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(ZM) Bahn verspricht pünktlichere Züge

geschrieben von: bjoern

Datum: 06.12.18 08:58

[www.zeit.de]
Zitat:
Zu spät, zu teuer, zu knauserig: Nach Meinung ihrer Kunden ist bei der Bahn einiges im Argen. Der Konzern gelobt Besserung, schnellere Entschädigungen gibt es aber nicht.
Die Kunden würden gerne digital die Rückerstattung fordern, womöglich direkt aus dem DB Navigator. Die Bahn möchte den Papierbürokratismus aufrechterhalten (wohlwissend, dass das die Kunden abschreckt). Es wäre ja auch zu bequem, wenn der zahlende Kunde die zu reklamierende Fahrt einfach aus dem DB Navigator heraus reklamiert und diese Meldung automatisch auf Plausibilität geprüft würde.

Zitat
... We explore... and you call us criminals. We seek after knowledge... and you call us criminals. ...




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:06:08:58:47.

Servicecenter Fahrgastrechte im Jahr 1950

geschrieben von: telemaxx

Datum: 06.12.18 09:06

Schon witzig, dass der Konzern überall von Digitalisierung redet und smart und besser. Und dann an einer entscheidenden Stelle, wo der Kunde unmittelbar und in Euro profitieren würde, auf Papier und Post setzt. Das Servicecenter hat nicht einmal eine E-Mail-Adresse. Das ist so 1950.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:06:09:06:25.

Rückerstattung

geschrieben von: D-Takter

Datum: 06.12.18 09:09

Hallo,
das Thema "digitale Rückerstattung" ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Viele Fahrkarten sind freizügig einsetzbar, auch solche mit Zugbindung, wenn ein Vor- und Nachlauf im Nahverkehr enthalten ist.
Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung. Dass kann die Bahn gar niht automatisch wissen uns prüfen. Es blieben nur Karten mit Zugbindung und ohne Vor- und Nachlauf im Nahverkehr, und dann müsste noch sichergestellt werden, dass der Fahrgast auch wirklich mitgefahren ist, was erst über den Komfort-Check-in möglich wäre.
Nicht nur Medikamente haben Risiken und Nebenwirkungen. Und die Bahn ist das besondere Ziel von Betrugsmaschen.
Der D-Takter

Re: Servicecenter Fahrgastrechte im Jahr 1950

geschrieben von: kossmann

Datum: 06.12.18 09:13

telemaxx schrieb:
Und dann an einer entscheidenden Stelle, wo der Kunde unmittelbar und in Euro profitieren würde
Das ist dein Denkfehler. Bei einer AG geht es darum, das die Aktionäre profitieren. In diesem Fall wohl durch nicht ausgezahlte Entschädigungen

Digitale Rückerstattung? Bloß nicht!

geschrieben von: Der Zeuge Desiros

Datum: 06.12.18 09:18

bjoern schrieb:
Die Kunden würden gerne digital die Rückerstattung fordern, womöglich direkt aus dem DB Navigator.

Naja,

"gerne fordern würden" heißt ja noch nicht, dass sie das auch wirklich fordern.

Aber im Ernst, mal ganz analogisch gedacht: damit wäre dem Betrug doch Tür und Tor geöffnet! Und zu zahlen haben diese Zeche dann die ehrlichen Fahrgäste. Die mit ihren pünktlichen Zügen ja schon heute die Erstattungen für verspätete Züge zahlen.

Gruß

Heiko

https://www.desiro.net/Signatur-S21.jpg




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:06:09:18:26.

Re: Rückerstattung

geschrieben von: VT

Datum: 06.12.18 09:33

und welchen Unterschied macht das zu Papierfahrkarten bzw. zu einem manuell ausgefüllten Formular in das ich letzten Endes doch nur die Werte aus Hafas eintrage? Da habe ich doch auch so gut wie nie einen Zangenabdruck drauf, ist ja auch keine Voraussetzung für die Fahrgastrechte.

