geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 13.01.18 08:23
Sehr richtig. Gegen Verbrecher kann man (kostenpflichtig) zivilrechtlich vorgehen. Aber wie lange bleibt das noch erlaubt?Und was hat jetzt VW und die Betrugssoftware damit zu tun? Falls du es noch nicht mitbekommen hast: mittlerweile gibt es Gerichte die den Käufern von Autos mit dieser Betrugssoftware ein uneingeschränktes Rückgaberecht eingeräumt haben gegenüber VW.... ja, wir leben in einem Rechtsstaat. Hier kann jeder sein Recht einfordern, er muss es eben nur an der richtigen Stelle tun.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 13.01.18 08:28
...den eigenen Filz reinzuwaschen und zum Ausgleich an anderen ein Exempel zu statuieren?kmueller schrieb:Erstens weil es zwei völlig Unterschiedliche Verfahren sind. In Rastatt ging es darum ob eine konkrete Gefährung vorlag oder nicht, in Köln ging es um irgendeine mögliche Gefahr, sondern um ein entstandenes Schadenseireigniss (erheblicher Sachschaden, 2 Tote)....Kölner Tunneleinsturz...
[www.ksta.de]
Aber warum hat man in diesem Fall volle 8 Jahre ermittelt? Hätte man nicht schon nach wenigen Monaten feststellen können, daß sich keine Schuld von irgendwem feststellen läßt?
Noch einmal es geht hier nicht darum ob sich eine Schuld von irgendwem festlellen lässt, sondern darum
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 13.01.18 08:37
Was du hier 'laienhaft' beschreibst, könnte fast wörtlich als Beispiel für ein 'Gefährdungsdelikt' ins Juristenlehrbuch übernommen werden. Es fehlt nur eine Idee, was gegen die unverzügliche Sperrung 'abgewogen' wurde. Vielleicht Einnahmenverluste oder Fahrgastrechte?(Ich bin kein Fachmann, wer keinen Wert darauf legt braucht die folgenden Zeilen nicht zu lesen. Ich schreibe für die Leute, die gerne Leserbriefe lesen, die auch die Meinung von Nichtfachmännern zur Kenntnis nehmen möchten. Wenn ich ganz ehrlich bin, schreibe ich für mich selber.)
Das ist ja das Problem, wie schnell sich die Gleise im Falle eines Einbruchs absenken, bzw. verformen, das können auch Fachleute nicht vorhersagen, würde ich als Laie mal behaupten. Mit 15, 16 Minuten hatte man sogar viel Zeit, enorm viel Zeit, bei nur fünf Metern Überdeckung. Das hätte auch sehr viel schneller gehen können.
Ich glaube nicht, dass man völlig sorg- und gedankenlos an die Sache heranging, eine Sperrung während der kritischen Zeit wurde mindestens angedacht, würde ich meinen. Aber man hat eben abgewägt, das Risiko kalkuliert, und am Ende eine Menge Glück gehabt.
geschrieben von: TheDemon
Datum: 13.01.18 09:39
Was du hier 'laienhaft' beschreibst, könnte fast wörtlich als Beispiel für ein 'Gefährdungsdelikt' ins Juristenlehrbuch übernommen werden. Es fehlt nur eine Idee, was gegen die unverzügliche Sperrung 'abgewogen' wurde. Vielleicht Einnahmenverluste oder Fahrgastrechte?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 13.01.18 12:54
Man kann doch aber immerhin noch schimpfen.kmueller schrieb:Eben nicht. Aber das verstehst du nicht. Du behauptest etwas juristisch falsches und stellst es als Tatsache da.Was du hier 'laienhaft' beschreibst, könnte fast wörtlich als Beispiel für ein 'Gefährdungsdelikt' ins Juristenlehrbuch übernommen werden. Es fehlt nur eine Idee, was gegen die unverzügliche Sperrung 'abgewogen' wurde. Vielleicht Einnahmenverluste oder Fahrgastrechte?
Die Staatsanwälte sind da schon erheblich kompetenter als du es je sein wirst. Zudem haben sie mir Informationen, als du je verarbeiten könntest.
Du bist das Problem, das man nicht mehr sachlich über Themen reden kann. Du bist genau das Problem, was ich meine. Eine Seuche der aktuellen Zeit: Je dümmer der Mensch ist, für umso kompetenter hält er sich. Da haben wir hier einige von: Meister Lammpe, Traumflug usw.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 13.01.18 13:00
Es ist einem jedem unbenommen, sich fachkundig zu machen. Was das "Geheimswissen" von Staatsanwälten betrifft, bietet sich hier ein Studium der Rechtswissenschaften an.TheDemon schrieb:Man kann doch aber immerhin noch schimpfen.kmueller schrieb:Eben nicht. Aber das verstehst du nicht. Du behauptest etwas juristisch falsches und stellst es als Tatsache da.Was du hier 'laienhaft' beschreibst, könnte fast wörtlich als Beispiel für ein 'Gefährdungsdelikt' ins Juristenlehrbuch übernommen werden. Es fehlt nur eine Idee, was gegen die unverzügliche Sperrung 'abgewogen' wurde. Vielleicht Einnahmenverluste oder Fahrgastrechte?
