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bollisee schrieb:Zitat:
Allerdings ist die 10-Minutengarantie sowieso ein nutzloser PR-Witz des RMV.
So Nutzlos auch nicht, immerhin werden hier Statistiken gefahren, nach denen man auch Betriebsqualitäten messen kann (oder eben Infrastrukturengpässe).
Und ja: Es dient einfach nur der PR - ähnlich übrigens der 5-Minuten-Garantie im NVV...

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Helmut Volkwein schrieb:
Was mich wundert: im Infokasten des Artikels steht, dass das bereits im ersten Jahr 600.000 Mal in Anspruch genommen wurde. Dauert jede dieser umständlichen Bearbeitungen nur 10 Minuten, sind das 100.000 Arbeitsstunden oder 50 Vollzeitkräfte bzw. 2,5 Mio. Euro. Da sollte man doch ein recht hohes Interesse an einem einfacheren Ablauf haben. Immerhin kommen zu diesen 2,65 € Erstattung noch ein eben so hoher Betrag für die Bearbeitung dazu. Eine Automatisierung und damit eine Reduzierung auf 3 Minuten (oder weniger) wäre selbst dann noch wirtschaftlich, wenn sich die Zahl der Ansprüche durch Betrug verdoppelt.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
Einerseits gibt es Fahrgäste, die würden selbst bei einem Nulltarif für Busse und Bahnen immer noch eine Entschädigung verlangen für den Weg von zu Hause zur Haltestelle oder für das entgangene Frühstück …

Andererseits gibt es Verkehrsunternehmen, die würden am liebsten keine Fahrpläne veröffentlichen, sondern einfach so fahren, wie es gerade passt.

Diese Gegensätze unter einen Hut bekommen, das ist schwer!
Heckeneilzugfan schrieb:
Einerseits gibt es Fahrgäste, die würden selbst bei einem Nulltarif für Busse und Bahnen immer noch eine Entschädigung verlangen für den Weg von zu Hause zur Haltestelle oder für das entgangene Frühstück …

Andererseits gibt es Verkehrsunternehmen, die würden am liebsten keine Fahrpläne veröffentlichen, sondern einfach so fahren, wie es gerade passt.

Diese Gegensätze unter einen Hut bekommen, das ist schwer!
Ich war dieses Jahr in Rom und dort konnte man an den Haltestellen für die Straßenbahnen und Busse keine Fahrpläne entdecken. Es war lediglich angegeben in welcher Zeit (z.B. 5 bis 24 Uhr) die Busse und Bahnen fahren.

Wenn ich bei meinen Meldungen den Revisionsort nicht angegeben habe, kann ich den auch auf Nachfrage nicht nachliefern, da ich den normalerweise nicht notiere.
DS-100-Abkürzungen mag ich nicht !!!
Black Eyed schrieb:
Kennst du die Hintergründe? Ja/Nein ? Will damit sagen, auch wenn es unflexibel klingt, ist es bei Weitem nicht so.
Worin besteht denn die Flexibilität beim RMV im vorliegendem Fall?


Black Eyed schrieb:
Zudem sagt auch niemand, dass es so auf Dauer bleiben wird.
Heißt der Kunde soll auf seine 2Pfennigfuffzig warten bis der RMV irgendwann irgendetwas ändert?


Black Eyed schrieb:
Bei meinen Fällen mit den Fahrgastrechten musste ich immer meine Fahrkarte mitabgeben... Beim RMV muss ich dies nur, wenn ich a) anspruchsberechtigt bin und b) auch Geld haben möchte.
Bei welcher Geltendmachung von Fahrgastrechten verzichtet der RMV auf den Nachweis der Anspruchsberechtigung im Gegensatz zu anderen?


