DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 01 - News 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
News und aktuelles Betriebsgeschehen - Fragen sind keine News, können aber in den anderen Foren gerne gestellt werden. Für Updatemeldungen von Websites bitte das Forum Bahn und Medien verwenden.
Seiten: 1 2 All Angemeldet: -

RMV-Gruppenticket: Mehr Geld für weniger Flexibilität [mit Link]

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 11.01.18 12:26

[www.echo-online.de]

DARMSTADT - Walter Lehmann ist ein Ruheständler, der oft auf Achse ist - und dabei nutzt der 68 Jahre alte Arheilger gerne Busse und Straßenbahnen. Weil er über den Tag verteilt von Zeit zu Zeit mehrere Fahrten macht und das teils in Begleitung seiner Frau und von Freunden, greift er häufiger zu einer Gruppentageskarte für bis zu vier Mitfahrer. Doch dieses Angebot ist für ihn seit 1. Januar deutlich weniger attraktiv.

So zwingt man die Leute wieder mit dem eigenen Fahrzeug zu fahren, und man ist nicht verpflichtet in Deutschland einen Perso mitzuführen, aber der RMV sieht sich ja höher als der Gesetzgeber.
Beobachte doch mal das Treiben auf dem Hbf Frankfurt: da werden zum Beispiel für die RE Richtung Kassel sehr kreativ Gruppen gebildet. Eine Person mit Fahrkarte bringt über den Tag verteilt mehrere andere Personen mit einer Gruppenkarte ans Ziel.
Ein solches Treiben ist auch den Zub bekannt. Ohne Namen auf der Fahrkarte sind die aber vollkommen machtlos.
Mal sehen, ob sich jetzt in der Praxis was ändert.
Gruß 105 067-3
Naja, der ÖPNV konkurriert gegen das Auto. Im Auto kann ich den Tag über verteilt verschiedene Menschen mitnehmen. Ich kann auch eine Fahrgemeinschaft machen und meine Mitfahrer zuhause nach und nach einsammeln bzw. dort wieder abliefern.

Das geht mit einem solchen Fahrschein nicht, der funktioniert nur, wenn alle *immer* zusammen fahren. Denn Mitfahrer, die noch nicht eingesteigen sind bzw. schon zu Hause angekommen sind, können schlechterdings ihren Ausweis nicht vorzeigen.

Insofern ist das Ticket so kein gutes Angebot.
Hallo,

in vielen anderen Bundesländern ist das bei Landestickets schon gang und gebe.

Wenn es genug ehrliche Menschen geben würde, bräuchten man solche Maßnahmen nicht,
allerdings sind es vermehrt die Atomphysiker, die solche Angebote ausgenutzt haben.

Gruß
Warum müssen alle zusammen fahren die auf der Fahrkarte stehen? Man kann die fünf Personen einsammeln und absetzen,nur wenn alle zusammen fahren, sollten sie auf der Fahrkarte eingetragen sein,sonst kann ganz Hessen auf eine Gruppenkarte fahren, nur eben nacheinander,ist in anderen Verkehrsverbünden schon länger so
Richtig, aber mit dem Auto haben die meisten auch kein Flatrate Angebot mit dem sie so viel fahren können wie sie wollen.
Hallo,

das konnte ich auch schon beobachten, schlimm wird es erst wenn nach einer Fahrkartenkontrolle der Inhaber der Gruppenkarte aussteigt und seine Gruppe dann ohne ihn und ohne seine Gruppenkarte weiterfährt. So in etwa sind die Inhaber der Gruppenkarte regelmäßig vorgegangen.

