geschrieben von: La-Stelle
Datum: 09.01.18 11:47
https://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb_befoerderungsbedingungen.shtmlBedingungen für die Gutscheinaktion „Ferrero-Hin&Weg-Trainspotting – Finde die schnellste Praline auf Deutschlands Schiene“
Bei der mit Tarifanzeige 51.2 angezeigten Aktion ändern sie die Zeiträume geringfügig. Die Bedingungen der Gutscheinaktion lauten daher neu wie folgt.
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
2. Aktion „Ferrero-Hin&Weg-Trainspotting – Finde die schnellste Praline auf Deutschlands Schiene“
2.1 Im Zeitraum zwischen dem 19. Januar – 02.März 2018 verkehrt auf der ICE-Strecke zwischen Berlin und München ein mit spezieller duplo-Werbedekoration (Folienbeklebung) versehener ICE-Zug.
2.2 Unter allen Kunden, die im Zeitraum nach Nummer 2 von diesem ICE-Zug ein Foto machen und dieses Foto über den Facebook-Auftritt der Firma Ferrero hochladen, werden Gutscheine für eine Mitfahrerfreifahrt 2. Klasse verlost. Die spezielle duplo-Werbedekoration (Folienbeklebung) des Zuges muss dabei auf dem Foto erkennbar sein. Insgesamt stehen maximal 1000 Gutscheine zur Verfügung (Kontingent). Als Hauptgewinn wird aus allen Teilnehmern zusätzlich ein Gutschein zum Erwerb einer BahnCard 100 2.Klasse verlost.
2.3 Die Verlosung der Gutscheine für eine Mitfahrerfreifahrt erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges unter allen Teilnehmern nach dem 02.März 2018. Die Zusendung des Gutscheins für die Mitfahrerfreifahrt erfolgt per Post.
3. Nutzung der Mitfahrerfreifahrten aus dem Gewinnspiel
3.1 Die Mitfahrerfreifahrten gelten für je einen Mitfahrer für eine einfache Fahrt in der 2. Klasse, zur gemeinsamen Reise in Verbindung mit einer Fahrkarte zum Flex- und Sparpreis für eine erwachsene Person (1. Person), innerhalb Deutschlands. Die Mitfahrerfreifahrkarten gelten m Zeitraum vom 02.März bis zum 30. Juni 2018 (Reisezeitraum). Dabei muss zumindest eine Teilstrecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC zurückgelegt werden.
3.2 Vor Fahrtantritt sind in den Gutschein unauslöschlich der Name des Reisenden, der Reisetag sowie der Start- und Zielbahnhof, analog der Fahrkarte für die erste Person einzutragen.
3.3 Pro Fahrt und Fahrtrichtung ist nur eine Mitfahrerfreifahrt einsetzbar.
3.4 Bei der Fahrkartenkontrolle sind der Gutschein mit allen Eintragungen gemäß Nr. 3.1 und die Fahrkarte für die erste Person gemeinsam vorzulegen.
3.5 Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
3.6 Konditionen, wie z.B. Gültigkeitsdauer und Zugbindung gelten analog der Fahrkarte der ersten Person. Die Mitfahrerfreifahrkarten gelten nicht zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in den +City-Tarifgebieten gemäß Nr. 7 der Preisliste, bzw. Nr. 3.5.2 BB Personenverkehr und Nr. 3.1.3 BahnCard.
3.7 Mitreisende kostenfreie Familienkinder gemäß Nr. 3.7.2 und 3.7.3 der BB Personenverkehr sind auf der Fahrkarte der ersten Person zu erfassen.
3.8 Nicht im Zeitraum nach Nr. 3.1 genutzte Gutscheine verfallen.
3.9 Umtausch und Erstattung, sowie die entgeltliche Weitergabe der Gutscheine sind ausgeschlossen.
4. Hauptgewinn: Gutschein für eine BahnCard 100
4.1 Die Verlosung des Gutscheins für die BahnCard 100 2.Klasse erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges nach dem 02.März 2018.
