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Hallo,

bekanntlich kommen bei der 2018er Trassenbepreisung der DB Netz sog. Segmentierungskriterien zum Tragen und damit gibt es dann in der Konsequenz für sortenreine Gefahrgutganzzüge entsprechende Zuschläge (wie ich hörte, von bis zu 25% - das weiß ich aber nicht genau). 

Wie seht ihr das? Als reine Variante um so höhere Trassenkosten zur Anrechnung bringen zu können?
Oder als effektiven Ausgleich von Aufwendungen, die Netz tatsächlich in diesem Zusammenhang hat (Notfallmanagement etc.)

VG
Michael
Na dann werden sich die EVU halt irgendeinen anderen Wagen besorgen und immer mit nehmen? :-)
Carsten Frank schrieb:
Na dann werden sich die EVU halt irgendeinen anderen Wagen besorgen und immer mit nehmen? :-)
Das war auch meine erste Reaktion. Von EVU habe ich gehört, dass Netz da aber einen Riegel vorschieben will. Also verhindern möchte, dass immer ein "Pseudo-Nichtgefahrgut-Wagen" mitgeführt wird.

Re: Ganzzug-Gefahrgutzuschlag der DB Netz ab dem kommenden Fahrplanwechsel

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.11.17 18:30

in der Konsequenz für sortenreine Gefahrgutganzzüge entsprechende Zuschläge

interessant wäre die Begründung dafür.... ein NICHT sortenreiner Zugverband unterscheidet sich in der Durchführung nicht von einem sortenreinen. Eigentlich sogar ganz im Gegenteil... bei Abstellung eines ZUges braucht man bei nicht sortenreinen Zügen ein mehr an Aufmerksamkeit (z.B. bei Überwachung), ebenso bei einem Unfall mit verschiedenen Gefahrgütern, wobei dann auch noch die anderen Güter u.U. mittenmang durcheinander liegen.
1. Ein großer Teil der sortenreinen Gefahrgutganzzüge wird durch Unternehmen von Eigentümern außerhalb des DB-Konzerns gefahren.
2. Der Belastung der DB-EVU durch diesen Entgeltfaktor stehen Einnahmen der DB-EIU aus diesem Entgeltfaktor gegenüber.
3. Wie ist folglich die Auswirkung auf das Konzernergebnis?
4. Welche Eigentümer werden unter dem Strich durch diesen Entgeltfaktor mehr belastet, und wie wirkt sich dies auf den Wettbewerb aus?
5. -> Honi soit qui mal y pense.
6. Meine Anregung für den nächsten Zuschlag: 100% für auf der Lok pausierendes oder nächtigendes Personal...
Ich würde darauf Tippen das es gut versteckte Schützenhilfe von DB Netz an DB Cargo ist!

DB Cargo verliert immer mehr im Ganzzugsegment an die Konkurrenz. Wo DB Cargo aber keine Konkurrenz hat ist der Einzelwagenverkehr. Also versucht man die Ganzzüge möglichst teuer zu machen so das die Konkurrenz diese Züge nicht mehr fahren will.
Dabei gibt es aber die Alternative das man die Wagengruppen aus dem Ganzzugsegment im Einzelwagenverkehr von DB Cargo zum Ziel bringt.

Re: Ganzzug-Gefahrgutzuschlag der DB Netz ab dem kommenden Fahrplanwechsel

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.11.17 20:21

Mark-Oh schrieb:
Ich würde darauf Tippen das es gut versteckte Schützenhilfe von DB Netz an DB Cargo ist!



wenns so wäre, gibt's demnächst Gerichtsverfahren. Mit hervorragenden Aussichten auf Erfolg für klagende EVU. Und zu recht dann...
monza30 schrieb:
Mark-Oh schrieb:
Ich würde darauf Tippen das es gut versteckte Schützenhilfe von DB Netz an DB Cargo ist!


wenns so wäre, gibt's demnächst Gerichtsverfahren. Mit hervorragenden Aussichten auf Erfolg für klagende EVU. Und zu recht dann...
Das ganze wurde schon durch die Bundesnetzagentur genehmigt und soweit mir bekannt hat auch kein Unternehmen dem wiedersprochen.
Oder habe ich da jetzt einen Fehler drin?

Überwachung Gefahrgutzug

geschrieben von: Chef de gare

Datum: 21.11.17 21:39

monza30 schrieb:
bei Abstellung eines ZUges braucht man bei nicht sortenreinen Zügen ein mehr an Aufmerksamkeit (z.B. bei Überwachung)

Und was hat DB Netz damit zu tun?


Gruß, Chef de gare

Warum sollte ein EVU dem widersprechen?

geschrieben von: Nietenreko

Datum: 21.11.17 21:43

Da die Trassengebühren Teil der Frachtrechnung sind, zahlt die sowieso der Frachtzahler, und da es alle EVU zahlen müssen, die Gefahrgut ziehen, ist es auch keine Wettbewerbsverzerrung.

