geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 22.09.17 19:56
Die ULD des Landes Schleswig-Holstein sieht die Persönlichkeitsrechte der Straftäter als gefährdet an. Unglaublich, denke ich. Die Zeche für diese "Künstler" zahlt der Steuerzahler, also wir alle. Der Link: [www.kn-online.de]
Nach Deiner Logik müsste man die gesamte Videoüberwachung im öffentlichen Raum verbieten.
Moin!
Und was wäre mit einem möglichen Polizeibeamten, der permanent in dem Tunnel auf und ab geht? Müßte der dann auch die Augen schließen, wenn ihm ein Passant entgegenkommt??? Prinzipiell wertet er ja dann auch die "Daten" aus - wenn zunächst auch nur in seinem Kopf. Was er später aufschreiben und weitergeben würde,
ist jetzt nicht nachvollziehbar.
LG, Jürgen
Mich hat man dabei nicht untersucht und ich verhalte mich in Bereichen mit Videoüberwachung nicht anders als sonst. Warum auch? Ich habe ja nicht vor, irgendwas zu tun, bei dem man mir durch die Videos an den Kragen könnte. Bin ich nun kein Bürger?Auf der anderen Seite zeigen alle Untersuchungen, dass sich die Bürger in Bereichen mit Videoüberwachungen anders verhalten. man bewegt sich eben nicht mehr entspannt und unbeschwert.
geschrieben von: ßänkjuhforträvvelingwißdeutschebahn
Datum: 22.09.17 23:24
geschrieben von: Flauschi
Datum: 22.09.17 23:45
Man schaue nur mal nach London, wo jeder Winkel mit einer Kamera ausgestattet ist. Komischerweise sind Schmiereien und Scratching, wie man es hier kennt, dort ein Fremdwort. […]
Der Taschendieb könnte natürlich auf S-Bahnen ausserhalb der Videoüberwaching ausweichen ebenso wie der U-Bahntreter vor einiger Zeit in Berlin sich dann eben eine andere Treppe sucht. Auch die Straftäter hier könnten sich dann eine andere Überführung suchen. Andere wie z.B. sogenannte "Fussballfans" entwickeln als Folge so viel kriminelle Energie, dass sie vor den Straftaten die Kameras, die nicht zumindest stichprobenartig live ausgewertet werden, ausser Betrieb setzen.
Hallo!
Videoüberwachung ist in vielen Fällen sinnlos. Da werden die meisten Täter entweder "müde lächeln" oder sich an andere Plätze verziehen und dort ihr verbotenes Treiben tun.
Im Anschluss bedarf es dann aber auch Richter, die ihre Unabhängigkeit nicht dazu nutzen, fast schon Mitleid mit den Tätern zu zeigen und deshalb oft für die Öffentlichkeit unverständlich den Täterschutz hoch bewerten oder milde Urteile fällen.
Es geht nicht um die Persoenlichkeitsrechte der Straftaeter, dondern die Persoenlichkeitsrechte aller Nutzer der Unterfuehrung.
Wenn da eine Kamera haengt, dann wird JEDER Nutzer dort aufgezeichnet - und das geht zu weit.
In den USA mit ihren rigiden Strafrecht, wo es auch für geringe Taten schon drastische Bestrafung gibt, ist nichts besser, es passieren weit mehr Straftaten als hierzulande. Niemand lässt sich z.B. durch die Androhung von Todesstrafe abhalten, jemanden umzubringen.
Peter schrieb:Und wo ist Dein Protest bei den Kameras in den Nahverkehrszuegen oder Bussen? Eine Unterfuehrung kann ich noch "umgehen" die Aufzeichnung im Zug nicht.Es geht nicht um die Persoenlichkeitsrechte der Straftaeter, dondern die Persoenlichkeitsrechte aller Nutzer der Unterfuehrung.
Wenn da eine Kamera haengt, dann wird JEDER Nutzer dort aufgezeichnet - und das geht zu weit.
Aber ich bin gespannt wo du den Unterschied siehst.
Silli schrieb:Man schaue nur mal nach London, wo jeder Winkel mit einer Kamera ausgestattet ist. Komischerweise sind Schmiereien und Scratching, wie man es hier kennt, dort ein Fremdwort. […]
In London. Das halte ich für eine Legende.
Hallo!
Oberdeichgraf schrieb:Die ULD des Landes Schleswig-Holstein sieht die Persönlichkeitsrechte der Straftäter als gefährdet an. Unglaublich, denke ich. Die Zeche für diese "Künstler" zahlt der Steuerzahler, also wir alle. Der Link: [www.kn-online.de]
Du bist polemisch und gibst den Grund falsch wieder.
Es geht nicht um die Persoenlichkeitsrechte der Straftaeter, dondern die Persoenlichkeitsrechte aller Nutzer der Unterfuehrung.
Wenn da eine Kamera haengt, dann wird JEDER Nutzer dort aufgezeichnet - und das geht zu weit.
Gruss
Peter
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