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[BW] Keine kostenlose Fahrradmitnahme im IC Stuttgart–Singen!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.03.18 05:19

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) kritisiert die Konditionen, zu denen die Fahrräder auf der IC-Linie 87 (Stuttgart–Zürich) befördert werden. Während fast überall im Land (außer im Verbundgebiet des VHB) grundsätzlich eine kostenlose Fahrradmitnahme möglich ist, müssen Reisende nach Singen (Hohentwiel) eine Reservierungsgebühr entrichten. Wer bis zum Bodensee weiterfahren möchte, muss noch einmal eine Fahrradkarte lösen
Dies stellt eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Zustand vor dem Fahrplanwechsel dar, denn bis dahin war die Fahrradmitnahme zumindest bis Singen unentgeltlich.
Der ADFC kritisiert, dass dies der sogenannten Radstrategie, die 2016 von der Landesregierung beschlossen wurde, zuwiderläuft. Dadurch wird nicht nur die umweltfreundliche Anfahrt zum Bodensee unattraktiv gemacht, sondern auch der Urlaub mit dem Fahrrad selbst.

Pressemitteilung des ADFC

Bearbeitet



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:03:18:22:31:23.
Seit wann gelten denn die Radlkarten des Fernverkehr nicht mehr im Vor- und Nachlauf des Regionalverkehrs?

Viele Grüße, Christian
http://www.christianmuc.de/foren/mh-tafel-k.jpg
Mehr oder minder aktuelle Bilder gibt es auf flickr: Fotos | Alben




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:03:18:08:44:08.
Zweisystemer schrieb:
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) kritisiert die Konditionen, zu denen die Fahrräder auf der IC-Linie 87 (Stuttgart–Zürich) befördert werden. Während fast überall im Land (außer im Streckenabschnitt Donaueschingen–Konstanz) grundsätzlich eine kostenlose Fahrradmitnahme möglich ist, müssen Reisende nach Singen (Hohentwiel) eine Reservierungsgebühr in Höhe von 9 € im Intercity entrichten. Wer bis zum Bodensee weiterfahren möchte, muss noch einmal 5,50 € für eine Fahrradtageskarte ausgeben.
Dies stellt eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Zustand vor dem Fahrplanwechsel dar, denn bis dahin war die Fahrradmitnahme unentgeltlich.
Der ADFC kritisiert, dass dies der sogenannten Radstrategie, die 2016 von der Landesregierung beschlossen wurde, zuwiderläuft. Dadurch wird nicht nur die umweltfreundliche Anfahrt zum Bodensee unattraktiv gemacht, sondern auch der Urlaub mit dem Fahrrad selbst.

Pressemitteilung des ADFC
Mit freundlichen Grüßen, ihr fauler Deal mit der DB.

Zitat Facebook Deutsche Bahn Konzern vom 18.3.15: "Der geplante Ausbau des Fernverkehrs, der heute vorgestellt wurde, wird in jedem Fall auch ohne Unterstützung der Länder umgesetzt und ist eigenwirtschaftlich geplant. Es wird also keinen bestellten Fernverkehr geben."
Man kann auch Fahrräder mieten am Ort, wo man seinen Urlaub verbringt...

eigenes Rad durch nichts zu ersetzen

geschrieben von: Drögen

Datum: 18.03.18 08:29

wenn ich ein für mich ideales Fahrrad für weit über Tsd € habe, dann möchte ich in meinem Urlaub auch damit fahren und nicht mit einer Mietschüssel mit drei Gängen und Nabenschaltung. Eine Fahrradkarte für 9 € halte ich für okay aber dann nach dem Umstieg nicht bitte eine weitere...
LittleJoe4 schrieb:
Man kann auch Fahrräder mieten am Ort, wo man seinen Urlaub verbringt...
Dümmliches Argument. Man kann ja auch Kleidung und Koffer vor Ort bekommen und muss es nicht als Gepäck im Zug mitnehmen ....
Ich finde es völlig richtig, dass für die Fahrradmitnahme gezahlt werden muss...
Besonders ärgerlich, weil man nach Demontage der Sitze im Steuerwagen den idealen Fahrradwagen mitführt. So viel ist im Gäu nicht los als das man darauf nicht verzichten kann. Die aktuell angestrebte Lösung mit den seperaten Fahrradzügen erscheint mir nicht weniger aufwendig.


