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Re: Beide Höhen sind nun mal da.

geschrieben von: Traumflug

Datum: 12.03.18 15:05

nozomi07 schrieb:
Die Vorstellung einer Barrierefreiheit im Sinne von keine Hilfsmittel, halte ich für weltfremd. Da muss man auf dem Boden der Realität bleiben.
Das ist nicht weltfremd, sondern Gesetz. Und ausserhalb Deutschlands hat man auch wenig Probleme damit, dieses Gesetz umzusetzen.

Davon abgesehen beschleunigen ebene Einstiege auch den Fahrgastwechsel deutlich.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: Beide Höhen sind nun mal da.

geschrieben von: junglok13

Datum: 12.03.18 15:31

nozomi07 schrieb:
Die Vorstellung einer Barrierefreiheit im Sinne von keine Hilfsmittel, halte ich für weltfremd. Da muss man auf dem Boden der Realität bleiben.
Was soll daran weltfremd sein, diese Barrierefreiheit gibt es doch schon längst in vielen Ländern, auch in Deutschland, schon seit den 90zigern des letzten Jahrhunderts, als man massenhaft 55cm Bahnsteige baute und weil die Industrie passendes kostengünstiges Rollmaterial anbot.
Nur eben nicht im Fernverkehr.
Aber auch da ist eben D auf dem Holzweg und eigentlich sollte die Behindertenverbände in D auch die barrierfreiheit im Fernverkehr einklagen, zumindest mit einem Einstieg je Zug passend zum Bahnsteig.

Ich glaube niemand wurde es als einen Schildburgerstreich sehen mit den 76 cm, wenn man den ICE4 mit 76cm Einstiegshöhe bestellt hätte. Aber so denkt jeder nur: Die haben sie doch nicht mehr Alle.

EBO von 1905

geschrieben von: S-Transport

Datum: 12.03.18 16:20

Die 76 Zentimeter standen schon in der EBO von 1905: http://web.hs-merseburg.de/~nosske/EpocheII/dv/e2d_0301.html#P23

Die Idee ist jedenfalls nicht neu.

Herzliche Grüße
Simon

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Re: Forderungen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.03.18 16:29

krokogrün schrieb:
nach aktueller (auch schon viele Jahre bekannt) Erkenntnis, ist eben keine gute FV- Fahrzeuglösung für 76cm in Sicht! Es widerspricht sich einfach.
Man ist leider offenbar bis heute der Meinung, Fernverkehr kann die Barrierefreiheit mit ein paar Hubliften erledigen.
Genauso macht es die ÖBB an 55cm. Für den Lift spielen 20cm mehr keine Rolle. Es müssen dann aber Personal und Material (nicht nur der Hublift, sondern auch Sonderabteil und richtige Wagenreihung) zuverlässig verfügbar sein.

Re: Beide Höhen sind nun mal da.

geschrieben von: krokogrün

Datum: 12.03.18 16:30

junglok13 schrieb:
nozomi07 schrieb:
Die Vorstellung einer Barrierefreiheit im Sinne von keine Hilfsmittel, halte ich für weltfremd. Da muss man auf dem Boden der Realität bleiben.
Was soll daran weltfremd sein, diese Barrierefreiheit gibt es doch schon längst in vielen Ländern, auch in Deutschland, schon seit den 90zigern des letzten Jahrhunderts, als man massenhaft 55cm Bahnsteige baute und weil die Industrie passendes kostengünstiges Rollmaterial anbot.
Nur eben nicht im Fernverkehr.
Aber auch da ist eben D auf dem Holzweg und eigentlich sollte die Behindertenverbände in D auch die barrierfreiheit im Fernverkehr einklagen, zumindest mit einem Einstieg je Zug passend zum Bahnsteig.

Ich glaube niemand würde es als einen Schildburgerstreich sehen mit den 76 cm, wenn man den ICE4 mit 76cm Einstiegshöhe bestellt hätte. Aber so denkt jeder nur: Die haben sie doch nicht mehr Alle.
Volle Zustimmung.

Weltfremd sind diejenigen, die sich partout nicht mit diesem Thema auseinandersetzten möchten.

Diejenigen, die es tun, sind in der Regel sehr schnell von der Logik überzeugt.
Für mich war übrigens der (mangels Auto oft vollbepackte und) Kinderwagen der entscheidende Input, zu verstehen, wo Barrieren sind, und wie angenehm es ist, sich in barrierefreien Verkehrsmitteln zu bewegen. Das war übrigens Mitte der 90er. Da war das Knowhow eigentlich vollständig vorhanden und vielerorts auch schon recht gut umgesetzt.

