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Servus,

ich würde grundsätzlich jedem Aufgabenträger hier die harte Haltung empfehlen, denn hier wird schließlich Steuergeld ausgegeben, um für das jeweilige Tätigkeitsgebiet Nahverkehr zu bestellen. Wenn man da zu nachlässig mit der Aufsicht ist, nutzen das die EVU gerne für einen sich im Laufe der Zeit verstärkenden Schlendrian aus. Dann fällt mal hier ein Zug aus, morgen da, nächste Woche sind es schon 3 gleichzeitig. Und so weiter. Und gerade die DB ist diesbezüglich ja leider kein unbeschriebenes Blatt mehr.

"Ein Nichts zu sein, tragt es nicht länger - alles zu werden, strömt zuhauf!"
(aus "Die Internationale" | Deutscher Text durch Emil Luckhardt, 1910)

Re: Ist ein normaler Vorgang

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.01.18 20:19

monza30 schrieb:
.... wenn der Besteller (der Leistungen) auch Beschaffer (der Fahrzeuge) wäre, wäre es eine Unverschämtheit, Regress zu fordern. Ich glaube genau das konnte man aus meinem Post herauslesen, andere User haben das ja auch geschafft
Das kommt drauf an, wie die Instandhaltung geregelt ist. Hat sich der Besteller/Beschaffer dazu verpflichtet, kann der Betreiber Ansprüche des Bestellers daraus direkt an ihn weiter- bzw. zurückleiten. Wurde die Pflege dem Betreiber überlassen, ist zunächst er selber dafür verantwortlich.

Re: Schleswig-Holstein: Verkehrsminister droht Deutscher Bahn mit Sanktionen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.01.18 20:26

Oberdeichgraf schrieb:
Bernd Buchholz (FDP) hat der Bahntochter DB Regio wegen anhaltender Pannen mit finanziellen Kürzungen gedroht. [www.google.de]
Wenn man das ganz nüchtern sieht, kann der Betreiber nichts für diese Fahrzeugmängel.
Bei den Loks für die Marschbahn gab es lange vorher Unkenrufe: Hier zählte wohl nur der Preis.
Bei den Marschbahnwagen wollte man einer Tochter der HSH-Nordbank einen Gefallen tun, die als Leasinggeber sonst wohl deutlich weniger Verkaufserlös für die Wagen bekommen hätte.
Das Konzept mit dem Flügeln auf Kiel/Flensburg-Hamburg hat sich die Vorgängerregierung mit Nah.SH ausgedacht.
Wenn man sich als Betreiber darauf einläßt, indem man ein Angebot macht und die Konkurrenz in der Ausschreibung damit aussticht, ist man auch in der Verantwortung, das Zugesagte zu liefern. Verluste infolge Fehleinschätzung gehören genauso zur Privatwirtschaft wie Gewinne aufgrund richtiger Einschätzung (sagt jedenfalls das Wirtschaftslehrbuch).

Das bessere Ende hätten dann diejenigen, die (aufgrund richtiger Einschätzung?) nicht so günstig boten, und dadurch draußen blieben.

Re: Ist ein normaler Vorgang

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.01.18 03:51

Aber der Betreiber hat vertraglich zugesichert eine gewisse Leistung zu erbringen.
Die Ausrede "die Fahrzeuge gehen halt nicht wie sie sollen, da kann man nichts machen", ist dabei irgendwie ziemlich lahm...

Dann muss man sich halt was einfallen lassen wie man die bestellten Züge doch fahren kann. Und für eine Firma die so viele Fahrzeuge übrig hat daß sie sogar ein Stillstandsmanagement betreibt, sollte es doch kein Ding der Unmöglichkeit sein irgendwas anderes auf zu treiben, um dann an den störanfälligen neuen Fahrzeugen herum doktern zu können bis die funktionieren wie sie sollen.

Re: Peinlich ist was die DB sich erlaubt!!!!!!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.01.18 05:32

Genau jezt bringen wir auch noch den ganzen LKW-Verkehr zum erliegen wegen einem bisschen Wind... wobei das die Osteurpäer warscheinlich sowieso groß nicht interessieren würde, und die weiter fahren bis es wirklich nicht mehr geht.

