VT605 schrieb:
Das wäre wohl das geringste Problem, das könnte man vertraglich regeln. Man könnte die Züge bis zur ersten HU laufen lassen und dann wenn sie im AW eh fast entkernt werden nachschweißen, wenn es denn nur Schönheitsreparaturen wären. So einfach scheint es aber wohl nicht zu sein und wenn das Problem erledigt wäre und nur der eine Schweißer schuld hatte könnte man auch die neu gelieferten Züge abnehmen, tut man aber nicht. Scheint also nicht so einfach zu sein wie es die Pressemitteilungen darstellen.
Würdest du ein Auto (Neuwagen) beim TüV vorführen und zulassen, wenn du wüsstest, dass da diverse Schweissnähte fehlerhaft sind und nach der Erstzulassung nach drei Jahren komplett entkernen lassen, um anschl. nachschweissen zu lassen? Wohl kaum ...
Grüsse, Krischan.
"Mich über Dinge aufregen, die mich ärgern, regt mich zusätzlich auf, weil es mich im Grunde ärgert, dass es mich aufregt!"
(Unbekannt)