geschrieben von: LogistikMichael
Datum: 21.11.17 15:39
geschrieben von: Carsten Frank
Datum: 21.11.17 15:55
geschrieben von: LogistikMichael
Datum: 21.11.17 16:11
Das war auch meine erste Reaktion. Von EVU habe ich gehört, dass Netz da aber einen Riegel vorschieben will. Also verhindern möchte, dass immer ein "Pseudo-Nichtgefahrgut-Wagen" mitgeführt wird.Na dann werden sich die EVU halt irgendeinen anderen Wagen besorgen und immer mit nehmen? :-)
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.11.17 18:30
geschrieben von: korridor
Datum: 21.11.17 19:01
geschrieben von: Mark-Oh
Datum: 21.11.17 19:06
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.11.17 20:21
Ich würde darauf Tippen das es gut versteckte Schützenhilfe von DB Netz an DB Cargo ist!
geschrieben von: Mark-Oh
Datum: 21.11.17 21:07
Das ganze wurde schon durch die Bundesnetzagentur genehmigt und soweit mir bekannt hat auch kein Unternehmen dem wiedersprochen.Mark-Oh schrieb:Ich würde darauf Tippen das es gut versteckte Schützenhilfe von DB Netz an DB Cargo ist!
wenns so wäre, gibt's demnächst Gerichtsverfahren. Mit hervorragenden Aussichten auf Erfolg für klagende EVU. Und zu recht dann...
bei Abstellung eines ZUges braucht man bei nicht sortenreinen Zügen ein mehr an Aufmerksamkeit (z.B. bei Überwachung)
Behördlich genehmigt, kein betroffene EVU klagt. Und schon lösen sich die hier schon wieder künstlich hochgekochten abstrusen Verschwörungstheorien ins Nichts auf...Das ganze wurde schon durch die Bundesnetzagentur genehmigt und soweit mir bekannt hat auch kein Unternehmen dem wiedersprochen.
geschrieben von: 12X
Datum: 21.11.17 22:15
Moin,6. Meine Anregung für den nächsten Zuschlag: 100% für auf der Lok pausierendes oder nächtigendes Personal...
geschrieben von: Guybrush Threepwood
Datum: 22.11.17 05:59
Japp, dito. So geht man schließlich nicht mit seinen Mitarbeitern um.korridor schrieb:Moin,6. Meine Anregung für den nächsten Zuschlag: 100% für auf der Lok pausierendes oder nächtigendes Personal...
das würde ich auch begrüßen!
Tom
geschrieben von: LogistikMichael
Datum: 23.11.17 12:55
Das ganze wurde schon durch die Bundesnetzagentur genehmigt und soweit mir bekannt hat auch kein Unternehmen dem wiedersprochen.
Oder habe ich da jetzt einen Fehler drin?
geschrieben von: LogistikMichael
Datum: 23.11.17 12:58
Nee, keinen Fehler, d.h. das Genehmigungsverfahren ist durch. Aber eben auch, weil es alle EVU trifft, nicht nur die DB Cargo - von daher hatte ich von der Seite auch kein Veto oder dergl. erwartet.monza30 schrieb:Das ganze wurde schon durch die Bundesnetzagentur genehmigt und soweit mir bekannt hat auch kein Unternehmen dem wiedersprochen.Mark-Oh schrieb:wenns so wäre, gibt's demnächst Gerichtsverfahren. Mit hervorragenden Aussichten auf Erfolg für klagende EVU. Und zu recht dann...Ich würde darauf Tippen das es gut versteckte Schützenhilfe von DB Netz an DB Cargo ist!
Oder habe ich da jetzt einen Fehler drin?
geschrieben von: LogistikMichael
Datum: 23.11.17 13:02
geschrieben von: LogistikMichael
Datum: 23.11.17 13:18
geschrieben von: LostUnit
Datum: 23.11.17 16:52
1. Ein großer Teil der sortenreinen Gefahrgutganzzüge wird durch Unternehmen von Eigentümern außerhalb des DB-Konzerns gefahren.
