Die Kunden würden gerne digital die Rückerstattung fordern, womöglich direkt aus dem DB Navigator. Die Bahn möchte den Papierbürokratismus aufrechterhalten (wohlwissend, dass das die Kunden abschreckt). Es wäre ja auch zu bequem, wenn der zahlende Kunde die zu reklamierende Fahrt einfach aus dem DB Navigator heraus reklamiert und diese Meldung automatisch auf Plausibilität geprüft würde.Zu spät, zu teuer, zu knauserig: Nach Meinung ihrer Kunden ist bei der Bahn einiges im Argen. Der Konzern gelobt Besserung, schnellere Entschädigungen gibt es aber nicht.
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Das ist dein Denkfehler. Bei einer AG geht es darum, das die Aktionäre profitieren. In diesem Fall wohl durch nicht ausgezahlte EntschädigungenUnd dann an einer entscheidenden Stelle, wo der Kunde unmittelbar und in Euro profitieren würde
Die Kunden würden gerne digital die Rückerstattung fordern, womöglich direkt aus dem DB Navigator.
Sorry, das halte ich für eine einfache Ausrede.Hallo,
das Thema "digitale Rückerstattung" ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Viele Fahrkarten sind freizügig einsetzbar, auch solche mit Zugbindung, wenn ein Vor- und Nachlauf im Nahverkehr enthalten ist.
Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung. Dass kann die Bahn gar niht automatisch wissen uns prüfen. Es blieben nur Karten mit Zugbindung und ohne Vor- und Nachlauf im Nahverkehr, und dann müsste noch sichergestellt werden, dass der Fahrgast auch wirklich mitgefahren ist, was erst über den Komfort-Check-in möglich wäre.
Nicht nur Medikamente haben Risiken und Nebenwirkungen. Und die Bahn ist das besondere Ziel von Betrugsmaschen.
Der D-Takter
Warum? Gerade bei Fahrscheinen mit Zugbindung lässt sich doch ganz einfach digital prüfen, ob der gebuchte Zug tatsächlich die relevanten Verspätungsschwellen überschritten hat. Im Navigator beim Ticket nach Ende der Fahrt unten einen dicken Button "Fahrgastrechte einfordern" einblenden, wenn der Zug mehr als x Minuten Verspätung hatte.bjoern schrieb:"gerne fordern würden" heißt ja noch nicht, dass sie das auch wirklich fordern.Die Kunden würden gerne digital die Rückerstattung fordern, womöglich direkt aus dem DB Navigator.
Aber im Ernst, mal ganz analogisch gedacht: damit wäre dem Betrug doch Tür und Tor geöffnet!
Also weil ich ein ehrlicher Fahrgast bin, ist mein Zug pünktlich ("Die mit ihren pünktlichen Zügen ja schon heute die Erstattungen für verspätete Züge zahlen.")? Hmm, das wäre gut …, ist aber leider nicht so.Aber im Ernst, mal ganz analogisch gedacht: damit wäre dem Betrug doch Tür und Tor geöffnet! Und zu zahlen haben diese Zeche dann die ehrlichen Fahrgäste. Die mit ihren pünktlichen Zügen ja schon heute die Erstattungen für verspätete Züge zahlen.
Gruß
Heiko
Nee. Es geht um eine Rückerstattung mit wenig Aufwand. Ob das Geld am gleichen Tag oder drei Tage später eintrifft ist egal.Diesen Wunsch "Rückerstattung in Echtzeit", der da ja offenbar dahinter steckt, sehe ich kritisch.
Aber wie würde dieser Art von Betrug mit dem heutigen System vorgebeugt werden?"Heiko, an welches Beispiel würdest Du denken?"
Hallo,
alleine bei all den Fahrkarten, bei denen der tatsächlich genutzte Zug nicht nachweisbar ist. Das sind ja im Grunde alle Fahrkarten - vom Normalpreis bis zur BC100 - die keine Zugbindung haben.
Oder wenn irgendwo ein Reiseabbruch vorgetäuscht, dann aber doch mit der Fahrkarte weiter gefahren wird.
geschrieben von: Kurzwellenhoerer
Datum: 06.12.18 12:56
Man darf auch nicht vergessen, dass "einfach" bei der DB nicht geht. Sonst würde man sich nicht zig verschiedene Systeme für ein und die selbe Verspätungsinformation gönnen.Die Menschen, die die Papieranträge heute bearbeiten, gehen doch auch nach einem festen Regelwerk vor. Es sollte kein großes Problem darstellen, dieses Regelwerk in einen Algorithmus umzuformen und die Eingabedaten direkt aus einem möglichst weitgehend automatisch ausgefüllten Antrag innerhalb der DB-Navigator-App zu beziehen.
