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Barbara Pirch / Rail 4 U: HDI-Versicherung kommentiert den Fall

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.10.17 21:14

Die HDI-Versicherung schreibt auf Facebook:
Zitat:
Liebe Community,

seit Tagen prasselt eure Kritik auf uns als Social Media Team ein. Das ist natürlich nicht schön, aber gehört eben auch zu unserem Job dazu. Und ganz ehrlich, wir können eure Kommentare, jedenfalls einige davon, auch nachvollziehen. Der Fall sieht auf den ersten Blick ja auch sehr einfach aus. Auf der einen Seite haben wir Barbara Pirch, eine großartige Frau mit einer mutigen und beeindruckenden Lebensgeschichte, und ihre wunderschöne Baureihe 194. Auf der anderen Seite steht der, in den Augen vieler Kommentatoren, herzlose Großkonzern, der nicht bezahlt.

Leider ist es nicht immer so einfach.

Wir haben in den letzten Tagen an vielen Stellen in unserem Haus recherchiert und nachgefragt was in diesem Fall passiert, was vielleicht auch bei uns schiefgegangen ist. Wir versuchen hier unseren Teil der Geschichte niederzuschreiben, auch im Bewusstsein, dass er Barbara Pirch und ihrer Fangemeinde nicht komplett gefallen wird.

Im Juni 2013 ereignete sich im Bahnhof Münchsmünster (Bayern) ein Auffahrunfall, als die Rangierlok - eines bei uns versicherten Unternehmens - mehrere Tankwagen zur Lok 194 178 von Frau Pirch bringen wollte. Es ist bis heute nicht klar, ob und wie schwer das „Deutsche Krokodil“ bei diesem Unfall beschädigt wurde. Ein Gutachten besagt beispielsweise, dass die Auffahrt mit nur 7,5 km/h erfolgte.

Klar ist, dass es an keinem Fahrzeug äußerliche Beschädigungen gab und die Lok danach auch noch weitere Aufträge durchführte, bevor sie zur Untersuchung in die Werkstatt kam. Klar ist auch, dass bei einem Eisenbahn-Oldtimer Vorschädigungen nicht komplett auszuschließen sind.

Die Gutachten, Gegengutachten und der Rechtsstreit führten leider zu einer sehr sehr langen Standzeit. Das ist natürlich für einen kleinen Betrieb wie die Rail 4U eine schwierige Situation. Wir haben auch deswegen mehrfach versucht das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden.

Im Juni 2016 hat nun ein Gericht entschieden, dass die Lok 194 178 noch einmal komplett auf unsere Kosten von einem Gutachter untersucht werden soll, um den Schaden abschließend zu bestimmen. Wir haben dem Wunschgutachter von Frau Pirch zugestimmt, der uns am 25. Oktober 2016 ein Angebot zukommen ließ. Dieses haben wir am 12. Dezember 2016 bestätigt und die geforderte Anzahlung in Höhe von 23.000 € geleistet.

Die geplante Begutachtungszeit von 6-8 Wochen ist inzwischen verstrichen und es gibt immer noch kein Gutachten. Unsere Kollegen haben bereits mehrfach beim Gutachter nachgefragt, teilweise müssen zunächst Vergleichsstücke aus Museen beschafft werden, was wiederum dauert.

Wir können die Situation von Frau Pirch gut nachvollziehen und ihr könnt uns glauben, dass auch wir diesen Fall lieber heute als morgen beenden wollen.

Kein Unternehmen ist perfekt, auch wir machen sicher Fehler. Aber die Schuld nur bei uns zu suchen ist sicherlich auch nicht richtig. Am Ende gibt es immer mindestens zwei subjektive Wahrheiten.

Viele Grüße,
Jana vom HDI Facebook-Team

Quelle: [www.facebook.com]



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:10:18:21:17:13.
Hallo NN,

und danke für diesen Text.

