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„Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 09.11.18 01:14

Um die „die durch den motorisierten Individualverkehr entstehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie der Energieverbrauch“ zu reduzieren, hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers, die „zusätzlich zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden“, künftig steuerfrei sind.

Inhaber solcher „Jobtickets“ profitieren somit doppelt – zum ist der Arbeitgeber-Zuschuss steuerfrei, zum anderen gewähren einige Verkehrsverbünde Preisnachlässe: So gewährt der Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) eine Ermäßigung von 10 %.

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: userCman

Datum: 09.11.18 02:16

Zweisystemer schrieb:
Um die „die durch den motorisierten Individualverkehr entstehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie der Energieverbrauch“ zu reduzieren, hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers, die „zusätzlich zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden“, künftig steuerfrei sind.

Inhaber solcher „Jobtickets“ profitieren somit doppelt – zum ist der Arbeitgeber-Zuschuss steuerfrei, zum anderen gewähren einige Verkehrsverbünde Preisnachlässe: So gewährt der Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) eine Ermäßigung von 10 %.
Was ist mit denen, die mangels ÖPNV Angebot nicht diese Vorteile erhalten? Der ÖPNV ist nämlich in den meisten Regionen grottenschlecht. Man sollte erstmal ein bundesweites Reaktivierungsprogramm aufstellen.

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: SDL-BS

Datum: 09.11.18 05:09

Weiß jemand was das für DB Mitarbeiter bedeutet besteht weiterhin ein Geldwerter Vorteil dann?

DB Regio Nordost ........

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: VT

Datum: 09.11.18 06:00

kommt darauf an: es geht um ÖPNV. Von Fernverkehr ist bisher in keinem Vorschlag die Rede.

Dann wollte der Bundestag zuletzt die Steuerbefreiung mit der Entfernungspauschale verrechnen. Es kann also gut sein, dass sich das nicht für jeden rentiert. Da waren sich Bund und Länder allerdings nicht einig. Ich habe den Gesetzestext noch nicht gesehen. Wenn es jetzt erst deswegen in den Vermittlungsausschuss geht dauert das noch.

Och nööö

geschrieben von: Alibizugpaar

Datum: 09.11.18 07:28

"Was ist mit denen, die mangels ÖPNV Angebot nicht diese Vorteile erhalten?"

Dann haben die eben nichts davon, und? Ich habe als Kleinbürger auch nichts von Gesetzen zu diversen Sonderabschreibungsprogrammen. Wie ich auch nicht von der Pkw-Abwrackprämie profitiert habe, weil ich keinen Pkw besitze. Mach's also nicht zu weinerlich.

Gruß, Olaf

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Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 09.11.18 08:35

Für Privatreisen besteht der Geldwerte Vorteil weiterhin. Fahrten zum und vom Dienstort sind auch für Eisenbahner steuerfrei.

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: luchs

Datum: 09.11.18 10:57

Die bekommen seit Jahrzehnten Subventionen in Form der Kilometerpauschale.

Luchs.

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 09.11.18 12:41

Ladehilfe schrieb:
(...) Fahrten zum und vom Dienstort sind auch für Eisenbahner steuerfrei.
Sollen auch steuerfrei sein, zur Zeit sind sie es nicht.

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 09.11.18 12:43

VT schrieb:
(...) Dann wollte der Bundestag zuletzt die Steuerbefreiung mit der Entfernungspauschale verrechnen.(...)
Noch besteht ja hierzulande kein Zwang, den ÖPNV zu nutzen. Wie soll das Finanzamt das überprüfen, wenn die Arbeitgeberleistungen für das Job-Ticket nicht mehr auf der Steuerbescheinigung erscheinen?

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: MrEnglish

Datum: 09.11.18 14:43

Dass die Leistung steuerfrei ist bedeutet nicht, dass sie auf der Lohnsteuerkarte nicht mehr auftaucht. Es gibt bereits heute steuerfreie Zuwendungen die dort auftauchen, beispielsweise Verpflegungszuschüsse.

Übrigens wird im obigen Text nur der Flugverkehr ausgenommen, der Arbeitgeber darf also auch Ferzüge und - busse finanzieren. Für den Nahverkehr darf man sogar generell Tickets spendieren, unabhängig von der Fahrstrecke. So lese ich das da raus.

Och doch

geschrieben von: 642 642-3

Datum: 09.11.18 15:17

Alibizugpaar schrieb:
"Was ist mit denen, die mangels ÖPNV Angebot nicht diese Vorteile erhalten?"