Black Eyed schrieb:
Vielleicht nochmal ganz deutlich: Es ist eine freiwillige Leistung des RMV - kein Zwang. man hätte auch eine 20-Minuten-Garantie machen können, oder es sein lassen. Es wird hier ein erheblicher Aufwand betrieben, um dies durchzuführen, auch das sollte man im Hinterkopf haben.
Schön, dass es die freiwillige Leistung gibt, nur greifen hier auch die Fahrgastrechte. Da ist schon zu hinterfragen ob der Kunde vom RMV-Servicecenter korrekt beraten wurde.


Black Eyed schrieb:
Was JobTickets angeht: ...
Mit einem Jobticket war der Kunde, so wie ich den Beitrag lese, nicht unterwegs.
bollisee schrieb:
Deswegen macht ja die Bahn nach wie vor was sie will. Sie wissen genau, dass vielleicht 5% der Kunden ihre Rechte wahrnehmen. Würden das mehr tun, dann würde man sich auch mehr Mühe geben, weil es Geld kostet. Im übrigen, die AGB gelten ja für beide, Kunden wie Bahn. Du kannst doch nicht davon ausgehen, dass nur die Bahn ihre Rechte geltend machen darf
Ist der RMV jetzt auch schon ein EVU oder von welcher Bahn redest du?
Traumflug schrieb:Zitat:
Dauert jede dieser umständlichen Bearbeitungen nur 10 Minuten, sind das 100.000 Arbeitsstunden oder 50 Vollzeitkräfte bzw. 2,5 Mio. Euro. Da sollte man doch ein recht hohes Interesse an einem einfacheren Ablauf haben.
Ein fitter Mitarbeiter schafft es x Auszahlungen einer Person in maximal 2 Minuten durchzuführen. Das hängt natürlich von der Fahrkartenart ab. Wenn es sich nur um ein Abonnement handelt, ist ja kaum was zu prüfen (Chipkarte einlesen oder Wertmarken annehmen). Sind es aber alles Einzelkarten, dauert es länger. Ich versuche immer gebündelt mir auszahlen zu lassen und ich bin echt erstaunt, wie einfach es geht - und das obwohl auch gerne weitere Einzelfahrkarten/Anschlussfahrkarten oder Tageskarten dabei habe.

Und nochmal: Man muss nicht zwingend vom heutigen Stand auf den Zielstand schließen, das kann man nur, wenn man interne Projektplanungen kennt. Und das tut doch ehrlicherweise keiner hier.

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zonk schrieb:
Zitat:
Black Eyed schrieb:
Zitat:
Zudem sagt auch niemand, dass es so auf Dauer bleiben wird.
Heißt der Kunde soll auf seine 2Pfennigfuffzig warten bis der RMV irgendwann irgendetwas ändert?
So sehr ich für Fahrgastrechte kämpfe, so sehr halte ich dieses Anspruchsdenken für Weltfremd. Aber Sorry: Was soll der RMV mit 2,50 € sich für Leistungen einkaufen?! Vielleicht geht es auch nicht (nur) um das Einkaufen von Leistungen, sondern um das Erbringen von Leistungen, die man Einkaufen will...

Ein hypothetisches Modell: Der RMV wäre nicht mit dieser suboptimalen Lösung gestartet sondern hätte gewartet, bis eine Super-Duper-Lösung auf den Kunden losgelassen werden kann. Dann hätten wir vielleicht erst 2025 die 10-Minuten-Garantie und nicht erst seit letztem Jahr dies...

Ich erinnere mich auch an Fahrkartenautomaten in Straßenbahnen andernorts, die bei Überzahlung des Preises lediglich ein Gutschein (zum Kauf in der Vertriebsstelle!) und kein Rückgeld ausgaben...



