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Für die anstehende "kommerzielle Inbetriebnahme" der neuen Schnellfahrstrecke Erfurt - Nürnberg (VDE 8.1) informiert interessierte EVUs.
(und indirekt den interessierten Mitleser ;-) )

Dazu konnten sich schon Anfang Oktober interessierte EVUs Streckenkunde-DVDs bestellen:
[fahrweg.dbnetze.com]
(... aber das hilft unsereinem ja nix...)

Heute hat DB Netz nun einen 243seitige "Streckenprospekt Neubaustrecke VDE 8.1 Breitengüßbach - Erfurt" online gestellt:
[fahrweg.dbnetze.com]
bzw. der Direkt-Link: [fahrweg.dbnetze.com] [PDF; 23 MB !!]

Darin findet man so interessante Angaben wie:
am Ende als Merkblätter die wichtigsten Daten zusammengefasst (Betriebsstellen, ETCS-Signalisierung, Tunnel, EÜ/ Talbrücken, Neigungen Geschwindigkeiten, S.234-243)

Aber auch einzeln:
- zulässige Geschwindigkeiten (mit Strecken-km; S. 20/ 21)
- Neigungen (mit Strecken-km; S. 25/ 26)
- Übersichtskarten von den Ein- und Ausfädelungen (S. 9-11)
- schematische Gleispläne der Betriebsstellen (S. 12 bzw. 15-20)
- ganz viele Infos zur ETCS- und Alternativ-Signalisierung
- alle Tunnel mit Länge und Lage (mit Strecken-km; S. 37)
- Fotos von allen Tunneln und Überwerfungsbauwerken (Luft- und Führerstandsbilder!, S. 38-85)
- alle langen (Tal)Brücken mit Länge und Lage (mit Strecken-km; S. 87)
- Fotos von allen (Tal)Brücken (Luft- und Führerstandsbilder!, S. 88-139)
- detaillierte Infos zu Flucht- und Rettungswege in den Tunneln (S. 141-174)
- Übersichtsplan der gesamten NBS (S. 183)
- Auszug aus dem VzG (bis Leipzig bzw. Halle; S. 185-231)

Viel Spaß beim Schmökern! :-)

Re: SFS Erfurt - Nürnberg: viele detaillierte DB Netze-Infos

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 09.11.17 19:14

Da sag doch einer, dass DB Netz ein intransparenter Laden wäre.   
Das sind Dokumente die ihre Kunden zur Nutzung der Strecke brauchen, keine besondere Transparenzoffensive. 

Re: SFS Erfurt - Nürnberg: viele detaillierte DB Netze-Infos

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 09.11.17 22:21

Is nicht wahr😁

Motzki...

geschrieben von: Ermenrich

Datum: 10.11.17 11:16

MrEnglish schrieb:
Das sind Dokumente die ihre Kunden zur Nutzung der Strecke brauchen, keine besondere Transparenzoffensive. 
Und das große weite Internet mit seinen DSO-Usern an der Spitze ist jetzt "Kunde".

Re: Motzki...

geschrieben von: MrEnglish

Datum: 10.11.17 12:48

Ja, manche hier bestimmt. 

Streckenprospekt ./. EBO

geschrieben von: Leser

Datum: 10.11.17 17:01

La-Stelle schrieb:
... Viel Spaß beim Schmökern! :-)
Den hatte ich und das hier gefunden:
1.5.1 Restriktionen ...
Züge, die sowohl Reisende befördern als auch Güterwagen beinhalten, dürfen auf der Strecke Erfurt - Unterleiterbach nicht verkehren (z.B. Autoreisezüge...)

Dagegen steht EBO §18 (5):
...Zu den Reisezugwagen zählen Personen-, Reisezuggepäck-, Autoreisezug- und Postwagen.

Demnach widerspricht der Streckenprospekt zumindest diesbezüglich der EBO weil Autoreisezugwagen nunmal per Definition keine Güterwagen sind. Von technischer Ausrüstung wie Zugsammelschiene und Behälterleitung mal ganz abgesehen. Ob da überhaupt jemals Autoreisezüge fahren werden / sollen ist ein anderes Thema.

