geschrieben von: Xelsbrot
Datum: 20.09.17 21:15
geschrieben von: Traumflug
Datum: 20.09.17 23:48
kmueller schrieb:Man verlangt die Erfüllung von Verträgen, möglicherweise bald auch eine angemessene Kompensation für Nichterfüllung.
welche Verträge meinst du denn? Welche "Kompensation" möchtest du denn rausschlagen für die armen Spediteure, die keinen Plan B haben? Ich schreib ja: die bahn soll für alles mögliche einen Plan B haben... soll überall Gleise hinpflastern nur damit es mehrere Umleitungsstrecken geben kann. Nur ist gerade beim Bau einer solchen das Unglück passiert.
Und genau das kapiert ihr nicht: man baut aus... da nützen dümmliche Forderungen nach Ausbau nunmal nichts mehr. Und alles auf einmal geht auch nicht. Irgendwo muss die Knete herkommen. Ach ja... der Steuerzahler kann ja löhnen. Nur mit einem kleinen Unterschied: der muss das Geld auch erst verdienen. Und wer jetzt wieder die alte Leier von "Strassenbau kürzen" bölkt: fragt mal die Firmen in Deutschland was sie davon halten. Bei den meisten liegen keine Gleise mehr.... die brauchen Strassen. Und intakte Brücken....
Könnt euch ja mal in den täglichen Stau in Leverkusen hinstellen. Und fragt die Spediteuere, auch die aus der Schweiz, was sie davon halten
"Die Bahn" sollte sich wirklich mal Gedanken darüber machen, ob es wirklich sein muß, jedes angeblich nicht benötigte Gleis herauszureißen.
Das hätte zwar auch die Rastatter Delle nicht verhindert und auch nicht die Brückensperrung heute in Köln, aber man hätte eben für den Fall B mehr Möglichkeiten in der Hinterhand, bsw um schneller leistungsgerechte Umleiterstrecken auszuweisen, aber auch um den Zugstau schneller auflösen zu können.
Meiner Meinung nach ist dieser Entwidmungswahn auch mehr einem "Computerprogramm" geschuldet welches in gewissen Zeitabständen alle vorhandenen Strecken abfragt und es nervt natürlich, wenn man zuviel ungenutze Weichen und Gleismeter erklären muß vor dem Hintergrund, dass damit (welche?) Kosten verbunden sind.
Die Zusage über die Nutzung einer zeitlich und räumlich definierten Trasse.kmueller schrieb:welche Verträge meinst du denn?Man verlangt die Erfüllung von Verträgen, möglicherweise bald auch eine angemessene Kompensation für Nichterfüllung.
Wenn sie keinen 'Plan B' hat, um die vertraglich zugesicherte Trasse zur Verfügung zu stellen, dann kann sie ersatzweise natürlich auch den aus dem Vertragsbruch entstehenden Schaden ersetzen.kmueller schrieb:welche Verträge meinst du denn? Welche "Kompensation" möchtest du denn rausschlagen für die armen Spediteure, die keinen Plan B haben? Ich schreib ja: die bahn soll für alles mögliche einen Plan B haben...Man verlangt die Erfüllung von Verträgen, möglicherweise bald auch eine angemessene Kompensation für Nichterfüllung.
Du kapierst es wohl auch nicht: Die Kritik an der DB ist ja deshalb so laut, gerade WEIL sie an allen relevanten Nord-Süd-Verbindungen gleichzeitig gebaut hat. Ebenso weil man mit zugesagten Projekten um Jahr(zehnt)e hinterher hinkt.
monza30 schrieb:Die Zusage über die Nutzung einer zeitlich und räumlich definierten Trasse.kmueller schrieb:welche Verträge meinst du denn?Man verlangt die Erfüllung von Verträgen, möglicherweise bald auch eine angemessene Kompensation für Nichterfüllung.
monza30 schrieb:Wenn sie keinen 'Plan B' hat, um die vertraglich zugesicherte Trasse zur Verfügung zu stellen, dann kann sie ersatzweise natürlich auch den aus dem Vertragsbruch entstehenden Schaden ersetzen.kmueller schrieb:welche Verträge meinst du denn? Welche "Kompensation" möchtest du denn rausschlagen für die armen Spediteure, die keinen Plan B haben? Ich schreib ja: die bahn soll für alles mögliche einen Plan B haben...Man verlangt die Erfüllung von Verträgen, möglicherweise bald auch eine angemessene Kompensation für Nichterfüllung.