Man kann zu dem Gebaren stehen wie man möchte, man kann das glauben oder nicht, und so möge jeder selbst die Sache für sich bewerten. Bemerkenswert finde ich alleine schon den Umstand, dass die Versicherung überhaupt zu so eine Stellungnahme vornimmt und die Situation aus ihrer Sicht darstellt.

Natürlich sage auch ich "nun zahlt endlich, damit Rail4U nicht im schlimmsten Falle in den Konkurs geht". Aber das sage ich als Laie, weil es mir mein Bauchgefühl und die Liebe zur Eisenbahn so sagen. Sozusagen bar jedes fundierten Wissens. Die Wirklichkeit draußen im Angesicht von Paragraphen und legalen Tricks in solchen Verfahren sieht dann vielleicht schon nicht mehr so eindeutig aus. Das heißt nicht, dass ich Frau Pirch in irgendeiner Form eine Schuld unterstelle. Aber das ganze Drumherum mit Gerichten, Gutachtern undundund - man kann es nicht ausblenden oder ignorieren. Womit der bekannte Satz "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe" vielleicht noch um die Bemerkung "...bevor es zu spät ist" ergänzt werden müsste.

Immerhin scheint es dem Verfahren gut getan zu haben, dass es so prominent in die Öffentlichkeit gelangte. Denn was eine Versicherung, die ja ihr Geld ja auch irgendwie mit dem Vertrauen ihrer Kunden erarbeitet, am wenigsten gebrauchen kann, ist schlechte Presse und den Ruf des Rumzickens, wenn es doch einmal ernst wird.

Viele Grüße - gespannt, wie es weitergeht

Heiko

Umlauf- und Einsatzpläne: 111, 146, 798 /101: Ruhe vor dem letzten Sturm / Wachablösung beim Intercity: 248 statt 218 / automatisierter 430 / Das und vieles mehr gibt es ab dem 16. April 2026 in der aktuellen DREHSCHEIBE 351. Viel mehr wert, als sie kostet!




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:10:18:21:32:11.

Re: Barbara Pirch / Rail 4 U: HDI-Versicherung kommentiert den Fall

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.10.17 21:37

Es bleiben Fragen offen. Was meint HDI, "auch wir machen Fehler"? Welche Fehler wurden begangen? Wieso wurde im Gerichtsverfahren erstmal Befangenheitsanträge gestellt, damit das Verfahren hinausgezögert wird? Auch wenn man ein Schaden nicht gleich sieht, kann er vorliegen. Wenn ein Rahmen sich verzieht, sieht man das nicht, aber man kann es messen. Es wurde vieles hinausgezögert, HDI musste erst vor Gericht verdonnert werden, einen richtigen Gutachter einzusetzen. Damit er seine Arbeit machen kann, wird die Recherche, da es sich nunmal um eine historische Lok handelt, länger dauern. Das ist der Punkt, das ich mir vorstellen kann und der einzige Punkt, das ich der Versicherung beipflichte. Hoffen wir mal, dass das Gutachen bald vorliegt und HDI den Schaden schnell reguliert. Es wäre für alle Beteiligten das Beste und man kann vielleicht sogar ein Arbeitsplatz retten. Frau Pirch muss die Verzweiflung schon ziemlich nah gekommen sein, sonst würde sie nicht die Öffentlichkeit suchen. Der Schaden geht weit über dem unternehmerischen Risiko hinaus.
Das wir machen Fehler war wahrscheinlich gar nicht mit dem Fall verbunden, sondern schlicht ne Redensart...

Re: Barbara Pirch / Rail 4 U: HDI-Versicherung kommentiert den Fall

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.10.17 21:43

"Wir haben auch deswegen mehrfach versucht, das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden."


Klingt gut, doch ich möchte fast wetten, dass das Vergleichsangebot nicht das Papier wert war, auf dem es geschrieben wurde. Und hier liegt vermutlich der Hase im Pfeffer, man glaubt seitens der Versicherung anscheinend, dass der Schaden nur entstanden ist, weil die Lok angeblich altersschwach sei ...

