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Re: Beispiele

geschrieben von: Fahrkartenautomat

Datum: 06.12.18 11:55

Der Zeuge Desiros schrieb:
"Heiko, an welches Beispiel würdest Du denken?"

Hallo,

alleine bei all den Fahrkarten, bei denen der tatsächlich genutzte Zug nicht nachweisbar ist. Das sind ja im Grunde alle Fahrkarten - vom Normalpreis bis zur BC100 - die keine Zugbindung haben.
Oder wenn irgendwo ein Reiseabbruch vorgetäuscht, dann aber doch mit der Fahrkarte weiter gefahren wird.
Aber wie würde dieser Art von Betrug mit dem heutigen System vorgebeugt werden?
Die Menschen, die die Papieranträge heute bearbeiten, gehen doch auch nach einem festen Regelwerk vor. Es sollte kein großes Problem darstellen, dieses Regelwerk in einen Algorithmus umzuformen und die Eingabedaten direkt aus einem möglichst weitgehend automatisch ausgefüllten Antrag innerhalb der DB-Navigator-App zu beziehen.

Einzige Hürde, dir mir einfällt, ist das Erkennen von Zangenabdrücken auf Papiertickets. Aber wer fährt heute noch mit Papiertickets? Also außer mir natürlich. Außerdem werden die doch auch gescannt, dann liegt der Abdruck auch digital und für einen FGR-Algorithmus verwertbar vor. In Sonderfällen, die vielleicht erfordern, dass ein Auge zugedrückt wird oder sonstige Kulanz nötig machen, könnte der Fahrgast nach dem automatischen "Entschädigung abgelehnt!" des Algorithmus eine Erklärung in sein Handy eintippen und um gnädige Berücksichtigung des Erstattungswunsches bitten, worüber dann vom FGR-Personal entschieden wird.

Als einzig plausible Gründe dafür, warum das heute nicht automatisch bearbeitet wird, fallen mir ein:
1) Man möchte Entschädigungszahlungen sparen. Der Papierweg ist vielen zu umständlich und so verzichten sie auf ihre FGR. Gut für das Konto der Bahn, leider entfallen dadurch auch die finanziellen Anreize, den Zugverkehr pünktlicher zu machen – also schlecht für alle Fahrgäste!
2) Es fallen so wenige Entschädigungszahlungen an, dass sich eine Automatisierung nicht lohnt, da die Entwicklung zu teuer wäre. Wenn ich auf die Verspätungsstatistiken schaue kann die Ursache dafür allerdings nur in der Idee von Grund 1) liegen.

Re: (ZM) Bahn verspricht pünktlichere Züge

geschrieben von: V-Lokführer

Datum: 06.12.18 12:28

Es ist einfach der Hammer, wie der "Pressesprecher" Torsten Sträter uns das erklärt: [www.youtube.com]

Grüße aus Crailsheim vom V-Lokführer Oli

Lokomotiven fahr' ich lieber, wenn sie einen Dieselmotor haben!
Hallo.

Man denke auch mal an die 80-jährige "Omma Erna", die keine Möglichkeit hat, ihr Ticket über die App zu buchen. Auch ihr muss eine Möglichkeit gegeben werden, eine Entschädigung zu bekommen. Bei "Omma" Erna wird das nur über Formular oder ggf. direkt am Schalter funktionieren, jedoch nicht über einen digitalen Weg. Und wie soll es digital bei Automatentickets möglich sein, vielleicht noch 30 km vom nächsten Schalter entfernt? Da bleibt nur der gute alte Postweg.

Grüße

Karsten



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:06:12:57:10.

Re: Beispiele

geschrieben von: Murrtalbahner

Datum: 06.12.18 15:41

Fahrkartenautomat schrieb:
Die Menschen, die die Papieranträge heute bearbeiten, gehen doch auch nach einem festen Regelwerk vor. Es sollte kein großes Problem darstellen, dieses Regelwerk in einen Algorithmus umzuformen und die Eingabedaten direkt aus einem möglichst weitgehend automatisch ausgefüllten Antrag innerhalb der DB-Navigator-App zu beziehen.

