geschrieben von: MD 612
Datum: 18.01.18 17:18
Der ICE-Fahrgast hat einen Beförderungsvertrag mit DB Fernverkehr. Angenommen, es wird ein leitender Ingenieur der Baufirma von der Strafkammer wegen Baugefährdung schuldig gesprochen, dann wird ein Zivilgericht diesen Ingenieur mit Sicherheit nicht zum vollen Ersatz des Ticketpreises verdonnern. Erstens, weil der Ingenieur gar kein Vertragsverhältnis mit dem Fahrgast hat, aus dem letzterer Ansprüche gegen den Ingenieur ableiten könnte. Zweitens weil wenn überhaupt die Baufirma und nicht deren Angestellte gegenüber Dritten haftet. Die Firma kann sich dann einen kleinen Teil des Schadens vom Ingenieur zurückholen, soweit das das Arbeitsrecht überhaupt möglich macht. Und Drittens weil der Fahrgast gar keinen Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises hat, weil er ja schließlich trotzdem wie vertraglich vom EVU geschuldet befördert wurde. Das hat zwar etwas länger gedauert als geplant, aber für diesen Qualitätsmangel stehen ihm ja die Ansprüche aus den Fahrgastrechten zu. Und wenn er die Fahrt wegen der Havarie überhaupt nicht erst angetreten hat, hat die DB ihm völlig ohne irgendeinen Gerichtsprozess den Ticketpreis längst erstattet. Mit anderen Worten, ein Strafrechtsurteil wäre für den Fahrgast relativ nutzlos.Wenn nämlich eine strafrechtliche Schuld festgestellt wird, hätten alle Geschädigten einen relativ leicht durchsetzbaren Anspruch auf Vollersatz aller erlittenen Nachteile statt (beipielsweise) nur 25% vom Ticketpreis wegen Fahrgastrechten. Irgendeiner der 'Internen' müßte diese Forderungen letztendlich begleichen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 18.01.18 18:16
Genau. Und daß sie haftet, steht mit hoher Sicherheit durch die Verurteilung eines Mitarbeiters fest (sie selber kann nach hiesigem Gesetz strafrechtlich nicht belangt werden; anderswo ginge das). Aufgrund einer solchen Konstellation (es kam nicht mehr zum Urteil, weil VW bei Absehbarkeit desselben ein Schuldeingeständnis abgab und die Folgen aushandelte), kommen amerikanische VW-Kunden auf komfortable Weise zu Schadensersatz. Aufgrund des Fehlens einer solchen Konstellation kommen deutsche möglicherweise stattdessen in den Genuß eines Fahrverbots.Angenommen, es wird ein leitender Ingenieur der Baufirma von der Strafkammer wegen Baugefährdung schuldig gesprochen, dann wird ein Zivilgericht diesen Ingenieur mit Sicherheit nicht zum vollen Ersatz des Ticketpreises verdonnern. Erstens, weil der Ingenieur gar kein Vertragsverhältnis mit dem Fahrgast hat, aus dem letzterer Ansprüche gegen den Ingenieur ableiten könnte. Zweitens weil wenn überhaupt die Baufirma und nicht deren Angestellte gegenüber Dritten haftet.
geschrieben von: MD 612
Datum: 18.01.18 18:51
Die Baufirma haftet gegenüber dem Bauherrn, und die handeln ihre Ansprüche wie zu lesen war, untereinander aus. Wem gegenüber sollten sie sonst noch haften??Genau. Und daß sie haftet, steht mit hoher Sicherheit durch die Verurteilung eines Mitarbeiters fest (sie selber kann nach hiesigem Gesetz strafrechtlich nicht belangt werden; anderswo ginge das).