zonk schrieb:
Zitat:
Black Eyed schrieb:
Zitat:
Bei meinen Fällen mit den Fahrgastrechten musste ich immer meine Fahrkarte mitabgeben... Beim RMV muss ich dies nur, wenn ich a) anspruchsberechtigt bin und b) auch Geld haben möchte.
Bei welcher Geltendmachung von Fahrgastrechten verzichtet der RMV auf den Nachweis der Anspruchsberechtigung im Gegensatz zu anderen?
Beim nicht angemeldeten Anspruch natürlich.
Selbst wenn die Chipkarte nicht ausgelesen werden konnte und der Kunde stattdessen beim Busfahrer eine Fahrkarte kaufen muss, muss die Fahrkarte samt Verweis auf die Chipkartennummer eingeschickt werden - Ist hier das passende Abonnement für die gewählte Strecke gültig und am gekauften Zeitpunkt vorhanden gewesen, dann wird der Wert der ersatzweise gekauften Fahrkarte gutgeschrieben und somit nicht mit abgebucht. Hier muss der Kunde also nicht zur Vertriebsstelle gehen, sondern kann sie auch anders einreichen.
Und auch hier liegt die Ursache weniger beim RMV als mehr bei den Herstellern von Buskassen ...

zonk schrieb:
Zitat:
Black Eyed schrieb:
Zitat:
Vielleicht nochmal ganz deutlich: Es ist eine freiwillige Leistung des RMV - kein Zwang. man hätte auch eine 20-Minuten-Garantie machen können, oder es sein lassen. Es wird hier ein erheblicher Aufwand betrieben, um dies durchzuführen, auch das sollte man im Hinterkopf haben.
Schön, dass es die freiwillige Leistung gibt, nur greifen hier auch die Fahrgastrechte. Da ist schon zu hinterfragen ob der Kunde vom RMV-Servicecenter korrekt beraten wurde.
Ich bezog mich rein auf die 10-Minuten-Garantie unabhängig vom konkreten SPNV-Fall. Zu letzterem kann ich nichts sagen, da ich diesen Fall noch nicht hatte.


zonk schrieb:Black Eyed schrieb:
Black Eyed schrieb:Zitat:
Was JobTickets angeht: ...
Mit einem Jobticket war der Kunde, so wie ich den Beitrag lese, nicht unterwegs.
Ja, aber ein anderer Beitrag stellte dazu diese Frage... und das sollte man schlichtweg in diesem Rahmen mitbeantworten können, oder?

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Black Eyed schrieb:
Ein fitter Mitarbeiter schafft es x Auszahlungen einer Person in maximal 2 Minuten durchzuführen. Das hängt natürlich von der Fahrkartenart ab. Wenn es sich nur um ein Abonnement handelt, ist ja kaum was zu prüfen (Chipkarte einlesen oder Wertmarken annehmen). Sind es aber alles Einzelkarten, dauert es länger.
Wenn das derart salopp gehandhabt wird, ist allerdings auch das Betrugspotential kein Argument mehr. Einfach ein paar weg geworfene Fahrscheine auflesen, ein paar erfundene Zahlen ins Formular schreiben und kassieren gehen.

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Black Eyed schrieb:
Und nochmal: Man muss nicht zwingend vom heutigen Stand auf den Zielstand schließen, das kann man nur, wenn man interne Projektplanungen kennt. Und das tut doch ehrlicherweise keiner hier.
Du kennst die Planungen auch nicht? Aber selbst wenn doch, was hilft im vorliegendem Fall der permanente Verweis in die Zukunft?
Traumflug schrieb:
Zitat:
Wenn das derart salopp gehandhabt wird, ist allerdings auch das Betrugspotential kein Argument mehr.
Ehm, salopp finde ich es nicht. Abgegebene Fahrkarte muss zum Antrag passen und der Antrag muss zu einer Verspätungs/Ausfallmeldung passen...


Traumflug schrieb:
Einfach ein paar weg geworfene Fahrscheine auflesen, ein paar erfundene Zahlen ins Formular schreiben und kassieren gehen.
Und dann bekommt man ein negatives Prüfergebnis und eben 0 Euro...

