geschrieben von: Bernd Thielbeer
Datum: 26.01.19 21:57
geschrieben von: matzehbs
Datum: 27.01.19 07:27
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 27.01.19 07:51
geschrieben von: De David
Datum: 27.01.19 08:22
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 27.01.19 08:52
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 27.01.19 10:39
Da hat aber Einer Ahnung von der heutigen Arbeitswelt! Schon mal darüber nachgedacht, daß im heutigen Versicherungswahnsinn genug Arbeiten garnicht mehr ausgeführt werden dürfen, auch wenn ein Mitarbeiter vor Ort ist? Macht der Mitarbeiter es dann trotzdem, z.B. Weichenfegen (was früher mal zu seinen Tätigkeiten gehört hat), und hat dabei einen Arbeitsunfall.... .... dann hat der MA die Arschkarte und darf zusehen wie er, ggf. mit seiner Arbeitsunfähigkeit, klarkommt!Weichenstörung? Nein, betriebliches Versagen
.... Auf anderen Bahnhöfen sind die Stellwerke besetzt, so dass jemand zu Dienstbeginn fegen kann. ....
geschrieben von: Heizer Jupp
Datum: 27.01.19 11:17
Da hast du Recht, da kann ich dir nur zustimmen..
geschrieben von: Alibizugpaar
Datum: 27.01.19 11:29
geschrieben von: ßänkjuhforträvvelingwißdeutschebahn
Datum: 27.01.19 11:35
Lokführer steigen vor gestörten Bahnübergängen von der Lok hinunter in den tiefen Schotter, um die Anlage zu schlüsseln. Auch bei Nässe und Glätte. Und dann wieder rauf auf die Lok. Das machen die wie selbstverständlich, nachdem sie den Befehl geschrieben haben.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 27.01.19 12:05
Na klar! Auf so eine blöde, verallgemeinernde Antwort habe ich gewartet! Zeugt mal wieder vom Unwissen über unseren Versicherungswahnsinn (versicherte und nicht versicherte Tätigkeiten)! Einfach mal nachlesen, bevor man hier Blödsinn schreibt!Und wie kämen hauptberufliche Weichenfeger damit zurecht, wenn die einen Arbeitsunfall haben und die 'Arschkarte bekommen'? Wie kommen die klar? Die sind durch ihren Arbeitgeber doch auch versichert. Lokführer steigen vor gestörten Bahnübergängen von der Lok hinunter in den tiefen Schotter, um die Anlage zu schlüsseln. Auch bei Nässe und Glätte. Und dann wieder rauf auf die Lok. Das machen die wie selbstverständlich, nachdem sie den Befehl geschrieben haben. Wenn die Bahn das spontane Weichen freifegen in die Dienstaufgaben aufnimmt, dann sind die Tf auch versichert.
In meinem Beruf steige ich dienstlich Treppen, obwohl es nicht ausdrücklich in meinem Arbeitsvertrag steht. Böse Unfallgefahr. Fast schon Arschkarte. Ich armer Wicht.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 27.01.19 12:34
Wer erzählt dir denn sowas? Doch nicht die EUK?? Klingt sehr nach DB-Möchtegernperfektionismus...(...) Mal als Beispiel: Ich als Tf, darf nichtmal kuppeln wenn es nicht in meinem Schichtauftrag steht. Mache ich es trotzdem (ohne Rücksprache mit der VL / TP) und erleide dabei einen Arbeitsunfall, dann brauche ich die Unfallmeldung erst garnicht zur EUK schicken! Gibt genug Fälle quer durch alle Eisenbahnerberufe, die ewig ihrem Geld / ihren Ansprüchen bei der EUK hinterherrennen, weil eben s.o.!(...)
Um mal bei deinen Worten zu bleiben. Diese deine Aussage ist: Blöd, blöder, am blödesten!Mal als Beispiel: Ich als Tf, darf nichtmal kuppeln wenn es nicht in meinem Schichtauftrag steht.