Einzige Hürde, dir mir einfällt, ist das Erkennen von Zangenabdrücken auf Papiertickets. Aber wer fährt heute noch mit Papiertickets? Also außer mir natürlich. Außerdem werden die doch auch gescannt, dann liegt der Abdruck auch digital und für einen FGR-Algorithmus verwertbar vor. In Sonderfällen, die vielleicht erfordern, dass ein Auge zugedrückt wird oder sonstige Kulanz nötig machen, könnte der Fahrgast nach dem automatischen "Entschädigung abgelehnt!" des Algorithmus eine Erklärung in sein Handy eintippen und um gnädige Berücksichtigung des Erstattungswunsches bitten, worüber dann vom FGR-Personal entschieden wird.
geschrieben von: Güterboden
Datum: 06.12.18 21:35
Ich will das ganze Problem nicht als ein solches erkennen.Hallo.
Man denke auch mal an die 80-jährige "Omma Erna", die keine Möglichkeit hat, ihr Ticket über die App zu buchen. Auch ihr muss eine Möglichkeit gegeben werden, eine Entschädigung zu bekommen. Bei "Omma" Erna wird das nur über Formular oder ggf. direkt am Schalter funktionieren, jedoch nicht über einen digitalen Weg. Und wie soll es digital bei Automatentickets möglich sein, vielleicht noch 30 km vom nächsten Schalter entfernt? Da bleibt nur der gute alte Postweg.
Grüße
Karsten
Ich sehe das noch viel weiter! Die Bahn weiß ja mit Komfort Checkin usw welchen Zug ich gebucht habe und das ich auch mit diesen oder jenen gefahren bin. Wenn ich dann ein Anrecht auf Erstattung habe sollte dies AUTOMATISCH erfolgen ohne das ich da was tun muss!Hallo,
das Thema "digitale Rückerstattung" ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Viele Fahrkarten sind freizügig einsetzbar, auch solche mit Zugbindung, wenn ein Vor- und Nachlauf im Nahverkehr enthalten ist.
Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung. Dass kann die Bahn gar niht automatisch wissen uns prüfen. Es blieben nur Karten mit Zugbindung und ohne Vor- und Nachlauf im Nahverkehr, und dann müsste noch sichergestellt werden, dass der Fahrgast auch wirklich mitgefahren ist, was erst über den Komfort-Check-in möglich wäre.
Nicht nur Medikamente haben Risiken und Nebenwirkungen. Und die Bahn ist das besondere Ziel von Betrugsmaschen.
Der D-Takter
geschrieben von: kukuk
Datum: 07.12.18 05:44
Wobei wir ja mit dem Servicecenter FGR, sowohl als zentrale Anlaufstelle für alle Bahnen als auch mit der im Normalfall recht unkomplizierten und schnellen Bearbeitung der Fälle im Gegensatz zum Flugverkehr recht zufrieden sein können.
geschrieben von: bjoern
Datum: 07.12.18 08:43
Niemand hat verlangt das Papierformular einzustampfen.Hallo.
Man denke auch mal an die 80-jährige "Omma Erna", die keine Möglichkeit hat, ihr Ticket über die App zu buchen. Auch ihr muss eine Möglichkeit gegeben werden, eine Entschädigung zu bekommen. Bei "Omma" Erna wird das nur über Formular oder ggf. direkt am Schalter funktionieren, jedoch nicht über einen digitalen Weg. Und wie soll es digital bei Automatentickets möglich sein, vielleicht noch 30 km vom nächsten Schalter entfernt? Da bleibt nur der gute alte Postweg.
Grüße
Karsten
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Guten Tag,"Heiko, an welches Beispiel würdest Du denken?"
Hallo,
alleine bei all den Fahrkarten, bei denen der tatsächlich genutzte Zug nicht nachweisbar ist. Das sind ja im Grunde alle Fahrkarten - vom Normalpreis bis zur BC100 - die keine Zugbindung haben.
Oder wenn irgendwo ein Reiseabbruch vorgetäuscht, dann aber doch mit der Fahrkarte weiter gefahren wird.
Oder, je nach Art und Intensität der Prüfschleife: wenn unterwegs eine Verspätung eintritt, dann die Rückerstattung beantragt wird, obwohl sich im weiteren Reiseverlauf noch ein Verspätungsabbau eintritt.
Den Widerspruch, dass die DB am liebsten sogar ihren Zugverkehr nur noch virtuell durchführen möchte, in diesem Falle aber ziemlich analog unterwegs ist, sehe ich auch. Dennoch: Diesen Wunsch "Rückerstattung in Echtzeit", der da ja offenbar dahinter steckt, sehe ich kritisch. Wenn dagegen die gleichen Prüfschleifen zum Einsatz kommen wie bei einem Papierformular, dann ist die Art der Mitteilung natürlich egal.
Heiko
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