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zonk schrieb:Black Eyed schrieb:
Black Eyed schrieb:
Und nochmal: Man muss nicht zwingend vom heutigen Stand auf den Zielstand schließen, das kann man nur, wenn man interne Projektplanungen kennt. Und das tut doch ehrlicherweise keiner hier.
Du kennst die Planungen auch nicht? Aber selbst wenn doch, was hilft im vorliegendem Fall der permanente Verweis in die Zukunft?
Weil die Zukunft alleinig die Frage beantworten kann.

Eines kann ich dir aber mitgeben: Einführungs-/Aufbauphasen von technischen System ziehen sich in Realität weit länger hin, als sie stets geplant werden. Insbesondere wenn es ein ganz individuell programmiertes System ist. Damit habe ich beruflich einige Erfahrungen gemacht.

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Black Eyed schrieb:
So sehr ich für Fahrgastrechte kämpfe, so sehr halte ich dieses Anspruchsdenken für Weltfremd.
Welches Anspruchsdenken? Der Zug ist ausgefallen. Der Kunde konnte nicht fahren. Das er da sein Geld zurückfordert, ist doch legitim. Beim FGR übrigens kann man seinen Antrag portofrei einschicken.


Black Eyed schrieb:
Ich erinnere mich auch an Fahrkartenautomaten in Straßenbahnen andernorts, die bei Überzahlung des Preises lediglich ein Gutschein (zum Kauf in der Vertriebsstelle!) und kein Rückgeld ausgaben...
Ein Beispiel für Kundenunfreundlichkeit eines Dritten, noch dazu aus der Vergangenheit!, muss jetzt als Beleg für die "Kundenfreundlichkeit" des RMV dienen?


Black Eyed schrieb:
Selbst wenn die Chipkarte nicht ausgelesen werden konnte und der Kunde stattdessen beim Busfahrer eine Fahrkarte kaufen muss, muss die Fahrkarte samt Verweis auf die Chipkartennummer eingeschickt werden
Schon interessant, in deinem Fall kann der Abokunde also mehrere Tickets im Verwanden- und Bekanntenkreis sammeln und als seine einreichen - dies wird nicht überprüft. Aber im vorliegendem Fall, wenn es um 2,65€ geht, wird abgewimmelt.


Black Eyed schrieb:
Ja, aber ein anderer Beitrag stellte dazu diese Frage... und das sollte man schlichtweg in diesem Rahmen mitbeantworten können, oder?
Bitte.
Black Eyed schrieb:
Eines kann ich dir aber mitgeben: Einführungs-/Aufbauphasen von technischen System ziehen sich in Realität weit länger hin, als sie stets geplant werden. Insbesondere wenn es ein ganz individuell programmiertes System ist. Damit habe ich beruflich einige Erfahrungen gemacht.
Das brauchst du mir nicht mitgeben. Das es Jahre von der Idee, über die Planung, Ausschreibung, Umsetzung bis zum Ziel dauern kann, weiß ich aus eigener beruflicher Erfahrung. Damit habe ich auch kein Problem. Auch Rom ist nicht an einem Tag erbaut worden. Aber davon die Auszahlung von 2,65€ abhängig machen?
zonk schrieb:
Zitat:
Black Eyed schrieb:
Zitat:
So sehr ich für Fahrgastrechte kämpfe, so sehr halte ich dieses Anspruchsdenken für Weltfremd.
Welches Anspruchsdenken? Der Zug ist ausgefallen. Der Kunde konnte nicht fahren. Das er da sein Geld zurückfordert, ist doch legitim. Beim FGR übrigens kann man seinen Antrag portofrei einschicken.
Dass die 10-Minuten-Garantie ab Start die maximalen Funktionalitäten bieten kann. Bzgl. der FGR. Dann bitte an das EVU und nicht an den AT wenden!



