geschrieben von: Eurocity341
Datum: 14.12.17 16:54
Das gab es frueher relativ oft - nicht zuletzt deswegen, WEIL die Koef ja quasi "kinderleicht" zu bedienen war (weshalb man ja auch keine rundum ausgebildeten Lokfuehrer brauchte, sondern Kleinlok-Bediener ausreichten, die oftmals Gueterboden-Arbeiter mit Zusatz-Qualifikation waren).Im Aw Krefeld Oppum sind doch Jugendliche mal mit einer Köf durch die Gegend gefahren...Und Infos, wie so etwas zu fahren ist, gibt es bestimmt im Netz...
geschrieben von: Thomas Wedekind
Datum: 14.12.17 22:17
Ist doch Wurscht...... Der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr bleibt so oder so. Und der wirkt eh schwerer.Hallo!
Genaugenommen ist er gar kein Dieb - denn er hat nicht "weggenommen" (keine Zueignungsabsicht).
Für den Strassenverkehr hat man wg. dieses Problems einst den Tatbestand "unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs" (§ 248b StGB) eingefuehrt - bloederweise gilt der aber nur fuer Kfz und Fahrraeder. Fuer den Schienenverkehr gibt es keine solche Regelung - das konnte man sich wohl nicht vorstellen (und kommt ja auch nur SEHR selten vor).
Aber das nur am Rande. ;-)
Gruss
Peter
Der Schlüssel zur Aktivierung ist ihm dann zugeflogen? Eine Straftat liegt hier vor, denn den gibt es nicht im Baumarkt zu kaufen.Hallo!
Genaugenommen ist er gar kein Dieb - denn er hat nicht "weggenommen" (keine Zueignungsabsicht).
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