Ein Bekannter von mir hat ein ähnliches Problem. In seinen 70 Jahre alten Royce ist so ein Verrückter besoffen und mit angeblich gar nicht mal hoher Geschwindigkeit gebrettert. Der Schaden ist immens und die Versicherung reibt sich verwundert die Augen, dass die Reparatur teurer sein soll, als wenn man die Kiste neu kaufen würde. Nun hat ein Gutachter festgestellt, dass die Reparatur keinen Wertzuwachs bringen würde und damit die Reparatur voll von der Versicherung zu bezahlen ist. Die Kiste steht seit einem halben Jahr in der Werkstatt ...

Re: Barbara Pirch / Rail 4 U: HDI-Versicherung kommentiert den Fall

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.10.17 21:48

Nürnberg Hbf schrieb:

Die HDI-Versicherung schreibt auf Facebook:
Zitat:
(...)Ein Gutachten besagt beispielsweise, dass die Auffahrt mit nur 7,5 km/h erfolgte.

Klar ist, dass es an keinem Fahrzeug äußerliche Beschädigungen gab und die Lok danach auch noch weitere Aufträge durchführte, bevor sie zur Untersuchung in die Werkstatt kam. Klar ist auch, dass bei einem Eisenbahn-Oldtimer Vorschädigungen nicht komplett auszuschließen sind.

Die Gutachten, Gegengutachten und der Rechtsstreit führten leider zu einer sehr sehr langen Standzeit. Das ist natürlich für einen kleinen Betrieb wie die Rail 4U eine schwierige Situation. Wir haben auch deswegen mehrfach versucht das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden.(...)

Quelle: [www.facebook.com]
Liebe HDI-Medienprofis,

Wer hat denn diesen Gutachter beauftragt und bezahlt? Ist es nicht so, dass dieser "Gutachter" ausschließlich die Interessen eurer Firma vertritt und nach allen möglichen Ausschlussgründen sucht? Und zu euren 7,5 km/h: nach den physikalischen Gesetzen gilt immer noch p=m*v. Dass die Schäden wohlmöglich erst während eines weiteren Einsatzes offenbar wurden und dass R4U keine betriebsfähige Ersatzlok stellen konnte, darauf kommt ihr wohl nicht von alleine.

Jeder, der einmal mit Gutachtern einer gegnerischen Versicherung zu tun hatte kann sich trotz eurer "verständnisvollen" Worte vorstellen, was hier abgelaufen ist.

Schlimm, was sich hierzulande abspielt. Viel Erfolg beim weiteren Schönschreiben!



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:10:18:21:48:54.
seidi81 schrieb:
Was meint HDI, "auch wir machen Fehler"? Welche Fehler wurden begangen?
Ich glaube, dass war eine allgemeine Aussage und nicht speziell auf diesen Fall bezogen.

seidi81 schrieb:
Wieso wurde im Gerichtsverfahren erstmal Befangenheitsanträge gestellt, damit das Verfahren hinausgezögert wird?
Wenn der Verdacht der Befangenheit eines Gutachters Richters besteht, ist das Recht auf einen Befangenheitsantrag das Recht eines jeden Prozessbeteiligten. Dass der Antrag unbegründet gewesen sein soll, ist ja nur eine Aussage seitens Frau Pirch. Wenn der wirklich unbegründet gewesen ist, wäre es für das Gericht eine Sache von Minuten, den Antrag abzuweisen. Da das wohl hier erst nach acht Monaten geschah, kann der Antrag nicht ganz unbegründet gewesen sein...

