kann ich hier alles nicht nachlesen, ist aber auch egal. Bleibt das so als Präzedenzfall ist jedenfalls der beliebigen Teilstillegung von Infrastruktur aus nichtigem Grund Tür und Tor geöffnet. Die Bahnbetriebe Blumberg haben - nachvollziehbar - nicht die Nerven das als Grundsatz noch einmal durch alle Instanzen zu ziehen...richtig, die relevanten Abschnitte zur Freistellung kamen aber erst später dazu...
geschrieben von: Florian Ziese
Datum: 18.07.18 20:10
Also ist die logische Folge, dass sobald man irgendwo eine Fledermaus sieht, die sofort verjagen muss, sonst bekommt man irgendwann Probleme? Also wenn auf deinem Speicher eine Fledermaus überwintert und sich nicht an dir stört, selbst wenn du gelegentlich auf den Speicher gehst. Dann sind es irgendwann zwei, dann zehn, dann zwanzig. Und dann verbietet man dir zukünftig den Speicher zu betreten, weil du die Fledermäuse störst.Bw Nysa schrieb:Das ist plattestes Stammtischgeschwätz. Erstens geht es nicht um "ein paar alberne Fledermäuse", sondern um die sehr grundsätzliche Frage, ob Naturschutz oder Verkehsrecht höher zu bewerten sind. Zweitens handelt es sich nicht um irgendwelche Fledermäuse, sondern um eine seltene, geschützte Art, die hier zudem in größeren Zahlen vorkommt, weshalb das Gericht, auch wenn es im Grunde pro Bahn entschieden hat, klar festgestellt hat, dass Maßnahmen zu Schutz dieser Tiere (darunter ein Fahrverbot) zulässig sind. Ich finde das Verhalten des RP und das Fahrverbot auch daneben, aber Naturschutz vs. Verkehrsrecht ist immer eine heikle Abwägung, und man muss akzeptieren, dass das Vorgehen der Behörde grundsätzlich legal ist und sie keine schlechten Chancen haben, damit durchzukommen.Wegen ein paar alberner Fledermäuse das Bundesverwaltungsgericht zu belästigen, das ist Steuergeldverschwendung! Schon allein aus diesem Grunde, ist ein Disziplinarverfahren gegen das RP Freiburg dringend an zu setzen.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 18.07.18 20:24
Das ist ein Punkt, dem man sich widmen sollte. Denn diese Behauptung, dass sich Zugbetrieb und Fledermäuse nicht miteinander vertragen würden, ist weit gehend eine Annahme. Natürlich gibt's da das eine oder andere wissenschaftliche Gutachten, doch unumstösslich sind die schon mangels Fledermausvorkommen sicher nicht.es gab immer wieder Bauzüge und die Fledermäuse haben sich trotzdem prächtig vermehrt.
Es gibt keine nächste Instanz! Der VGH in Mannheim hat eine Revision vor demWenn die Bahnbetriebe Blumenberg jetzt das Gericht in nächster Instanz davon überzeugen können, dass ein paar Nikolausfahrten keine Bedrohung für die Fledermäuse darstellen, dürften diese endgültig zulässig sein.
undEs bleibt also die ungemein neue Erkenntnis: Greifen wir zum Äußersten, reden wir miteinander!
Viele Grüße von der LahnZwar ist das Thema nicht unwichtig, v. a. auch wegen der Präzedenz, die es für andere Fälle entfaltet. Wir werden (und haben) unsere Energie jedoch nicht unendlich in diese Sache reinstecken. Geld, Zeit und Nerven haben Grenzen und andere Maßnahmen sind auch wichtig.
