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Re: Anfangsverdacht

geschrieben von: Matthias Muschke

Datum: 18.07.18 19:46

im Parallelbaum steht, das früheste AEG datiert aus 1951.

MfG

"Gibt es zwei- bzw. dreiachsigen Reko-Wagen der DR (Bage, Baage, Dage oder Bagtre), die die gleiche Breite aufweisen, wie die vierachsigen Reko Wagen z. b. der zuvor genannten Hersteller? Also schmaler sind, als die Wagen von Piko und Roco!
Viele mögen die 1-1,5 mm breitenuntershcied nicht stören und mich wiederum ist es egal, welche breite nun die Maßstabsgereue ist - mir wäre nur wichtig, dass die Personenzugwagons der DR in meiner Zugkombi ziemlich gleichbreit sind..."

🤦‍♂️😂🤷‍♂️

Quelle: Stummiforum..

[www.stummiforum.de]

Re: Anfangsverdacht

geschrieben von: VT

Datum: 18.07.18 19:50

richtig, die relevanten Abschnitte zur Freistellung kamen aber erst später dazu...

Re: Anfangsverdacht

geschrieben von: Matthias Muschke

Datum: 18.07.18 19:58

VT schrieb:
richtig, die relevanten Abschnitte zur Freistellung kamen aber erst später dazu...
kann ich hier alles nicht nachlesen, ist aber auch egal. Bleibt das so als Präzedenzfall ist jedenfalls der beliebigen Teilstillegung von Infrastruktur aus nichtigem Grund Tür und Tor geöffnet. Die Bahnbetriebe Blumberg haben - nachvollziehbar - nicht die Nerven das als Grundsatz noch einmal durch alle Instanzen zu ziehen...

MfG

"Gibt es zwei- bzw. dreiachsigen Reko-Wagen der DR (Bage, Baage, Dage oder Bagtre), die die gleiche Breite aufweisen, wie die vierachsigen Reko Wagen z. b. der zuvor genannten Hersteller? Also schmaler sind, als die Wagen von Piko und Roco!
Viele mögen die 1-1,5 mm breitenuntershcied nicht stören und mich wiederum ist es egal, welche breite nun die Maßstabsgereue ist - mir wäre nur wichtig, dass die Personenzugwagons der DR in meiner Zugkombi ziemlich gleichbreit sind..."

🤦‍♂️😂🤷‍♂️

Quelle: Stummiforum..

[www.stummiforum.de]
Torsten87 schrieb:
Bw Nysa schrieb:
Wegen ein paar alberner Fledermäuse das Bundesverwaltungsgericht zu belästigen, das ist Steuergeldverschwendung! Schon allein aus diesem Grunde, ist ein Disziplinarverfahren gegen das RP Freiburg dringend an zu setzen.
Das ist plattestes Stammtischgeschwätz. Erstens geht es nicht um "ein paar alberne Fledermäuse", sondern um die sehr grundsätzliche Frage, ob Naturschutz oder Verkehsrecht höher zu bewerten sind. Zweitens handelt es sich nicht um irgendwelche Fledermäuse, sondern um eine seltene, geschützte Art, die hier zudem in größeren Zahlen vorkommt, weshalb das Gericht, auch wenn es im Grunde pro Bahn entschieden hat, klar festgestellt hat, dass Maßnahmen zu Schutz dieser Tiere (darunter ein Fahrverbot) zulässig sind. Ich finde das Verhalten des RP und das Fahrverbot auch daneben, aber Naturschutz vs. Verkehrsrecht ist immer eine heikle Abwägung, und man muss akzeptieren, dass das Vorgehen der Behörde grundsätzlich legal ist und sie keine schlechten Chancen haben, damit durchzukommen.
Also ist die logische Folge, dass sobald man irgendwo eine Fledermaus sieht, die sofort verjagen muss, sonst bekommt man irgendwann Probleme? Also wenn auf deinem Speicher eine Fledermaus überwintert und sich nicht an dir stört, selbst wenn du gelegentlich auf den Speicher gehst. Dann sind es irgendwann zwei, dann zehn, dann zwanzig. Und dann verbietet man dir zukünftig den Speicher zu betreten, weil du die Fledermäuse störst.