zonk schrieb:
Zitat:
Black Eyed schrieb:
Zitat:
Ich erinnere mich auch an Fahrkartenautomaten in Straßenbahnen andernorts, die bei Überzahlung des Preises lediglich ein Gutschein (zum Kauf in der Vertriebsstelle!) und kein Rückgeld ausgaben...
Ein Beispiel für Kundenunfreundlichkeit eines Dritten, noch dazu aus der Vergangenheit!, muss jetzt als Beleg für die "Kundenfreundlichkeit" des RMV dienen?
Es zeigt, dass man nicht die Maximalforderung bereits zu Anfang bekommen kann. Die Alternative wäre ja gewesen, KEIN Automat oder eben KEINE 10-Minuten-Garantie....Die 10-Minuten-Garantie ersetzt weder die FGR noch ist sie verpflichtend.... Sie ist nur eine optionale alternative Möglichkeit über das beim EVU gesetzlich verbindliche Erstattungswesen hinaus.


zonk schrieb:
Zitat:
Black Eyed schrieb:
Zitat:
Selbst wenn die Chipkarte nicht ausgelesen werden konnte und der Kunde stattdessen beim Busfahrer eine Fahrkarte kaufen muss, muss die Fahrkarte samt Verweis auf die Chipkartennummer eingeschickt werden
Schon interessant, in deinem Fall kann der Abokunde also mehrere Tickets im Verwanden- und Bekanntenkreis sammeln und als seine einreichen - dies wird nicht überprüft. Aber im vorliegendem Fall, wenn es um 2,65€ geht, wird abgewimmelt.
Sach mal, was faselst du da?

1. Abokunde - wenn persönlich, dann sind seine Fahrkarten personalisiert - müssen also zum Antragsteller passen.
2. Es ist völlig egal, ob ich neben meinen Fahrkarten auch jene meiner Partnerin mitabgebe und damit mehrere Gänge einsparen kann oder nicht. Das hätte besagter Kunde nämlich auch prüfen können - vielleicht gibt es im Familienlkreis einen anderen Sammler. Dann hätte er für diesen Nutzer eine übertragbare Fahrkarte eingeben müssen.

Ich erinnere mal an etwas anderes: Beim Eingeben der 10-Minuten-Garantie muss man den AGB für die 10-Garantie zustimmen... Jetzt wäre es doch interessant, ob er diese gelesen hat oder nicht.


zonk schrieb:Black Eyed schrieb:
Black Eyed schrieb:Zitat:
Ja, aber ein anderer Beitrag stellte dazu diese Frage... und das sollte man schlichtweg in diesem Rahmen mitbeantworten können, oder?
Bitte.
Das hatte ich bezüglich der JobTicket-Preise getan, ebenso beziehe ich mich auf jene Fälle, die unabhängig von den FGR sind, da am bei diesen sich an das EVU wenden sollte und nicht an die 10-Minuten-Garantie. Wobei sich mir auch dann die Frage stellt, wie man den SPNV-Anteil von dem etwaiger anderer ÖPNV-Nutzungen herausrechnen will.

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Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [www.youtube.com]
zonk schrieb:Zitat:
Das brauchst du mir nicht mitgeben. Das es Jahre von der Idee, über die Planung, Ausschreibung, Umsetzung bis zum Ziel dauern kann, weiß ich aus eigener beruflicher Erfahrung. Damit habe ich auch kein Problem. Auch Rom ist nicht an einem Tag erbaut worden. Aber davon die Auszahlung von 2,65€ abhängig machen?
Die Auszahlung ist doch möglich! - nur (derzeit) eben in den Mobilitätszentren. Im Übrigen wachsen die auszahlende Stellen noch dazu. Aber es kann eben auch nicht überall ein Mobilitätszentrum geben.

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Black Eyed schrieb:
Dass die 10-Minuten-Garantie ab Start die maximalen Funktionalitäten bieten kann.
Das Einfordern der versprochenen Kulanz ist eine maximale Funktionalität? Wenn etwas für die Zukunft versprochenes gefordert werden würde, könnte ich ja mitgehen, aber hier geht es nur um das Einlösen des jetzt versprochenen.


