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RMV-10-Minuten-Garantie sorgt für absurden Streit [mit Link]

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.12.18 08:06

[www.giessener-allgemeine.de]

Es gehe ihm nicht ums Geld, sagt der Bahnfahrer. »Es geht ums Prinzip.« 2,65 Euro hat seine Zugfahrkarte gekostet, doch der Zug kam nicht. Jetzt möchte der Wetterauer vom RMV sein Geld zurück.

Sowas ist einfach nur lächerlich, er hat vorher die AGB gelesen, jetzt wegen der paar Euros ein Fass aufzumachen wirklich traurig, gut dass der RMV hart bleibt.

Ärger im Grundsatz nachvollziehbar, jedoch...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.12.18 08:51

Helmut Volkwein schrieb:
[www.giessener-allgemeine.de]

Es gehe ihm nicht ums Geld, sagt der Bahnfahrer. »Es geht ums Prinzip.« 2,65 Euro hat seine Zugfahrkarte gekostet, doch der Zug kam nicht. Jetzt möchte der Wetterauer vom RMV sein Geld zurück.

Sowas ist einfach nur lächerlich, er hat vorher die AGB gelesen, jetzt wegen der paar Euros ein Fass aufzumachen wirklich traurig, gut dass der RMV hart bleibt.
...was wäre unsere liebliche Erde ohne Stänkerer, Querulanten, Berufsbesserwisser, Klugscheißer, Prinzipienreiter, Spinner aller Art, Selbstdarsteller - und insbesonder Leute, die für "Maß und Ziel" so überhaupt kein Gespür haben?

Viele Grüße
Fentapi

PS:
Trolle hatte ich vergessen aufzuzählen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:04:08:52:32.
Was arbeiten die sich so an der Zehn-Minuten-Geschichte ab? Das ist ein Fahrgastrechte-Fall und fertig. Er hat Anspruch auf volle Fahrpreiserstattung, ohne Abzuege. Soll er sich an das EVU bzw. das Servicecenter Fahrgastrechte wenden, und wenn er dort auch Schiffbruch erleidet und seine persoenliche Streitlust das hergibt, den Rechtsweg beschreiten.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:04:09:12:08.
D. schrieb:
Was arbeiten die sich so an der Zehn-Minuten-Geschichte ab? Das ist ein Fahrgastrechte-Fall und fertig. Er hat Anspruch auf volle Fahrpreiserstattung, ohne Abzuege. Soll er sich an das EVU bzw. das Servicecenter Fahrgastrechte wenden, und wenn er dort auch Schiffbruch erleidet und seine persoenliche Streitlust das hergibt, den Rechtsweg beschreiten.
Dass er das Geld des Tickets wiedererhält wurde auch vom RMV nicht in Frage gestellt. Problem ist aber die Rückerstattung, die nur mit einem persönlichen Besuch in einem der wenigen RMV Mobilitätszentralen möglich ist.
Was, wenn es nicht vom RMV im Rahmen der AGB der freiwilligen Zehn-Minuten-Garantie, sondern vom EVU bei Geltendmachung der Fahrgastrechte verlangt wuerde, rechtswidrig waere.

Re: RMV-10-Minuten-Garantie sorgt für absurden Streit [mit Link]