Hinweis: Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten.

Verschwör, verschwör...

geschrieben von: MD 612

Datum: 21.11.17 21:50

Mark-Oh schrieb:
Zitat:
Das ganze wurde schon durch die Bundesnetzagentur genehmigt und soweit mir bekannt hat auch kein Unternehmen dem wiedersprochen.
Behördlich genehmigt, kein betroffene EVU klagt. Und schon lösen sich die hier schon wieder künstlich hochgekochten abstrusen Verschwörungstheorien ins Nichts auf...

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph
korridor schrieb:
6. Meine Anregung für den nächsten Zuschlag: 100% für auf der Lok pausierendes oder nächtigendes Personal...
Moin,


das würde ich auch begrüßen! 


Tom
12X schrieb:
korridor schrieb:
6. Meine Anregung für den nächsten Zuschlag: 100% für auf der Lok pausierendes oder nächtigendes Personal...
Moin,


das würde ich auch begrüßen! 


Tom
Japp, dito. So geht man schließlich nicht mit seinen Mitarbeitern um. 
Mark-Oh schrieb:
Das ganze wurde schon durch die Bundesnetzagentur genehmigt und soweit mir bekannt hat auch kein Unternehmen dem wiedersprochen.
Oder habe ich da jetzt einen Fehler drin?
Mark-Oh schrieb:
monza30 schrieb:
Mark-Oh schrieb:
Ich würde darauf Tippen das es gut versteckte Schützenhilfe von DB Netz an DB Cargo ist!

wenns so wäre, gibt's demnächst Gerichtsverfahren. Mit hervorragenden Aussichten auf Erfolg für klagende EVU. Und zu recht dann...
Das ganze wurde schon durch die Bundesnetzagentur genehmigt und soweit mir bekannt hat auch kein Unternehmen dem wiedersprochen.
Oder habe ich da jetzt einen Fehler drin?
Nee, keinen Fehler, d.h. das Genehmigungsverfahren ist durch. Aber eben auch, weil es alle EVU trifft, nicht nur die DB Cargo - von daher hatte ich von der Seite auch kein Veto oder dergl. erwartet.
Ich sehe es auch so, dass das Ganze eher in Richtung des "Lizenz zum Gelddrucken" geht, d.h. einzig Mehreinnahmen im Netz-Visier sind. 
Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das früher oder später auf jeden Gefahrguttransport ausgeweitet. Egal, ob als Ganzzug, Wagengruppe oder Einzelkesselwagen.

VG
Michael
Hier ist der link zur 2018er Trassenpreisbroschüre der DB Netz. Ist aber alles sehr "verschwurbelt" formuliert. Typisch DB eben.
korridor schrieb:
1. Ein großer Teil der sortenreinen Gefahrgutganzzüge wird durch Unternehmen von Eigentümern außerhalb des DB-Konzerns gefahren.

Beschwerden hierzu sind an das Verwaltungsgericht zu richten, um die Genehmigung der BNetzA für dieses Trassenpreissystem, zu kippen. Dieses Trassenpreissystem wurde im Übrigen in Jahrelanger Arbeit in Zusammenarbeit und mit großer Zustimmung der Kunden entwickelt.

Zitat:
2. Der Belastung der DB-EVU durch diesen Entgeltfaktor stehen Einnahmen der DB-EIU aus diesem Entgeltfaktor gegenüber.

Nur gibt es zwischen EVU und EIU wie die EU-Kommission feststellte keine unerlaubten Geldflüsse.

Zitat:
3. Wie ist folglich die Auswirkung auf das Konzernergebnis?

Das Entgeltsystem wurde Einnahmenneutral geplant. Alle EIUs müssen nach Eisenbahnregulierungsgesetz ihre Kosten der BNetzA offenlegen. Diese hat die von der DB Netz AG vorgeschlagenen Trassenpreise im Güterverkehr auch abgesenkt. Reich wird die DB Netz AG mit diesem Trassenpreissystem nicht.

Zitat:
4. Welche Eigentümer werden unter dem Strich durch diesen Entgeltfaktor mehr belastet, und wie wirkt sich dies auf den Wettbewerb aus?
Fragen hierzu sind an den Regulierer BNetzA zu richten, der mit dem ERegG deutlich stärkere Eingriffsrechte in die Trassenpreisgestaltung erhielt.

Zitat:
5. -> Honi soit qui mal y pense.

Es ist schon viel schlechtes Dabei wenn DB Netz 2017 von Maschen nach München Nord 3615,41 € verlangt und 2018 für einen Gefahrgutganzzug nur 2491,34 €. Quelle: [fahrweg.dbnetze.com]

Ein "normaler" Güterzug kostet heute auch 3615,41 €. Zukünftig gerade mal 2037,68 €.

