund der Abmessungen der Fahrzeuge hat sich der Fahrer des Transports, vor Überquerung der Bahnübergänge, rechtzeitig beim zuständigen Fahrdienstleiter anzumelden und die Zustimmung zur Befahrung einzuholen. Das Gleis ist zu sperren! Nach erfolgter Überquerung hat sich der Fahrer beim Fahrdienstleiter wieder abzumelden. Die Sperrung kann nach der Meldung durch den Fahrer wieder aufgehoben werden. Grundlage für diese Vorgehensweise ist das Vorhandensein einer geeigneten Zugpause.
Die Bedingungen für die Überquerung der Bahnübergänge und die erforderlichen Angaben für die Verständigung (Fdl, Bz) wurden den Transporteuren in einem Zustimmungsschreiben mit Merkblatt übergeben.
Die Anlagenverantwortlichen werden hiermit aufgefordert, die nachstehenden Angaben aus ihrer fachtechnischen Sicht noch einmal zu überprüfen.
Es folgen noch Angaben zur Lage des Bahnübergangs, eventuell vorhandener Oberleitung, den Fahrzeugabmessungen sowie den Transportterminen.

Gruß Thomas

Re: Technische Lösung

geschrieben von: Zugsicherer

Datum: 15.05.19 07:23

ReneRomann schrieb:
D.h. 23s bevor der Zug den BÜ frühestens passieren würde, müsste der BÜ bereits geschlossen und gesichert sein - bei langsameren Zügen verlängert sich die Schließzeit noch entsprechend. Der Einschaltmagnet muss hingegen noch weiter weg liegen - es muss ja zwischen Einschalten und "Point of no Return" genug Zeit zum Räumen des BÜ bleiben. Sollte innerhalb dieser Strecke ein Haltepunkt o.ä. sein, dann bleibt der BÜ geschlossen, weil im Zweifel ja ein Zug mit vmax nicht mehr rechtzeitig vor dem BÜ stoppen könnte.
Bezüglich langsamerer Züge und Haltepunkte könnte man technisch schon etwas machen, das Grundproblem bleibt aber bestehen:
Wenn der BÜ auf Freisein überwacht werden soll, ist er lange geschlossen.

Und eine Sicherheit, dass nachträglich nichts mehr passiert (Slalom, Schrankedurchbruch, Elektrokarren mit Bremsversagen ...), hat man dann auch nicht.

Gruß
Sven

Re: Jetzt wird es eng für die Spedition

geschrieben von: Rumpelkammer

Datum: 15.05.19 10:05

ReneRomann schrieb:
sylter schrieb:
laut Informationen des NDR SH hat die Spedition anscheinend sich nicht an Auflagen der DB gehalten was das überqueren des BÜ,s anbetrifft.

[www.ndr.de]

Nun kommt also so langsam Bewegung in die Sache rein.
Sollte das der Realität entsprechen, wird das für den Geschäftsführer und die Gesellschafter der Spedition ziemlich unangenehm(*).
[...] grober Fahrlässigkeit [und das wäre schon extrem nett, wenn die Versicherung nur von grober Fahrlässigkeit und nicht sogar von Vorsatz ausgeht]
Die müssen den Mist dann am Ende ausbaden bzw. die finanzielle Auswirkungen managen. Die wirklich Verantwortlichen sind diejenigen, die den Transport geplant und durchgeführt haben. Vorausgesetzt die Geschäftsführung hat nicht komplett versagt (fehlende Qualifikationen, Controlling) wird sich die Staatsanwaltschaft auch auf die konzentrieren.

Bei Vorsatz kommt aber sehr wahrscheinlich nur der bedingte Vorsatz in Betracht.
Ich bin aber gespannt, ob Staatsanwaltschaft und Gericht auch den 70t Bagger berücksichtigen. Dann käme ggf. sogar versuchter Totschlag in Betracht. Zug gegen Bagger wäre nämlich sehr wahrscheinlich nicht nur mit Verletzten geendet.

Re: Jetzt wird es eng für die Spedition

geschrieben von: efferr

Datum: 15.05.19 13:35

Hallo,

mit dem bedingten Vorsatz wäre ich etwas vorsichtig.