Wenn das Nahverkehr sein soll, muss der IC2 auch Nahverkehrsstandards erfüllen. Es geht mir dabei aber weniger um die Reservierungspflicht. Die finde ich gar nicht mal so verkehrt, sondern um die massiv verringerten Kapazitäten.

Die Wirtschafts- und Tourismusverbände entlang der Strecke kritisieren den Zustand schon lange, der ADFC ist relativ spät dran.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:03:18:10:02:10.

Re: [BW] Keine kostenlose Fahrradmitnahme im IC Stuttgart–Singen!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.03.18 10:27

DOPS_007 schrieb:
Ich finde es völlig richtig, dass für die Fahrradmitnahme gezahlt werden muss...

Finde ich auch! Diese Anspruchshaltung beim ADFC ist einfach nur dreist! Wer sein Rad im öffentlichen Verkehr mitnehmen will, soll gefälligst dafür bezahlen. Schließlich nimmt so ein Drahtesel sehr viel Platz ein und kostet wertvolle Sitzplätze.
Bevor so ein Spruch kommt, Trolleys, Koffer und Rucksäcke sind Gepäck, ein Fahrrad ist Frachtgut.
noch bessere Argumente: Man bezahlt für den Fahrradtransport, warum denn immer alles umsonst oder noch besser: man geht zu Fuß oder fährt die gesamte Strecke per Fahrrad !!

Was sagen die Beförderungsbedingungen?

geschrieben von: Giovanni

Datum: 18.03.18 10:52

Zweisystemer schrieb:
Während fast überall im Land (außer im Streckenabschnitt Donaueschingen–Konstanz) grundsätzlich eine kostenlose Fahrradmitnahme möglich ist, müssen Reisende nach Singen (Hohentwiel) eine Reservierungsgebühr in Höhe von 9 € im Intercity entrichten.
Wo steht in den Beförderungsbedingungen, dass die Fahrradtageskarte nicht ausreichen würde?
Immerhin handelt es sich um Züge des Nahverkehrs, die auch an den auf den Bahnhöfen aushängenden Fahrplänen als RE gekennzeichnet sind. Die Beförderungsbedingungen der Fahrradtageskarte erlauben die Nutzung in allen RE-Zügen und erwähnen keine Einschränkungen.
Oder habe ich irgendetwas übersehen?

Wo Logik aufhört, fängt das DB-Preissystem an!

Gute Kompromisse?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.03.18 11:05

Es ist völlig verständlich, dass Fahrräder Fahrgeld kosten sollen, denn sie nehmen jede Mange Platz weg. Und ein "Kampfradler" ist keinen Deut besser als ein Autofahrer mit aggressiver Fahrweise.

Andererseits bekommt ein Autonutzer ziemlich viel umsonst. Es kann daher Sinn machen, die Fahrradmitnahme attraktiver zu gestalten, um die Autonutzung auch in den Bereichen zurückzudrängen, wo der ÖPNV fußläufig nicht mehr attraktiv zu erreichen ist.

Wenn man beispielsweise das UG eines Dostos mit mehreren nach oben öffnenden Rolltüren ausstattet, könnte man Fahrräder blitzschnell aus- und einladen. Außerdem wäre eine größere Packungsdichte möglich. Ich glaube, der derzeitige Fehler liegt an der "Paralleldenke" von Fahrgast und Fahrrad, wo in vielen Beförderungssituationen das Fahrrad zum ungeliebten Konkurrent des normalen Fahrgästes wird ...

Re: Was sagen die Beförderungsbedingungen?

geschrieben von: 146 227

Datum: 18.03.18 11:17

Nein es handelt sich um Züge des Fernverkehrs welche auch als RE laufen. Sonst müsste theoretisch an den Bahnhöfen mit ZZA (z.B. Rottweil, Tuttlingen u.ä.) neben IC 283 auch RE 50283 stehen.