Die Staatsanwälte sind da schon erheblich kompetenter als du es je sein wirst. Zudem haben sie mir Informationen, als du je verarbeiten könntest.
Du bist das Problem, das man nicht mehr sachlich über Themen reden kann. Du bist genau das Problem, was ich meine. Eine Seuche der aktuellen Zeit: Je dümmer der Mensch ist, für umso kompetenter hält er sich. Da haben wir hier einige von: Meister Lammpe, Traumflug usw.
Ansonsten hast du recht damit, daß erst das Geheimwissen wahres Herrschaftswissen ist. Diktaturen wußten das schon immer.
Es geht hier nicht um das Geheimwissen der Staatsanwälte, sondern um das zurück gehaltene Wissen der Projektbeteiligten.Was das "Geheimswissen" von Staatsanwälten betrifft, bietet sich hier ein Studium der Rechtswissenschaften an.
Welches ihr nicht bekannte Wissen der Projektbeteiligten wäre für die Staatsanwaltschaft interessant um beurteilen zu können, ob ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorlag?? Warum hielt es die Staatsanwaltschaft nicht für erforderlich, sich dieses Wissen bspw. mittels einer Hausdurchsuchung zu beschaffen?? Die Möglichkeit dazu hätte die Staatsanwaltschaft ja.Es geht hier nicht um das Geheimwissen der Staatsanwälte, sondern um das zurück gehaltene Wissen der Projektbeteiligten.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 13.01.18 15:34
monza30 schrieb:Sehr richtig. Gegen Verbrecher kann man (kostenpflichtig) zivilrechtlich vorgehen. Aber wie lange bleibt das noch erlaubt?Und was hat jetzt VW und die Betrugssoftware damit zu tun? Falls du es noch nicht mitbekommen hast: mittlerweile gibt es Gerichte die den Käufern von Autos mit dieser Betrugssoftware ein uneingeschränktes Rückgaberecht eingeräumt haben gegenüber VW.... ja, wir leben in einem Rechtsstaat. Hier kann jeder sein Recht einfordern, er muss es eben nur an der richtigen Stelle tun.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 13.01.18 15:40
Kohlefilter schrieb:Was du hier 'laienhaft' beschreibst, könnte fast wörtlich als Beispiel für ein 'Gefährdungsdelikt' ins Juristenlehrbuch übernommen werden. Es fehlt nur eine Idee, was gegen die unverzügliche Sperrung 'abgewogen' wurde. Vielleicht Einnahmenverluste oder Fahrgastrechte?(Ich bin kein Fachmann, wer keinen Wert darauf legt braucht die folgenden Zeilen nicht zu lesen. Ich schreibe für die Leute, die gerne Leserbriefe lesen, die auch die Meinung von Nichtfachmännern zur Kenntnis nehmen möchten. Wenn ich ganz ehrlich bin, schreibe ich für mich selber.)
Das ist ja das Problem, wie schnell sich die Gleise im Falle eines Einbruchs absenken, bzw. verformen, das können auch Fachleute nicht vorhersagen, würde ich als Laie mal behaupten. Mit 15, 16 Minuten hatte man sogar viel Zeit, enorm viel Zeit, bei nur fünf Metern Überdeckung. Das hätte auch sehr viel schneller gehen können.
Ich glaube nicht, dass man völlig sorg- und gedankenlos an die Sache heranging, eine Sperrung während der kritischen Zeit wurde mindestens angedacht, würde ich meinen. Aber man hat eben abgewägt, das Risiko kalkuliert, und am Ende eine Menge Glück gehabt.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 13.01.18 15:44
Aluhüte? Oder doch eher Narrenkappen?
geschrieben von: Tunnel36
Datum: 13.01.18 17:01
In dieser Umgebung mit dieser Bauweise würde ich "viel schneller" nicht erwarten/befürchten:Das ist ja das Problem, wie schnell sich die Gleise im Falle eines Einbruchs absenken, bzw. verformen, das können auch Fachleute nicht vorhersagen, würde ich als Laie mal behaupten. Mit 15, 16 Minuten hatte man sogar viel Zeit, enorm viel Zeit, bei nur fünf Metern Überdeckung. Das hätte auch sehr viel schneller gehen können.
Sehe ich anders herum: Man hatte ein angemessenes Risikomanagement und eine Menge Pech dass es tatsächlich eingetroffen ist.
