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Seiten: 1 2 All Angemeldet: -
jsbach schrieb:
n/t
Nicht öffentlich Bedienstete!! Leider haben nur die Landesbedienstete für ganz Hessen eine Freifahrtberechtigung bekommen im Zuge ihrer Tarifverhandlungen.
Hat nix direkt mit Verkehrsverbund und VU's zu tun.

Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen u.a. sind städt. Mitarbeiter laut TV-N bzw, andere TVs und haben auch eigene Tarifverhandlungen.
 

Re: Bei der rnv ......

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.12.17 16:05

Black Eyed schrieb:
Tausendfüßler schrieb:
Das muß nicht sein, andere "Unterwegskontrollen" können weiterhin stattfinden. Das Personal wird beim Dienstleister bestellt.
Ein guter Blick erkennt auf Anhieb gefälschte oder falsche Fahrkarten. Zumindest eigenes VU-Personal erkannte das und wurde entsprechend geschult. Auch eine eigene Erfahrung.
Heute wie gesagt, ist es ausschließlich ein Dienstleister nach Ausschreibung, werden aber von der VGF geschult. Die Busse dagegen werden mittlerweile von traffiQ selbst kontrolliert (auch mit Dienstleister).
Ja so meinte ich es zumindest - wenn man personal an einem Schwerpunkt einsetzt, dann ist ein entsprechender Teil dort gebunden.

Ich kenne die Fälle, bei denen das VU-eigene Kontrollpersonal noch Schwarzfahrer rausgeholt haben, die durch die Kontrolle des VU-eigenen Busfahrers durchkamen (das war nicht in Frankfurt, bevor andere Gedanken aufkommen).
Es ist eben auch die Frage, wie intensiv man eine Fahrkarte betrachtet und ob mal alles zugehörige prüft - und da mangelt es vielfach, sowohl im ÖPNV als auch im SPNV...
Ja so ist es. Sind wir ehrlich, wie genau kann das Kontrollpersonal (auch VGF-Dienstleister) allgemein im täglichen Prüfstress auf die Fahrkarte sehen? Wieviel sind überhaupt so motiviert, diese genau zu entziffern? Viele, aber nicht alle.
Oder wie viele Busfahrer (Bsp. alle Busunternehmen in Frankfurt) sehen sich die Fahrkarten nach 21 Uhr und Nachtbus überhaupt an? Die Türen werden hinten genauso geöffnet wie tagsüber.
Ganz ketzerisch gefragt, wieviele Busfahrer kennen überhaupt den Tarif auswendig oder machen sich die Mühe, nachzusehen? Aus Rückmeldungen und eigenen Sichtungen weiß man, nicht viele Busfahrer.
Immer wieder erlebt, sagte der Busfahrer, Fahrgast soll in den Bus weitergehen und dann beim Umsteigen draußen am Automaten kaufen.

Es war bei bekannten Unternehmen, dort fuhren Busfahrer 2 Runden mit und hatten dann ihre Streckenkenntnis und Tarifkenntnis erworben und fuhren selbst. Zumindest in der Anfangszeit der Ausschreibungen.

Die damaligen Stadtwerke, spätere VGF, machten längere Tarifschulungen und entsprechende Fahrerüberwachungen. Heute nicht mehr nötig, daß Ergebnis sieht die Bevölkerung. Vor allem in Höchst.

So geht billiger ÖPNV.
15kV schrieb:
Global Fish schrieb:
Ralph1408 schrieb:
es werden alle Personen kontrolliert, die den Zug verlassen haben. Das gab es schon einmal in den 1970er Jahren. Da standen die Kontrolleure z. B. an der Station Hauptwache in der B-Ebene an den oberen Rolltreppen und haben alle abgefangen, die hochgebaggert wurden. Lt. Beförderungsbedingungen sind die Fahrscheine "bis zum Verlassen der Station" aufzubewahren. 
Und wie soll das geschehen, wenn man ganz tarifkonform mit einem Wochenend- oder Länderticket fährt, die Gruppe früher verlässt,  und der Ticketinhaber im Zug bleibt?
Oder man von der Mitnahmeregelung gebrauch macht. Ich muß ja niemand bis zum Ende meiner Fahrt mitnehmen und der Mitfahrer hat gar keinen Fahrschein, das ist ja meiner ...