Es ist ja nicht so, dass es bisher keine Fahrten im Winter auf der Sauschwänzlebahn gab, es gab immer wieder Bauzüge und die Fledermäuse haben sich trotzdem prächtig vermehrt. Und weil es trotz der Bauzüge so viele wurden, verbietet man dann die Bauzüge...

Diskussionswürdiger ist natürlich ein möglicher Ausbau der Fahrten. Speziell natürlich Dampffahrten, Dampf mag die Fledermäuse mehr stören als die bisherigen Bauzüge mit Diesel.

Wie wäre es, wenn man unauffällig ein paar Fledermäuse nach Stuttgart umsiedelt? Trotz Neubau müsste es in den S 21-Tunneln doch auch ein einzelne Ecken geben, wo sich Fledermäuse wohlfühlen. Dann nutzt man im Sommer den Schräg-Halbtiefbahnhof und im Winter den Kopfbahnhof :-).

Gruss

Florian



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:07:18:20:11:47.
Florian Ziese schrieb:
es gab immer wieder Bauzüge und die Fledermäuse haben sich trotzdem prächtig vermehrt.
Das ist ein Punkt, dem man sich widmen sollte. Denn diese Behauptung, dass sich Zugbetrieb und Fledermäuse nicht miteinander vertragen würden, ist weit gehend eine Annahme. Natürlich gibt's da das eine oder andere wissenschaftliche Gutachten, doch unumstösslich sind die schon mangels Fledermausvorkommen sicher nicht.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: Anfangsverdacht

geschrieben von: VT

Datum: 18.07.18 20:30

Ehrlich gesagt, so wie ich die Südbadener kennengelernt habe, schätzen die gutes Essen und Trinken. Dabei finden sich dann oft pragmatische Lösungen. Und das ist gut so! Ich gehe daher auch nicht von weiteren Instanzen aus und gehe eher von einer gütlichen Einigung aus.

Ohne Gerichtsentscheidung fahren hier denke ich beide besser. Oder können besser fahren. Die RPs haben bestimmt auch keine Lust seitens jeglicher BI zur Überprüfung und Anpassung alter Planfeststellungen gedrängt zu werden.

Re: Der Rechtsweg ist erschöpft!

geschrieben von: HPNuller

Datum: 18.07.18 21:03

Torsten87 schrieb:
Wenn die Bahnbetriebe Blumenberg jetzt das Gericht in nächster Instanz davon überzeugen können, dass ein paar Nikolausfahrten keine Bedrohung für die Fledermäuse darstellen, dürften diese endgültig zulässig sein.
Es gibt keine nächste Instanz! Der VGH in Mannheim hat eine Revision vor dem BGH BVerwG nicht zugelassen.
Die einzige kleine Chance, die es noch gibt ist eine Nichtzulassungsbeschwerde (§133 VwGO).

Doch dazu bedarf es des der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, oder einer Entscheidung von der das Urteil abweicht
[ein anderes Gericht hat in einem ähnlich gelagerten Fall anders entschieden, müsste dann wohl schon ein OVG oder das BVerwG sein]
oder eines Verfahrensmangels (Fehler in der Beweisführung, formaler Fehler im Verfahren etc.).
Einen dieser Gründe plausibel darzulegen dürfte schwer sein.

Ob die Bahnbetriebe der Stadt Blumberg GmbH & Co KG ein Interesse daran haben, den Streit bis vor das BVerwG zutragen (mit immer noch ungewissem Ausgang!) weiß ich nicht.

Die Äußerungen von Christian Brinkmann im MuBa-Forum lassen eher Gegenteiliges vermuten:

Zitat:
Es bleibt also die ungemein neue Erkenntnis: Greifen wir zum Äußersten, reden wir miteinander!
und

Zitat:
Zwar ist das Thema nicht unwichtig, v. a. auch wegen der Präzedenz, die es für andere Fälle entfaltet. Wir werden (und haben) unsere Energie jedoch nicht unendlich in diese Sache reinstecken. Geld, Zeit und Nerven haben Grenzen und andere Maßnahmen sind auch wichtig.
Viele Grüße von der Lahn

HPNuller

"Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen."