2. Der Belastung der DB-EVU durch diesen Entgeltfaktor stehen Einnahmen der DB-EIU aus diesem Entgeltfaktor gegenüber.
3. Wie ist folglich die Auswirkung auf das Konzernergebnis?
Fragen hierzu sind an den Regulierer BNetzA zu richten, der mit dem ERegG deutlich stärkere Eingriffsrechte in die Trassenpreisgestaltung erhielt.4. Welche Eigentümer werden unter dem Strich durch diesen Entgeltfaktor mehr belastet, und wie wirkt sich dies auf den Wettbewerb aus?
5. -> Honi soit qui mal y pense.
6. Meine Anregung für den nächsten Zuschlag: 100% für auf der Lok pausierendes oder nächtigendes Personal...
interessant wäre die Begründung dafür.... ein NICHT sortenreiner Zugverband unterscheidet sich in der Durchführung nicht von einem sortenreinen. Eigentlich sogar ganz im Gegenteil... bei Abstellung eines ZUges braucht man bei nicht sortenreinen Zügen ein mehr an Aufmerksamkeit (z.B. bei Überwachung), ebenso bei einem Unfall mit verschiedenen Gefahrgütern, wobei dann auch noch die anderen Güter u.U. mittenmang durcheinander liegen.
Die Ausgangsfrage für die Entgeltbildung lautet, welchem Marktsegment ein Zug geordnet werden kann. Danach bemisst sich der erste Preisbestandteil – die unmittelbaren Kosten, die eine Zugfahrt verursacht.
Da diese Kosten aber nur einen kleinen Teil der Vollkosten für die Vorhaltung der Schienenwege decken, berechtigt das Gesetz die DB Netz AG, Aufschläge zu erheben, um die Lücke zur Vollkostendeckung zu schließen. Dabei muss nach Verkehrsarten bzw. nach Marktsegmenten innerhalb der Verkehrsarten differenziert und die relative Belastbarkeit dieser Einzelmärkte berücksichtigt werden.
Diese Klage richtet sich dann jedoch gegen die BNetzA und nicht gegen die DB Netz AG. Im Gegensatz zum bisherigen Recht hat die DB Netz AG eine Genehmigung ihrer Entgelte durch die BNetzA und das EVU muss gegen diese Genehmigung vorgehen und nicht wie bisher gegen die Entgelte selbst.*Mark-Oh schrieb:wenns so wäre, gibt's demnächst Gerichtsverfahren. Mit hervorragenden Aussichten auf Erfolg für klagende EVU. Und zu recht dann...Ich würde darauf Tippen das es gut versteckte Schützenhilfe von DB Netz an DB Cargo ist!
Quelle: [www.bundesnetzagentur.de]Um die Erhebung rechtswidriger Entgelte zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) die vormals geltenden Regeln des AEG und der EIBV abgelöst und insbesondere im Bereich der Entgeltregulierung die grundsätzliche Genehmigungspflicht für die Trassenpreise und die Stationspreise eingeführt. Die regulierungsbehördlichen Entscheidungen hierzu ergehen durch die neu eingerichtete Beschlusskammer 10. Referat 705 unterstützt diese bei der Ermittlung des Sachverhaltes sowie der Prüfung und Bewertung der Sach- und Rechtslage.
Die Zugangsberechtigten sollen darauf vertrauen können, dass die Nutzungsentgelte frei von diskriminierenden Bestandteilen sowie in der Höhe angemessen und gesetzeskonform gebildet sind. Sie können sich bei Fragen und Beschwerden an die Bundesnetzagentur wenden. Gleichzeitig steht die Bundesnetzagentur für Eisenbahninfrastrukturunternehmen als kompetenter Ansprechpartner für die Aufstellung der Entgeltregelungen zur Verfügung.
This forum is powered by Phorum.
Eugenol template is a free semantic and xhtml valid theme for Phorum edited under GPL by PROMOPIXEL.
Dieses Forum ist ein kostenloser Service der Zeitschrift Drehscheibe und von Drehscheibe Online (www.drehscheibe-online.de)