Re: Rückerstattung

geschrieben von: Murrtalbahner

Datum: 06.12.18 09:36

D-Takter schrieb:
Hallo,
das Thema "digitale Rückerstattung" ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Viele Fahrkarten sind freizügig einsetzbar, auch solche mit Zugbindung, wenn ein Vor- und Nachlauf im Nahverkehr enthalten ist.
Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung. Dass kann die Bahn gar niht automatisch wissen uns prüfen. Es blieben nur Karten mit Zugbindung und ohne Vor- und Nachlauf im Nahverkehr, und dann müsste noch sichergestellt werden, dass der Fahrgast auch wirklich mitgefahren ist, was erst über den Komfort-Check-in möglich wäre.
Nicht nur Medikamente haben Risiken und Nebenwirkungen. Und die Bahn ist das besondere Ziel von Betrugsmaschen.
Der D-Takter
Sorry, das halte ich für eine einfache Ausrede.
Die meisten Fahrkarten gehen doch über die Sparpreise. Wenn ich eine Fahrkarte von Tamm nach Ahrensburg Gartenholz löse, gibt es jetzt nicht so viele Möglichkeiten: S-Bahn bis Stuttgart, ICE xxx nach Hamburg Hbf, Regio nach Ahrensburg. Sicher gibt es viele Möglichkeiten von Hamburg Hbf nach Ahrensburg zu kommen. Möglich wäre aber bei einfacheren Fällen eine Plausibilitätsprüfung: Wenn der ICE verspätet um 15:20 Uhr ankommt, dann noch die vorgesehene Umsteigezeit für Hamburg, macht dann 15:30 Uhr, also kann der Kunde den nächsten Regio ab 15:30 Uhr nehmen. Wenn er dann mehr als eine Stunde später in Ahrensburg ankommt, bekommt er seine Entschädigung. Alles kein Hexenwerk.

Es würde aber den meisten Fahrgästen schon helfen, wenn man nicht wegen 5 Euro händisch das Formular besorgen/ausdrucken und ausfüllen muss und damit noch zur Post laufen. Ein Online-Formular würde auch helfen. Das wäre das einfachste und von heute auf morgen umsetzbar. Wenn man wöllte.

Betrug? Naja, was bei einem Online-Formular anders sein soll als bei einem Papierformular erschließt sich mir nicht. Auch beim Papierformular kann man im nv-Teil der Fahrkarte die Story vom Pferd erzählen. Eine Kontrolle der Fahrkarte und "Entwertung" findet ja ebenso statt, egal ob das Formular per Post oder Online oder gar halbautomatisiert abgesendet/bearbeitet wird.

Die Bahn will aber nicht, weil es sonst noch teurer für sie wird. Es bliebe also einzig der Weg der Gesetzgebung, wenn man es den Kunden erleichtern möchte.

Zitat Facebook Deutsche Bahn Konzern vom 18.3.15: "Der geplante Ausbau des Fernverkehrs, der heute vorgestellt wurde, wird in jedem Fall auch ohne Unterstützung der Länder umgesetzt und ist eigenwirtschaftlich geplant. Es wird also keinen bestellten Fernverkehr geben."

Re: Digitale Rückerstattung? Bloß nicht!

geschrieben von: Val

Datum: 06.12.18 09:57

Der Zeuge Desiros schrieb:
bjoern schrieb:
Die Kunden würden gerne digital die Rückerstattung fordern, womöglich direkt aus dem DB Navigator.
"gerne fordern würden" heißt ja noch nicht, dass sie das auch wirklich fordern.

Aber im Ernst, mal ganz analogisch gedacht: damit wäre dem Betrug doch Tür und Tor geöffnet!
Warum? Gerade bei Fahrscheinen mit Zugbindung lässt sich doch ganz einfach digital prüfen, ob der gebuchte Zug tatsächlich die relevanten Verspätungsschwellen überschritten hat. Im Navigator beim Ticket nach Ende der Fahrt unten einen dicken Button "Fahrgastrechte einfordern" einblenden, wenn der Zug mehr als x Minuten Verspätung hatte.
Bei Flexpreisen muss man sich halt Gedanken machen, wie man die Benutzerführung macht, aber bei Sparpreisen sehe ich keinen Grund, die ohnehin schon vorhandenen Daten nicht zu nutzen. Spart allen Beteiligten Arbeit. Hat halt nur den Nachteil, dass womöglich weniger Leute auf ihre Rechte verzichten und Verspätungen die Bahn somit teurer zu stehen kommen. Hätte vielleicht auch den Nebeneffekt, dass sich Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung plötzlich rechnen, die den BWL'lern bisher zu teuer waren.