Autoreisezugwagen

geschrieben von: Ermenrich

Datum: 10.11.17 17:58

Leser schrieb:
La-Stelle schrieb:
... Viel Spaß beim Schmökern! :-)
Den hatte ich und das hier gefunden:
1.5.1 Restriktionen ...
Züge, die sowohl Reisende befördern als auch Güterwagen beinhalten, dürfen auf der Strecke Erfurt - Unterleiterbach nicht verkehren (z.B. Autoreisezüge...)

Dagegen steht EBO §18 (5):
...Zu den Reisezugwagen zählen Personen-, Reisezuggepäck-, Autoreisezug- und Postwagen.

Demnach widerspricht der Streckenprospekt zumindest diesbezüglich der EBO weil Autoreisezugwagen nunmal per Definition keine Güterwagen sind. Von technischer Ausrüstung wie Zugsammelschiene und Behälterleitung mal ganz abgesehen. Ob da überhaupt jemals Autoreisezüge fahren werden / sollen ist ein anderes Thema.

Da gibt es dann halt zwei Möglichkeiten, entweder ist es nur schlecht formuliert und die Autoreisezüge hätten direkt und nicht als Beispiel erwähnt werden müssen oder dem Schreiber ist nach der Einstellung des letzten Pmg einfach kein anderes praktisches, formal aber falsches, Beispiel eingefallen.

Re: Motzki...

geschrieben von: LostUnit

Datum: 10.11.17 19:40

MrEnglish schrieb:
Ja, manche hier bestimmt. 
Und die erhalten diese Information auch direkt von ihrem Kundenberater.Dazu bräuchten sie DSO nicht.

Daher ist es durchaus als größere Transparenz zu bezeichnen,wenn man Informationen allen Interessierten öffentlich in Internet zur Verfügung stellt und nicht nur denen die Kunden der DB Netz AG sind.
(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
«Wer grosse Töne spuckt, sollte an den Gegenwind denken».
Amtsbote Hannes (Albin Braig) in «Hannes und der Bürgermeister»
Im Gedenken an den
«Bürgermeister» Karlheinz Hartmann, gestorben am 29. August 2023.

Re: Autoreisezugwagen

geschrieben von: LostUnit

Datum: 10.11.17 19:49

Ermenrich schrieb:
Leser schrieb:
La-Stelle schrieb:
... Viel Spaß beim Schmökern! :-)
Den hatte ich und das hier gefunden:
1.5.1 Restriktionen ...
Züge, die sowohl Reisende befördern als auch Güterwagen beinhalten, dürfen auf der Strecke Erfurt - Unterleiterbach nicht verkehren (z.B. Autoreisezüge...)

Dagegen steht EBO §18 (5):
...Zu den Reisezugwagen zählen Personen-, Reisezuggepäck-, Autoreisezug- und Postwagen.

Demnach widerspricht der Streckenprospekt zumindest diesbezüglich der EBO weil Autoreisezugwagen nunmal per Definition keine Güterwagen sind. Von technischer Ausrüstung wie Zugsammelschiene und Behälterleitung mal ganz abgesehen. Ob da überhaupt jemals Autoreisezüge fahren werden / sollen ist ein anderes Thema.
Da gibt es dann halt zwei Möglichkeiten, entweder ist es nur schlecht formuliert und die Autoreisezüge hätten direkt und nicht als Beispiel erwähnt werden müssen oder dem Schreiber ist nach der Einstellung des letzten Pmg einfach kein anderes praktisches, formal aber falsches, Beispiel eingefallen.
Die Frage ist, was will man mit der jeweiligen Defintion bewirken. Die EBO will mit ihrer Definition bestimmte Geschwindigkeitsrestriktionen für Güterzüge vermeiden. DB Netz will mit ihrer Definition das Tunnelbegegnungsverbot und den Brandschutz durchsetzen. Die eine wahre Definition gibt es eben nicht.
Denn im Bezug auf Brandschutz wo ist z.B. der praktische Unterschied zwischen einem Autotransport im Güterzug und einem Autotransport hinter einem Nachtzug? 