Neben den Schwarzwaldbahn-Zügen Donaueschingen - Konstanz sind auch die IRE Basel - Friedrichshafen (Ulm auch?) ebenfalls ausgeschlossen von der kostenlosen Mitnahme. An den ZZA steht übrigens auch Fahrradmitnahme kostenpflichtig/begrenzt meine ich gesehen zu haben.
Ich behaupte in den alten Gäubahn-RE war auch nicht unbedingt mehr Platz als in den IC. Nach Rottweil ist ja alle 2h die Fahrradmitnahme in den 442 weiterhin kostenlos und die Radexpress Bodensee-Züge sind ja genau dafür da und wer bockt wird stehen gelassen am Bahnsteig. Habe es erst selber gemerkt das einige den RE 50283 sehen aber dann auf einmal ein IC kam und doof geguckt haben...

Neulich im ICE: Hässlich hier? Aber sind Sie schon mal im Güterzug mit gefahren?
Next Stop Frankfurt Airport Long distance Trains
Hallo Gemeinde,

ich bin relativ fassungslos über das Geschwätz einiger Forenmitglieder. Der abgrundtiefe Hass gegen alles was einem vermeintlich irgendetwas wegnimmt, sei es einen Sitzplatz, sei es der vermeintliche Betrug das der Reisende ohne Fahrrad den gleichen Preis wie ein "Mitfahrradreisender" zu entrichten hat oder sonst etwas was andere mehr haben /bekommen macht mich eben dies.

Die Mitnahme eines Fahrrades kostet in den allermeisten Fällen etwas! Die Stellplatzanzahl ist in vielen Zügen in der Saison viel zu gering, was auch daran liegt das der Gelegenheitsausflügler eben ohne Hirn und sozialen Verstand fährt und den wenigen Platz mit 40 Tonnen Gepäck am Fahrrad verstellt. Und das Klappsitze im Mehrzweckbereich eine extreme Anziehung auf Singlesitzer ausübt.

Das Problem liegt aber nicht daran das der eine Reisende dem anderen Reisenden (mit oder ohne Rad oder Gepäck) den Platz wegnimmt, sondern das die bestellten oder eingesetzen Kapazitäten zu gering sind. Und natürlich das der vermeintliche Anspruch etlicher Reisender auf ungestörtes, platzverbrauchendes Alleinsitzen das Problem noch vergrößert.



DAs eine Anschlußfahrt nach IC 9 € Ticket nochmals bezahlt werden muss ist mir aber auch neu...



Also immer schön an sich selber denken, dann ist ja an jeden gedacht, gell....

Gruß

Re: Was sagen die Beförderungsbedingungen?

geschrieben von: Giovanni

Datum: 18.03.18 11:39

146 227 schrieb:
Nein es handelt sich um Züge des Fernverkehrs welche auch als RE laufen.
Vielleicht Züge der DB Fernverkehr AG - trotzdem spätestens im Sinne des AEG Nahverkehrszüge.

146 227 schrieb:
Sonst müsste theoretisch an den Bahnhöfen mit ZZA (z.B. Rottweil, Tuttlingen u.ä.) neben IC 283 auch RE 50283 stehen.
An den Anzeigen und Aushängen dürfte beides stehen - woraus allerdings nicht geschlossen werden kann, dass Tickets die in allen RE gelten, hier nicht gelten sollten.
Eine Ausschlussmöglichkeit einzelner Züge kann ich in den entsprechenden BB nicht finden.

146 227 schrieb:
Neben den Schwarzwaldbahn-Zügen Donaueschingen - Konstanz sind auch die IRE Basel - Friedrichshafen (Ulm auch?) ebenfalls ausgeschlossen von der kostenlosen Mitnahme. An den ZZA steht übrigens auch Fahrradmitnahme kostenpflichtig/begrenzt meine ich gesehen zu haben.
Die Regelungen für die kostenfreie Fahrradmitnahme sind vermutlich im Landestarif o.ä. enthalten und erwähnen vermutlich diese Ausnahmen.
Mir geht es jedoch um die Fahrradtageskarte Nahverkehr nach DB-Tarif.

Wo Logik aufhört, fängt das DB-Preissystem an!