Re: Ist ein normaler Vorgang

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.01.18 13:27

kmueller schrieb:

Das kommt drauf an, wie die Instandhaltung geregelt ist. Hat sich der Besteller/Beschaffer dazu verpflichtet, kann der Betreiber Ansprüche des Bestellers daraus direkt an ihn weiter- bzw. zurückleiten. Wurde die Pflege dem Betreiber überlassen, ist zunächst er selber dafür verantwortlich.

willst du uns vereimern oder wie? Wenn eine Sache nicht der Bestellten entspricht, ist dafür der Besteller der Sache verantwortlich. Was kann ein Betreiber dazu, wenn der Besteller (Käufer) eines Zuges sich Müll andrehen lässt?

Re: Peinlich ist was die DB sich erlaubt!!!!!!

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.01.18 13:29

WU NE 81 schrieb:
Genau jezt bringen wir auch noch den ganzen LKW-Verkehr zum erliegen wegen einem bisschen Wind... wobei das die Osteurpäer warscheinlich sowieso groß nicht interessieren würde, und die weiter fahren bis es wirklich nicht mehr geht.


ja.. hat man gesehen.... die liegen auch auf der Nase wie jeder andere LKW auch. Denn egal woher die LKW kommen, egal aus welchem Land: die physikalischen Gesetze gelten für alle gleich

Re: Ist ein normaler Vorgang

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.01.18 13:39

monza30 schrieb:
Wenn eine Sache nicht der Bestellten entspricht, ist dafür der Besteller der Sache verantwortlich.
Ich bin mir nicht sicher, ob hier ein Fragezeichen fehlt. Als Aussage (nicht: rhetorische Frage) wäre sie der Traum aller Anbieter.

Zitat:
Was kann ein Betreiber dazu, wenn der Besteller (Käufer) eines Zuges sich Müll andrehen lässt?
Er kann dafür, daß er für den Betrieb geboten hat. Er hätte ungünstiger bieten oder aus der Ausschreibung ganz draußen bleiben können. Die Ausrede 'Müll angedreht' würde nur ziehen, wenn die Züge in der Auschreibung nicht bekanntgegeben worden wären.

Vielleicht hat der Betreiber nur deshalb die Ausschreibung gewonnen, weil seine Einschätzung der Fahrzeuge schlechter war als die Einschätzungen der Konkurrenz?

Re: Peinlich ist was die DB sich erlaubt!!!!!!

geschrieben von: Null2

Datum: 19.01.18 13:49

WU NE 81 schrieb:
Genau jezt bringen wir auch noch den ganzen LKW-Verkehr zum erliegen wegen einem bisschen Wind... wobei das die Osteurpäer warscheinlich sowieso groß nicht interessieren würde, und die weiter fahren bis es wirklich nicht mehr geht.
Wenn du meinst. Die fahren dann halt bis die Kiste im Graben oder quer auf der Piste steht.

Nachdem wir Mittwoch und Donnerstag zwei Unfälle zu beklagen hatten (beide Fremdverschulden) wurde der Fuhrpark seit Donnerstag Mittag ins Schlechtwetter geschickt (Tief- und Straßenbau).
Ein verantwortungsvoller Disponent oder Chef macht sowas wenn er nen @#$%& in der Hose hat.

"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
Carlo Schmid (SPD) 1948

„Si vis pacem para bellum“ Marcus Tullius Cicero




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:01:19:13:49:43.
Und womit die DB-Tochter bestimmt auch Geld verdient hat mit Wagen, die ansonsten ohne Einkommen rumgestanden hätten. Übrigens waren diese Wagen nicht nur vom roten Konzern.

Schönen Gruß
Maik
Wenn man das ganz nüchtern sieht, ist Regio für die Fahrzeugunterhaltung zuständig. Also auch für die Beseitigung der im Fahrbetrieb auftretenden Defekte. Und wenn dann mehrere Garnituren mit Flachstellen stehen, wer ist dafür verantwortlich?
Schönen Gruß
Maik
mobaz schrieb:
Wenn man das ganz nüchtern sieht, ist Regio für die Fahrzeugunterhaltung zuständig. Also auch für die Beseitigung der im Fahrbetrieb auftretenden Defekte. Und wenn dann mehrere Garnituren mit Flachstellen stehen, wer ist dafür verantwortlich?
Schönen Gruß
Maik
Man könnte auch zugespitzt sagen, wer etwas kaputt macht muss er auch wieder heile machen!

