DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 01 - News 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
News und aktuelles Betriebsgeschehen - Fragen sind keine News, können aber in den anderen Foren gerne gestellt werden. Für Updatemeldungen von Websites bitte das Forum Bahn und Medien verwenden.
Seiten: 1 2 3 4 All Angemeldet: -
"Eine Rentnerin sammelt am Münchner Hauptbahnhof Pfandflaschen. Hausfriedensbruch, sagt die Bahn. Die 76-Jährige musste 2000 Euro Strafe zahlen, aber sie hat Unterstützer gefunden."


[www.spiegel.de]




Schwarzwälder
2000 Euronen! Oder wahrscheinlich ersatzweise sechs Wochen Haft. Wie sagen unsere Politiker doch immer: "die ganze Schärfe des Gesetzes" muß walten.
E 19 01 schrieb:
Wie sagen unsere Politiker doch immer: "die ganze Schärfe des Gesetzes" muß walten.
Insbesondere bei Rentnern am Existenzminimum. Bei Politikern natürlich nicht, die basteln sich ggf. ihre eigenen Gesetze.

Bahnhöfe der DB gelten übrigens als öffentlicher Raum. Von daher ist es fragwürdig, ob eine Hausordnung überhaupt anwendbar ist. Quelle z.B. [www.bahnaktuell.net]

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
Zitat:
"Die haben mich aus dem Gebäude gebracht, an mir gezerrt und mir den Rollator weggenommen. Die Flaschen musste ich wegwerfen"

Einer alten Frau den Rollator abzunehmen scheint wohl völlig in Ordnung zu sein.

Re: München Hbf: Wie Frau L., 76, zur Straftäterin wurde

geschrieben von: BOS

Datum: 21.09.17 22:12

Bei mir kommt da der Verdacht auf, dass die beiden "Sicherheitsvögel" aus irgend einer Abneigung heraus handeln. So eine Art Privatfehde vielleicht?

Ordnung muß natürlich sein, aber Urteile müssen sich doch, wie ich weiß wiederfinden lassen im Rund anderer vergleichender Urteile.
Und da fallen mir gerade so einige ein zu Vergewaltigungen usw wo es fast Freisprüche gab, weil der Täter einem anderen Kulturkreis entstammt und in der Annahme handelte, er dürfe das hier in Deutschland auch.

Vielleicht könnte die alte Dame ja mal versuchen zu begründen aus welcher Annahme heraus sie gehandelt hat. Warum sie glaubte, dass man am Bahnhof Pfandflaschen sammeln dürfe.
Und bei der vielen Ginkobilwerbung fällt es mir nicht schwer zu glauben, dass die alte Dame es schon wieder vergessen hatte, dass sie das im Bahnhof nicht durfte.

Was hat die denn für einen Anwalt?

Mit Gruß von
Unterwegs
BOS

Wenn die GUTEN nichts tun - gehört die Welt den BÖSEN

Wer will, findet Wege. Wer nicht will, sucht Gründe.

München Hbf: Willkür beim Personal!?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 22:28

BOS schrieb:

Bei mir kommt da der Verdacht auf, dass die beiden "Sicherheitsvögel" aus irgend einer Abneigung heraus handeln. So eine Art Privatfehde vielleicht?



Mir scheint das nach dem Prinzip des "geringsten zu erwartenden Widerstandes" zu gehen.
Denn wer in München am Hbf mal die Augen aufhält, sieht tagtäglich reichlich Flaschensammler auf den Bahnsteigen
und vor allem auch durch die ankommenden und endenden Züge huschen.
DARUM kümmert sich kein Sicherheitsmitarbeiter! Ebenso wenig um die Bettler die Fahrkarten schnorren wollen
und dafür um so intensiver um u.a. Hobbyfotografen (hier mehrfach zu lesen gewesen).

Vielleicht sollte man dieses zweifelhafte Verhalten der Sicherheitsdienstmitarbeiter untersuchen?
Ggfls. mal inkognito diese beobachten und das ganze mal von ganz oben prüfen lassen.
Da man da aber mit großer Wahrscheinlichkeit erhebliche Mängel feststellen wird, wird das niemals passieren.

Leider.


Gruß

Eric



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:09:21:22:29:04.

