geschrieben von: Black Eyed
Datum: 04.12.18 17:10
So Nutzlos auch nicht, immerhin werden hier Statistiken gefahren, nach denen man auch Betriebsqualitäten messen kann (oder eben Infrastrukturengpässe).Allerdings ist die 10-Minutengarantie sowieso ein nutzloser PR-Witz des RMV.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 04.12.18 19:39
Was mich wundert: im Infokasten des Artikels steht, dass das bereits im ersten Jahr 600.000 Mal in Anspruch genommen wurde. Dauert jede dieser umständlichen Bearbeitungen nur 10 Minuten, sind das 100.000 Arbeitsstunden oder 50 Vollzeitkräfte bzw. 2,5 Mio. Euro. Da sollte man doch ein recht hohes Interesse an einem einfacheren Ablauf haben. Immerhin kommen zu diesen 2,65 € Erstattung noch ein eben so hoher Betrag für die Bearbeitung dazu. Eine Automatisierung und damit eine Reduzierung auf 3 Minuten (oder weniger) wäre selbst dann noch wirtschaftlich, wenn sich die Zahl der Ansprüche durch Betrug verdoppelt.
geschrieben von: Heckeneilzugfan
Datum: 04.12.18 21:03
geschrieben von: harald233
Datum: 04.12.18 23:37
Ich war dieses Jahr in Rom und dort konnte man an den Haltestellen für die Straßenbahnen und Busse keine Fahrpläne entdecken. Es war lediglich angegeben in welcher Zeit (z.B. 5 bis 24 Uhr) die Busse und Bahnen fahren.Einerseits gibt es Fahrgäste, die würden selbst bei einem Nulltarif für Busse und Bahnen immer noch eine Entschädigung verlangen für den Weg von zu Hause zur Haltestelle oder für das entgangene Frühstück …
Andererseits gibt es Verkehrsunternehmen, die würden am liebsten keine Fahrpläne veröffentlichen, sondern einfach so fahren, wie es gerade passt.
Diese Gegensätze unter einen Hut bekommen, das ist schwer!
geschrieben von: zonk
Datum: 05.12.18 00:29
Worin besteht denn die Flexibilität beim RMV im vorliegendem Fall?Kennst du die Hintergründe? Ja/Nein ? Will damit sagen, auch wenn es unflexibel klingt, ist es bei Weitem nicht so.
Heißt der Kunde soll auf seine 2Pfennigfuffzig warten bis der RMV irgendwann irgendetwas ändert?Zudem sagt auch niemand, dass es so auf Dauer bleiben wird.
Bei welcher Geltendmachung von Fahrgastrechten verzichtet der RMV auf den Nachweis der Anspruchsberechtigung im Gegensatz zu anderen?Bei meinen Fällen mit den Fahrgastrechten musste ich immer meine Fahrkarte mitabgeben... Beim RMV muss ich dies nur, wenn ich a) anspruchsberechtigt bin und b) auch Geld haben möchte.
Schön, dass es die freiwillige Leistung gibt, nur greifen hier auch die Fahrgastrechte. Da ist schon zu hinterfragen ob der Kunde vom RMV-Servicecenter korrekt beraten wurde.Vielleicht nochmal ganz deutlich: Es ist eine freiwillige Leistung des RMV - kein Zwang. man hätte auch eine 20-Minuten-Garantie machen können, oder es sein lassen. Es wird hier ein erheblicher Aufwand betrieben, um dies durchzuführen, auch das sollte man im Hinterkopf haben.
Mit einem Jobticket war der Kunde, so wie ich den Beitrag lese, nicht unterwegs.Was JobTickets angeht: ...
