geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 11.01.18 12:26
geschrieben von: 105067-3
Datum: 11.01.18 12:35
geschrieben von: 707
Datum: 11.01.18 12:53
geschrieben von: EiB09
Datum: 11.01.18 13:12
geschrieben von: diesel218
Datum: 11.01.18 13:12
geschrieben von: MrEnglish
Datum: 11.01.18 13:13
geschrieben von: Tssd43
Datum: 11.01.18 13:29
geschrieben von: D.
Datum: 11.01.18 13:45
Ist das so? War die Aenderung der Gruppenzusammensetzung zuvor erlaubt? Oder schon immer ein Verstoss gegen die AGB, der halt nur jetzt neuerdings dummerweise nachweisbar ist?Doch dieses Angebot ist für ihn seit 1. Januar deutlich weniger attraktiv.
Unsinn.man ist nicht verpflichtet in Deutschland einen Perso mitzuführen, aber der RMV sieht sich ja höher als der Gesetzgeber.
geschrieben von: Tramubus
Datum: 11.01.18 13:51
Das ist für mich ein entscheidender Unterschied. Ländertickets haben einen anderen Wert und einen anderen Nutzungscharakter als eine Fahrkarte für den ÖPNV eines lokalen Stadtverkehrs. Von daher ist eine solche Restriktion im ersten Fall irgendwie nachvollziehbar, im zweiten Fall ist es für mich ein Schießen von Kanonen auf Spatzen.Hallo,
in vielen anderen Bundesländern ist das bei Landestickets schon gang und gebe.
Wenn es genug ehrliche Menschen geben würde, bräuchten man solche Maßnahmen nicht,
allerdings sind es vermehrt die Atomphysiker, die solche Angebote ausgenutzt haben.
Gruß
geschrieben von: Jürgen Lerch
Datum: 11.01.18 14:13
Ist das so? War die Aenderung der Gruppenzusammensetzung zuvor erlaubt? Oder schon immer ein Verstoss gegen die AGB, der halt nur jetzt neuerdings dummerweise nachweisbar ist?
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 11.01.18 15:10
Wer sagt denn, dass es verboten ist, Mitfahrer aufzusammen und wieder abzusetzen? Das habe ich noch nicht gehört. Ich glaube nur, dass das Aufsammeln bei einem gemeinsamen Einstieg passieren muss.Warum müssen alle zusammen fahren die auf der Fahrkarte stehen? Man kann die fünf Personen einsammeln und absetzen,nur wenn alle zusammen fahren, sollten sie auf der Fahrkarte eingetragen sein,sonst kann ganz Hessen auf eine Gruppenkarte fahren, nur eben nacheinander,ist in anderen Verkehrsverbünden schon länger so
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 11.01.18 15:15
Eben mit entsprechendem Einnahmeausfall gerade dadurch dass dies professionell durchgeführt wurde.Doch dieses Angebot ist für ihn seit 1. Januar deutlich weniger attraktiv.
Und wurden auch so weiterverkauft... bzw. Mitfahrer entsprechend abkassiert. Im Übrigen ist es keineswegs so, dass "bis Ende letzten Jahres" hier richtig, das nur am Rande.Bis Ende letzten Jahres waren die Gruppenkarten und auch das Hessenticket frei übertragbar. Die AGB von RMV und NVV gaben das her.
geschrieben von: D.
Datum: 11.01.18 15:18
Dann haette der Kunde recht, und die Aussage der Sprecherin "Dass diese Änderung für ehrliche Fahrgäste mit Aufwand verbunden und in manchen Fällen praktisch sogar schwierig in der Umsetzung ist, bedauern wir" eine Unverschaemtheit. Denn sie impliziert, dass der hier betroffene Kunde mit seiner bisherigen Praxis unehrlich bzw. missbraeuchlich gehandelt habe.Zitat:Bis Ende letzten Jahres waren die Gruppenkarten und auch das Hessenticket frei übertragbar. Die AGB von RMV und NVV gaben das her.
geschrieben von: Jürgen Lerch
Datum: 11.01.18 18:43
Jürgen Lerch schrieb:Und wurden auch so weiterverkauft... bzw. Mitfahrer entsprechend abkassiert. Im Übrigen ist es keineswegs so, dass "bis Ende letzten Jahres" hier richtig, das nur am Rande.Bis Ende letzten Jahres waren die Gruppenkarten und auch das Hessenticket frei übertragbar. Die AGB von RMV und NVV gaben das her.