geschrieben von: Torsten87
Datum: 19.07.18 11:06
Das ist natürlich verinfachter und übertriebener Unsinn, den ich nie behauptet habe. Es geht weder um alle Fledermausarten, noch um einzelne Tiere. Hier kommen als Faktoren zusammen, dass es sich zum einem um eine seltene, streng geschützte, vom Aussterben bedrohte Art handelt, zum anderen geht es hier um einen Ort, an dem besonders viele dieser Tiere ihr Winterquartier haben.Torsten87 schrieb:Also ist die logische Folge, dass sobald man irgendwo eine Fledermaus sieht, die sofort verjagen muss, sonst bekommt man irgendwann Probleme? Also wenn auf deinem Speicher eine Fledermaus überwintert und sich nicht an dir stört, selbst wenn du gelegentlich auf den Speicher gehst. Dann sind es irgendwann zwei, dann zehn, dann zwanzig. Und dann verbietet man dir zukünftig den Speicher zu betreten, weil du die Fledermäuse störst.Bw Nysa schrieb:Das ist plattestes Stammtischgeschwätz. Erstens geht es nicht um "ein paar alberne Fledermäuse", sondern um die sehr grundsätzliche Frage, ob Naturschutz oder Verkehsrecht höher zu bewerten sind. Zweitens handelt es sich nicht um irgendwelche Fledermäuse, sondern um eine seltene, geschützte Art, die hier zudem in größeren Zahlen vorkommt, weshalb das Gericht, auch wenn es im Grunde pro Bahn entschieden hat, klar festgestellt hat, dass Maßnahmen zu Schutz dieser Tiere (darunter ein Fahrverbot) zulässig sind. Ich finde das Verhalten des RP und das Fahrverbot auch daneben, aber Naturschutz vs. Verkehrsrecht ist immer eine heikle Abwägung, und man muss akzeptieren, dass das Vorgehen der Behörde grundsätzlich legal ist und sie keine schlechten Chancen haben, damit durchzukommen.Wegen ein paar alberner Fledermäuse das Bundesverwaltungsgericht zu belästigen, das ist Steuergeldverschwendung! Schon allein aus diesem Grunde, ist ein Disziplinarverfahren gegen das RP Freiburg dringend an zu setzen.
geschrieben von: Pesa Link
Datum: 19.07.18 13:35
Hallo Florian,Es ist ja nicht so, dass es bisher keine Fahrten im Winter auf der Sauschwänzlebahn gab, es gab immer wieder Bauzüge und die Fledermäuse haben sich trotzdem prächtig vermehrt. Und weil es trotz der Bauzüge so viele wurden, verbietet man dann die Bauzüge...
Torsten87 schrieb:Es gibt keine nächste Instanz! Der VGH in Mannheim hat eine Revision vor dem BGH nicht zugelassen.Wenn die Bahnbetriebe Blumenberg jetzt das Gericht in nächster Instanz davon überzeugen können, dass ein paar Nikolausfahrten keine Bedrohung für die Fledermäuse darstellen, dürften diese endgültig zulässig sein.
Die einzige kleine Chance, die es noch gibt ist eine Nichtzulassungsbeschwerde (§133 VwGO).
Also das BHG in Karlsruhe ist nicht die nächste Instanz vom VG in Mannheim, sondern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig!!!
HPNullerin Gemeinschaftskund eine 6 als setzen und lernen!!
Hallo Kastanienbeutel,HPNuller schrieb:Torsten87 schrieb:Es gibt keine nächste Instanz! Der VGH in Mannheim hat eine Revision vor dem BGH nicht zugelassen.Wenn die Bahnbetriebe Blumenberg jetzt das Gericht in nächster Instanz davon überzeugen können, dass ein paar Nikolausfahrten keine Bedrohung für die Fledermäuse darstellen, dürften diese endgültig zulässig sein.
Die einzige kleine Chance, die es noch gibt ist eine Nichtzulassungsbeschwerde (§133 VwGO).
Also das BHG in Karlsruhe ist nicht die nächste Instanz vom VG in Mannheim, sondern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig!!!
HPNullerin Gemeinschaftskund eine 6 als setzen und lernen!!
geschrieben von: linie7484
Datum: 19.07.18 21:17
Das Fahrverbot gilt für alle Züge, also auch für Bauzüge, und auf der gesamten Strecke, also nicht nur im Tunnel.Florian Ziese schrieb:
Zitat:Hallo Florian,Es ist ja nicht so, dass es bisher keine Fahrten im Winter auf der Sauschwänzlebahn gab, es gab immer wieder Bauzüge und die Fledermäuse haben sich trotzdem prächtig vermehrt. Und weil es trotz der Bauzüge so viele wurden, verbietet man dann die Bauzüge...
genau das verstehe ich ja auch nicht.
Wenn man doch die Fledermäuse schützen will, was ich persönlich ziemlichen Unsinn halte, müsste man auch die Bauzüge verbieten. Da man das nicht tut, verstehe ich nicht, warum man dann den Museumsbetrieb reduzieren möchte.
