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Was diesem Beitrag (etwas) fehlt ist das die "anderen" Transportdienstleister jetzt mal richtig Geld verdienen können.
Das Frachschiff muss nach Rotterdam, der Termin steht, das Containerschiff will weg.
"dank" Rastatt ist es aber vollgeladen, braucht unverhältnismäßig mehr Treibstoff (je Container) und zahlt Schleussengebühren nicht nach Auslastung.
Und das irgendwo Silikonteile für Duschköpfe fehlen liegt am "Outsourcing" und "Just in Time" gehabe.
Das Problem ist bei nahezu jedem größeren Streik.
Nicht ganz so sichtbar für die breite Öffentlichkeit gab es heute auch eine Reportage über die ökonomischen Auswirkungen der Unterbrechung auf SWR 2 (Radio, 14 Min.):

Das Rheintalbahn-Fiasko: Wie eine gesperrte Bahnstrecke die Ökonomie belastet

Schneller Mitschnitt:

- Stahlwerk Baden musste Produktion zurück fahren

- Dow Chemical hat erheblichen Mehraufwand, also auch Mehrkosten

- Speditionen verlieren mühsam erarbeitete Eisenbahnkunden

- Einzelhandel der Schweiz bekommt Waren nicht rechtzeitig

- Alle sind sie einig: das mit den Schadenersatzforderungen kommt noch.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: Murrtalbahner

Datum: 21.09.17 00:13

monza30 schrieb:

kmueller schrieb:
Man verlangt die Erfüllung von Verträgen, möglicherweise bald auch eine angemessene Kompensation für Nichterfüllung.

welche Verträge meinst du denn? Welche "Kompensation" möchtest du denn rausschlagen für die armen Spediteure, die keinen Plan B haben? Ich schreib ja: die bahn soll für alles mögliche einen Plan B haben... soll überall Gleise hinpflastern nur damit es mehrere Umleitungsstrecken geben kann. Nur ist gerade beim Bau einer solchen das Unglück passiert.
Und genau das kapiert ihr nicht: man baut aus... da nützen dümmliche Forderungen nach Ausbau nunmal nichts mehr. Und alles auf einmal geht auch nicht. Irgendwo muss die Knete herkommen. Ach ja... der Steuerzahler kann ja löhnen. Nur mit einem kleinen Unterschied: der muss das Geld auch erst verdienen. Und wer jetzt wieder die alte Leier von "Strassenbau kürzen" bölkt: fragt mal die Firmen in Deutschland was sie davon halten. Bei den meisten liegen keine Gleise mehr.... die brauchen Strassen. Und intakte Brücken....
Könnt euch ja mal in den täglichen Stau in Leverkusen hinstellen. Und fragt die Spediteuere, auch die aus der Schweiz, was sie davon halten

Du kapierst es wohl auch nicht: Die Kritik an der DB ist ja deshalb so laut, gerade WEIL sie an allen relevanten Nord-Süd-Verbindungen gleichzeitig gebaut hat. Ebenso weil man mit zugesagten Projekten um Jahr(zehnt)e hinterher hinkt.

Zitat Facebook Deutsche Bahn Konzern vom 18.3.15: "Der geplante Ausbau des Fernverkehrs, der heute vorgestellt wurde, wird in jedem Fall auch ohne Unterstützung der Länder umgesetzt und ist eigenwirtschaftlich geplant. Es wird also keinen bestellten Fernverkehr geben."

Re: Hohenzollernbrücke dicht.

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 00:26

BOS schrieb:

"Die Bahn" sollte sich wirklich mal Gedanken darüber machen, ob es wirklich sein muß, jedes angeblich nicht benötigte Gleis herauszureißen.

Das hätte zwar auch die Rastatter Delle nicht verhindert und auch nicht die Brückensperrung heute in Köln, aber man hätte eben für den Fall B mehr Möglichkeiten in der Hinterhand, bsw um schneller leistungsgerechte Umleiterstrecken auszuweisen, aber auch um den Zugstau schneller auflösen zu können.
Meiner Meinung nach ist dieser Entwidmungswahn auch mehr einem "Computerprogramm" geschuldet welches in gewissen Zeitabständen alle vorhandenen Strecken abfragt und es nervt natürlich, wenn man zuviel ungenutze Weichen und Gleismeter erklären muß vor dem Hintergrund, dass damit (welche?) Kosten verbunden sind.