geschrieben von: zonk
Datum: 05.12.18 00:31
Ist der RMV jetzt auch schon ein EVU oder von welcher Bahn redest du?Deswegen macht ja die Bahn nach wie vor was sie will. Sie wissen genau, dass vielleicht 5% der Kunden ihre Rechte wahrnehmen. Würden das mehr tun, dann würde man sich auch mehr Mühe geben, weil es Geld kostet. Im übrigen, die AGB gelten ja für beide, Kunden wie Bahn. Du kannst doch nicht davon ausgehen, dass nur die Bahn ihre Rechte geltend machen darf
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 05.12.18 00:46
Ein fitter Mitarbeiter schafft es x Auszahlungen einer Person in maximal 2 Minuten durchzuführen. Das hängt natürlich von der Fahrkartenart ab. Wenn es sich nur um ein Abonnement handelt, ist ja kaum was zu prüfen (Chipkarte einlesen oder Wertmarken annehmen). Sind es aber alles Einzelkarten, dauert es länger. Ich versuche immer gebündelt mir auszahlen zu lassen und ich bin echt erstaunt, wie einfach es geht - und das obwohl auch gerne weitere Einzelfahrkarten/Anschlussfahrkarten oder Tageskarten dabei habe.Dauert jede dieser umständlichen Bearbeitungen nur 10 Minuten, sind das 100.000 Arbeitsstunden oder 50 Vollzeitkräfte bzw. 2,5 Mio. Euro. Da sollte man doch ein recht hohes Interesse an einem einfacheren Ablauf haben.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 05.12.18 01:07
So sehr ich für Fahrgastrechte kämpfe, so sehr halte ich dieses Anspruchsdenken für Weltfremd. Aber Sorry: Was soll der RMV mit 2,50 € sich für Leistungen einkaufen?! Vielleicht geht es auch nicht (nur) um das Einkaufen von Leistungen, sondern um das Erbringen von Leistungen, die man Einkaufen will...Black Eyed schrieb:
Zitat:Heißt der Kunde soll auf seine 2Pfennigfuffzig warten bis der RMV irgendwann irgendetwas ändert?Zudem sagt auch niemand, dass es so auf Dauer bleiben wird.
Beim nicht angemeldeten Anspruch natürlich.Black Eyed schrieb:
Zitat:Bei welcher Geltendmachung von Fahrgastrechten verzichtet der RMV auf den Nachweis der Anspruchsberechtigung im Gegensatz zu anderen?Bei meinen Fällen mit den Fahrgastrechten musste ich immer meine Fahrkarte mitabgeben... Beim RMV muss ich dies nur, wenn ich a) anspruchsberechtigt bin und b) auch Geld haben möchte.
Ich bezog mich rein auf die 10-Minuten-Garantie unabhängig vom konkreten SPNV-Fall. Zu letzterem kann ich nichts sagen, da ich diesen Fall noch nicht hatte.Black Eyed schrieb:
Zitat:Schön, dass es die freiwillige Leistung gibt, nur greifen hier auch die Fahrgastrechte. Da ist schon zu hinterfragen ob der Kunde vom RMV-Servicecenter korrekt beraten wurde.Vielleicht nochmal ganz deutlich: Es ist eine freiwillige Leistung des RMV - kein Zwang. man hätte auch eine 20-Minuten-Garantie machen können, oder es sein lassen. Es wird hier ein erheblicher Aufwand betrieben, um dies durchzuführen, auch das sollte man im Hinterkopf haben.
Ja, aber ein anderer Beitrag stellte dazu diese Frage... und das sollte man schlichtweg in diesem Rahmen mitbeantworten können, oder?Black Eyed schrieb:Zitat:Mit einem Jobticket war der Kunde, so wie ich den Beitrag lese, nicht unterwegs.Was JobTickets angeht: ...
geschrieben von: Traumflug
Datum: 05.12.18 01:08
Wenn das derart salopp gehandhabt wird, ist allerdings auch das Betrugspotential kein Argument mehr. Einfach ein paar weg geworfene Fahrscheine auflesen, ein paar erfundene Zahlen ins Formular schreiben und kassieren gehen.Ein fitter Mitarbeiter schafft es x Auszahlungen einer Person in maximal 2 Minuten durchzuführen. Das hängt natürlich von der Fahrkartenart ab. Wenn es sich nur um ein Abonnement handelt, ist ja kaum was zu prüfen (Chipkarte einlesen oder Wertmarken annehmen). Sind es aber alles Einzelkarten, dauert es länger.
geschrieben von: zonk
Datum: 05.12.18 01:11
Du kennst die Planungen auch nicht? Aber selbst wenn doch, was hilft im vorliegendem Fall der permanente Verweis in die Zukunft?Und nochmal: Man muss nicht zwingend vom heutigen Stand auf den Zielstand schließen, das kann man nur, wenn man interne Projektplanungen kennt. Und das tut doch ehrlicherweise keiner hier.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 05.12.18 01:12
Ehm, salopp finde ich es nicht. Abgegebene Fahrkarte muss zum Antrag passen und der Antrag muss zu einer Verspätungs/Ausfallmeldung passen...Wenn das derart salopp gehandhabt wird, ist allerdings auch das Betrugspotential kein Argument mehr.