Die AGB wurden schon angepasst und ich gehe davon aus, dass sie nochmals konkretisiert werden. Das Einsammeln von vorher angemeldeten Mitfahrern ist weiterhin möglich. Es können bis zu 5 Personen auf demselben Ticket fahren, aber eben nur diese 5 Personen und nicht fünf durchgewechselte Personen. Die Änderung des Hessentickets/Gruppentageskarte zieht somit nach, was in anderen Bundesländern ohnehin Gang und Gäbe ist. Übrigens ohne sich vor Fahrtantritt auf eine Personenzahl zu einigen. Das dürfte beim Handyticket anders werden.
geschrieben von: chris26
Datum: 11.01.18 20:24
Sicher eine gute Idee. Nur würde das wahrscheinlich dauerhaft für Verwirrung bei den Leuten sorgen. Wer dann z.B. normalerweise ein Gruppenkarte der Preisstufe 2 kauft und dann nur mal außnahmsweise eine der Preisstufe 4, wundert sich dann, warum er jetzt die Namen eintragen soll und hat womöglich dann auch keinen Stift dabei, um dies zu tun. So ist das dann einheitlich und die Leute wissen wie die Regelung ist. Egal welche Tarifzone. Im übrigen vermute ich ich dann doch, dass es eher die Ausnahme war, dass Leute sich eine Gruppentageskarte gekauft hatten, um dann morgens mit anderen Leuten Bahn zu fahren als abends.Ich würde vorschlagen:
- Bis Preisstufe 3 (eine Wabe/Stadt) sollte die Regelung so bleiben, wie sie war (kein Eintrag von Namen auf der Fahrkarte nötig. Am besten, die Gruppenfahrkarte kommt gleich ohne Ausfüllfelder aus dem Automat)
- ab Preisstufe 4 die neue Regelung
geschrieben von: chris26
Datum: 11.01.18 20:28
Nein, die Aussage bedeutet nicht, dass der hier betroffene Kunde unehrlich gehandlet hatte. Im Gegenteil.Zitat:Dann haette der Kunde recht, und die Aussage der Sprecherin "Dass diese Änderung für ehrliche Fahrgäste mit Aufwand verbunden und in manchen Fällen praktisch sogar schwierig in der Umsetzung ist, bedauern wir" eine Unverschaemtheit. Denn sie impliziert, dass der hier betroffene Kunde mit seiner bisherigen Praxis unehrlich bzw. missbraeuchlich gehandelt habe.
geschrieben von: D.
Datum: 11.01.18 21:09
geschrieben von: Mattia Corum
Datum: 11.01.18 22:05
Wo genau steht denn in den RMV-Tarifbedingungen, dass man sich ausweisen können muss? Anders als bei den Hessenticket-Bedingungen kann ich bezüglich der Gruppen-Tageskarten da nichts finden...So zwingt man die Leute wieder mit dem eigenen Fahrzeug zu fahren, und man ist nicht verpflichtet in Deutschland einen Perso mitzuführen, aber der RMV sieht sich ja höher als der Gesetzgeber.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 12.01.18 00:07
Ich kann nicht alles sagen, man muss nur mit offenen Augen durch die Welt laufen. Tarifbestimmungen sind das eine, Ausführungen etwas anderes.Wie darf ich Deine Aussage verstehen? Der Tarifwechsel bei RMV/NVV ist zum Jahreswechsel. Ich hatte Mitte Dezember (nach dem Fahrplanwechsel) beim RMV auf der Homepage nach den Mitnahmebestimmungen des Hessentickets geschaut und es war alles beim alten.
Klingt erstmal einfach - ist aber in der Umsetzung weitaus aufwändiger und hätte mehr Zeit gekostet. Ich habe es eher begrüßt, dass man keine Lücke bei der Gruppentageskarten erzeugt, die kein Missbrauchseinfallstor vom Hessenticket erzeugt.Das man "Fernfahrer" zwingen möchte, sich eigene Tickets zu kaufen, kann ich aufgrund der Einnahmeausfälle gut verstehen. Dass es jetzt aber die Leute trifft, die innerhalb einer Stadt flexibel unterwegs sein möchten, konterkariert die Sache.
Ich würde vorschlagen:
- Bis Preisstufe 3 (eine Wabe/Stadt) sollte die Regelung so bleiben, wie sie war (kein Eintrag von Namen auf der Fahrkarte nötig. Am besten, die Gruppenfahrkarte kommt gleich ohne Ausfüllfelder aus dem Automat)
- ab Preisstufe 4 die neue Regelung
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 12.01.18 00:23
Habe ich jetzt auch nicht gesehen, ist aber mit dem Nameneintragen und dem Verbot der Weitergabe gemeint. Wäre natürlich für den RMV ein Korrekturhinweis... Gibt ja noch weitere Ergänzungswünsche zur Personalisierungsbeschreibung.Wo genau steht denn in den RMV-Tarifbedingungen, dass man sich ausweisen können muss? Anders als bei den Hessenticket-Bedingungen kann ich bezüglich der Gruppen-Tageskarten da nichts finden...
This forum is powered by Phorum.
Eugenol template is a free semantic and xhtml valid theme for Phorum edited under GPL by PROMOPIXEL.
Dieses Forum ist ein kostenloser Service der Zeitschrift Drehscheibe und von Drehscheibe Online (www.drehscheibe-online.de)