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.12.18 10:22

RhBDirk schrieb:
D. schrieb:
Was arbeiten die sich so an der Zehn-Minuten-Geschichte ab? Das ist ein Fahrgastrechte-Fall und fertig. Er hat Anspruch auf volle Fahrpreiserstattung, ohne Abzuege. Soll er sich an das EVU bzw. das Servicecenter Fahrgastrechte wenden, und wenn er dort auch Schiffbruch erleidet und seine persoenliche Streitlust das hergibt, den Rechtsweg beschreiten.
Dass er das Geld des Tickets wiedererhält wurde auch vom RMV nicht in Frage gestellt. Problem ist aber die Rückerstattung, die nur mit einem persönlichen Besuch in einem der wenigen RMV Mobilitätszentralen möglich ist.
Das geht eben nicht, weil es einem Kunden u.U. nicht zuzumuten ist, zu einer solchen zu gelangen. Es sei denn, der RMV erstattet die Kosten der Fahrt zu einem der solchen Zentren und den zusätzlichen Zeitaufwand. Es gibt auch Kunden, die nicht im RMV-Gebiet wohnen und lange Wege dorthin haben um ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen zu können.
RhBDirk schrieb:
D. schrieb:
Was arbeiten die sich so an der Zehn-Minuten-Geschichte ab? Das ist ein Fahrgastrechte-Fall und fertig. Er hat Anspruch auf volle Fahrpreiserstattung, ohne Abzuege. Soll er sich an das EVU bzw. das Servicecenter Fahrgastrechte wenden, und wenn er dort auch Schiffbruch erleidet und seine persoenliche Streitlust das hergibt, den Rechtsweg beschreiten.
Dass er das Geld des Tickets wiedererhält wurde auch vom RMV nicht in Frage gestellt. Problem ist aber die Rückerstattung, die nur mit einem persönlichen Besuch in einem der wenigen RMV Mobilitätszentralen möglich ist.
Bei dieser Hürde mit dem persönlichen Erscheinen hat man sicher auch im Hinterkopf, dass vielen der Aufwand zu groß ist. Der Postweg wäre ja durchaus auch für den RMV-Fall ein gangbarer Weg, wenn es wirklich NUR um die Vorlage des Originalbeleges ginge. Sonst könnte es echt teuer werden. Läuft doch bei der DB auch so, Erstattung nur bei persönlicher Vorlage oder aufwändigem Formular per Post. War bei Verträgen auch so, bis entschieden wurde, dass online abgeschlossene Verträge auch online wieder kündbar sein müssen. Von daher wäre es interessant, ob dieses Urteil auch als Muster für weitere Entscheidungen in diese Richtung, herangezogen werden würde.

Zitat Facebook Deutsche Bahn Konzern vom 18.3.15: "Der geplante Ausbau des Fernverkehrs, der heute vorgestellt wurde, wird in jedem Fall auch ohne Unterstützung der Länder umgesetzt und ist eigenwirtschaftlich geplant. Es wird also keinen bestellten Fernverkehr geben."

Re: Ärger im Grundsatz nachvollziehbar, jedoch...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.12.18 10:43

Fentapi schrieb:
Helmut Volkwein schrieb:
[www.giessener-allgemeine.de]

Es gehe ihm nicht ums Geld, sagt der Bahnfahrer. »Es geht ums Prinzip.« 2,65 Euro hat seine Zugfahrkarte gekostet, doch der Zug kam nicht. Jetzt möchte der Wetterauer vom RMV sein Geld zurück.

Sowas ist einfach nur lächerlich, er hat vorher die AGB gelesen, jetzt wegen der paar Euros ein Fass aufzumachen wirklich traurig, gut dass der RMV hart bleibt.
...was wäre unsere liebliche Erde ohne Stänkerer, Querulanten, Berufsbesserwisser, Klugscheißer, Prinzipienreiter, Spinner aller Art, Selbstdarsteller - und insbesonder Leute, die für "Maß und Ziel" so überhaupt kein Gespür haben?

Eine ohne Dich.
So bringt man die Leute natürlich auch dazu, bitte elektronische Tickets zu kaufen. Denn da entfällt der mühselige Gang zu einem Reisezentrum im Erstattungsfall.
ThomasR schrieb:
RhBDirk schrieb:
D. schrieb:
Was arbeiten die sich so an der Zehn-Minuten-Geschichte ab? Das ist ein Fahrgastrechte-Fall und fertig. Er hat Anspruch auf volle Fahrpreiserstattung, ohne Abzuege. Soll er sich an das EVU bzw. das Servicecenter Fahrgastrechte wenden, und wenn er dort auch Schiffbruch erleidet und seine persoenliche Streitlust das hergibt, den Rechtsweg beschreiten.
Dass er das Geld des Tickets wiedererhält wurde auch vom RMV nicht in Frage gestellt. Problem ist aber die Rückerstattung, die nur mit einem persönlichen Besuch in einem der wenigen RMV Mobilitätszentralen möglich ist.
Das geht eben nicht, weil es einem Kunden u.U. nicht zuzumuten ist, zu einer solchen zu gelangen. Es sei denn, der RMV erstattet die Kosten der Fahrt zu einem der solchen Zentren und den zusätzlichen Zeitaufwand. Es gibt auch Kunden, die nicht im RMV-Gebiet wohnen und lange Wege dorthin haben um ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen zu können.
In Schleswig-Holstein gibt es von der nah.sh auch eine vergleichbare Regelung nur dort wird die Fahrkarte entweder per Post oder PDF Anhang eingereicht und das Geld überwiesen da braucht keiner irgendwo persönlich erscheinen.