Genau. 

[www.rmv.de]

RMV_Regelung: 

"Die Fahrt muss zusammen angetreten werden oder es muss eine Verabredung zu einer gemeinsamen Fahrt vorliegen."

Von gemeinsam aussteigen ist nicht die Rede.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:12:14:17:04:04.

Re: RMV rüstet gegen Schwarzfahrer auf, Stationskontrollen geplant. [mit Link]

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.12.17 16:37

Global Fish schrieb:
Zitat:
RMV_Regelung: 

"Die Fahrt muss zusammen angetreten werden oder es muss eine Verabredung zu einer gemeinsamen Fahrt vorliegen."

Von gemeinsam aussteigen ist nicht die Rede.




Schön was du zitierst. Nur hat das mit dem Hessenticket nix zu tun!!
Das Hessenticket ist ein Hessenticket und keine RMV-Zeitkarte mit deren Mitnahmeregelungen, wenn auch vergleichbar.

Hier die Bestimmungen:

[www.rmv.de]

Ich denke, einmal reicht oder soll ich auch 5mal?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:12:14:16:40:19.
Tausendfüßler schrieb:
Global Fish schrieb:
Zitat:
RMV_Regelung: 

"Die Fahrt muss zusammen angetreten werden oder es muss eine Verabredung zu einer gemeinsamen Fahrt vorliegen."

Von gemeinsam aussteigen ist nicht die Rede.




Schön was du zitierst. Nur hat das mit dem Hessenticket nix zu tun!!
Das Hessenticket ist ein Hessenticket und keine RMV-Zeitkarte mit deren Mitnahmeregelungen, wenn auch vergleichbar.

Es ist ein anderer Fall. Bei SWT und anderen DB-Angeboten sind RMV-Tarifbedingungen eh nicht einschlägig.

Was ich damit sagen wollte ist, dass es nicht nur bei DB-Angeboten Probleme mit Bahnsteigkontrollen geben kann, weil man völlig legal aussteigen kann, ohne dann noch im Besitz eines gültigen Tickets zu sein, sondern auch sogar bei RMV-Angeboten selbst.

Re: Bei der rnv ......

geschrieben von: D.

Datum: 14.12.17 17:31

Black Eyed schrieb:
berichtete - als Kontrolleur in seiner Freizeit - dass sich für den Kunden die Gefahr auf EBE mehr lohnt, als regelmäßig Zeitkarten zu kaufen...
Und genau fuer diese Kandidaten bin ich dann doch wieder froh, dass Leistungserschleichung eine Straftat ist. Dann "lohnt" es sich naemlich solange, wie man nicht mehr nur schwarz- sondern auch gerne mal einfaehrt.