Das ist völlig richtig. Dennoch stellt sich die Frage, ob so eine Ruhestätte durch einen Zug überhaupt beschädigt wird. Dieser Frage scheint die Verwaltung nicht nachgegangen zu sein, sie hat offensichtlich einfach mal auf gut Glück ein Verbot ausgesprochen.Der Schutz von Fledermäusen ist in § 39 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt - für diese Tierarten gelten strenge Schutzbestimmungen. Wer die Fortpflanzungs- oder Ruhestätte einer Fledermaus beschädigt oder zerstört, kann in BaWü zu einem Bußgeld bis zu 50 000.- € herangezogen werden.
Siehe: [tierschutz.bussgeldkatalog.org] (zweite Tabelle)
Hinzu kommen Regelungen auf Ebene der EU.
Unabhängig davon, wie man diese Regelungen persönlich bewertet: Es ist geltendes Recht, und eine Naturschutzbehörde ist nachdrücklich verpflichtet, danach zu handeln.
geschrieben von: Flow2go
Datum: 19.07.18 22:37
Genau so sehe ich das auch. Es müsste erst einmal geklärt werden, ob und ggf. wie stark Zugverkehre in Tunneln Fledermäuse überhaupt beeinträchtigen. Und wenn es so sein sollte, obDennoch stellt sich die Frage, ob so eine Ruhestätte durch einen Zug überhaupt beschädigt wird. Dieser Frage scheint die Verwaltung nicht nachgegangen zu sein, sie hat offensichtlich einfach mal auf gut Glück ein Verbot ausgesprochen.
geschrieben von: Torsten87
Datum: 20.07.18 13:00
Japp, und ebendas ist ja auch einer der Kern-Streitpunkte - die Museumsbahn ist durchaus bereit, zu akzeptieren, keine winterlichen Sonderfahrten anzubieten, will aber, dass wenigstens die dienstlich notwendigen Bau- und sonstigen Streckeneisätze möglich sind. Zudem wird der Museumsbetrieb auch nicht reduziert - man hatte bislang eh keine Fahrten im Winter angeboten und hatte 2013 vor, erstmals Nikolausfahrten anzubieten. Das hatte die Behörde dann untersagt, was der Anfang des Konflikts war.Pesa Link schrieb:Das Fahrverbot gilt für alle Züge, also auch für Bauzüge, und auf der gesamten Strecke, also nicht nur im Tunnel.Florian Ziese schrieb:
Zitat:Hallo Florian,Es ist ja nicht so, dass es bisher keine Fahrten im Winter auf der Sauschwänzlebahn gab, es gab immer wieder Bauzüge und die Fledermäuse haben sich trotzdem prächtig vermehrt. Und weil es trotz der Bauzüge so viele wurden, verbietet man dann die Bauzüge...
genau das verstehe ich ja auch nicht.
Wenn man doch die Fledermäuse schützen will, was ich persönlich ziemlichen Unsinn halte, müsste man auch die Bauzüge verbieten. Da man das nicht tut, verstehe ich nicht, warum man dann den Museumsbetrieb reduzieren möchte.
Ebendas verstehe ich auch nicht - die Behörde hätte als Auflage bekommen müssen, anhand von Zählungen zu beweisen, dass die Bahnfahrten den Bestand wirklich gefährden, bevor ein Verbot ausgesprochen werden darf. Dass sie einfach so rein auf Verdacht ohne jeden Beweis ein Verbot aussprechen darf, halte ich auch für sehr fragwürdig.Traumflug schrieb:Genau so sehe ich das auch. Es müsste erst einmal geklärt werden, ob und ggf. wie stark Zugverkehre in Tunneln Fledermäuse überhaupt beeinträchtigen. Und wenn es so sein sollte, obDennoch stellt sich die Frage, ob so eine Ruhestätte durch einen Zug überhaupt beschädigt wird. Dieser Frage scheint die Verwaltung nicht nachgegangen zu sein, sie hat offensichtlich einfach mal auf gut Glück ein Verbot ausgesprochen.
kurze Ersatzstollen Abhilfe schaffen könnten. Wichtig wären hier für meine Begriffe Beobachtungen von anderen Strecken mit Tunneldurchfahrten.
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