Jetzt kommen wir der Sache näher. Es ist leider Programm der DB Netz AG möglichst viele Flächen vom Bahnbetrieb zu entwidmen und gewinnbringend zu verkaufen. Nicht unbedingt für die Kasse der DB Netz AG gewinnbringend, sondern für angedockte Unternehmen. War da nicht mal so eine Aktion, wo das Grundstück über einen Zwischenverschieber geschoben werden musste, an dem einige DB Obere beteiligt waren? Das war aber noch zu Mehdorns Zeiten.

Und da waren doch die illegalen Stilllegungen von Ausweich- und Überholgleisen auf der rechten Rheinstrecke, was dann sogar der BNetzA auffiel. Das waren auch nicht die einzigen Fälle gewesen. Personelle Konsequenzen von Seiten DB Netz AG, keine.

Der Entwidmungswahn ist der Tatsache geschuldet, dass es genug Entscheider bei der DB AG gibt, deren Bonus u.a. auch aus Einmalerträgen gespeist wird. Wenn deren Bonus nur vom Erfolg des Kerngeschäfts abhängig wäre und Einmalerträge keine Berücksichtigung finden, dann wären wir deutlich weiter. Dann würde auch wenig Interesse bestehen, einen Discounter oder Baumarkt auf einer umgewidmeten Bahnbetriebsfläche zu errichten.

Schadenersatz

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 00:31

Ich denke mal, alles in allem könnte das Debakel die DB Netz eine halbe Milliarde kosten. Und von den Baufirmen wird nichts zu holen sein. Denn beim ´Tunnelbau sind die Firmen üblicherweise nur die Handlanger des Auftraggebers, der alle Risiken trägt. Vor allem bei Züblin kann ich mir eine andere Konstruktion des Vertrages kaum vorstellen.

Aber wer Züblin immer noch mit derartigen Aufträgen betraut, der ist so langsam aber selbst schuld. Amsterdam, Köln und Rastatt, immer war Züblin beteiligt. Das kann kaum noch Zufall sein. Das steht übrigens so auch im aktuellen EK.

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 00:32

monza30 schrieb:
kmueller schrieb:
Man verlangt die Erfüllung von Verträgen, möglicherweise bald auch eine angemessene Kompensation für Nichterfüllung.
welche Verträge meinst du denn?
Die Zusage über die Nutzung einer zeitlich und räumlich definierten Trasse.

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 00:35

monza30 schrieb:
kmueller schrieb:
Man verlangt die Erfüllung von Verträgen, möglicherweise bald auch eine angemessene Kompensation für Nichterfüllung.
welche Verträge meinst du denn? Welche "Kompensation" möchtest du denn rausschlagen für die armen Spediteure, die keinen Plan B haben? Ich schreib ja: die bahn soll für alles mögliche einen Plan B haben...
Wenn sie keinen 'Plan B' hat, um die vertraglich zugesicherte Trasse zur Verfügung zu stellen, dann kann sie ersatzweise natürlich auch den aus dem Vertragsbruch entstehenden Schaden ersetzen.

Das ist in allen anderen Branchen der Normalfall.

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 03:07

Murrtalbahner schrieb:

Du kapierst es wohl auch nicht: Die Kritik an der DB ist ja deshalb so laut, gerade WEIL sie an allen relevanten Nord-Süd-Verbindungen gleichzeitig gebaut hat. Ebenso weil man mit zugesagten Projekten um Jahr(zehnt)e hinterher hinkt.

was du nicht kapierst ist, dass man eben auch vorhandene Infrastruktur (sprich: deine heiss geliebten Umleitungsstrecken wie die Gäubahn) warten muss.... und du bist sicher mit mir der Meinung, dass Glaskugelkuckerei nicht zu den Kernkompetenzen der normalen Menschen gehört. Wie hätte man denn bitteschön den Unfall am bau vorhersagen können? Hätte man den Betrieb dort solange unterbrechen sollen, bis der Tunnel fertig gewesen wäre? Und die Bauarbeiten auf der Ausweichstrecke (die ja auch keine gleichwertige ist und wo ja auch andere Züge fahren müssen, die dort im ganz normalen Plan fahren) auch auf die lange Bank schieben bis es dort auch in die Hose gegangen wäre?
Du scheinst nicht kapieren zu wollen, dass es sich bei dem Bauunfall eben um einen Unfall gehandelt hat, wie er bei jedem Bauvorhaben passieren kann. Sowas soll auch schon beim Bau von anderer Infrastruktur vorgekommen sein....

Komisch... wird gebaut, wird gemeckert.... wird nicht gebaut, wird auch gemeckert.... anscheinend soll man bei der Bahn immer nur ein Bauprojekt nach dem anderen in Angriff nehmen und abschliessen. Zumindest wenn es nach der Meinung der DSO-Kapierer geht. Fragt sich wie lange es dann dauert....