Anträge werden entweder per Telefon oder über ein Online Formular wo auch die Möglichkeit besteht die Fahrkarte mit hochzuladen innerhalb von 3 Tagen entgegengenommen.


Hier genauere Infos:
https://www.nah.sh/fahren/nah-sh-garantie/

ein echter Sylter!
auch hier unterwegs: [www.youtube.com]
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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:12:04:11:02:53.

Die Verkehrsunternehmen ...

geschrieben von: Ralph1408

Datum: 04.12.18 11:43

... sind aber ebenso unerbittlich, wenn jemand keinen oder einen falschen Fahrausweis hat. Die setzen wegen ein paar Euro auch eine riesige Maschinerie in Gang.
Helmut Volkwein schrieb:
Sowas ist einfach nur lächerlich, er hat vorher die AGB gelesen, jetzt wegen der paar Euros ein Fass aufzumachen wirklich traurig, gut dass der RMV hart bleibt.
@RMV
Klar diesen Kunden habt ihr verloren, aber glaubt ihr wirklich, da ruft einer bei euch an, "blockiert" minutenlang den Servicemitarbeiter, scannt das Ticket ein, betreibt diesen Aufwand, um euch um sage und schreibe 2Pfennigfuffzig zu bescheiß'en?
Beim RMV ist die Sache mit der Abholung des Geldes schon mehr als Unverschämt.

Schilda lässt grüßen. Zumal hier wegen Zugbeteilung ohnehin auch sie Fahrgastrechte greifen würden.

Die Fahrkarten werden zwar in der Mobilitätszentrale geprüft. Eine Abgabe ist in vielen Fällen gar nicht erforderlich.

Und hier von "hoffentlich bleibt der RMV hart" zu sprechen löst bei mir nicht nur Kopfschütteln aus.

Re: Ärger im Grundsatz nachvollziehbar, jedoch...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.12.18 12:36

Wenn wir hier alle Hrn. ( Volkwein) (oder wie immer er hier heißen möge) und allen anderen klar erkennbaren Trollen , überheblichen Besserwissern und Nervensägen nicht mehr antworten würden, sollten diese doch bald ihr Interesse verlieren hier zu schreiben
ET 403 schrieb:
Zitat:
Beim RMV ist die Sache mit der Abholung des Geldes schon mehr als Unverschämt.

Schilda lässt grüßen.
Kennst du die Hintergründe? Ja/Nein ? Will damit sagen, auch wenn es unflexibel klingt, ist es bei Weitem nicht so. Zudem sagt auch niemand, dass es so auf Dauer bleiben wird.


ET 403 schrieb:
Zitat:
Zumal hier wegen Zugbeteilung ohnehin auch sie Fahrgastrechte greifen würden.

Die Fahrkarten werden zwar in der Mobilitätszentrale geprüft. Eine Abgabe ist in vielen Fällen gar nicht erforderlich.
Bei meinen Fällen mit den Fahrgastrechten musste ich immer meine Fahrkarte mitabgeben... Beim RMV muss ich dies nur, wenn ich a) anspruchsberechtigt bin und b) auch Geld haben möchte.



ET 403 schrieb:
Und hier von "hoffentlich bleibt der RMV hart" zu sprechen löst bei mir nicht nur Kopfschütteln aus.
Vielleicht nochmal ganz deutlich: Es ist eine freiwillige Leistung des RMV - kein Zwang. man hätte auch eine 20-Minuten-Garantie machen können, oder es sein lassen. Es wird hier ein erheblicher Aufwand betrieben, um dies durchzuführen, auch das sollte man im Hinterkopf haben.