Und dann bekommt man ein negatives Prüfergebnis und eben 0 Euro...Einfach ein paar weg geworfene Fahrscheine auflesen, ein paar erfundene Zahlen ins Formular schreiben und kassieren gehen.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 05.12.18 01:14
Weil die Zukunft alleinig die Frage beantworten kann.Black Eyed schrieb:Du kennst die Planungen auch nicht? Aber selbst wenn doch, was hilft im vorliegendem Fall der permanente Verweis in die Zukunft?Und nochmal: Man muss nicht zwingend vom heutigen Stand auf den Zielstand schließen, das kann man nur, wenn man interne Projektplanungen kennt. Und das tut doch ehrlicherweise keiner hier.
geschrieben von: zonk
Datum: 05.12.18 01:31
Welches Anspruchsdenken? Der Zug ist ausgefallen. Der Kunde konnte nicht fahren. Das er da sein Geld zurückfordert, ist doch legitim. Beim FGR übrigens kann man seinen Antrag portofrei einschicken.So sehr ich für Fahrgastrechte kämpfe, so sehr halte ich dieses Anspruchsdenken für Weltfremd.
Ein Beispiel für Kundenunfreundlichkeit eines Dritten, noch dazu aus der Vergangenheit!, muss jetzt als Beleg für die "Kundenfreundlichkeit" des RMV dienen?Ich erinnere mich auch an Fahrkartenautomaten in Straßenbahnen andernorts, die bei Überzahlung des Preises lediglich ein Gutschein (zum Kauf in der Vertriebsstelle!) und kein Rückgeld ausgaben...
Schon interessant, in deinem Fall kann der Abokunde also mehrere Tickets im Verwanden- und Bekanntenkreis sammeln und als seine einreichen - dies wird nicht überprüft. Aber im vorliegendem Fall, wenn es um 2,65€ geht, wird abgewimmelt.Selbst wenn die Chipkarte nicht ausgelesen werden konnte und der Kunde stattdessen beim Busfahrer eine Fahrkarte kaufen muss, muss die Fahrkarte samt Verweis auf die Chipkartennummer eingeschickt werden
Bitte.Ja, aber ein anderer Beitrag stellte dazu diese Frage... und das sollte man schlichtweg in diesem Rahmen mitbeantworten können, oder?
geschrieben von: zonk
Datum: 05.12.18 01:38
Das brauchst du mir nicht mitgeben. Das es Jahre von der Idee, über die Planung, Ausschreibung, Umsetzung bis zum Ziel dauern kann, weiß ich aus eigener beruflicher Erfahrung. Damit habe ich auch kein Problem. Auch Rom ist nicht an einem Tag erbaut worden. Aber davon die Auszahlung von 2,65€ abhängig machen?Eines kann ich dir aber mitgeben: Einführungs-/Aufbauphasen von technischen System ziehen sich in Realität weit länger hin, als sie stets geplant werden. Insbesondere wenn es ein ganz individuell programmiertes System ist. Damit habe ich beruflich einige Erfahrungen gemacht.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 05.12.18 01:57
Dass die 10-Minuten-Garantie ab Start die maximalen Funktionalitäten bieten kann. Bzgl. der FGR. Dann bitte an das EVU und nicht an den AT wenden!Black Eyed schrieb:
Zitat:Welches Anspruchsdenken? Der Zug ist ausgefallen. Der Kunde konnte nicht fahren. Das er da sein Geld zurückfordert, ist doch legitim. Beim FGR übrigens kann man seinen Antrag portofrei einschicken.So sehr ich für Fahrgastrechte kämpfe, so sehr halte ich dieses Anspruchsdenken für Weltfremd.