Und wo ist da das Betrugs-Potenzial? Es wird doch immer nur ein Prozentsatz <100% des Ticketpreises zurückerstattet.

Gruß,

Val




2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:06:10:00:22.

Re: Servicecenter Fahrgastrechte im Jahr 1950

geschrieben von: Alibizugpaar

Datum: 06.12.18 10:09

Ganz genau. Einen Primaten darum machen, daß Schaffner und Fahrgast sich zur Fahrkartenkontrolle gegenseitig möglichst stillschweigend in Ruhe lassen, aber zur Verspätungserstattung beim Kunden eine Fotokopie der Bahncard per Post anfordern, obwohl BC-Nummer auf dem Antrag 2x angegeben ist.

Affenzirkus.

Gruß, Olaf

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Re: Rückerstattung

geschrieben von: Alibizugpaar

Datum: 06.12.18 10:11

Was soll man denn auf Papier handschriftlich dokumentieren können, was man über eine App nicht auch eintippen und zur DB absenden könnte? Da bin ich ja mal gespannt.

Gruß, Olaf

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Re: Digitale Rückerstattung? Bloß nicht!

geschrieben von: Alibizugpaar

Datum: 06.12.18 10:13

Heiko, an welches Beispiel würdest Du denken?

Gruß, Olaf

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Re: Rückerstattung

geschrieben von: VT

Datum: 06.12.18 10:17

Mal abgesehen, dass es sich beim Absenden der Forderung bereits im Zug durch die Handyortung lückenlos nachweisen ließe, dass man tatsächlich in dem Zug sitzt oder eben mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit drin saß.

Klar das bedeutet einen Verlust an Privatsphäre, aber den habe ich auch, wenn ich meine Standortdaten/genutzten Züge auf dem Formular eintragen würde.

Re: Rückerstattung

geschrieben von: BAR_Gucker

Datum: 06.12.18 10:39

hmm, nicht so einfach -> aber wie machen die das? Die Regelungen scheinen ja doch klar zu sein. Sonst würde sich da sicher keine Inkassofirma soweit aus dem Fenster lehnen, das sie sogar in Vorkasse gehen, bevor es ihnen die Bahn erstattet hat! Bei - les ich richtig - 15% Einbehalt schätzen sie das Risiko ja nicht allzu hoch ein ...

Also voll digitale Rückerstattung (von Online-Tickets) in angemessener Zeit zu denk ich mal halbwegs fairen Konditionen.

[www.bahn-buddy.de]

Fazit: Gibts alles schon, nur nicht von der Bahn ... Könnte also gut sein, das das Service-Center der Bahn dann bald weniger zu tun hat, wenn sich da so ein Markt wie bei den Flugverspätungen auftut...? Weil wer tut es sich noch an, sich selber mit der Fluggesellschaft zu streiten? Dort geht allerdings meines Wissens keiner in Vorkasse. Das Geld gibts erst, wenn die Airline wirklich gezahlt hat.

Gut, mal sehen ob das Modell dann Bestand hat. Aber wenn es funktioniert, gibt es dann sicher wie im Flugbereich dann bald mehrere Portale, an die man seine Forderung abtreten kann ...

Gruß,
Der BAR_Gucker



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:06:10:40:24.

Re: Rückerstattung

geschrieben von: Alibizugpaar

Datum: 06.12.18 10:44

Handyortungen sind was für Notfälle und Aufklärung von Verbrechen.

Gruß, Olaf

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Re: Digitale Rückerstattung? Bloß nicht!

geschrieben von: pm

Datum: 06.12.18 11:15

Wie oft ist bei Dir dieses Jahr die Zugbindung aufgehoben worden ? 30%, 40%, 50% ?

Beispiele

geschrieben von: Der Zeuge Desiros

Datum: 06.12.18 11:21

"Heiko, an welches Beispiel würdest Du denken?"

Hallo,

alleine bei all den Fahrkarten, bei denen der tatsächlich genutzte Zug nicht nachweisbar ist. Das sind ja im Grunde alle Fahrkarten - vom Normalpreis bis zur BC100 - die keine Zugbindung haben.
Oder wenn irgendwo ein Reiseabbruch vorgetäuscht, dann aber doch mit der Fahrkarte weiter gefahren wird.
Oder, je nach Art und Intensität der Prüfschleife: wenn unterwegs eine Verspätung eintritt, dann die Rückerstattung beantragt wird, obwohl sich im weiteren Reiseverlauf noch ein Verspätungsabbau eintritt.

