Das ist keine "interessante" Einstellung, sondern die übliche und völlig normale Vorgehensweise bei einer Diskussion. Wer das nicht aushält, kann nicht diskutieren.Ach so, es muss widersprochen werden. Bis dahin gilt es als Tatsache, als Wahrheit. Interessante Einstellung.
Rückfahrkamera? Wie kontrollierst dann den Zug?Gibt keinen Rückspiegel... ;-))
MfG
geschrieben von: Matthias Muschke
Datum: 20.03.19 06:06
Das Ereignis war doch aber in D? Und wenn ich mich richtig erinnere haben selbst die CH-tauglichen ICE 1 nichts dergleichen. Mit den Kameras siehst du im Dunkeln eh kaum was, da bräuchtest du schon einen Vollbrand...Matthias Muschke schrieb:Rückfahrkamera? Wie kontrollierst dann den Zug?Gibt keinen Rückspiegel... ;-))
MfG
R300.13, 3.3.2:
Der Lokführer hat in regelmässigen Abständen und vor der Einfahrt in
einen Tunnel den eigenen Zug sowie nach Möglichkeit andere Züge und
Rangierbewegungen auf betriebsgefährdende Unregelmässigkeiten zu
überwachen.
Man kann über Meinungen, Ansichten diskutieren. Man kann sich über die Bewertung, die Auslegung, das Ergebnis streiten. Aber die zugrunde liegenden Fakten sind Tatsache. Geschehnisse kann man, wenn man ehrlich diskutiert, im nachhinein nicht ändern. Bei deren Darstellung hat man bei der Wahrheit zu bleiben.Das ist keine "interessante" Einstellung, sondern die übliche und völlig normale Vorgehensweise bei einer Diskussion. Wer das nicht aushält, kann nicht diskutieren.
Natürlich war das in D.leofink schrieb:Das Ereignis war doch aber in D? Und wenn ich mich richtig erinnere haben selbst die CH-tauglichen ICE 1 nichts dergleichen. Mit den Kameras siehst du im Dunkeln eh kaum was, da bräuchtest du schon einen Vollbrand...Matthias Muschke schrieb:Rückfahrkamera? Wie kontrollierst dann den Zug?Gibt keinen Rückspiegel... ;-))
MfG
R300.13, 3.3.2:
Der Lokführer hat in regelmässigen Abständen und vor der Einfahrt in
einen Tunnel den eigenen Zug sowie nach Möglichkeit andere Züge und
Rangierbewegungen auf betriebsgefährdende Unregelmässigkeiten zu
überwachen.
MfG
geschrieben von: Matthias Muschke
Datum: 20.03.19 08:36
Du kannst ja nur das nutzen, was du hast. Ich halte die Spiegel für die einfachere und bessere Lösung, die sind bei mir auch immer ausgeklappt. Ich hatte vor ein paar Jahren einen Unfall mit einem Kind, den ich vermutlich ohne Spiegel nicht bemerkt hätte. Die Kamera kannst du im Gegensatz dazu nicht permanent nutzen. Zum einen brauchst du das Display noch für andere Sachen, zum anderen stört dich das Bild in deinem Sichtfeld. Bleibt also nur punktuelle Nutzung. Und nachts ist das Bild sehr schlecht. Ich gucke dann lieber mal aus dem Fenster. Eine Kombi wie beim Vectron macht das dann alles unhandlicher.Der ICE ist, im Gegensatz zu den Güterzügen von Begleitpersonal besetzt.
Dier andere Frage interessiert mich einfach, wie Du in der Schweiz Deiner Pflicht als Lokführer nachkommst.
Wenn es technisch nicht geht, wäre mein nächstes Mail an das BAV.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.03.19 13:30
Wenn verbindlich eine 'Wahrheit' festzustellen ist, tut das in unserer Ordnung ein Gericht, das aber erst im Falle eines ernsthaften Streits eingeschaltet wird.kmueller schrieb:Ach so, es muss widersprochen werden. Bis dahin gilt es als Tatsache, als Wahrheit. Interessante Einstellung.Das verbreite nicht ich, sondern der erste Satz im ersten Posting dieses Threads.
Davon ging die gesamte folgende Diskussion aus. Warum hat dem bisher niemand widersprochen?