Probleme von Ausgangskontrollen

geschrieben von: Heckeneilzugfan

Datum: 15.12.17 01:16

Was bei Ausgangskontrollen passieren kann:
1) Wie schon andere festgestellt haben: Bei bestimmten Fahrkartenarten brauchen nicht alle Benutzer der Fahrkarte an derselben Station auszusteigen, ohne Besitz der Fahrkarte kommt man damit jedoch in Erklärungsnot.
2) Dort wo die Automaten auf dem Bahnsteig sind: Jemand will mitfahren, stellt jedoch auf dem Bahnsteig fest, dass der gewünschte Zug Verspätung hat oder die Fahrkarte zu teuer ist, und will daher lieber den Bahnhof wieder verlassen und nicht mitfahren. Beim Hinausgehen kommt er dann mit anderen aus einer Bahn ausgestiegenen Fahrgästen zusammen und gerät in eine Kontrolle.
3) Wer eine ältere oder gebrechliche Person, eine behinderte Person oder ein Kind zum Zug bringen möchte oder vom Zug abholen möchte, sollte eine Möglichkeit hierzu haben, ohne vor Ausgangskontrollen Angst haben zu müssen. (Das Problem könnte man durch Bahnsteigkarten lösen, jedoch kämen Bahnsteigkarten auch eventuell Schwarzfahrern zugute, die dann Bahnsteigkarten statt Fahrkarten lösen.) 
Global Fish schrieb:
Zitat:
Es ist ein anderer Fall. Bei SWT und anderen DB-Angeboten sind RMV-Tarifbedingungen eh nicht einschlägig.
Vorsichtt! Nicht dass eine Verwechslung entsteht: Das Hessenticket ist KEIN DB-Angebot sondern ein Angebot des RMV, NVV und VRN. Ähnlich wie das Schülerticket Hessen sowie das JobTicket hessenweit (mit den bekannten Erstkunden der Landesbediensteten Hessens)...


Global Fish schrieb:
Was ich damit sagen wollte ist, dass es nicht nur bei DB-Angeboten Probleme mit Bahnsteigkontrollen geben kann, weil man völlig legal aussteigen kann, ohne dann noch im Besitz eines gültigen Tickets zu sein, sondern auch sogar bei RMV-Angeboten selbst.
... oder es Regelungen u.a. RMV-seitig gibt, die noch nicht schriftlich fixiert wurden. Aber gut, wenn du das hier anbringst. Ich habe die Hoffnung, dass dann vielleicht doch jemand vom RMV mitliest und solche Gedanken weiterleitet...

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Tausendfüßler schrieb:Zitat:
Nicht öffentlich Bedienstete!! Leider haben nur die Landesbedienstete für ganz Hessen eine Freifahrtberechtigung bekommen im Zuge ihrer Tarifverhandlungen.
Hat nix direkt mit Verkehrsverbund und VU's zu tun.

Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen u.a. sind städt. Mitarbeiter laut TV-N bzw, andere TVs und haben auch eigene Tarifverhandlungen.
Völlig korrekt. Zudem wird das JobTicket auch für andere Unternehmen  verbund- oder hessenweit aushandelbar sein. Ich bin mir sicher, dass das Land Hessen nicht der einzige "Kunde" bleibt.

Überdies ist es nicht kostenlos - die Bediensteten - verzichtet im Gegenzug auf einen Teil ihres Gehalts - die Verkehrsverbünde werden für eine solch große Fahrgastgruppe keine kostenlose Öffnung vornehmen. Bei den Polizisten bedeutet dies sogar, dass hier eine Ausweitung der Mitfahrt erfolgt (bisher kostenlos, wenn sie in Uniform fahren, zukünftig haben sie zusätzlich eine Fahrkarte - die sie auch ohne Uniform nutzen können).

Und wie dies bei JobTickets üblich ist (auch der RMV hat für seine Mitarbeiter JobTickets und das sind nicht die Billigsten!), bezahlt der Arbeitgeber die Pauschalen für die Arbeitnehmer an die Vertragspartner. Ebenso wird das Land Hessen für seine  ca. 150.000 Bediensteten (Angestellte und Beamte) an die Verkehrsverbünde eine Pauschale zahlen... Im Gegenzug werden reguläre Fahrkarten (zumeist als Abonnements) der Bediensteten mit Verweis auf das neue JobTicket gekündigt werden - so dass dieser Anteil an Einnahmeausfällen mindestens auszugleichen ist, zuzüglich der Beförderungsaufwände für die zusätzlichen neuen Kunden...