Gruß

Tom
holub87 schrieb:
Doch dieses Angebot ist für ihn seit 1. Januar deutlich weniger attraktiv.
Ist das so? War die Aenderung der Gruppenzusammensetzung zuvor erlaubt? Oder schon immer ein Verstoss gegen die AGB, der halt nur jetzt neuerdings dummerweise nachweisbar ist?

holub87 schrieb:
Zitat:
man ist nicht verpflichtet in Deutschland einen Perso mitzuführen, aber der RMV sieht sich ja höher als der Gesetzgeber.
Unsinn.
EiB09 schrieb:
Hallo,

in vielen anderen Bundesländern ist das bei Landestickets schon gang und gebe.

Wenn es genug ehrliche Menschen geben würde, bräuchten man solche Maßnahmen nicht,
allerdings sind es vermehrt die Atomphysiker, die solche Angebote ausgenutzt haben.

Gruß

Das ist für mich ein entscheidender Unterschied. Ländertickets haben einen anderen Wert und einen anderen Nutzungscharakter als eine Fahrkarte für den ÖPNV eines lokalen Stadtverkehrs. Von daher ist eine solche Restriktion im ersten Fall irgendwie nachvollziehbar, im zweiten Fall ist es für mich ein Schießen von Kanonen auf Spatzen.
Übrigens geht man in Nürnberg derzeit genau den entgegengesetzten Weg und fördert mit einer Mitfahrer-App die Nutzung solcher Tickets durch mehrere Personen.

Gruß,
Tramubus
D. schrieb:

Doch dieses Angebot ist für ihn seit 1. Januar deutlich weniger attraktiv.

Zitat:
Ist das so? War die Aenderung der Gruppenzusammensetzung zuvor erlaubt? Oder schon immer ein Verstoss gegen die AGB, der halt nur jetzt neuerdings dummerweise nachweisbar ist?

Bis Ende letzten Jahres waren die Gruppenkarten und auch das Hessenticket frei übertragbar. Die AGB von RMV und NVV gaben das her.

Viele Grüße

Jürgen



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:01:11:14:14:52.
diesel218 schrieb:Zitat:
Warum müssen alle zusammen fahren die auf der Fahrkarte stehen? Man kann die fünf Personen einsammeln und absetzen,nur wenn alle zusammen fahren, sollten sie auf der Fahrkarte eingetragen sein,sonst kann ganz Hessen auf eine Gruppenkarte fahren, nur eben nacheinander,ist in anderen Verkehrsverbünden schon länger so
Wer sagt denn, dass es verboten ist, Mitfahrer aufzusammen und wieder abzusetzen? Das habe ich noch nicht gehört. Ich glaube nur, dass das Aufsammeln bei einem gemeinsamen Einstieg passieren muss.

Überdies: Das Problem ist doch, die Gruppentageskarte gibt es nicht nur für ausschließlich Darmstadt (Stadtverkehr) sondern auch für RMV-Verbundweit (Preisstufe 7) und ist dabei eine Tageskarte. Man hat die Schlepper mit Hessenticket ja festgestellt, die früher z.Bsp. Frankfurt-Kassel gependelt sind - mit jeweils anderen aufgesammelten Mitfahrern.
Hinzu kommt, dies würde sich ja schon für Marburg-Frankfurt lohnen, hierbei kostet die Gruppentageskarte einen vergleichbaren Preis zum Hessenticket. Würde man also nur das Hessenticket personalisieren, würden manche Schlepper ausweichen auf die Gruppentageskarte...

Das Klima kennt Gewinner und Verlierer
Das steht - in meinem Reiseführer
Der Freistaat Sachsen kann sich glücklich schätzen
Gemütlichkeit unter Moskitonetzen
Rainald Grebe - Sachsen

Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [www.youtube.com]
Jürgen Lerch schrieb:
Zitat:
Doch dieses Angebot ist für ihn seit 1. Januar deutlich weniger attraktiv.
Eben mit entsprechendem Einnahmeausfall gerade dadurch dass dies professionell durchgeführt wurde.