Was JobTickets angeht: Dass es eine Pauschale gibt, hat einen klaren Hintergrund: Der RMV kennt die jeweiligen Abgabepreise für Unternehmen und Mitarbeiter nicht, da diese auch daran hängen, wie viele Mitarbeiter im Unternehmen ein JobTicket wollen und wie viele es nicht wollen. Zudem müsste man dann stets seine Firma angeben und zwar in einer für das System verständlichen (verbindlichen!) Schreibweise. Das wird man also nicht schaffen.

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Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [www.youtube.com]
TriStar schrieb:
So bringt man die Leute natürlich auch dazu, bitte elektronische Tickets zu kaufen. Denn da entfällt der mühselige Gang zu einem Reisezentrum im Erstattungsfall.
Der Gang entfällt nicht. Auszahlung nur bar und in den Mobilitätszentren.
tobiasw schrieb:TriStar schrieb:
TriStar schrieb:
So bringt man die Leute natürlich auch dazu, bitte elektronische Tickets zu kaufen. Denn da entfällt der mühselige Gang zu einem Reisezentrum im Erstattungsfall.
Der Gang entfällt nicht. Auszahlung nur bar und in den Mobilitätszentren.
Stimmt, wird auch in einem gänzlich anderen System verarbeitet, weswegen man auch nicht einfach prüfen kann, ob es zu den Kundenangaben auch das angegebene eTicket gibt. Das kann man daher nur überprüfen, in dem man die Chipkarte vor Ort einliest und die Daten gegenüber dem Antrag abgleicht - was zudem nur bei eTickets funktioniert. Papierfahrkarten müssen eben vorbeigebracht werden - diese werden auch eingezogen (sofern dies eine unpersönliche Fahrkarte ist), damit damit kein Betrug stattfinden kann.

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Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [www.youtube.com]

Re: RMV-10-Minuten-Garantie sorgt für absurden Streit [mit Link]

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.12.18 16:13

Das Grundproblem ist hier die Diskrepanz zwischen dem sehr niedrigen Produktpreis (hier 2,65 Euro) und dem im Vergleich dazu unverhältnismäßig hohen Reklamationsaufwand.

Ich hatte schon mehrfach das Problem, dass bei Online-Bestellungen sehr preiswerte Produkte (irgendwas um 10 €) defekt geliefert wurden. Der Händler erklärte sich zwar bereit, das Rückporto zu übernehmen, nicht jedoch den Aufwand fürs Wieder-Einpacken und Zur-Post-Bringen. Der Reklamationsaufwand hätte demnach den Warenwert deutlich überstiegen. Also blieb ich letztlich auf der defekten Ware sitzen.

Wir haben hier in der Tat das Problem, dass der Aufwand einer persönlichen bzw. postalischen Rückgabe der defekten Ware bzw. des Tickets in keiner Relation zum Warenwert steht. Andererseits gebe ich den Unternehmen Recht, da man heutzutage tatsächlich mit einfachsten Mitteln betrügen kann, z. B. wie angesprochen mit einem Bildbearbeitungsprogramm. Daher funktioniert es auch nicht, z. B. bei niedrigpreisigen Produkten auf einen Beweis zu verzichten und das Geld auf Vertrauen zu erstatten.

Ich habe echt keine Idee, wie man dieses Problem lösen kann.
Helmut Volkwein schrieb:
Sowas ist einfach nur lächerlich, er hat vorher die AGB gelesen, jetzt wegen der paar Euros ein Fass aufzumachen wirklich traurig, gut dass der RMV hart bleibt.
Deswegen macht ja die Bahn nach wie vor was sie will. Sie wissen genau, dass vielleicht 5% der Kunden ihre Rechte wahrnehmen. Würden das mehr tun, dann würde man sich auch mehr Mühe geben, weil es Geld kostet. Im übrigen, die AGB gelten ja für beide, Kunden wie Bahn. Du kannst doch nicht davon ausgehen, dass nur die Bahn ihre Rechte geltend machen darf... Allerdings ist die 10-Minutengarantie sowieso ein nutzloser PR-Witz des RMV.
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