Das ist in allen anderen Branchen der Normalfall.
...der Seehofer, der baut!
Und zwar seit über 20 Jahren an seiner Modellbahn im Eigenheimkeller und das durchaus in sehr beachtlichem Umfang.
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Den Auftragnehmer kriegt man nur dran, wenn erIch denke mal, alles in allem könnte das Debakel die DB Netz eine halbe Milliarde kosten. Und von den Baufirmen wird nichts zu holen sein. Denn beim ´Tunnelbau sind die Firmen üblicherweise nur die Handlanger des Auftraggebers, der alle Risiken trägt. Vor allem bei Züblin kann ich mir eine andere Konstruktion des Vertrages kaum vorstellen.
Du hast doch schon früher mal den sehr richtigen Einwurf gemacht, daß es hier letztlich auf das Vertragsverhältnis ankomme..... also sollten auch die Spediteure in Leverkusen Ersatzknete bekommen weil dort die Brücke marode ist und die neue erst gebaut werden muss? Oder müssen dort die Spediteure die Kosten selbst tragen um Umleitungen, die auch lange dauern, abzuklappern?
Der Vertragsbruch besteht darin, daß die zugesagte Trasse nicht zur Vefügung gestellt wurde. Einen Schaden kann derjenige reklamieren, dem die Trasse zugesagt wurde.Was für ein Vertragsbruch? Ach... du meinst den Bauunfall.
Es sei denn, der Vertrag schließt Schadensersatzforderungen aufgrund nicht möglicher Trassennutzung aus. Kennst Du die Vertragsbedingungen der DB-Trassennutzungsverträge um das sicher beurteilen zu können??Der Vertragsbruch besteht darin, daß die zugesagte Trasse nicht zur Vefügung gestellt wurde. Einen Schaden kann derjenige reklamieren, dem die Trasse zugesagt wurde.
Nein, aber ich würde sie gerne mal vor einem Gericht verhandelt sehen. Wenn deine Vermutung zutrifft, dann sehen sie so aus:
kmueller schrieb:Es sei denn, der Vertrag schließt Schadensersatzforderungen aufgrund nicht möglicher Trassennutzung aus. Kennst Du die Vertragsbedingungen der DB-Trassennutzungsverträge um das sicher beurteilen zu können??Der Vertragsbruch besteht darin, daß die zugesagte Trasse nicht zur Vefügung gestellt wurde. Einen Schaden kann derjenige reklamieren, dem die Trasse zugesagt wurde.
Kennst Du die Vertragsbedingungen der DB-Trassennutzungsverträge um das sicher beurteilen zu können??
Grundlegend falsch. A sagt zu, eine Leistung in Form der Bereitstellung einer Fahrplantrasse zu erbringen. B sagt zu, eine Geldleistung für die Nutzung dieser Trasse zu erbringen. A kann wegen eines Zwischenfalls an einer Baustelle seine Leistung (die Bereitstellung der Fahrplantrasse) nicht erbringen. Die Folge für B davon ist, dass B seine Leistung (Geld für die Nutzung der Trasse) ebenfalls nicht erbringt. Mehr steht im Vertrag nicht drin. Ach doch, eins steht noch drin: A stellt B eine andere Fahrplantrasse mit einem großem Umweg zur Verfügung und B schafft es die auch zu nutzen. Die Folge für B ist, dass er seine Leistung nur im ursprünglich vereinbartem Umfang (Geldleistung nur für die eigentlich gebuchte, kürzere Trasse) erbringen muss.§1 A sagt zu, die Leistung X zu erbringen, und B sagt zu, die Gegenleistung Y zu erbringen.
§2 B hat die Gegenleistung Y in jedem Fall ohne Abstriche zu erbringen.
§3 A ist berechtigt, die Leistung X jederzeit zu streichen, ohne daß dies irgendwelche Folgen für ihn hat.
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