geschrieben von: La-Stelle
Datum: 09.11.17 18:28
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 09.11.17 19:14
geschrieben von: MrEnglish
Datum: 09.11.17 21:24
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 09.11.17 22:21
Das sind Dokumente die ihre Kunden zur Nutzung der Strecke brauchen, keine besondere Transparenzoffensive.Und das große weite Internet mit seinen DSO-Usern an der Spitze ist jetzt "Kunde".
... Viel Spaß beim Schmökern! :-)Den hatte ich und das hier gefunden:
La-Stelle schrieb:... Viel Spaß beim Schmökern! :-)Den hatte ich und das hier gefunden:
1.5.1 Restriktionen ...
Züge, die sowohl Reisende befördern als auch Güterwagen beinhalten, dürfen auf der Strecke Erfurt - Unterleiterbach nicht verkehren (z.B. Autoreisezüge...)
Dagegen steht EBO §18 (5):
...Zu den Reisezugwagen zählen Personen-, Reisezuggepäck-, Autoreisezug- und Postwagen.
Demnach widerspricht der Streckenprospekt zumindest diesbezüglich der EBO weil Autoreisezugwagen nunmal per Definition keine Güterwagen sind. Von technischer Ausrüstung wie Zugsammelschiene und Behälterleitung mal ganz abgesehen. Ob da überhaupt jemals Autoreisezüge fahren werden / sollen ist ein anderes Thema.
Ja, manche hier bestimmt.Und die erhalten diese Information auch direkt von ihrem Kundenberater.Dazu bräuchten sie DSO nicht.
geschrieben von: Hubert G. Königer
Datum: 10.11.17 19:46
Leser schrieb:Die Frage ist, was will man mit der jeweiligen Defintion bewirken. Die EBO will mit ihrer Definition bestimmte Geschwindigkeitsrestriktionen für Güterzüge vermeiden. DB Netz will mit ihrer Definition das Tunnelbegegnungsverbot und den Brandschutz durchsetzen. Die eine wahre Definition gibt es eben nicht.La-Stelle schrieb:Da gibt es dann halt zwei Möglichkeiten, entweder ist es nur schlecht formuliert und die Autoreisezüge hätten direkt und nicht als Beispiel erwähnt werden müssen oder dem Schreiber ist nach der Einstellung des letzten Pmg einfach kein anderes praktisches, formal aber falsches, Beispiel eingefallen.... Viel Spaß beim Schmökern! :-)Den hatte ich und das hier gefunden:
1.5.1 Restriktionen ...
Züge, die sowohl Reisende befördern als auch Güterwagen beinhalten, dürfen auf der Strecke Erfurt - Unterleiterbach nicht verkehren (z.B. Autoreisezüge...)
Dagegen steht EBO §18 (5):
...Zu den Reisezugwagen zählen Personen-, Reisezuggepäck-, Autoreisezug- und Postwagen.
Demnach widerspricht der Streckenprospekt zumindest diesbezüglich der EBO weil Autoreisezugwagen nunmal per Definition keine Güterwagen sind. Von technischer Ausrüstung wie Zugsammelschiene und Behälterleitung mal ganz abgesehen. Ob da überhaupt jemals Autoreisezüge fahren werden / sollen ist ein anderes Thema.
Ermenrich schrieb:Da gibt es dann halt zwei Möglichkeiten, entweder ist es nur schlecht formuliert und die Autoreisezüge hätten direkt und nicht als Beispiel erwähnt werden müssen oder dem Schreiber ist nach der Einstellung des letzten Pmg einfach kein anderes praktisches, formal aber falsches, Beispiel eingefallen.Die Frage ist, was will man mit der jeweiligen Defintion bewirken. Die EBO will mit ihrer Definition bestimmte Geschwindigkeitsrestriktionen für Güterzüge vermeiden. DB Netz will mit ihrer Definition das Tunnelbegegnungsverbot und den Brandschutz durchsetzen. Die eine wahre Definition gibt es eben nicht.
Denn im Bezug auf Brandschutz wo ist z.B. der praktische Unterschied zwischen einem Autotransport im Güterzug und einem Autotransport hinter einem Nachtzug?
Nicht ohne Grund gibt es für Reisezüge mit Autotransportwagen das Suffix -K hinter der Zuggattung, damit sie nicht auf für sie verbotene Strecken geschickt werden.
Die Frage ist, was will man mit der jeweiligen Defintion bewirken. Die EBO will mit ihrer Definition bestimmte Geschwindigkeitsrestriktionen für Güterzüge vermeiden. DB Netz will mit ihrer Definition das Tunnelbegegnungsverbot und den Brandschutz durchsetzen. Die eine wahre Definition gibt es eben nicht.Damit hast du sicher Recht, aber man kann das trotzdem nicht so formulieren. Die EBO steht als Verordnung über diesen Regelungen und dann muss man sich auch an ihre Definitionen halten. Will man was anderes verbieten, dann muss man das auch so schreiben.
Denn im Bezug auf Brandschutz wo ist z.B. der praktische Unterschied zwischen einem Autotransport im Güterzug und einem Autotransport hinter einem Nachtzug?
Nicht ohne Grund gibt es für Reisezüge mit Autotransportwagen das Suffix -K hinter der Zuggattung, damit sie nicht auf für sie verbotene Strecken geschickt werden.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 11.11.17 15:41
Denn im Bezug auf Brandschutz wo ist z.B. der praktische Unterschied zwischen einem Autotransport im Güterzug und einem Autotransport hinter einem Nachtzug?Autozüge in Güterzügen haben normal maximal 5-7l Sprit je Auto im Tank und sind völlig leer. Autos in Autoreisezügen sind vollgetankt und haben zusätzlich undefinierbare Sachen im Reisegepäck geladen.
Nicht ohne Grund gibt es für Reisezüge mit Autotransportwagen das Suffix -K hinter der Zuggattung, damit sie nicht auf für sie verbotene Strecken geschickt werden.
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