geschrieben von: basil
Datum: 12.01.18 11:54
geschrieben von: burovier
Datum: 12.01.18 12:41
Die Fahrzeit beträgt doch seit Jahren in der Richtung Dresden-Chemnitz mehr als eine Stunde. Jetzt zum Fahrplanwechsel ist sie wieder von 62 auf 61 Minuten verkürzt worden. In der Gegenrichtung waren es freilich bei Betriebsübernahme durch die MRB 60 Minuten, allerdings auch schon seit Fahrplanwechsel 2016 dann 62 Minuten.Die Firma Flixbus darf jetzt auch Fahrkarten für die Relation Dresden-Chemnitz anbieten.
Grund ist, dass die Züge seit dem Fahrplanwechsel länger als eine Stunde brauchen und aus diesem Grund der Schtz der Eisenbahn nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht mehr gegeben ist.
geschrieben von: LostUnit
Datum: 12.01.18 14:07
Ich frage mich, wie genau dieser Abstand gemessen wird. Sagen wir mal man hält in einer Seitenstraße an den Hauptbahnhöfen und nennt die Haltestellen nicht Hauptbahnhof, wie wird dann die Reisezeit zwischen diesen Haltestellen im SPNV wie in §42a PBefG genannt ermittelt? Sagen wir mal man braucht 59 Minuten von Hauptbahnhof zu Hauptbahnhof. Werden dann noch einige Minuten Gehzeit auf die Reisezeit draufgeschlagen?Die Firma Flixbus darf jetzt auch Fahrkarten für die Relation Dresden-Chemnitz anbieten.
Grund ist, dass die Züge seit dem Fahrplanwechsel länger als eine Stunde brauchen und aus diesem Grund der Schtz der Eisenbahn nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht mehr gegeben ist.
[m.sz-online.de]
geschrieben von: Thomas_Lammpe
Datum: 12.01.18 16:05
Würde diese Genehmigung wieder erlöschen, wenn die Züge wieder unter einer Stunde unterwegs wären?Die Firma Flixbus darf jetzt auch Fahrkarten für die Relation Dresden-Chemnitz anbieten.
Grund ist, dass die Züge seit dem Fahrplanwechsel länger als eine Stunde brauchen.
Siehe §42a PBefG:basil schrieb:Würde diese Genehmigung wieder erlöschen, wenn die Züge wieder unter einer Stunde unterwegs wären?Die Firma Flixbus darf jetzt auch Fahrkarten für die Relation Dresden-Chemnitz anbieten.
Grund ist, dass die Züge seit dem Fahrplanwechsel länger als eine Stunde brauchen.
geschrieben von: silvestergm
Datum: 13.01.18 09:09
Was in Sachsen zulässig ist, entscheiden der Henkeldoktor oder weitere anerkannte Persönlichkeiten.Siehe §42a PBefG:
"Die Beförderung von Personen zwischen zwei Haltestellen ist unzulässig, wenn
geschrieben von: Thomas_Lammpe
Datum: 14.01.18 09:31
Und mit RE 26933 wird Schienenpersonennahverkehr zwischen Dresden Hbf (ab 21:12) und Chemnitz Hbf (an 22:11) in 59 Minuten angeboren.
Nur das diese Fahrzeit mit der Eieruhr gemessen wurde und nur im gestreckten Galopp bei NULL Fahrgastwechsel zu halten ist.
Da stellen sich doch mehrere Fragen: Was ist eine "Haltestelle" im Sinne von §42a PBefG? Sind z.B. Chemnitz Hbf und Chemnitz Omnibusbahnhof (ca. 300 m Entfernung) dieselbe Haltestelle? Was wäre, wenn ein Fernbusunternehmen eine andere Haltestelle im Stadtzentrum nehmen würde (bei Chemnitz z.B. Stadthalle wie bei der Linie 650)? Was ist, wenn die Fahrzeit zwischen zwei Haltestellen nur in eine Richtung über einer Stunde liegt?Ich vermute eher, dass man sich richtigerweise auf den Standpunkt gestellt hat, dass ein Nahverkehrszug in Tagesrandlage, der unter einer Stunde braucht, nicht dafür ausreicht, die Genehmigung für Fernbusse zu verweigern.