PS: Setzt bitte einen passende Themabeschreibung über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:07:19:18:16:07.

Re: Der Rechtsweg ist erschöpft!

geschrieben von: Bovist66

Datum: 19.07.18 09:40

Der Schutz von Fledermäusen ist in § 39 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt - für diese Tierarten gelten strenge Schutzbestimmungen.
Wer die Fortpflanzungs- oder Ruhestätte einer Fledermaus beschädigt oder zerstört, kann in BaWü zu einem Bußgeld bis zu 50 000.- € herangezogen werden.

Siehe: [tierschutz.bussgeldkatalog.org] (zweite Tabelle)

Hinzu kommen Regelungen auf Ebene der EU.

Unabhängig davon, wie man diese Regelungen persönlich bewertet: Es ist geltendes Recht, und eine Naturschutzbehörde ist nachdrücklich verpflichtet, danach
zu handeln. Für die zuständigen Verwaltungen ist dabei ggf. wichtig, auch durch höchstrichterliche Rechtsprechungen Klarheit zu erhalten - weil die Frage des
Artenschutzes natürlich (potentiell) auch andere Betriebe bzw. Bauvorhaben betrifft (z.B. Hermann Hesse-Bahn).

Daher gehen Gedankenspiele in Richtung Dienstaufsichtsbeschwerden für meine Begriffe absolut fehl. Ebenso Vorwürfe der Verschwendung von Steuergeldern. Sicherlich
mögen manche Verfahren auf dem Gebiet des Umweltrechts zunächst kleinlich wirken, aber das Problem liegt meines Erachtens eher darin, dass 1. in vielen Bereichen
wesentliche Fragen des Umweltschutzes jedenfalls in der Vergangenheit zu wenig berücksichtigt wurden (insbesondere der Flächenschutz) und dass 2. konkret bei
Projekten des Straßenbaus anscheinend mit anderen Maßstäben gearbeitet wird. Jedenfalls entsteht dieser Eindruck, denn viele Autobahn-Projekte sind für meine Begriffe
ökologisch so überhaupt nicht vertretbar. Umweltschutz ist eben kein Luxus, sondern eine unserer Lebensgrundlagen.

Verwaltungsrechtlich entschieden wird der Fledermausschutz im vorliegenden Falle übrigens nicht beim BGH, sondern beim Bundesverwaltungsgericht.

Rote Listen wiederum sind keine Gesetze. Vielmehr handelt es sich dabei um "(...)Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und
Pilzarten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und Biotopkomplexe." Siehe: [www.bfn.de]

So wie sich die anfänglich verlinkten Pressebeiträge lesen, scheinen die Beteiligten interessiert zu sein, im Falle der Sauschwänzlebahn eine einvernehmliche Lösung
anzustreben. Das sollte auch möglich sein. Soweit sich ein (eingeschränkter?) Winterbetrieb auf der Strecke mit dem Naturschutz arrangieren lässt, umso besser !
Schutzmaßnahmen der betroffenen Tiere bei einem "vollen" Winterbetrieb müssten sich ebenfalls umsetzen lassen. Wenn man geschickt argumentiert, könnte der volle
Bahnbetrieb sogar ein Beitrag zum Schutz der Tiere sein - weil dann nämlich eventuell umso weniger Wanderer auf den Gleisen unterwegs sind, die womöglich von den
Tieren viel stärker als Bedrohung wahrgenommen werden als Züge. Vielleicht ließe sich einmal in diese Richtung argumentieren. Dies wäre unter Umständen auch für das
Projekt Schwarzbachtalbahn in der Sächsischen Schweiz an zielführender Ansatz - dort wird nämlich ärgerlicherweise der Wiederaufbau der Strecke Richtung Goßdorf-
Kohlmühle mit Argumenten des Natuschutzes blockiert.