Einzige Hürde, dir mir einfällt, ist das Erkennen von Zangenabdrücken auf Papiertickets. Aber wer fährt heute noch mit Papiertickets? Also außer mir natürlich. Außerdem werden die doch auch gescannt, dann liegt der Abdruck auch digital und für einen FGR-Algorithmus verwertbar vor. In Sonderfällen, die vielleicht erfordern, dass ein Auge zugedrückt wird oder sonstige Kulanz nötig machen, könnte der Fahrgast nach dem automatischen "Entschädigung abgelehnt!" des Algorithmus eine Erklärung in sein Handy eintippen und um gnädige Berücksichtigung des Erstattungswunsches bitten, worüber dann vom FGR-Personal entschieden wird.
Man darf auch nicht vergessen, dass "einfach" bei der DB nicht geht. Sonst würde man sich nicht zig verschiedene Systeme für ein und die selbe Verspätungsinformation gönnen.
Es dürfte schon ein ziemliches rechtliches Problem sein, dass das SCFG von der DB Bahncard25 GmbH erfahren darf, ob Max Mustermann eine BC25 hat. Sonst muss man sich an die DB Bahncard50 Nord GmbH wenden, die aber dann nicht zuständig ist, weil Max Mustermann in Göttingen wohnt und das zur DB Bahncard50 Süd GmbH zählt. Wenn dann noch Vertrieb, Fernverkehr und Regio drin hängen?!

Zitat Facebook Deutsche Bahn Konzern vom 18.3.15: "Der geplante Ausbau des Fernverkehrs, der heute vorgestellt wurde, wird in jedem Fall auch ohne Unterstützung der Länder umgesetzt und ist eigenwirtschaftlich geplant. Es wird also keinen bestellten Fernverkehr geben."

Was wollen denn die Benutzer anderer Verkehrsmittel?

geschrieben von: D 2027

Datum: 06.12.18 15:42

Da schau an; sie wollen genau dasselbe: [www.spiegel.de]

Wobei wir ja mit dem Servicecenter FGR, sowohl als zentrale Anlaufstelle für alle Bahnen als auch mit der im Normalfall recht unkomplizierten und schnellen Bearbeitung der Fälle im Gegensatz zum Flugverkehr recht zufrieden sein können.

Erik

der allerdings seit fast 20 Jahren nicht mehr in der Verlegenheit war Flugverspätungen reklamieren zu müssen

Wer in Deutschland das öffentliche Eisenbahnwesen benutzt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. (Karl Lagerfeld, dt. Modeschöpfer 1933 - 2019)

Re: Beispiele

geschrieben von: jakobml

Datum: 06.12.18 20:52

Hallo zusammen,

zumindest in Baden-Württemberg gibt es doch intensivere Diskussionen zum Thema automatische Erstattung:

VCD-Vorschläge und PM des Fahrgastbeirats Baden-Württemberg: PM FGB-BW

Gruß jakobml
Kurzwellenhoerer schrieb:
Hallo.

Man denke auch mal an die 80-jährige "Omma Erna", die keine Möglichkeit hat, ihr Ticket über die App zu buchen. Auch ihr muss eine Möglichkeit gegeben werden, eine Entschädigung zu bekommen. Bei "Omma" Erna wird das nur über Formular oder ggf. direkt am Schalter funktionieren, jedoch nicht über einen digitalen Weg. Und wie soll es digital bei Automatentickets möglich sein, vielleicht noch 30 km vom nächsten Schalter entfernt? Da bleibt nur der gute alte Postweg.

Grüße

Karsten
Ich will das ganze Problem nicht als ein solches erkennen.
Ist es nicht ein schöner Zeitvertreib während einer 60- minütigen Verpätung ein Fahrgastrechteformular auszufüllen?
Zeit genug sollte sein!