Die Güter-EVU holen sich ihr Geld, soweit es die Nutzungsverträge zulassen, von DB Netz zurück.Im Fall Rastatt gehts natürlich nicht in erster Linie um finanzielle Schäden der Fahrgäste, sondern um solche der Güter EVUs.
geschrieben von: linie7484
Datum: 18.01.18 19:53
geschrieben von: Kohlefilter
Datum: 18.01.18 21:13
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 18.01.18 22:15
die Parallelen zu Stuttgart 21 waren zu deutlich
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 19.01.18 08:31
geschrieben von: Kohlefilter
Datum: 19.01.18 09:10
Kohlefilter schrieb:die Parallelen zu Stuttgart 21 waren zu deutlich
???? Also um Parallelen zwischen Rastatt und S21 zu ziehen, bedarf es schon einer ziemlichen Portion Mut zum höheren Blödsinn.... und nein, die Tunneldecke begann nicht zu dem Zeitpunkt einzustürzen. Da hat man einen gewissen Wassereinbruch bemerkt, daraufhin, nach Prüfung durch einen Bauleiter, die Strecke sperren lassen. Bis dahin hatte das Überwachungssystem noch keinen Piepser von sich gegeben, die Schienen hatten sich also noch keinen Millimeter ausserhalb des notwendigen Toleranzbereichs bewegt. Erst wesentlich später begann die Absenkung der Gleise. Also hör auch du auf mit Verschwörungstheorien....
geschrieben von: Tunnel36
Datum: 19.01.18 14:17
geschrieben von: Traumflug
Datum: 19.01.18 14:31
Natürlich lässt es sich vergleichen, die Verhältnisse sind teilweise sehr ähnlich. In Stuttgart gibt's ja nicht nur Anhydrit. Gleichzeitig wendet man jedoch in Stuttgart ein deutlich besseres Bauverfahren an: bauen mit Rohrschirm, d.h. das Gebirge wird abgestützt, bevor es ausgebrochen wird.Mit S21 lässt sich Rastatt nicht vergleichen? Dort ist die Überdeckung teilweise noch wesentlich geringer - zwei Meter irgendwas - bei einem Untergrund der noch wesentlich schwieriger zu berechnen ist.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 19.01.18 14:35
Mit S21 lässt sich Rastatt nicht vergleichen? Dort ist die Überdeckung teilweise noch wesentlich geringer - zwei Meter irgendwas - bei einem Untergrund der noch wesentlich schwieriger zu berechnen ist. Du hast dich doch intensiv mit S21 auseinandergesetzt und tust es noch immer, gerade du solltest das doch wissen.
geschrieben von: linie7484
Datum: 19.01.18 16:42
Ich hätte dann doch gerne mal eine offizielle Quelle für die Aussage mit der gesenkten Tunneldecke, denn nach angaben der Bahn hat sich der oder die Tübbingring(e) erst zwei Tage später gesenkt. Womit der "Tunneleinsturz" wohl eher eine folge des instabilen Untergrundes war und nicht desen Ursache.monza30 schrieb:Ob das einbrechende Wasser schon am Anfang mit mehr oder weniger Sand und Kies versetzt war, spielt doch überhaupt keine Rolle, jedenfalls hat der Schicht-Ingenieur vor Ort diesen Zeitpunkt als Beginn des Fiaskos festgehalten. Die Aussage in der Pressekonferenz gegen elf Uhr, 11:02 die Meldung und 11:03 die Streckensperrung dagegen, legt nahe, dass unmittelbar reagiert wurde. Drei, vier oder fünf Minuten hält jeder für normal, solange dauert eine Meldekette eben. Aber mehr als eine Viertelstunde, in der sich die Decke zu senken beginnt, Zeit für drei teils mit Personen besetzte Züge, das hätte unbequeme Fragen provoziert und das hat die Bahn offensichtlich lieber vermieden. Die Pressesprecher konnten nicht einmal angeben, welches der letzte Zug