Black Eyed schrieb:
Bzgl. der FGR. Dann bitte an das EVU und nicht an den AT wenden!
Wäre es nicht Aufgabe vom RMV-Servicecenter auch auf jenes zu hinzuweisen?


Black Eyed schrieb:
Es zeigt, dass man nicht die Maximalforderung bereits zu Anfang bekommen kann.
Es zeigt, dass man nur das versprechen sollte, was man halten kann.


Black Eyed schrieb:
Sach mal, was faselst du da?
Jetzt bleib doch mal sachlich. Ich sage ja nicht, dass du das machst. Aber so wie du das beschreibst, braucht der Chipkartenkunde keinen Nachweis erbringen, dass seine Chipkarte nicht eingelesen werden konnte und er deswegen eine "normale" Fahrkarte kaufen musste. Diese normale Fahrkarte ist nun nicht wirklich personalisiert. Da besteht schon die von mir beschriebene Möglichkeit des Betruges.


Black Eyed schrieb:
1. Abokunde - wenn persönlich, dann sind seine Fahrkarten personalisiert - müssen also zum Antragsteller passen.
2. Es ist völlig egal, ob ich neben meinen Fahrkarten auch jene meiner Partnerin mitabgebe und damit mehrere Gänge einsparen kann oder nicht. Das hätte besagter Kunde nämlich auch prüfen können - vielleicht gibt es im Familienlkreis einen anderen Sammler. Dann hätte er für diesen Nutzer eine übertragbare Fahrkarte eingeben müssen.
Thema verfehlt. Meine Aussage war eine ganz andere.


Black Eyed schrieb:
Das hatte ich bezüglich der JobTicket-Preise getan, ebenso beziehe ich mich auf jene Fälle, die unabhängig von den FGR sind, da am bei diesen sich an das EVU wenden sollte und nicht an die 10-Minuten-Garantie. Wobei sich mir auch dann die Frage stellt, wie man den SPNV-Anteil von dem etwaiger anderer ÖPNV-Nutzungen herausrechnen will.
Ich hatte mein "Bitte" nicht mit einem Fragezeichen abgeschlossen.
Black Eyed schrieb:
Die Auszahlung ist doch möglich! - nur (derzeit) eben in den Mobilitätszentren. Im Übrigen wachsen die auszahlende Stellen noch dazu. Aber es kann eben auch nicht überall ein Mobilitätszentrum geben.
Du hast den Artikel in der Zeitung gelesen? Der Mann wohnt 1,5 km vom Bf Echzell entfernt und soll nach Bad Nauheim oder Friedberg um die 2,65€ abzuholen! Er möchte aber das Geld überwiesen haben. Wofür der RMV wiederum das Vorliegen (portopflichtiges einsenden) des Tickets (nachdem schon der entsprechende Antrag inkl. eingescanntem Ticket vorliegt) verlangt.
zonk schrieb:
Zitat:
Black Eyed schrieb:
Zitat:
Dass die 10-Minuten-Garantie ab Start die maximalen Funktionalitäten bieten kann.
Das Einfordern der versprochenen Kulanz ist eine maximale Funktionalität? Wenn etwas für die Zukunft versprochenes gefordert werden würde, könnte ich ja mitgehen, aber hier geht es nur um das Einlösen des jetzt versprochenen.
NEIN! Das Einfordern der Kulanz (10-Minuten-Garantie( mit zusätzlicher Kulanz (Erstattung der Anreise) und das ab Startzeitpunkt der Kulanzleistung.
Im Übrigen wird nur versprochen, dass man in den Mobilitätszentralen die 10-Minuten-Garantiefälle einlösen kann. Nirgends steht etwas, dass man dazu auch die Anreise bezahlt bekommt...

