geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.12.18 08:06
geschrieben von: Indusiastic
Datum: 04.12.18 08:15
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.12.18 08:51
...was wäre unsere liebliche Erde ohne Stänkerer, Querulanten, Berufsbesserwisser, Klugscheißer, Prinzipienreiter, Spinner aller Art, Selbstdarsteller - und insbesonder Leute, die für "Maß und Ziel" so überhaupt kein Gespür haben?[www.giessener-allgemeine.de]
Es gehe ihm nicht ums Geld, sagt der Bahnfahrer. »Es geht ums Prinzip.« 2,65 Euro hat seine Zugfahrkarte gekostet, doch der Zug kam nicht. Jetzt möchte der Wetterauer vom RMV sein Geld zurück.
Sowas ist einfach nur lächerlich, er hat vorher die AGB gelesen, jetzt wegen der paar Euros ein Fass aufzumachen wirklich traurig, gut dass der RMV hart bleibt.
geschrieben von: D.
Datum: 04.12.18 09:11
geschrieben von: RhBDirk
Datum: 04.12.18 10:07
Dass er das Geld des Tickets wiedererhält wurde auch vom RMV nicht in Frage gestellt. Problem ist aber die Rückerstattung, die nur mit einem persönlichen Besuch in einem der wenigen RMV Mobilitätszentralen möglich ist.Was arbeiten die sich so an der Zehn-Minuten-Geschichte ab? Das ist ein Fahrgastrechte-Fall und fertig. Er hat Anspruch auf volle Fahrpreiserstattung, ohne Abzuege. Soll er sich an das EVU bzw. das Servicecenter Fahrgastrechte wenden, und wenn er dort auch Schiffbruch erleidet und seine persoenliche Streitlust das hergibt, den Rechtsweg beschreiten.
geschrieben von: D.
Datum: 04.12.18 10:20
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.12.18 10:22
Das geht eben nicht, weil es einem Kunden u.U. nicht zuzumuten ist, zu einer solchen zu gelangen. Es sei denn, der RMV erstattet die Kosten der Fahrt zu einem der solchen Zentren und den zusätzlichen Zeitaufwand. Es gibt auch Kunden, die nicht im RMV-Gebiet wohnen und lange Wege dorthin haben um ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen zu können.D. schrieb:Dass er das Geld des Tickets wiedererhält wurde auch vom RMV nicht in Frage gestellt. Problem ist aber die Rückerstattung, die nur mit einem persönlichen Besuch in einem der wenigen RMV Mobilitätszentralen möglich ist.Was arbeiten die sich so an der Zehn-Minuten-Geschichte ab? Das ist ein Fahrgastrechte-Fall und fertig. Er hat Anspruch auf volle Fahrpreiserstattung, ohne Abzuege. Soll er sich an das EVU bzw. das Servicecenter Fahrgastrechte wenden, und wenn er dort auch Schiffbruch erleidet und seine persoenliche Streitlust das hergibt, den Rechtsweg beschreiten.
geschrieben von: Murrtalbahner
Datum: 04.12.18 10:25
Bei dieser Hürde mit dem persönlichen Erscheinen hat man sicher auch im Hinterkopf, dass vielen der Aufwand zu groß ist. Der Postweg wäre ja durchaus auch für den RMV-Fall ein gangbarer Weg, wenn es wirklich NUR um die Vorlage des Originalbeleges ginge. Sonst könnte es echt teuer werden. Läuft doch bei der DB auch so, Erstattung nur bei persönlicher Vorlage oder aufwändigem Formular per Post. War bei Verträgen auch so, bis entschieden wurde, dass online abgeschlossene Verträge auch online wieder kündbar sein müssen. Von daher wäre es interessant, ob dieses Urteil auch als Muster für weitere Entscheidungen in diese Richtung, herangezogen werden würde.D. schrieb:Dass er das Geld des Tickets wiedererhält wurde auch vom RMV nicht in Frage gestellt. Problem ist aber die Rückerstattung, die nur mit einem persönlichen Besuch in einem der wenigen RMV Mobilitätszentralen möglich ist.Was arbeiten die sich so an der Zehn-Minuten-Geschichte ab? Das ist ein Fahrgastrechte-Fall und fertig. Er hat Anspruch auf volle Fahrpreiserstattung, ohne Abzuege. Soll er sich an das EVU bzw. das Servicecenter Fahrgastrechte wenden, und wenn er dort auch Schiffbruch erleidet und seine persoenliche Streitlust das hergibt, den Rechtsweg beschreiten.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.12.18 10:43
Helmut Volkwein schrieb:...was wäre unsere liebliche Erde ohne Stänkerer, Querulanten, Berufsbesserwisser, Klugscheißer, Prinzipienreiter, Spinner aller Art, Selbstdarsteller - und insbesonder Leute, die für "Maß und Ziel" so überhaupt kein Gespür haben?[www.giessener-allgemeine.de]
Es gehe ihm nicht ums Geld, sagt der Bahnfahrer. »Es geht ums Prinzip.« 2,65 Euro hat seine Zugfahrkarte gekostet, doch der Zug kam nicht. Jetzt möchte der Wetterauer vom RMV sein Geld zurück.