Und ob ein Vergleichsangebot seitens der HDI das Verfahren hinauszögern sollte, darf dann doch wohl ernsthaft bezweifelt werden. Es wäre nun an Frau Pirch dessen Ablehnung bzw. die Ablehnung von Verhandlungen über den Vergleich zu erklären. Bezeichnend ist dann auch, dass ein möglicher Vergleich in der bisherigen ellenlangen Erklärung von Frau Pirch keine Erwähnung fand. Ehrlichkeit sieht bei einem solchen Hilferuf anders aus..

seidi81 schrieb:
Auch wenn man ein Schaden nicht gleich sieht, kann er vorliegen. Wenn ein Rahmen sich verzieht, sieht man das nicht, aber man kann es messen.
Dann bleibt aber immer noch die Frage, wieso die Maschine (wie von der HDI dargestellt) nach dem Unfall noch im Einsatz blieb und nicht sofort vermessen wurde, wie das jedes vernünftige EVU tun würde, schon um für mögliche Auseinandersetzungen mit Versicherungen gerüstet zu sein. Um es mal provokant zu fragen: Was spricht dagegen, dass der festgestellte Rahmenschaden nicht auf einen späteren Auffahrunfall auf einen Prellbock zurückzuführen ist?? Auch das scheint nicht gerade für Frau Pirch zu sprechen....

Gruß Peter

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell




2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:10:18:22:13:37.
Die HDI bestreitet ja in der Stellungnahme nicht, dass es Schäden gab, sie stellen nur fest, dass es keine äußerlichen Beschädigungen gab. Das führt natürlich schon automatisch zur ersten Zeitverzögerung, denn Frau Pirch ist ja erstmal weiter gefahren. Solange ist ja nichts in Richtung Schadensfeststellung passiert. Das kann man weder ihr noch der HDI wirklich anlasten, denn man hat ja nichts gesehen, also geht man wohl erstmal davon aus, dass es schon nicht so schlimm gewesen ist.

Dass eine Lok, und erst Recht eine so alte, Vorschäden haben kann ist auch nachvollziehbar. Da kann man nicht einfach gleich alles was angemeldet wird zahlen. Die HDI ist als Versicherer auch ihren eigenen Kunden verpflichtet und darf nur gerechtfertigte Ansprüche begleichen (klar, das Gewinninteresse steckt da natürlich auch dahinter). Das heist nicht, dass ich Frau Pirch versuchten Versicherungsbetrug vorwerfe, aber man muss sowas eben schon prüfen. Dass das bei dieser Lok besonders lange dauert liegt auch auf der Hand. Da der Gutachter von Frau Pirch vorgeschlagen wurde kann man hier auch den Verdacht ausschließen, dass er absichtlich langsam arbeitet (zumindest weitgehend).

Man kann also schon alles was sie hier schreiben irgendwo nachvollziehen. Interessanter ist aber, wozu nichts gesagt wird, nämlich zu dem langen Zeitraum bis das jetzige Gutachten beauftragt wurde. Da ist nur die Rede von Gutachten und Gegengutachten. Der Befangenheitsantrag wird z.B. nicht erwähnt. Das geht nämlich schon eher in die Richtung Verzögerungstaktik um den Gegner auszuhungern. Die Vergleichsangebote wurden auch erwähnt, aber die scheinen ja deutlich zu gering gewesen zu sein wenn man der Gegenseite glaubt. Derartige Aktionen kann man dann schon eher schlecht schönreden, und vor allem lässt man das nicht das Social Media Team machen.

Re: Barbara Pirch / Rail 4 U: HDI-Versicherung kommentiert den Fall

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.10.17 22:07

MD 612 schrieb:

(...)Bezeichnend ist dann auch, dass ein möglicher Vergleich in der bisherigen ellenlangen Erklärung von Frau Pirch keine Erwähnung fand...(...)
Doch, hat sie (finde den Beitrag gerade nicht). 200T€, über eine Million unter dem bislang entstandenen Schaden.
seidi81 schrieb:

Es bleiben Fragen offen. Was meint HDI, "auch wir machen Fehler"? Welche Fehler wurden begangen? Wieso wurde im Gerichtsverfahren erstmal Befangenheitsanträge gestellt, damit das Verfahren hinausgezögert wird? [...]