zonk schrieb:
Zitat:
Black Eyed schrieb:
Zitat:
Bzgl. der FGR. Dann bitte an das EVU und nicht an den AT wenden!
Wäre es nicht Aufgabe vom RMV-Servicecenter auch auf jenes zu hinzuweisen?
Wenn man die Tarifbestimmungen liest, kommt man übrigens ganz schnell zum Grund, warum die Fahrgastrechte im Bahnverkehr nicht zutreffen. Unter §15 Erhöhtes Beförderungsentgelt (der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen) steht mit der Überschrift Fahrpreisentschädigungen/Erstattungen im Eisenbahnverkehr mit Fahrkarten des RMV-Verbundtarifes
Zitat:
Zitat:
(5) Bei Einzelfahrkarten beträgt die Entschädigung je Verspätungsereignis

a) 25% des Preises für eine Fahrt bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten
b) 50% des Preises für eine Fahrt ab einer Verspätung von 120 Minuten

Entschädigungszahlungen unter einem Betrag von 4,00 € je Verspätungsereignis werden nicht ausgezahlt. (...)
Insofern kann keine Erstattung nach $15 erfolgen, sondern es gilt die 10-Minuten-Garantie.

zonk schrieb:
Zitat:
Black Eyed schrieb:
Zitat:
Es zeigt, dass man nicht die Maximalforderung bereits zu Anfang bekommen kann.
Es zeigt, dass man nur das versprechen sollte, was man halten kann.
Ja hat man doch. Man kann sich die Betrage auszahlen lassen in den Mobilitätszentrale PUNKT. Nicht mehr oder nicht weniger hat man versprochen und hält man. Das heißt aber eben, dass man physisch in einer Mobilitätszentrale sein muss, um sich die Auszahlung abzuholen. Wenn ich dies mache, muss ich mir auch eine entsprechende Wegestrecke überlegen, da nicht zwingend eine RMV Mobilitätszentrale auf meinem Weg liegt.

Es ist umgekehrt der Fall: Der Kunde will EXTRALEISTUNGEN haben, die NICHT in den AGB abgedeckt sind...


zonk schrieb:
Zitat:
Black Eyed schrieb:
Zitat:
Sach mal, was faselst du da?
Jetzt bleib doch mal sachlich.
Dann würde ich dich bitten endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass derjenige, der unter dem Zugausfall litt, den AGB zugestimmt hat . Zudem steht vor Eingabe des falls folgender Hinweis (hervorgehoben von mir):


Zitat
Auszahlungsstellen der Erstattungsbeträge
  • Erstattungen werden innerhalb von 3 Monaten nach Genehmigung des Erstattungsbetrages in bar in den genannten RMV-Mobilitätszentralen bzw. RMV-Vertriebsstellen ausgezahlt (siehe "Auszahlungsstellen").
  • Eine Überweisung ist aufgrund der Fahrkartenprüfung und der Entgegennahme der Belege an der Vertriebsstelle nicht möglich


  • DAS ist der Sachverhalt. Es steht dort nichts von Wegen Erstattung der Anfahrt. Insofern bitte dies endlich realisieren.




    zonk schrieb:
    Zitat:
    Aber so wie du das beschreibst, braucht der Chipkartenkunde keinen Nachweis erbringen, dass seine Chipkarte nicht eingelesen werden konnte und er deswegen eine "normale" Fahrkarte kaufen musste. Diese normale Fahrkarte ist nun nicht wirklich personalisiert. Da besteht schon die von mir beschriebene Möglichkeit des Betruges.
    Moment.

