geschrieben von: 193 827 Vectron
Datum: 07.02.19 20:47
ThomasR schrieb:Mal wieder sehr qualifizierte Kommentare unserer Oberbahnexperten...Weltbahner schrieb:eine HOA oder FBOA muss DB Netz bezahlen, den Schaden bezahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Es ist deswegen weitaus wirtschaftlicher, es zum Schaden kommen zu lassen, zumal dann ggf die Mängel, die dort an der Anlage sind, gleich mit beseitigt werden können.Wenn ein Heißläufer oder Festbremsfehler tatsächlich die Ursache war, so hätten mehr verbaute HOA und FBOA den jetzt erheblichen Schaden, zumal auf einer elektrifizierten Strecke, verhindern können. Denn bis hier auch der Fahrdraht wieder hängt, geht viel Zeit und Geld verloren.
Und etwas ganz wichtiges hast Du in Deiner Aufzählung vergessen: Behinderung der Ausbreitung von Flammen (und der Hitze) eines brennenden Zugs und somit Schutz der Anwohner.Das Zitat ist unvollständig.
Davon abgesehen bewirken Schallschutzwände: Fluchtbehinderung für Tiere, Löschbehinderung, Behinderung bei Unfallrettung.
Hast Du schon mal versucht wegen Deiner offensichtlichen Schallschutzwandpsychose Dir professionelle Hilfe zu suchen? Auch das ist bestimmt heilbar...Das Zitat ist unvollständig.Davon abgesehen bewirken Schallschutzwände: Fluchtbehinderung für Tiere, Löschbehinderung, Behinderung bei Unfallrettung.
Fernzüge die in Koblenz oder Bonn verenden kann man aber auch in Köln Hbf kappen.
Das passiert bei den Bonn-Berlin ICE sowieso regelmäßig.
An vielen Stellen kommt man nach dem Bau einer Wand besser ans Gleis als vorher. Es gibt Türen und befestigte Zuwegungen. Vorher war an vielen Stellen nicht begehbare Wildnis. Und wenn es wirklich notwendig ist, reicht ein Seil und ein LKW, dann steht dort keine Wand mehr.
Schönen Gruß
Maik
Dein Panikargument zieht nicht.
Denn die Reibbremse ist bei vorausschauendem Fahren in der Ebene kaum nötig und Rekuperation nicht nur energetisch sinnvoller, sondern auch verschleiß- und lärmbezogen und vermeidet dazu Hitzeentwicklung.
Mahlzeit,Der Kesselwagen hat eine ganz bestimmte Funktion:
Buntzüge sind in der Trasse billiger als Ganzzüge und wurde daher mitgeführt. Somit gilt der Henkel als Buntzug, da es sich um unterschiedliche Wagen im Verband handelt.
geschrieben von: Christian Snizek
Datum: 08.02.19 13:26
geschrieben von: Bruno Schötz
Datum: 08.02.19 15:48
[www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de]Fachmitteilung 02 / 2019 vom: 08.02.2019, Thema: Aufnahme der Unfalluntersuchung
Untersuchungen zum Fahrzeugbrand in Unkel aufgenommen
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) hat den Fahrzeugbrand in Unkel am 06.02.2019 als Unfall gemäß Artikel 20 Abs. 1 der europäischen Sicherheitsrichtlinie eingestuft.
Die BEU hat die Untersuchungen zur Ursachenermittlung aufgenommen.
Selbst eine 140 kann man vorausschauend fahren, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Strecke bekannt sind.
Auf den Rheinstrecken machen aber auch Güterzüge mit Drehstromern häufig viel Bremsstaub, weil die Zugfolge zu dicht ist.
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