4.2 Der Gewinner erhält den Gutschein für die BahnCard 100 per Post zugesendet.
4.3 Der Gutschein kann in einer personalbedienten Verkaufsstelle der DB AG (z.B. DB Reisezentrum/DB Agentur) in eine BahnCard 100 2. Klasse, gemäß Nr. 3 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard) umgetauscht werden. Diese wird dann kostenfrei ausgegeben. Im Übrigen gelten die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard).
geschrieben von: Christoph Zimmermann
Datum: 09.01.18 11:51
Mag sein, aber „die längste Praline der Welt“ ist seit ein Jahrzehnten eingeführter Werbetitel für diesen Schokoriegel.duplo eine "Praline" zu bezeichnen finde ich schon absurd...
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 09.01.18 12:09
Eine Werbelüge: "Des Weiteren muss die Süßware mundgerecht sein, um als Praline deklariert zu werden." [de.wikipedia.org]La-Stelle schrieb:Mag sein, aber „die längste Praline der Welt“ ist seit ein Jahrzehnten eingeführter Werbetitel für diesen Schokoriegel.duplo eine "Praline" zu bezeichnen finde ich schon absurd...
geschrieben von: La-Stelle
Datum: 09.01.18 12:21
Schau doch in die Bedingungen:Darf man auch mit einem Bild teilnehmen welches anderswo entstand, etwa wenn der ICE aus umlauftechnischen Gründen anders verplant ist? :D
2.2 Unter allen Kunden, die im Zeitraum nach Nummer 2 von diesem ICE-Zug ein Foto machen und dieses Foto über den Facebook-Auftritt der Firma Ferrero hochladen, werden Gutscheine für eine Mitfahrerfreifahrt 2. Klasse verlost. Die spezielle duplo-Werbedekoration (Folienbeklebung) des Zuges muss dabei auf dem Foto erkennbar sein.
Wenn die Klappe groß genug ist, klappt das. (Bei mir nicht, gerade ausprobiert.)Eine Werbelüge: "Des Weiteren muss die Süßware mundgerecht sein, um als Praline deklariert zu werden." [de.wikipedia.org]
geschrieben von: BR752
Datum: 09.01.18 19:45
geschrieben von: QYG
Datum: 09.01.18 20:09
Also bitte: Da versucht die DB eine Randgruppe anzusprechen, die Züge zumeist nie von innen sieht.Nur wegen einer Mitfahrer Freifahrt so ein Aufhebens zu machen
Wenn die Klappe groß genug ist, klappt das. (Bei mir nicht, gerade ausprobiert.)
401 012 ist offenbar mit der Werbung beklebt worden: [www.drehscheibe-online.de]Das ganze unter dem absurden Namen "Ferrero-Hin&Weg-Trainspotting – Finde die schnellste Praline auf Deutschlands Schiene"...
duplo eine "Praline" zu bezeichnen finde ich schon absurd... wenn es die "schnellste" sein soll, kann man sich als Fuzzy ausrechnen, dass wohl ein ICE 3 beklebt wird... und die fahren ja nur auf den Sprinter-Verbindungen 3x am Tag/ Richtung... Wer also teilnehmen will am Gewinnspiel, sollte gute Chancen haben...
geschrieben von: ICE
Datum: 27.01.18 22:01
angemalt? Wagen werden beim Hersteller mit der Spritzpistole gespritzt und nicht mit Edding angemalt!"duplo eine "Praline" zu bezeichnen finde ich schon absurd..."
Naja,
die DB bezeichnet ja inzwischen auch weiß angemalte Doppelstockzüge als "Intercity".
Nicht böse gemeint
Heiko
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 28.01.18 14:35
Bei dieser Aktion wird Geld fließen, zu verschenken hat auch die DB nichts. Und auch die Bekanntheit erhöht werden, also springt was für die Bahn raus.Traurig, dass die DB ihr "Premium-Produkt" so verhunzt! Und dann auch noch mit Facebook verbandelt, meine Güte. Und gegen Graffiti wird auch zu wenig getan. Moderne Zeiten. Was kommt als nächstes?
Grüße - Helmut (ICE)
geschrieben von: Patrick Rudin
Datum: 28.01.18 15:51
Wenn wenigstens etwas gegen die Graffitis auf den Mittelwagen des gegenständlichen Duplo-ICEs getan würde... Aber so sind es wohl die meistfotografierten Graffitis der Bahn.Traurig, dass die DB ihr "Premium-Produkt" so verhunzt! Und dann auch noch mit Facebook verbandelt, meine Güte. Und gegen Graffiti wird auch zu wenig getan. Moderne Zeiten. Was kommt als nächstes?
Grüße - Helmut (ICE)
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