Re: Rückerstattung

geschrieben von: Mark-Oh

Datum: 07.12.18 02:57

D-Takter schrieb:
Hallo,
das Thema "digitale Rückerstattung" ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Viele Fahrkarten sind freizügig einsetzbar, auch solche mit Zugbindung, wenn ein Vor- und Nachlauf im Nahverkehr enthalten ist.
Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung. Dass kann die Bahn gar niht automatisch wissen uns prüfen. Es blieben nur Karten mit Zugbindung und ohne Vor- und Nachlauf im Nahverkehr, und dann müsste noch sichergestellt werden, dass der Fahrgast auch wirklich mitgefahren ist, was erst über den Komfort-Check-in möglich wäre.
Nicht nur Medikamente haben Risiken und Nebenwirkungen. Und die Bahn ist das besondere Ziel von Betrugsmaschen.
Der D-Takter
Ich sehe das noch viel weiter! Die Bahn weiß ja mit Komfort Checkin usw welchen Zug ich gebucht habe und das ich auch mit diesen oder jenen gefahren bin. Wenn ich dann ein Anrecht auf Erstattung habe sollte dies AUTOMATISCH erfolgen ohne das ich da was tun muss!
Ich komme z.B. in Frankfurt an und mein ICE hatte X Verspätung ich steige ganz normal aus und gehe meiner Wege und kümmere mich weder weiter um die Verspätung noch um die Rückerstattung. Gleichzeitig Merkt das System das ich einen Anspruch auf Erstattung habe und wie hoch der ist und schickt mir sofort den entsprechenden Betrag z.B. auf mein Paypal Konto. Technisch gesehen geht sowas im großen und ganzen innerhalb von 5 Minuten über die Bühne.
Ich habe mir letzten Samstag in Chemnitz beim Motorcross eine Jacke für 70€ mit Paypal gekauft, das Geld war innerhalb von wenigen Sekunden am Ziel.
Wenn das Geld nicht innerhalb von 24 Stunden beim geschädigten Kunden ist weil beim Konzern jemand gepennt hat dann kommt nochmal eine zusätzliche Entschädigung für alle 24 Stunden dazu.

Und ein Zug ist nicht Verspätet wenn er knappe 6 Minuten Verspätung hat sondern mehr als 60 Sekunden. Entschädigungen von 10% gibt es ab 10 Minuten Ankunftsverspätung und alle 10 Minuten steigt das ganze um 10 %, dann hätte die DB endlich mal ein Interesse daran das die Fahrgäste pünktlich ans Ziel kommen!
Bis jetzt lacht die sich doch über die Fahrgastrechte nur schlapp weil die so lächerlich sind! Da wird doch kein Druck auf die DB ausgeübt!

Die Zugbetreiber müssen aber auch die Möglichkeit haben die entstandenen Kosten an den Infrastrukturbetreiber weiter zu leiten, nur dann hat man bei DB Netz auch ein Interesse daran eine Möglichst hohe Verfügbarkeit sicherzustellen! Oft ist es ja so das es eine komme ich Heut nicht komme ich halt Morgen Mentalität in den oberen Manager Etagen gibt.
Erst wenn sich der Kaffee und Streichholz (um die Augen offen zu halten) Verbrauch verzehnfacht hat weil die oberen Manager Tag und Nacht nur noch damit beschäftigt sind die Züge pünktlich zu kriegen ist kann man sagen das die DB ein kleines bisschen Interesse am Kunden hat.

PS: Auch wenn es sich teilweiße so liest als wäre das alles nur ein Scherz, ist es keiner.

Re: Was wollen denn die Benutzer anderer Verkehrsmittel?

geschrieben von: kukuk

Datum: 07.12.18 05:44

D 2027 schrieb:
Wobei wir ja mit dem Servicecenter FGR, sowohl als zentrale Anlaufstelle für alle Bahnen als auch mit der im Normalfall recht unkomplizierten und schnellen Bearbeitung der Fälle im Gegensatz zum Flugverkehr recht zufrieden sein können.

Im Flugverkehr hängt das ganz extrem von der Fluggesellschaft ab. Es gibt welche, da kann man wirklich alles bequem elektronisch machen und bekommt sehr schnell sein Geld. Und es gibt andere, da schaltet man am besten gleich den Anwalt wein.
Kurzwellenhoerer schrieb:
Hallo.

Man denke auch mal an die 80-jährige "Omma Erna", die keine Möglichkeit hat, ihr Ticket über die App zu buchen. Auch ihr muss eine Möglichkeit gegeben werden, eine Entschädigung zu bekommen. Bei "Omma" Erna wird das nur über Formular oder ggf. direkt am Schalter funktionieren, jedoch nicht über einen digitalen Weg. Und wie soll es digital bei Automatentickets möglich sein, vielleicht noch 30 km vom nächsten Schalter entfernt? Da bleibt nur der gute alte Postweg.