    Grundsätzlich §8 Erhöhtes Beförderungsentgelt (der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen)
    Zitat
    (1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er
    (...)
    7. keine lesbare Chipkarte vorlegen kann

    (6) IM Fall von Abs. (1) Ziffer 7 wird von einer Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes abgesehen, wenn der Kunde innerhalb der von Abs (4) genannten Frist dem Verkehrsunternehmen, das das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben hat, nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Prüfung im Besitz einer zeitlich und räumlich gültigen elektronischen Fahrkarte war. Dazu muss ein von einer beliebigen personalbedienten RMV-Vetrirebsstelle mit eTicket-Akzeptanzsymbol ausgefülltes Nachweisformular vorlegen.
    Das für den Fall, dass der Kunde mit defekter Chipkarte einsteigt und geprüft wird, müsste es sowas wie Ein Erstattungsantrag oder ähnliches geben, mit dem die Einzelfahrt als Ersatz der Chipkarte erstattet werden kann. Aber auch hier geht dies nur durch persönliches Erscheinen.

    zonk schrieb:
    Zitat:
    Black Eyed schrieb:
    Zitat:
    zonk schrieb:
    Zitat:
    Schon interessant, in deinem Fall kann der Abokunde also mehrere Tickets im Verwanden- und Bekanntenkreis sammeln und als seine einreichen - dies wird nicht überprüft. Aber im vorliegendem Fall, wenn es um 2,65€ geht, wird abgewimmelt.
    1. Abokunde - wenn persönlich, dann sind seine Fahrkarten personalisiert - müssen also zum Antragsteller passen.
    2. Es ist völlig egal, ob ich neben meinen Fahrkarten auch jene meiner Partnerin mitabgebe und damit mehrere Gänge einsparen kann oder nicht. Das hätte besagter Kunde nämlich auch prüfen können - vielleicht gibt es im Familienlkreis einen anderen Sammler. Dann hätte er für diesen Nutzer eine übertragbare Fahrkarte eingeben müssen.
    Thema verfehlt. Meine Aussage war eine ganz andere.
    ERNEZT: Bitte unterscheide hier:
    1. Übertragbare Fahrkarten kann grundsätzlich jeder einreichen (und abholen) - du musst aber eben mit deinem Namen unterschreiben.
    2. Persönliche Fahrkarten müssen geprüft werden - auch gegen den eigenen Nachweis (Personalausweis/Dienstausweis) UND zusätzlich die Fahrkarte.

    Ersteres wäre als Graufall möglich gewesen, dass hier ein anderer diese Fahrkarte einreicht und die Erstattung abholt.



    zonk schrieb:
    Zitat:
    Ich hatte mein "Bitte" nicht mit einem Fragezeichen abgeschlossen.
    Ändert nichts daran, dass ich es klarstellen wolltest, bevor du auf Themenverfehlung reagierst. Du hättest es also auch zur Kenntnis nehmen können.

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    1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:05:13:59:09.
    zonk schrieb:
    Zitat:
    Du hast den Artikel in der Zeitung gelesen?
    Ja habe ich.

    zonk schrieb:
    Zitat:
    Der Mann wohnt 1,5 km vom Bf Echzell entfernt und soll nach Bad Nauheim oder Friedberg um die 2,65€ abzuholen! Er möchte aber das Geld überwiesen haben.
    Und wenn der Mann jeden Tag Geburtstag feiern will. Er hat darauf keinen Anspruch. Und das hätte ihm vor bzw. bei Eingabe seines Falls bewusst sein müssen.


    Zitat
    Auszahlungsstellen der Erstattungsbeträge
  • Erstattungen werden innerhalb von 3 Monaten nach Genehmigung des Erstattungsbetrages in bar in den genannten RMV-Mobilitätszentralen bzw. RMV-Vertriebsstellen ausgezahlt (siehe "Auszahlungsstellen").
  • Eine Überweisung ist aufgrund der Fahrkartenprüfung und der Entgegennahme der Belege an der Vertriebsstelle nicht möglich.


  • zonk schrieb:
    Wofür der RMV wiederum das Vorliegen (portopflichtiges einsenden) des Tickets (nachdem schon der entsprechende Antrag inkl. eingescanntem Ticket vorliegt) verlangt.
    Das war eine Kulanzleistung! Es besteht kein Anspruch eine Fahrkarte per Post einzureichen. Und dann beschwert er sich noch darüber, dass man Ihm so entgegen getreten ist...

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