DB Fernverkehr hat das Thema bis heute ignoriert und komplett in den Sand gesetzt. DB Netz setzt dem jetzt mit den 76cm die Krone auf.

Gruß KG


.
Twindexx schrieb:
Sind wir wieder bei dem Thema? Bald lacht ganz ganz Europa über diese deutsche Höhenposse... Europäischer Standard ist nicht nur 76 cm, 55 cm ist genauso europäischer Standard, auf die Eisenbahnfahrzeuge international ausgelegt werden müssen. In der Tat wird 55 cm in der EU in viel grösserem Umfang genutzt als 76 cm. Länder wie Frankreich, Österreich und Italien sind ausschliesslich 55cm-Territorium.

Moin,

genau das ist ja auch der Grund, warum nach der politischen Wende im Osten die Bahnsteige alle bewusst auf 55cm gebracht wurden - weil man davon ausging, dass 55cm (wie im überwiegenden Rest Europas) auch in Deutschland der Standard werden würde.

Peter

Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben.

Mireo & Co. und: wer behindert wen?

geschrieben von: Der Zeuge Desiros

Datum: 12.03.18 16:44

Hallo Twindexx!

"Welche Einstiegshöhe sollen die Desiro HC und Mireo für den Regionalverkehr auf der Rheintalbahn erhalten?"
Keine Angst, die bekommen 55 cm.

"Sollten die fraglichen Fahrzeuge über 76cm-Einstiege verfügen, wäre eine künftige Durchbindung dieser Züge bis Basel SBB ausserhalb von einzelnen HVZ-Zusatzverkehren verboten (ausser man würde es so machen, dass in Basel Bad Bf nur zum Ein- oder Aussteigen gehalten würde, die Züge also nicht im CH-Binnenverkehr nutzbar wären)."
...was ja auch wieder mit dem Schinken nach der Wurst geschmissen wäre:
Nur, weil 0,5% der Fahrgäste (= Rollstuhlfahrer) nicht selbstständig in den Zug hineinrollen können, sollen die anderen 99,5% den Zug auch nicht nutzen dürfen?
Das ist "Gleichstellung" genau in die falsche Richtung. Mit genau diesen Possen machen sich die Schreihälse in den Behindertenverbänden in der öffentlichen Wahrnehmung zum Gespött - und erweisen den wirklich berechtigten Forderungen nach Barrierefreiheit einen Bärendienst.

Gruß

Heiko

https://www.desiro.net/Signatur-S21.jpg




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:03:12:16:47:22.
"Dann ist dir sicher aufgefallen, dass dies eine Sollvorschrift ist. Das heißt eine genehmigen Behörde hat hier einen Ermessensspielraum."

Nein hat sie nicht. Die 55 cm sind nämlich keine explizit zugelassene Regelhöhe in der BO bzw. EBO, weder 1908 noch 1928 noch 2018. Die 55 cm Bahnsteige sind als Kompromißlösung zwischen den früher erlaubten 38 cm und 76 cm entstanden und heute de facto in so großer Anzahl vorhanden, dass man für manche Strecken bzw. Netze aus technischen und wirtschaftlichen Grünen ausnahmsweise und mit Genehmigung des Vorstandes der DB Station & Service AG die Zielbahnsteighöhe 55 cm anstrebt. Langfristig sollen jedoch alle Bahnsteige gemäß den gültigen Bauregeln auf 76 cm gebracht werden.

"Wenn eine Behörde einen Ermessensspielraum hat ist sie verpflichtet zu prüfen ob sie ihn hier im Einzelfall nutzen muss. Das kann immer dann der Fall sein, wenn eine abweichende Regelung eine bessere Lösung liefert. Ein 76 cm Bahnsteig an einer beliebigen 55 cm Strecke dürfte hier eine geeignete Klagegrundlage schaffen um zu überprüfen ob die Genehmigungsbehörde hier ihrer Pflicht zur Nutzung des Ermessensspielraums ausreichend genutzt hat. Das Gesetz sieht bereits im zweiten Satz des Paragraf 13 eine Ausgestaltungsmöglichkeit für Abweichungen von der Sollvorschrift vor. Das heißt 55 cm sind im Rahmen dieser Vorschrift ausdrücklich regelmäsig weiterhin erlaubt und abgedeckt, so lange eine Begründung gefunden wird. Wie umfangreich die Begründung sein muss ist nicht geregelt. Eine Klage dürfte hier ausgesprochen großen Erfolg haben."