Bitte, mach es einfach mal.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten!
geschrieben von: LoneStarr27
Datum: 27.01.19 14:06
Jetzt bringe hier nicht die Stellwerkerzunft in Verruf. Dieser User kann ja viel von sich behaupten. Dafür, daß er beruflich irgendwas mit Stellwerken oder dem Zugfahrdienst zu tun hat, fehlt mir jeglicher Beleg. Denn außer seinem allgegenwärtigen Hinterherflennen der 'guten alten Stellwerkstechnik' kommen von ihm zum Thema Bahnbetrieb nur allgemeine Plattitüden, die hier jeder bringen kann, der eine Weile mitgelesen hat.Speelwark schrieb:Genau, Ihr Fahrdienst-SpezialistenDa hast du Recht, da kann ich dir nur zustimmen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 27.01.19 15:27
geschrieben von: De David
Datum: 27.01.19 15:44
geschrieben von: LoneStarr27
Datum: 27.01.19 16:58
Das Zs 1 und auch das Zs 7 darf ich Dir aber nur geben, wenn ich einen gesicherten Fahrweg habe. Wenn die Weiche wegen Schnee keine Endlage erreicht, geht da einfach garnichts. Und welcher Lokführer hätte denn überhaupt das nötige Equipment an Bord, um eine Weiche auch nur notdürftig freizukehren? Ganz abgesehen von der Bereitschaft dazu, das im Zweifelsfalle auch zu tun.... wenn dann sind die nur im Bahnhof, und da kann man von Esig aus immer auf Zs1 oder 7 rein fahren, bzw im Bahnhof selbst als Rangierfahrt dort hin.
geschrieben von: Martinmuetzel
Datum: 27.01.19 18:06
geschrieben von: HELZ
Datum: 27.01.19 19:36
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 27.01.19 20:46
DANKE! Wenigstens Einer der hier die Problematik im Ganzen begriffen hat!Es ist klassische Management-Aufgabe, entsprechende Prozesse zu organisieren und dafür notwendiges Personal einzuplanen. Wenn es sinnvoll ist, Hilfe der Tf vorzusehen, warum nicht? Aber dann bitte mit Einweisung, passender Ausrüstung, klaren Regeln und Unfallversicherung. Dass die EVU dafür Ausgleich vom EIU bekommen müssen, ist auch klar. Es gibt natürlich auch andere Lösungen, aber die müssen ebenfalls organisiert sein.
geschrieben von: EK-Wagendienst
Datum: 27.01.19 20:55
Genau so ist es heute,Das Problem ist aus meiner Sicht nicht weniger, dass es niemand tun will. Sondern dass es nicht ausreichend organisiert ist.
Schnee aus einer Weiche zu fegen ist Arbeit im Gleisbereich. Das sollte nur jemand machen, der weiß, was er tut. Er muss sich darauf verlassen können, dass niemand versucht, die Weiche zu befahren und dass niemand, auch keine automatische Zuglenkung, versucht, die Weiche zu stellen. Ohne präzise Absprache mit dem FdL und Ortskenntnis geht da gar nichts. Es ist klassische Management-Aufgabe, entsprechende Prozesse zu organisieren und dafür notwendiges Personal einzuplanen. Wenn es sinnvoll ist, Hilfe der Tf vorzusehen, warum nicht? Aber dann bitte mit Einweisung, passender Ausrüstung, klaren Regeln und Unfallversicherung. Dass die EVU dafür Ausgleich vom EIU bekommen müssen, ist auch klar. Es gibt natürlich auch andere Lösungen, aber die müssen ebenfalls organisiert sein.
Ich verstehe einfach nicht, dass auf solchen "zweitrangigen" Strecken immer wieder solche Ausfallerscheinungen auftreten.
geschrieben von: De David
Datum: 27.01.19 23:59
geschrieben von: De David
Datum: 28.01.19 00:28
geschrieben von: Der Springer
Datum: 28.01.19 09:50
vergiss den Bonus nicht, weil er so einen cleveren Vertrag ausgehandelt hat.Und der selbständige BÜ-Schlüssler/Weichenschneefeger wird natürlich nur für die minutengenau abzurechnende Netto-Einsatzzeit bezahlt. Zwischen zwei Einsätzen ist er wieder selbständiger Freizeitmensch, der den DB Netz-Fegevertrag aber nur bekommt, wenn er rund um die Uhr in Bereitschaft lauert und jederzeit sofort abrufbar ist. Am besten schläft so einer in seinem privaten VW-Lupo.
Während die, die sich solche Verträge ausdenken einen festen auskömmlichen Monatslohn beziehen. Vermögenswirksame Leistungen und Weihnachtsgeld natürlich auch.
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