Die Messgeräte schlagen an, schon bei der geringsten Abweichung von der Messtoleranz. Im Hundertstel Millimeterbereich, was weiß ich, aber eben erst, wenn das ganze schon in Bewegung ist. Dann ist auch der ganze Untergrund schon instabil. Und ein Güterzug kann nur noch wenige Meter von der Gefahrstelle entfernt sein, so ist das eben im laufenden Betrieb. Die ersten schweren Güterwagen geben dem labilen Untergrund den Rest, die übrigen Wagen entgleisen, mitten in der Ortschaft und richten eine Katastrophe an. Hab ich zu viel Fantasie? Zuviel youtube-Filme von schrecklichen Zugunglücken gesehen? Vielleicht.
Zitat:Ich glaube nicht, dass man völlig sorg- und gedankenlos an die Sache heranging, eine Sperrung während der kritischen Zeit wurde mindestens angedacht, würde ich meinen. Aber man hat eben abgewägt, das Risiko kalkuliert, und am Ende eine Menge Glück gehabt.So was passiert ehr da wo man es nicht erwartet und keine Vorsichtsmassnahmen getroffen hat. In Rastatt war man darauf eingestellt dass es passieren könnte und hat entsprechende Vorsichtsmassnahmen getroffen (Nicht für den anschliessend erforderlichen Ersatzverkehr, das ist ein anderes Thema).
geschrieben von: linie7484
Datum: 13.01.18 18:52
Wenn Du dich einmal intensiv mit den Fall in Köln auseinander gesetzt hättest, dann wüstest Du dass im Gegensatz zu Rastatt sehr früh erkenntnisse über strafbares Handeln vorlagen und eben nicht 8 Jahre gesucht wurde bis man irgendetwas gefunden hat, was man gegen irgendjemand verwenden kann. Also bitte einmal bei den Fakten bleiben.linie7484 schrieb:...den eigenen Filz reinzuwaschen und zum Ausgleich an anderen ein Exempel zu statuieren?kmueller schrieb:Erstens weil es zwei völlig Unterschiedliche Verfahren sind. In Rastatt ging es darum ob eine konkrete Gefährung vorlag oder nicht, in Köln ging es um irgendeine mögliche Gefahr, sondern um ein entstandenes Schadenseireigniss (erheblicher Sachschaden, 2 Tote)....Kölner Tunneleinsturz...
[www.ksta.de]
Aber warum hat man in diesem Fall volle 8 Jahre ermittelt? Hätte man nicht schon nach wenigen Monaten feststellen können, daß sich keine Schuld von irgendwem feststellen läßt?
Noch einmal es geht hier nicht darum ob sich eine Schuld von irgendwem festlellen lässt, sondern darum
geschrieben von: MS Baden
Datum: 13.01.18 20:58
Anscheinend wollten manche DSO-Foren-Mitglieder, dass die Staasanwaltschaft den Verantwortlichen des Tunnelbaus der Prozess gemacht wird. Aus DSO-Sicht müsste doch das Gegenteil der Fall sein, ...
Aufgrund der hohen Kosten ist es allerdings sehr unwahrscheinlich, in diesem Jahr oder in den folgenden Jahren so eine Plandieselveranstaltung zu wiederholen.
geschrieben von: Kohlefilter
Datum: 14.01.18 08:14
Vielleicht habt ihr ja recht und die Staatsanwaltschaft hat richtig entschieden. Ich kann das nicht beurteilen, aber ein ungutes Gefühl bleibt. Die B36 und die L77 wurden zur Sicherheit gesperrt, als sie von der TVM unterquert wurden. Die Rheintalstrecke eben nicht. Der Aufwand wäre natürlich ungleich größer gewesen obwohl vielleicht schon machbar, bei vernünftiger Planung. Wie gesagt, man hat eben abgewägt.In dieser Umgebung mit dieser Bauweise würde ich "viel schneller" nicht erwarten/befürchten:
Der Untergrund war vereisst, halbwegs bekannt, es wurde eine TBM mit relativ stabiler Röhre eingesetzt.
Wie soll es da sehr schnell zu einem sehr großen Loch kommen? Dazu müsste die Tunneldecke über einen grösseren Abschnitt schlagartig kollabieren.
Sehr unwahrscheinlich dass das ohne Vorwarnung (vorhergehende Senkungen) passiert.
...
So was passiert ehr da wo man es nicht erwartet und keine Vorsichtsmassnahmen getroffen hat. In Rastatt war man darauf eingestellt dass es passieren könnte und hat entsprechende Vorsichtsmassnahmen getroffen (Nicht für den anschliessend erforderlichen Ersatzverkehr, das ist ein anderes Thema).
...