Re: Geht es denn überhaupt um die IC2?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.03.18 11:40

146 227 schrieb:
Nein es handelt sich um Züge des Fernverkehrs welche auch als RE laufen. Sonst müsste theoretisch an den Bahnhöfen mit ZZA (z.B. Rottweil, Tuttlingen u.ä.) neben IC 283 auch RE 50283 stehen.
...oder geht es um die Mitnahme in den SBB-Zügen? Die IC2 fahren doch noch gar nicht nach Zürich...
Der Platz für die Fahrräder ist im Rahmen der Ausschreibung bereits bezahlt. Ziemlich dreist dafür nochmal kassieren zu wollen

Re: Gute Kompromisse?

geschrieben von: VT

Datum: 18.03.18 12:02

In Baden-Württemberg sind die Randstellplätze in der Regel Bestandteil der Bestellung. Damit sind sie aber auch bereits bezahlt und keine Dienstleistung des EVU. Die Gäubahn ist aber ein anderer Vertrag. Vor Ort regt sich allerdings aufgrund der damit eingeführten Nachteile, nicht nur bei den Fahrrädern,, mittlerweilelitischer Widerstand, so dass ich dem Konstrukt keine lange Laufzeit mehr gebe.

Das Problem ist eher, dass der IC2 nicht dem neuen Standard im Nahverkehr entspricht:
Mittlerweile ist es hier sogar oft so, dass es in den Zügen der neu ausgeschriebenen Linien keine Mehrzweckbereiche mehr gibt und es separate Plätze für Radler, Kinderwagen und Rollstühle gibt. Das führt dann aber auch wieder zu solchen Lösungen wie im 612 mit der winzigen ersten Klasse und den Rädern im Ruhebereich und den Rollstühlen und Kinderwagen in der Mitte.

Re: Was sagen die Beförderungsbedingungen?

geschrieben von: linie7484

Datum: 18.03.18 12:13

Giovanni schrieb:
Zweisystemer schrieb:
Während fast überall im Land (außer im Streckenabschnitt Donaueschingen–Konstanz) grundsätzlich eine kostenlose Fahrradmitnahme möglich ist, müssen Reisende nach Singen (Hohentwiel) eine Reservierungsgebühr in Höhe von 9 € im Intercity entrichten.
Wo steht in den Beförderungsbedingungen, dass die Fahrradtageskarte nicht ausreichen würde?
Immerhin handelt es sich um Züge des Nahverkehrs, die auch an den auf den Bahnhöfen aushängenden Fahrplänen als RE gekennzeichnet sind. Die Beförderungsbedingungen der Fahrradtageskarte erlauben die Nutzung in allen RE-Zügen und erwähnen keine Einschränkungen.
Oder habe ich irgendetwas übersehen?
Die Fahrradbeförderung ist Reservierungspflichtig, und eine Fahrradtageskarte beinhaltet keine Reservierung.

Re: Was sagen die Beförderungsbedingungen?

geschrieben von: 6NGT-LDZ

Datum: 18.03.18 12:28

Giovanni schrieb:
Zweisystemer schrieb:
Während fast überall im Land (außer im Streckenabschnitt Donaueschingen–Konstanz) grundsätzlich eine kostenlose Fahrradmitnahme möglich ist, müssen Reisende nach Singen (Hohentwiel) eine Reservierungsgebühr in Höhe von 9 € im Intercity entrichten.
Wo steht in den Beförderungsbedingungen, dass die Fahrradtageskarte nicht ausreichen würde?
Immerhin handelt es sich um Züge des Nahverkehrs, die auch an den auf den Bahnhöfen aushängenden Fahrplänen als RE gekennzeichnet sind.
Zu den Aushängen am Bahnhof kann ich nichts sagen, jedoch sind die Züge zur Fahrradmitnahme reservierungspflichtig und über die Reiseauskunft auch so gekennzeichnet. Bei vorliegender Fahrradtageskarte NV ohne Reservierung soll das Reservierungsentgelt nacherhoben werden. Im Zug ist - wenn gar keine Fahrkarte fürs Rad vorhanden ist - nur das Angebot des Fernverkehrs erhältlich. Die Regelung dürfte den anderen freigegebenen FV-Strecken auch entsprechen.

"Jaja, VVO und VBB - das ist wie Feuerlöschen mit Löschpapier." (Zitat von 204 261-2)




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:03:18:12:28:35.
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