Jürgen Lerch schrieb:
Bis Ende letzten Jahres waren die Gruppenkarten und auch das Hessenticket frei übertragbar. Die AGB von RMV und NVV gaben das her.
Und wurden auch so weiterverkauft... bzw. Mitfahrer entsprechend abkassiert. Im Übrigen ist es keineswegs so, dass "bis Ende letzten Jahres" hier richtig, das nur am Rande.
Die AGB wurden schon angepasst und ich gehe davon aus, dass sie nochmals konkretisiert werden. Das Einsammeln von vorher angemeldeten Mitfahrern ist weiterhin möglich. Es können bis zu 5 Personen auf demselben Ticket fahren, aber eben nur diese 5 Personen und nicht fünf durchgewechselte Personen. Die Änderung des Hessentickets/Gruppentageskarte zieht somit nach, was in anderen Bundesländern ohnehin Gang und Gäbe ist. Übrigens ohne sich vor Fahrtantritt auf eine Personenzahl zu einigen. Das dürfte beim Handyticket anders werden.

Das Klima kennt Gewinner und Verlierer
Das steht - in meinem Reiseführer
Der Freistaat Sachsen kann sich glücklich schätzen
Gemütlichkeit unter Moskitonetzen
Rainald Grebe - Sachsen

Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [www.youtube.com]
Jürgen Lerch schrieb:
Zitat:
Bis Ende letzten Jahres waren die Gruppenkarten und auch das Hessenticket frei übertragbar. Die AGB von RMV und NVV gaben das her.
Dann haette der Kunde recht, und die Aussage der Sprecherin "Dass diese Änderung für ehrliche Fahrgäste mit Aufwand verbunden und in manchen Fällen praktisch sogar schwierig in der Umsetzung ist, bedauern wir" eine Unverschaemtheit. Denn sie impliziert, dass der hier betroffene Kunde mit seiner bisherigen Praxis unehrlich bzw. missbraeuchlich gehandelt habe.
Black Eyed schrieb:


Jürgen Lerch schrieb:
Bis Ende letzten Jahres waren die Gruppenkarten und auch das Hessenticket frei übertragbar. Die AGB von RMV und NVV gaben das her.

Und wurden auch so weiterverkauft... bzw. Mitfahrer entsprechend abkassiert. Im Übrigen ist es keineswegs so, dass "bis Ende letzten Jahres" hier richtig, das nur am Rande.

Wie darf ich Deine Aussage verstehen? Der Tarifwechsel bei RMV/NVV ist zum Jahreswechsel. Ich hatte Mitte Dezember (nach dem Fahrplanwechsel) beim RMV auf der Homepage nach den Mitnahmebestimmungen des Hessentickets geschaut und es war alles beim alten.

Zitat:
Die AGB wurden schon angepasst und ich gehe davon aus, dass sie nochmals konkretisiert werden. Das Einsammeln von vorher angemeldeten Mitfahrern ist weiterhin möglich. Es können bis zu 5 Personen auf demselben Ticket fahren, aber eben nur diese 5 Personen und nicht fünf durchgewechselte Personen. Die Änderung des Hessentickets/Gruppentageskarte zieht somit nach, was in anderen Bundesländern ohnehin Gang und Gäbe ist. Übrigens ohne sich vor Fahrtantritt auf eine Personenzahl zu einigen. Das dürfte beim Handyticket anders werden.

Das man "Fernfahrer" zwingen möchte, sich eigene Tickets zu kaufen, kann ich aufgrund der Einnahmeausfälle gut verstehen. Dass es jetzt aber die Leute trifft, die innerhalb einer Stadt flexibel unterwegs sein möchten, konterkariert die Sache.