Zitat:
6. Meine Anregung für den nächsten Zuschlag: 100% für auf der Lok pausierendes oder nächtigendes Personal...

Da muss man die BNetzA fragen ob sie dieser Regelung zustimmen würde.

Logik: "Wieviel können sie zahlen"

geschrieben von: LostUnit

Datum: 23.11.17 17:02

monza30 schrieb:
interessant wäre die Begründung dafür.... ein NICHT sortenreiner Zugverband unterscheidet sich in der Durchführung nicht von einem sortenreinen. Eigentlich sogar ganz im Gegenteil... bei Abstellung eines ZUges braucht man bei nicht sortenreinen Zügen ein mehr an Aufmerksamkeit (z.B. bei Überwachung), ebenso bei einem Unfall mit verschiedenen Gefahrgütern, wobei dann auch noch die anderen Güter u.U. mittenmang durcheinander liegen.

Ich zitiere die DB Netz AG:
Zitat:
Die Ausgangsfrage für die Entgeltbildung lautet, welchem Marktsegment ein Zug geordnet werden kann. Danach bemisst sich der erste Preisbestandteil – die unmittelbaren Kosten, die eine Zugfahrt verursacht.

Da diese Kosten aber nur einen kleinen Teil der Vollkosten für die Vorhaltung der Schienenwege decken, berechtigt das Gesetz die DB Netz AG, Aufschläge zu erheben, um die Lücke zur Vollkostendeckung zu schließen. Dabei muss nach Verkehrsarten bzw. nach Marktsegmenten innerhalb der Verkehrsarten differenziert und die relative Belastbarkeit dieser Einzelmärkte berücksichtigt werden.

Sprich: Man hat einen Teil der direkt aus den Kosten resultiert, die der Verkehr verursacht, zum anderen Teil schaut man: "Wieviel kann der Sonderverkehr, der Fernverkehr, der Hochgeschwindigkeitsverkehr, der Nahverkehr, der Nahgüterzug, der Ferngüterzug, der Schwerverkehr, der Gefahrgutverkehr zahlen?"

[fahrweg.dbnetze.com]

BNetzA ist zu verklagen

geschrieben von: LostUnit

Datum: 23.11.17 17:07

monza30 schrieb:
Mark-Oh schrieb:
Ich würde darauf Tippen das es gut versteckte Schützenhilfe von DB Netz an DB Cargo ist!

wenns so wäre, gibt's demnächst Gerichtsverfahren. Mit hervorragenden Aussichten auf Erfolg für klagende EVU. Und zu recht dann...
Diese Klage richtet sich dann jedoch gegen die BNetzA und nicht gegen die DB Netz AG. Im Gegensatz zum bisherigen Recht hat die DB Netz AG eine Genehmigung  ihrer Entgelte durch die BNetzA und das EVU muss gegen diese Genehmigung vorgehen und nicht wie bisher gegen die Entgelte selbst.*
Für diese Genehmigung musste die DB Netz AG ihre Kalkulationen der BNetzA auch umfangreich offenlegen. Von daher ist die Erfolgsaussicht dieser Klage wohl nicht ganz so erfolgsversprechend. Hier hat eben nicht die DB Netz AG frei Schnauze ein Entgelt festgelegt, sondern die BNetzA hat hier ihren Daumen drauf gehabt und auch die EVUs wurden in den langen Prozess zur Entwicklung dieses Trassenpreissystems intensiv eingebunden.

PS:
*
Zitat:
Um die Erhebung rechtswidriger Entgelte zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) die vormals geltenden Regeln des AEG und der EIBV abgelöst und insbesondere im Bereich der Entgeltregulierung die grundsätzliche Genehmigungspflicht für die Trassenpreise und die Stationspreise eingeführt. Die regulierungsbehördlichen Entscheidungen hierzu ergehen durch die neu eingerichtete Beschlusskammer 10. Referat 705 unterstützt diese bei der Ermittlung des Sachverhaltes sowie der Prüfung und Bewertung der Sach- und Rechtslage.

Die Zugangsberechtigten sollen darauf vertrauen können, dass die Nutzungsentgelte frei von diskriminierenden Bestandteilen sowie in der Höhe angemessen und gesetzeskonform gebildet sind. Sie können sich bei Fragen und Beschwerden an die Bundesnetzagentur wenden. Gleichzeitig steht die Bundesnetzagentur für Eisenbahninfrastrukturunternehmen als kompetenter Ansprechpartner für die Aufstellung der Entgeltregelungen zur Verfügung.
Quelle: [www.bundesnetzagentur.de]



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:11:23:17:10:10.
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