Das Problem ist doch offenbar nicht, dass man keine 55 cm Bahnsteige in begründbaren Ausnahmefällen mehr genehmigen möchte, sondern das sich der Bund auf den Standpunkt stellt, nur noch Bahnsteige mit der gesetzlich vorgeschriebenen Regelhöhe von 76 cm fördern zu wollen, um die langfristige Harmonisierung der Bahnsteighöhen gemäß der EBO und TSI umzusetzen. Es ist demnach in erster Linie ein politisches Problem, kein eisenbahnbaurechtliches, das man mit juristischen Mitteln zielführend lösen könnte.

Re: Mireo & Co. und: wer behindert wen?

geschrieben von: Twindexx

Datum: 12.03.18 17:16

Der Zeuge Desiros schrieb:
Nur, weil 0,5% der Fahrgäste (= Rollstuhlfahrer) nicht selbstständig in den Zug hineinrollen können, sollen die anderen 99,5% den Zug auch nicht nutzen dürfen?
Das ist "Gleichstellung" genau in die falsche Richtung. Mit genau diesen Possen machen sich die Schreihälse in den Behindertenverbänden in der öffentlichen Wahrnehmung zum Gespött - und erweisen den wirklich berechtigten Forderungen nach Barrierefreiheit einen Bärendienst.
Genau damit werden in der Schweiz die Gerichte beschäftigt (zum Beispiel ob die neuen Doppelstockzüge als barrierefrei bezeichnet werden dürfen). Es gibt dieses Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BehiG) und das muss bis Ende 2023 umgesetzt sein (was nach derzeitiger Kenntnis aber nicht mehr zu schaffen ist, insbesondere bei Bushaltestellen; die Bahnen sind da schon weiter, aber werden das auch nicht vollständig schaffen). Das BehiG als solches war damals ein indirekter Gegenvorschlag zu einer entsprechenden Volksinitiative, welche nochmals deutlich weiter gehen wollte. Nur wegen dieses Gegenvorschlags wurde die Initiative damals vom Volk abgelehnt, damit stellt das aktuell gültige BehiG schon einen Kompromiss dar. Wir können davon halten, was wir wollen, aber wir müssen nunmal akzeptieren, dass es hier wohl kein Weg zurück gibt.

Das BAV hatte in der Folge die Aufgabe, dieses Gesetz für den öffentlichen Verkehr zu interpretieren und Richtlinien für Infrastruktur und Fahrzeuge zu erlassen. Eine dieser Richtlinien besagt nun, dass im bestellten Regionalverkehr innerhalb der Schweiz Vorgaben zur Barrierefreiheit bei Taktverbindungen uneingeschränkt umgesetzt werden müssen (Das ist ja auch der Punkt, wieso das BAV entschieden hat, dass die Verkehre Singen-Schaffhausen und Schaffhausen-Erzingen nur eine Laufzeit bis Ende 2023 haben und keine Möglichkeit zur Verlängerung besteht). Nur HVZ-Zusatzverkehre müssen dem nicht nachkommen.
Im eigenwirtschaftlichen Fernverkehr, der begleitet ist, hat das BAV das etwas anders interpretiert. Hier wird je Strecke stündlich die Barrierefreiheit verlangt, es gibt aber Ausnahmen für Fahrpläne, die Neigetechnik erfordern. Und kurzfristige Ersatzzüge sind ebenfalls davon befreit. Bezüglich Fahrplangestaltung wird das mit den internationalen Zügen noch interessant, denn TGV Euroduplex und ICE 4 sind beide nicht barrierefrei, dafür aber der IC 2. Die Railjet und italienischen ETR sind aber auch nicht barrierefrei.

https://abload.de/img/rabde502006_90prbqk0.jpg
StellwerkPsf schrieb:
"Dann ist dir sicher aufgefallen, dass dies eine Sollvorschrift ist. Das heißt eine genehmigen Behörde hat hier einen Ermessensspielraum."