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Re: Bei der rnv ......

geschrieben von: HSB Tw 44

Datum: 15.12.17 10:31

In einer mir bekannten Stadt sollte der kontrollierte Vordereinstieg im Verkehr nach 20 Uhr eingeführt werden. Trotz mehrfacher Hinweise der Fahrer, das das Quatsch ist, wurde es durchgezogen.
Dann auch seitens der Fahrer. Nach den ersten 3-5 Haltestellen war die Verspätung im Bereich der 10-15 Minuten. Das Experiment endete weitgehend sang- und klanglos in der Versenkung.

Um es Dir verständlich zu machen: Kontrolle durch den Fahrer ist absolut hirnrissiger Quatsch und klappt höchstens auf wenig frequentierten Überlandlinien - aber sicher nicht da, wo 50 Leute an einer Haltestelle in den Bus wollen.

---
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Re: Bei der rnv ......

geschrieben von: Black Eyed

Datum: 15.12.17 12:45

HSB Tw 44 schrieb:Zitat:
Um es Dir verständlich zu machen: Kontrolle durch den Fahrer ist absolut hirnrissiger Quatsch und klappt höchstens auf wenig frequentierten Überlandlinien - aber sicher nicht da, wo 50 Leute an einer Haltestelle in den Bus wollen.
Und das auch nur außerhalb des Schulbusverkehrs.
Stadtverkehre eignen sich in größeren Städten kaum zur Kontrolle durch den Fahrer. Das haben auch andere Städte - nach massiven Verspätungen - festgestellt und die zwangsweisen Vordereinstieg wieder abgeschafft. Ich halte diesen auch eher für ein Zeichen für eher provinziellere Strukturen (auch des Fahrgastaufkommens).

Aber ist es nicht so, dass in Frankfurt grundsätzlich nicht durch die Busfahrer kontrolliert wird? Ich hatte im Kopf, dass es da selbst bei Nachtbussen es begrenzt gemacht wird. Gerade beim eTicket gibt es ja gewisse Fallen in den Kontrollen.

Im Regionalverkehr gibt es strengere Vorgaben zu Kontrollen - sowohl beim Bus als auch bei der Bahn. Es ist ja nicht so, dass Zugbegleiter oder Busfahrer sich alles im Eigenstudium aneignen müssen. Auch wenn dies andernorts tatsächlich der Fall ist.

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Re: Bei der rnv ......

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 15.12.17 15:53

HSB Tw 44 schrieb:
In einer mir bekannten Stadt sollte der kontrollierte Vordereinstieg im Verkehr nach 20 Uhr eingeführt werden. Trotz mehrfacher Hinweise der Fahrer, das das Quatsch ist, wurde es durchgezogen.
Dann auch seitens der Fahrer. Nach den ersten 3-5 Haltestellen war die Verspätung im Bereich der 10-15 Minuten. Das Experiment endete weitgehend sang- und klanglos in der Versenkung.

Um es Dir verständlich zu machen: Kontrolle durch den Fahrer ist absolut hirnrissiger Quatsch und klappt höchstens auf wenig frequentierten Überlandlinien - aber sicher nicht da, wo 50 Leute an einer Haltestelle in den Bus wollen.
Ich kenne das seit fast 30 Jahren in der Praxis. Soll heißen, als das hier in dieser Stadt eingeführt wurde, Ende der 80er bzw. 90er und damals noch schon ab 20 Uhr, klappte das recht gut. Die Fahrgäste hatten sich dran gewöhnt und natürlich kam auch fallweise nach 20 Uhr der Kontrolldienst. Auch dann gab es eBE-Fälle. Die Nachtbusse wurden damals schon von einer Fremdfirma (früher nannte man das noch so) unregelmäßig kontrolliert.
Die Busfahrer konnten damals schon bewältigen, aber nachdem der Ladenschluß hochgesetzt wurde, kam dann irgendwann die ab-21 Uhr-Regelung auf.