Den Widerspruch, dass die DB am liebsten sogar ihren Zugverkehr nur noch virtuell durchführen möchte, in diesem Falle aber ziemlich analog unterwegs ist, sehe ich auch. Dennoch: Diesen Wunsch "Rückerstattung in Echtzeit", der da ja offenbar dahinter steckt, sehe ich kritisch. Wenn dagegen die gleichen Prüfschleifen zum Einsatz kommen wie bei einem Papierformular, dann ist die Art der Mitteilung natürlich egal.

Heiko

https://www.desiro.net/Signatur-S21.jpg




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:06:11:24:24.

Re: Digitale Rückerstattung? Bloß nicht!

geschrieben von: KHM

Datum: 06.12.18 11:25

Der Zeuge Desiros schrieb:
Aber im Ernst, mal ganz analogisch gedacht: damit wäre dem Betrug doch Tür und Tor geöffnet! Und zu zahlen haben diese Zeche dann die ehrlichen Fahrgäste. Die mit ihren pünktlichen Zügen ja schon heute die Erstattungen für verspätete Züge zahlen.

Gruß

Heiko
Also weil ich ein ehrlicher Fahrgast bin, ist mein Zug pünktlich ("Die mit ihren pünktlichen Zügen ja schon heute die Erstattungen für verspätete Züge zahlen.")? Hmm, das wäre gut …, ist aber leider nicht so.
Außerdem kann man den Betrug ja deutlich erschweren. Da gibt es z. B. neuerdings in allen ICE den Komfort-Check-in. Wie soll jemand, der diesen KCI genutzt hat und also ein digitales Ticket hat, wenn DIESER ICE ausreichend Verspätung hat, denn noch betrügen??? Also: Warum darf nicht mal der digital seine Fahrgastrechte geltend machen? Weil, weil … genau: Weil man dem Kunden ja zuvorderst pünktliche Züge schuldet, und nur so ganz nachrangig Entschädigung für unpünktliche. Und weil man (1) nicht liefert, leitet man bei Bahns daraus, dass man (2) auch nicht liefern braucht … oder so ähnlich.

Re: Beispiele

geschrieben von: Wessex Trains

Datum: 06.12.18 11:38

Hallo,

das sehe ich genau so. Eine automatische Rückerstattung bei Verspätung gibt es in Großbritannien bei einigen TOC's(EVU) allerdings nur für Advanced Tickets, das sind Fahrkarten die Zug gebunden sind inklusive Zwangsreservierung. Die Advanced Tickets gelten nur wenn der Fahrgast auf dem reservierten Platz im korrekten Zug sitzt. Das geht hier recht einfach weil Advanced Tickets nur bei einem TOC gültig sind. Verpasst man den gebuchten Zug ist das Ticket wertlos, Erstattung oder Umtausch sind ausgeschlossen. Bei einem Zugausfall muss das Ticket an einem Schalter kostenfrei umgebucht werden, oder es wird ohne Gebühr erstattet.

Re: Beispiele

geschrieben von: Traumflug

Datum: 06.12.18 11:47

Der Zeuge Desiros schrieb:
Diesen Wunsch "Rückerstattung in Echtzeit", der da ja offenbar dahinter steckt, sehe ich kritisch.
Nee. Es geht um eine Rückerstattung mit wenig Aufwand. Ob das Geld am gleichen Tag oder drei Tage später eintrifft ist egal.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: Beispiele

geschrieben von: Alibizugpaar

Datum: 06.12.18 11:53

Nein, es geht nicht um Erstattung in Echtzeit, sondern um den Vergleich Papierantrag zu Onlineantrag. Auch auf dem Papierantrag kann ich nicht besser oder schlechter nachweisen, in welchem Zug ich tatsächlich gesessen habe. Vor allem im Regionalzug kommt oft kein Schaffner durch und knippst. Oft gucken die auch nur und verzichten auf einen Knipps, wenn 1 oder 2 Abdrücke schon drauf sind. Man kann ja steuern, daß so ein Antrag erst ab dem Folgetag möglich ist.