Ich würde vorschlagen:

- Bis Preisstufe 3 (eine Wabe/Stadt) sollte die Regelung so bleiben, wie sie war (kein Eintrag von Namen auf der Fahrkarte nötig. Am besten, die Gruppenfahrkarte kommt gleich ohne Ausfüllfelder aus dem Automat)

- ab Preisstufe 4 die neue Regelung

Viele Grüße

Jürgen
Jürgen Lerch schrieb:
Ich würde vorschlagen:

- Bis Preisstufe 3 (eine Wabe/Stadt) sollte die Regelung so bleiben, wie sie war (kein Eintrag von Namen auf der Fahrkarte nötig. Am besten, die Gruppenfahrkarte kommt gleich ohne Ausfüllfelder aus dem Automat)

- ab Preisstufe 4 die neue Regelung
Sicher eine gute Idee. Nur würde das wahrscheinlich dauerhaft für Verwirrung bei den Leuten sorgen. Wer dann z.B. normalerweise ein Gruppenkarte der Preisstufe 2 kauft und dann nur mal außnahmsweise eine der Preisstufe 4, wundert sich dann, warum er jetzt die Namen eintragen soll und hat womöglich dann auch keinen Stift dabei, um dies zu tun. So ist das dann einheitlich und die Leute wissen wie die Regelung ist. Egal welche Tarifzone. Im übrigen vermute ich ich dann doch, dass es eher die Ausnahme war, dass Leute sich eine Gruppentageskarte gekauft hatten, um dann morgens mit anderen Leuten Bahn zu fahren als abends.
D. schrieb:
Zitat:
Dann haette der Kunde recht, und die Aussage der Sprecherin "Dass diese Änderung für ehrliche Fahrgäste mit Aufwand verbunden und in manchen Fällen praktisch sogar schwierig in der Umsetzung ist, bedauern wir" eine Unverschaemtheit. Denn sie impliziert, dass der hier betroffene Kunde mit seiner bisherigen Praxis unehrlich bzw. missbraeuchlich gehandelt habe.
Nein, die Aussage bedeutet nicht, dass der hier betroffene Kunde unehrlich gehandlet hatte. Im Gegenteil.
"Dass diese Änderung für ehrliche Fahrgäste mit Aufwand verbunden [...] ist, bedauern wir"

heisst:

"Der Ehrliche muss jetzt die Namen auf der Fahrkarte eintragen, tut uns leid."

Und

"Dass diese Änderung für ehrliche Fahrgäste [...] in manchen Fällen praktisch sogar schwierig in der Umsetzung ist, bedauern wir"

heisst:

"Der Ehrliche muss jetzt seinen Ausweis mitnehmen, obwohl er dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist, tut uns leid."



Dass der Ehrliche jetzt auch einen unter Umstaenden erheblich hoeheren Fahrpreis zu zahlen hat, wird nicht bedauert. Also scheint die Sprecherin der Meinung zu sein, dass dieses Problem nur bei Unehrlichen eintritt. DIes scheint - ich kenne die alten AGB nicht - aber nicht zutreffend zu sein.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:01:11:21:10:53.
holub87 schrieb:
So zwingt man die Leute wieder mit dem eigenen Fahrzeug zu fahren, und man ist nicht verpflichtet in Deutschland einen Perso mitzuführen, aber der RMV sieht sich ja höher als der Gesetzgeber.
Wo genau steht denn in den RMV-Tarifbedingungen, dass man sich ausweisen können muss? Anders als bei den Hessenticket-Bedingungen kann ich bezüglich der Gruppen-Tageskarten da nichts finden...
Jürgen Lerch schrieb:
Zitat:
Wie darf ich Deine Aussage verstehen? Der Tarifwechsel bei RMV/NVV ist zum Jahreswechsel. Ich hatte Mitte Dezember (nach dem Fahrplanwechsel) beim RMV auf der Homepage nach den Mitnahmebestimmungen des Hessentickets geschaut und es war alles beim alten.
Ich kann nicht alles sagen, man muss nur mit offenen Augen durch die Welt laufen. Tarifbestimmungen sind das eine, Ausführungen etwas anderes.
Die Personalisierung zum Tarifwechsel (Jahreswechsel) ist korrekt. Man darf eben alles nicht so dogmatisch sehen, das tut der RMV auch nicht - es muss ja auch praxistauglich sein.