Das der Busfahrer nicht alle kontrollieren kann und grade nicht an Knotenpunkte, liegt auf der Hand. Aber es soll abschrecken und nur das ist der Hintergrund. Das ist nicht gegeben, wenn trotzdem die Fahrgäste an den anderen Türen zusteigen und den Fahrer dies nicht interessiert.
Natürlich muß man leider heutzutage und war früher schon so, drauf achten mit wem man sich anlegt. Sonst fliegt der Busfahrer aus dem Bus.....

Ich kenne Busfahrer von Regiobussen im Taunus, die ziehen ihre Fahrerkontrolle schon immer durch und passiert ist denen noch nix.
Ich hätte gerne solch ein hessenweites JobTicket, aber leider sind die städt. Arbeiter und Angestellten (die es laut TV-N nicht mehr gibt sondern nur "Mitarbeiter") ausgenommen.

Gestern war eine Abstimmung darüber in Wiesbaden und anstatt den Linken zuzustimmen, wurde erst mal Kasperltheater geprobt und dann abgelehnt! Das nennt man dann auf den ÖPNV umsteigen und mit gutem Beispiel vorangehen. Vielleicht wirds ja bei den anstehenden Tarifverhandlungen ein Teil.

"Einfache" JobTickets sind ja schon lange Standard im öffentlichen. Seit einiger Zeit kam die Mitnahmeregelung hinzu.
ist irgendwie auffällig, daß der besagte User sich nach Einstellen seiner Beiträge nie mehr weiter darin äußert.
Normalerweise schreibe ich doch mit, wenn ich Antworten oder Hinweise auf meine Frage oder Feststellung bekomme.

Es gibt aber auch User, die z.B. Bilder einstellen und dann nicht auf anschließende Fragen dazu antworten. Selber schon erlebt !


Gruß
diesel-fan
diesel-fan schrieb:
ist irgendwie auffällig, daß der besagte User sich nach Einstellen seiner Beiträge nie mehr weiter darin äußert.
Er hat einen aktuelllen Link gepostet und die Diskussion darüber anderen überlassen.  Ist doch in Ordnung .

Re: Bei der rnv ......

geschrieben von: Global Fish

Datum: 16.12.17 00:06

HSB Tw 44 schrieb:
In einer mir bekannten Stadt sollte der kontrollierte Vordereinstieg im Verkehr nach 20 Uhr eingeführt werden. Trotz mehrfacher Hinweise der Fahrer, das das Quatsch ist, wurde es durchgezogen.
Dann auch seitens der Fahrer. Nach den ersten 3-5 Haltestellen war die Verspätung im Bereich der 10-15 Minuten. Das Experiment endete weitgehend sang- und klanglos in der Versenkung.

Um es Dir verständlich zu machen: Kontrolle durch den Fahrer ist absolut hirnrissiger Quatsch und klappt höchstens auf wenig frequentierten Überlandlinien - aber sicher nicht da, wo 50 Leute an einer Haltestelle in den Bus wollen.
Es wird in einer kleinen nordostdeutschen Provinzstadt namens Berlin auf allen Buslinien ganztags praktiziert. (Allenfalls auf ein paar Stationen, wo sich die Massen drängeln, wird mal auch die hintere Tür aufgemacht).

Versteht mich nicht falsch:die Sache ist viel diskutiert und auch ich bin da nicht unbedingt ein Freund davon; paar Sekunden Verzögerung pro Halt bringt das allemal und die Kontrollgenauigkeit ist naturgemäß gering. Aber man muss nicht glauben, dass kompletter Vordereinstieg in einer Großstadt absolut nicht ginge.
...hallo zusammen,

wenn er nur den Link postet wär's in Ordnung, aber er gibt seinen Senf dazu, provoziert und schreibt zum Abschluss noch "unverständlichen" Quatsch.

Ist soooo nicht in Ordnung, Thomas
Pogg 3000 schrieb:
wenn er nur den Link postet wär's in Ordnung, aber er gibt seinen Senf dazu, provoziert und schreibt zum Abschluss noch "unverständlichen" Quatsch.

Ist soooo nicht in Ordnung,
Ok, da verstehe ich Dich.
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