"Das sind ja im Grunde alle Fahrkarten - vom Normalpreis bis zur BC100 - die keine Zugbindung haben. Oder wenn irgendwo ein Reiseabbruch vorgetäuscht, dann aber doch mit der Fahrkarte weiter gefahren wird."

Wie gesagt, diesen Nachweis könnte ich auf einem Papierantrag nicht anders erbringen als online. Schmu ist hier möglich, aber auch da. Es geht ja nur um die Form der Übermittlung an die Bahn. Und ein nachträgliches "bitte reichen sie uns eine Fotokopie ihrer BC 100 ein" zähle ich schon zum Mobbing. Niemand weiß besser, ob ich eine gültige und bezahlte BC 100 besitze als V.I.K.I., der Zentralrechner der DB.

Gruß, Olaf

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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:06:11:57:20.

Re: Beispiele

geschrieben von: Fahrkartenautomat

Datum: 06.12.18 11:55

Der Zeuge Desiros schrieb:
"Heiko, an welches Beispiel würdest Du denken?"

Hallo,

alleine bei all den Fahrkarten, bei denen der tatsächlich genutzte Zug nicht nachweisbar ist. Das sind ja im Grunde alle Fahrkarten - vom Normalpreis bis zur BC100 - die keine Zugbindung haben.
Oder wenn irgendwo ein Reiseabbruch vorgetäuscht, dann aber doch mit der Fahrkarte weiter gefahren wird.
Aber wie würde dieser Art von Betrug mit dem heutigen System vorgebeugt werden?
Die Menschen, die die Papieranträge heute bearbeiten, gehen doch auch nach einem festen Regelwerk vor. Es sollte kein großes Problem darstellen, dieses Regelwerk in einen Algorithmus umzuformen und die Eingabedaten direkt aus einem möglichst weitgehend automatisch ausgefüllten Antrag innerhalb der DB-Navigator-App zu beziehen.

Einzige Hürde, dir mir einfällt, ist das Erkennen von Zangenabdrücken auf Papiertickets. Aber wer fährt heute noch mit Papiertickets? Also außer mir natürlich. Außerdem werden die doch auch gescannt, dann liegt der Abdruck auch digital und für einen FGR-Algorithmus verwertbar vor. In Sonderfällen, die vielleicht erfordern, dass ein Auge zugedrückt wird oder sonstige Kulanz nötig machen, könnte der Fahrgast nach dem automatischen "Entschädigung abgelehnt!" des Algorithmus eine Erklärung in sein Handy eintippen und um gnädige Berücksichtigung des Erstattungswunsches bitten, worüber dann vom FGR-Personal entschieden wird.

Als einzig plausible Gründe dafür, warum das heute nicht automatisch bearbeitet wird, fallen mir ein:
1) Man möchte Entschädigungszahlungen sparen. Der Papierweg ist vielen zu umständlich und so verzichten sie auf ihre FGR. Gut für das Konto der Bahn, leider entfallen dadurch auch die finanziellen Anreize, den Zugverkehr pünktlicher zu machen – also schlecht für alle Fahrgäste!
2) Es fallen so wenige Entschädigungszahlungen an, dass sich eine Automatisierung nicht lohnt, da die Entwicklung zu teuer wäre. Wenn ich auf die Verspätungsstatistiken schaue kann die Ursache dafür allerdings nur in der Idee von Grund 1) liegen.

Re: (ZM) Bahn verspricht pünktlichere Züge

geschrieben von: V-Lokführer

Datum: 06.12.18 12:28

Es ist einfach der Hammer, wie der "Pressesprecher" Torsten Sträter uns das erklärt: [www.youtube.com]

Grüße aus Crailsheim vom V-Lokführer Oli

Lokomotiven fahr' ich lieber, wenn sie einen Dieselmotor haben!
Hallo.

Man denke auch mal an die 80-jährige "Omma Erna", die keine Möglichkeit hat, ihr Ticket über die App zu buchen. Auch ihr muss eine Möglichkeit gegeben werden, eine Entschädigung zu bekommen. Bei "Omma" Erna wird das nur über Formular oder ggf. direkt am Schalter funktionieren, jedoch nicht über einen digitalen Weg. Und wie soll es digital bei Automatentickets möglich sein, vielleicht noch 30 km vom nächsten Schalter entfernt? Da bleibt nur der gute alte Postweg.

Grüße

Karsten



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:06:12:57:10.

