geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.12.17 15:44
Nicht öffentlich Bedienstete!! Leider haben nur die Landesbedienstete für ganz Hessen eine Freifahrtberechtigung bekommen im Zuge ihrer Tarifverhandlungen.n/t
Ja so ist es. Sind wir ehrlich, wie genau kann das Kontrollpersonal (auch VGF-Dienstleister) allgemein im täglichen Prüfstress auf die Fahrkarte sehen? Wieviel sind überhaupt so motiviert, diese genau zu entziffern? Viele, aber nicht alle.Tausendfüßler schrieb:Ja so meinte ich es zumindest - wenn man personal an einem Schwerpunkt einsetzt, dann ist ein entsprechender Teil dort gebunden.Das muß nicht sein, andere "Unterwegskontrollen" können weiterhin stattfinden. Das Personal wird beim Dienstleister bestellt.
Ein guter Blick erkennt auf Anhieb gefälschte oder falsche Fahrkarten. Zumindest eigenes VU-Personal erkannte das und wurde entsprechend geschult. Auch eine eigene Erfahrung.
Heute wie gesagt, ist es ausschließlich ein Dienstleister nach Ausschreibung, werden aber von der VGF geschult. Die Busse dagegen werden mittlerweile von traffiQ selbst kontrolliert (auch mit Dienstleister).
Ich kenne die Fälle, bei denen das VU-eigene Kontrollpersonal noch Schwarzfahrer rausgeholt haben, die durch die Kontrolle des VU-eigenen Busfahrers durchkamen (das war nicht in Frankfurt, bevor andere Gedanken aufkommen).
Es ist eben auch die Frage, wie intensiv man eine Fahrkarte betrachtet und ob mal alles zugehörige prüft - und da mangelt es vielfach, sowohl im ÖPNV als auch im SPNV...
geschrieben von: Global Fish
Datum: 14.12.17 16:24
Genau.Global Fish schrieb:Oder man von der Mitnahmeregelung gebrauch macht. Ich muß ja niemand bis zum Ende meiner Fahrt mitnehmen und der Mitfahrer hat gar keinen Fahrschein, das ist ja meiner ...Ralph1408 schrieb:Und wie soll das geschehen, wenn man ganz tarifkonform mit einem Wochenend- oder Länderticket fährt, die Gruppe früher verlässt, und der Ticketinhaber im Zug bleibt?es werden alle Personen kontrolliert, die den Zug verlassen haben. Das gab es schon einmal in den 1970er Jahren. Da standen die Kontrolleure z. B. an der Station Hauptwache in der B-Ebene an den oberen Rolltreppen und haben alle abgefangen, die hochgebaggert wurden. Lt. Beförderungsbedingungen sind die Fahrscheine "bis zum Verlassen der Station" aufzubewahren.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 14.12.17 16:37
Schön was du zitierst. Nur hat das mit dem Hessenticket nix zu tun!!RMV_Regelung:
"Die Fahrt muss zusammen angetreten werden oder es muss eine Verabredung zu einer gemeinsamen Fahrt vorliegen."
Von gemeinsam aussteigen ist nicht die Rede.
geschrieben von: Global Fish
Datum: 14.12.17 17:07
Es ist ein anderer Fall. Bei SWT und anderen DB-Angeboten sind RMV-Tarifbedingungen eh nicht einschlägig.Global Fish schrieb:
Zitat:Schön was du zitierst. Nur hat das mit dem Hessenticket nix zu tun!!RMV_Regelung:
"Die Fahrt muss zusammen angetreten werden oder es muss eine Verabredung zu einer gemeinsamen Fahrt vorliegen."
Von gemeinsam aussteigen ist nicht die Rede.
Das Hessenticket ist ein Hessenticket und keine RMV-Zeitkarte mit deren Mitnahmeregelungen, wenn auch vergleichbar.
Und genau fuer diese Kandidaten bin ich dann doch wieder froh, dass Leistungserschleichung eine Straftat ist. Dann "lohnt" es sich naemlich solange, wie man nicht mehr nur schwarz- sondern auch gerne mal einfaehrt.berichtete - als Kontrolleur in seiner Freizeit - dass sich für den Kunden die Gefahr auf EBE mehr lohnt, als regelmäßig Zeitkarten zu kaufen...
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 15.12.17 09:08
Vorsichtt! Nicht dass eine Verwechslung entsteht: Das Hessenticket ist KEIN DB-Angebot sondern ein Angebot des RMV, NVV und VRN. Ähnlich wie das Schülerticket Hessen sowie das JobTicket hessenweit (mit den bekannten Erstkunden der Landesbediensteten Hessens)...Es ist ein anderer Fall. Bei SWT und anderen DB-Angeboten sind RMV-Tarifbedingungen eh nicht einschlägig.