Weißt du überhaupt warum solche Befangenheitsanträge gestellt werden? Das macht die HDI ja nicht aus Spaß.
In der Regel dient dieses nämlich dazu im späteren Verlauf des Verfahrens, dieses vom Gericht zur Revision zulassen zu können.
M 262 schrieb:
MD 612 schrieb:
(...)Bezeichnend ist dann auch, dass ein möglicher Vergleich in der bisherigen ellenlangen Erklärung von Frau Pirch keine Erwähnung fand...(...)
Doch, hat sie (finde den Beitrag gerade nicht). 200T€, über eine Million unter dem bislang entstandenen Schaden.
Im hier: [www.drehscheibe-online.de] zitierten Fratzenbucheintrag von ihr ist davon keine Rede. Und inwieweit die von ihr angezeigte Schadenshöhe tatsächlich so gegeben und auch nachweisbar ist, bleibt auch noch festzustellen.

Gruß Peter

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
Hallo,

> Jeder, der einmal mit Gutachtern einer gegnerischen Versicherung zu tun hatte kann sich trotz eurer "verständnisvollen"
> Worte vorstellen, was hier abgelaufen ist.

das kenne ich selber. Da faehrt mir ein [zensiert] aus einer Parkluecke rueckwaerts an mein Auto, mit dem ich gerade stehe, um Fussgaenger auf dem Supermarktparkplatz vorbei zu lassen. Kleine Beule und mehr als 1000 EUR Schaden. Auch die herbei gerufene Polizei hat nach Aufnahme der Zeugenaussagen klar dem Herrn eine Verwarnung erteilt, wegen mangelnder Sorgfalt beim rueckwaerts fahren. Der Unfall war jedenfalls nicht abwendbar und mein Auto stand, was auch die Spurenlage am Fahrzeug eindeutig zeigt.

Der Gutachter der XYZ-Versicherung stand unangemeldet drei Tage danach bei mir zu Hause und hat sich einen Rauswurf eingehandelt mit der Bitte einen neuen Termin zu vereinbaren. Es gab nie wieder eine Meldung von dem Herrn. Auch eine interessante Taktik das so zu machen.

Also selber Gutachten in Auftrag gegeben. Ergebnis war nach mehreren Monaten ein 400 EUR-Scheck, der nicht ansatzweise die Kosten der Reparatur deckt. Mein Anwalt regelt das jetzt und da die Herrschaften der XYZ-Versicherung zuerst mit Vorschaeden kamen, die es nachweislich nicht gab, dann auf Parkplatzunfall mit 50/50-Kostenteilung gingen, wird es nun wohl ein Gerichtsverfahren klaeren. Die auch mir angebotenen Vergleichsangeboten sind ein Witz gewesen, denn die Schuldfrage ist extrem eindeutig. Aber man kann es ja mal probieren...

Pikanter Beigeschmack ist, dass der Unfallgegner in der nahen Verwandschaft einen Mitarbeiter der besagten XYZ-Versicherung hat. Ich glaube, da wird noch die Bafin aktiv werden muessen. Die haben auch bei einer laenger zureuck liegenden Unfall sehr schnell fuer eine Zahlung der "arroganten Versicherung" gesorgt, die so etwas auch gerne aussitzt.


Fakt ist, das ist nach Aussage meines erfahrenen Anwaltes heute leider gaengige Masche bei Versicherungen. Immer aussitzen und warten bis der Gegner einknickt, weil er die Nerven verliert oder das Geld ausgeht. Nur da sind die bei mir falsch.

Armin

Re: Barbara Pirch / Rail 4 U: HDI-Versicherung kommentiert den Fall

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.10.17 22:26

MD 612 schrieb:

Im hier: [www.drehscheibe-online.de] zitierten Fratzenbucheintrag von ihr ist davon keine Rede. (...)
Evtl. irgendwo in den Antworten?
M 262 schrieb:

MD 612 schrieb:

(...)Bezeichnend ist dann auch, dass ein möglicher Vergleich in der bisherigen ellenlangen Erklärung von Frau Pirch keine Erwähnung fand...(...)
Doch, hat sie (finde den Beitrag gerade nicht). 200T€, über eine Million unter dem bislang entstandenen Schaden.