Nein hat sie nicht. Die 55 cm sind nämlich keine explizit zugelassene Regelhöhe in der BO bzw. EBO, weder 1908 noch 1928 noch 2018. Die 55 cm Bahnsteige sind als Kompromißlösung zwischen den früher erlaubten 38 cm und 76 cm entstanden und heute de facto in so großer Anzahl vorhanden, dass man für manche Strecken bzw. Netze aus technischen und wirtschaftlichen Grünen ausnahmsweise und mit Genehmigung des Vorstandes der DB Station & Service AG die Zielbahnsteighöhe 55 cm anstrebt. Langfristig sollen jedoch alle Bahnsteige gemäß den gültigen Bauregeln auf 76 cm gebracht werden.
Das mit den 76 cm wäre ja alles nicht so ein Drama, wenn man (= DB, Politik, Genehmigungsbehörden) nicht sehenden Auges das Land mit neu gebauten oder modernisierten 55er-Bahnsteigen überzogen und passende Fahrzeuge dafür bestellt hätten, bevor man jetzt in Berlin auf den Klops kam, sich doch mal wieder an die EBO zu erinnern. Ja liebe Herren im Ministerium: Wer zu spät kommt, den bestraft der 55er-Einstieg! Jetzt haben wir in Deutschland zwei Regelbahnsteighöhen - 55 oder 76 cm. Warum kann man sich nicht einfach an die Realität halten, diese anerkennen und die bisherigen Bahnsteighöhenzielkonzepte weiter verfolgen?

Oder man entscheidet sich für eine Einheitshöhe, dann aber bitte mit Zeit- und Finanzierungsplan für die Folgen dieser Entscheidung - also wie viele Milliarden pro Jahr für die bauliche Anpassung auf die neue Einheitshöhe und für neue Fahrzeuge ausgegeben werden sollen. Aber davor möchte man sich dort natürlich gerne drücken, für diese Zahlen verantwortlich zu sein, gell?
StellwerkPsf
Nein hat sie nicht. Die 55 cm sind nämlich keine explizit zugelassene Regelhöhe in der BO bzw. EBO, weder 1908 noch 1928 noch 2018.
Genau diesen "Ermessenspielraum" gibt es und er wird auch angewandt. Entlang der modernisierten Bahnstrecke Berlin-Dresden hat die DB auf Brandenburger Boden 8x 55er und 10x 76er Bahnsteige gebaut, als Kompromiss und gegen den Wunsch des Landes. Erklärung der DB : Barrierefreiheit bezieht sich in erster Linie auf den Zugang zum Bahnsteig.

Im Regionalverkehr werden mW nur 55er Fahrzeuge eingesetzt... Im FV gibt es überhaupt kein für 76 cm passendes Rollmaterial.
[www.youtube.com]

Zitat:
Das Problem ist doch offenbar nicht, dass man keine 55 cm Bahnsteige in begründbaren Ausnahmefällen mehr genehmigen möchte, sondern das sich der Bund auf den Standpunkt stellt, nur noch Bahnsteige mit der gesetzlich vorgeschriebenen Regelhöhe von 76 cm fördern zu wollen, um die langfristige Harmonisierung der Bahnsteighöhen gemäß der EBO und TSI umzusetzen.
55 cm und 76 cm sind in den TSI genannte Normhöhen für Bahnsteige an 1435-mm-Strecken.
StellwerkPsf schrieb:
Die 55 cm sind nämlich keine explizit zugelassene Regelhöhe in der BO bzw. EBO
Vergiss doch die EBO, deren Tage sind gezählt. Ein Blick in die TSI ist zielführender.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: EBO von 1905

geschrieben von: junglok13

Datum: 12.03.18 18:14

S-Transport schrieb:
Die 76 Zentimeter standen schon in der EBO von 1905: http://web.hs-merseburg.de/~nosske/EpocheII/dv/e2d_0301.html#P23