Es zeigt, dass man nicht die Maximalforderung bereits zu Anfang bekommen kann. Die Alternative wäre ja gewesen, KEIN Automat oder eben KEINE 10-Minuten-Garantie....Die 10-Minuten-Garantie ersetzt weder die FGR noch ist sie verpflichtend.... Sie ist nur eine optionale alternative Möglichkeit über das beim EVU gesetzlich verbindliche Erstattungswesen hinaus.Black Eyed schrieb:
Zitat:Ein Beispiel für Kundenunfreundlichkeit eines Dritten, noch dazu aus der Vergangenheit!, muss jetzt als Beleg für die "Kundenfreundlichkeit" des RMV dienen?Ich erinnere mich auch an Fahrkartenautomaten in Straßenbahnen andernorts, die bei Überzahlung des Preises lediglich ein Gutschein (zum Kauf in der Vertriebsstelle!) und kein Rückgeld ausgaben...
Sach mal, was faselst du da?Black Eyed schrieb:
Zitat:Schon interessant, in deinem Fall kann der Abokunde also mehrere Tickets im Verwanden- und Bekanntenkreis sammeln und als seine einreichen - dies wird nicht überprüft. Aber im vorliegendem Fall, wenn es um 2,65€ geht, wird abgewimmelt.Selbst wenn die Chipkarte nicht ausgelesen werden konnte und der Kunde stattdessen beim Busfahrer eine Fahrkarte kaufen muss, muss die Fahrkarte samt Verweis auf die Chipkartennummer eingeschickt werden
Das hatte ich bezüglich der JobTicket-Preise getan, ebenso beziehe ich mich auf jene Fälle, die unabhängig von den FGR sind, da am bei diesen sich an das EVU wenden sollte und nicht an die 10-Minuten-Garantie. Wobei sich mir auch dann die Frage stellt, wie man den SPNV-Anteil von dem etwaiger anderer ÖPNV-Nutzungen herausrechnen will.Black Eyed schrieb:Zitat:Bitte.Ja, aber ein anderer Beitrag stellte dazu diese Frage... und das sollte man schlichtweg in diesem Rahmen mitbeantworten können, oder?
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 05.12.18 02:07
Die Auszahlung ist doch möglich! - nur (derzeit) eben in den Mobilitätszentren. Im Übrigen wachsen die auszahlende Stellen noch dazu. Aber es kann eben auch nicht überall ein Mobilitätszentrum geben.Das brauchst du mir nicht mitgeben. Das es Jahre von der Idee, über die Planung, Ausschreibung, Umsetzung bis zum Ziel dauern kann, weiß ich aus eigener beruflicher Erfahrung. Damit habe ich auch kein Problem. Auch Rom ist nicht an einem Tag erbaut worden. Aber davon die Auszahlung von 2,65€ abhängig machen?
geschrieben von: zonk
Datum: 05.12.18 02:28
Das Einfordern der versprochenen Kulanz ist eine maximale Funktionalität? Wenn etwas für die Zukunft versprochenes gefordert werden würde, könnte ich ja mitgehen, aber hier geht es nur um das Einlösen des jetzt versprochenen.Dass die 10-Minuten-Garantie ab Start die maximalen Funktionalitäten bieten kann.
Wäre es nicht Aufgabe vom RMV-Servicecenter auch auf jenes zu hinzuweisen?Bzgl. der FGR. Dann bitte an das EVU und nicht an den AT wenden!
Es zeigt, dass man nur das versprechen sollte, was man halten kann.Es zeigt, dass man nicht die Maximalforderung bereits zu Anfang bekommen kann.
Jetzt bleib doch mal sachlich. Ich sage ja nicht, dass du das machst. Aber so wie du das beschreibst, braucht der Chipkartenkunde keinen Nachweis erbringen, dass seine Chipkarte nicht eingelesen werden konnte und er deswegen eine "normale" Fahrkarte kaufen musste. Diese normale Fahrkarte ist nun nicht wirklich personalisiert. Da besteht schon die von mir beschriebene Möglichkeit des Betruges.Sach mal, was faselst du da?
Thema verfehlt. Meine Aussage war eine ganz andere.1. Abokunde - wenn persönlich, dann sind seine Fahrkarten personalisiert - müssen also zum Antragsteller passen.
2. Es ist völlig egal, ob ich neben meinen Fahrkarten auch jene meiner Partnerin mitabgebe und damit mehrere Gänge einsparen kann oder nicht. Das hätte besagter Kunde nämlich auch prüfen können - vielleicht gibt es im Familienlkreis einen anderen Sammler. Dann hätte er für diesen Nutzer eine übertragbare Fahrkarte eingeben müssen.