Sowas ist einfach nur lächerlich, er hat vorher die AGB gelesen, jetzt wegen der paar Euros ein Fass aufzumachen wirklich traurig, gut dass der RMV hart bleibt.
geschrieben von: TriStar
Datum: 04.12.18 10:47
geschrieben von: sylter
Datum: 04.12.18 11:00
In Schleswig-Holstein gibt es von der nah.sh auch eine vergleichbare Regelung nur dort wird die Fahrkarte entweder per Post oder PDF Anhang eingereicht und das Geld überwiesen da braucht keiner irgendwo persönlich erscheinen.RhBDirk schrieb:Das geht eben nicht, weil es einem Kunden u.U. nicht zuzumuten ist, zu einer solchen zu gelangen. Es sei denn, der RMV erstattet die Kosten der Fahrt zu einem der solchen Zentren und den zusätzlichen Zeitaufwand. Es gibt auch Kunden, die nicht im RMV-Gebiet wohnen und lange Wege dorthin haben um ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen zu können.D. schrieb:Dass er das Geld des Tickets wiedererhält wurde auch vom RMV nicht in Frage gestellt. Problem ist aber die Rückerstattung, die nur mit einem persönlichen Besuch in einem der wenigen RMV Mobilitätszentralen möglich ist.Was arbeiten die sich so an der Zehn-Minuten-Geschichte ab? Das ist ein Fahrgastrechte-Fall und fertig. Er hat Anspruch auf volle Fahrpreiserstattung, ohne Abzuege. Soll er sich an das EVU bzw. das Servicecenter Fahrgastrechte wenden, und wenn er dort auch Schiffbruch erleidet und seine persoenliche Streitlust das hergibt, den Rechtsweg beschreiten.
geschrieben von: zonk
Datum: 04.12.18 11:54
@RMVSowas ist einfach nur lächerlich, er hat vorher die AGB gelesen, jetzt wegen der paar Euros ein Fass aufzumachen wirklich traurig, gut dass der RMV hart bleibt.
geschrieben von: ET 403
Datum: 04.12.18 12:32
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.12.18 12:36
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 04.12.18 14:53
Kennst du die Hintergründe? Ja/Nein ? Will damit sagen, auch wenn es unflexibel klingt, ist es bei Weitem nicht so. Zudem sagt auch niemand, dass es so auf Dauer bleiben wird.Beim RMV ist die Sache mit der Abholung des Geldes schon mehr als Unverschämt.
Schilda lässt grüßen.
Bei meinen Fällen mit den Fahrgastrechten musste ich immer meine Fahrkarte mitabgeben... Beim RMV muss ich dies nur, wenn ich a) anspruchsberechtigt bin und b) auch Geld haben möchte.Zumal hier wegen Zugbeteilung ohnehin auch sie Fahrgastrechte greifen würden.
Die Fahrkarten werden zwar in der Mobilitätszentrale geprüft. Eine Abgabe ist in vielen Fällen gar nicht erforderlich.
Vielleicht nochmal ganz deutlich: Es ist eine freiwillige Leistung des RMV - kein Zwang. man hätte auch eine 20-Minuten-Garantie machen können, oder es sein lassen. Es wird hier ein erheblicher Aufwand betrieben, um dies durchzuführen, auch das sollte man im Hinterkopf haben.Und hier von "hoffentlich bleibt der RMV hart" zu sprechen löst bei mir nicht nur Kopfschütteln aus.
geschrieben von: tobiasw
Datum: 04.12.18 15:00
Der Gang entfällt nicht. Auszahlung nur bar und in den Mobilitätszentren.So bringt man die Leute natürlich auch dazu, bitte elektronische Tickets zu kaufen. Denn da entfällt der mühselige Gang zu einem Reisezentrum im Erstattungsfall.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 04.12.18 15:15
Stimmt, wird auch in einem gänzlich anderen System verarbeitet, weswegen man auch nicht einfach prüfen kann, ob es zu den Kundenangaben auch das angegebene eTicket gibt. Das kann man daher nur überprüfen, in dem man die Chipkarte vor Ort einliest und die Daten gegenüber dem Antrag abgleicht - was zudem nur bei eTickets funktioniert. Papierfahrkarten müssen eben vorbeigebracht werden - diese werden auch eingezogen (sofern dies eine unpersönliche Fahrkarte ist), damit damit kein Betrug stattfinden kann.TriStar schrieb:Der Gang entfällt nicht. Auszahlung nur bar und in den Mobilitätszentren.So bringt man die Leute natürlich auch dazu, bitte elektronische Tickets zu kaufen. Denn da entfällt der mühselige Gang zu einem Reisezentrum im Erstattungsfall.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.12.18 16:13
geschrieben von: bollisee
Datum: 04.12.18 17:00
Deswegen macht ja die Bahn nach wie vor was sie will. Sie wissen genau, dass vielleicht 5% der Kunden ihre Rechte wahrnehmen. Würden das mehr tun, dann würde man sich auch mehr Mühe geben, weil es Geld kostet. Im übrigen, die AGB gelten ja für beide, Kunden wie Bahn. Du kannst doch nicht davon ausgehen, dass nur die Bahn ihre Rechte geltend machen darf... Allerdings ist die 10-Minutengarantie sowieso ein nutzloser PR-Witz des RMV.Sowas ist einfach nur lächerlich, er hat vorher die AGB gelesen, jetzt wegen der paar Euros ein Fass aufzumachen wirklich traurig, gut dass der RMV hart bleibt.
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