Re: Beispiele

geschrieben von: Murrtalbahner

Datum: 06.12.18 15:41

Fahrkartenautomat schrieb:
Die Menschen, die die Papieranträge heute bearbeiten, gehen doch auch nach einem festen Regelwerk vor. Es sollte kein großes Problem darstellen, dieses Regelwerk in einen Algorithmus umzuformen und die Eingabedaten direkt aus einem möglichst weitgehend automatisch ausgefüllten Antrag innerhalb der DB-Navigator-App zu beziehen.

Einzige Hürde, dir mir einfällt, ist das Erkennen von Zangenabdrücken auf Papiertickets. Aber wer fährt heute noch mit Papiertickets? Also außer mir natürlich. Außerdem werden die doch auch gescannt, dann liegt der Abdruck auch digital und für einen FGR-Algorithmus verwertbar vor. In Sonderfällen, die vielleicht erfordern, dass ein Auge zugedrückt wird oder sonstige Kulanz nötig machen, könnte der Fahrgast nach dem automatischen "Entschädigung abgelehnt!" des Algorithmus eine Erklärung in sein Handy eintippen und um gnädige Berücksichtigung des Erstattungswunsches bitten, worüber dann vom FGR-Personal entschieden wird.
Man darf auch nicht vergessen, dass "einfach" bei der DB nicht geht. Sonst würde man sich nicht zig verschiedene Systeme für ein und die selbe Verspätungsinformation gönnen.
Es dürfte schon ein ziemliches rechtliches Problem sein, dass das SCFG von der DB Bahncard25 GmbH erfahren darf, ob Max Mustermann eine BC25 hat. Sonst muss man sich an die DB Bahncard50 Nord GmbH wenden, die aber dann nicht zuständig ist, weil Max Mustermann in Göttingen wohnt und das zur DB Bahncard50 Süd GmbH zählt. Wenn dann noch Vertrieb, Fernverkehr und Regio drin hängen?!

Zitat Facebook Deutsche Bahn Konzern vom 18.3.15: "Der geplante Ausbau des Fernverkehrs, der heute vorgestellt wurde, wird in jedem Fall auch ohne Unterstützung der Länder umgesetzt und ist eigenwirtschaftlich geplant. Es wird also keinen bestellten Fernverkehr geben."

Was wollen denn die Benutzer anderer Verkehrsmittel?

geschrieben von: D 2027

Datum: 06.12.18 15:42

Da schau an; sie wollen genau dasselbe: [www.spiegel.de]

Wobei wir ja mit dem Servicecenter FGR, sowohl als zentrale Anlaufstelle für alle Bahnen als auch mit der im Normalfall recht unkomplizierten und schnellen Bearbeitung der Fälle im Gegensatz zum Flugverkehr recht zufrieden sein können.

Erik

der allerdings seit fast 20 Jahren nicht mehr in der Verlegenheit war Flugverspätungen reklamieren zu müssen

Wer in Deutschland das öffentliche Eisenbahnwesen benutzt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. (Karl Lagerfeld, dt. Modeschöpfer 1933 - 2019)

Re: Beispiele

geschrieben von: jakobml

Datum: 06.12.18 20:52

Hallo zusammen,

zumindest in Baden-Württemberg gibt es doch intensivere Diskussionen zum Thema automatische Erstattung:

VCD-Vorschläge und PM des Fahrgastbeirats Baden-Württemberg: PM FGB-BW

Gruß jakobml
Kurzwellenhoerer schrieb:
Hallo.

Man denke auch mal an die 80-jährige "Omma Erna", die keine Möglichkeit hat, ihr Ticket über die App zu buchen. Auch ihr muss eine Möglichkeit gegeben werden, eine Entschädigung zu bekommen. Bei "Omma" Erna wird das nur über Formular oder ggf. direkt am Schalter funktionieren, jedoch nicht über einen digitalen Weg. Und wie soll es digital bei Automatentickets möglich sein, vielleicht noch 30 km vom nächsten Schalter entfernt? Da bleibt nur der gute alte Postweg.

Grüße

Karsten
Ich will das ganze Problem nicht als ein solches erkennen.
Ist es nicht ein schöner Zeitvertreib während einer 60- minütigen Verpätung ein Fahrgastrechteformular auszufüllen?
Zeit genug sollte sein!