Sehe ich anders herum: Man hatte ein angemessenes Risikomanagement und eine Menge Pech dass es tatsächlich eingetroffen ist.
Strafanzeige vom 27. September 2017 gegen Verantwortliche der Deutschen Bahn AG und der DB Netz AG, insbesondere Herrn Ronald Pofalla, sowie Mit-Verantwortliche der ARGE Tunnel Rastatt
[www.kopfbahnhof-21.de]
geschrieben von: linie7484
Datum: 14.01.18 09:27
Eine Straße so zu überwachen, wie es an der Bahnstrecke der Fall war, halte ich für weitaus schwieriger und aufwändiger, wenn nicht sogar unmöglich. Daher wird man die Straße letztendlich auch komplett gesperrt und nicht überwacht haben. Natürlich hätte man auch die Bahnstrecke auch komplett sperren oder ein anderes (schnelleres) Messsytem verwenden können, trotz alldem bleibt für die Staatsanwaltschaft die entscheidende Frage ob es an dem besagten Ereigniss zu einer konkreten Gefährdung gekommen ist oder nicht.Tunnel36 schrieb:Vielleicht habt ihr ja recht und die Staatsanwaltschaft hat richtig entschieden. Ich kann das nicht beurteilen, aber ein ungutes Gefühl bleibt. Die B36 und die L77 wurden zur Sicherheit gesperrt, als sie von der TVM unterquert wurden. Die Rheintalstrecke eben nicht. Der Aufwand wäre natürlich ungleich größer gewesen obwohl vielleicht schon machbar, bei vernünftiger Planung. Wie gesagt, man hat eben abgewägt.In dieser Umgebung mit dieser Bauweise würde ich "viel schneller" nicht erwarten/befürchten:
Der Untergrund war vereisst, halbwegs bekannt, es wurde eine TBM mit relativ stabiler Röhre eingesetzt.
Wie soll es da sehr schnell zu einem sehr großen Loch kommen? Dazu müsste die Tunneldecke über einen grösseren Abschnitt schlagartig kollabieren.
Sehr unwahrscheinlich dass das ohne Vorwarnung (vorhergehende Senkungen) passiert.
...
So was passiert ehr da wo man es nicht erwartet und keine Vorsichtsmassnahmen getroffen hat. In Rastatt war man darauf eingestellt dass es passieren könnte und hat entsprechende Vorsichtsmassnahmen getroffen (Nicht für den anschliessend erforderlichen Ersatzverkehr, das ist ein anderes Thema).
...
Sehe ich anders herum: Man hatte ein angemessenes Risikomanagement und eine Menge Pech dass es tatsächlich eingetroffen ist.
Hier ist übrigens die Strafanzeige im Wortlaut veröffentlicht. Man kritisierte wohl hauptsächlich das unerprobte Verfahren und das installierte Messverfahren als ungenügend, weil zu langsam. Es hat immerhin eine halbe Stunde gebraucht, bis es anschlug und es hätte wohl effektivere Methoden gegeben (Inklinometerketten).
Zitat:Strafanzeige vom 27. September 2017 gegen Verantwortliche der Deutschen Bahn AG und der DB Netz AG, insbesondere Herrn Ronald Pofalla, sowie Mit-Verantwortliche der ARGE Tunnel Rastatt
[www.kopfbahnhof-21.de]
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.01.18 09:53
Ich habe einfach als Fakt genommen, was @210 ziemlich am Anfang des Threads schrieb (genauer am 11.1. um 18:52), und was auch mit meinen Beobachtungen übereinstimmt.sag mal... willst du deine abstrusen Verschwörungstheorien immer noch als Wahrheit darstellen? FAKTEN sind für dich nicht maßgebend? Nur deine völlig abstrusen Gedanken? Wer soll dich denn noch ernst nehmen ausser deinen Kumpels, die auch Aluhüte tragen und an Chemtrails glauben? Hier sind deine Kumpels:
[www.youtube.com]
Es wird zwar einigen Verschwörungstheoretiker hier im Forum nicht genehm sein, aber der Grund für die kollabierte Tunnelröhre dürfte nur noch intern zwischen Bund, Bauunternehmen und Bahn untersucht werden.
geschrieben von: Tunnel36
Datum: 14.01.18 10:25
Nein, die Sperrung hatte vorwiegend technische Gründe:Vielleicht habt ihr ja recht und die Staatsanwaltschaft hat richtig entschieden. Ich kann das nicht beurteilen, aber ein ungutes Gefühl bleibt. Die B36 und die L77 wurden zur Sicherheit gesperrt, als sie von der TVM unterquert wurden. Die Rheintalstrecke eben nicht. Der Aufwand wäre natürlich ungleich größer gewesen obwohl vielleicht schon machbar, bei vernünftiger Planung. Wie gesagt, man hat eben abgewägt.
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