Anstatt teilweise ein wenig in Stammtisch-Manier auf den Rechtsstaat zu schimpfen, scheint es mir sinnvoller, Argumentationslinien zu entwickeln, wonach sich Bahnbetrieb
und Naturschutz vereinbaren lassen. Dass z.B. eine betriebene Bahnstrecke selbst ein wichtiges Biotop sein kann, wird meines Erachtens viel zu wenig erkannt bzw. in die
Diskussion gebracht (relativ geschützte Fläche im Dammbereich, Aufenthaltsort für diverse Pflanzen-, Pilz- und Tierarten, geschotterte Gleise als Biotop).

Naturschutz ist eben nicht immer die Vorstellung vom Märchenwald.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:07:19:09:56:29.
Florian Ziese schrieb:
Torsten87 schrieb:
Bw Nysa schrieb:
Wegen ein paar alberner Fledermäuse das Bundesverwaltungsgericht zu belästigen, das ist Steuergeldverschwendung! Schon allein aus diesem Grunde, ist ein Disziplinarverfahren gegen das RP Freiburg dringend an zu setzen.
Das ist plattestes Stammtischgeschwätz. Erstens geht es nicht um "ein paar alberne Fledermäuse", sondern um die sehr grundsätzliche Frage, ob Naturschutz oder Verkehsrecht höher zu bewerten sind. Zweitens handelt es sich nicht um irgendwelche Fledermäuse, sondern um eine seltene, geschützte Art, die hier zudem in größeren Zahlen vorkommt, weshalb das Gericht, auch wenn es im Grunde pro Bahn entschieden hat, klar festgestellt hat, dass Maßnahmen zu Schutz dieser Tiere (darunter ein Fahrverbot) zulässig sind. Ich finde das Verhalten des RP und das Fahrverbot auch daneben, aber Naturschutz vs. Verkehrsrecht ist immer eine heikle Abwägung, und man muss akzeptieren, dass das Vorgehen der Behörde grundsätzlich legal ist und sie keine schlechten Chancen haben, damit durchzukommen.
Also ist die logische Folge, dass sobald man irgendwo eine Fledermaus sieht, die sofort verjagen muss, sonst bekommt man irgendwann Probleme? Also wenn auf deinem Speicher eine Fledermaus überwintert und sich nicht an dir stört, selbst wenn du gelegentlich auf den Speicher gehst. Dann sind es irgendwann zwei, dann zehn, dann zwanzig. Und dann verbietet man dir zukünftig den Speicher zu betreten, weil du die Fledermäuse störst.
Das ist natürlich verinfachter und übertriebener Unsinn, den ich nie behauptet habe. Es geht weder um alle Fledermausarten, noch um einzelne Tiere. Hier kommen als Faktoren zusammen, dass es sich zum einem um eine seltene, streng geschützte, vom Aussterben bedrohte Art handelt, zum anderen geht es hier um einen Ort, an dem besonders viele dieser Tiere ihr Winterquartier haben.
Florian Ziese schrieb:
Zitat:
Es ist ja nicht so, dass es bisher keine Fahrten im Winter auf der Sauschwänzlebahn gab, es gab immer wieder Bauzüge und die Fledermäuse haben sich trotzdem prächtig vermehrt. Und weil es trotz der Bauzüge so viele wurden, verbietet man dann die Bauzüge...
Hallo Florian,

genau das verstehe ich ja auch nicht.

Wenn man doch die Fledermäuse schützen will, was ich persönlich ziemlichen Unsinn halte, müsste man auch die Bauzüge verbieten. Da man das nicht tut, verstehe ich nicht, warum man dann den Museumsbetrieb reduzieren möchte.

Viele Grüße aus EMRS
Moritz

Re: Der Rechtsweg ist erschöpft!

geschrieben von: Kastanienbeutel

Datum: 19.07.18 18:07

HPNuller schrieb:
Torsten87 schrieb:
Wenn die Bahnbetriebe Blumenberg jetzt das Gericht in nächster Instanz davon überzeugen können, dass ein paar Nikolausfahrten keine Bedrohung für die Fledermäuse darstellen, dürften diese endgültig zulässig sein.
Es gibt keine nächste Instanz! Der VGH in Mannheim hat eine Revision vor dem BGH nicht zugelassen.
Die einzige kleine Chance, die es noch gibt ist eine Nichtzulassungsbeschwerde (§133 VwGO).