Jürgen Lerch schrieb:
Das man "Fernfahrer" zwingen möchte, sich eigene Tickets zu kaufen, kann ich aufgrund der Einnahmeausfälle gut verstehen. Dass es jetzt aber die Leute trifft, die innerhalb einer Stadt flexibel unterwegs sein möchten, konterkariert die Sache.

Ich würde vorschlagen:

- Bis Preisstufe 3 (eine Wabe/Stadt) sollte die Regelung so bleiben, wie sie war (kein Eintrag von Namen auf der Fahrkarte nötig. Am besten, die Gruppenfahrkarte kommt gleich ohne Ausfüllfelder aus dem Automat)

- ab Preisstufe 4 die neue Regelung
Klingt erstmal einfach - ist aber in der Umsetzung weitaus aufwändiger und hätte mehr Zeit gekostet. Ich habe es eher begrüßt, dass man keine Lücke bei der Gruppentageskarten erzeugt, die kein Missbrauchseinfallstor vom Hessenticket erzeugt.

Zu deinem Vorschlag: Auf dem ersten Blick natürlich plausibel - aber im Detail sieht es anders aus:

Preisstufe 3 ist ein ganzes A-Tarifgebiet. Das wäre: Frankfurt (5000) aber eben auch der gesamte Main-Taunus-Kreis (6600) - nicht aber der Kreis Offenbach (3500+3600 OHNE 3601) - dort ist es eben Preisstufe 4 (im Main.Kinzig-Kreis würden wir sogar von Preisstufe 5 sprechen)...
Dagegen haben die Sonderstatusstädte Preisstufe 1, aber Offenbach bspw. Preisstufe 2 (3601)...

Hinzu kommt: Diese Tarifbestimmungen müssen vom RP Darmstadt genehmigt werden und das RP Darmstadt genehmigt weit weniger, als der RMV an sich wünscht - übrigens auch zum Leidwesen der Nutzer. Sprich: Es gibt weitere Preissenkungen, die deswegen derzeit nicht umsetzbar sind, aber geplant werden. Und auch RMVsmart konnte nur sehr begrenzt genehmigt werden, weswegen ich es nicht als allgemeines Angebot sehen würde. Übrigens mit RMVsmart50 kann man den Preis einer Jahreskarte unterbieten - ich kenne auch schon erste Fälle, bei denen das Abo gekündigt wird, weil RMVsmart50 billiger und viel flexibler ist.

Das Klima kennt Gewinner und Verlierer
Das steht - in meinem Reiseführer
Der Freistaat Sachsen kann sich glücklich schätzen
Gemütlichkeit unter Moskitonetzen
Rainald Grebe - Sachsen

Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [www.youtube.com]
Mattia Corum schrieb:Zitat:
Wo genau steht denn in den RMV-Tarifbedingungen, dass man sich ausweisen können muss? Anders als bei den Hessenticket-Bedingungen kann ich bezüglich der Gruppen-Tageskarten da nichts finden...
Habe ich jetzt auch nicht gesehen, ist aber mit dem Nameneintragen und dem Verbot der Weitergabe gemeint. Wäre natürlich für den RMV ein Korrekturhinweis... Gibt ja noch weitere Ergänzungswünsche zur Personalisierungsbeschreibung.
Sprich: Was nützt dir das Eintragen des Namens, wenn man den Namen nicht gegenprüft? Und gegen was sollte man prüfen? Da bleiben doch zwangsläufig nur amtliche Dokumente...

Das Klima kennt Gewinner und Verlierer
Das steht - in meinem Reiseführer
Der Freistaat Sachsen kann sich glücklich schätzen
Gemütlichkeit unter Moskitonetzen
Rainald Grebe - Sachsen

Wer das ganze Lied hören möchte und nicht aus irgendeiner humorbefreiten Zone kommt, kann dem Link folgen: [www.youtube.com]
Seiten: 1 2 All Angemeldet: -