Re: Rückerstattung

geschrieben von: Mark-Oh

Datum: 07.12.18 02:57

D-Takter schrieb:
Hallo,
das Thema "digitale Rückerstattung" ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Viele Fahrkarten sind freizügig einsetzbar, auch solche mit Zugbindung, wenn ein Vor- und Nachlauf im Nahverkehr enthalten ist.
Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung. Dass kann die Bahn gar niht automatisch wissen uns prüfen. Es blieben nur Karten mit Zugbindung und ohne Vor- und Nachlauf im Nahverkehr, und dann müsste noch sichergestellt werden, dass der Fahrgast auch wirklich mitgefahren ist, was erst über den Komfort-Check-in möglich wäre.
Nicht nur Medikamente haben Risiken und Nebenwirkungen. Und die Bahn ist das besondere Ziel von Betrugsmaschen.
Der D-Takter
Ich sehe das noch viel weiter! Die Bahn weiß ja mit Komfort Checkin usw welchen Zug ich gebucht habe und das ich auch mit diesen oder jenen gefahren bin. Wenn ich dann ein Anrecht auf Erstattung habe sollte dies AUTOMATISCH erfolgen ohne das ich da was tun muss!
Ich komme z.B. in Frankfurt an und mein ICE hatte X Verspätung ich steige ganz normal aus und gehe meiner Wege und kümmere mich weder weiter um die Verspätung noch um die Rückerstattung. Gleichzeitig Merkt das System das ich einen Anspruch auf Erstattung habe und wie hoch der ist und schickt mir sofort den entsprechenden Betrag z.B. auf mein Paypal Konto. Technisch gesehen geht sowas im großen und ganzen innerhalb von 5 Minuten über die Bühne.
Ich habe mir letzten Samstag in Chemnitz beim Motorcross eine Jacke für 70€ mit Paypal gekauft, das Geld war innerhalb von wenigen Sekunden am Ziel.
Wenn das Geld nicht innerhalb von 24 Stunden beim geschädigten Kunden ist weil beim Konzern jemand gepennt hat dann kommt nochmal eine zusätzliche Entschädigung für alle 24 Stunden dazu.

Und ein Zug ist nicht Verspätet wenn er knappe 6 Minuten Verspätung hat sondern mehr als 60 Sekunden. Entschädigungen von 10% gibt es ab 10 Minuten Ankunftsverspätung und alle 10 Minuten steigt das ganze um 10 %, dann hätte die DB endlich mal ein Interesse daran das die Fahrgäste pünktlich ans Ziel kommen!
Bis jetzt lacht die sich doch über die Fahrgastrechte nur schlapp weil die so lächerlich sind! Da wird doch kein Druck auf die DB ausgeübt!

Die Zugbetreiber müssen aber auch die Möglichkeit haben die entstandenen Kosten an den Infrastrukturbetreiber weiter zu leiten, nur dann hat man bei DB Netz auch ein Interesse daran eine Möglichst hohe Verfügbarkeit sicherzustellen! Oft ist es ja so das es eine komme ich Heut nicht komme ich halt Morgen Mentalität in den oberen Manager Etagen gibt.
Erst wenn sich der Kaffee und Streichholz (um die Augen offen zu halten) Verbrauch verzehnfacht hat weil die oberen Manager Tag und Nacht nur noch damit beschäftigt sind die Züge pünktlich zu kriegen ist kann man sagen das die DB ein kleines bisschen Interesse am Kunden hat.

PS: Auch wenn es sich teilweiße so liest als wäre das alles nur ein Scherz, ist es keiner.

Re: Was wollen denn die Benutzer anderer Verkehrsmittel?

geschrieben von: kukuk

Datum: 07.12.18 05:44

D 2027 schrieb:
Wobei wir ja mit dem Servicecenter FGR, sowohl als zentrale Anlaufstelle für alle Bahnen als auch mit der im Normalfall recht unkomplizierten und schnellen Bearbeitung der Fälle im Gegensatz zum Flugverkehr recht zufrieden sein können.

Im Flugverkehr hängt das ganz extrem von der Fluggesellschaft ab. Es gibt welche, da kann man wirklich alles bequem elektronisch machen und bekommt sehr schnell sein Geld. Und es gibt andere, da schaltet man am besten gleich den Anwalt wein.
Kurzwellenhoerer schrieb:
Hallo.