Also das BHG in Karlsruhe ist nicht die nächste Instanz vom VG in Mannheim, sondern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig!!!
HPNullerin Gemeinschaftskund eine 6 als setzen und lernen!!

Re: Der Rechtsweg ist erschöpft!

geschrieben von: HPNuller

Datum: 19.07.18 18:20

Kastanienbeutel schrieb:
HPNuller schrieb:
Torsten87 schrieb:
Wenn die Bahnbetriebe Blumenberg jetzt das Gericht in nächster Instanz davon überzeugen können, dass ein paar Nikolausfahrten keine Bedrohung für die Fledermäuse darstellen, dürften diese endgültig zulässig sein.
Es gibt keine nächste Instanz! Der VGH in Mannheim hat eine Revision vor dem BGH nicht zugelassen.
Die einzige kleine Chance, die es noch gibt ist eine Nichtzulassungsbeschwerde (§133 VwGO).

Also das BHG in Karlsruhe ist nicht die nächste Instanz vom VG in Mannheim, sondern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig!!!
HPNullerin Gemeinschaftskund eine 6 als setzen und lernen!!
Hallo Kastanienbeutel,

danke für den Hinweis, richtig gedacht und falsch geschrieben :-(
Aber ich bin immer noch HPNuller und nicht HPNullerin und das Schulfach, dass Du meinst heißt Gemeinschaftskunde, nicht Gemeinschaftskund.

Vielleicht mal nach dem Schreiben und vor dem Absenden nochmal lesen? Könnte helfen ;-)

Viele Grüße von der Lahn

HPNuller

"Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen."

PS: Setzt bitte einen passende Themabeschreibung über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!
Pesa Link schrieb:
Florian Ziese schrieb:
Zitat:
Es ist ja nicht so, dass es bisher keine Fahrten im Winter auf der Sauschwänzlebahn gab, es gab immer wieder Bauzüge und die Fledermäuse haben sich trotzdem prächtig vermehrt. Und weil es trotz der Bauzüge so viele wurden, verbietet man dann die Bauzüge...
Hallo Florian,

genau das verstehe ich ja auch nicht.

Wenn man doch die Fledermäuse schützen will, was ich persönlich ziemlichen Unsinn halte, müsste man auch die Bauzüge verbieten. Da man das nicht tut, verstehe ich nicht, warum man dann den Museumsbetrieb reduzieren möchte.
Das Fahrverbot gilt für alle Züge, also auch für Bauzüge, und auf der gesamten Strecke, also nicht nur im Tunnel.

Re: Der Rechtsweg ist erschöpft!

geschrieben von: Traumflug

Datum: 19.07.18 21:26

Bovist66 schrieb:
Der Schutz von Fledermäusen ist in § 39 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt - für diese Tierarten gelten strenge Schutzbestimmungen. Wer die Fortpflanzungs- oder Ruhestätte einer Fledermaus beschädigt oder zerstört, kann in BaWü zu einem Bußgeld bis zu 50 000.- € herangezogen werden.

Siehe: [tierschutz.bussgeldkatalog.org] (zweite Tabelle)

Hinzu kommen Regelungen auf Ebene der EU.

Unabhängig davon, wie man diese Regelungen persönlich bewertet: Es ist geltendes Recht, und eine Naturschutzbehörde ist nachdrücklich verpflichtet, danach zu handeln.
Das ist völlig richtig. Dennoch stellt sich die Frage, ob so eine Ruhestätte durch einen Zug überhaupt beschädigt wird. Dieser Frage scheint die Verwaltung nicht nachgegangen zu sein, sie hat offensichtlich einfach mal auf gut Glück ein Verbot ausgesprochen.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
Das technische Highlight dieser Strecke, der Stockhalde-Kehrtunnel, wurde seinerzeit nämlich auf 40 m. Länge quer durch eine vorhandene Höhle gebaut:
http://kartan.de/index.php?id=stockhaldetunnel (Baugeschichte des Tunnels mit interessanten Details zu Geologie, Bautechnik, Materialien usw.).
Kurios ist auch, dass ziemlich genau in der Tunnelmitte eine größere Spalte / Höhle angeschnitten wurde, die zwecks Entlüftung des Tunnels nicht verschlossen wurde. Der Dampf zieht da tatsächlich ab und tritt oben drüber aus dem Berg wieder aus. Ob die Fledermäuse diesen Weg gelegentlich auch (noch) nehmen ?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:07:19:22:38:35.