1,2 Mio Schaden an einer Lok die noch tagelang rumfuhr nach dem Unfall? Zumindest war es nicht sinnvoll von der Unternehmerin mit der Lok nach dem Unfall noch tagelang rumzufahren ohne sie untersuchen und vermessen zu lassen.

Re: Barbara Pirch / Rail 4 U: HDI-Versicherung kommentiert den Fall

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.10.17 22:44

Ohja, das kenne ich auch. Die haben gerne die Idee, dass ein neu angefertigtes Teil an einem alten Auto einen Wertzuwachs darstellt. Dass es an einem Oldtimer damit eher zu einer Wertminderung kommt, das ist den Sachbearbeitern nur schwer zu vermitteln.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:10:18:22:45:42.
Nürnberg Hbf schrieb:

Die HDI-Versicherung schreibt auf Facebook:
Zitat:
Liebe Community, ....

Schön, daß sie anscheinend das Fracksausen gekriegt haben und die Wogen glätten wollen :-)
Da haben die HDI-Austritte so Mancher hier wohl Wirkung gezeigt (sonst würde keine Versicherung so "die Hosen runter lassen" :-)

Man kann also durchaus was tun ....

Siggi

Meine kleine Moba: [www.drehscheibe-online.de]
Mein kleiner Bahnhof Nidda: [www.stummiforum.de]
Links zu Bahnhof Nidda und Umgebung: [www.stummiforum.de]

Datenkraken bitte nicht füttern!
VT605 schrieb:
1,2 Mio Schaden an einer Lok die noch tagelang rumfuhr nach dem Unfall? Zumindest war es nicht sinnvoll von der Unternehmerin mit der Lok nach dem Unfall noch tagelang rumzufahren ohne sie untersuchen und vermessen zu lassen.
Die Schadenssumme umfasst auch Verdienstausfälle - die naturgemäß schwer zu beziffern sind, da überwiegend kurzfristige Buchungen - und die Kosten die im Zuge des Rechtsstreits entstanden sind.
Möglicherweise ist inzwischen, wegen Fristablauf auch bald eine HU fällig wäre.

Die Verdienstausfälle hätten sicher erheblich reduziert werden können, hätte man sich am Anfang des Verfahrens auf ein Mietfahrzeug geeinigt.
Inzwischen gäbe es, geht man rein nach wirtschaftlichen Aspekten, auch die Möglichkeit z.b. eine gebrauchte 151 als Ersatz zu erwerben, falls der Schaden an der E94 zu groß wäre.

Wo Logik aufhört, fängt das DB-Preissystem an!
Gartenbahner60 schrieb:
Da haben die HDI-Austritte so Mancher hier wohl Wirkung gezeigt
Du glaubst auch noch so 'n bisschen an den Weihnachtsmann, oder??

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
MD 612 schrieb:

Gartenbahner60 schrieb:
Da haben die HDI-Austritte so Mancher hier wohl Wirkung gezeigt
Du glaubst auch noch so 'n bisschen an den Weihnachtsmann, oder??
Gegenfrage: Was, außer öffentlichem Druck (= "Austritte") nötigt die HDI denn sonst zu dieser Erklärung? Meinste, die wollten nur mal aus dem Nähkästchen plaudern?
siradlib schrieb:
Gegenfrage: Was, außer öffentlichem Druck (= "Austritte") nötigt die HDI denn sonst zu dieser Erklärung? Meinste, die wollten nur mal aus dem Nähkästchen plaudern?
Glaubst Du im Ernst, dass die zwei Tage nach dem Aufruf schon die Vertragskündigungen auf dem Tisch haben?? Und dann auch noch in einer solchen Anzahl, dass die eine öffentliche Reaktion oder gar ein Einschwenken als notwendig erachten??

Die haben den Fall aus ihrer Sicht geschildert. Ich finde, das tut der ganzen Diskussion recht gut, weil man sich nur dann eine Meinung über den Fall bilden kann, wenn man wenigstens einmal beide Seiten gehört hat. Und da relativiert sich aus meiner Sicht jetzt so manche Aussage von Frau Pirch...

Gruß Peter

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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