Die Idee ist jedenfalls nicht neu.
Und genau darin liegt der Hund begraben.
Hallo, dass ist über 100 Jahre her,
damals war die Technik noch nicht so weit einen schnellen Fahrgastwechsel auf niederer Höhe zu gewährleisten, dass ist aber seit nun mehr als 25 Jahren Schnee von gestern.
Man sollte eben auch mit der Zeit gehen und Normen dementsprechend an die heutige Technik anpassen.
Zumal man diese Vorschrift aber nie wirklich umgesetzt hat, sondern gerade in den 90zigern massiv auf 55cm ausgebaut hat.
Aktuell drängt man wohl auf die Einhaltung der 76 cm, weil es scheinbar laut Statistik mehr Bahnsteigkanten in D geben soll mit 76 cm, als mit 55 cm und man somit Geld spart, wenn man die Zielhöhe bei 76 cm nimmt, anstatt 55 cm wie in Resteuropa.
Wobei sich die Frage stellt wieviel mehr 76cm Bahnsteigkanten gibt es wirklich sind es bloß 2-3 %, oder gar 10 %.
Also gefühlt sehe ich in Deutschland aktuell die Verteilung in etwas so:
10 % 96 cm
30 % 76 cm
30 % 55 cm
30 % </= 38 cm
Es wäre wirklich interresant da mal eine Studie zu sehen, auch wenn möglich als Karte mit sichtbaren regionalen Unterschieden.
Der neue Verkehrsminister heisst Andreas Scheuer, so wie bescheuert der ganze 76cm-Bahnsteigwahnsinn ist. Der 55cm-Bahnsteig sollte Standard werden und es wird Zeit, dass die Länder endlich einen Aufstand gegen den 76cm-Unsinn machen.

Re: EBO von 1905

geschrieben von: Traumflug

Datum: 12.03.18 19:05

junglok13 schrieb:
Es wäre wirklich interresant da mal eine Studie zu sehen, auch wenn möglich als Karte mit sichtbaren regionalen Unterschieden.
siehe [www.pro-bahn.de], Seite 30. Da wird auch nach Ländern aufgeschlüsselt, bundesweit sieht es so aus:
Bahnsteige               Bahnsteigkanten mit einer Höhe von
für                      ≤ 38 cm       55 cm       76 cm       96 cm
Fernzüge                    19 %        11 %        70 %         0 %
Nahverkehr Hauptnetz        62 %        12 %        26 %         0 %
Nahverkehr Regionalnetz     73 %        17 %        10 %         0 %
Misch S-Bahn/Nahverkehr      5 %        16 %        69 %        10 %
S-Bahn                       3 %        10 %        47 %        40 %

Alle                        58 %        14 %        23 %         5 %

Die Aufstellung ist von 2005.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: Die neueste Posse auf 76 cm: Auch der IC kann nicht mehr überall halten

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.03.18 19:08

StellwerkPsf schrieb:
(...) Das Problem ist doch offenbar nicht, dass man keine 55 cm Bahnsteige in begründbaren Ausnahmefällen mehr genehmigen möchte, sondern das sich der Bund auf den Standpunkt stellt, nur noch Bahnsteige mit der gesetzlich vorgeschriebenen Regelhöhe von 76 cm fördern zu wollen, um die langfristige Harmonisierung der Bahnsteighöhen gemäß der EBO und TSI umzusetzen. Es ist demnach in erster Linie ein politisches Problem, kein eisenbahnbaurechtliches, das man mit juristischen Mitteln zielführend lösen könnte.
...mit dem Ergebnis, dass dich statt dessen gar nichts tut und die 38cm-Bahnsteige aus den sechzigern noch zig Jahre vor sich hin verfallen.

Re: EBO von 1905

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.03.18 19:10

Traumflug schrieb:
(...)
Die Aufstellung ist von 2005.
Seitdem sind 12 Jahre lang viele weitere 55cm-Bahnsteige gebaut worden...
"Genau diesen "Ermessenspielraum" gibt es und er wird auch angewandt."

Nein, es gibt eben keinen Ermessensspielraum!!! Es fällt einigen hier offenbar schwer zu verstehen, dass es sich bei der Regelhöhe 55 cm in erster Linie um eine aus rein technischen Gründen bestehende Vereinheitlichung handelt (die mit den eingesetzten Eisenbahnfahrzeugen zusammenhängt) und nicht um einen gezielt durch das Eisenbahnbaurecht planmäßig herbeizuführenden Standard. Das wird sogar in dem Film den Du selbst verlinkt hast klipp und klar gesagt.

"Entlang der modernisierten Bahnstrecke Berlin-Dresden hat die DB auf Brandenburger Boden 8x 55er und 10x 76er Bahnsteige gebaut, als Kompromiss und gegen den Wunsch des Landes. Erklärung der DB: Barrierefreiheit bezieht sich in erster Linie auf den Zugang zum Bahnsteig."