Allgemein gesagt kommt es darauf an was in den Verträgen drinne steht.

ein echter Sylter!
auch hier unterwegs: [www.youtube.com]
mein Twitter Kanal: [twitter.com]




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:01:22:18:17:27.

Re: Peinlich ist was die DB sich erlaubt!!!!!!

geschrieben von: MichaM

Datum: 22.01.18 20:53

monza30 schrieb:
Gartenbahndirektion schrieb:
BR146106 schrieb:
Moin,

wenn du ein klein wenig mehr bei diversen Nachrichtensendungen aufgepasst hättest, dann wäre dir aufgefallen das dieses Sturmtief auch ein wenig Schnee im Gepäck hatte, dieser wurde dummerweise in "Echten Norden" abgeladen. Und da sich Wind und viel Schnee selten gut vertragen, sind die dortigen Betriebseinstellungen etwas anderes gewichtet.

gruß carsten
Wie gut dass diese "Naturereignisse" eine Erfindung der letzten Jahre sind und man daher ja gar keine Alternative als die Betriebseinstellung hat. Das ist doch lächerlich...

Man hat die verdammte Pflicht Betrieb durchzuführen, bis zum bitteren Ende und das notfalls mit reduzierter Geschwindigkeit.
Denkst du auch an Leute die irgendwo festsitzen und nicht mehr heimkommen? Wieso können Autofahrer ungestört fahren oder die grünen Busse? Willst du die Leute reihenweise zur immerfahrenden grünen Gummibahn treiben?
Ääähh... wie gut dass DU ja nicht die Verantwortung für die "Beförderungsfälle" hast, keine Fahrgastrechte befriedigen musst, kein Personal stellen um Fahrgäste zu retten oder ihnen beizustehen, wenn die Züge auf offener Strecke stehenbleiben. Gut dass du dich sehr gerne in Gefahr bringen würdest, wenn du als Nothelfer, egal ob Polizei, Feuerwehr oder "nur" Notfallmanager bei heftigem Sturm oder heftigem Schneefall zu einer Unfallstelle eilen müsstest. Ist ja scheixxegal... sind ja andere Leute die ihr Leben einsetzen... du hockst in deiner Bude und betrachtest deine Spielzeugeisenbahn. Kannst da ja mal Sturm und Schneefall mit nem Ventilator und Styroporkügelchen simulieren....
Solange die "Beförderungsfälle" verpflichtet sind, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zu sein, hat der Vertragspartner der "Beförderungsfälle" seinen Vertrag einzuhalten!
Wenn er dazu entsprechend Gehölzpflege betreiben muss, aller 10 km einen örtlichen Bediensteten hinstellen muss, Dieselreserveloks vorhalten muss oder die Betriebszentralen mit max. 20km Abstand voneinander anordnen muss - dann muss er.
Aber einfach sagen "Das Risiko ist mir zu groß" klappt nicht! Erstens gibts keine 100% Sicherheit und die fehlende Verläßlichkeit treibt alle weg. Wem nutzt eine ausschließliche Schönwetterbahn?
Man weiß ja nichteinmal bei Wiedereinsetzen des schönen Wetters, welche Strecken befahrbar sind - das hätte es vor Mehdorn und Co. nicht gegeben, da kannte jeder örtliche Mitarbeiter seinen Bereich, jetzt ist der nächste Mitarbeiter 100e km entfernt.
Oder wollen wir gesetzl. festlegen, dass generell bei Bahnbetriebseinstellung alle einen bezahlten freien Tag erhalten?
Micha

Blöderweise sind die Züge immer noch voll!

geschrieben von: BR146106

Datum: 23.01.18 16:47

Moin,

wenn man sich dieses ganze Geschrei so anhört, dürfte hier zu Lande, keiner mehr mit dem Zug fahren, auch hier sprechen die Zahlen leider eine andere Sprache, selbst die Pleite auf dem VDE 8 ist schon vergessen, man fordert sogar mehr Züge um den Massen Herr zu werden.

gruß carsten

Für Aktuelle Verkehrsmeldungen der Bahn AG im Störungsfall:[www.bahn.de]




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:01:23:16:47:27.
Seiten: 1 2 All Angemeldet: -