Man denke auch mal an die 80-jährige "Omma Erna", die keine Möglichkeit hat, ihr Ticket über die App zu buchen. Auch ihr muss eine Möglichkeit gegeben werden, eine Entschädigung zu bekommen. Bei "Omma" Erna wird das nur über Formular oder ggf. direkt am Schalter funktionieren, jedoch nicht über einen digitalen Weg. Und wie soll es digital bei Automatentickets möglich sein, vielleicht noch 30 km vom nächsten Schalter entfernt? Da bleibt nur der gute alte Postweg.

Grüße

Karsten
Niemand hat verlangt das Papierformular einzustampfen.

Angesichts der Verbreitung von Smartphones sollte der Regelfall aber die möglichst automatische Verarbeitung des Reklamationsfalls sein, insbesondere bei online/digital erworbenen Tickets. Als Plan B bei technischen Störungen und für diejenigen welche keinen Computer gleich welcher Art besitzen, sollte es weiterhin auf dem Papierweg möglich sein.

Zitat
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Re: Beispiele

geschrieben von: bjoern

Datum: 07.12.18 08:53

Der Zeuge Desiros schrieb:
"Heiko, an welches Beispiel würdest Du denken?"

Hallo,

alleine bei all den Fahrkarten, bei denen der tatsächlich genutzte Zug nicht nachweisbar ist. Das sind ja im Grunde alle Fahrkarten - vom Normalpreis bis zur BC100 - die keine Zugbindung haben.
Oder wenn irgendwo ein Reiseabbruch vorgetäuscht, dann aber doch mit der Fahrkarte weiter gefahren wird.
Oder, je nach Art und Intensität der Prüfschleife: wenn unterwegs eine Verspätung eintritt, dann die Rückerstattung beantragt wird, obwohl sich im weiteren Reiseverlauf noch ein Verspätungsabbau eintritt.

Den Widerspruch, dass die DB am liebsten sogar ihren Zugverkehr nur noch virtuell durchführen möchte, in diesem Falle aber ziemlich analog unterwegs ist, sehe ich auch. Dennoch: Diesen Wunsch "Rückerstattung in Echtzeit", der da ja offenbar dahinter steckt, sehe ich kritisch. Wenn dagegen die gleichen Prüfschleifen zum Einsatz kommen wie bei einem Papierformular, dann ist die Art der Mitteilung natürlich egal.

Heiko
Guten Tag,

ich würde nicht eine Rückerstattung noch während der Reise erwarten, nur auf Grund dessen, dass man digital reklamieren könnte. Aber zumindest eine Möglichkeit diese einzureichen und das Überprüfen ob das Anliegen berechtigt ist sollte automatisch und binnen 24 Stunden möglich sein. Diese 24 Stunden sollten ausreichend Zeit sein umd notfalls auch aus mehreren Systemen die Realdaten der Reisekette zu ziehen und zu prüfen. Wenn diese Daten nicht vorliegen, ist das nicht ein Problem welches der Kunde ausbaden sollte, sondern ein Grund es besser zu machen! Sei es überhaupt erst Reklamationsgründe nicht entstehen zu lassen (pünktlich fahren!) oder die Reklamation zeitnah zu verarbeiten. Letzteres ist natürlich zweite Wahl.

Zitat
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Online Rückerstattung

geschrieben von: sandreis

Datum: 07.12.18 12:07

Wenn ich mit meinem Online-Ticket zu spät ankomme, benutze ich dieses Formular:
[www.bahn.de]

Re: Rückerstattung

geschrieben von: Martin Sch.

Datum: 08.12.18 17:30

Bei der SNCF hatte ich im TGV 80 min Verspätung (ja, auch das gibt es. Hatte ich aber vorher noch nie) am 12. Oktober. Online-Erstattungsantrag gestellt noch im Zug, am 16. Antwort mit Entschuldigung, am 19. war das Geld da. Die Verhältnisse bei der SNCF sind zwar einfacher, aber zumindest bei personen- und zuggebundenen Tickets wäre es auch hierzulande problemlos möglich, alles online zu erledigen. NV-Vorlauf wäre da unerheblich.
Allerdings macht es die SNCF der Kundschaft auch nicht zu einfach. Das Formular ist etwas versteckt und - im Gegensatz zum restlichen Internetauftritt - nur auch französisch.

M.