war, der die Unfallstelle passiert hatte. Das war schon höchst unglaubwürdig. Waren die wirklich ahnungslos, oder nicht schon Teil einer Verschwörung :-)Kohlefilter schrieb:???? Also um Parallelen zwischen Rastatt und S21 zu ziehen, bedarf es schon einer ziemlichen Portion Mut zum höheren Blödsinn.... und nein, die Tunneldecke begann nicht zu dem Zeitpunkt einzustürzen. Da hat man einen gewissen Wassereinbruch bemerkt, daraufhin, nach Prüfung durch einen Bauleiter, die Strecke sperren lassen. Bis dahin hatte das Überwachungssystem noch keinen Piepser von sich gegeben, die Schienen hatten sich also noch keinen Millimeter ausserhalb des notwendigen Toleranzbereichs bewegt. Erst wesentlich später begann die Absenkung der Gleise. Also hör auch du auf mit Verschwörungstheorien....die Parallelen zu Stuttgart 21 waren zu deutlich
Mit S21 lässt sich Rastatt nicht vergleichen? Dort ist die Überdeckung teilweise noch wesentlich geringer - zwei Meter irgendwas - bei einem Untergrund der noch wesentlich schwieriger zu berechnen ist. Du hast dich doch intensiv mit S21 auseinandergesetzt und tust es noch immer, gerade du solltest das doch wissen. Das Ende dieses Artikels geht genauer auf diese Problematik ein: [www.rubikon.news]
geschrieben von: Traumflug
Datum: 19.01.18 17:45
(Nahezu) gleicher Baugrund, beidesmal werden andere Strecken mit sehr wenig Überdeckung unterfahren.Zum Thema S21, was sollte den zwischen Rastatt und S21 vergleichbar sein soll verstehe ich ebenfalls nicht.
geschrieben von: linie7484
Datum: 19.01.18 18:10
Laut DB wird dort aber nicht, wie in Rastatt, mit vereisung gearbeitet -> anderes Bauverfahren. Vergleichbar ist es nun einmal nur wenn das selbe Bauverfahren im selben Untergrund angewendet wird.linie7484 schrieb:(Nahezu) gleicher Baugrund, beidesmal werden andere Strecken mit sehr wenig Überdeckung unterfahren.Zum Thema S21, was sollte den zwischen Rastatt und S21 vergleichbar sein soll verstehe ich ebenfalls nicht.
Gleicher Baugrund in Stuttgart? Ja! Dort, wo noch vor 100 Jahren der Neckar floss. Kieshaltiges, relativ lockeres "Gestein".
geschrieben von: Traumflug
Datum: 19.01.18 18:15
Steht das so im linie7484-Gesetz? Nun, dann ist das wohl so.Vergleichbar ist es nun einmal nur wenn das selbe Bauverfahren im selben Untergrund angewendet wird.
geschrieben von: linie7484
Datum: 19.01.18 18:21
Mach Dich nur lächerlich. Ich habe nirgends behauptet S21 sei ohne Risiko und ich sehe durchaus Risiken in S21, nur eben andere als in Rastatt.linie7484 schrieb:Steht das so im linie7484-Gesetz? Nun, dann ist das wohl so.Vergleichbar ist es nun einmal nur wenn das selbe Bauverfahren im selben Untergrund angewendet wird.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 19.01.18 18:48
Die Gemeinsamkeiten sind 'unerwartete(s) Problem(e)' und 'völlige Intransparenz'. In Stuttgart bisher mit den Hauptfolgen 'Kostensteigerung', 'Verzögerung' und Kollateralschäden in der Stadt. 'Entgleisungen' hatte ich noch vergessen.Ich habe nirgends behauptet S21 sei ohne Risiko und ich sehe durchaus Risiken in S21, nur eben andere als in Rastatt.
Bei noch größeren Steigungen könnte auch eine Zahnstange verlegt werden. Der Verein "Zahnradbahn Honau-Lichtenstein" in Reutlingen wartet noch auf einen geeigneten Einsatz der Zahnradlok 97 501
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