Nicht ohne Grund gibt es für Reisezüge mit Autotransportwagen das Suffix -K hinter der Zuggattung, damit sie nicht auf für sie verbotene Strecken geschickt werden.

Re: Autoreisezugwagen

geschrieben von: Ermenrich

Datum: 10.11.17 19:54

LostUnit schrieb:
Ermenrich schrieb:
Da gibt es dann halt zwei Möglichkeiten, entweder ist es nur schlecht formuliert und die Autoreisezüge hätten direkt und nicht als Beispiel erwähnt werden müssen oder dem Schreiber ist nach der Einstellung des letzten Pmg einfach kein anderes praktisches, formal aber falsches, Beispiel eingefallen.
Die Frage ist, was will man mit der jeweiligen Defintion bewirken. Die EBO will mit ihrer Definition bestimmte Geschwindigkeitsrestriktionen für Güterzüge vermeiden. DB Netz will mit ihrer Definition das Tunnelbegegnungsverbot und den Brandschutz durchsetzen. Die eine wahre Definition gibt es eben nicht.
Denn im Bezug auf Brandschutz wo ist z.B. der praktische Unterschied zwischen einem Autotransport im Güterzug und einem Autotransport hinter einem Nachtzug? 

Nicht ohne Grund gibt es für Reisezüge mit Autotransportwagen das Suffix -K hinter der Zuggattung, damit sie nicht auf für sie verbotene Strecken geschickt werden.

Also schlecht formuliert ...

Re: Autoreisezugwagen

geschrieben von: MrEnglish

Datum: 10.11.17 20:37

LostUnit schrieb:
Die Frage ist, was will man mit der jeweiligen Defintion bewirken. Die EBO will mit ihrer Definition bestimmte Geschwindigkeitsrestriktionen für Güterzüge vermeiden. DB Netz will mit ihrer Definition das Tunnelbegegnungsverbot und den Brandschutz durchsetzen. Die eine wahre Definition gibt es eben nicht.
Denn im Bezug auf Brandschutz wo ist z.B. der praktische Unterschied zwischen einem Autotransport im Güterzug und einem Autotransport hinter einem Nachtzug? 

Nicht ohne Grund gibt es für Reisezüge mit Autotransportwagen das Suffix -K hinter der Zuggattung, damit sie nicht auf für sie verbotene Strecken geschickt werden.
Damit hast du sicher Recht, aber man kann das trotzdem nicht so formulieren. Die EBO steht als Verordnung über diesen Regelungen und dann muss man sich auch an ihre Definitionen halten. Will man was anderes verbieten, dann muss man das auch so schreiben. 

Das ist übrigens auch nicht die einzige Ungenauigkeit. Laut dem Dokument darf man in Breitengüßbach darf man 250 km/h mit PZB fahren. Das kann natürlich nicht sein, also beginnt entweder ETCS schon dort oder man darf dort noch nicht über 160km/h beschleunigen.

sind ja auch eine Menge Steuergelder verbaut worden

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 11.11.17 15:41

Insofern steht es dem Steuerzahler auch zu, eine Information darüber zu erhalten, was mit seinen Milliarden gemacht wurde.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:11:11:15:41:42.

Re: Autoreisezugwagen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 11.11.17 15:46

LostUnit schrieb:Zitat:
Denn im Bezug auf Brandschutz wo ist z.B. der praktische Unterschied zwischen einem Autotransport im Güterzug und einem Autotransport hinter einem Nachtzug? 

Nicht ohne Grund gibt es für Reisezüge mit Autotransportwagen das Suffix -K hinter der Zuggattung, damit sie nicht auf für sie verbotene Strecken geschickt werden.
Autozüge in Güterzügen haben normal maximal 5-7l Sprit je Auto im Tank und sind völlig leer. Autos in Autoreisezügen sind vollgetankt und haben zusätzlich  undefinierbare Sachen im Reisegepäck geladen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:11:11:15:47:27.