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 03:09

kmueller schrieb:

monza30 schrieb:
kmueller schrieb:
Man verlangt die Erfüllung von Verträgen, möglicherweise bald auch eine angemessene Kompensation für Nichterfüllung.
welche Verträge meinst du denn?
Die Zusage über die Nutzung einer zeitlich und räumlich definierten Trasse.

ah ja.... also sollten auch die Spediteure in Leverkusen Ersatzknete bekommen weil dort die Brücke marode ist und die neue erst gebaut werden muss? Oder müssen dort die Spediteure die Kosten selbst tragen um Umleitungen, die auch lange dauern, abzuklappern?

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 03:16

kmueller schrieb:

monza30 schrieb:
kmueller schrieb:
Man verlangt die Erfüllung von Verträgen, möglicherweise bald auch eine angemessene Kompensation für Nichterfüllung.
welche Verträge meinst du denn? Welche "Kompensation" möchtest du denn rausschlagen für die armen Spediteure, die keinen Plan B haben? Ich schreib ja: die bahn soll für alles mögliche einen Plan B haben...
Wenn sie keinen 'Plan B' hat, um die vertraglich zugesicherte Trasse zur Verfügung zu stellen, dann kann sie ersatzweise natürlich auch den aus dem Vertragsbruch entstehenden Schaden ersetzen.

Das ist in allen anderen Branchen der Normalfall.

Was für ein Vertragsbruch? Ach... du meinst den Bauunfall. Wen willst du eigentlich entschädigen? Die EVU oder die Spediteure? Oder die Kunden der Spediteure? Oder den Endverbraucher, der auf seinen Fernseher wartet der jetzt erst später fertig gebaut werden kann? Denn der wirklich Gelackmeierte ist ja der Endkunde, der am Ende der Produktionskette den Krempel kaufen muss. Ohne geht's ja nicht, wenn nichts verkauft wird muss auch nichts hergestellt werden.

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: Tf a.D.

Datum: 21.09.17 09:42

BOS schrieb:

...der Seehofer, der baut!
Und zwar seit über 20 Jahren an seiner Modellbahn im Eigenheimkeller und das durchaus in sehr beachtlichem Umfang.

.

Manche mögen den Umfang bereits für beachtlich halten. Die "Qualität" spricht für sich...
Wie der Herr, so das Gescherr...

Re: Schadenersatz

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 11:36

ThomasR schrieb:
Ich denke mal, alles in allem könnte das Debakel die DB Netz eine halbe Milliarde kosten. Und von den Baufirmen wird nichts zu holen sein. Denn beim ´Tunnelbau sind die Firmen üblicherweise nur die Handlanger des Auftraggebers, der alle Risiken trägt. Vor allem bei Züblin kann ich mir eine andere Konstruktion des Vertrages kaum vorstellen.
Den Auftragnehmer kriegt man nur dran, wenn er
- gegen Bestimmungen des Auftrags verstoßen
oder
- einen handwerklichen Fehler gemacht
und damit den Schaden (mit)verursacht hat. In diesem Fall hilft auch ein vertraglicher Haftungsausschluß nicht mehr.

In der Praxis sieht es natürlich so aus, daß Techniker des Auftraggebers und der Baufirma ständig in Kontakt sind und das konkrete Prozedere miteinander diskutieren, sobald irgendwas nicht exakt so läuft wie erwartet. Da kann man nachher lange diskutieren, was genau der 'Auftrag' war und wer welchen 'Fehler' verantworten muß.

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 11:40

monza30 schrieb:
.... also sollten auch die Spediteure in Leverkusen Ersatzknete bekommen weil dort die Brücke marode ist und die neue erst gebaut werden muss? Oder müssen dort die Spediteure die Kosten selbst tragen um Umleitungen, die auch lange dauern, abzuklappern?
Du hast doch schon früher mal den sehr richtigen Einwurf gemacht, daß es hier letztlich auf das Vertragsverhältnis ankomme.

Wie sehen denn die Standard-Nutzungsverträge zwischen einem LKW-Spediteur und der Deutschen Autobahn AG (oder Leverkusener Brücke GmbH) aus? Und welche Gewinne erzielten die AG bzw. GmbH in der letzten Zeit daraus?

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 11:43

monza30 schrieb:
Was für ein Vertragsbruch? Ach... du meinst den Bauunfall.
Der Vertragsbruch besteht darin, daß die zugesagte Trasse nicht zur Vefügung gestellt wurde. Einen Schaden kann derjenige reklamieren, dem die Trasse zugesagt wurde.

Den Einsturz bzw. ihren Schaden daraus kann die Bahn beim Einsturzverursacher reklamieren, falls sie einen solchen findet.