Ich hatte mein "Bitte" nicht mit einem Fragezeichen abgeschlossen.Das hatte ich bezüglich der JobTicket-Preise getan, ebenso beziehe ich mich auf jene Fälle, die unabhängig von den FGR sind, da am bei diesen sich an das EVU wenden sollte und nicht an die 10-Minuten-Garantie. Wobei sich mir auch dann die Frage stellt, wie man den SPNV-Anteil von dem etwaiger anderer ÖPNV-Nutzungen herausrechnen will.
geschrieben von: zonk
Datum: 05.12.18 02:39
Du hast den Artikel in der Zeitung gelesen? Der Mann wohnt 1,5 km vom Bf Echzell entfernt und soll nach Bad Nauheim oder Friedberg um die 2,65€ abzuholen! Er möchte aber das Geld überwiesen haben. Wofür der RMV wiederum das Vorliegen (portopflichtiges einsenden) des Tickets (nachdem schon der entsprechende Antrag inkl. eingescanntem Ticket vorliegt) verlangt.Die Auszahlung ist doch möglich! - nur (derzeit) eben in den Mobilitätszentren. Im Übrigen wachsen die auszahlende Stellen noch dazu. Aber es kann eben auch nicht überall ein Mobilitätszentrum geben.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 05.12.18 13:58
NEIN! Das Einfordern der Kulanz (10-Minuten-Garantie( mit zusätzlicher Kulanz (Erstattung der Anreise) und das ab Startzeitpunkt der Kulanzleistung.Black Eyed schrieb:
Zitat:Das Einfordern der versprochenen Kulanz ist eine maximale Funktionalität? Wenn etwas für die Zukunft versprochenes gefordert werden würde, könnte ich ja mitgehen, aber hier geht es nur um das Einlösen des jetzt versprochenen.Dass die 10-Minuten-Garantie ab Start die maximalen Funktionalitäten bieten kann.
Wenn man die Tarifbestimmungen liest, kommt man übrigens ganz schnell zum Grund, warum die Fahrgastrechte im Bahnverkehr nicht zutreffen. Unter §15 Erhöhtes Beförderungsentgelt (der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen) steht mit der Überschrift Fahrpreisentschädigungen/Erstattungen im Eisenbahnverkehr mit Fahrkarten des RMV-VerbundtarifesBlack Eyed schrieb:
Zitat:Wäre es nicht Aufgabe vom RMV-Servicecenter auch auf jenes zu hinzuweisen?Bzgl. der FGR. Dann bitte an das EVU und nicht an den AT wenden!
Insofern kann keine Erstattung nach $15 erfolgen, sondern es gilt die 10-Minuten-Garantie.(5) Bei Einzelfahrkarten beträgt die Entschädigung je Verspätungsereignis
a) 25% des Preises für eine Fahrt bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten
b) 50% des Preises für eine Fahrt ab einer Verspätung von 120 Minuten
Entschädigungszahlungen unter einem Betrag von 4,00 € je Verspätungsereignis werden nicht ausgezahlt. (...)
Ja hat man doch. Man kann sich die Betrage auszahlen lassen in den Mobilitätszentrale PUNKT. Nicht mehr oder nicht weniger hat man versprochen und hält man. Das heißt aber eben, dass man physisch in einer Mobilitätszentrale sein muss, um sich die Auszahlung abzuholen. Wenn ich dies mache, muss ich mir auch eine entsprechende Wegestrecke überlegen, da nicht zwingend eine RMV Mobilitätszentrale auf meinem Weg liegt.Black Eyed schrieb:
Zitat:Es zeigt, dass man nur das versprechen sollte, was man halten kann.Es zeigt, dass man nicht die Maximalforderung bereits zu Anfang bekommen kann.
Dann würde ich dich bitten endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass derjenige, der unter dem Zugausfall litt, den AGB zugestimmt hat . Zudem steht vor Eingabe des falls folgender Hinweis (hervorgehoben von mir):Black Eyed schrieb:
Zitat:Jetzt bleib doch mal sachlich.Sach mal, was faselst du da?
DAS ist der Sachverhalt. Es steht dort nichts von Wegen Erstattung der Anfahrt. Insofern bitte dies endlich realisieren.Auszahlungsstellen der Erstattungsbeträge
Erstattungen werden innerhalb von 3 Monaten nach Genehmigung des Erstattungsbetrages in bar in den genannten RMV-Mobilitätszentralen bzw. RMV-Vertriebsstellen ausgezahlt (siehe "Auszahlungsstellen").