Mal unterstellt, dass die im letzten Artikel behauptete als Auflage der Transportgenehmigung vorgeschriebene Meldung beim Fahrdienstleiter tatsächlich unterblieben ist , muss immer noch zwischen der möglicherweise vorsätzlich unterbliebenen Meldung und der wohl kaum vorsätzlichen Herbeiführung eines Zusammenstoßes am BÜ unterschieden werden.

Gerade bei dieser Art Unfall sehe ich doch deutliche Unterschiede zwischen bedingtem Vorsatz (vereinfacht: "Ist mir egal, ob was passiert" und bewusster Fahrlässigkeit (vereinfacht: "Es wird schon nichts passieren."
Anhaltspunkte dafür, dass der Transport erwartbar auf dem BÜ liegen bleiben musste und zwangsläufig der Unfall daraus folgte, sehe ich zumindest nicht.

Den Schwerpunkt des zu machenden Vorwurfs sehe ich in der mangelnden Absprache mit dem Fahrdienstleiter, wenn diese Auflage so gemacht, aber nicht erfüllt wurde.
Selbst wenn der BÜ mit dem konkreten Fahrzeug ohne Aufsetzen gar nicht hätte überquert werden können, also der Auflieger nicht weiter anzuheben war, wäre es dann trotz eventuell unzureichender Planung bei Erfüllung der Auflage nicht zum Unfall gekommen.

Grüße
ER

Re: Jetzt wird es eng für die Spedition

geschrieben von: Djensi

Datum: 16.05.19 12:13

Jo,

das Unternehmen hatte den Vorsatz, das Fahrzeug mit Ladung an seinen Bestimmungsort zu bringen und hat in der Ausführung Fährlässigkeit walten lassen.
Es müsste der (bedingte) Vorsatz unterstellt werden können, den Bahnverkehr behindern zu wollen und einen Zusammenstoß herbeizuführen...
Das wollte sicher keiner.
Juristisches Halbwissen, wir hatten diesbezüglich vor einiger Zeit mal Juristen am Start, die an anderer Stelle so ein Halbwissen aufpimpen konnten :-)

versuchter Totschlag?

geschrieben von: ikonengold.de

Datum: 16.05.19 15:03

versuchter Totschlag? Tatwerkzeug Ramme?

Leute, guckt mehr in die Gesetze und schaut weniger Privatfernsehen. Welcher Berufskraftfahrer nimmt Tote biligend in Kauf?

Gruß
Eberhard

Re: versuchter Totschlag?

geschrieben von: Rumpelkammer

Datum: 16.05.19 16:38

In der Transportgenehmigung stehen ja nicht ohne Grund die Auflagen drin. Wer diese ignoriert oder "übersieht", nimmt einen Unfall in Kauf. Und man kann Menschen im Speditionsgewerbe durchaus Unterstellen, dass sie wissen, dass eine Kollision Zug gegen 70t Bagger nicht gut ausgeht.
Die Rechtssprechung entwickelt sich auch weiter: wer hätte vor 4 Jahren gedacht, dass illegales Autorennen mit Todesfolge als Mord geahndet wird?

Auch wenn am Ende keine Verurteilung wegen versuchten Totschlags passiert, so wäre allein das Ermittlungsverfahren ein Signal an das Speditionsgewerbe: bei der Sicherheit gibt es kein "Im Falle eines Falls ist es Fahrlässigkeit, die mit Geldbuße oder Bewährungsstrafe geahndet wird.

Re: versuchter Totschlag?

geschrieben von: Fluorineer

Datum: 16.05.19 17:10

Zitat
Die Rechtssprechung entwickelt sich auch weiter: wer hätte vor 4 Jahren gedacht, dass illegales Autorennen mit Todesfolge als Mord geahndet wird?
Konkret wurde ein Mordurteil in einem Fall gesprochen, in dem ein alkoholisierter Fahrer in einem gestohlenen Wagen mit 155 km/h durch die Innenstadt gefahren ist, und die Richter festgestellt haben, dass "der Täter sein Ziel so kompromisslos verfolgt habe, dass ihm die Flucht vor der Polizei sogar wichtiger war als sein eigenes Überleben."