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: Tunnel36

Datum: 21.09.17 11:49

Woran machst Du die Qualität fest?
Wenn Du die Latte auf "der Kunde merkt nichts von der Sperrung" hängst dann ist diese Qualität schlicht nicht erreichbar.
Rastatt mal eben schnell zu einem behindertengerechten ICE Bahnhof für 40.000Fahrgäste täglich umzubauen geht auch nicht.
Verkürzen der SEV-Verlustzeit geht auch nicht, die Anschlußzüge müssen ja auch im Takt bleiben.

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: MD 612

Datum: 21.09.17 15:04

kmueller schrieb:
Der Vertragsbruch besteht darin, daß die zugesagte Trasse nicht zur Vefügung gestellt wurde. Einen Schaden kann derjenige reklamieren, dem die Trasse zugesagt wurde.
Es sei denn, der Vertrag schließt Schadensersatzforderungen aufgrund nicht möglicher Trassennutzung aus. Kennst Du die Vertragsbedingungen der DB-Trassennutzungsverträge um das sicher beurteilen zu können??

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.09.17 15:26

MD 612 schrieb:

kmueller schrieb:
Der Vertragsbruch besteht darin, daß die zugesagte Trasse nicht zur Vefügung gestellt wurde. Einen Schaden kann derjenige reklamieren, dem die Trasse zugesagt wurde.
Es sei denn, der Vertrag schließt Schadensersatzforderungen aufgrund nicht möglicher Trassennutzung aus. Kennst Du die Vertragsbedingungen der DB-Trassennutzungsverträge um das sicher beurteilen zu können??
Nein, aber ich würde sie gerne mal vor einem Gericht verhandelt sehen. Wenn deine Vermutung zutrifft, dann sehen sie so aus:

§1 A sagt zu, die Leistung X zu erbringen, und B sagt zu, die Gegenleistung Y zu erbringen.

§2 B hat die Gegenleistung Y in jedem Fall ohne Abstriche zu erbringen.

§3 A ist berechtigt, die Leistung X jederzeit zu streichen, ohne daß dies irgendwelche Folgen für ihn hat.

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: zonk

Datum: 21.09.17 15:45

MD 612 schrieb:
Kennst Du die Vertragsbedingungen der DB-Trassennutzungsverträge um das sicher beurteilen zu können??

Garantiert kennt er die nicht, so wie er argumentiert. Die sind allerdings einsehbar. Nennen sich SNB (2017). Interessant ist da besonders Pkt. 3.5.2.1. Viel Spaß beim einklagen von Schadenersatz..

Re: Ich kenne deine Maßstäbe nicht,...

geschrieben von: MD 612

Datum: 21.09.17 16:56

kmueller schrieb:
§1 A sagt zu, die Leistung X zu erbringen, und B sagt zu, die Gegenleistung Y zu erbringen.
§2 B hat die Gegenleistung Y in jedem Fall ohne Abstriche zu erbringen.
§3 A ist berechtigt, die Leistung X jederzeit zu streichen, ohne daß dies irgendwelche Folgen für ihn hat.
Grundlegend falsch. A sagt zu, eine Leistung in Form der Bereitstellung einer Fahrplantrasse zu erbringen. B sagt zu, eine Geldleistung für die Nutzung dieser Trasse zu erbringen. A kann wegen eines Zwischenfalls an einer Baustelle seine Leistung (die Bereitstellung der Fahrplantrasse) nicht erbringen. Die Folge für B davon ist, dass B seine Leistung (Geld für die Nutzung der Trasse) ebenfalls nicht erbringt. Mehr steht im Vertrag nicht drin. Ach doch, eins steht noch drin: A stellt B eine andere Fahrplantrasse mit einem großem Umweg zur Verfügung und B schafft es die auch zu nutzen. Die Folge für B ist, dass er seine Leistung nur im ursprünglich vereinbartem Umfang (Geldleistung nur für die eigentlich gebuchte, kürzere Trasse) erbringen muss.

Wie bei Deinem privaten Stromversorger auch werden aber andere Aufwendungen, die durch den Ausfall entstehen, nicht ersetzt. Fällt der Strom bei Dir mehrere Tage aus, bezahlst Du den nicht verbrauchten Strom nicht und kannst möglicherweise auch den Grundpreis anteilig zurückfordern. Dein Stromversorger bezahlt Dir allerdings nicht Deine vergammelten Fleischvorräte im Eisschrank.

Gruß Peter

Der vernünftige Genuss der Gegenwart ist die einzig vernünftige Sorge für die Zukunft.
Ludwig Feuerbach (1804–1872), deutscher Philosoph
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