Re: Der Rechtsweg ist erschöpft!

geschrieben von: Bovist66

Datum: 20.07.18 12:24

Traumflug schrieb:
Dennoch stellt sich die Frage, ob so eine Ruhestätte durch einen Zug überhaupt beschädigt wird. Dieser Frage scheint die Verwaltung nicht nachgegangen zu sein, sie hat offensichtlich einfach mal auf gut Glück ein Verbot ausgesprochen.
Genau so sehe ich das auch. Es müsste erst einmal geklärt werden, ob und ggf. wie stark Zugverkehre in Tunneln Fledermäuse überhaupt beeinträchtigen. Und wenn es so sein sollte, ob
kurze Ersatzstollen Abhilfe schaffen könnten. Wichtig wären hier für meine Begriffe Beobachtungen von anderen Strecken mit Tunneldurchfahrten.
linie7484 schrieb:
Pesa Link schrieb:
Florian Ziese schrieb:
Zitat:
Es ist ja nicht so, dass es bisher keine Fahrten im Winter auf der Sauschwänzlebahn gab, es gab immer wieder Bauzüge und die Fledermäuse haben sich trotzdem prächtig vermehrt. Und weil es trotz der Bauzüge so viele wurden, verbietet man dann die Bauzüge...
Hallo Florian,

genau das verstehe ich ja auch nicht.

Wenn man doch die Fledermäuse schützen will, was ich persönlich ziemlichen Unsinn halte, müsste man auch die Bauzüge verbieten. Da man das nicht tut, verstehe ich nicht, warum man dann den Museumsbetrieb reduzieren möchte.
Das Fahrverbot gilt für alle Züge, also auch für Bauzüge, und auf der gesamten Strecke, also nicht nur im Tunnel.
Japp, und ebendas ist ja auch einer der Kern-Streitpunkte - die Museumsbahn ist durchaus bereit, zu akzeptieren, keine winterlichen Sonderfahrten anzubieten, will aber, dass wenigstens die dienstlich notwendigen Bau- und sonstigen Streckeneisätze möglich sind. Zudem wird der Museumsbetrieb auch nicht reduziert - man hatte bislang eh keine Fahrten im Winter angeboten und hatte 2013 vor, erstmals Nikolausfahrten anzubieten. Das hatte die Behörde dann untersagt, was der Anfang des Konflikts war.

Re: Der Rechtsweg ist erschöpft!

geschrieben von: Torsten87

Datum: 20.07.18 13:03

Bovist66 schrieb:
Traumflug schrieb:
Dennoch stellt sich die Frage, ob so eine Ruhestätte durch einen Zug überhaupt beschädigt wird. Dieser Frage scheint die Verwaltung nicht nachgegangen zu sein, sie hat offensichtlich einfach mal auf gut Glück ein Verbot ausgesprochen.
Genau so sehe ich das auch. Es müsste erst einmal geklärt werden, ob und ggf. wie stark Zugverkehre in Tunneln Fledermäuse überhaupt beeinträchtigen. Und wenn es so sein sollte, ob
kurze Ersatzstollen Abhilfe schaffen könnten. Wichtig wären hier für meine Begriffe Beobachtungen von anderen Strecken mit Tunneldurchfahrten.
Ebendas verstehe ich auch nicht - die Behörde hätte als Auflage bekommen müssen, anhand von Zählungen zu beweisen, dass die Bahnfahrten den Bestand wirklich gefährden, bevor ein Verbot ausgesprochen werden darf. Dass sie einfach so rein auf Verdacht ohne jeden Beweis ein Verbot aussprechen darf, halte ich auch für sehr fragwürdig.
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