Re: München Hbf: Wie Frau L., 76, zur Straftäterin wurde

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 23:30

Wahrscheinlich steht im Vertrag der Sicherheitsleute, dass Sie über die Pfandflaschen verfügen dürfen weil der Lohn sonst nicht ausreichend ist.

Die größte unverfroren heit ist das Gesabbel des Bahnsprechers!!! Erst anzeigen und dann von Bedauern labern wenn die Presse kommt. Asoziales Pack, was anderes fällt mir zu solchen Typen nicht ein. Wen stört es, wenn eine arme Sau Flaschen sammelt?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:09:21:23:36:22.
Haltlos schrieb:
Wen stört es, wenn eine arme Sau Flaschen sammelt?

Das scheint wohl nicht ins Bahnhofsbild zu passen obwohl diese am wenigsten stören. Als störend empfinde ich da eher Leute die durch den Zug gehen und betteln und dann auch noch pampig reagieren wenn man nichts gibt.

Re: Herr Pofalla

geschrieben von: Siersrod

Datum: 22.09.17 08:51

Hallo,
ich bin sicher, das Herr Pofalla die 2000,--Öcken übernimmt. Das wäre doch mal eine echte Aufgabe für ihn (nicht nur als christlicher Demokrat).
Gruß
Jürgen
Damit sich ein halbwegs verständliches Bild ergibt, würde mich interessieren, wie sich die 2000€ Geldstrafe zusammensetzen.
Also die Anzahl und die Höhe Tagessätze, unterstellt, dass es überhaupt eine Geldstrafe im Sinne des StGB ist.
Denn bei der Summe erscheint mir für dieses Vergehen die Zahl der Tagessätze und/oder der Tagessatz an sich recht hoch, wobei letzterer Punkt nicht unbedingt zum Flaschensammeln passt.
Oder war noch etwas?

ER



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:09:22:09:33:15.
Es ist traurig, dass in unserem reichen Land alte Leute überhaupt so wenig haben, dass sie sich mit Flaschensammeln ein Zubrot verdienen müssen. Armes reiches Deutschland

Re: München Hbf: Wie Frau L., 76, zur Straftäterin wurde

geschrieben von: ICE 4

Datum: 22.09.17 10:00

Die bayerische Justiz ist nicht ohne Grund berüchtigt.
Hallo,

dennoch gibt es immer auch erst einmal die Möglichkeit gegen einen Strafbefehl einen Einspruch zu erheben.

Wenn man die Frist14 (14 Tage nach §410 Strafprozessordnung) verstreichen lässt - tja... irgendwo gibt es bei allen Verfahren Grenzen und dann ist der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil.

Man sollte schon reagieren, hat man kein Geld, keine Möglichkeiten: einfach an ein Amtsgericht gehen mit dem Beleg und das einem Justizbeamten vorlegen und klarlegen das man den Strafbefehl nicht akzeptiert.
Da braucht man keinen Rechtsanwalt oder sonstwas für.

Peter



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:09:22:11:04:54.

Warum hast du das der guten Frau denn nicht gesagt?

geschrieben von: Nietenreko

Datum: 22.09.17 11:54

Sechsundsiebzigjährige Rentnerinnen, die Flaschen sammeln müssen, gehören doch meistens nicht zu der Bevölkerungsgruppe, die sich besonders gut auskennt in juristischen Fragen. Schon gleich gar, wenn sie ihr Leben lang rechtschaffene Menschen waren und nie mit dem Gesetz in Konflikt kamen. Ich gehe jedenfalls mal davon aus, daß das bei dieser Person der Fall ist. Die meisten armen Leute sind nämlich ehrlich, sonst wären sie ja nicht arm.

Hinweis: Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten.

Re: München Hbf: Wie Frau L., 76, zur Straftäterin wurde

geschrieben von: D.

Datum: 22.09.17 11:54

Sie muss aber auch sehr schlecht beraten gewesen sein: Verboten gemaess Hausordnung ist nur das "Durchsuchen von Abfallbehaeltern". Einfaches Flaschensammeln ist somit erlaubt. Ein darauf gestuetztes Hausverbot waere rechtswidrig und damit logischerweise ein Verstoss dagegen kein Hausfriedensbruch.