... oder es Regelungen u.a. RMV-seitig gibt, die noch nicht schriftlich fixiert wurden. Aber gut, wenn du das hier anbringst. Ich habe die Hoffnung, dass dann vielleicht doch jemand vom RMV mitliest und solche Gedanken weiterleitet...Was ich damit sagen wollte ist, dass es nicht nur bei DB-Angeboten Probleme mit Bahnsteigkontrollen geben kann, weil man völlig legal aussteigen kann, ohne dann noch im Besitz eines gültigen Tickets zu sein, sondern auch sogar bei RMV-Angeboten selbst.
geschrieben von: Black Eyed
Datum: 15.12.17 09:22
Völlig korrekt. Zudem wird das JobTicket auch für andere Unternehmen verbund- oder hessenweit aushandelbar sein. Ich bin mir sicher, dass das Land Hessen nicht der einzige "Kunde" bleibt.Nicht öffentlich Bedienstete!! Leider haben nur die Landesbedienstete für ganz Hessen eine Freifahrtberechtigung bekommen im Zuge ihrer Tarifverhandlungen.
Hat nix direkt mit Verkehrsverbund und VU's zu tun.
Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen u.a. sind städt. Mitarbeiter laut TV-N bzw, andere TVs und haben auch eigene Tarifverhandlungen.
Und das auch nur außerhalb des Schulbusverkehrs.Um es Dir verständlich zu machen: Kontrolle durch den Fahrer ist absolut hirnrissiger Quatsch und klappt höchstens auf wenig frequentierten Überlandlinien - aber sicher nicht da, wo 50 Leute an einer Haltestelle in den Bus wollen.
Ich kenne das seit fast 30 Jahren in der Praxis. Soll heißen, als das hier in dieser Stadt eingeführt wurde, Ende der 80er bzw. 90er und damals noch schon ab 20 Uhr, klappte das recht gut. Die Fahrgäste hatten sich dran gewöhnt und natürlich kam auch fallweise nach 20 Uhr der Kontrolldienst. Auch dann gab es eBE-Fälle. Die Nachtbusse wurden damals schon von einer Fremdfirma (früher nannte man das noch so) unregelmäßig kontrolliert.In einer mir bekannten Stadt sollte der kontrollierte Vordereinstieg im Verkehr nach 20 Uhr eingeführt werden. Trotz mehrfacher Hinweise der Fahrer, das das Quatsch ist, wurde es durchgezogen.
Dann auch seitens der Fahrer. Nach den ersten 3-5 Haltestellen war die Verspätung im Bereich der 10-15 Minuten. Das Experiment endete weitgehend sang- und klanglos in der Versenkung.
Um es Dir verständlich zu machen: Kontrolle durch den Fahrer ist absolut hirnrissiger Quatsch und klappt höchstens auf wenig frequentierten Überlandlinien - aber sicher nicht da, wo 50 Leute an einer Haltestelle in den Bus wollen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 15.12.17 16:04
geschrieben von: PeterK
Datum: 15.12.17 20:21
geschrieben von: diesel-fan
Datum: 15.12.17 20:53
geschrieben von: Global Fish
Datum: 16.12.17 00:02
Er hat einen aktuelllen Link gepostet und die Diskussion darüber anderen überlassen. Ist doch in Ordnung .ist irgendwie auffällig, daß der besagte User sich nach Einstellen seiner Beiträge nie mehr weiter darin äußert.
Es wird in einer kleinen nordostdeutschen Provinzstadt namens Berlin auf allen Buslinien ganztags praktiziert. (Allenfalls auf ein paar Stationen, wo sich die Massen drängeln, wird mal auch die hintere Tür aufgemacht).In einer mir bekannten Stadt sollte der kontrollierte Vordereinstieg im Verkehr nach 20 Uhr eingeführt werden. Trotz mehrfacher Hinweise der Fahrer, das das Quatsch ist, wurde es durchgezogen.
Dann auch seitens der Fahrer. Nach den ersten 3-5 Haltestellen war die Verspätung im Bereich der 10-15 Minuten. Das Experiment endete weitgehend sang- und klanglos in der Versenkung.
Um es Dir verständlich zu machen: Kontrolle durch den Fahrer ist absolut hirnrissiger Quatsch und klappt höchstens auf wenig frequentierten Überlandlinien - aber sicher nicht da, wo 50 Leute an einer Haltestelle in den Bus wollen.
geschrieben von: Pogg 3000
Datum: 16.12.17 07:35
geschrieben von: Global Fish
Datum: 16.12.17 09:16
Ok, da verstehe ich Dich.wenn er nur den Link postet wär's in Ordnung, aber er gibt seinen Senf dazu, provoziert und schreibt zum Abschluss noch "unverständlichen" Quatsch.
Ist soooo nicht in Ordnung,
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