Fernbusse dürfen in einer Richtung fahren!?Thomas_Lammpe schrieb:Da stellen sich doch mehrere Fragen: Was ist eine "Haltestelle" im Sinne von §42a PBefG? Sind z.B. Chemnitz Hbf und Chemnitz Omnibusbahnhof (ca. 300 m Entfernung) dieselbe Haltestelle? Was wäre, wenn ein Fernbusunternehmen eine andere Haltestelle im Stadtzentrum nehmen würde (bei Chemnitz z.B. Stadthalle wie bei der Linie 650)? Was ist, wenn die Fahrzeit zwischen zwei Haltestellen nur in eine Richtung über einer Stunde liegt?Ich vermute eher, dass man sich richtigerweise auf den Standpunkt gestellt hat, dass ein Nahverkehrszug in Tagesrandlage, der unter einer Stunde braucht, nicht dafür ausreicht, die Genehmigung für Fernbusse zu verweigern.
Siehe meine andere Frage hier: Wie wird die nach §42a PBefG geforderte Reisezeit bestimmt? Dort steht nichts von Uhrzeiten, real gemessenen Fahrzeiten oder sonstigen Einschränkungen.Nur das diese Fahrzeit mit der Eieruhr gemessen wurde und nur im gestreckten Galopp bei NULL Fahrgastwechsel zu halten ist.
geschrieben von: LostUnit
Datum: 15.01.18 19:59
Wo ist die Grundlage für diese Ansicht im Gesetz? Dort lese ich nur das "Schienenpersonennahverkehr bis zu 1 Stunde" angeboten werden muss. Dort steht nichts drin, dass alle Züge, die Hälfte oder nur einer diese Zeit unterbieten muss. Dort steht auch nicht drin, dass diese Zeit in der HVZ oder im Takt erzielt werden muss.LostUnit schrieb:Ladehilfe schrieb:Und mit RE 26933 wird Schienenpersonennahverkehr zwischen Dresden Hbf (ab 21:12) und Chemnitz Hbf (an 22:11) in 59 Minuten angeboren.Ich vermute eher, dass man sich richtigerweise auf den Standpunkt gestellt hat, dass ein Nahverkehrszug in Tagesrandlage, der unter einer Stunde braucht, nicht dafür ausreicht, die Genehmigung für Fernbusse zu verweigern.Nur das diese Fahrzeit mit der Eieruhr gemessen wurde und nur im gestreckten Galopp bei NULL Fahrgastwechsel zu halten ist.
geschrieben von: E-Oldtimer
Datum: 16.01.18 12:25
Ich kenne den Gesetzestext nicht, aber was nicht explizit genannt wird ist frei interpretierbar - zumindest solange niemand Klage erhebt und ein Gerichtsurteil erwirkt, dass den Zweck eines Gesetzes interpretiert.Wo ist die Grundlage für diese Ansicht im Gesetz?
Richtig. Wahrscheinlich aber stellt man sich auf den Standpunkt, dass ein Zug pro Tag (der die 60 Minuten unterbietet) kein Schienenpersonennahverkehr im Sinne das Gesetzestextes ist. Ich möchte nicht einem Fernbus das Wort reden, aber ich halte diese Sichtweise für pragmatisch. Wenn z.B. alle zwei Stunden ein Zug schneller als 60 Minuten wäre, sähe die Sache anders aus.Dort lese ich nur das "Schienenpersonennahverkehr bis zu 1 Stunde" angeboten werden muss. Dort steht nichts drin, dass alle Züge, die Hälfte oder nur einer diese Zeit unterbieten muss. Dort steht auch nicht drin, dass diese Zeit in der HVZ oder im Takt erzielt werden muss.
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