Dann haben die eben nichts davon, und? Ich habe als Kleinbürger auch nichts von Gesetzen zu diversen Sonderabschreibungsprogrammen. Wie ich auch nicht von der Pkw-Abwrackprämie profitiert habe, weil ich keinen Pkw besitze. Mach's also nicht zu weinerlich.
Wie willst du denn die Verkehrsprobleme sonst lösen? Denn das ist ja das Ziel der Sache. Viele Autofahrten sind notwendig, weil die ÖPNV-Anbindung gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Schichtarbeiter in Essen kommen je nach Wohnort nicht vor 6 von zu Hause weg und das sieht an anderen Stellen noch viel schlimmer aus. Wohnt man also nicht an bestimmten Stellen, wo frühzeitig schon Busse und Bahnen fahren, kann man sich den Vorteil in den @#$%& schieben. Denn zur Zeit orientieren sich die Fahrgäste an den Fahrplan. Für eine generelle Lösung der Probleme muss es umgekehrt sein. Dann steigen die Leute auch um.

Willst du das Ziel erreichen, musst du den ÖPNV ausbauen. Ansonsten ist die Sache nicht das Papier wert, auf dem sie beschlossen wurde.

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: stellwerk_wf

Datum: 09.11.18 16:46

Hallo zusammen,

leider hat der Beschluss einen bitteren Beigeschmack, wie in einer Pressemitteilung des Bundestags vermeldet wird.

Zitat
Allerdings werden die künftig steuerfreien Leistungen für Job-Tickets auf die Entfernungspauschale angerechnet, um eine "systemwidrige Überbegünstigung" gegenüber Arbeitnehmern, die diese Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen, zu verhindern. [...] Von der SPD-Fraktion kam der Hinweis, dass mit der Anrechnung auf die steuerliche Entfernungspauschale sichergestellt sei, dass es keine doppelte Förderung gebe.
Mit anderen Worten: Gerade solche Pendler, die weiter entfernt von ihrem Arbeitsplatz wohnen, könnten sich dann weiter für das Auto und die Entfernungspauschale entscheiden. Wirklich attraktiv ist das Angebot also vor allem für Stadtbewohner mit einem kurzen Anfahrtsweg zur Arbeit. Es wäre daher wünschenswert, die Sache ginge nochmals in den Vermittlungsausschuss, denn Mittel- und Langstreckenpendler haben es heute schon recht schwer, wenn sie in einen Verbund hineinpendeln und teurere DB-Zeitkarten kaufen müssen.

Grüße
stellwerk_wf

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: JPJ

Datum: 09.11.18 17:36

Hallo,

für mich stellt sich die Frage, ob DB Mitarbeiter hiervon überhaupt betroffen sind. Schließlich heißt das Ticket nur JobTicket und ist im steuerlichen Sinne eine "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte", also kein klassisches Verbundjobticket. Oder irre ich hier und es ist diese Leistung gemeint?

Übrigens an der Stelle, für all diejenigen, die es noch nicht wissen ein steuerlicher Tipp: Das JobTicket wird nur für ein Jahr ausgestellt. Das Finanzamt erkennt daher die Tage, an denen man es nicht genutzt hat (Betrag durch Anzahl Arbeitstage des Jahres teilen), als Werbungskosten an. Beispiel: Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung beträgt 2500 EUR, das Jahr hat 250 Arbeitstage, an 28 Urlaubstagen wird das Ticket nicht genutzt, man kann also 280 EUR als Werbungskosten auf die Steuererklärung schreiben.
Gleiches gilt für die Pauschalsteuer, die einmal im Jahr fällig wird.


Fragen gerne per PN

Grüße

JPJ

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: spock5407

Datum: 09.11.18 18:50

Welche Arbeitgeber zahlen überhaupt aktiv Zuschüsse? In der Regel gibts doch sicher eh nur die Vergünstigung seitens des Verbunds, wenn über den Arbeitgeber Großmengen Tickets bestellt werden.

Ich vermute, der Beschluss hat bzgl. ÖPNV-Anreizen eher den Charakter von ein paar vertrockneten Brotkrümeln als einem guten Laib Brot.

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: pm

Datum: 09.11.18 19:21

Arbeitgeber die dank Zuschüssen zum Jobticket weniger viel teurere Mitarbeiterparkplätze brauchen.