Und Contra...

geschrieben von: Ermenrich

Datum: 22.09.17 11:57

Da ja sich hier nur über die Prosaberichterstattung (Rollator weggenommen, rumgezerrt, kein neuen Zähne mehr) eine Meinung gebildet und Geschichten zusammen gesponnen werden, spiele ich mal wieder das böse Contra.

Die Oma hat ja schon einmal ein Hausverbot erhalten, dafür wird es ja einen Grund gegeben haben. Reines Flaschensammeln würde ich mal in Abrede stellen, da dieses gelebte Praxis in auf Deutschen Bahnhöfen ist, es sicher noch viele andere Sammler auf dem Münchner Hbf gibt.

Vielleicht liegt es ja an ihrer Art wie sie sammelt. Spricht Sie Leute an, welche noch am Trinken sind, "belauert" sie diese auch wenn sie ablehnen? Räumt sie den Müll aus den Abfallbehältern auf den Bahnsteige oder ins Gleis um Flaschen zu finden oder an diese heran zu kommen? Alles nur Unkerei, wenn aber hier fleißig gegen den Sicherheitsdienst "geunkt" wird, warum nicht auch gegen die Oma.

Gruß



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:09:22:11:57:42.
Zitat TZ Leserzuschrift:

Zitat:
Frau Leeb wurde im Jahr 2013 schon mal wegen 6 Hausfriedensbrüchen zu 30 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt- jetzt also noch das Urteil aus dem ursprünglichen Artikel (2000 Euro- bei einem Tagessatz von 15 Euro wäre das allerdings eine ungerade Summe, man wird nämlich nicht zu 133,3 Tagessätzen verurteilt)- wie viele Hausfriedensbrüche (und andere Taten?) waren es bei diesem Urteil?

So ganz unerfahren kann die "gute Frau" in solchen Dingen nicht sein.

Alles Schwachsinn,...

geschrieben von: Heizer Jupp

Datum: 22.09.17 12:11

...angefangen von dem völlig unausgegorenen, reißerisch-populistischen Zeitungsartikel; über die Sanktion, die Fachleuten für dieses angebliche "Vergehen" völlig unangemessen erscheint; bis hin zum völligen Fehlen jeglicher Meldung, ob, wie, und mit welchem rechtlichen Beistand gegen die Sache vorgegangen wurde. Klipp und klar: Selbst wenn man arm ist, muß man nicht auf rechtlichen Beistand verzichten! Wenn man es dennoch tut, hat das - höflich ausgedrückt - eher mit geistiger Armut zu tun.

Aber der Artikel hinterfragt nichts, zeigt demzufolge keine genaueren Hintergründe, sondern soll ganz offenbar nur Empörung beim Leser hervorrufen. Mit anderen Worten: Eigentlich wissen wir nichts!
Solch einen Mist in schlechtester BLÖDZeitungsmanier in die Welt zu setzen, ist dann auch als organisierte Volksverdummung zu betrachten!

Und wer darauf hereinfällt und sich jetzt hier den Kopf heißredet, von wegen "arme Frau", "böse Sicherheitsfuzzies" und "ungerechte Justiz", der zeigt doch nur, daß er genau die passende Klientel für diese organisierte Volksverdummung ist...



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:09:22:12:12:26.

Das wir mal einer Meinung sind :-) (o.w.T)

geschrieben von: Ermenrich

Datum: 22.09.17 12:17

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)

Re: München Hbf: Wie Frau L., 76, zur Straftäterin wurde

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 22.09.17 12:31

Strizie schrieb:

Zitat:
"Die haben mich aus dem Gebäude gebracht, an mir gezerrt und mir den Rollator weggenommen. Die Flaschen musste ich wegwerfen"

Einer alten Frau den Rollator abzunehmen scheint wohl völlig in Ordnung zu sein.

Die könnte ja einem der @#$%& den Rollator auf den Kopf schlagen, was zwar hier keinen Schaden anrichten kann oder damit davon brausen.

Es wäre vielleicht hilfreich den Münchner Hauptbahnhof mit einem Schild vorne und hinten zu betreten auf dem steht "Ich sammle keine Glas-Flaschen"



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:09:22:12:32:30.
Seiten: 1 2 3 4 All Angemeldet: -