Ich glaub das reicht dann auch als Erklärung, wo hier der Unterschied liegen könnte.

Re: Jetzt wird es teuer für die Spedition und die Versicherung

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 22.05.19 09:11

Hallo,
der beschädigte Twindexx steht, wie man bei der Vorbeifahrt gut sehen kann, bei DB Fahrzeuginstandhaltung Werk Neumünster.
Es soll nicht nur am ersten Wagen erhebliche Schäden geben, sondern was dahinter hing, ist wohl "gestaucht" worden.
Zumindest der erste Mittelwagen soll wohl auch ein Totalschaden sein.
Vermutlich wird man wohl eine komplette Einheit nachbestellen müssen.
2012 wurde für eine Einheit ein Preis von etwa 10 Millionen Euro genannt, was aber inzwischen überholt sein dürfte.
Der Ersatz könnte teurer werden und eine längere Lieferzeit haben.
Wie gestern am späten Abend beim RE 70 von Hamburg nach Kiel ( 7 geschobene Dostos mit 112), dürften die Ersatzgarnituren auf der Strecke noch lange im Einsatz bleiben.
Oberdeichgraf schrieb:
Hallo,
der beschädigte Twindexx steht, wie man bei der Vorbeifahrt gut sehen kann, bei DB Fahrzeuginstandhaltung Werk Neumünster.
Es soll nicht nur am ersten Wagen erhebliche Schäden geben, sondern was dahinter hing, ist wohl "gestaucht" worden.
Zumindest der erste Mittelwagen soll wohl auch ein Totalschaden sein.
Vermutlich wird man wohl eine komplette Einheit nachbestellen müssen.
2012 wurde für eine Einheit ein Preis von etwa 10 Millionen Euro genannt, was aber inzwischen überholt sein dürfte.
Der Ersatz könnte teurer werden und eine längere Lieferzeit haben.
Wie gestern am späten Abend beim RE 70 von Hamburg nach Kiel ( 7 geschobene Dostos mit 112), dürften die Ersatzgarnituren auf der Strecke noch lange im Einsatz bleiben.
ist es eigentlich auch denkbar das man bei der Kiss Bestellung aufgestockt um und dann auf den RE70 dann verstärkt Kiss zum Einsatz kommen wird?

ein echter Sylter!
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Oberdeichgraf schrieb:
Hallo,
der beschädigte Twindexx steht, wie man bei der Vorbeifahrt gut sehen kann, bei DB Fahrzeuginstandhaltung Werk Neumünster.
Es soll nicht nur am ersten Wagen erhebliche Schäden geben, sondern was dahinter hing, ist wohl "gestaucht" worden.
Zumindest der erste Mittelwagen soll wohl auch ein Totalschaden sein.
Vermutlich wird man wohl eine komplette Einheit nachbestellen müssen.
2012 wurde für eine Einheit ein Preis von etwa 10 Millionen Euro genannt, was aber inzwischen überholt sein dürfte.
Der Ersatz könnte teurer werden und eine längere Lieferzeit haben.
Wie gestern am späten Abend beim RE 70 von Hamburg nach Kiel ( 7 geschobene Dostos mit 112), dürften die Ersatzgarnituren auf der Strecke noch lange im Einsatz bleiben.


Wieso sollte man eine komplette Vierereinheit nachbestellen, wenn nur zwei Fahrzeuge ersetzt werden müssen? (wenn überhaupt, denn was offizielles gibt es dazu wohl noch nicht).

Und einen Kiss für diese Strecke halte ich für Blödsinn, denn kann man ja nur einzeln lossschicken, denn mit den Twinndexxen wird das Ding ja wohl nicht kompatibel sein.

Gruß aus Kiel: Lothar

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Grüsse, Krischan.

"Mich über Dinge aufregen, die mich ärgern, regt mich zusätzlich auf, weil es mich im Grunde ärgert, dass es mich aufregt!"

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