Grüße

Karsten
Niemand hat verlangt das Papierformular einzustampfen.

Angesichts der Verbreitung von Smartphones sollte der Regelfall aber die möglichst automatische Verarbeitung des Reklamationsfalls sein, insbesondere bei online/digital erworbenen Tickets. Als Plan B bei technischen Störungen und für diejenigen welche keinen Computer gleich welcher Art besitzen, sollte es weiterhin auf dem Papierweg möglich sein.

Zitat
... We explore... and you call us criminals. We seek after knowledge... and you call us criminals. ...

Re: Beispiele

geschrieben von: bjoern

Datum: 07.12.18 08:53

Der Zeuge Desiros schrieb:
"Heiko, an welches Beispiel würdest Du denken?"

Hallo,

alleine bei all den Fahrkarten, bei denen der tatsächlich genutzte Zug nicht nachweisbar ist. Das sind ja im Grunde alle Fahrkarten - vom Normalpreis bis zur BC100 - die keine Zugbindung haben.
Oder wenn irgendwo ein Reiseabbruch vorgetäuscht, dann aber doch mit der Fahrkarte weiter gefahren wird.
Oder, je nach Art und Intensität der Prüfschleife: wenn unterwegs eine Verspätung eintritt, dann die Rückerstattung beantragt wird, obwohl sich im weiteren Reiseverlauf noch ein Verspätungsabbau eintritt.

Den Widerspruch, dass die DB am liebsten sogar ihren Zugverkehr nur noch virtuell durchführen möchte, in diesem Falle aber ziemlich analog unterwegs ist, sehe ich auch. Dennoch: Diesen Wunsch "Rückerstattung in Echtzeit", der da ja offenbar dahinter steckt, sehe ich kritisch. Wenn dagegen die gleichen Prüfschleifen zum Einsatz kommen wie bei einem Papierformular, dann ist die Art der Mitteilung natürlich egal.

Heiko
Guten Tag,

ich würde nicht eine Rückerstattung noch während der Reise erwarten, nur auf Grund dessen, dass man digital reklamieren könnte. Aber zumindest eine Möglichkeit diese einzureichen und das Überprüfen ob das Anliegen berechtigt ist sollte automatisch und binnen 24 Stunden möglich sein. Diese 24 Stunden sollten ausreichend Zeit sein umd notfalls auch aus mehreren Systemen die Realdaten der Reisekette zu ziehen und zu prüfen. Wenn diese Daten nicht vorliegen, ist das nicht ein Problem welches der Kunde ausbaden sollte, sondern ein Grund es besser zu machen! Sei es überhaupt erst Reklamationsgründe nicht entstehen zu lassen (pünktlich fahren!) oder die Reklamation zeitnah zu verarbeiten. Letzteres ist natürlich zweite Wahl.

Zitat
... We explore... and you call us criminals. We seek after knowledge... and you call us criminals. ...

Online Rückerstattung

geschrieben von: sandreis

Datum: 07.12.18 12:07

Wenn ich mit meinem Online-Ticket zu spät ankomme, benutze ich dieses Formular:
[www.bahn.de]

Re: Rückerstattung

geschrieben von: Martin Sch.

Datum: 08.12.18 17:30

Bei der SNCF hatte ich im TGV 80 min Verspätung (ja, auch das gibt es. Hatte ich aber vorher noch nie) am 12. Oktober. Online-Erstattungsantrag gestellt noch im Zug, am 16. Antwort mit Entschuldigung, am 19. war das Geld da. Die Verhältnisse bei der SNCF sind zwar einfacher, aber zumindest bei personen- und zuggebundenen Tickets wäre es auch hierzulande problemlos möglich, alles online zu erledigen. NV-Vorlauf wäre da unerheblich.
Allerdings macht es die SNCF der Kundschaft auch nicht zu einfach. Das Formular ist etwas versteckt und - im Gegensatz zum restlichen Internetauftritt - nur auch französisch.

M.
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