Bist Du etwa schon damit überfordert, einen im Ausgangsbeitrag verlinkten Zeitungsartikel zu lesen?? Da steht nämlich nichts davon drin, dass der Zug beim zweiten Mal im Tunnel stehen blieb. Du bemühst im Zweifelsfall die Gerichte, weil Du alleine eine erfundene Beitragsüberschrift für die nackte Wahrheit hältst?? Da soll man Dich noch für voll nehmen??Bis dahin ist der Inhalt einer Aussage nur wahrscheinlich, allerdings wahrscheinlicher als das Gegenteil davon. Das gilt, solange keiner widerspricht und genau aus dem Grund wurde sie durch die ganze Debatte hindurch übernommen.
Bei nicht wenigen Aussagen ist man schnell an dem Punkt, dass das Gegenteil wahrscheinlicher ist, nachdem man sein Hirn eingeschaltet hat und kurz überlegt hat, wie ist die Nachricht entstanden, ist sie stimmig, wie wurde sie verbreitet, wer ist der Urheber, gibt es noch mehr Infos, lässt sich das Gesagte verifizieren? Und dafür braucht es keinen Widerspruch eines Dritten oder gar ein Gericht, um das zu erkennen.Wenn verbindlich eine 'Wahrheit' festzustellen ist, tut das in unserer Ordnung ein Gericht, das aber erst im Falle eines ernsthaften Streits eingeschaltet wird.
Bis dahin ist der Inhalt einer Aussage nur wahrscheinlich, allerdings wahrscheinlicher als das Gegenteil davon. Das gilt, solange keiner widerspricht und genau aus dem Grund wurde sie durch die ganze Debatte hindurch übernommen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.03.19 07:57
z.B. dann, wenn man sich in einem Mafia-Milieu bewegt (egal ob sizilianische oder Wolfsburger). Dort sind Diskussionen aber ohnehin fruchtlos.kmueller schrieb:Bei nicht wenigen Aussagen ist man schnell an dem Punkt, dass das Gegenteil wahrscheinlicher istWenn verbindlich eine 'Wahrheit' festzustellen ist, tut das in unserer Ordnung ein Gericht, das aber erst im Falle eines ernsthaften Streits eingeschaltet wird.
Bis dahin ist der Inhalt einer Aussage nur wahrscheinlich, allerdings wahrscheinlicher als das Gegenteil davon. Das gilt, solange keiner widerspricht und genau aus dem Grund wurde sie durch die ganze Debatte hindurch übernommen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.03.19 08:06
Ich habe ihn nicht nur gelesen, sondern sogar daraus den folgenden Satz zitiert:Bist Du etwa schon damit überfordert, einen im Ausgangsbeitrag verlinkten Zeitungsartikel zu lesen?? Da steht nämlich nichts davon drin, dass der Zug beim zweiten Mal im Tunnel stehen blieb. Du bemühst im Zweifelsfall die Gerichte, weil Du alleine eine erfundene Beitragsüberschrift für die nackte Wahrheit hältst?? Da soll man Dich noch für voll nehmen??
Wie deutest du das von mir jetzt hervorgehobene Wort und das darauf folgende? Wie der Threaderöffner diesen Satz deutete, steht im Beginn seines Postings.Der Zug blieb kurz vor 20 Uhr endgültig stehen. Der ICE hatte zuvor bereits in einem anderen Tunnel angehalten.
Ich hätte an Deiner Stelle einfach weitergelesen: "Kurz danach fuhr der Zug weiter, bevor er in Großbrembach in Thüringen erneut stoppen musste."Ich habe ihn nicht nur gelesen, sondern sogar daraus den folgenden Satz zitiert:
Zitat:Wie deutest du das von mir jetzt hervorgehobene Wort und das darauf folgende?Der Zug blieb kurz vor 20 Uhr endgültig stehen. Der ICE hatte zuvor bereits in einem anderen Tunnel angehalten.
Es geht aber gerade nicht um den TO, sondern um Dich und Deine Schlussfolgerungen aus der falschen Beitragsüberschrift.Wie der Threaderöffner diesen Satz deutete, steht im Beginn seines Postings.
Der vom mir ergänzte Satz zu Deinem Zeitungszitat schließt a) und c) aus.Und wenn man grundsätzlich nichts glauben will, was man liest: wie wäre dann 'blieb stehen' zu verstehen?
a) er fuhr gemäß Fahrplan normal weiter
b) er wurde kontrolliert angehalten
c) er entgleiste
In jenen Milieus scheinst du dich bestens auszukennen.z.B. dann, wenn man sich in einem Mafia-Milieu bewegt (egal ob sizilianische oder Wolfsburger).
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