Eine Überweisung ist aufgrund der Fahrkartenprüfung und der Entgegennahme der Belege an der Vertriebsstelle nicht möglich
Moment.Aber so wie du das beschreibst, braucht der Chipkartenkunde keinen Nachweis erbringen, dass seine Chipkarte nicht eingelesen werden konnte und er deswegen eine "normale" Fahrkarte kaufen musste. Diese normale Fahrkarte ist nun nicht wirklich personalisiert. Da besteht schon die von mir beschriebene Möglichkeit des Betruges.
Das für den Fall, dass der Kunde mit defekter Chipkarte einsteigt und geprüft wird, müsste es sowas wie Ein Erstattungsantrag oder ähnliches geben, mit dem die Einzelfahrt als Ersatz der Chipkarte erstattet werden kann. Aber auch hier geht dies nur durch persönliches Erscheinen.(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er
(...)
7. keine lesbare Chipkarte vorlegen kann
(6) IM Fall von Abs. (1) Ziffer 7 wird von einer Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes abgesehen, wenn der Kunde innerhalb der von Abs (4) genannten Frist dem Verkehrsunternehmen, das das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben hat, nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Prüfung im Besitz einer zeitlich und räumlich gültigen elektronischen Fahrkarte war. Dazu muss ein von einer beliebigen personalbedienten RMV-Vetrirebsstelle mit eTicket-Akzeptanzsymbol ausgefülltes Nachweisformular vorlegen.
ERNEZT: Bitte unterscheide hier:Black Eyed schrieb:
Zitat:Thema verfehlt. Meine Aussage war eine ganz andere.zonk schrieb:
Zitat:1. Abokunde - wenn persönlich, dann sind seine Fahrkarten personalisiert - müssen also zum Antragsteller passen.Schon interessant, in deinem Fall kann der Abokunde also mehrere Tickets im Verwanden- und Bekanntenkreis sammeln und als seine einreichen - dies wird nicht überprüft. Aber im vorliegendem Fall, wenn es um 2,65€ geht, wird abgewimmelt.
2. Es ist völlig egal, ob ich neben meinen Fahrkarten auch jene meiner Partnerin mitabgebe und damit mehrere Gänge einsparen kann oder nicht. Das hätte besagter Kunde nämlich auch prüfen können - vielleicht gibt es im Familienlkreis einen anderen Sammler. Dann hätte er für diesen Nutzer eine übertragbare Fahrkarte eingeben müssen.
Ändert nichts daran, dass ich es klarstellen wolltest, bevor du auf Themenverfehlung reagierst. Du hättest es also auch zur Kenntnis nehmen können.Ich hatte mein "Bitte" nicht mit einem Fragezeichen abgeschlossen.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 05.12.18 14:05
Ja habe ich.Du hast den Artikel in der Zeitung gelesen?
Und wenn der Mann jeden Tag Geburtstag feiern will. Er hat darauf keinen Anspruch. Und das hätte ihm vor bzw. bei Eingabe seines Falls bewusst sein müssen.Der Mann wohnt 1,5 km vom Bf Echzell entfernt und soll nach Bad Nauheim oder Friedberg um die 2,65€ abzuholen! Er möchte aber das Geld überwiesen haben.
Auszahlungsstellen der Erstattungsbeträge
Erstattungen werden innerhalb von 3 Monaten nach Genehmigung des Erstattungsbetrages in bar in den genannten RMV-Mobilitätszentralen bzw. RMV-Vertriebsstellen ausgezahlt (siehe "Auszahlungsstellen").
Eine Überweisung ist aufgrund der Fahrkartenprüfung und der Entgegennahme der Belege an der Vertriebsstelle nicht möglich.
Das war eine Kulanzleistung! Es besteht kein Anspruch eine Fahrkarte per Post einzureichen. Und dann beschwert er sich noch darüber, dass man Ihm so entgegen getreten ist...Wofür der RMV wiederum das Vorliegen (portopflichtiges einsenden) des Tickets (nachdem schon der entsprechende Antrag inkl. eingescanntem Ticket vorliegt) verlangt.
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