Mercedes-Benz und Porsche zahlen einen Zuschuss!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 09.11.18 19:56

spock5407 schrieb:
Welche Arbeitgeber zahlen überhaupt aktiv Zuschüsse?
Mein alter Arbeitgeber zahlt 25 € pro Monat an Zuschuss.
Um Deine Frage zu beantworten, beispielsweise zahlen Porsche und Mercedes-Benz ebenfalls einen monatlichen Zuschuss.
In der Region Stuttgart waren es vergangenes Jahr 450 Firmen mit insgesamt 70.000 Nutznießern.

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: Black Eyed

Datum: 10.11.18 00:20

spock5407 schrieb:Zitat:
Welche Arbeitgeber zahlen überhaupt aktiv Zuschüsse? In der Regel gibts doch sicher eh nur die Vergünstigung seitens des Verbunds, wenn über den Arbeitgeber Großmengen Tickets bestellt werden.

Ich vermute, der Beschluss hat bzgl. ÖPNV-Anreizen eher den Charakter von ein paar vertrockneten Brotkrümeln als einem guten Laib Brot.
Meiner zahlt.
Die Kalkulation von JobTickets ist meist eine komplexere Sache, bei der mehrere Faktoren mitberechnet wird, wovon die Massenabnahme nur eines ist. Im Übrigen ist es meist sogar eher so, dass die Ausstellung im Unternehmen gegenüber einer Massenabnahme im Unternehmen finanzielle Vorteile bringt.

Überdies hat nicht jedes JobTicket die gleichen Finanzierungsregeln im Hintergrund.

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Der Freistaat Sachsen kann sich glücklich schätzen
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Rainald Grebe - Sachsen

Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [www.youtube.com]

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 10.11.18 01:11

JPJ schrieb:
(...) für mich stellt sich die Frage, ob DB Mitarbeiter hiervon überhaupt betroffen sind. Schließlich heißt das Ticket nur JobTicket und ist im steuerlichen Sinne eine "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte", also kein klassisches Verbundjobticket. Oder irre ich hier und es ist diese Leistung gemeint?(...)
Nach nochmaligem Überdenken bin ich zu dem Schluß gekommen, dass sich die Änderung für DB Mitarbeiter gar nicht auswirkt. Heute wird die Hälfte des Werts mit dem Einkommen versteuert, da aber die Entfernungspauschale deutlich über dem Wert des Jobtickets liegt, holt man es sich das Geld mit der Einkommensteuererklärung zurück. Die andere Hälfte erscheint auf der Steuerbescheinigung als steuerfreie Arbeitgeberleistung und muss bereits heute von der Entfernungspauschale abgezogen werden.
Künftig wird die Ausstellung des Job-Tickets zwar nicht mehr versteuert, dafür verdoppelt sich der Wert, der von der Entfernungspauschale abgezogen werden muss, da steuerfrei vom Arbeitgeber gewährt. Das zu versteuernde Einkommen ändert sich dadurch meines Erachtens gegenüber heute nicht. Vorteile könnte das jedoch für die DB als Arbeitgeber haben.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:11:10:11:26:31.

Re: „Jobtickets“ ab 2019 steuerfrei

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 10.11.18 08:57

Das Prinzip würde sich auch für mich lohnen da ich zwischen Chemnitz und Leipzig mit der Bahn pendeln muss. Da ich auf Grund meiner Sehbehinderung von Kfz-Steuer befreit bin und im ÖPNV kostenlos fahren darf bringt mir weder die Kilometerpauschale noch die Steuerfreiheit im Nahverkehr etwas.

Re: Och doch

geschrieben von: Alibizugpaar

Datum: 10.11.18 09:21

Zeige mir ein einziges Wort, mit dem ich die Notwendigkeit des ÖPNV-Ausbaus bestritten hätte. Wo habe ich das behauptet?

Meiner Antwort oben bezog sich allein auf das "Was habe ich Landbewohner von Jobticket-Neuregelungen?" Nun, wer auf dem platten Land lebt, der hat im Alltag auch keine MIV-Dauerstaus in seiner Wohngegend. Ein langer Weg beginnt immer mit ersten Schritten. Diese ersten Schritte zu machen muß erlaubt sein und es werden noch viele weitere folgen. Wenn sich was bewegt muß man nicht gleich fragen 'was habe ich davon'? Was habe ich Kölner zum Beispiel davon, wenn in Bamberg Schallschutzwände gezogen werden?

Gruß, Olaf

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