Eben, als Kompromisslösung! Vorraussetzung dafür ist, dass sich das Land bereit erklärt, auf einen Fernverkehrshalt an den betreffenden Stationen zu verzichten. So war es beispielsweise auch in Blaubeuren, wo die laufende Planung der 55 cm Bahnsteige von der DB mit Verweis auf das Bahnsteighöhenkonzept des Bundes gestoppt wurde. Weil 55 cm Bahnsteige nun mal nicht EBO entsprechen -wie dort jeder in § 13 nachlesen kann- und in Deutschland nur noch in begründeten Ausnahmefällen gebaut werden dürfen.

"Im FV gibt es überhaupt kein für 76 cm passendes Rollmaterial."

Abenteuerlich...

"55 cm und 76 cm sind in den TSI genannte Normhöhen für Bahnsteige an 1435-mm-Strecken."

Aber nicht für Strecken mit Fernverkehr in Deutschland, genau deshalb gibt es doch das große Theater um die unterschiedlichen Bahnsteighöhen.

(gelöscht, Doppelpost wegen Verbindungsproblem)

geschrieben von: nozomi07

Datum: 12.03.18 20:11

(gelöscht, Doppelpost)



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:03:12:20:30:42.

§13 ist alles andere als eindeutig

geschrieben von: linie7484

Datum: 12.03.18 20:24

StellwerkPsf schrieb:
"Genau diesen "Ermessenspielraum" gibt es und er wird auch angewandt."

Nein, es gibt eben keinen Ermessensspielraum!!! Es fällt einigen hier offenbar schwer zu verstehen, dass es sich bei der Regelhöhe 55 cm in erster Linie um eine aus rein technischen Gründen bestehende Vereinheitlichung handelt (die mit den eingesetzten Eisenbahnfahrzeugen zusammenhängt) und nicht um einen gezielt durch das Eisenbahnbaurecht planmäßig herbeizuführenden Standard. Das wird sogar in dem Film den Du selbst verlinkt hast klipp und klar gesagt.

"Entlang der modernisierten Bahnstrecke Berlin-Dresden hat die DB auf Brandenburger Boden 8x 55er und 10x 76er Bahnsteige gebaut, als Kompromiss und gegen den Wunsch des Landes. Erklärung der DB: Barrierefreiheit bezieht sich in erster Linie auf den Zugang zum Bahnsteig."

Eben, als Kompromisslösung! Vorraussetzung dafür ist, dass sich das Land bereit erklärt, auf einen Fernverkehrshalt an den betreffenden Stationen zu verzichten. So war es beispielsweise auch in Blaubeuren, wo die laufende Planung der 55 cm Bahnsteige von der DB mit Verweis auf das Bahnsteighöhenkonzept des Bundes gestoppt wurde. Weil 55 cm Bahnsteige nun mal nicht EBO entsprechen -wie dort jeder in § 13 nachlesen kann- und in Deutschland nur noch in begründeten Ausnahmefällen gebaut werden dürfen.

"Im FV gibt es überhaupt kein für 76 cm passendes Rollmaterial."

Abenteuerlich...

"55 cm und 76 cm sind in den TSI genannte Normhöhen für Bahnsteige an 1435-mm-Strecken."

Aber nicht für Strecken mit Fernverkehr in Deutschland, genau deshalb gibt es doch das große Theater um die unterschiedlichen Bahnsteighöhen.
Dann zitiere ich mal aus denmbesagten Paragraphen.

1) Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnsteigen sollen in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 0,76 m über Schienenoberkante gelegt werden; Höhen von unter 0,38 m und über 0,96 m sind unzulässig. Bahnsteige, an denen ausschließlich Stadtschnellbahnen halten, sollen auf eine Höhe von 0,96 m über Schienenoberkante gelegt werden. In Gleisbogen ist auf die Überhöhung Rücksicht zu nehmen.

Wo bitte steht hier Bitte irgendetwas von einer Verpflichtung für eine Höhe von 76 cm? Wo steht hier dass Bahnsteige mit 55 cm nur noch in Ausnahmefällen gebaut werden dürfen?

Natürlich benötigen die 55cm Bahnsteige keinen Ermessensspielraum, denn 55 liegt bekanntlich zwischen 38 und 96. Es braucht nur eine Begründung, warum von den 76cm abgewichen wird.

Btw. Vielleicht sollte sich die aktuelle Bundesregierung einmal gedanken darüber machen, ob sie den strittigen Paragraphen nicht einmal an die Realität anpasst. Die Eisenbahn wurde schließlich nicht dafür Erfunden um irgendwelche Paragraphen zu erfüllen.
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